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1. Alte Geschichte - S. 18

1904 - Wiesbaden : Kunze
18 Entwicklung des geistigen Lebens (Redaktion der Homerischen Dichtungen) sich angelegen sein liefs; die Lyriker Simonides von Keos und Anakreon von Teos lebten an seinem Hofe. Sein Sohn Hippias (527—510) regierte anfangs glücklich. Nach der Ermordung seines Bruders Hipparchos durch Harmodios und Aristogeiton (514) aber veränderte sich der Charakter der Tyrannenherrschaft, ihre Härte wendete sich nun auch gegen das Volk. Das Eupatridengeschlecht der Alkmäoniden, im Einverständnis mit dem delphischen Orakel und im Bunde 510 mit Sparta (König Kleomenes), stürzte endlich den mit Makedonien und Thessalien verbündeten Tyrannen, der die Burg gegen freien Abzug überlieferte und sich nach der Stadt Sigeion in Troas begab, 510. D. Herstellung uncl Weiterbildung der Demokratie. Kleisthenes, des Alkmäoniden Megakies Sohn, wesentlich beteiligt bei dem Sturz der Tyrannis, wurde der Vollender der Solonischen Verfassung in demokratischem Sinn, 509. Seine Reformen waren: 1) An die Stelle der vier alten ionischen Phylen, die auf ihren gottesdienstlichen Zweck beschränkt wurden, trat die Einteilung in 10 Bezirke oder Phylen, jede wieder in Demen (dij/j.oi, Gemeinden) geteilt. Er brach mit dieser Änderung die Macht der Adelsgeschlechter. 2) Infolge hiervon bestand nunmehr der Rat aus 500 Mitgliedern (je 50 aus jeder Phyle), die durch das Los gewählt und einer Prüfung (doxipchjicc) wie Rechenschaftsablegung (ev&vvt?) unterworfen waren. Jede Phyle führte jetzt nur während eines Zehnteils des Jahres die Prytanie: unter jeder Prytanie, also jetzt 10mal im Jahre, fanden regelmäfsige Volksversammlungen statt. 3) Auch die Votksgerichte (rfactia) wurden wohl von Kleisthenes eingeführt, doch erst unter Perikies völlig ausgebildet. 4) Das Scherbengericht (oaroaxiauoq) diente zur Verhütung persönlicher Übergriffe einzelner Bürger, gegen die Wiederkehr der Tyrannis und zum Schutz gegen die Gefahren, die von dem Kampfe zweier Parteihäupter drohten. Zur Verhängung dieser Verbannung, gewöhnlich auf 10 Jahre, doch ohne Verlust an bürgerlicher Ehre oder Vermögen, waren 6000 Stimmen erforderlich. Isagoras, der Führer der Eupatriden, 508 erster Archont, rief zur Vernichtung dieser Demokratie die Spartaner nach

2. Alte Geschichte - S. 80

1904 - Wiesbaden : Kunze
80 Rechte eine „Menge“ oder Plebs, die Plebejer gegenüber, die Kleinbauern des allmählich sich erweiternden Gebiets, die Handwerker und Krämer, die in der wohlgelegenen Stadt zahlreich sich niederliefsen und dieser Gegensatz zwischen Patriziern und Plebejern zieht sich bedeutungsvoll durch die ganze römische Geschichte. Die einzelnen Plebejer standen als Klienten unter dem Schutze eines Patriziers, der sie vor Gericht vertrat, ein Verhältnis, das ursprünglich einen patriarchalischen Charakter trug und diesen Charakter lange bewahrte. Die stets gefährdete Lage Roms und seine Bedeutung als Vorort des Bundes der Städte Latiums drängten zu einer wichtigen Reform im Innern, die man auf den fünften der Könige, Servius Tullius zurückführte: die Organisation des Ge-samtvolks, Patrizier und Plebejer in Hundertschaften oder Cen-turiennach fünf Vermögensklassen. Es war zunächst eine Heeresreform auf Grundlage der allgemeinen Wehrpflicht aller Freien, dann aber auch von wirtschaftlich-finanzieller und namentlich politischer Bedeutung, indem der Versammlung nach Hundertschaften, comitia centuriata, wichtige politische Entscheidungen anheimgegeben wurden, in ihnen also auch die Plebejer in allen großen Staatsfragen ihr Recht ausübten: wenn auch noch Geburt und Reichtum insofern ein Vorrecht besafsen, als der ersten Klasse 80, den Rittern 18, der zweiten, dritten, vierten Klasse je 20, der fünften 30 Centurien zugewiesen waren, also die erste Klasse, die Schwerbewaffneten mit den Rittern mit ihren 198 Centurien die Mehrheit hatten. Gleichzeitig wurde das Volk nach dem Wohnsitz in 4 städtische und 26 ländliche Tribus eingeteilt, und auch die Stadt durch eine ihre 7 Hügel umfassende Ringmauer befestigt. Ii. Die Republik bis zum Beginn der Samniterkriege. 510—343 v. Chr. Um 510 erfolgte wie an vielen Orten Italiens, eine Umwälzung, welche dem Königtum ein Ende machte und es durch ein Begiment des Adels ersetzte, eine Umwälzung, welc e die Erzählungen auf die unerträgliche Tyrannei des letzten

