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1. Geschichte des Altertums - S. 203

1889 - Wiesbaden : Kunze
§. 31, 2. Das Religionswesen. Einteilung der römischen Geschichte. 203 Pax (der Friede), Roma (Personifikation der Stadt Rom). Jedes Menschenleben wurde nach dem Glauben der Römer von einem Genius (Schutzgeist) behütet. Die Schutzgeister der Familien hießen Laren, die des Hauses Penaten. Der Götterdienst war mit vielerlei Gebräuchen verbunden, die bei Gebet und Opfer genau beobachtet werden mußten, wenn man sich nicht den Zorn der Götter aufladen wollte. Er zerfiel in eine häusliche und eine staatliche oder allgemeine Götterverehrung. Der häusliche Götterdienst wurde in der Familie geübt, wo man den Schutzgöttern des Hauses täglich ein Morgengebet und ein Tischopfer darbrachte. War bei der Mahlzeit die erste Schüssel abgegessen, so stellte man den Laren und Penaten, deren Bilder am Herde standen, Speisen in kleinen Gefäßen auf den Herd oder spendete ihnen solche in die Herdflammen. Erfolgte von dem Darbringer der Ruf: „Die Götter sind gnädig!" so setzte man die Mahlzeit fort. Bei Familienfesten wurden die Bilder der Götter mit Kränzen geschmückt und ihnen Opfer in Kuchen und Honig, Wein, Weihrauch oder in Tieren gespendet. Wie die Familien, so hatten auch die Geschlechter und die einzelnen Stadtviertel ihre besonderen Götterfeste. Die ft (tätlichen Götterfefte wurden von dem ganzen Volke gefeiert; es waren entweder solche, die für einzelne Götter regelmäßig jährlich wiederkehrten, oder sie wurden durch besondere Verhältnisse veranlaßt. Bei Kriegsnot, Seuchen rc. wurden Sühn- und Bittfeste abgehalten; nach großen Siegen feierte man Dankfeste, die oft mehrere Tage dauerten. Die höchsten Feste des Jahres waren die zu Ehren des Gottes Jupiter; sie bestanden in Opfer, Opferwahl, feierlichen Umzügen und Spielen, wie Wettrennen u. a. Ein frohes Fest, das jährlich vom 17.—23. Dezember begangen wurde, waren die aus einem Erntefeste hervorgegangenen Saturnalien. Bei diesem Feste erfreute man sich im Hinblick aus die von Saturn empfangenen Gaben durch kleine Geschenke, und die Sklaven wurden bei Tische von ihren Herren bedient. Am Feste der Göttermutter Cybele wurde in festlichem Zuge das Bild der Göttin durch die Straßen getragen, dann folgten Spiele und Lustbarkeiten. Den Manen (Seelen der Abgeschiedenen) zum Gedächtnis wurde im letzten Monat des altrömischen Jahres, vom 13.—21. Februar, das Totenfest gefeiert Das Opfer wurde mit Gebet eingeleitet und bildete den Hauptgegenstand der Götterverehrung. Die Opfer bestanden anfäng-

