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1. Geschichtsbilder aus den Reichen der Langobarden und merowingischen Franken - S. 262

1892 - Gütersloh : Bertelsmann
262 Die Franken bis zum Untergange der Merowinger. und daß dieser die richtigen Mittel anwandte, eine solche Zeit zu beherrschen, darin ruht zum guten Teil das Geheimnis seiner Erfolge und — mögen jene Mittel noch so abscheulich sein — seine geschichtliche Größe. Die Sage ist gegen Menschenwert und Herzensgute gerechter als die Geschichte; darum hat sie das hehre Bild Theoderichs mit Liebe und Ehrfurcht festgehalten und erhöht, während sie sich von Chlodowech, dem sie keinen edlen Zug abzugewinnen wußte, abwandte. „Denn*) schlaue Politik und rohe Kraft sind für sich allein niemals poetisch. Der verklärende, man möchte fast sagen tragische Schimmer, der über die Gestalt Theoderichs ausgegossen ist, geht Chlodowech vollständig ab. Er gehört der geschichtlichen Prosa an, dieser freilich in weit höherem Maße als Theoberich." Chlodowechs persönliches Verhältnis zum Christentum bebarf nach dem oben Dargelegten keiner längeren Erörterung mehr. Christlich war an ihm nur die Scheu und Ehrfurcht, womit er die Kirche behanbelte, und — wenn man das Wort nicht falsch verstehen will — sein Glaube, b. H. er zweifelte nicht mehr an der Wahrheit des Evangeliums. Aber „von der innerlich reinigenben und erlöfenben Kraft des neuen Glaubens hat er nicht viel erfahren. Er sah das Licht des Christentums von ferne brennen, aber er empfanb nur feinen Glanz, nicht feine Wärme; und das letzte Geheimnis besselben, die stille Herrlichkeit des Kreuzes, ist ihm gewiß ganz unverständlich geblieben. Er sah seinen Heiland an wie der Gefolgsmann feinen Herrn: er kämpfte für ihn und leistete ihm auch den schuldigen Dienst, aber er entartete von ihm auch Hilfe und Beistanb, Beute und Laub; und so war sein Glaube noch mit einem guten Stück Hetbentum versetzt." Auch sein Bnnb mit der Kirche war, genau betrachtet, nur ein äußerer: die Politik ging ihren eigenen Weg, ohne daß sie von christlichem Sinn und Inhalt erfüllt worben wäre, und die Kirche mußte sich ihm gegenüber vielfach bequemen, dem Staate bienstbar zu werben. Demnach wirb man behaupten bürfen, ganz im Sinne Gregors von Tours, daß Chlobowechs Übertritt zum Christentum für feine Person von unenblich viel geringerem Belang war als für fein Volk, für fein Werk, und barin liegt das Pro-vibentielle feiner Erscheinung. Seine Bekehrung zum katholischen Christentum kann nicht sowohl für eine freie heilsame That gehalten werben, als vielmehr für einen jener überaus günstigen Untstänbe, beren Zusammentreffen ihm eine Aufgabe lösbar machte, an der alle seine Zeitgenossen scheiterten. „Freilich wußte er die Umstände geschickt zu benutzen und zu beherrschen; aber selbst schaffen konnte er doch die Lage nicht, in der er sich befand." Welches waren also die glücklichen Umstände, die dem fränkischen Reiche allein von allen Germanenreichen der Völkerwanberung Bestaub verlieh? *) Arnold, Fränkische Zeit 1, S. 107 s.