3. Alte Geschichte - S. 113

1904 - Wiesbaden : Kunze
113 haupt in ihrem früheren Umfange wieder her. Auch steuerte er den Erpressungen, die sich die Männer der Senatspartei als Statthalter in den Provinzen zu schulden kommen liefsen, einigermafsen, indem auf seinen Antrieb der Prätor L. Aurelius Cotta den Gesetzesvorschlag durchbrachte, dafs die durch Sulla dem Senate zurückgegebene Gerichtsbarkeit zwischen diesem, den Rittern und den Schatztribunen geteilt würde. Die Schatztribunen waren durch ihr Vermögen und ihre Interessen dem Ritterstande sehr nahestehende Plebejer, so dafs jetzt in den Gerichten der Ritterstand vorherrschend ward. Die von Sulla beseitigte Zensur wurde erneuert: Pompejus bezweckte damit, den Senat von faulen und schädlichen Bestandteilen zu reinigen. Er nahm nach seinem Konsulate zunächst keine Provinz an, sondern lebte (69—67) als Privatmann in Rom, bis ihm der Oberbefehl gegen die Seeräuber übertragen wurde. 4. Der Seeräuberkrieg 67. Der Verfall der römischen Seemacht und die Anarchie in der Zeit der bürgerlichen Unruhen und Kriege hatten dem Seeraub, dem auch von Mithridates Vorschub geleistet wurde, einen ungeheuren Umfang gegeben: die Seeräuber (verarmte Bewohner Kleinasiens, politische Flüchtlinge u. a.) verfügten nach und nach über 1000 Schiffe und 400 eroberte Plätze, machten allenthalben das mittelländische Meer unsicher und führten förmliche Kriege; Cäsar, Clodius, sogar zwei Prätoren mit ihren Amtsabzeichen wurden von ihnen gefangen, Misenum, Cajeta, selbst Ostia heimgesucht. Ihre Sitze und Schlupfwinkel waren hauptsächlich Cilicien und Kreta. Nach vielen vereinzelten und im ganzen ergebnislosen Abwehrmafsregeln wurde dem Pompejus der Oberbefehl im ganzen mittelländischen Meere und 10 Meilen ins Innere des Landes durch die lex Gabinia, die beim Senate auf heftigen Widerstand stiefs und stürmische Auftritte hervorrief, mit großen Vollmachten vom Volke übertragen und eine Flotte von 500 Schiffen, sowie ein Heer von 120000 Mann zu Fufs und 5000 Reitern zur Verfügung gestellt 67. In 40 Tagen 67 säuberte Pompejus das westliche Meer, darauf in 49 Tagen das Östliche und vernichtete schliefslich die Flotte der Seeräuber in einer Schlacht am Vorgebirge Coracesium in Cilicien. Die gefangenen Seeräuber siedelte er an verschiedenen Orten Herbst, historisches Hilfsbuch, I. 20. Aufl. ^

