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1. Praktisches Lehrbuch des erziehenden Geschichtsunterrichts - S. 25

1899 - Wiesbaden : Behrend
Dritter Abschnitt. Die Gründung des brandcnbnrgisch-prcußischen Staates unter Friedrich Wilhelm, dem großen Kurfürsten. Friedrich Wilhelm, der große Kurfürst 1640—1688. Wahlspruch: Gott meine Stärke. 1. Die Jugendjahre des großen Kurfürsten. Der bedeutendste in der Reihe der Kurfürsten ist der Sohn Georg Wilhelms, Friedrich Wilhelm, der große Kurfürst. Von ihm sagt der Dichter im Hinblick auf die Macht und Größe unseres Vaterlandes: „Man fraget nach der Quelle des mächtig flutenden Stroms, Man fragt nach dem Erbauer des riesenhaften Doms; So höret, wer zum Baue den festen Grund gelegt, In dessen Höh' und Tiefe sich Licht und Leben regt. — Vom großen Knrfürst schallet und hallt es weit und breit. Denn groß war er im Frieden, und groß war er im Streit." Friedrich Wilhelm, den die Nachwelt „den Großen" nennt, wurde _ unter den Donnern des 30jährigen Krieges am 6. Februar 1620 in Berlin geboren. Seine fromme Mutter Elisabeth Charlotte, die Schwester des Kurfürsten Friedrich von der Pfalz, leitete die erste Erziehung des Prinzen. Sie war besonders daraus bedacht, eine echt religiöse Gesinnung in dem Herzen des künftigen Thron- folgers zu befestigen. Dnrntn gab sie ihm die Lehre, Gott vor allem und seine Unterthanen zu lieben, das Laster aber zu hassen, dann werde Gottes Beistand seinen Thron befestigen. Als Knabe von 7 Jahren mußte er vor den Schrecknissen und Gefahren des Krieges nach Küstrin fliehen. In dieser stillen Oderfeste verbrachte er seine Knabenjahre. Treffliche Lehrer unterrichteten ihn in allen Wissenschaften, und bald machte der überaus fleißige Prinz glänzende Fortschritte. Die ganze Erziehung Friedrich Wilhelms lag in der Hand des durch tiefe Frömmigkeit und Sittenreinheit ausgezeichneten von Leuchtmar. Über dem Lernen wurden aber die ritterlichen Übungen keineswegs vergessen. Auf seinem Rößlein tummelte sich der muntere Knabe, auf der Jagd warf er den Dpeer nach dem flüchtigen Wilde und ließ den Falken steigen.; so zeichnete er sich bald durch Mut und Gewandtheit aus. Im Jahre 1633 begab sich der junge Prinz auf Wunsch seines Vaters zwei Jahre lang an den Hof des letzten Pommernherzogs in Stettin. Weil Pommern nach dem Absterben