2. Geschichtsbilder aus den Reichen der Langobarden und merowingischen Franken - S. 310

1892 - Gütersloh : Bertelsmann
310 Die Franken bis zum Untergange der Merowinger. Alten schwand oder sich in Sage umformte. Der Sänger wurde mit Armringen und goldenem Halsschmuck beschenkt, gerade wie der wackere Mann der Feldschlacht. Sänger von großer Begabung zogen aus einer Halle zur andern, sie fuhren weit in der Welt umher, kannten Antlitz und Sprache vieler Menschen und wurden in Geschäften als vertraute Boten ihrer Schatzspender versandt. Vers und Form des Gesanges waren altnational . . ., aber auch der Inhalt alter Poesie war kein zufälliger; denn alles wurde dem begabten Mann zur Dichtung, was ihm die Seele erhob. Von seinen Göttern berichtete er, indem er ihnen menschliche Schicksale und Abenteuer verlieh ; die Gebilde und Erscheinungen der Natur, die grünende Erde, den Reis und Hagel, Felsen und Wasser, autib die Tiere der Wildnis, Bäume und heilkräftige Pflanzen erfüllte er mit menschenähnlichem Leben. Endlich auch von der Vergangenheit feines Volkes, von den eigenen Abenteuern und Empfindungen erzählte er als Dichtender. Der wirkliche Zusammenhang politischer Begebenheiten, die sich ans dem Kampfe verschiedenartiger Interessen und vieler Teilnehmer entwickeln, wird undeutlich erkannt und geht schnell dem Gedächtnis verloren. Nur einzelne bedeutende Züge der Haupthelden werden festgehalten .... Nur was dem Sänger für groß gilt, wird im Gedächtnis bewahrt, auch dies wird nach dem bereits vorhandenen poetischen Inhalt andrer Sagen unbefangen umgestaltet. Nun sind es die Abenteuer des Helden, die dem kampffrohen Volke als das Höchste erscheinen, sein Streit, Sieg und Untergang. Ebenso wird das Schicksal des Helden gedeutet nach der Auffaffung, die der Sieger von dem Zusammenhang zwischen That und Folgen, Unrecht und Vergeltung in stch trägt. Oft ist diese Auffassung des Verhängnisses tiefsinnig und ergreifend. Wie jedem Volke ist auch dem deutschen ein gewisser Schatz von poetischen Situationen gegeben, in denen es seine Helden zu erblicken liebt. Träume und Vorzeichen leiten die Ereignisse ein; unter diesen stehen obenan Zweikämpfe, in denen sich Heldenkühnheit Mann gegen Mann bethätigt, Bezwingung von Riesen und Ungeheuern, Brautwerbung durch Gesandte, Festgelage und Kampfspiele, zuletzt ein großartig geschilderter Todeskampf, die Totenfeier und die Rache. Dazu die Einwirkung beglückender und zerstörender Leidenschaften. Schon bei dem Bericht über Begebenheiten, die in naher Vergangenheit liegen und dem Sänger wie seinen Hörern wohlbekannt lind, ist die Umbildung geschäftig . . . Ein solcher Bericht ist aus kleinen Anekdoten, wirklichen und gefundenen, zusammengesetzt, nach der gemütlichen Neigung der Hörer, aber nach den Gesichtspunkten eines Geschichtschreibers. Je länger solche Sage von Ohr zu Dhr klingt, um so völliger wird ihre Umwandlung nach dem Herzensbedürfnis des Sängers und der Hörer; sie bewahrt vielleicht nur eine sehr entfernte Erinnerung an das wirkliche ^ach-

