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1. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 159

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
159 erhielten, spter muhte sogar eine Zwischenzeit von 5 Iahren zwischen dem staatlichen Amte und der Statthalterschaft liegen. Die Machtstellung der Statthalter war vllig unumschrnkt, dauerte aber nur ein Jahr- doch konnte das Amt vom Senate verlngert werden. Besondere Schutzgesetze sollten einer willkrlichen oder ungerechten Ver-waltung vorbeugen, und ein reichliches Staatsgehalt sollte den Statt-Haltern ein standesgemes Auftreten ermglichen; doch wurde es immer-mehr Sitte, durch Bedrckung der Provinzialen sich zu bereichern, und wenn die Erpressungen und Unterschlagungen nicht zu viele Millionen betrugen, so stellten sich die Gerichte in Rom regelmig auf die Seite des angeklagten Statthalters. 49. Die Stellung rmischer Vollbrger unter den Untertanen. Rmische Vollbrger in Italien oder in der Provinz verloren nichts von ihrem Brgerrechte, doch ruhten diejenigen Rechte, deren Ausbung an den Aufenthalt in Rom geknpft war, so besonders das ius suffragii. Einzelne Vollbrger lieen sich in groer Zahl Haupt-schlich zu Handelszwecken in Italien und in der Provinz nieder, wobei ihnen ihr ius commercii groe gewerbliche, ihr ius provocationis groe gerichtliche Vorteile bot. Massenniederlassungen rmischer Vollbrger in unterjochten Lndern hieen coloniae. Diese dienten anfangs nur zur militrischen Sicherung unterworfener Gebiete, seit den Gracchen auch zur Versorgung mittel-loser rmischer Brger, seit Sulla zur Versorgung von Veteranen, letzteres jedoch ohne die Beachtung der Frmlichkeiten, die sonst mit einer Koloniegrndung verbunden waren. Die rmischen Vollbrger verloren in der Kolonie ihre civitas nicht, nur ruhten ihre rein politischen Rechte. Wurde eine bereits bestehende Stadt zu einer Kolonie umgewandelt, so nahmen darin die Kolonisten die Stelle eines Adels gegen-ber der eingesessenen Bevlkerung ein. 50. Die romischen Manzen. Die Ausgaben des rmischen Staates waren in der repub-Manischen Zeit im Vergleich zur Kaiserzeit und noch mehr im Ver-gleich zu unserer Zeit gering und unbedeutend. Die Hauptausgabe-posten waren: 1. Der Beamtensold, aber nur fr die Provinzialstatt-Halter und die niederen Beamten, da die eigentlichen Staatsmter als honores unbesoldet waren. 2. Die Ausgaben fr den Staatskultus, umfassend die Opfer, Feste und Tempel. 3. Die Einrichtung und Er-Haltung ffentlicher Bauten, wie Gebude, Straen, Wasserleitungen u. s. w. 4. Der Truppensold, der aber vom besiegten Feinde wieder ersetzt werden mute. 5. Seit C. Gracchus die Getreidespenden an arme Vollbrger in Rom. Die Einnahmen zerfallen in ordentliche und auerordent-liche. Die ordentlichen Einnahmen waren: 1. Die Pachtgelder von den Domnen (agri publici), die teils in der rmischen Feldmark,

2. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 84

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
= 84 -r Abnderungsvorschlge muten schriftlich eingereicht werden, konnten jedoch von dem Vorsitzenden zurckgewiesen werden, wenn sie gegen ein Gesetz verstieen. Nach Schlu der Debatte lie er abstimmen, bei ffentlicher Abstimmung durch Aufhebung der Hnde, bei geheimer durch Stimmsteine. der den ganzen Vorgang setzte der Ratschreiber eine Urkunde auf fr das Staatsarchiv, der er den Namen des Prsidenten und den seinigen beifgte. Die Befugnisse der Volksversammlung: 1. Der Anteil an der Gesetzgebung war bis 404 sehr groß, weil das Volk bis dahin allein darber zu entscheiden hatte, ob eine von Sachverstndigen vorberatene und vom Nate begutachtete Neuerung Gesetz werden sollte oder nicht. Seit der Wiederherstellung der Demo-kratie, 403, setzte das Volk seinen Anteil an der Gesetzgebung jedoch bedeutend herab. Alljhrlich konnte nmlich in einer der ersten Volks-Versammlungen jeder Brger Gesetzesnderungen beantragen, und das Volk stimmte zunchst nur darber ab, ob ein Antrag einer nheren Wrdigung wert sei. War er das, dann mute der Antragsteller ihn nebst dem entgegenstehenden alten Gesetze ffentlich zur allgemeinen Kenntnisnahme ausstellen. Nach einigen Wochen whlte dann das Volk einen aus Heliasten gebildeten Gerichtshof und eine Kommission zur Verteidigung des alten Gesetzes. Dann erst erfolgte die Entschei-dung der die Annahme des neuen Gesetzes in der Form eines regel-rechten Prozesses zwischen dem Antragsteller und der Verteidigungs-Kommission vor dem gewhlten Gerichtshof. 2. Auch bei der Wahl der Beamten waren die Befugnisse der Volksversamlung stark eingeengt; denn von den etwa 20 staatlichen Beamtenkollegien wurde nur ein Viertel gewhlt, wie die Vertreter der militrischen und finanziellen Obermter, während die anderen Be-amten erlost wurden. 3. Die richterlichen Befugnisse der Volksversammlung wurden seit 403 gleichfalls auf auerordentliche Flle beschrnkt und auch dann wurde die endgltige Entscheidung zumeist von dem zustndigen Ge-richtshof getroffen; vergl. unter 86 der die Probole und Eisangelie. (Der Ostrakismos wurde seit 403 nicht mehr ausgebt.) 4. Aber auch nach der Wiederherstellung der Demokratie 403 stand dem Volke doch noch die oberste Entscheidung zu der Krieg und Frieden, der Aussendung und (Empfang von Gesandten, Erteilung des Brgerrechtes, religise Angelegenheiten, auergewhnliche (Ehrungen u. a. 84- Das athenische Gerichtswesen. Der Proze in einer Privatklage heit fj der ffentliche Proze \ Yqa(jrf- Der Klger heit d Stcoxwv, der Beklagte (fevymv. - Als Klger konnte nur ein vollberechtigter Brger auftreten, Fremde und Metoiken muten sich durch einen nqoazrri? vertreten lassen. -Wer als Klger in einem Kriminalprozesse nicht den fnften Teil der Stimmen erhielt, mute 1000 Drachmen Strafe zahlen und konnte im

3. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 58

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
58 sich die Erde als eine Scheibe, in deren Mitte das eben angegebene Aigaiifche Meer liegt. Dieses stellt er sich als Binnenmeer vor, rings umgeben von mehr oder minder groen Inseln,- jenseits dieses Insel-Kranzes dehnt sich das unabsehbare Auenmeer mit dem alles ab-schlieenden Okeanos-Strom aus. Auen- und Innenmeer sind durch Meerstraen verbunden; als solche gelten auch Flsse, wie Donau und Nil. - Der Okeanos ist eine mchtige Meeresstrmung, welche die Erdscheibe rings umfliet und in sich zurckstrmt,' zumeist umfliet er das Auenmeer, an einzelnen Stellen jedoch berhrt er den Inselkranz. - Das westliche Mittelmeerbecken mit Italien und Sizilien, ja sogar bei Kerkyra ist Homer ein wahres Wundergebiet,- seine abenteuerlichen Vorstellungen drften auf Berichte phoinikischer Seefahrer zurckgehen, die in ihrem Wagemut vom Atlantischen Ozean nicht abgeschreckt wurden und von ihren Fahrten viele Wunderdinge zu erzählen wuten. 49. Die Stndegliederung. Die Brger zerfielen in Adlige und Gemeinfreie,- doch waren jene allein vollberechtigt, während diese unter dem Drucke des Adels zu voller Bedeutungslosigkeit herabgesunken waren, wie das besonders in den Volksversammlungen hervortritt. Aus dem Adel wurde der Rat der Geronten gebildet, den der König bei allen wichtigen Ange-legenheiten erst hren mu; dieser tagt im Megaron des kniglichen Palastes beim Mahle, wobei der Gerontenwein getrunken wird. Der König ist unter den Adligen wenig mehr als der primus inter pares. Die dem patriarchalischen Knigtum berhaupt zukommenden Vorrechte eines Oberpriesters, Oberrichters und Feldherrn stehen auch dem homerischen Könige zu. Seine Einknfte setzen sich zusammen aus freiwilligen und fest bestimmten Beitrgen des Volkes und dem (Ertrage des Krongutes (ro re/nevog). Besondere Abzeichen seiner Wrde hat er nicht: das Szepter trgt er nur dann, wenn er gerade die anordnende oder ratende Person ist. Dasselbe war da-mals nicht das Abzeichen einer kniglichen Machtstellung, sondern kennzeichnete blo den jeweiligen Inhaber einer ffentlichen Handlung, z. B. einen Richter beim Rechtsprechen, einen Redner in einer ffentlichen Versammlung, einen Herold als ffentlichen Abgesandten usw. Auer den Adligen und Gemeinfreien gab es noch wenig geachtete Beisassen (Klienten, ot fierardtai) und freie Arbeiter (ol &rjrs). Dazu kamen noch die Sklaven. In den Zustand der Sklaverei geriet man durch Abstammung von Sklaven, durch Kriegsgefangenschaft und durch den hauptschlich von den Phoinikern betriebenen, sehr eintrglichen Menschenraub. Die Behandlung war meist nicht hart, vielfach sogar recht herzlich und vertraut, wie die Stellung des Sauhirten (Eumaios und ebenso der Eury-kleia, der Amme des Odysseus, beweist. 50. Das Erwerbsleben. 3u Homers Zeiten herrschte die sogenannte Naturalwirtschaft.