2. Geschichte des Altertums - S. 204

1889 - Wiesbaden : Kunze
204 Dritter Abschnitt. Einleitung. Lich in Früchten, Blumen und Kuchen, später vorzugsweise in Tieren. Außerdem wurde als Rauchopfer Weihrauch, als Trankopfer ein Ausguß von Milch, Honig oder reinem Wein dargebracht. Die Opfertiere wählte der Priester selbst aus der Herde aus und sah darauf, daß sie fehlerfrei und fett waren; Rinder und Ochsen durften das Joch noch nicht getragen haben. Den Manen und unterirdischen Göttern wurden schwarze Opfertiere, dem Jupiter weiße Rinder mit vergoldeten Hörnern, dem Neptun Stiere, dem Mars Eber geopfert. Arme Leute spendeten Tiere aus Teich oder Wachs. Bei Siegesfeiern wurden viele, nicht selten eine Hekatombe (100 Tiere) als Staatsopfer dargebracht. Der Opfernde hatte vorher gebadet und weiße Gewänder angelegt. Das Gebet sprach er stehend, nach Osten -gewandt, mit zum Himmel erhobenen Händen, oder indem er den Altar umfaßte. Dann schritt er, das Haupt mit der Toga verhüllt, schweigend zum Opfer, welches ein Flötenspieler mit sanften Tönen begleitete, damit kein unheiliger Laut ihn störte. Die Priester hatten genau vorgeschriebene Dienste zu vernichten und bildeten besondere Körperschaften aber keinen besonderen Stand. Sie mußten ohne körperliche Gebrechen und unbescholtenen Lebenswandels sein. Ihre Kleidung war weiß; die höheren Priester trugen eine Toga mit einem Purpurstreifen. An der Spitze der Priesterschaft stand der Oberpriester oder Pontifex maximus und die 4 Pontifices (Brückenbauer). Sie hatten die Oberaufsicht über das ganze Religionswesen, ordneten die religiösen Feste, sowie die Zeitrechnung und mußten in der älteren Zeit die hölzerne Brücke, welche über die Tiber führte, aufbauen und vor dem Feinde abbrechen. Die Fl^rmines (Zünder) brachten die Brandopfer dar; die Salier (Springer) führten zu Ehren des Gottes Mars im März einen Umzug mit Gesang und Waffentanz aus. Der Erforschung des Götterwillens und der Zukunft widmeten sich die Augurn und Haruspices. Die Augurn bildeten ein Kollegium von anfänglich 3, später 16 Mitgliedern. Sie weissagten aus dem Donner und Blitz, besonders aber aus dem Fluge der Vögel und dem Fressen der heiligen Hühner. Die Haruspices untersuchten die Eingeweide der Opfertiere und weissagten aus denselben. In besonderen Fällen wurden auch die sibyllinischen Bücher (§. 32, 2) mit ihren dunkeln Sprüchen befragt, oder man wandte sich an das Orakel zu Delphi. Einteilung der römischen Geschichte. Die römische Geschichte wird in drei Zeiträume eingeteilt:

3. Geschichte des Altertums - S. 11

1889 - Wiesbaden : Kunze
§. 4, 1. Die Inder: Land, Volk und Religionswesen. 11 an Reichtum und Großartigkeit der Naturerzeugnisse, an Mannigfaltigkeit, Größe, Schönheit und Menge der Tierwelt, an Üppigkeit und Pracht des Pflanzenwuchses, an edlen Metallen und kostbaren Gesteinen mit Indien messen. Daher nährte es von jeher eine un-gemein große Bevölkerung und war das Ziel aller Handel treibenden und erobernden Völker. Das Volk. In diese Halbinsel wanderte im dritten Jahrtausend v. Chr. durch die Pässe des Hindukusch von Nordwesten her ein Zweig der oben (§ 3) genannten Arier ein. Diese ließen sich in dem oberen Jndusgebiet, im Fünfstromland nieder, wo sie den Namen Inder erhielten. Sie waren in viele Stämme geteilt, an deren Spitze Stammeshäupter oder Könige standen, und führten ein seßhaftes Hirten- und Landleben. Als das Land aber das mächtig angewachsene Volk nicht mehr ernähren konnte, brachen die Stämme um 1500 v. Chr. in das Gangesland ein, und eroberten es nach langen, harten Kämpfen. Die dunkelfarbigen Ureinwohner wurden unterworfen oder in die unwegsamen Gebirge zurückgedrängt. In dem eroberten Land stiegen die indischen Arier zu einer hohen Stufe geistiger Entwicklung empor. Allmählich aber trat unter dem Einfluß des heißen Klimas ein Zustand der Erschlaffung unter ihnen ein; sie gaben sich der Ruhe und Beschaulichkeit hin, und das Geistesleben erstarrte. Religion. Der Religion der Inder liegt ursprünglich das Bewußtsein von einem einzigen, unpersönlichen Gotte, Brahma genannt, zu gründe, das aber in der Vorstellung des Volks sehr frühe zurücktrat und zuletzt gänzlich verschwand. Als Sinnbild desselben wurde dann die Sonne betrachtet, die man sich nun als Brahma oder Frühlingssonne (die schassende, lichte Kraft), als Vischnu oder Wintersonne (die befruchtende und erhaltende Kraft) und als Siwa oder Sommersonne (die durch ihre Glut zerstörende Kraft) dachte. Diese dreifache Auffassung der Sonne bildete die Trimurti oder Dreieinigkeit, wonach die drei Gottheiten in einer menschlichen Gestalt mit 3 Köpfen dargestellt wurden. In der Folge entstand sür jede der drei Gottheiten ein besonderer Kultus, und es gab ebensoviel Religionsparteien, die sich gegenseitig bekämpften. Unter den drei obersten Göttern stehen als Untergötter zunächst die acht Welthüter, die Planeten, und als deren höchster Indra, der Himmel. Die Natur wurde als Ausfluß der Gottheiten betrachtet, und es bildete sich allmählich die pantheistische Lehre aus, daß die Gottheiten ganz in der Natur aufgegangen seien; Tier,