4. Alte Geschichte - S. 124

1904 - Wiesbaden : Kunze
124 Äufsere Ehrenbezeigungen waren: 46 der Triumph über Gallien, Ägypten, Pontus, Afrika, 45 über Spanien, sein Triumphwagen war von weifsen Rossen gezogen, worin sich göttliche Ehre aussprach, er durfte das Triumphalkleid und den Lorbeerkranz immer tragen, sein Standbild wurde neben die Standbilder der Könige gestellt, eine Tribus und der Monat Quintilis nach ihm (Julius) benannt, er safs im Senat, vor Gericht und bei den Volksspielen auf goldenem Stuhle, liefe Münzen mit seinem Bilde schlagen. Von diesen Befugnissen machte er Gebrauch, um,seine grofsartigen Ziele zu erreichen. Diese gingen dahin, den durch ungeheure Mifsverhältnisse im Vermögen (Millionäre und Bettler), durch beispiellosen Aufwand der Grofsen, durch Gesetz- und Zuchtlosigkeit zerrütteten und verkommenen römischen Staat wieder zu beleben und zu kräftigen. Um dem üppigen Leben zu steuern, gab er ein Aufwandgesetz (lex sumptuaria); er befreite die Stadt durch Ausführung von Kolonien von einer großen Masse brotlosen Proletariats, dem zurückbleibenden schuf er Beschäftigung bei Strafsen- und Tempelbauten, erliefs ein milderes, die persönliche Freiheit aufs neue sicherndes Schuldrecht, schritt strenge gegen Amtsverkauf, Ehebruch und Ehescheidung, gegen Gewalttätigkeit und Unruhestiftung ein. Vorzüglich sorgte er für die Provinzen, indem er sie gegen die Raubgier der Statthalter, gegen die Hartherzigkeit römischer Kapitalisten und Wucherer schützte; ferner war er bemüht, sie durch Gründung von Kolonien mit römisch-hellenischem Wesen zu durchdringen und dadurch mit Italien zu dem einheitlichen Ganzen einer großen Mittelmeermonarchie zu verschmelzen. Er ordnete unter Zuziehung des alexandrinischen Gelehrten Sosigenes die in Verwirrung geratene römische Zeitrechnung: Julianisclier Kalender. Die Optimatenpartei aber konnte es nicht verschmerzen, dafs sie unter der Allmacht Cäsars, der auch den Schein, nach der verhafsten Königswürde zu streben, nicht vermied, alles Einflusses beraubt war. Es bildete sich eine Verschwörung gegen ihn, die von den Pompejanern M. Junius Brutus und C. Cassius Longinus geleitet wurde. Die Verschworenen be-15. März 44 schlossen, am 15. März 44 Cäsar im Senat zu ermorden. Trotz aller Warnungen begab dieser sich an dem Tage in die Senats-

5. Alte Geschichte - S. 130

1904 - Wiesbaden : Kunze
Vierter Zeitraum. Die Kaiserzeit 31 y. Chr. bis 476 n. Chr. I. Von Augustus bis Diocletianus 31—384. y I. Angnstns 31 v. Chr. bis 14 n. Chr. a. Die Verhältnisse im Innern: Augustus (Octavianus) benutzte vorsichtig die Ermattung des Volkes nach den langjährigen Wirren, um seine monarchische Stellung zu befestigen, indem er die verschiedenen Ämter und Würden in seiner Person vereinigte, im übrigen die republikanischen Namen und Formen schonte. Bei der Verfassung, die er dem Staate gab, waren im allgemeinen die Einrichtungen des Julius Cäsar mafsgebend. Im Jahre 29 war er bleibend Imperator (imperator perpetuus), eine Würde, vermöge deren er alle Heere und Flotten befehligte, 28 Princeps des Senats, dessen Leitung ihm damit zufiel, ein anspruchsloser Titel, in dem aber die kaiserliche Gewalt enthalten war; 27 erhielt er den Titel Augustus, 23 die tribunicische Gewalt auf Lebenszeit, 19 die censorische auf 5 Jahre, die Konsulargewalt auf Lebenszeit, 12 die Würde des Pontifex Maximus. Die bedeutendsten Beamten waren: der praefectus urbi, der die Polizei und die Strafgerichtsbarkeit übte, der praefectus praetorio, der den Befehl über die stehende Garde, die prätorischen Kohorten in Rom, hatte. Ein Ausschufs von Senatoren (consilium principis) beriet mit dem Princeps die wichtigsten Staatsangelegenheiten. Senat und Volksversammlung blieben, wurden aber Werkzeuge seines Willens; die Nobilität, die zum Teil in den Bürgerkriegen ausgerottet worden war, verlor ihren Einflufs. Die Menge wurde gewonnen durch Geld und Getreidespenden, Gründung überseeischer Kolonien. Die Überwachung der Stadt wurde geschärft (praefectura urbis, vigiles oder Gendarmen). Der