4. Kleine Weltgeschichte, oder gedrängte Darstellung der allgemeinen Geschichte für höhere Lehranstalten - S. 56

1829 - Leipzig : Hinrichs
5b Erster Zeitraum. Volkes der P rasi er ins mythische Dunkel; auch wurden oberhalb Ca sch mir, im Alterthume, Bad ag sch an und Belur zu Indien gerechnet. Die bürgerliche Verfassung Indiens, nach der strengen Trennung der einzelnen Volksklassen in Kasten, an deren Spitze von jeher die Kaste der Bram inen stand, scheint, so wie ihre Religion, die in den vier heiligen Büchern dcrveda's nicdergelegt ist, ins fernste Alterthum hinauf zu reichen. Neben der brahmanischen Religion verbreitete sich der Bud- dhaismus, als ein Sprößling derselben, über Hindvstan, Ceylon (von wo er vielleicht ausging), Java, über die Mongolei und Thibet (wo er sich zu dem Lamaismus umgebildet zu haben scheint); denn noch reichen die bisherigen Forschungen nicht hin, den Ursprung des Buddhaismus, und den mythischen Wischnu der Indier mit der mythischen Individualität des Buddha, bei aller Verwandtschaft der- selben unter sich, auszugleichen, so wie die kirchlichen und bürgerlichen Erschütterungen aufzuklarcn, unter welchen diese Religionen sich verbreiteten und allmahlig mit einander ver- schmolzen. Nur scheint so viel gewiß zu seyn, daß der Buddhaismus längst vor Christus in Hindostan bestand. Die Kasten der alten Welt entsprechen nicht dem, was wir die verschiedenen Stände eines Volkes nennen; ursprünglich waren diese Kasten einzelne Völkerstämme, die von einander getrennt und unabhängig lebten, und ihre eigenthümliche Beschäftigung, Feldbau, Viehzucht und Fischerei u. s. w. trieben. Durch glückliche Eroberer wurden sie zwar in der Folge zu dem Ganzen eines Reiches verbunden; doch blieb das ehemalige Verhältniß der Kasten gegen einander selbst nach der Eroberung, wie sonst, nur daß über sie alle die Priesterkaste, in deren Mitte gewöhnlich der König seine Erziehung erhielt, und die Soldatenkaste trat, welche die Eroberung vollenden half. Die Bertheilung der Lebensarten in Indien unter erbliche Stämme führte noth- wendig zu einem drückenden Zwange, und hinderte den Er- findungsgeist; doch war der Handel, besonders der nördlichen Gegenden, mit Goldsand, Seide, Wolle u. s. w. schon im Alterthume beträchtlich.