2. Praktisches Lehrbuch des erziehenden Geschichtsunterrichts - S. 257

1899 - Wiesbaden : Behrend
— 257 — des allgemeinen preußischen Landrechts, das unter Friedrich Wilhelm Ii. in Kraft trat (S. 89, 90, 97). Einheitliche Rechtspflege für das ganze deutsche Reich brachte das Jahr 1879 (S. 206). Indem der große Kurfürst die Mitregentschaft der Stände aufhob, sicherte er sich die unbedingte Herrschergewalt (absolute Monarchie), aber zum Wohle der Gesamtheit (S. 30). In Friedrich dem Großen fand diese neue Art des Königtums ihren vollendeten Ausdruck. „Ter Fürst," sagte er, „ist für die Gefellschaft, was der Kopf für den Körper ist; er muß sehen, denken, handeln für die ganze Gemeinschaft." Er spricht den inhaltsschweren Grundsatz ans, daß kein Mensch bestimmt sei, der Sklave des anderen zu sein (S. 67). Friedrich Wilhelm Iv. gab seinem Volke die Verfassung und damit demselben Anteil an der Gesetzgebung (konstitutionelle Monarchie (S. 155 ff.). Auch im neuen deutschen Reiche nimmt das Volk teil an der Reichs-Gesetzgebung. (S. 202). 11) Das Heerwesen. Drohte den alten Deutschen ein Feind, so zogen alle wehrbaren freien Männer in den Kampf; sie bildeten den Heerbann und wählten den Tapfersten znm Anführer. Zur Zeit der Lehnsherrschaft erließ der Kaiser das Aufgebot zum Kriege an die Lehnsherren, die ihrerseits die Lehnsmänner zum Kampfe riefen und die Schar anführten (S. 4); auch die Städte des Reiches mußten eine Anzahl Ritter mit Knappen und Knechten stellen. Als die Feuerwaffen im Kampfe Verwendung fanden, wurde die ganze Kriegsführung umgestaltet (S. 12). Da die persönliche Tapferkeit wenig mehr ausrichtete, schickten die Ritter ihre Knechte und Kutscher und blieben selbst zu Hause. Weil mit diesem Volk ein regelrechter Krieg nicht geführt werden konnte, blieb den Fürsten nichts übrig, als für die Dauer des Krieges Truppen für Sold zu werben (S. 27). Der große Kurfürst schuf zuerst ein stehendes Heer zumeist aus Söhnen des Landes (S. 30). Friedrich Wilhelm I. führte die Aushebung der Rekruten ein durch Eintragung in die Regimentslisteu (S. 52). Im Jahre 1808 wurde der Gedauke der allgemeinen We hrpflicht ausgesprochen (S. 118) und 1813 die Landwehr und der Landsturm errichtet (S. 126). Durch das Gesetz über dieverpslichtuug znm Kriegsdien st e (1814) und die Landwehrordnung (1815) kam die allgemeine Wehrpflicht dauernd zur Einführung (S. 146). Die neueste Wehrordnung gilt für ganz Deutschland (S. 146). Wilhelm I. und Wilhelm Ii. haben die Stärke und Tüchtigkeit des Heeres nach Kräften gehoben (S. 168, 205, 225, 245) und auch der aufstrebenden Marine große Aufmerksamkeit gewidmet (S. 159, 161, 205, 245). 12) Die Künste und Wissenschaften. Baukunst, Bildhauerei und Malerei hatte das Mittelalter zu einer hohen Stufe der Entwickelung gebracht, wie heute noch Kirchen, Klöster und Rathänfer bekunden. Nach Erfindung der Buchdruckerkunst kamen die Wissenschaften ebenfalls zur Blüte. 17

3. Praktisches Lehrbuch des erziehenden Geschichtsunterrichts - S. 90

1899 - Wiesbaden : Behrend
r — 90 — Schon am dritten Tage feiner Regierung erging der Befehl, in feinen Landen die Folter gänzlich abzuschaffen. Ein bleibendes Denkmal der Fürsorge Friedrichs für eine gute Rechtspflege ist das allgemeine preußische Landrecht, dessen Ausarbeitung gegen Ende feiner Regierung begann. Dieses neue Gesetzbuch war das erste, welches in deutscher Sprache erschien, und das Ergebnis der gründlichsten Untersuchungen und der gewissenhaftesten Bemühungen. Zwar erlebte Friedrich die Vollendung desselben nicht mehr, aber ihm bleibt die Ehre, die Anregung zu diesem segensreichen Werke gegeben zu haben. Unter feinem Nachfolger trat dasselbe in Kraft und bildet noch jetzt eine Hauptgrundlage unseres Rechts. König Friedrich beugte sich in seiner hohen Gerechtigkeitsliebe auch selbst unter das Gesetz. Das wußten alle seine Unterthanen. Als er das Schloß Sanssouci (ohne Sorge) baute, stand ihm eine Windmühle im Wege. Der Eigentümer wollte ihm dieses Erbstück vom Großvater und Vater nicht abtreten. Der König drohte: „Weißt du denn nicht, daß ich die Mühle abschätzen und dich zum Verkauf zwingen kann?" „Gewiß," erklärte der Müller, „wenn das Kammergericht in Berlin nicht wäre!" „Du hast recht," eutgegnete der König, „da möchte ich schlecht wegkommen." Die Mühle blieb stehen, und König und Müller wohnten friedlich bei einander. Sorge für die Unterdrückten. In der Fürsorge für die unter-thänigeit Bauern folgte Friedrich der Große feinem Vater. Obwohl auch er die Leibeigenschaft aufs schärfste verurteilte, gelang ihm die gänzliche Abschaffung derselben noch nicht. vsndem er jedoch auf feinen Gütern die vollständige Aushebung der Leibeigenschaft verlangte, ermunterte er die Gutsherren zur Nachahmung, vseftc körperliche Mißhandlung des gewöhnlichen Mannes durch]] einm Beamten setzte er unter schwere Strafe. Wer einen Bauern durch Ltock-schläge mißhandelte, sollte ohne Gnade aus 6 Jahre zur Festung, wenn er auch der beste Bezahler wäre und seine Pacht sogar im voraus bezahlte. Auch die Frondienste (Herrendienste) der Bauern erleichterte er, indem er sie auf höchstens 3 Tage in der Woche beschränkte. Auf deu königlichen Domänen wurden die Bauerngüter erblich gemacht, so daß jetzt das Gut jedesmal von den Eltern auf die Kinder überging. Diese Sicherheit spornte die Unterthanen au, ihre Güter mit größtem Fleiße zu bewirtschaften. _ .... Bei unverschuldeten Unglücksfällen war der König immer mit Hilfe bei der Hand. In den Jahren 1771 und 1772 öffnete er wegen Mißwachfes seine Getreidemagazine und bewahrte sein Land vor der Hungersnot, währenb in den Nachbarlänbern bittere Not herrschte. Die Schule. Wegen der langen Kriege und der anberen großen Ausgaben konnte Friedrich Ii. verhältnismäßig wenig für das Schulwesen thun, obwohl ihm das Wohl der Schule sehr am Herzen lag. Die Vorschrift seines Vaters über den Schulzwang erneuerte er in dem General-Land-fchulreglement, das im Jahre 1763 erschien. Darin verlangt er eine vernünftige und christliche Unterweisung der äugend zur wahren Gottesfurcht und anderen nützlichen Dingen, um bessere und geschicktere Unterthanen bilden und erziehen zu können. Leider hatte dieses Gesetz feinen durchgreifenden Erfolg, da manche Gemeinden zu arm waren,