4. Geschichte der Neuzeit - S. 68

1887 - Wiesbaden : Kunze
68 Erste Periode der Neuzeit. vertreiben und sich zu behaupten, besonders da nach Alexanders Tode (1592) untüchtige Statthalter die Führung des Krieges übernahmen. 1609 mußte Spanien den sieben nördlichen Provinzen der Niederlande: Holland, Seeland, Utrecht, Geldern, Friesland, Oberyssel und Groningen, einen zwölfjährigen Waffenstillstand gewähren, nach welchem jeder Teil behielt, was er besaß. Nach Ablauf desselben versuchten die Spanier noch einmal das Kriegsglück, vermochten aber die Unabhängigkeit der Niederlande nicht mehr zu stören, welche im westfälischen Frieden 1648 allgemein anerkannt ward. Philipp Ii. von Spanien hatte außer dem Grame über den Verlust der unüberwindlichen Flotte und der nördlichen Provinzen der Niederlande auch häusliches Leid genug zu ertragen. Er war viermal vermählt. Seine erste Gemahlin war Maria von Portugal. Ihr Sohn, der störrische, unbändige Don Karlos, zeigte schon in früher Jugend eine unnatürliche Hartherzigkeit und war dem eigenen Vater gram. Seinen Oheim Don Juan d'austria, der auf seine herrschsüchtigen Pläne nicht einging, hatte Don Karlos niederschießen wollen, den Herzog von Alba drohte er niederzustechen, als derselbe Statthalter der Niederlande geworden war, und gegen den den eigenen Vater scheint er.dinge im Schilde geführt zu haben, welche, feiner Herrschsucht entsprungen, ein schlimmes Licht auf feinen Charakter werfen mußten und seine Einkerkerung nach sich zogen. Nach sechsmonatlicher Haft starb er 1568 im Gefängnis. Seine Mutter Maria von Portugal war schon wenige Tage nach der Geburt ihres Sohnes gestorben. Philipp hatte sich 1554 mit der Königin Maria von England zum zweiten Male vermählt. Je eifriger sich aber Maria ihrem Gemahle durch blutige Ketzerverfolgungen zugethan zeigte, desto gleichgültiger ward Philipp, und schon nach einem Jahre verließ er sie. Maria schrieb die zärtlichsten Briese an ihren kalten, hartherzigen Gatten, sandte Geld, das sie dem Schweiße ihrer Unterthanen abgepreßt hatte, und vermochte doch nicht die Gleichgültigkeit Philipps zu ändern. Bereits nach 4 Jahren starb die englische Königin an der Wassersucht, vom Volke mit dem Namen „blutige Maria" gebrandmarkt. Schon im folgenden Jahre heiratete Philipp die schöne Elis ab eth, eine Tochter des französischen Königs Heinrich Ii. Sie war, wie erzählt wird, dem Don Karlos bestimmt, und der Umstand, daß der Vater die dem Sohne zugedachte Prinzessin zu seiner Gemahlin erhob, soll das Mißverhältnis zwischen Philipp und dem letzteren noch ärger gemacht haben. Vergebens versuchte die sanfte, herzensgute Königin Elisabeth eine Aussöhnung