5. Kleine Weltgeschichte, oder gedrängte Darstellung der allgemeinen Geschichte für höhere Lehranstalten - S. 365

1829 - Leipzig : Hinrichs
geistlichen Hierarchie mächtig erschüttert und innerhalb aller zum Protestantismus übergehenden Reiche und Staaten, durch die Sicherstellung der religiösen und kirchlichen Freiheit, völlig gestürzt ward; so ward der U m st u rz d c s L c h n ssy st c m s in Frankreich, wo dasselbe von den Franken seine feste Ausbil- dung (seit 486) erhalten hatte, die erste Ursache der großen politischen Umbildung der europäischen Reiche zur bürger- lichen und politischen Freiheit durch Einführung,ste l l- vcrtrercnder Verfassungen, welche, beim Anfänge der französischen Revolution, blos in England und in Nordame- rika galten. Unter den Stürmen des Re'volutionskriegcs be- gann die politische Wiedergeburt Europa's, wie einst un- ter den Stürmen der Religionskriege die kirchliche Wieder- geburt unscrs Erdtheils; denn die wichtigsten Grundsätze des Natur- und Staatsrcchts: daß der Staat auf Vertrag zwischen Regenten und Völkern beruhe; daß vor dem Gesetze alle Bürger des Staates gleich scyen; daß ohne Preßfreiheit keine bürgerliche Freiheit gcdcnkbar scy; daß alle öffentliche Lasten, ohne Ausnahme, unter alle Staatsbürger gleichmä- ßig vcrtheilt, und die höchsten Staatsbehörden für ihre Ver- waltung verantwortlich scyn müßten, — wurden die Grund- lagen der neuen Verfassungen, welche beinahe der Hälfte der ganzen europäischen Bevölkerung seit den letzten 30 Jahren eine Verjüngung des inncrn politischen Lebens gaben. Die Macht der öffentlichen Meinung sprach für diese Verjüngung; die große Finanznoth der meisten Reiche und Staaten führte unverkennbar zu einer dringend nöthigen Umbildung der innern Verhältnisse; der rechtliche Geist der Völker, welche das französische Joch abschütteltcn, verlangte und bedurfte einer öffentlichen Anerkennung, und edle Für- sten verstanden die Stimme des fortgeschrittenen Zeitgeistes und ihrer mündig gewordenen Völker, und gaben, in Ver- bindung und im Einverständnisse mit den Stellvertretern die- ser Völker, ihren Reichen und Staaten neue zeitgemäße Ver- fassungen, oder sicherten wenigstens durch heilige Zulagen und, wie in Teutschland, durch den dreizehnten Artikel der tcutschen Bundrsacte, die Einführung einer neuen Ordnung der Dinge, welche die bürgerliche und politische Freiheit auf