3. Geschichtsbilder aus den Reichen der Langobarden und merowingischen Franken - S. 225

1892 - Gütersloh : Bertelsmann
Innere Zustände um die Zeit der Reichsgründung; das salische Gesetz. 225 mehreren hat es vier Männer gewählt; die sind an drei Gerichtstagen am Malberg zusammengekommen und haben nach sorgfältiger Besprechung und Verhandlung aller Anlässe die einzelnen Rechtssprüche in folgender Weise abgefaßt und beschlossen. Als aber der Liebling Gottes, der Frankenkönig Chlodowech, der Wildstürmende und Schöne, zuerst die katholische Taufe empfangen hatte, ward das, was in den gesetzlichen Bestimmungen für-weniger geeignet gehalten wurde, durch die Rechtskundigen der Könige Chlodowech, Childebert und Chlothar zu größerer Deutlichkeit verbessert." In dem Text, der in verwildertem Latein geschrieben ist, finden sich zahlreiche nicht lateinische Wörter eingestreut, welche den Satzbau unterbrechen und durch das abgekürzte Wort „malb.“ bezeichnet sind; einmal steht statt dessen vollständig da „hoc est in mallobergo“, zu deutsch: „das heißt auf dem Malberg,*) an der Gerichtsstätte, in der Gerichtssprache." Es sind diese sogenannten Malbergischen Glossen alte deutsche^Wörter, durch unwissende Abschreiber oft sehr verderbt und daher zum Teil noch nicht enträtselt; sie geben, wie es scheint, dem Kläger oder Beklagten das Wort an, das er vor Gericht gebrauchen muß, um nicht durch einen Formfehler feine Aussage unwirksam zu machen. Die sieben Männer, welche aus dem Malberg in den regelmäßig alle acht Tage abgehaltenen echten Thingen, an denen alle freien Männer der Hundertschaft teilnahmen, das Urteil zu finden und vorzuschlagen hatten, Hießen bei den Franken Rachineburgen d. h. Ratgeber. Der Verhandlung ging nach uralter Sitte die Mahnung d. H. die Ladung des Beklagten durch den Kläger selbst voraus. Bei der eigentlichen Gerichtsverhandlung, die der Thungin leitete, wurde vor diesem und der Gemeinde die Klage angebracht; Zeugen, wenn solche beigezogen wurden, hatten ihre Aussage eidlich abzugeben. War durch Beweise oder Zeugen die Berechtigung des Urteils nicht unanfechtbar, so blieb dem Beklagten wie dem Kläger übrig auf ein Gottesurteil anzutragen. Das salische Gesetz gedenkt weder des Zweikampfes noch des Loswerfens,**) sondern nur der sogenannten Keffelprobe, bei welcher Wasser in einem Kessel zum Sieden gebracht und ein Ring oder Stein hineingeworfen wurde, der mit bloßem Arm unverletzt herausgeholt werden mußte, wenn der Beweisende recht haben sollte. Das Urteil, das angefochten werden konnte, erkannte bei dem regelmäßigen Gerichtsverfahren nur auf Geldbußen; selbst Totschlag wurde durch bloße Zahlung des Wergeldes gesühnt. Uber den Verurteilten, der nicht zahlen wollte, wurde vom Grasen die Pfändung verhängt. Der Kläger, der sich mit Geldbuße nicht zufrieden *) Gotisch matdl Versammlungsplatz-, althochdeutsch madal und rnalial Gerichtsstätte, noch mittelhochdeutsch (in Zusammensetzungen) mahel, mal und das Verbum mahelen „gerichtlich befragen und ansagen". **) Vgl. Band 1, S. 77. Klee, Geschichtsbilder. Iii. 15

4. Geschichtsbilder aus den Reichen der Langobarden und merowingischen Franken - S. 82

1892 - Gütersloh : Bertelsmann
82 Die Langobarden bis zum Verlust ihrer Selbständigkeit. würdig geboren); andere Ausdrücke trotzen bis jetzt jeder sprachlichen Erklärung. Dem Verfasser des Ediktes waren die römischen Rechtsquellen nicht unbekannt; um so mehr muß es — namentlich im Verhältnis zu den Gesetzen der Goten und Burgunden — betont werden, daß Rotharis Gesetzbuch in seinen Rechtssätzen, dem römischen Rechte gegenüber, eine weitgehende Selbständigkeit bewahrt hat. Fehlt es auch nicht an Wendungen der römischen Rechtssprache, so ist doch die Zahl der den römischen Institutionen entlehnten Sätze verschwindend klein. Kirchliche Verhältnisse hat Rothart wenig berücksichtigt, eine kirchliche Art der Freilassung nicht anerkannt. Der Römer wird in dem Edikt nicht besonders gedacht; die römische Bevölkerung war eben in Sachen des öffentlichen Rechts und im Rechtsverkehr mit den Langobarden den Vorschriften des Edikts unterworfen, und nur in den gegenseitigen Rechtsbeziehungen der Römer untereinander wurde die Anwendung des römischen Rechtes geduldet. Eigentümlich ist die Stellung, die das langobardische Volksrecht zu den übrigen germanischen Rechten einnimmt. Nicht die oberdeutschen und nicht die fränkischen stehen ihm am nächsten; sondern es bildet innerhalb des Kreises der deutschen Volksrechte mit denen der Altsachsen und Angelsachsen eine engere Gruppe; charakteristische Rechtssätze und -Ausdrücke sind den Langobarden mit den Sachsen und Angelsachsen gemein. Nicht minder-merkwürdig ist die Übereinstimmung, die in manchen Beziehungen zwischen den langobardischen und deu skandinavischen Rechtsanschauungen obwaltet. Findet die Verwandtschaft mit dem Sachsenrechte ihre naheliegende Erklärung in der Nachbarschaft der Langobarden und Sachsen, als jene an der Niederelbe saßen, und in den Beziehungen, die sie zu den Sachsen noch nach ihrer Auswanderung fest hielten, fo können die Übereinstimmungen mit skandinavischen Rechten nur auf uralte Verwandtschaft zurückgeführt werden, die einst zwischen den Rechten der niederelbischen und der skandinavischen Völkerschaften bestand. Jedenfalls sind die nach dem Norden weisenden Zusammenhänge ein Beweis der auffallenden Zähigkeit, mit welcher die Langobarden an ihrem hergebrachten Rechte hingen, jene Zähigkeit, welche auch in der Widerstandskraft zum Ausdruck kommt, die das langobardische Recht Jahrhunderte hindurch dem römischen Rechte gegenüber trotz enger örtlicher Berührung bewährt hat. — Bei der hohen Wichtigkeit des Edikts, für die Kenntnis des ganzen altgermanischen Rechts, wird es nicht überflüssig sein, hier etwas Näheres über diejenigen Gesetze, die zum Schutz des Lebens und Eigentums getroffen waren, anzuführen. Ursprünglich beruhte bei allen Germanen die ganze gesellschaftliche Ordnung auf der Sippe, die ganze Sicherheit des Lebens auf der Blutrache oder Fehde. Diese war das einzige Schutzmittel und daher auch die heilige Pflicht der Gefippen; ihr Versäumnis machte