4. Praktisches Lehrbuch des erziehenden Geschichtsunterrichts - S. 210

1899 - Wiesbaden : Behrend
— 210 — rühmte Freiheit des Zukunftsstaates. — Nun kommen wir zur Verteilung des Gewinnes. Jeder Arbeiter soll gleichen Anteil am Gewinn erhalten. Also der Fleißige und Träge, der Kräftige und der Schwache, der Geschickte und der Ungeschickte bekommen gleichviel. Da würde der Fleißige bald keinen Anreiz mehr haben zu unermüdlichem Schaffen. Warum soll er denn für den Faulen und Dummen mitarbeiten? Nun muß es im Zukunftsstaate doch auch Ärzte, Richter, Künstler und Gelehrte geben. Sollen diese gerade so viel erhalten wie jeder andere? Es wäre doch auch wiederum Unrecht, z. B. dem erfahrenen und geschickten Arzt dasselbe zu geben, wie dem unerfahrenen und ungeschickten. — Endlich soll allen eine gleiche Erziehung zu teil werden. Das kann aber im elterlichen Hause nicht geschehen. Wenn Vater und Mutter 6 Kinder haben und die Nachbarleute keines, so würde der Nachbar vielleicht in Überfluß leben können, und bei euch wäre Dchmalhanv Küchenmeister. Die Kinder müßten vom Staate in großen Anstalten gemeinsam erzogen und unterrichtet werden. Fern von Vater und Mutter, die mit jeder Faser des Herzens an ihren Kindern hangen, wachsen sie heran unter liebeleerer Pflege von bezahlten Wärtern. Ein Kind wird krank! Wo ist die liebende Mutter, die an seinem Krankenbette sitzt, um es Tag und Nacht zu hegen und zu pflegen, auf jeden Atemzug des Lieblings zu lauschen und freudig ihr Leben einzusetzen, um das ihres Kindes zu retten! Wer wünscht sich ein solches Los! Wer soll nun von den heranwachsenden Kindern studieren? Die Unfähigen können es nicht! Die Fähigen? Wenn aber im späteren Leben gar kein Vorteil damit verbunden ist, so werden sich wohl wenige finden, die sich den großen Anstrengungen des Studierens unterziehen wollen. Wer soll Handwerker werden, und welches Handwerk soll er erlernen? Was soll geschehen, wenn sich zu viele zu einem Handwerke drängen? Es muß den Überzähligen einfach ein anderes Handwerk zugewiesen werden. — Auch das blödeste Auge muß einsehen, daß im Zukunstsstaate statt der versprochenen goldenen Freiheit überall ein unerträglicher Zwang herrschen würde. Das sind also wahnwitzige Vorspiegelungen, die niemals Wirklichkeit werden können; eine solche Umgestaltung des Staates ist undenkbar. Alles, was den vorhandenen Staat schützte, Monarchie, Religion und Vaterlandsliebe, mußte den Anhängern dieser verderblichen Lehre im Wege stehen. Wo sie Boden faßte, machte sich denn auch die Wirkung bald in erschreckender Weise geltend. Die Ehrfurcht vor Thron und Altar wich, die Ausschreitungen im Reden und Handeln wurden maßlos; die Arbeiter machten immer größere Ansprüche, während ihre Leistungen stets geringwertiger wurden. Dem jungen Anordnungen über Umfang und Art des Betriebes erlassen rc. Und nichtandäs wäre es auf einem Schiffe zu halten: der Posten des Kapitäns käme der Reihe nach an alle, ebenso der des Steuermanns, des Maschinenmeisters, des Kochs rc. Und nicht minder gingen natürlich die staatlichen Funktionen in der Reihe um: jeder würde nach der Ordnung Gesetzgeber und Richter und Feldherr und Polizeihauptmann — doch ich vergesse, wo wir uns befinden: im Zukunftsstaate, wo es keine Kriege mehr geben wird, und keine Diebe und keine Fälscher und keine Faulenzer und Landstreicher, und wo also auch keine Richter und keine Soldaten mehr nötig fein werden, im Lande Utopien, wo die Wölse aus der Weide mit den Lämmern spielen und Gras fressen, wo der Ozean mit Limonade gefüllt ist und treue Walfische die Schiffe ziehen, wo Neid, Haß, Herrschsucht, Ehrgeiz, Trägheit, Thorheit, Eitelkeit nicht mehr sein wird, wo es nur noch Weise und Gute giebt, im tausendjährigen Reich, für das ausführliche Ordnung und Gesetze zu entwerfen denn in der That nicht eben notwendig scheint."

