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1. Grundriss der römischen Altertümer - S. V

1882 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
Vorrede zur zweiten Auflage. Seit mehreren Jahren war vorstehender Grundrifs vergriffen, ohne dafs zahlreiche anderweitige Berufsgeschäfte es dem Verfasser erlaubt hätten, eine neue Auflage fertigzustellen. Diese Verzögerung ist, wie ich hoffen darf, dem Buche nicht zum Schaden gereicht. Denn so ist es mir möglich geworden, dasselbe gänzlich umzuarbeiten, und nicht blofs da und dort die bessernde Hand anzulegen, so dafs die neue Auflage in wesentlich veränderter Gestalt erscheint. Es ist in diesem einen Bande aus den einzelnen Zweigen der römischen Altertümer in gedrängter, aber, wie ich glaube, ausreichender Weise alles vereinigt, was der Schüler der obersten Gymnasialklassen bedarf. Der kundige Leser wird sofort erkennen, wieviel Material auf manchem Blatte verarbeitet ist; nur schwer konnte ich mich freilich oft entschliefsen, einen Gegenstand nicht vollständiger zu behandeln; aber es war die Rücksicht auf die Schule, die Einhalt gebot. Den staatlichen Altertümern, namentlich der Magistratur der Republik, ist mehr, als vielleicht für das Gymnasium nötig scheint, Raum gegeben. Es sind aber gewichtige Gründe, die den Verfasser dazu bestimmten. Einmal ist ein wirkliches Verständnis und eine fruchtbare Lektüre der römischen Klassiker nicht möglich ohne Kenntnis des öffentlich-politischen Lebens der Römer; sodann giebt das Studium von Verfassung und Recht der Römer ein vortreffliches, allgemeines Bildungsmittel ab und schärft den Blick für moderne öffentliche Verhältnisse. Ruht ja überdies Staat und Recht der Neuzeit in mehr als einer Hinsicht auf altrömischer Grundlage. Auch haben die Römer einen guten Teil ihrer weltgeschichtlichen Stellung nächst der jhnen

2. Grundriss der römischen Altertümer - S. 215

1882 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
§ 113. Die Pontifices und ihr Priesterkreis. 215 Der Tiberflufs, welcher in ältester Zeit einen sorgfältigen Kultus genofs, wurde unter religiösen Ceremonien überbrückt und an der Brücke durfte kein Eisen verwendet werden. — Seit ältester Zeit waren indes die Pontifices zugleich die oberste priesterliche Behörde: sie hatten die Aufsicht über den gesamten Kultus und alle dabei beteiligten Priester und Diener, zugleich das Recht, Strafen aufzulegen, über die Yestalinnen übten sie sogar die Kriminaljustiz; über alle sakralrechtlichen Fälle gaben sie die letzte Entscheidung ab, ebenso über alle Prodigien, und bei vielen religiösen und politischen Akten war ihre Mitwirkung (adhibere pontifices) unbedingt notwendig. Sie allein dienten nicht einer bestimmten Gottheit, sondern allen Göttern {Cie. legg. 2, 8: divisque aliis alii sacerdotes, omnibus pontifices sunto). Sie besorgten ferner die Aufstellung des Festkalenders, regelten die Zeitrechnung u. S. w. und mufsten deshalb eine gründliche Kenntnis des Rechts (ius pontificium) besitzen. — Der pontifex maximus war Präsident des Kollegiums, aus der Zahl der übrigen Pontifices auf Lebenszeit gewählt; gewöhnlich erlangte ein Mann, der schon die höchsten Staatsämter verwaltet hatte, jene Würde. Der Oberpriester durfte nur einmal verheiratet sein, sich nicht durch Berührung eines Leichnams beflecken u. a. Er war der einzige Priester, welcher weitgehende magistratische Rechte ausübte; er ernannte auch die drei flamines, die Salier, den Opferkönig und die Vestalinnen. Seine Amtswohnung war das alte Königshaus (Regia) an der heiligen Strafse, in welchem die Vestalinnen den Dienst der Vesta, über deren Kult der pontifex maximus ganz besonders wachte, besorgten. Nach ihm sind auch die annales maximi benannt, die Jahrbücher, welche der Oberpriester mit den übrigen Pontifices aufschrieb. Cic. pro domo 1, 1: Cum multa divinitus, pontifices, a maioribus nostris inventa et institute sunt, tum nihil praeclarius quam quod vos eosdem et religionibus deorum et summae reipublicae praeesse voluerunt. Zum Collegium pontificum gehörten als weitere Priester-tümer: 2. Der rex sacrorum oder rex sacrificulus, Opferkönig, welcher mit dem Entstehen der Republik an Stelle des vertriebenen Königs die höchste geistliche Gewalt, jedoch nur nominell, überkam, sowie die vom Könige bisher besorgten Opferhandlungen verrichtete. Er mufste Patricier sein, wurde vom pontifex maximus ernannt, verwaltete sein Amt lebenslänglich, durfte nicht entsetzt noch getötet werden und besorgte anfangs nur die Opfer des Janus, später auch andere. Seine Gattin, die regina sacrorum? nahm an seinem Priestertum teil und

3. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 58

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
58 sich die Erde als eine Scheibe, in deren Mitte das eben angegebene Aigaiifche Meer liegt. Dieses stellt er sich als Binnenmeer vor, rings umgeben von mehr oder minder groen Inseln,- jenseits dieses Insel-Kranzes dehnt sich das unabsehbare Auenmeer mit dem alles ab-schlieenden Okeanos-Strom aus. Auen- und Innenmeer sind durch Meerstraen verbunden; als solche gelten auch Flsse, wie Donau und Nil. - Der Okeanos ist eine mchtige Meeresstrmung, welche die Erdscheibe rings umfliet und in sich zurckstrmt,' zumeist umfliet er das Auenmeer, an einzelnen Stellen jedoch berhrt er den Inselkranz. - Das westliche Mittelmeerbecken mit Italien und Sizilien, ja sogar bei Kerkyra ist Homer ein wahres Wundergebiet,- seine abenteuerlichen Vorstellungen drften auf Berichte phoinikischer Seefahrer zurckgehen, die in ihrem Wagemut vom Atlantischen Ozean nicht abgeschreckt wurden und von ihren Fahrten viele Wunderdinge zu erzählen wuten. 49. Die Stndegliederung. Die Brger zerfielen in Adlige und Gemeinfreie,- doch waren jene allein vollberechtigt, während diese unter dem Drucke des Adels zu voller Bedeutungslosigkeit herabgesunken waren, wie das besonders in den Volksversammlungen hervortritt. Aus dem Adel wurde der Rat der Geronten gebildet, den der König bei allen wichtigen Ange-legenheiten erst hren mu; dieser tagt im Megaron des kniglichen Palastes beim Mahle, wobei der Gerontenwein getrunken wird. Der König ist unter den Adligen wenig mehr als der primus inter pares. Die dem patriarchalischen Knigtum berhaupt zukommenden Vorrechte eines Oberpriesters, Oberrichters und Feldherrn stehen auch dem homerischen Könige zu. Seine Einknfte setzen sich zusammen aus freiwilligen und fest bestimmten Beitrgen des Volkes und dem (Ertrage des Krongutes (ro re/nevog). Besondere Abzeichen seiner Wrde hat er nicht: das Szepter trgt er nur dann, wenn er gerade die anordnende oder ratende Person ist. Dasselbe war da-mals nicht das Abzeichen einer kniglichen Machtstellung, sondern kennzeichnete blo den jeweiligen Inhaber einer ffentlichen Handlung, z. B. einen Richter beim Rechtsprechen, einen Redner in einer ffentlichen Versammlung, einen Herold als ffentlichen Abgesandten usw. Auer den Adligen und Gemeinfreien gab es noch wenig geachtete Beisassen (Klienten, ot fierardtai) und freie Arbeiter (ol &rjrs). Dazu kamen noch die Sklaven. In den Zustand der Sklaverei geriet man durch Abstammung von Sklaven, durch Kriegsgefangenschaft und durch den hauptschlich von den Phoinikern betriebenen, sehr eintrglichen Menschenraub. Die Behandlung war meist nicht hart, vielfach sogar recht herzlich und vertraut, wie die Stellung des Sauhirten (Eumaios und ebenso der Eury-kleia, der Amme des Odysseus, beweist. 50. Das Erwerbsleben. 3u Homers Zeiten herrschte die sogenannte Naturalwirtschaft.