5. Geschichtsbilder aus den Reichen der Langobarden und merowingischen Franken - S. 383

1892 - Gütersloh : Bertelsmann
Gregorius von Tours, der Geschichtschreiber der Franken. 888 denn ich bin nicht recht bewandert in dieser Wissenschaft." Die Schul-gelehrsamkeit der Zeit mangelte ihm, und das ist ein Glück für uns, ebenso wie bei Eugippius.*) Gregor selbst sagt darüber nicht ohne Ironie, daß er sich zu dieser Arbeit entschlossen habe, weil kein Gelehrter sie auf sich nehme, und weil er häufig verwundert habe vernehmen müssen, daß einen Schriftsteller von gelehrter Bildung nur wenige verstünden, des schlichten Mannes Rede aber viele . . . Die kunstlose, einfache (dem Zustand der damaligen Umgangssprache entsprechend, freilich auch von den ärgsten grammatikalischen Verstößen erfüllte) Sprache Gregors, seine behagliche, memoirenartige Erzählung, welche Geschichten aller Art, die größten Staats-begebenheiten und unbedeutende Vorfälle des gewöhnlichen Lebens bunt durcheinander mischt, das ist es eben, was seinem Werke einen so großen Reiz verleiht und es zu einem so treuen Spiegel seiner Zeit macht, daß ihm in dieser Hinsicht kein zweites zu vergleichen ist. Was er hörte, was er sah, das erzählte er, ohne weiteren Zweck, als das Andenken der Dinge zu erhalten und nebenbei die Wundermacht der Heiligen, insbesondere seines geliebten Martin von Tours, ins hellste Licht zu stellen.**) Er dachte keineswegs gering von dieser Aufgabe und dem Werte derselben; denn ausdrücklich beschwört er am Ende des letzten Buches seine Nachfolger auf dem Stuhle des heiligen Martin, sein Werk unverkürzt und unversehrt der Nachwelt aufzubewahren und nichts daran zu ändern." Er ist ein ausgezeichneter Erzähler, und seine ungeschminkte Darstellung einer uns fernen Zeit hat man mit Recht seit Jahrhunderten hochgeschätzt; zum großen Geschichtschreiber fehlt es ihm an Beherrschung des Stoffes und an tieferem Eindringen tu den Zusammenhang der Dinge; aber „um so mehr ist es auch dankbar anzuerkennen, daß er nicht versucht hat, was ihm nicht gelingen konnte, sondern sich in Bescheidenheit begnügte, eine reiche Fülle des mannigfaltigsten Stoffes in seinen Werken zusammenzufassen. Von vorzüglichstem Werte ist darunter für uns seine Geschichte der Franken, doch enthalten auch seine Wundergeschichten und Heiligen-leben***) viele für die Charakteristik der Zeit wichtige Züge. In seinen letzten Jahren, als die blutigen Stürme, die das Frankenreich zerrissen hatten, eine Weile ruhten, als Ehildebert und König Gun tram den Frieden ausrecht hielten, hat Gregor seine Erzählung fortgeführt *) Vgl. Band 2, S. 178. **) Giesebrechts Wort: „Die Verehrung des heiligen Martinus gab ihm die Feder in die Hand," gilt nicht nur von Gregors „Wundern des heiligen Martin", sondern im Grunde auch von der fränkischen Geschichte. ***) Es sind folgende: „Von den Wundern des heiligen Martinus," „Von den Wundern des heiligen Julianus," „Vom Ruhme der Märtyrer," „Vom Ruhme der Bekenner" und „Leben der Väter."