5. Praktisches Lehrbuch des erziehenden Geschichtsunterrichts - S. 258

1899 - Wiesbaden : Behrend
— 258 — (S. 16. 19). Der 30jährige Krieg wirkte auch auf diesem Gebiete verheerend. Schon der große Kurfürst wandte der geistigen Bildung und der Kunst seine Aufmerksamkeit zu (S. 37); sein Nachfolger Friedrich I. erwarb sich hervorragende Verdienste besonders durch die Gründung der Akademieen der Künste und der Wissenschaften (S. 47). Beide Anstalten wurden gefördert durch Friedrich Wilhelm Ii., der deutschen Künstlern große Beachtung schenkte (S. 96). Der kunstsinnige Friedrich Wilhelm Iv. widmete sich seine ganze Regierung hindurch der Pflege vou Kunst und Wissenschaft und brachte alle ihre Zweige zur hohen Entwickelung (S. 160). Auch feine Nachfolger auf Preußens Throne bringen ihnen reges Interesse entgegen (S. 216, 233). 13) Das Steuern»esen. Die Lehnsmänner hatten an die Lehnsherren Abgaben zu leisten. Da es noch wenig gemünztes Geld gab, so mußten dieselben in Natur entrichtet werden, vielfach in Form des 10. Teiles der Ernte, des Fleisches, der Eier zc. Später legten die Fürsten, wenn sie in Geldverlegenheit waren, eine Steuer auf Grundstücke und Häuser der Bürger und Baueru (S. 38); auch eine allgemeine Kopfsteuer, welche nach Zahl der Köpfe einer Familie erhoben wurde und deshalb die ärmeren Klassen schwer drückte, kam wohl zur Erhebung (S. 48). Der Adel, der vornehmlich den Kriegsdienst leistete, hielt sich steuerfrei. Der große Kurfürst führte dieaccise ein, und wiederum wußte der Adel sich derselben zu entziehen (S. 38). Friedrich Wilhelm I. brachte Ordnung in die Steuerverteilung und zog auch die Adeligen zu einzelnen laufenden Abgaben heran (S. 55). Bei der Erneuerung des Staates unter Friedrich Wilhelm Iii. wurden alle Steuerbefreiungen und alle noch bestehenden Naturallieferuugen aufgehoben (S. 118) und eine gerechtere Verteilung angestrebt (S. 148). In unseren Tagen ist bei der Steuerverteilung aus die wirtschaftlich Schwachen des Volkes die größte Rückficht genommen (S. 250).