6. Alte Geschichte - S. 22

1904 - Wiesbaden : Kunze
22 liehen Niederlande wie Ägypten, die Babylonier; zwischen dem armenischen Hochland und dem Plateau von Iran, westlich vom Tigris begrenzt, die Assyrier. Das älteste Gemeinwesen unter den Menschen, so viel man weifs, das den Namen eines Staates verdient, hat sich in der N.-O.-Ecke Afrikas, in dem durch den Nil befruchteten, zum Teil durch dessen Ablagerungen erst gebildeten, zwischen der libyschen und der arabischen Wüste gelegenen, westlich und östlich von Bergen eingefafsten Lande Ägypten erhoben, und man glaubt seine Geschichte bis 3900 v.chr. (König Menes) hinauf verfolgen zu können. Am Eingang in das Delta des Stromes liegt Memphis, in dessen Nähe die ältesten Denkmäler, die Pyramiden, stehen, — der Mittelpunkt des sogenannten alten Reichs, eines wohlgeordneten Staatswesens mit durchgreifend monarchischer Verwaltung unter Königen (Pharaonen), deren man bis gegen 2100 2100 v. Chr. 12 Dynastieen zählt. Um diese Zeit erlag das Land einer Invasion von N.-Osten her eindringender syrischer Hirtenstämme, der Hakshasus oder Hyksos: der langen Fremdherrschaft machte eine von Oberägypten (Theben) ausgehende Erhebung nach 1684 längerem Ringen ein Ende um 1684 v. Chr., und Theben wurde Mittelpunkt eines neuen Reichs, dessen Blüte und eigenartiges Volksleben man an den Resten der kolossalen Bauten seiner Hauptstadt und an den Funden der Gräber ermessen und durch die massenhaften Inschriften in Hieroglyphenschrift, deren Entzifferung der Wissenschaft seit 1799 nach und nach und immer vollständiger gelungen ist, im einzelnen bestimmen kann. Die Griechen fassen die Taten der Könige der 18. und 19. Dynastie unter dem glänzenden Namen Sesostris zusammen: ein ägyptisches Weltreich aber hat es nie gegeben; die Eroberungen dieser Fürsten, unter denen Ramses Ii. der bedeutendste gewesen zu sein scheint, waren nach Süden, und auf der ändern Seite nach Syrien gerichtet, nach dessen Besitz einer Art von geschichtlichem Gesetz zufolge alle Herrscher von Ägypten alter und neuer Zeit streben. Hier stiefsen sie in langen Kämpfen, die nach unzähligen Wechselfällen erst im 6. Jahrhundert v. Chr. endigten, mit den Völkern und Mächten semitischen Stammes zusammen. Das Gebiet der Semiten, jenseits der Wüste, die Ägypten und Syrien trennt, liegt zwischen dem Stromgebiet des Euphrat-Tigris im O. und dem mittelländischen Meer im W. Von diesem sind die Süd-semiten, unter denen die Araber die geschichtlich wichtigsten, nur durch ihr gelegentliches Eingreifen in die Geschicke der benachbarten Kulturvölker bemerkenswert und werden erst im 7. Jahrhundert n.chr. durch Muhammed zu einer geschichtlichen Macht. Die West-semiten in Kanaan, dem Land am Meer, bildeten eine Anzahl kleiner Königtümer mit Städten, und unter ihnen gelangten die im „Palmenlande“ zwischen Libanon und Meer sefshaften Phöniker durch ihre zahlreichen Städte, Tyr us, Sidon u. a. und ihre weit nach Westen reichenden Seefahrten und Kolonisationen, ihre grofsartige Handels- und