6. Geschichtsbilder aus den Reichen der Langobarden und merowingischen Franken - S. 221

1892 - Gütersloh : Bertelsmann
Innere Zustände um die Zeit der Reichsgründung; das salische Gesetz. 221 auf 1800 Solidi stieg. Andrerseits hatte aber das Geld so beträchtlichen Wert, daß z. B. ein Ochse, den der Verurteilte mit in Zahlung gab, oft nur für 1 bis 3 Solidi angerechnet wurde. Bei so geringen Preisender landläufigen Zahlungsmittel geschah es oft, daß einer, der eine hohe Buße verwirkt hatte, vollständig verarmte, und da die Sippegenossen in der Regel dem Schuldigen die Buße aufbringen halfen, so wurde auch die ganze Sippe oft wirtschaftlich schwer geschädigt. In späterer Zeit, als der Groß- grundbesitz sich einmal durchgesetzt hatte, suchten dann die großen Grundherren nicht selten in rücksichtsloser Weise auch die bescheidenen Güter der kleinen Bauern aufzusaugen; durch Vergewaltigung, durch unausgesetzte Belästigung, durch Mißbrauch der Amtsgewalt zwangen sie den freien Bauer Eigentum oder Freiheit zu opfern, um sich damit einen Befchützer zu erkaufen oder den Bedränger selbst in einen solchen zu verwandeln. Diesen schweren Übelstand, der sich aber erst in der karolingischen Zeit so gewaltig geltend machte, hat die Auflösung des fränkifchen Reiches unter Ludwig dem Frommen beschleunigen helfen, lvie andrerseits die Auflösung des Reiches dazu beitrug, die Zahl der freien Bauern fast verschwinden zu machen. Ebenso fremd wie die wirtschaftlichen Zustände der Franken und der Romanen standen sich die Verfassungen der beiden Völker gegenüber. Die trüben staatlichen Verhältnisse, in denen das römische Gallien seufzte, sind früher (Band 2, S. 180 f.) geschildert worden. Was die Verfassung der Franken anlangt, so dürfen wir uns hier, wenn wir den Leser an unsre Darstellung der urgermanischen Zustände (im ersten Buche des ersten Bandes) erinnern, mit folgendem Überblick begnügen.*) Der Sippeverband behauptete im Rechts- und Gesellschaftsleben ungebrochen sein altes Ansehen. Drangen doch sogar einzelne Züge der germanischen Gefchlechtsverfaffnng in die Rechtssitten der römischen Bevölkerung ein, so die Pflichten der Blutrache und der Eideshülfe. Erst im Laufe der folgenden Jahrhunderte hat die erstarkende Staatsgewalt die Rechte der Sippe hie und da eingeschränkt. Die Stellung des Hausherrn und der Hausgenossenschaft wurde der Sippe gegenüber eine freiere; unter nichtverwandten Personen wurden persönliche Treuverhältnisse geschloffen, welche den durch die Sippe gewährten Schutz oft überboten. Die Gliederung des Volkes nach Ständen war im großen und ganzen dieselbe wie in der Urzeit. Die verschiedene Schätzung der Stände gaben noch immer die Wergelder an,**) die aber auch für die beiden Nationen verschieden waren, da der Germane mehr als der Römer galt. Das Übergewicht, das die germanische Bevölkerung als die herrschende besaß, wurde *) Vgl. Richter, Annalen des fränkischen Reiches 1, S. 28 ff. und Brunner, Rechtsgeschichte 1, S. 224 ff. **) Siehe Band 1, S. 64.

