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1. Geschichtliches Lesebuch - S. 119

1903 - Göttingen : Vandenhoeck u. Ruprecht
Viii. Oncken, Das Schattenreich in der Paulskirche. 119 zeichnender Kraft. Das Bild, das er von der „Schmach" dieses Waffenstillstandes und den Schrecken seiner Folgen entwarf, beruhte auf lauter willkürlichen Auslegungen und unhaltbaren Behauptungen; von den Thatsachen aber, welche für jedes besonnene Urteil entscheidend ins Gewicht fielen, war dabei keine einzige gewürdigt. Ruhmvoll war der Waffenstillstand freilich nicht, aber das konnte er auch nicht sein, denn die Dänen waren unbestritten Herren der See und der Inseln geblieben; folglich himmelweit davon entfernt, „niedergekriegt" (debellati) zu sein. Aber er war auch nicht „schmachvoll" und nicht schädigend für die gute Sache. Denn erstens war dem Recht der Herzogtümer in keiner Weise vergeben, die Ansprüche und Rechte Deutschlands vielmehr ebenso wie die Dänemarks für den der-einstigen Friedensschluß ausdrücklich vorbehalten, und zweitens war ausgemacht, daß während der sieben Monate des Waffenstillstandes in Schleswig und Holstein wohl schleswig-holsteinische, aber keine dänischen Truppen sein dürften, und damit war gesagt, daß auch die neu zu bildende Regierung, die übrigens aus lauter Notabeln des Landes bestehen mußte, von jedem Druck der Dänen frei blieb. Die Rückgabe aber der geraubten Schiffe, deren Gesamtwert auf 6 Millionen Thaler angeschlagen ward, und das Aufhören des Seekrieges und der Küstensperre war für den deutschen Handel überhaupt und die Ostseeländer Preußens und Deutschlands im besondern ein geradezu rettendes Ereignis. Nur eins war unbestritten: die neue Centralgewalt hatte bei dieser Gelegenheit eine völkerrechtliche Anerkennung nicht gefunden, und wenn das erwartet und verlangt worden war, dann hatte das Reich der Paulskirche allerdings eine Niederlage erlitten. Die Bedingungen der Vollmacht, welche der Erzherzog-Reichsverweser dem preußischen Ministerium für den Abschluß ausgestellt, waren zum Teil nicht erfüllt, zum Teil nicht strenge innegehalten worden, und der Abgesandte des Reichsverwesers, Max v. Gagern, war zu gar keiner Teilnahme an dem Geschäfte gekommen; aber hier kam eben in Betracht, worauf der Minister Camphausen in seiner Zuschrift an das Reichsministerium hinwies, daß dem König von Dänemark die Errichtung der neuen Reichsgewalt noch gar nicht angezeigt und Preußen weder beauftragt noch berechtigt war, diese Anzeige zu bewirken; folglich war der Reichsverweser für den Hof zu Kopenhagen völkerrechtlich gar nicht vorhanden, und es war durchaus zutreffend, wenn es in dem Eingang der Übereinkunft hieß: der König von Preußen handle „im eignen wie im Namen des deutschen Bundes", weil der letztere eben für

2. Mit einem Stahlstich - S. 363

1837 - Stuttgart : Belser
Stärte und Bàkgsrthum. 565 wurden. Nunmehr finden wir als gesetzgebende Behörde meistens einen großen, als verwaltende einen kleinen und im kleinen als Ausschuß und eigentliche Regierungsbehörde den geheimen Rath. Von Wichtigkeit war im Rath die Stelle des Notars oder Stadtschreibers, der, weil er die Urkunden auszufertigen hatte, durch Erfahrung und Ge- setzeokundc sich auszeichnen mußte. Wie viel freie Städte vermochten, wenn sie zu gemeinschaftlichen Zwecken ihre Kräfte verbanden, lehrt die in Norddeutschland entstandne Hansa oder Einigung. Es schloßen nämlich im Jahre 1241 Hamburg und Lübeck ein Bündniß, um die Landstraße zwischen Trave und Elbe und die Elbe selbst von Hamburg bis zur See von Räubern rein zu halten, und um gemeinsam sowohl ihre Haudelsinteresicn wahr- zunehmen, als auch ihre alten Rechte und Freiheiten zu vertheidigcn. Hiebei hatten sies zunächst auf Dänemark abgesehen, gegen welche Macht nunmehr eher etwas aus- gerichtet werden konnte, da seit der Schlacht bei Born- hövet Waldemar Ii. auswärts nur noch Nügen und den nördlichen Thcil Esthlands besaß: der südliche war an die Schwert b. über verloren; denn bei dem lebhaften Verkehre deutscher Seestädte mit jenen Gegenden hatte 1186 Kanonikus Meinhard aus Bremen den Bischvffs» sitz Yxküll im Lievland gegründet, sein Nachfolger Bert- hold hatte Ritter aus Sachsen /herbeigezogen, dessen Nachfolger Al brecht den bischöfflichen Sitz nach Riga öerlegt und um die widerspenstigen Ureinwohner vollends zu bekehren, 1202 den so eben genannten Orden gestiftet, der freilich schon im Jahre 56 von den Litt Hauern fast gänzlich aufgericben wurde, worauf der Rest mit dem feit 50 in Preussen thätigen Deutschvrdeu sich verschmolz. In dem Jahre nun, da Lübeck und Hamburg sich ver- banden, folgte auf Waldemar Ii. Erich Iv., mußte sei- nen Brüdern A bel und Christoph Theile des Reichs überlassen, bekam dennoch Streit mit dem Erster«, und erbitterte das Landvolk durch eine Auflage auf jeden Pflug (daher fein Beiname P l o g p e n n i n g). Diese Umstände

