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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Mit einem Stahlstich - S. 641

1836 - Stuttgart : Belser
Beginn des Kampfes zwischen Kaiser und Pabst. 64ä. alle Anwesenden, nahm zum Zeugnisse, daß er ohne Si- monie ans gesetzlichem Wege das Pabstthum erlangt habe, die Hostie, und bot dem Könige das Gleiche an, falls er sich vor Gott rein und schuldlos an den in Deutschland eingerißnen Unordnungen fühle. Der König war erschrocken, und bat zitternd, doch Alles auf den Fürstentag in Augsburg zu verspüren. So erließ ihm der Pabst das Urtheil Gottes, und lud ihn nach dem langen Fasten zur Mahlzeit ein. Unter welchem Sturm von Gefühlen mag Heinrich, nachdem er vom Pabste Ab- schied genommen, auf die Mauern des Schlosses zurück- geblickt haben, wo er das Königthum zwecklos herabge- würdigt und die Begeisterung der Lombarden in kaltsin- nige Verachtung umgewandelt hatte. Erschreckt durch die Größe seiner Schmach, suchte er daher wieder ein fürst- liches Benehmen hervor, saß zu Gericht, schenkte einem Ulrich von Kosheim aufs Neue fein Vertrauen, wies des Pabstes Erinnerung an den Tag zu Augsburg unter dem Vorwände vieler Geschäfte ab, brachte dagegen eine Reichsversammlung zu Mantua in Vorschlag, hielt den um die eigne Sicherheit besorgten Gregor zu Canossa im Schache, und gewährte dadurch Bischöffen und andern Freunden innerhalb Deutschlands freier» Spielraum, auf die Seite ihres Königs zurückzutreten. Zndeß hielten die ihm feindlich Gesinnten in Gegenwart päbstlicher Legaten, — denn dem Pabste selbst hatte Heinrich freies Geleite ver- sagt, — zu Fvrchheim einen Reichstag, setzten fest, daß jede Bischoffswahl vollkommen frei seyn, die Einsetzung un- entgeldlich vorgenommen werden, die Krone nie vermöge eines Erbrechtes, sondern lediglich durch Wahl vom Va- ter auf den Sohn übergehen solle, und wählten Herzog Rudolf von Alemannien zum Könige, nachdem er die

2. Abth. 2 - S. VIII

1817 - Elberfeld : Büschler
Viii ne re neben der äußeren, enthalten, und ich wer- de auch namentlich danach streben, daß die ein- zelnen teutschen Stämme, Staaten und Land- schaften in das ihnen gebührende Licht treten. So ist das Bild, welches mir vorschwebt, und welches meine ferneren Arbeiten über die teutfche Geschichte leiten soll. Was den Gebrauch der gegenwärtigen Ar- beit in den Schulen betrifft, so ist genug hier eben zu wiederholen, daß sie für die höheren Bür- gerschulen und die Gymnasien bestimmt ist. Das Nähere habe ich in einer jetzt erschienenen Abhand- lung — „ Ueber die Stufenfolge des Geschichts- unterrichts in den höheren Schulen" — ausführ- licher entwickelt. — So viel die Kürzeder Zeit erlaubte, habe ich bei dieser zweiten Auflage die Darstellung verbessert, wo sie mir mangelhaft erschien/ und an manchen Stellen Berichtigung gen und Zusätze eingefügt. Das fortgesetzte Stu- dium der einzelnen Zweige unserer Geschichte wird vielleicht künftig bedeutendere Aenderun- gen att die Hand geben. Düsseldorf im Juni 1818.