6. Praktisches Lehrbuch des erziehenden Geschichtsunterrichts - S. 89

1899 - Wiesbaden : Behrend
— 89 — Übelwollende wußten die Unzufriedenheit des Volkes zu steigern, sodaß man wohl Schmähreden ans den König hörte. Eines Tages fuhr er durch die Jägerstraße in Berlin und sah einen großen Volksauflauf. Er schickte seinen Diener näher, um zu erfahren, was da los sei. „Sie haben etwas auf Ew. Majestät angeschlagen!" war die Antwort. (Ein Zerrbild, das den alten Fritz mit einer Kaffeemühle zwischen den Knieen darstellte.) Da winkte der König und rief: „Hängt es doch niedriger, daß sich die Leute nicht die Hälse ausrecken müssen!" Das Volk brach in lauten Jubel aus, riß das Plakat in 1000 Stücke und begleitete den Wagen des Königs mit Lebehochs. 5. Sorge für Rechtspflege und für die Unterdrückten. Das Schulwesen. Förderung der Rechtspflege. Als erste Pflicht des Königs sah Friedrich die Pflege der Gerechtigkeit an. In der Rechtspflege sah es damals traurig aus. Die Prozesse dauerten ungebührlich lange, und in der Regel gewann der Reiche gegen den Armen. Das gewöhnliche Volk wußte nicht, was Rechtens sei; denn das gelehrte Recht kannten nur die Richter. Der König aber betrachtete sich in erster Linie als den Anwalt der Unterdrückten. Im Jahre 1745 bestimmte nun eine Verordnung, daß jeder Prozeß wenigstens in einem Jahre beendet sein müsse. Zur Freude des Königs wurden dadurch in einem Jahre mehrere tausend alte Prozesse aus der Welt geschafft. 1747 erschien die neue Gerichtsordnung. Anstellung als Richter fanden jetzt nur zuverlässige Männer, welche die Gesetze studiert hatten. Friedrich wollte den Gang der Prozesse nicht stören. Er sagte: „Die Gesetze müssen sprechen und der Fürst schweigen". Aber den Richtern war die strengste Unparteilichkeit geboten. Jedermann konnte sich zu jeder Zeit an den König wenden, wenn er meinte, daß ihm Unrecht geschehen sei. „Der geringste Bauer, ja der Bettler", sprach Friedrich, „ist ebensowohl ein Mensch wie Se. Majestät, und ihm muß alle Gerechtigkeit widerfahren werden". Ein Müller Arnold hatte sich bei ihm beschwert, weil der Pachtherr ihm das Wasser zur Mühle abgeleitet habe, sodaß er nicht mehr mahlen könne; das Gericht hätte ihn mit seiner Klage abgewiesen. Der König legte die Sache dem Kammergericht vor, und auch dieses entschied zu Ungunsten des Klägers. Friedrich ließ nun die Sache durch einen Offizier untersuchen und kam zu der Überzeugung, dem gemeinen Manne sei Unrecht geschehen zu Gunsten des Vornehmen. Er ließ den Vorsitzenden des Kammergerichts zu sich kommen und fuhr ihn in höchster Entrüstung an: „Mein Name zu einer solchen Sache! Habe ich jemals einen armen Mann aus Liebe zu einem reichen unterdrückt?" Sofort erhielt der Vorsitzende seine Dienstentlassung, und die Räte des Kammergerichts schickte er auf die Festung. Zwar stellte sich später heraus, daß der Müller nicht bei der Wahrheit geblieben war, aber die Armen im Volke priesen laut die strenge Gerechtigkeitsliebe ihres Herrn und Königs. Damals gebrauchte er die genannten Worte und fügte noch hinzu: „Ein Justizkollegium, das Ungerechtigkeit ausübt, ist gefährlicher und schlimmer als eine Diebesbande; vor dieser kann man sich schützen, aber vor Schelmen, die den Mantel der Justiz gebrauchen, vor denen kann sich kein Mensch hüten; die sind ärger als die größten Spitzbuben, die in der Welt finb, und verdienen eine doppelte Strafe."