5. Geschichte der Neuzeit - S. 406

1887 - Wiesbaden : Kunze
406 Dritte Periode der Neuzeit. nis, dieselben zu besuchen. Das bildschöne, jugendliche Mädchen erschrak bei dem Anblicke der 300 Missethäterinnen, welche verwildert und verwahrlost mit ihren in Lumpen gehüllten Kindern schmutzig und dürftig, ohne Trost und Hoffnung zusammenlebten. Die Erscheinung Elisabeths überraschte die Gefangenen, und als sie ihnen Unterstützungen an Kleidern und Nahrungsmitteln und geistlichen Zuspruch und Trost spendete, da erlebte sie die Freude, daß ihr die verwahrlosten Mütter mit Thränen gelobten, sich zu bessern, um solcher Wohlthaten sich würdig zu zeigen und ihren Kindern sorgende Mütter werden zu können. Elisabeth errichtete 1819 eine Schule für die Kinder der Gefangenen und den Newgater Frauenverein nebst einer von einer Vorsteherin und 12 Frauen geleiteten Lehr- und Arbeitsschule für verurteilte Gefangene. Durch sie geschah es, daß viele, welche, ohne Unterricht und religiöse Unterweisung erhalten zu haben, in die Gefängnisse von Newgate gekommen waren, dieselben, in nützlichen Beschäftigungen, in Religion und Kenntnissen wohl unterwiesen, wieder verließen. Hiermit nicht zufrieden, unternahm Elisabeth, welche seit 1800 die Frau des Kaufmanns John Fry in London war. Reisen nach Amerika, Deutschland und Frankreich, untersuchte überall das Gefängniswesen und suchte zur Verbesserung desselben beizutragen, was in ihren Kräften stand. Allenthalben erhielt sie zahlreiche Beweise der öffentlichen Anerkennung für ihre menschenfreundliche, uneigennützige Thätgkeit, welche erst mit ihrem in Newgate erfolgten Tode 1845 endete. 12. Die Emancipation der Frauen. Es hat in neuerer Zeit nicht an Frauen gefehlt, welche wider die herkömmlichen Ansichten von Sitte und Gewohnheit eine neue Anschauung über die Stellung der Frauen in dem häuslichen und öffentlichen Leben zur Geltung und Ausführung zu bringen versucht und alles Ernstes verlangt haben, man solle in allen Verhältnissen des Lebens das weibliche Geschlecht dem männlichen gleichstellen. Die Engländerin Maria Wollstoncraft und ihr späterer Gemahl William Godwin schrieben zur „Rettung der Rechte der Frauen". Die Unnatur, welche in der Teilnahme der Frauen an den öffentlichen Angelegenheiten liegt, hat alle darauf bezüglichen Forderungen wirkungslos gelassen. Darum versuchten es zuletzt geistreiche Frauen nach dem Vorgänge der Madame Dudevant in Paris, welche als Romanschriftstellerin unter dem Namen George Sand Aufsehen erregte, das Unglück der Frauen in der Ehe zu finden und, um die Unterdrückung des weiblichen Geschlechts zu verhindern, die Aufhebung der