6. Geschichte der neueren Zeit - S. 171

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
Die Zeit des Deutschen Bundes bis zur Begrndung des Deutschen Reiches. 171 kennzeichnete aber die Sachlage ganz treffend und erhielt durch die sp-teren Ereignisse seine Besttigung. Auch bei den Dresdener Konferenzen (23. Dezember 185015. Mai 1851) zog Preußen den krzeren. Am 27. Mrz 1851 forderte es selbst die Mitglieder der schon zerfallenen Union auf, am 12. Mai den Bundestag zu beschicken. Mit Osterreich frderte es die Reaktion, obwohl es an der eignen Verfassung festhielt. behauptete aber doch auch wiederholt feine selbstndige Politik, seit es in der Person des Bundestagsgesandten Otto von Bismarck-Schnhausen (geb. 1. April 1815) einen festen, furchtlosen und seinen Gegnern weit berlegenen Vertreter besa (11. Juli 18511859). Die hessische Revolution in Schlafrock und Pantoffeln" war unterdrckt, Schleswig den Dnen ausgeliefert, der alte Bundestag mit dem sterreichischen Haupte wiederhergestellt; die erste deutsche Flotte, zu der deutsche Frauen und Jungfrauen freudig beigesteuert hatten, kam unter den Hammer (1852); aber die wirtschaftliche Einigung des grten Teiles von Deutschland, der Zollverein, hielt Stand trotz der Versuche sterreichs, ihn zu sprengen, und erweiterte sich durch den Beitritt Hannovers und anderer Staaten. Den Gedanken der nationalen Einheit pflegten und belebten Wander-Versammlungen deutscher Gelehrten und die wiederkehrenden deutschen Turner-, Schtzen- und Sngerfeste. Deutsches Lied ward zur Tat, und Schwarzenbergs Absicht: Ii faui avilir la Prusse et apres la demolir" scheiterte an dem Eisenwillen eines Strkeren. 108. Das Knifertum Hapoleons Uli. (1852-1870). Rascher, als man denken sollte, sand Napoleon Iii. die Anerkennung seines Kaiser- Kaisertums, tums bei den Monarchen Europas, aber keine Gemahlin aus den hoch-srstlichen Husern und vermhlte sich daher, vor Europa sich offenherzig als Emporkmmling bekennend", mit einer blendend schnen Spanierin Grstn Eugenie Montijo, deren Geschmack eine Zeitlang tonangebend im Reiche der Mode ward (29. Januar 1853). Durch Lug und Trug, durch Verschlagenheit und Gewalt zur Macht gelangt, konnte er der Tuschung nicht entraten. wenn er seiner Herrschast das Aussehen der Gediegenheit geben wollte. Unter dem Scheine konstitutioneller Verfassung regierte er ziemlich absolut, indem er sich ein gesgiges Beamtentum verschaffte, die Presse im Zaume hielt und durch seine Geheimpolizei alle bedenklichen Elemente scharf berwachen lie. Fr Strkung des Heeres trug er Sorge, denn er bedurfte seiner, wenn die franzsische Nation den Frieden und den Trger der Krone satt hatte, wenn er zur Selbsterhaltung ihre Ruhmsucht befriedigen mute. Aus Klugheit erwies er der Geistlichkeit Freundlichkeiten und untersttzte doch die Feinde der Kirche. Fr den Arbeiterstand scbns er manche Wohlsahrtsanstalten und gab ihm durch kostspielige Umbauten der Hauptstadt Verdienst, ohne sein Vertrauen und seinen Dank zu ernten, da die betulichen Vernderungen, wie es schien, nicht so sehr der Verschnerung und Verteidigungszwecken nach auen

7. Geschichte der neueren Zeit - S. 142

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
142 Die Zeit des Ringens um Verfassungen ?c. (t 1906) und der unheilvolle Friedrich Nietzsche (f 1900) durch die Irrlichter seines geistigen Nihilismus. Knste. Die erste Hlfte des Jahrhnnberts trug einen berwiegenb stheti-schen Charakter. Der Geist der Romantik sprach ans der Literatur, aus dem religisen Sehnen, aus der Vorliebe fr die gotische" Baukunst, welche zu neuem Leben erwachte besonbers durch die Klner Bauhtte und den im Jahre 1842 in Angriff genommenen Ausbau des Klner Domes. Baukunst, Skulptur und Malerei erfreuten sich namentlich der Gunst Friedrich Wilhelms Iv. von Preußen und Lubwigs I. von Bayern. Zu den lteren vervielsltigenben Knsten des Holzschnitts, des Kupfer- und Stahlstichs traten die Lithographie und die Photographie. Gegen Ende des Jahrhnnberts burchbrang neues Leben die Mlbenben Knste, bereu Meister mehr auf den Gesamteinbruck eines Kunstwerkes hinarbeiten, als auf beffen sorgfltigste Behanblung im einzelnen. Dieser Zug nach Schpfung eines Gesamtkunstwerkes sanb schon frher in der Tonkunst einen gewaltigen Vertreter in der Person Richarb Wagners, auf besten Pfaben in gewiffem Sinne Johannes Brahms und viele Epigonen wanbeln. Grelle Diffonanzen zu ertragen verlangt der neue Geschmack von Auge und Ohr. Und boch ruhen sie gerne aus beim Genu des ruhigeren Alten, das unvergnglichen Wert hat. So klingen fort und fort die herrlichen Schpfungen der lteren Tonknstler Bach, Hnbel, Gluck, Haybn. Beethoven, Mozart, Schubert, Menbelssohn, Schumann usw. und das ewig junge Volkslieb, der innige Klang aus der tiefen Seele des Volkes. Und ob von beni berreichtum der mobernen Dichtung soviel ihm eigen und lieb wirb, als ihm vom Alten zum Eigentum warb, das brste fraglich erscheinen. Ber. 92. Reaktion unter dem Syftem Itletternidi". Whrenb das sassungen. franzsische Volk sich der mannigfachen Segnungen, welche die groe Um-Partei^ wlzung der Jahre 1789 bis 1815 neben allem Schmerzlichen mit sich brachte, erfreute, blieb das Sehnen des beutfchen Volkes nach politischer Mnbigkeit und nationaler Einheit ungestillt. Einige Staaten zwar, Weimar, Nassau, Wrttemberg, Bayern. Baden, Hessen-Darmstabt und anbere erfllten das Versprechen des Artikels 13 der Bunbesakte vom 8. Juni 1815 und gaben Verfaffungen, die dem Volke eine Mitwirkung beim Staatsleben sicherten, anbre aber stellten nur die alten lanbstnbischen Vertretungen wieber her ohne gesetzgebenbe Befugnisse. Im allgemeinen bewies der den den Forberungen der Zeit gegenber mehr Verstnbnis, als der Norben, was sich aus der strkeren Einwirkung der franzsischen Reformen auf die ehemaligen Rheinbunblnber erklrte. In den Einzelstaaten selbst trat ein hnlicher Gegensatz zutage: Eine Partei erkannte in dem Festhalten an dem Alten, an dem von den Vtern her berkommenen die sicherste Gewhr fr die Wahrung der Orbnung und Ruhe, eine anbre erblickte eine Brgschaft fr biefe in zeitgemen Re-