7. Geschichte des Mittelalters - S. 44

1861 - Freiburg : Herder
44 Geschichte des Mittelalters. spann und freie Herberge. Auch von den gerichtlichen Geldbußen fiel den Grafen ein Antheil zu. 8 131. Zur Unterhaltung seines Haus- und Hofhalts war ein Theil des Krongutö als sogenanntes Tafelgut bestimmt, das in einer großen Anzahl Höfe bestand (ein solcher Herrenhof hieß curlis, lena dominica; ein abhängiger Hof, von freien oder leibeigenen Bauern bewirthfchaftet, hieß man8u8, daher mansi ingenui und serviles; hoba, Hufe, war ein vermessenes eingehägtes Gut von 40 Iucharten). Karl war ein trefflicher Hauswirth und hielt genau Rechnung, daher bildeten seine Höfe wahre Musterwirthschaften und übten großen Einstuß auf die Verbesserung des Getreide-, Obst- und Weinbaus. Karl als Pfleger höherer Bildung. 8 132. Karl war von seinem Vater zum Kriege erzogen worden, erwarb sich aber noch im Mannesalter die Bildung seiner Zeitgenossen und sorgte auch in dieser Hinsicht für seine Völker nach Möglichkeit. Er hatte an seinem Hose beständig gelehrte Männer um sich (Alkuin, Angilbert, Eginhart, Peter von Pisa, Paul Warnefried, Adelhard re.), deren Rath und Dienst er in solchen Angelegenheiten benutzte. Er soll den Monaten und Winden deutsche Namen gegeben und an die Ab- fassung einer deutschen Grammatik gedacht haben; er legte auch eine Sammlung alter Heldenlieder an, die leider bald vernichtet wurde. 8 133. Die Kirche unterstützte er eifrig. Er wohnte den meisten Synoden bei und veranlaßte manche gute Anordnung; er stiftete Bis- thümer, Klöster und Pfarreien und wies denselben das nothwendige Ein- kommen an, das in jener Zeit nur in den Abgaben von Dörfern, Höfen und Gütern bestehen konnte. Für die Bisthümer suchte er den Zehnten allgemein einzuführen, konnte aber nicht überall durchdringen. Auf seinen Gütern gründete Karl Schulen für die Söhne seiner Dienst- leute und beförderte die Kloster-, Dom- und Pfarrschulen; er ließ aus Italien Sänger zum Unterrichte seiner Franken kommen, erbaute Kirchen, z. B. in Aachen, wo er am liebsten refidierte, und es war nicht seine Schuld, daß die nordischen Völker in Kunst und Wissenschaft den Ita- lienern und Griechen nicht frühzeitig gleich kamen. Karls Tod den 28. Januar 814 n. Ehr. 8 134. Karl wurde noch bei Lebzeiten von allen Völkern als der größte Mann seiner Zeit anerkannt; ihm war keine seiner großen Un- ternehmungen mißglückt, seine Macht hatte beständig zugenommen, aber am Ziele seines Lebens angekommen sah er sein Haus fast verödet. Von seinen Söhnen waren Karl und Pipin früh gestorben und nur Ludwig übrig (geb. 778), dem er im November 813 die Krone über- gab und dadurch zu seinem Nachfolger einsetzte; er selbst starb 28. Ja- nuar 814 zu Aachen, in dessen Dom er begraben liegt. Kaiser Ludwig I. der Fromme (814—840 n. Ehr.). 8 135. Ludwig war wohlunterrichtet, andächtig und mild, aber er besaß weder die Kraft noch den Scharfblick seines Vaters und war darum nicht im Stande, dessen Reich zu regieren. Gleich anfangs gab er zahlreichen Stiften Abgabenfreiheit und entband ihre Lehenöleute von

8. Geschichte der Alten Welt - S. 1

1860 - Freiburg : Herder
Erstes Such. Geschichte der alten Welt. Erstes Kapitel. Die Urzeit. Schöpfung und Sündenfall. Z 1. Im Anfang schuf Gott Himmel und Erde, ordnete die Elemente, Die Sch°- rief Gewächse und Thiere der Reihe nach in das Dasein und zuletzt als piung. sein Ebenbild den Menschen. Die Schöpfung war das Werk der gött- lichen Liebe, ihr bevorzugter Pflegling aber der Mensch; er konnte als Bestimmung Kind Gottes frei von jedem Nebel und Leiden auf der schönen Erde im *>- Menschen. Paradiese leben, allein er mißbrauchte die hohe Gabe der Freiheit zum Ungehorsame gegen das göttliche Gebot und zerstörte dadurch sein Glück Strafe des und das seines ganzen Geschlechtes, sowie den Frieden auf der Erde; seine ^undenfal- Sünde war die Quelle alles Nebels, das stch über die Erde ergossen hat. c ' Hatte der Mensch durch seine Sünde das glückliche irdische Leben ver- wirkt, so entzog ihm Gott doch seine Wohlthaten nicht gänzlich, sondern hörte auf sein Rufen und Bitten und tröstete ihn durch die Verheißung eines Erlösers. 8 2. Von dieser ersten Offenbarung Gottes hat stch bei we- Reste der Ur- nigen heidnischen Völkern auch nur eine Spur erhalten; der Glaube offenbarung. an den Einen Gott, der ein Geist ist, und die Welt aus Nichts erschuf, ist bei allen verschwunden, eben so das Bewußtsein, daß alle den einen Gott zum Schöpfer haben und von gemeinschaftlichen Ureltern abstam- men, also Brüder stnd und sein sollen. Nur eine dunkle Erinnerung an eine glückliche Urzeit (das goldene Weltalter) ist einigen geblieben, an welche stch die Sehnsucht nach der Rückkehr derselben knüpft. Die Sündsluth. § 3. Dagegen wissen die meisten Völker, selbst ganz verwilderte und verkommene Stämme, von der großen Fluth zu erzählen, wobei sie freilich nach ihrer Weise allerlei phantastisches und ungereimtes Beiwerk anhängen. Bumüllcr, Weltg. 1