7. Alte Geschichte - S. 82

1904 - Wiesbaden : Kunze
82 3. Um die Mitte dieses Jahrhunderts 445 wurden die Hindernisse der Heiraten zwischen Patriziern und Plebejern beseitigt, indem festgesetzt ward, dafs Kinder aus solchen gemischten Ehen dem Stande des Vaters folgen sollten (lex Canu-leja), und die Plebejer erhielten allmählich zu den oberen Ämtern Zutritt. Die bei der wachsenden Macht Roms verwickelteren Verhältnisse machten die Errichtung neuer Ämter — die Vermehrung der Schatzbeamten (Quaestores), der Marktmeister (Aediles), das bedeutsame Amt der Censoren mit ihrer Aufsicht über das weite Gebiet der Sitte (regimen morum) notwendig. 4. Der entscheidende Schritt geschah 366 durch die Annahme der licinisch-sextischen Gesetze, welche die wirtschaftliche zugleich mit der politischen Frage lösten. 376 stellten die Tribunen C. Licinius Stolo und L. Sextius die 3 Anträge: 1. dafs die gezahlten Zinsen vom Schuldkapital abgezogen, und der Rest der Schuld binnen 3 Jahren bezahlt werden solle; 2. dafs niemand mehr als 500 jugera Staatsland „öffentlichen Acker“ ager publicus — im Krieg oder sonstwie gewonnenes Gemeindeland, das von dem herrschenden Stande ursprünglich okkupiert, gegen geringe Abgabe benutzt und nach und nach als vererbliches Eigentum behandelt worden war — besitzen dürfe, das übrig bleibende an arme Plebejer ausgegeben werde; 3. dafs der eine der beiden Konsuln stets ein Plebejer sein müsse. Damit waren auch die übrigen höheren Ämter den Plebejern eröffnet: 366 der erste plebeische Konsul, 356 der erste Diktator, 351 der erste Censor, 337 der erste Prätor aus der Plebs und mit dem Jahr 300^ wo dieses Prinzip der Parität auch auf die Priestertümer angewendet wurde, war der Ständekampf zu Ende, der anders als in Griechenland, zwar zu einzelnen Gewalttaten nicht aber zu eigentlich revolutionären Bewegungen geführt hatte, vielmehr in langsamer Arbeit auf gesetzlich-verfassungsmäfsigem Wege durchgeführt worden war. Ii. Die auf sere Geschichte Roms bis zur Mitte des 4. Jahrhunderts, die dem inneren Kampf einen Teil seiner Schärfe nahm und immer wieder im Kampf der Stände zur Mäfsigung und zu Kompromissen nötigte, vollzieht sich in folgenden Stadien und Ereignissen:

8. Alte Geschichte - S. 107

1904 - Wiesbaden : Kunze
107 Samniter, Lucaner, Picenter, Marruciner, Peligner und Vestiner, treu blieben die privilegierten Städte latinischen Rechtes. Der Krieg brach Ende 91 in der Stadt Asculum im Picenischen aus, wo der Prokonsul Servilius an die im Theater versammelten Bürger eine ihre Haltung tadelnde Rede richtete, von einer wütenden Menge ergriffen und samt den übrigen in der Stadt sich aufhaltenden Römern ermordet wurde 91. Darauf verbreitete sich der Aufstand nach allen Seiten. Als die Bundesgenossen, die 100000 Mann ins Feld stellten, namentlich im Süden in entschiedenem Vorteile waren, gab der Konsul L. Julius Cäsar das Gesetz (lex Julia), dafs allen im Bunde mit Rom verharrenden Bundesgenossen das römische Bürgerrecht zuerkannt werden solle. Obgleich dem Kriege damit das Ziel entzogen war, wurde er dennoch, wenn auch mit geringerem Nachdruck, 89 fortgesetzt, aber eine Völkerschaft nach der ändern besiegt. Cn. Pompejus, der Vater des Pompejus Magnus, besiegte die Marser, die in Etrurien eingefallen waren; im Süden beendigte im wesentlichen Sulla rühmlich den Krieg 88. Es sollten nach einer Nachricht 8 neue Tribus aufser den 35 gebildet, und die Bundesgenossen auf diese beschränkt werden, ähnlich wie bei den Freigelassenen, die sich nur in die vier städtischen Tribus einschreiben durften; die neuen Tribus sollten zuletzt abstimmen, kamen aber, wenn die alten Tribus eine Majorität bildeten, gar nicht zur Abstimmung. Darüber entstand große Unzufriedenheit. Deshalb stellte der Volkstribun P. Sulpicius 88 den Antrag, dafs die Freigelassenen sowohl als die neuen Bürger durch die sämtlichen 35 Tribus verteilt werden sollten. Mit der Aufnahme der Italiker in das römische Bürgerrecht, sowie mit dem Eingreifen des Heeres in politische Verhältnisse, war der erste Schritt zur Monarchie getan. Zur Zeit des cimbrischen Krieges löste sich nämlich die Servianische Heeresverfassung auf; an die Stelle des Bürgerheeres, des Volkes in Waffen, trat ein auf dem Werbeverfahren beruhendes, aus der arbeitscheuen Masse hervorgegangenes, dem Bürgerstande mehr und mehr schroff entgegenstehendes Soldatenheer. 4. Erster Bürgerkrieg: Marius und Sulla 88—83. Sulla trat dem Sulpicius entgegen und bekämpfte dessen Gesetz hinsichtlich der Verteilung der Bundesgenossen in sämt-

9. Geschichtliches Lesebuch - S. 57

1903 - Göttingen : Vandenhoeck u. Ruprecht
Iv. v. Sybel. Einwirkung der Julirevolution auf Deutschland. 57 leise, Verkennen der Bedürfnisse des realen Lebens neben Übertreibung des juristischen Formalismus, Nachlassen des geistigen Verkehrs zwischen Regierenden und Regierten, zwischen Beamten und Volk, in Preußen ebenso wie in den kleineren Staaten. Ein nicht immer nötiger Befehlshaberton galt für unerläßlich zur Aufrechthaltung der Autorität, und vollends die Sicherheitspolizei, angestachelt durch die politischen Sorgen der höchsten Stellen, bewegte sich in einem hofmeisternden, argwöhnischen und kleinlichen Treiben, welches die herrschende Mißstimmung nie zur Ruhe kommen ließ. Denn trotz alles Guten, welches wir eben berichtet haben, blieb der Zorn über die Ausnahmegesetze von 1832 im Wachsen und verbreitete sich durch alle Klassen der Bevölkerung. Zwar die äußere Ordnung wurde an keiner Stelle mehr gestört; die Zeitungen lagen in den Fesseln der Censur, und das neue badische Preßgesetz mußte nach Bundesbefehl durch den Großherzog zurückgenommen werden. In den Kammern verlor die liberale Partei wieder die Majorität und hielt sich in behutsamer Defensive, um nicht neue Gewaltschritte des Bundes hervorzurufen. Aber nur um so tiefer fraß sich der Groll in die Herzen ein. Viele Tausende, die 1830 bei den Aufläufen in Kassel und Dresden den Pöbelexceffen gewehrt oder 1832 ans dem Hambacher Feste harmlos gejubelt hatten, gelobten sich jetzt, wenn es wieder losginge, selbst mit kräftigem Handeln dabei zu fein. Neun Zehntel der deutschen Bürger erfüllten sich im Angesichte der Reaktion mit demokratischen Gedanken, die Gemäßigten mit Begeisterung für den parlamentarischen Staat, wo ein Beschluß der Volksvertretung die Minister aus dem Amte entfernt oder in dasselbe einsetzt, die Heißblütigen mit dem Ideale der Republik, wo der Wille des gesamten Volkes über Gesetzgebung und Exekutive in unbeschränkter Freiheit entscheidet. Noch hatte keine Erfahrung darüber belehrt, wie notwendig jedem großen Gemeinwesen ein mächtiges Organ der Stetigkeit in seiner Politik ist, ein Organ, für welches keine andere Staatsform gleiche Aussicht wie die Erbmouarchie darbietet. Auch darüber war man begreiflicher Weise damals noch nicht klar, daß die parlamentarische Regierung in England nur deshalb einen sichern und gedeihlichen Gang hatte behaupten können, weil sowohl die Volksvertretung als die Verwaltung von zwei fest organisierten und politisch geschulten Adelsgruppen geleitet wurde, die sich im Besitz der Ministerien ohne Störung der Geschäfte ablösten. Außer aller Beachtung blieb die für die Beurteilung eines demokratischen Staatswesens entscheidende That-