7. Geschichtsbilder aus den Reichen der Langobarden und merowingischen Franken - S. 223

1892 - Gütersloh : Bertelsmann
Innere Zustände um die Zeit der Reichsgründung; das falische Gesetz. 223 diese kastenartig abgeschlossene und versteinerte Gesellschaft mit ausgeklügelten Titulaturen und pedantischen Kleiderordnungen hat die germanische Eroberung Luft und Bewegung geschafft. Die fränkische Rechtsordnung beachtete das römische Ständewesen gar nicht. Der Römer, der aus senatorischem Samen entsprossen war oder einen' Bischof zum Vetter oder Bruder hatte, erhielt ebenso wie die Plebs nur ein Wergeld von hundert Solidi. Daß der römische Kolon anfänglich noch ein geringeres Wergeld hatte, war nicht Anerkennung römischen Ständerechts, sondern entsprang einer germanischen Anschauung; er war an die Scholle gebunden und seinem Herrn zins-pflichtig wie der halbfreie Germane dem Vollfreien gegenüber; da der freie Römer rechtlich dem freien Franken nachgestellt wurde, so mußte der halbfreie Römer auch dem halbfreien Franken nachstehen. Ebenso entsprach es alten fränkischen Rechtsanschauungen, daß auch der Römer durch Königsamt und Königsdienst und — seit dem Übertritt der Franken zur katholischen Kirche — durch die Erlangung gewisser geistlicher Würden einer Erhöhung seines Wergeldes teilhaftig wurde. An der Spitze des Volkes stand der König. Daß es aber vor Chlodowech bei den Franken, ja selbst bei den Salfranken mehrere Könige zugleich gab, ist schon öfters hervorgehoben worden. Nirgends als in der fränkischen Geschichte liegt es klarer am Tage, wie das Stammkönigtum sich aus dem Gaukönigtum entwickelt hat. Die Könige wurden zwar vom Volksthing gewählt, da aber die Wahl nur Glieder eines einzigen Geschlechtes, des mcrowingischen, treffen konnte, so waren die Frankenkönige zugleich erbliche. Daß der König und seine Gesippen sich äußerlich durch das lange Haupthaar vor allen andern Volksgenossen auszeichneten, wurde oben bemerkt. Trotz der Kräftigung der Königsgewalt im allgemeinen besaß der König keineswegs unumschränkte Gewalt; in wichtigen Fragen war er an die Mitwirkung und Zustimmung des versammelten Volkes in Waffen gebunden. Dieses d. h. alle freien, waffenfähigen Franken traten alljährlich zur Heerversammlung, dem sogenannten Märzfeld, zusammen, wobei der König den Vorsitz führte. Das Märzfeld war nicht nur eine Heerschau, sondern es bildete ein wichtiges Glied der öffentlichen Verfassung. Der König übte das sogenannte Bannrecht aus d. H. das Recht, unter Androhung einer Vermögensstrafe etwas zu gebieten, z. B. sich gemäss net am Sammelort zur Heerfahrt einzusinden, oder etwas zu verbieten, z. B. die Waffe zu zücken, dem Redner im Thing ins Wort zu fallen. Selbstverständlich konnte er aber dies Bannrecht nicht willkürlich gebrauchen d. H. alles, was ihm beliebte, gebieten oder verbieten; vielmehr waren im Gewohnheitsrecht die Fälle ausgezählt, in denen allein der König seinen „Bann" sollte ausüben dürfen. Der König war natürlich Oberfeldherr, wenn er selbst mit in den Kampf zog, was in der älteren Zeit regelmäßig

8. Geschichtsbilder aus den Reichen der Langobarden und merowingischen Franken - S. 195

1892 - Gütersloh : Bertelsmann
Die Anfänge der fränkischen Geschichte. 195 furchtbare Mann war eben kein Mann nach dem Herzen der nichtfränkischen Germanen; und sein eigenes Volk sang zwar von seinen Thaten Lieder, die seine Gestalt zu riesiger Größe erhöhten, aber doch immer nur sagenhafte Ausschmückung einzelner historischer Ereignisse enthalten zu haben scheinen, soweit wir aus den Berichten Gregors von Tours, der sie unzweifelhaft kannte, schließen können. Spuren einer freigestaltenden, innerlich zusammenhängenden epischen Dichtung mit großer einheitlicher Handlung, deren Mittelpunkt Chlodowech gewesen wäre, finden wir nirgends. Dazu lagen in der ersten Zeit die Ereignisse selber noch zu nahe, und die späteren Zeiten der Merowinger waren zu greulich und traurig, als daß die Freude am Heldensang hätte gedeihen können. Erst Karls des Großen fast übermenschlich erhabenes Bild bewegte die Einbildungskraft und die Herzen seiner Völker, der germanischen wie der romanischen, so mächtig, daß eine neue, christliche Heldensage um dieses Bild ihre Kreise zog. Die Franken, die sich in der Vorrede zu ihrem alten Gesetzbuch stolz als das „vortrefflichste Volk" rühmen, „das Gott selbst zum Urheber habe, das tapfer in den Waffen, fest in Friedensbündnissen, von tiefer Weisheit im Rate, am Leibe edel, von unverletzter Schönheit und herrlichem Wuchs, kühn, rasch und streng sei," galten ihren Zeitgenossen keineswegs für so rühmenswert; diese behaupteten vielmehr, man könne ihnen nicht trauen, weil sie mit lachendem Munde Eid und Treue zu brechen pflegten, und sie seien die gefährlichsten und unzuverlässigsten Nachbarn, die es gebe. Die fränkischen Geschichten, die wir nun zu berichten haben, sind nicht geeignet, solche Vorwürfe zu entkräften, und unsre Leser müssen sich daraus gefaßt machen, von manchem Greuel und mancher wilden That zu vernehmen; aber wenn auch den Franken die milde Hoheit der Goten und der ritterliche Geist der Langobarden fehlte, so waren sie doch von Hans ans ein tüchtiges und kerngesundes Volk, das man nicht für die Wildheit der ganzen Zeit und für die ungeheure Verdorbenheit der gallisch-römischen Welt, in die es hineingeriet, verantwortlich machen darf. Es war zur Zeit des Kaisers Gordian (238—244), als die Römer zum erstenmal mit den Franken, deren Name bei dieser Gelegenheit zuerst genannt wird, feindlich zusammenstießen. Ein Schwarm Franken war über den Rhein gegangen und hatte in Gallien lange geplündert. Als die verwegenen Räuber heimkehren wollten, trat ihnen in der Nähe von Mainz der Feldher Aurelian, der nachmalige Kaiser, entgegen und schlug sie auss Haupt. Siebenhundert wurden getötet, Dreihundert in die Sklaverei verkauft. Etwa zwanzig Jahre später behauptete sich in Gallien der Statthalter Postumus eine Zeitlang als Kaiser; fränkische und alamannifche Söldner waren es, aus die er feine Macht stützte. Als er diese Söldner entließ, kehrten sie in ihre überrheinische Heimat zurück, aber nur, um bald 13*