4. Leitfaden der allgemeinen Weltgeschichte - S. 116

1881 - Freiburg im Breisgau : Herder
116 Das Altertum. weiter ausgebildet und ein wichtiger Teil der griechischen Geschichte im Munde des Volkes erhalten wnrde. Hesiod pflegte das Lehrgedicht. Aeschflus, Sophokles und Euripides unterhielten das Volk durch ihre Trauerspiele und Aristophanes durch seine Lustspiele in den Theatern. Auäkreou ergötzte die Gemüter durch seine Lieder, Tirtäus begeisterte durch seine kriegerischen Gesänge die Streiter zum Ruhme und zu Schlachten. Die olympischen und pythischen Sieger feierten Pindar und Simonides in ihren Hymnen. Herodot und Thnky-dides waren die vorzüglichsten Geschichtsschreiber des Volkes. Viele Männer waren bekannt durch ihr eifriges Streben nach Weisheit. Die Liebhaber der Weisheit (Philosophen), wie man sie nennt, beschäftigten sich damit, über den Urgrund alles dessen, was da ist, und dessen Ordnung und Bestand nachzudenken und das Ergebnis ihrer Forschungeu ihren Schülern mitzuteilen. Vor allen waren es die sieben Weisen, die mit hoher Achtung genannt wurden. Als Griechenland bereits schon am Sinken war, wurde Sokrates ein Opfer seiner Überzeugung. Die Schriften seines Jüngers Plato und dessen Schülers, des Aristoteles, hielt mau über 1000 Jahre für die Grundlage aller Wissenschaft. Doch auch die Naturwissenschaft, die Arzneikunde, die Mathematik, die Redekunst und andere Wissenschaften fanden ihren berühmten Vertreter. Namentlich haben Pythagoras, Archimödes und Euklid der Mathematik ihre wissenschaftliche Grundlage gegeben. 119) Dessenungeachtet hatte auch das griechische Altertum seine gewaltigen Schattenseiten, die ohne äußere Bedrängnis und ohne innere Zwistigkeiten den Verfall — wenn mich später — hätten herbeiführen müssen. Das Wohl des Staates stand höher als das Recht des einzelnen Bürgers, da doch der Staat nur dann bestehen kann, wenn die Rechte der einzelnen gewahrt werden. Wurden die Frauen auch nicht so tief erniedrigt, wie bei den asiatischen Völkern, so war ihr Einfluß und ihre Würde doch nicht geschätzt. Ebensowenig hatten die Kinder dem Vater gegenüber ein Recht. Auch eine Art von politischem Kastenwesen herrschte, da nicht alle Einwohner in den Staaten gleiche Rechte hatten, sondern das Maß sehr verschieden war. Der Handel war vielen Beschränkungen unterworfen und große Zölle hemmten den Verkehr. Die Gesetze waren nur wenigen bekannt und wurden deshalb nach Willkür ausgelegt. An die Stelle der Oligarchie trat vielfältig eine Pöbelherrschaft, die den Staat der besten Bürger beraubte. Die unsinnige Wut, Denkmale und Kunstwerke zu errichten, entzog dem Handel und Wandel ungeheure Summen,