6. Alte Geschichte - S. 122

1869 - Mainz : Kunze
122 4 Roms älteste Verfassung. Die Patricier sahen sich den Plebejern gegenüber als eine geschlossene, den Göttern näher stehende Caste an mit bestimmten Vorrechten (iu8 gentilicium, iura gentium); sie hatten kein Conubium mit den Plebejern, waren allein im Besitze der Auspi- cien und Priesterämter, der königlichen Würde, später des Con- sulats, der Kenntniß des Rechtes u. s. w. Das patricische Volk war nach Stämmen, Curien und Ge- schlechtern gegliedert. Die Ramnes, Tities und Lnceres machten je ein Drittel des Gesammtstaates, eine Tribns (Dreistamm) aus. Jede Tribus zerfiel in 10 Curien*), zu Staatszwecken abgegrenzte Genossenschaften, die, weil ihnen der Begriff einer erweiterten Familie zu Grunde lag, unter dem Schutz der Juno Curitis, der Schutzgöttin der Ehen und Familien, standen. Die Curie zerfiel in 10 gentes, demnach ergeben sich 30 Cu- rien, 300 gente8. Eine gens bezeichnte nicht etwa eine Familie, sondern wahrscheinlich einen Complex von 10 nicht verwandten Haushaltungen, die nur den Namen der gen3 (Namensvetterschaft) gemeinschaftlich hatten. Der Vorsteher der gen8 hieß Decurio, der der Curie Curio. Religiöse Bed eutung dieser Gliederung. In jeder Curie war behufs gemeinschaftlicher Opfer (sacra gentilicia) ein Opfertisch aufgestellt, jede Curie hatte ferner einen gemeinschaft- lichen Heerd und Speisesaal, worin an Festtagen die Mitglieder ein gemeinschaftliches Mahl hielten. Politische Bedeutung dieser Gliederung. In dem oben angegebenen Organismus waren die Patricier als die voll- berechtigten Bürger mit Ausschluß aller andern gegliedert. Sie übten allein politische Rechte aus. Die Curien wählten den König (rex). Der König war 1) Oberpriester, er verkehrte für das Volk mit den Göttern (auspicia publica); er ernannte alle Priester. 2) War der König oberster Richter, er richtet über alle Verbrechen, hat Macht über Leben und Tod; die quaestores parricidii, „die Spürer des argen Mordes", waren seine Ge- hülfen. 3) War er oberster Kriegsherr, er beruft das Volk zum Kriege und führt es im Felde an. *) curia == coviria (Männerverein) wie prudens — providens. Schwegler. Mommsen bringt das Wort mit curare zusammen, so daß es eine Pflegschaft bezeichnet.

7. Alte Geschichte - S. 123

1869 - Mainz : Kunze
123 Aus den Geschlechtern (gsuteh wählt sich der König 300 Senatoren, aus jeder Zeus einen. Der Senat versammelt sich nur auf den Ruf des Königs und gibt Antwort auf die Fragen (rogation68), die ihm dieser vorlegt, mit Ja oder mit Nein. Be- folgt der König den Rath des Senates nicht, so hat dieser kein Mittel, seinen Willen durchzusetzen. Der König regierte nach herkömmlichen Gesetzen. Wollte er ein Gesetz ändern oder ein neues einführen, so berief er die ge- sammte waffenfähige Mannschaft des Patriciats, die dann nach Curien über die Vorschläge entweder bejahend oder verneinend abstimmten (comitia curiata). Wenn der König starb, so siel die Staatsgewalt an das Patriciat zurück. Die Wahl eines neuen Königs wurde durch die Curien vollzogen und durch einen wahrscheinlich vom Senate*) ernannten Jnterrex geleitet. Bedeutung obiger Gliederung für das Agrar- wes eu. Das Land war in dreißig Theile zerschnitten, deren eins auf jede Curie siel. Das Loos der Curie zerfiel wieder in zehn Theile, wovon einer auf jede gens kam. Bedeutung in militärischer Hinsicht. Aus jeder geu8 wurde 1 Reiter und Io Fußsoldaten genommen, so daß das älteste römische Heer aus 3oo Reitern (celeres) und 3000 Fuß- soldaten (milites, Tausendgäuger) bestand. Außer diesen Vollbürgern gab es noch zwei andere Klassen der Bevölkerung, die Clienten und die Plebejer**). Die Clienten waren wahrscheinlich die ursprünglichen von den er- obernden Latinern unterjochten Landesbewohner. Der Client war unmündig und unter den Schutz eines Patriciers gestellt, der ihn als Patron vor Gericht und in allen übrigen staatsbürgerlichen Beziehungen zu vertreten hatte. Er trieb gewöhnlich, wie der Freigelassene, ein Gewerbe, führte einen Kramladen oder saß als Erbpächter auf den Grundstücken der Patricier. Er mußte dem Herrn in Allem hold und gewärtig sein, seine Ehre fördern, ihm in jeder Geldverlegenheit aushelfen, bei der Ausstattung der Töchter, bei der Loskausung aus der Gefangenschaft u. s. w. Einen dritten Bestandtheil bildeten die Plebejer (s. Ancus Martius). Sie wohnten meist auf dem Lande und waren freie, *) Siehe darüber Peter, Gesch. Roms, I. p. Gl, 2. Aufl. **) Plebs (pleo) — ot nouot,