9. Geschichtsbilder aus den Reichen der Langobarden und merowingischen Franken - S. 215

1892 - Gütersloh : Bertelsmann
Innere Zustände um die Zeit der Reichsgründung; das salische Gesetz. 215 fdmeetnetft dessen Buckel ober gelb ist. Dieser Schild bezeugt sowohl den Reichtum'seines Besitzers, ols die Kunst seines Verfertigers. Alles wor überhaupt so beschaffen, daß dos Ganze nicht nur ein Hochzettszug, sondern auch zugleich ein Krtegszug zu sein schien." Ergänzend fet hierzu bemerkt, daft die Fronten dos blonde Haar noch vorn auf tue Stirn zu kämmten, ant Nocken aber kurz abzuscheren pflegten. Dos lang herabfallende Haar war ein besonderes Ehrenzeichen des tnerowingtschen Geschlechts, An Den vollen das Haupt umwallenden Locken, an die nie etn Schermesser kam, erkannte man schon beim ersten Anblick den König oder das Mttglted^des Königshauses. So lange die Merowinger herrschten, haben sie diese ^ttte beibehalten, und als sie schon alle wahre Macht verloren hatten, unterschieden sie sich noch durch diesen äußerlichen Vorzug selbst von den mächtigsten Großen. Den Backenbart schoren sich die Franken glatt ab und pflegten nur einen Schnurrbart zu tragen. Neben das friedliche Bild, das Apollinaris gezeichnet hat, stellen wir ein kriegerisches, das dem Geschichtschreiber Agathios, dem Fortsetzet des Prokop (f Bd 2, S. 349), entnommen ist; denn obwohl er Zustande aus der Mitte des sechsten Jahrhunderts schildert, so paßt doch seine Beschreibung der fränkischen Krieger, die nach Tejas -lode mit den Alamannen Butilin und Leuthari nach Italien kamen, sicherlich auch auf die um etwa 60 Jahre frühere Zeit, von der wir hier reden , da sich, rote ans der Schilderung selbst hervorgeht, Kampsroeise und Waffen der Franken bis dahin gor nicht geänbert hatten. Agathios erzählt, wie jette Franken vor der Entscheidungsschlacht ant Easilinus bei Eopuo (554), wo sie durch Norses eine vernichtende Niederlage erleiden sollten,*) ganz kaltblütig ihre Ibaffen instand setzten, wie sie ihre Äxte und Speere schliffen und die zerhauenen Schilde ausbesserten. „Dos olles," fährt er fort, „ging ihnen leicht von der Hand. Denn die Bewaffnung dieses Volkes ist nur ärmlich und be-barf nicht der Hänbe verschiedener Honbwerker, sonbern wenn etwas verbothen ist, bessern die Besitzer es selbst aus. Panzer und Beinschienen kennen sie gar nicht. Die meisten gehen barhäuptig einher, und nur wenige setzen für die Schlacht einen Helm auf. Brus? und 9iücken finb nackt bis an die Hüsten; von da aus gehen bis zum Knie Hosen aus Leinen oder Leder. Nur wenige sind beritten, weil sie von alters her an den Kamps zu Fuß gewöhnt und darin geübt sind. An der Hüfte herab hängt ihnen das Schwert, den Schild tragen sie auf der linken Seite. Weder Bogen noch *) Band 2, S. 351. Da diese Franken gemeinsam mit Alamannen unter alamannischen Führern kämpfen, so ist es an sich wahrscheinlich, daß sie „hesstsche Franken waren, d. f). aus den den Alamannen benachbarten, unvermischt deutsch gebliebenen rechtsrheinischen Ländern stammten. Daraus erklärt sich ihr von gallischrömischer Kultur unberührtes Wesen.