5. Geschichtliches Lesebuch - S. 107

1903 - Göttingen : Vandenhoeck u. Ruprecht
Viii. Oncken, Das Schattenreich in der Paulskirche. 107 imstande, wenig Worte zu Ihnen zu reden. — Ich gelobe hier feierlich vor dem ganzen deutschen Volke, daß seine Interessen mir über alles gehen, daß sie die Richtschnur meines Betragens sein werden, solange ein Blutstropfen in meinen Adern rinnt; ich gelobe hier feierlich, als das von Ihnen gewählte Organ Ihrer Versammlung, die höchste Unparteilichkeit. Wir haben die größte Aufgabe zu erfüllen. Wir sollen schassen eine Verfassung für Deutschland, für das gesamte Reich. Der Beruf und die Vollmacht zu dieser Schaffung, sie liegen in der Souveränität der Nation. (Stürmisches-Bravo.) Den Berus und die Vollmacht, dieses Versassuugs-werk zu schassen, hat die Schwierigkeit in unsere Hände gelegt, um nicht zu sagen die Unmöglichkeit, daß ey auf anderem Wege zustande kommen könnte. Die Schwierigkeit, eine Verständigung unter den Regierungen zustande zu bringen, hat das Vorparlament richtig vorgefühlt und uns den Charakter einer konstituierenden Versammlung vindiciert. Deutschland will Eins sein, ein Reich, regiert vom Willen des Volkes, unter der Mitwirkung aller seiner Gliederungen; diese Mitwirkung auch der Staaten-Regierungen zu erwirken, liegt mit im Berufe dieser Versammlung. Wenn über manches Zweifel besteht und Ansichten auseinandergehen, über die Forderung der Einheit ist kein Zweifel, es ist die Forderung der ganzen Nation. Die Einheit will sie, die Einheit wird sie haben, sie befestigen, sie allein wird schützen vor allen Schwierigkeiten, die von außen kommen mögen, die im Innern drohen." Die Versammlung, der diese Worte galten, ging an ihr Werk, fest überzeugt von ihrem Recht und ihrer Macht: in dem uner-schüttlichen Glauben, daß sie dürfe und daß sie könne, was sie sich vorgesetzt, daß ihre Vollmacht unbestreitbar und unanfechtbar sei wie das Licht der Sonne und daß dem nationalen Willen, dem sie Körper und Gestalt zu verleihen habe, nichts unerreichbar sei, daß ihm nichts, schlechterdings gar nichts widerstehen werde. Von diesem Glauben war Heinrich von Gagern erfüllt mit Leib und Seele; ihn bekannte er in dieser seiner ersten Rede mit dem Brustton tiefster Durchdrungenheit und in Worten, die zündend einschlugen, weil sie ganz kunstlos und unmittelbar das trafen, worüber alle einig waren oder einig zu sein glaubten, und nichts von dem berührten, was die Geister trennte. Und in der Seelenkraft, mit der er hier zum erstenmal gewirkt, lag nun das, was ihm an der Spitze dieses Parlaments eine ganz eigenartige Stellung gab. Obgleich weder ein geistreicher Kops, noch ein