9. Geschichte der Alten Welt - S. 8

1860 - Freiburg : Herder
8 Geschichte der alten Welt. Die Bewohner. 8 22. An den obern Indus wanderten im dritten Jahrtausend vor Die Arier, unserer Zeitrechnung japhetitische Stämme ein, die sich Arier (Arjas, d. h. die Glänzenden) nannten und ihre Wohnsitze in dem Hochlande westlich vom Hindukusch hatten, welches nach ihnen das arische (in neuerer Sprachform das iranische) heißt. Es waren Hirtenstämme, wie ihre ältesten Lieder beweisen, mit einigem Landbau; andere folgten» den vorausgegangenen nach, und so breiteten sie sich allmälig über das ganze Gebiet des Indus und Ganges bis an den Brahmaputra aus, sie besetzten auch den größten Theil des Küstenlandes. Die Ureinwoh- ner wurden theils dienstbar gemacht oder in die Gebirge (besonders in das Dekhan) gedrängt, wo dieselben in vielen größtentheils verwilderten Stämmen noch Hausen und ihre Sprachen festhalten (die sogenannten Drawida- oder Tamulische Sprachen). Im 12. Jahrhundert v. Ehr. war die Eroberung der Arier jedenfalls vollendet und das Volk, das wir Indier oder Hindu zu nennen pflegen, über das Gebiet verbreitet, welches heute noch von demselben bewohnt wird. Die Hindu. 8 23. Die Hindu waren jedoch nie zu einem nationalen Reiche vereinigt, sondern wie früher in wandernde Stämme, so nach der Eroberung des Landes und der Gründung fester Niederlassungen in viele Staaten getheilt, die einander oft bekriegten. Es erhoben sich große und wohlbesestigte Städte, glänzende Fürstenhöfe, es entwickelte sich ein lebhafter Handel mit den kostbaren Erzeugnissen des Landes; die Hindu befuhren in alter Zeit das Meer, sie besuchten das südliche Arabien und die gegenüberliegende afrikanische Küste, wie z. B. der Name der Insel Sokotora bezeugt (aus dem indischen Diupa Sukhatara, glück- liche Insel, woraus die Griechen den Namen Dioskurias bildeten). Von allen diesen Ereignissen haben wir nur Andeutungen in den ältesten Poesien der Hindu; denn sie haben keine Geschichte ihres Alterthums, ihre Priester, die Brahmanen, zeichneten keine Annalen auf. Kastenwesen. Staatliche 8 24. Wahrscheinlich fanden sich bei den einwandernden arischen Einrichtun- Stämmen Geschlechter, welchen der religiöse Kultus vorzugsweise an- ßttt‘ vertraut war, andere Geschlechter, welche die kriegerischen Unternehmun- gen leiteten und die besten Krieger stellten; endlich eine niedere Klasse, die sich mit Landarbeit und Handwerk abgab, gewiß aber noch die Waffen führte, als die neuen Wohnsitze auf der indischen Halbinsel erkämpft werden mußten. Nachdem dies geschehen war und jeder Stamm sich niedergelassen hatte (vielleicht um 1300 v. Ehr.), bildete sich der Un- terschied der Stände schärfer aus; die Brahmanen errichteten zwischen denselben heilige Schranken, deren Verletzung ihrer Lehre zufolge den Fluch der Götter und Menschen nach sich zieht. Dadurch wurden die Stände zu Kasten, d. h. sie wurden erblich und für alle Zeiten abge- schlossen; diese Kasten bilden: Brahmanen, Kshatrijas, Vaisjas, Sudras. 8 25. Die Brahmanen sind die Priester, die Gelehrten und Lehrer, die Aerzte, die Räthe der Fürsten; sie dürfen aber auch als Krieger eintreten und unter gewissen Beschränkungen Handelsgeschäfte treiben. Sie sind heilig und unverletzlich, ihre Gebete, Opfer und