10. Geschichtsbilder aus den Reichen der Langobarden und merowingischen Franken - S. 61

1892 - Gütersloh : Bertelsmann
König Agiluls und Gregor der Große. 61 weder der Exarch noch die kaiserlichen Beamten in den noch römischen Provinzen und Städten zu beherrschen vermochten. Bei Verhandlungen führte er die vermittelnde, oft entscheidende Stimme, und sein Ansehen wußte er in Konstantinopel und Ravenna wie in Pavia zu wahren. Während er so als eine selbständige Macht tn Feindeslande wirkte, sorgte er für die kirchliche Ordnung im Innern bis ins Kleinste und erfüllte die Pflichten seines Priesterberufs mit rührender Treue. Jede Klage eines Kolonen, und wenn sie noch so weit her kam, berücksichtigte er, niemals einen Vorteil, stets nur die Gerechtigkeit vor Augen. Er übte — wie gegen sich selber — gegen alle Unterbeamten die größte Strenge; er gab jedes Gut, das der Kirche nicht ganz rechtmäßig zugekommen war, freiwillig zurück; er hielt sittenlosen Geistlichen gegenüber die Kirchenzucht unnachsichtig aufrecht und ging selber allen in Reinheit des Wandels und einfachster Lebensweise mit dem besten Beispiel voran; er ließ alle Bischofssprengel, Pfarrkirchen und Klöster visitieren; er schrieb Briese an gallische, spanische, afrikanische und orientalische Bischöfe und an einflußreiche Personen des Kaiserhofes; er tröstete jeden, der sich an ihn wendete; er war bis zur Verschwendung freigebig gegen Arme und Hülslose; er schrieb über die wichtigsten Gegenstände der Kirchenlehre und Kirchenzucht selbst Bücher, war eifrig und erfolgreich thätig für Verbesserung des Kirchengesangs, ordnete den Gang des Gottesdienstes, erließ eine Reihe tiefgreifender Verordnungen über das Mönchswesen und umfaßte mit seinem Geiste die ganze damalige gebildete Welt. Dabei erwies sich der außerordentliche Mann mit seiner allumfassenden Bildung, seinen rechtswissenschaftlichen Kenntnissen und seinem scharfen Verstand doch als ein Kind seiner Zeit: er verachtete die Denkmäler des klassischen Altertums und hielt sehr viel von Reliquien, Wundererscheinungen und Totenerweckungen. Aber was will das sagen gegen die ungeheure Geisteskraft eines Mannes, der bei so unermeßlicher Wirksamkeit seinem Geist aus freien Stücken neue Felder eröffnete? Es ist früher berichtet worden *) wie er, da er noch Stadtpräfekt war, auf dem Markte zu Rom unter andern Sklaven einige Knaben aus dem Lande der Angelsachsen erblickte, mit zartweißer Hautfarbe, goldigen Locken und lieblichen Kindergesichtern. „Aus welchem Land sind diese?" fragte er. „Von der Insel Britannien," lautete die Antwort; „dort sehen alle Menschen so aus." „Sind sie denn Christen?" „Nein, dort sind alle noch Heiden." „Ach Gott, wie fraurig, daß Menschen von so lichtem Antlitz dem Herrn der Finsternis gehören, daß unter so lieblicher Stirn ein Geist wohnt, unteilhaft der Gnade! Wie heißt denn das Volk?" „Sie heißen Angeln." „Wahrlich, so führen sie den Namen mit Recht; denn sie haben Angesichter wie *) l. Band, S. 27.
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