6. Geschichtliches Lesebuch - S. 150

1903 - Göttingen : Vandenhoeck u. Ruprecht
150 X. Aus der Frankfurter Nationalversammlung. richtig damit, es lasse sich dem nicht widersprechen, es sei gar nicht auszukommen in Haus und Hof ohne das Einmaleins; gerade ebenso ist es im Staatswesen mit dem Erbrechte beschaffen, welches ich hier zu verteidigen übernommen habe. Da läßt sich freilich auseinandersetzen, vor welchen Übeln das Erbrecht uns bewahrt, wie es bewahrt vor den mannigfachen und schwer empfundenen Übeln der Wahlberechtigung, wie es bewahrt vor den Übeln des Zwischenreichs zc. Aber am Ende kehrt es doch immer auf das allereinfachste zurück, und wir müssen zugestehen, daß gerade da das Erbrecht sich am unliebenswürdigsten beweist, wo es am meisten staatsmännisch auftritt, indem es nämlich in seiner vollkommenen Ausbildung auf höchst ungalante Weise alle Frauen ausschließt von dem Throne, solange noch einer vom Mannesstamme vorhanden ist, indem es alle Jüngeren ausschließt, alle jüngeren Prinzen, solange noch ein älterer da ist, indem es endlich keinem Prinzen einen Teil am Genusse der Herrschaft vergönnt, bis die Reihe an ihn gekommen ist, überhaupt aber jedem Erbberechtigten nur das Ganze des Staates übrig läßt, indem es ihn jedes Anrechts an einen Staatsteil beraubt. Und dennoch hat dieses System der Erbherrschaft neben so vielen Herbigkeiten auch seine zarte und in das innere Wefen der Menschheit dringende Seite. Nachdem es vor allen Dingen den Staat sichergestellt hat, denn der Staat muß in alle Wege die Hauptsache bleiben, führt es in das Staatswesen die Wärme der Familie ein, indem es die Herrschaft an ein regierendes Haupt knüpft. Ich weiß gar wohl, meine Herren, daß ich hiermit, wenn ich das Lob der Erbherrschaft rede, eine Saite anschlage, die in den Augen vieler von Ihnen längst zersprungen ist. Das aber hindert mich auf keine Weise. Erlauben Sie, daß ich eine schlichte Thatsache schlicht erzähle, die sich zu Ende des Jahres 1812 in Mitteldeutschland begab. Damals war der erste Strahl der Hoffnung nach Deutschland gedrungen, daß wir wohl des fremden Regiments erledigt werden möchten. Da fanden sich in Mitteldeutschland Volksversammlungen vornehmlich von Landleuten und Bauern zusammen. Man beredete sich, wie es zunächst werden solle. Darin waren alle einig, die Fremden müßten vertrieben werden, aber sollte man den alten Fürsten wieder aufnehmen, das war die Frage. Es begab sich, daß auch in einem Lande, ich will es lieber nicht nennen, wo der alte Fürst keineswegs gelobt und sonderlich geliebt war, — man wußte ihm manches, was nicht zum Frieden diente, nachzureden, — in der Schänke eines Dorses diese Sache verhandelt ward. Viel war hin-

7. Geschichtliches Lesebuch - S. 28

1903 - Göttingen : Vandenhoeck u. Ruprecht
28 Ii. v. Sybel, Erste Jahre des Bundestags. gelegenheiten ihrer Sphäre in schöner Freiheit, die niedern nnbelästigt durch die Bureaukratie, der König ungehindert durch ein herrschgieriges Parlament. Ein freier König regiere ein freies Volk. Also nirgends Revolution und Freiheit überall. Nur für eine Kleinigkeit blieb kein Raum, für die Freiheit der Bürger und der Bauern. Und ebenso fraglich war es, wie bei dem freien Walten all jener Mediat-Obrigkeiten die Macht der Krone und die Einheit des Staats bestehen könnte. Dem Fürsten Metternich, dessen ganzes System auf der Un- mündigkeit des Volkes und der Zersplitterung des deutschen Bodens beruhte, waren die feudalen Lehren auf das höchste willkommen. Wie oft hat er dem König vorstellen lassen, daß Preußen nach der Verschiedenheit seiner Bestandteile kein Einheitsstaat werden könne. Pro-vinzialstände seien trefflich, Reichsstände gefährlich. In gleichem Sinne empfahl er auch Herstellung der Binnenzölle anstatt des neuen Grenzzollsystems. Der konservativen Gesinnung der preußischen Beamten traute er nicht über den Weg; um so gewisser sah er in den Grundsätzen der altständischen Partei das zuverlässige Bollwerk gegen die sociale Revolution. Was ließ sich vom österreichischen Standpunkte Dringlicheres zur Empfehlung dieser Grundsätze sagen, als daß durch Befolgung derselben Preußen sehr bald zur Höhe der österreichischen Zustände emporsteigen würde? Der König, von den verschiedensten Seiten bestürmt, schwankte längere Zeit. Endlich, am 11. Juli 1821, kam die Entscheidung. Eine von Hardenberg im modernen Sinn entworfene Kommunalord-nnng wurde abgelehnt, die Einrichtung der Provinzialstände beschlossen, die Berufung der Reichsstände vertagt. Die nähere Gestaltung des ständischen Wesens überließ der König seitdem seinem geistreichen Sohne, dem den altständischen Anschauungen zugeneigten Kronprinzen. Es dauerte daun noch bis 1823, ehe das Gesetz über die Provinzialstände fertig war, und als sie endlich an das Licht traten, hatte die feudale Partei zwar den Triumph, daß die Ritterschaft in allen Landtagen das entscheidende Übergewicht besaß, die hohe Beamtenschaft aber hatte dafür gesorgt, daß der Wirkungskreis des ganzen Instituts so harmlos, so enge, so bescheiden wie möglich gezogen war, mit strengem Verbot der Bekanntmachung ihrer Verhandlungen, so daß ihre Thätigkeit der eigenen Provinz verborgen blieb. Diese Schöpfung that der Machtfülle der Krone und der Straffheit der Staatsverwaltung wahrlich keinen Eintrag.