8. Geschichte der neueren Zeit - S. 154

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
154 Die Zeit des Ringens um Verfassungen zc. Tendenz- Ludwig Brne und Heinrich Heine ihre giftigen Pfeile gegen das literatur^ Vaterland, jener bei aller Schrfe und Leidenschaftlichkeit wenigstens geist-voll und nicht unsittlich, dieser dagegen voller Genieinheit und Frivolitt gegen alles dem Deutschen Heilige. Weit idealer waren die Spazier-gange eines Wiener Poeten", des Grafen Auersperg (Anastasius Grn), voller ist. und Galle die Gedichte eines Lebendigen", des charakterlosen %Tqt' eor9 Herwegh. In den dreiiger Jahren des 19. Jahrhunderts erhoben auch zuerst Frauen in der Belletristik ihre Stimme fr Befreiung des Weibes aus den Fesseln mnnlicher Bevormundung und Knechtung, als welche das Band der Ehe diesen freien Geistern erschien. Hatte schon die geistvolle Frau von Stael fr die Emanzipation des Weibes das Wort ergriffen, viel weiter in ihren Forderungen ging die Dudevant, bekannter unter ihrem Schriftstellernamen George Sand, eine liebevolle Natur, welche ein rauhes Schicksal in die Irre gefhrt hatte. An Leidenschaftlichkeit und Kraft kam ihr die Deutsche Fanny Lewald bei weitem nicht gleich. Wieviel hher aber standen mit ihren alten Vorurteilen eine Annette von Droste-Hlshoff, eine Luise Heusel und viele andere, die in stillem, aufopferndem Wirken fr andere, im freiwilligen Dienste fr Ideale oder fr Mitmenschen bewiesen, da eine Hrigkeit der Frau" nicht besteht, wenn sie nur nicht aus den Schranken der Natur heraustritt und sich selbst zur Sklavin der Leidenschast, der Einbildung, des Ehrgeizes, der Unweiblichkeit macht. Eine echte Frau bestieg in jenen unruhigen Zeiten einen der glnzendsten Throne, Viktoria, die Knigin von England (20. Juni 1837), und ward ihrer schweren Ausgabe vollgerecht, ohne je, wie einst eine Elisabeth, ihr Geschlecht zu vergessen. Die Htte nicht das salische Gesetz sie von der Erbfolge in Hannover S?eben"i837. ausgeschlossen, unter ihrer weisen Herrschaft htte dieses Land sich glck-licher gefhlt, als unter der Hand ihres Oheims Ernst August, der seine Regierung mit einer Handlung der Willkr antrat, indem er die Verfassung von 1833 durch die altstndische ersetzte und sieben Professoren der Universitt Gttingen, welche an ihrem Eide auf das aufgehobene Staatsgrundgesetz festhielten, ihrer Stellung enthob, ja drei von ihnen, Dahlmann, Jakob Grimm und Gervinus, des Landes verwies. Diese Behandlung der Gttinger Sieben erregte allenthalben einen Sturm der Entrstung und steigerte die Mistimmung gegen die Regierungen berhaupt. Lage in Als der preuische Minister von Rochow eine Zustimmungsadreffe spieit&en. Professor Albrecht, einen der gemaregelten Sieben, zu Gesicht bekam, sprach er der diese Anmaung von Untertanen. Handlungen eines Staats-Oberhauptes zu beurteilen, scharf feine Mibilligung aus (15. Januar 1838). Das aus seiner Erwiderung geschlossene Wort vom beschrnkten Untertanenverstand" kennzeichnete den Dnkel der tchtigen, aber von ihrem Herrschervorrecht berzeugten preuischen Bureaukratie. Die Hoffnungen, welche viele auf den nach dem Urteil des Schwaben Paul Pfizer