3. Viertehalb Jahrhunderte - S. 771

1856 - Freiburg im Breisgau : Herder
und der von den Vortheilen des Handels bestimmten Staatskunst. 771 Straße verstattet wurde. Der Herzog von Lothringen sollte sein Land wieder erhalten, aber die Städte Nancy und Longwy abtreten, und da er sich hiergegen verwahrte, blieb sein Land in den Händen des Feindes. Zugleich und nachher wurde den Schweden Alles, was sie verloren hatten, zugesprochen. Den Kurfürsten von Brandenburg, der nicht ein- mal die Vermittlung der Niederlande gewinnen konnte, nöthigte der König zur Herausgabe der gegen Schweden gemachten Eroberungen da- durch, daß er dessen niederrheinische und westphälische Besitzungen, wäh- rend er in Preußen gegen die Schweden kämpfte, nach Beendigung des Krieges am Oberrhein durch Crequi verheeren ließ, und in dem beson- deren Frieden von St. Germain ging der Kurfürst aus dem mit großen Opfern und angestrengter Thätigkeit ruhmvoll bestandenen Kampfe ohne Gewinn hervor. Auch zwischen Dänemark und Schweden trat Ludwig als Richter auf, indem er mittelst eines Truppenmarsches durch das Oldenburgische Dänemark zwang, seinen gegen Schweden errungenen Vortheilen zu entsagen. 10. Der Friede beurkundete den Mächten Europa's, daß das Werk, welches in dem westphälischen als begonnen erschien, einen großen Schritt zur Vollendung gethan habe. Der Ueberzeugung, daß der König von Frankreich über die Geschicke der übrigen Staaten zu entscheiden habe, konnte sich keine der Mächte, die an den letzten Ereignissen betheiligt gewesen waren, mehr verschließen. Der König von Frankreich aber, in dessen Geiste die königliche Gewalt in Frankreich keine Schranken hatte, betrachtete auch die Ausübung jener mittelbaren, aber da, wo er Widerstand fand, nur desto gewaltsameren Herrschaft über Europa als einen ihm zugewiesenen Beruf. Wie ihn selbst der Gang der Ereig- nisse in dieser Ansicht bestärkte, arbeitete er für deren Verbreitung auch durch förmliche Besoldung, mit der er im Auslande Vertreter derselben hielt. Namentlich hatte Deutschland nicht bloß an den Höfen solche Vertreter, sondern auch unter seinen Schriftstellern traten viele in fran- zösischen Sold, um ihren Landsleuten, so laut auch richtiger und besser Denkende widersprachen, die Meinung beizubringen, daß es die höchste Ehre sei, dem Siegeswagen des französischen Dictators zu folgen. Die Gewalt, die dieser erlangt hatte, ließ sich aber nicht besser befestigen, als wenn sie in der Schrankenlosigkeit, die sie im Geiste ihres Trägers hatte, auch fortwährend geübt wurde. Den Gedanken an die Ab- schüttelung des Jochs hoffte man in dem Maße fern zu halten, als das- selbe fühlbar bliebe. Daher wurden die Wünsche, die man in der Folge rücksichtlich des Verhältnisses zu andern Staaten hatte, nicht mehr, wie es der Selbstständigkeit der anderen Staaten entsprochen hätte, auf dem Wege der Unterhandlung geltend gemacht, sondern sie äußerten sich als Gebote, die im Falle des Widerstandes durch Gewalt in Vollzug gesetzt
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