3. Fünfzehn Jahrhunderte - S. 457

1855 - Freiburg im Breisgau : Herder
nach dem Ende der Kreuzzüge. 457 der im Jahre 1387 in Mergentheim gemachte Versuch, die Heidelberger Einigung zu erneuern, nicht zum Ziele, da das Bemühen des Königs, den Landfrieden zu verallgemeinern und zu dem Ende dem Reiche eine bestimmte Eintheilung zu geben, auf Widerspruch bei den Städten stieß, die den Vortheil ihrer bisherigen besonderen Einigungen nicht aufgeben wollten. Statt der von dem Könige beabsichtigten Einigung kam ein neues Bündniß der schwäbischen Städte mit den benachbarten Fürsten auf ein Jahr zu Stande. Noch in demselben .Jahre aber brach der Krieg der durch Oestreichs Niederlage bei Sempach ermuthigten Städte gegen die Fürsten wieder aus, den die Döffinger Schlacht endigte. Nach Beendigung des Krieges mußte Wenzel im Jahre 1389 auf einem Reichstage zu Eger, von den Fürsten gedrängt, die Sache der Städte aufgeben und setzte einen neuen Landfrieden nach Art des Heidelberger fest, der außer Baiern, Franken und Schwaben noch Thüringen und Hessen umfaßte. Wie wenig aber auch dieser half, zeigte sich daran, daß unter Ruprecht, als auch er die Ruhe nicht herzuftellen vermochte, im Jahre 1415 der Erzbischof von Mainz mit Baden und Würtemberg und einer Anzahl schwäbischer Städte zu Marbach einen Bund schloß, den der König als einen mittelbar gegen sein Ansehen gerichteten ver- gebens aufzulösen suchte. 31. Dein Bestreben, die zur Nichtigkeit herabgesunkene Staats- gewalt für gewisse Kreise zu ersetzen, gehört auch eine eigenthümliche Erscheinung im Gerichtswesen an, die Fehmgerichte. Die Ausbildung der Landeshoheit hatte die Fürsten in Besitz der Gerichtsbarkeit gebracht. In Westphalen aber erhielt sich die auf den alten Gaugrafschaften be- ruhende Gerichtsbarkeit, und da die Aufsicht über dieselben nach der alten Reichsverfassung zu dem herzoglichen Amte gehörte, standen sie unter dem Erzbischöfe von Köln, an den bei Auflösung des sächsischen Herzogthums die herzogliche Gewalt für diesen Theil desselben über- gegangen war. Diese einer vergangenen Zeit angehörigen Gerichte hießen, da sie von den neuen Landesherren unabhängig waren, Frei- gerichte, und die Vorsteher, die sich als kaiserliche, nicht als landes- herrliche Beamte betrachteten, Freigrafen, wie die beim Gerichte mit- wirkenden Personen, die überhaupt Schöffen genannt wurden, hier den Namen Freischöffen führten. Altem Herkommen gemäß wurde über gewisse Verbrechen, namentlich solche, die unmittelbare Angriffe auf die Religion oder Verletzung von Leib und Leben enthielten, nicht in den gewöhnlichen öffentlichen Sitzungen gcurtheilt, sondern in solchen, die, weil nur die Glieder des Gerichts dabei zugegen waren, heimliche hießen. Diese Gerichte hießen die Fehme und die von ihnen ausgehende Ver- urtheilung die Verfehmung. Zur Zeit, da Gewaltthätigkeit alle Ver- hältnisse in Deutschland verwirrte, erweiterte sich der Wirkungskreis der

4. Beschreibende und lehrende Prosa - S. 69

1889 - Freiburg im Breisgau : Herder
8. Nürnberg. 69 lasen, werden auf einmal lebendig vor uns, sie nehmen etwas Körper- liches und Handgreifliches an, was sie uns näher bringt. Eine deutsche Stadt wie keine zweite in Können und Gesinnung, in Kunst und Gewerbefleiß, ist Nürnberg; mit einer reichen Vergangenheit, die es in Treuen ehrt und mit Verständnis pflegt. Wir alle können ihm nicht genug dafür danken; es erhält uns ein glänzendes Bild dessen, was keine Schilderung uns vormalen und, wenn es einmal dahingegangen, keine noch so geschickte Nachahmung zu ersetzen im stände wäre. Die Stadt ist einzig in ihrer Art, denn sie ist nicht Kopie, sondern Original; und obwohl herabgestiegen von ihrer einstigen Höhe, hat sie rasch eine andere erklommen, die nicht minder achtunggebietend ist und zugleich unser ganzes Herz besitzt. Nicht mehr verteidigt wie in alten Zeiten hinter diesen Mauern Gustav Adolf die Stadt gegen Wallenstein und Tilly, sondern durch diese Thore ziehen friedliche Gäste herein, die willkommen sind, wenn sie es einige Tage sich hier gefallen lassen. Nicht mehr singen die „Meister des Handwerks", noch „arbeiten" sie in „eingeschlossenen Gilden" — die Gewerbefreiheit hat auch diesen Bau zerstört; aber ihre Tabula- turen und Fahnen, ihre silbernen Becher, Jnnungszeichen samt Lade, Schaustück und alledem werden jetzt im Rathause aufbewahrt, „der ver- gangenen Zeit zur Ehr, der kommenden zur Lehr". Nicht mehr sind die Reichskleinodien ausgestellt in der alten Burg Barbarossas; aber mit Ehrfurcht betritt man den Hof mit der 800jährigen Linde, das Schloß und die Halle, den Sitz der ehemaligen Burggrafen von Nürnberg, die Wiege des neuen deutschen Kaisergeschlechtes; dicht aneinander, wie weiter oben in schwäbischen Landen Hohenstaufen und Hohenzollern, grenzt hier das Alte an das Neue, wie wenn durch die Jahrhunderte hin ein ge- heimer Zusammenhang oder Gegensatz bestanden habe, dem es vorher be- stimmt war, sich auszugleichen zur Vollenduug deutschen Wesens. Ein Habsburger war es, Rudolf von Habsburg selbst, der den ersten Zollern- grafen hier eingesetzt; Fehden entstanden daraus, als der Lehensmann wuchs, bittere Kriege zuletzt, und wie lange, lange hat es gedauert bis zu jenem schönen Tage, wo der ehemalige Lehensherr, ein gefeierter, hoch- willkommener Gast im Königsschlosse zu Berlin, unter zwei von dort datierte Verordnungen schrieb: „Gegeben in der Hauptstadt des Deutschen Reiches am 11. September 1872." Die Burg von Nürnberg ist in neueren Zeiten wieder wohnlich hergerichtet worden; König Maximilian Ii. von Bayern und seine Ge- mahlin haben hier oft und gern Hof gehalten. Im Jahre 1866 hat auch der jugendliche König Ludwig hier geweilt. Die Zimmer des Königs und der Königin sind noch vollständig so erhalten, wie sie erstere verlassen haben; und trauliche Zimmer sind es mit gebräuntem Balkenwerke und
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