8. Alte Geschichte - S. 147

1869 - Mainz : Kunze
147 1) In Vollbürgergemeinden. Die Vollbürgergemeinden ziem- lich zusammenhängend zwischen Formiü in Latium und dem süd- lichen Etrurien und zwischen Meer und Apennin; die übrigen Bollbürgergenieinden zerstreut. 2) In Gemeinden, die ini Verhältniß der Unterthänigkeit standen. Die letzten zerfielen wieder in drei Klassen: a) die Gemeinden latinischen Rechtes, die nur privatrechtlich (in Handel und Verkehr, Erbschaftsangelegenheiten re.) den Ge- meinden der Vollbürger gleichgestellt waren und ihre eigene Ver- waltung durch Diktatoren oder sogenannte Aedilen hatten. Die Inhaber von Gemeindeämtern waren römische Vollbürger. b) Die Gemeinden ohne eigene Verwaltung, denen ein von Rom bestellter Präfekt Recht sprach. e) Die Soeii oder die Gemeinden nicht latinischen Rechts, die bald mehr bald weniger politische Rechte ausübten, nach be- sonderen mit Rom abgeschlossenen Verträgen. Zweite Abteilung. Das Zeitalter der außer italischen Kriege und Erobe- rungen 264—133 v. Ehr. Erster Abschnitt. Kriege im Westen. Rom inrd Carthago. (264—201.) 1. Der erste pmüsche Krieg (264—241). Carthago's günstige Lage. Die Carthager semitischen Stam- mes, mehr ein Handels- als ein politisches und militärisches Volk, Söldnerwesen. Sie standen damals auf der Höhe ihrer Machff bildeten den größten imb reichsten Seestaat der damaligen Welt, beherrschten die Nordküste Afrika's, Sardinien und Corsika und theilweise Sieilien. Ihre zwei zwar gewählten aber wahrschein- lich lebenslänglichen Suffeten, ihnen zur Seite zwei Senate, wo- von der eine ans den Geschlechtern, der andere aus den reichsten Bürgern genommen war. Waren Suffeten und die beiden Se- nate uneinig, so wurde die Volksversammlung befragt. Kampf der Syraknsaner und Carthager um Sieilien. Während die Ur- sache des ersten punischen Krieges in der Eifersucht und in dem

9. Alte Geschichte - S. 125

1869 - Mainz : Kunze
125 dieses Verhältnisses. Servius traf eine neue Eintheilung: a. des Territoriums, b. des Gesammtvolkes und zwar nach dem Vermögen. a. Räumlich wurde das römische Territorium in 30 Tribus getheilt, deren 4 aus die Stadt (tribus urbanae), 16 aus das Land kamen (tribus rusticae). Die tribus urbanae zerfielen in viel, die tribuo rusticae in pagi. Die Aushebung der Soldaten und die Erhebung der Steuern (des Tributums) geschah nach Tribus. Ob die Tribus bloß eine Eintheilung der bisher un- organisirten Plebs enthalten oder ob sie das Gesammtvolk mit Einschluß der Patricier und.clienten in sich gefaßt haben, ist zweifelhaft. b. Centurienversassung. Servius theilte das Gesammtvolk nach dem Vermögen ein und maß darnach den Heerdienst und die politische Berechtigung. Er theilte das Volk in 5 Klassen: 1. Klasse. Vermögen wenigstens 100,000 Aß 80 Centurien. 2. Klaffe. „ „ 75,000 „ 20 „ 3. Klasse. „ „ 50,000 „ 20 „ 4. Klasse. „ „ 25,000 „ to o 5. Klasse. „ „ 11,000 „ o co Dazu kamen 18 Centurien Ritter. Dann bildeten die Werk- leute im Heere (fabri) 2, die Ersatzmänner und Spielleute (ac- censi, cornicines, tubicines) 3, und diejenigen, deren Vermögen nicht an den Census der 5. Klasse reichte, noch eine (vom Kriegs- dienste befreite) Centurie, so daß im Ganzen 194 Centurien her- auskommen *). Militärische Bedeutung dieser Eintheilung. Das Heer zerfiel zunächst in Ritter (Reiter) und Fußvolk. Das Ver- mögen der Ritter ging in dieser Zeit nicht über das der ersten Klasse hinaus, sie wurden nach Maßgabe ihrer persönlichen Ver- dienste ausgewählt. Roß und Ausstattung stellten Wittwen und unverheirathete Frauenzimmer. Die erste Klasse stellte das schwerste Fußvolk mit der kost- spieligsten Ausrüstung. Die Soldaten dieser Klasse waren mit Helm, rundem Schild, Beinschienen, Brustharnisch, Lanze und Schwert bewaffnet. Die Ausrüstung der übrigen Heerhaufen nahm mit dem Vermögen ab. *) Die Centurienversassung des Dionysius weicht im Einzelnen von der obigen des Livius ab. Die Lermögcnssätze sind einer viel späteren Zeit ent- nommen.

10. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 228

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
- 226 - Charakteristisch fr die griech. Religion war ein gewisser Prachtaufwand, sonst aber eine weitgehende Freiheit der Be- Z9uu^\m ble 'tische Religion die groe Einfachheit der Kulthandlungen und der Ausstattung, dagegen die Peinlich- Gebets und^ormeln.^ * der biefe mte umgebenden Gebruche, x Ms Schpfer der rmischen Sakralverfassung galt Numa % q bet ?'ttheit einerseits, der Gemeinde und ihrer Brger anderseits an dem Grund und Boden sowie an den Tagen des Shres festgesetzt und das Ceremonialgesetz und die Priester-Ordnung geschaffen haben soll. ^ 1 Jo. I. Kultfttten. Gebrauch- ^ roid,ti^ten kultfttten waren fast ausschlielich im J\ ^ Kltar (wfiq = (Erhhung; ara = Feuersttte) eine der dem Boden erhhte Opfersttte, meist ein steinerner, dauerhafter Untersatz, der als Feuerstelle fr Brandopfer und als Tisch zum Niederlegen der gottgeroeihten Gaben diente. y * 65 hlerhv' einfache Altre, Hier und da von runder Form, meist fr unblutige Opfer und Libationen bestimmt, in letzterem Falle mit schalenartiger Vertiefung (sog. eo^ac), 2. prchtige grere oder Hochaltre (altaria), meist viereckig und oben glatt, fr Vrondopfer; 0,5 -1 m Hoch und mit einer Deckplatte von ebenso groer Brette und Lnge versehen, wenn sie nur fr 1 Opfertier m y und von 5x5 oder gar 10x20 m Oberflche oder von noch gewaltigeren Dimensionen, wenn sie, wie die Hauptaltre bei den gefeierten Heiligtmern, fr Massenopfer reichen sollten. Monumen-li V* der Zeusaltar in Olympia und der in Pergamon, der Altar Hieros Ii. m Syrakus und der zu den 7 Weltwundern ge-rechnete Apolloaltar auf Delos, der ganz aus den Hrnern der ge-en ^egen Zusammengesetzt war. Grabaltre waren unter-iroijche Gruben [r-fiog, mundus) fr den Kult der Unterirdischen und Heroen. Regelmig gehrten zu einem Tempel 2 Altre: ein kleiner J Innern (meist nur Altartisch - zgan^a, mensa - auch beweg-Ud)e Feuerbecken - sauget, focus) und der groe Brandopferaltar (erca, altaria) vor demselben. \b Der Tempel. 2. Der Tempel (templum, re/uevog - von re/nvco -, das aus dem umliegenden Terrain fr die Gottheit Herausgeschnittene", eingefriedigte Stck), die Opfer statte und Wohnung (vewg, von vatw = wohne) des im Bilde {yaxfia, Signum, simulacrum) an der Hinter-wnd des Hauptraumes in der Nische thronenden Gottes. . c ,(Er lvr m der Regel viereckig, seltener rund; anfangs Hchst einfach allmhlich immer prchtiger und groartiger aufgefhrt; gleich Dem Altare, wenn mglich, nach Osten orientiert; im allgemeinen klein, jeltener von greren Dimensionen, wie der Tempel der Ephesischen
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