10. Geschichtliches Lesebuch - S. 60

1903 - Göttingen : Vandenhoeck u. Ruprecht
60 Iv. v. Sybel, Einwirkung der Julirevolution auf Deutschland. horsam unter den Satzungen der klerikalen Hierarchie auferlegt hatte. Der Kampf mit den Staatsgewalten konnte nicht ausbleiben. In Preußen entspann er sich in Sachen des theologischen Universitätsunterrichts und der gemischten Ehen: nach langen Verhanblungen kam es 1837 zum offenen Zwiespalt, und die Regierung ließ den wortbrüchig geworbenen Erzbischof von Köln nach Minben in Haft bringen, den in gleichem Sinne wirkenben Erzbischof von Posen aber durch gerichtliches Urteil absetzen. Das Kölner Domkapitel und der Fürstbischof von Breslau hielten zur Regierung, bei der rheinischen und polnischen Bevölkerung jeboch zeigte sich eine heftige Gärung. Eben bamals war in München der eifrig klerikale Herr von Abel leitenber Minister geworben und ließ der ultramontanen Presse bei den heftigsten Angriffen gegen Preußen freien Lauf, und bieses Mal erhob auch Metternich, welcher soeben den Jesuiten den von Kaiser Franz stets geweigerten Zugang nach Österreich eröffnet hatte, keinen Einspruch gegen die bunbeswibrige Verstattung schrankenloser Preßfreiheit. So war in allen deutschen Lauben eine in den mannigfachsten Farben durch einanber wirbelnbe Bewegung der Geister erwacht. Der ganze bisherige Zustand war ohne eine Spur materieller Auflehnung durch eine kecke Kritik in Frage gestellt. Da trat 1837 ein Ereignis ein, welches die politische Agitation für ein volles Jahrzehnt in ihren Bestrebungen fixierte und ihr einen unverrückbaren gemeinsamen Zielpunkt gab: der Verfafsungssturz in Hannover durch den neuen König Ernst August. Unter lügenhaften Vorwanben, hauptsächlich zu dem Zwecke freierer persönlicher Verfügung über das Staatsvermögen unternommen, staub die Umwälzung sowohl mit dem Lanbrecht als mit der Wiener Schlußakte in fchreienbem Wibersprnch. Der Unwille in ganz Dentschlanb trat offen au das Licht, als mit einem neuen Gewaltstreich der König sieben Göttinger Professoren, die unter Dahlmanns Vorgang ihrem Verfaffungseibe treu zu bleiben erklärten, kurzer Hand absetzte und brei berselben aus dem Laube jagte. Die deutschen Volksvertretungen, Universitäten, Spruchkollegien wetteiferten, in den schärfsten Beschlüssen und Gutachten der öffentlichen Entrüstung Ausbruck zu geben; die Verteidigungsschriften Dahlmanns und Jakob Grimms stmbert die weiteste Verbreitung; ein großer Verein, der sich zur Unterstützung der Vertriebenen gebilbet hatte, gewann Mitglieber in allen deutschen Städten. Dagegen war in Hannover selbst nach der ersten Aufwallung bei der bebächtigen nieberfächsischen Bevölkerung der Kampfeseifer Weber heiß noch thätig, inbefsen kam es zu einer
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