8. Geschichtliches Lesebuch - S. 81

1903 - Göttingen : Vandenhoeck u. Ruprecht
Vi. Freytag, Das Hambacher Fest. 81 Fürsten und Volksvertreter, alle politischen und socialen Parteien haben dafür und dagegen gerungen. Die Männer, welche an dem Hambacher Fest mit ganzem Herzen teilnahmen, nannten sich selbst zum Unterschied von den gemäßigten Liberalen die Entschiedenen. Ihnen allen war wohl gemeinsam, daß sie die Herrschaft der erlauchten Familien in den deutschen Staaten für eine ungemütliche Erfindung der Vergangenheit hielten, welche schwerlich anders als durch Beseitigung des monarchischen Prinzips unschädlich gemacht werden könnte. Denn man merke wohl, sie waren fast sämtlich aus den Staaten des Rheinbundes. Wer aber näher zusieht, erkennt leicht, daß unter ihnen schon damals zwei grundverschiedene Auffassungen der Politik hervortraten. Die einen stehen in Abhängigkeit von der französischen Bildung jener Jahre, sie verkünden Solidarität der liberalen Jntereffen in Europa, die Pflicht für jedes fremde Volkstum sich zu begeistern, sind nicht frei von kommunistischen Ideen und begünstigen den Kampf gegen das Kapital. Die andern stehen fest auf deutscher Nationalität, betrachten die demokratische Bewegung Frankreichs mit Mißtrauen und sind dem Treiben der Socialisten abhold. Es waren diese beiden Richtungen, welche sich achtzehn Jahre später in den badischen Kammern und anderswo feindselig trennten, die erstere steht noch heute in schwächlichem Kampf gegen das neue Staatsleben der Deutschen, die zweite hat ihre Versöhnung mit dem monarchischen Prinzip geschlossen und wird durch die liberalen Parteien unseres Staates vertreten. Freilich waren damals auch die deutsch gesinnten Patrioten, welche sich nicht mit den unsicheren Träumen von allgemeinem Weltbrand und europäischer Republik befriedigten, in verhängnisvoller Unsicherheit über den Umfang ihres künftigen Deutschlands. Wie die österreichische Ländermasse dazu stehen sollte, wußte keiner zu sagen. Es ist noch lange nachher ein ganzes Jahr parlamentarischer Verhandlungen nötig gewesen, um darüber eine politische Forderung zu erzeugen. Und ferner war ihnen das Wesen des preußischen Staates fast unbekannt. Sie vergaßen gern, daß Preußen damals vierzehn Millionen Deutsche umfaßte, fast mehr als die kleinen Bundesstaaten zusammen, und daß eine festorganisierte Einheit, die bereits die reichliche Hälfte des Ganzen war, bei jeder Neubildung deutscher Verhältnisse ein entscheidendes Wort sprechen mußte. Gern trösteten sie sich mit der Annahme, daß man auch in Preußen sehr unzufrieden sei und daß viele aus der Rheinprvvinz gern unter ihnen Müller, Geschichtliches Lesebuch. ß