9. Geschichte der neueren Zeit - S. 203

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
Die Zeit von der Begrndung des neuen Deutschen Reiches bis zur Gegenwart. 203 600 Mark, er ist Vormundschaftsrichter, er hat das Grundbuch zu führen; mit zwei Laienrichtern (Schffen) richtet er der geringere Strafsachen. Beim Landgericht sind fr brgerliche Rechtsstreitigkeiten von grerer Bedeutung oder als Berufungsinstanz Kollegialgerichte, Zivilkammern (3 Richter) und fr Strafsachen Strafkammern (2 Richter, 3 Schffen; bei zweiter Instanz 3 Richter oder als Berufungssenat 5 Richter) sowie fr schwere Straftaten Schwurgerichte (3 Richter. 12 Geschworene) zustndig, fr Handelssachen zuweilen besondere Handelskammern. Die Senate bei dem Oberlandesgerichte werden aus je 5 Richtern gebildet, beim Reichs-gericht aus je 7 Richtern. Ist die ffentliche Rechtsordnung durch eine schwere Straftat verletzt, so vertritt der Staatsanwalt als Hter des Ge-fetzes die ffentliche Anklage. Beim Amtsgericht ist der Amtsanwalt (Laie) ffentlicher Anklger. Auer bei dem Amtsgericht mssen sich die Par-teien, Klger und Beklagter, durch Rechtsanwlte vertreten lassen (sog. Anwaltszwang). Die beiden Hauptgrundstze bei dem heutigen Proze-verfahren sind ffentlichkeit und Mndlichkeit (seit 1879). Innere Gefchichfe Deuffchlcinds und insbefondere Preuens. 132. Der log. Kulturkampf (1871 1887). Kaum war das Deutsche Reich gegrndet, da wurde der innere Frieden schwer gestrt durch einen kirchlich-politischen Kamps, den man gewhnlich nach einem Ausdruck des preuischen Abgeordneten Rudolf Virchow, eines hervor-ragenden Mediziners, als Kulturkampf" bezeichnet, weil er ein Ringen der modernen Kultur", des Geistes der Freiheit, gegen die der Gewissens-knechtung verdchtigte katholische Kirche schien. Wiederholt hatten kirchenfeindliche Kreise ihre Angriffe gegen ihre angeblich staatsgefhrlichen Ein-richtungen und Grundstze, gegen den Ultramontanismus", die Abhn-gigkeit deutscher Untertanen von einem auerdeutschen kirchlichen Ober-Haupte, gerichtet. Die preuische Regierung hatte ungeachtet dieser Ver-hetzungen die verfassungsmigen Rechte der katholischen Kirche gewahrt. Die Verkndigung des Dogmas von der lehramtlichen Unfehlbarkeit des Papstes durch das Vatikanische Konzil brachte weite Kreise von Ka- u>nehwar-tholiken und Nichtkatholiken in Aufregung, in der Stellung der preuischen ls.guii isvo. Regierung zur Kurie aber keine nderung hervor, bis diese es ablehnte, auf die neue, hauptschlich aus Katholiken bestehende politische Reichs-tagssraktiou des sog. Zentrums (21. Mrz 1871 gebildet) einen Druck zu den. Im Preuischen Abgeordnetenhause hatte sich schon Ende des Jahres 1870 eine gleiche Fraktion gebildet, mit dem Programm, einzutreten fr Aufrechterhaltung und organische Fortentwicklung ver-fassungsmigen Rechts im allgemeinen und insbesondere fr die Freiheit und Selbstndigkeit der Kirche und ihrer Institutionen". Fürst Bismarck erblickte in der neuen politischen Partei des Reichstags eine die Einheit des eben erst geschaffenen Reichs bedrohende Opposition, in der Kurte