10. Geschichte der Alten Welt - S. 17

1860 - Freiburg : Herder
Die ältesten Staaten. 17 des Himmels, mit Tempel zu Theben, der Sonnengott, Ra, mit Tempel zu On (Heliopolis). Der Sonnenkult der Aegyptier unterschied aber verschiedene Sonnengötter, entsprechend den Stellungen der Sonne im Verlause der Jahres- und Tageszeiten, als Sonne des Frühlings, Sommers und Winters, als Morgen-, Mittag-, Abend- und Nachtsoune. Der gefeiertste war Osiris (Hesiri), Bruder und Gemahl der Jstö (Hes); er wird von seinem feindlichen Bruder Seti (von den Griechen ihrem Typhon verglichen) ermordet, von seinem Sohne Horus (Har, bei den Griechen Apollo), gerächt und Seti vertrieben, d. h. die Sonne weicht zurück gegen Süden, die heißen Winde aus der Wüste drohen die Vegetation Aegyptens zu versengen, der Nil, der Sonnenstrom, nimmt immer mehr ab; da verjüngt sich die Kraft der Sonne, der Nil wächst wieder an und befruchtet das Land von neuem; Aegypten feiert statt der Trauerfeste wieder Freudenfeste. Die ägyptischen Naturgottheiten sind aber meistentheils auch sittliche Mächte, wie z. B. Osiris, Isis und Horus, besonders tritt Thot (Her- mes bei den Griechen) hervor, der Geber aller Wissenschaft und Kunst; es gibt besondere Gottheiten der Wahrheit und Treue, selbst eine Göttin (Saf), welche über die Bibliotheken wacht. 8 45. Die Aegyptier erblickten in einzelnen Thieren das Wirken Thicrkult. der Götter besonders deutlich, daher waren ihnen diese Thiere heilig; so verehrte das ganze Land den Stier Apis (Hapi, wie auch der Nil heißt), der besondere Kennzeichen trug, als lebendes Abbild des Osiris; so war die Kuh der Isis heilig und durfte nicht geschlachtet werden, die Katze der Pacht, der Ibis dem Thot u. s. w.; andere Thiere waren nur in gewissen Bezirken heilig, in andern nicht, z. B. das Krokodil, das Schaf, die Ziege, der Hund rc. Bei solchem Aberglauben ist es begreistich, daß die Aegyptier überall Wunder und Zeichen erblickten, sowie daß ihnen die Fremden als gottlos und unrein erscheinen mußten. Daher konnten sich Griechen und Phönikier in Aegypten erst dann nieder- lassen , als die Nation bereits im Verfalle war, aber auch da konnte sich ein echter Aegyptier nicht dazu entschließen, sein Vaterland aufzu- geben und sich unter Fremden niederzulassen. § 46. Die ägyptischen Priester lehrten die Unsterblichkeit der Seele, nach der Behauptung der griechischen Schriftsteller auch die Seelenwanderung. Dieses Schicksal traf jedoch keineswegs alle Ge- storbenen ; denn wie bildliche Darstellungen und Gebete zeigen, wandert die abgeschiedene Seele in die Unterwelt, die im Westen liegt, und stellt sich vor das Tod tengericht (Osiris, Isis, Thot, Anubis und 72 untergeordnete Beisitzer). Der Verurtheilte wandert in die Hölle, der Gerechtfertigte in die Gefilde der Seligen („Weißglänzenden"), wo er alle Freuden des Erdenlebens in höherem Maße genießt. Bevor der Leichnam des Aegyptiers im Grabe Aufnahme fand, wurde derselbe Die Mu- riner letzten Reinigung unterworfen. Eingeweide und Gehirn wurden herausgenommen, dann der Leib in eine Lösung von Laugensalz gelegt, alsdann mit Oelen bestrichen und mit harzigen Stoffen ausgefüllt, die einzelnen Glieder und zuletzt der ganze Leib vielfach mit feinen Leiuen- binden umwunden, hierauf in den mannigfach verzierten Sarg aus Sy- komorcnholz gelegt und in feierlichem Geleite in eines der Felsengräber gebracht, welche immer auf der Westseite der Städte, im libyschen Ge- B umüller, Weltg. 9
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