9. Mit einem Stahlstich - S. 22

1836 - Stuttgart : Belser
22 Zweites Hanptstück. bietet das von den Chinesen durchwanderte Land der jetzi- gen Khvrkatschi - und Kukunor - Mongolen nicht nur sei- nen Bewohnern, sondern auch zwei Strömen überreiche Quellen dar. Denn von hier aus brechen sich der Ho- nanghv und der Jantsekiang, jener durch das Jnschan-, dieser durch das Aünling-Gebirge, ihre Bahnen nach China hinab, um nicht sehr entfernt von einander in den östlichen Ocean auszuströmen, gleichwie sie auf dem Hoch- lande nachbarlich ihren Ursprung genommen haben. Viel- leicht, daß die Stammväter der Chinesen den Krümmun- gen des erstgenannten Stromes gefolgt sind; gewiß aber haben sie sich, bevor sie in das Tiefland herabstiegen, ge- raume Zeit in den hvchliegcnden Gegenden aufgchalten und dort als Nomaden umgetriebcn. Wenn das Fami- lienleben durchaus als die Grundform jedes Verhältnisses zwischen Menschen und Menschen betrachtet werden muß, so gilt dieß besonders von Hirtenvölkern, weit ihre Gesellschaft nicht ein förmlicher Verband, sondern btvö eine Aneinan- derreihung von Familien ist. Innerhalb seines Zeltes und so weit sein Vieh grast, hat jeder Hausvater selbst zu befehlen; wenn es sich aber von Dingen handelt, die jede einzelne Familie, also alle zusammen betreffen, so tritt, unter dem Beirathe der Aeltesten, das Stammhaupt ein, dessen Gewalt folglich nur als eine Ergänzung der väterlichen, demnach als die eines übergeordneten Haus- vaters erscheint. Weil der Nomade kein ruhendes Eigen- thum und keine bleibende Stätte hat, so bietet ihm die Familie und der Stamm die einzigen Haltpunkte dar, woran sein flüchtiges Dascyn sich knüpfen läßt. Um von Andern unterschieden zu werden, muß er den Vater, den Groß- und Urgroßvater nennen; um als Mitglied des Stammes zu erscheinen, muß er sich auf das Oberhaupt desselben berufen. Daher die Sitte der Nomaden, viel auf Geschlechtsregister zu halten; daher das Bestreben,

10. Mit einem Stahlstich - S. 26

1836 - Stuttgart : Belser
36 Zweites Hauptstück. binden, er wird als» nicht leicht anders sprechen, als er es einmal gelernt hat, und wenn nun etwa ein Sprach- forscher auf seine Auktorität hin ändern und modeln wollte, so müßte entweder die größte Verwirrung einreis- sen, oder — und dieß ist das Wahrscheinlichere, Alles würde sich wider ihn empören. Mit einem Worte, wo das Alte so viele Mühe gekostet hat, vermag kaum je mehr etwas Neues durchzudringen. Fast will cs uns bedünken, als hätte Wuwang in den neuerrichteten Schulen ein Gegengewicht gegen eine andre Maßregel gesucht, zu deren Ergreifung ihn wahr- scheinlich die Umstände gedrängt hatten. Als Usurpator mußte er nämlich wünschen, die bedeutendsten Familien an seinen Thron geknüpft zu sehen, und zwar um so mehr, weil er selbst schon in hohem Alter stand, sein Sohn aber noch unmündig war; deßhalb thcilte er das Reich, welches sich damals schon über den ganzen Nor- den von China bis zur See erstreckte, in kleine Fürsten- thümer, und setzte über jedes derselben zinspflichtige Her- ren, welche theils Mitglieder seiner Familie, theils Ab- kömmlinge der berühmtesten Regenten früherer Zeit wa- ren. Der hieraus nvthwendig erwachsenden Vasallen- Aristokratie wollte er sofort im Voraus entgegenarbeiten, indem er Anstalten gründete, die dem Verdienste eine Bahn öffnen und einen tüchtigen Stand wechselnder Beamten erzeugen sollten. Diesen Plan des Vaters hat offenbar T sch i n g w a n g verfolgt, indem er die Residenz mehr in die Mitte des Reiches verlegte und zu diesem Behufs die Stadt Loyang , jetzt H v u a u , vergrößerte. Zuerst wurde ein Platz für den kaiserlichen Ahnensaal abgesteckt, dann aus fünf Arten von Erde ein Hügel er- richtet, auf welchem dem Himmel (Tien) ein Opfer von zwei Stieren dargebracht wurde. Den Tempel des Tien erbaute man nordwärts vom Hügel. Daß derselbe
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