10. Geschichte der neueren Zeit - S. 138

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
138 Die Zeit der gr. franzsischen Revolution u. d. napoleonischen Militrdiktatur. wohnern umfate. Drei gekrnte Hupter nichtdeutscher Staaten waren Mitglieder des Bundes. Seine Leitung lag in den Hnden des Bundes-tags, d. h. der Bevollmchtigten der Bundesstaaten, die einen engeren Rat von 17 Stimmen (10 Virilstimmen und 7 Knriatstimmen) und einen weiteren, das Plenum, mit 69 Stimmen bildete. Sitz des Bundes-tages war Frankfurt. Das ganze Gefge war viel zu lose, als da es im Inneren und nach auen Kraft besitzen konnte. sterreichs Jnter-essen lagen mehr auerhalb des Bundes. Preußen eine gewisse Teilung der leitenden Gewalt zuzugestehen, verhinderte die Eifersucht sterreichs und der Mittelstaaten. Eine starke Exekutivgewalt fehlte. Selbst das aus 10 Armeekorps bestehende Bundesheer erhielt weder einheitliche Ge-staltung noch einen verantwortlichen Fhrer. Zu den Bundessestungen Mainz, Luxemburg, Landau kamen spter Ulm und Rastatt. Ein Aus-tragsgericht sr Streitigkeiten zwischen Bundesstaaten sollte geschaffen werden. Artikel 13 der Bundesakte stellte die Einfhrung von Berfas-suugeu in den Einzelstaaten in Aussicht, Artikel 16 verbrgte die politische Gleichberechtigung der christlichen Bekenntnisse, sicherte aber nicht deren vllige Paritt und Religionsfreiheit in den Bundesgliedern. Die Post blieb fr ein groes Gebiet in den Hnden des fahrenden" Frsten-tums Thnrn und Taxis. Nicht einmal in wirtschaftlicher Hinsicht bildete der Deutsche Bund eine Einheit. Wenn Napoleon von den Bourbonen sagte, sie htten nichts gelernt und nichts vergessen, so konnte dieses Wort auch von den Leitern der Politik in den drei Gromchten Rußland, sterreich und Preußen gelten. Anstatt aus der franzsischen Staatsumwlzung die Folgerung zu ziehen, da der Drang des Volkes nach Freiheit und Mndigkeit, sein Streben nach Mitwirkung bei Gesetzgebung Anrecht auf Befriedigung be-Hi. Allianz sitze, besonders nach den groen, sreudig dargebrachten Opfern fr das 2<1815l Vaterland, fuchtelt die drei Monarchen die Staaten in Ordnung und Ruhe zu halten durch das seitherige absolutistische Regiment. Diese Fr-sorge fr die Staatswohlfahrt" fhrte zu frmlich polizeilichem Drucke fr das Volk, die Untertanen", und rief einen gefhrlichen Geist der Unzufriedenheit und des Widerspruches gegen die Regierungen hervor, deren vterliche Gesinnung mehr in Strenge, als in Vertrauen sich uerte. Schon am 26. September 1815 hatten die verbndeten Monarchen in der Heiligen Allianz sich unverbrchliche Freundschaft gelobt und ver-sprachen, ihre Völker in vterlicher Weise zu regieren und unter ihnen den Frieden, die Religion und die Gerechtigkeit aufrecht zu erhalten. Viele Fürsten traten dieser Verbrderung bei, nicht der Papst, nicht der Sultan, auch nicht England und Frankreich. Sie erfllte ihr Versprechen mehr durch Niederhalten des Nationalfinns und des Freiheitsgefhls der Völker, als durch verstndnisvolles Leiten und Verwerten dieser kostbaren Schtze der Volksseele zum Segen fr den Staat und das Vaterland.
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