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1. Vaterländische Geschichte - S. 180

1900 - Berlin : Nicolai
180 nach französischem Muster und übertrug die Leitung und Verwaltung ausschließlich französischen Steuerbeamten. Diese Maßregel erwies sich als besonders drückend. Die Regiebeamten durften Haussuchungen nach steuerpflichtigen Waren anstellen. Durch Spionieren und Erpressungen machten sie sich allgemeiu verhaßt. Dem Bürgerstande ging das freie Selbstvertrauen und die Unternehmungslust unserer Zeit völlig ab. Die Anregung zu Fabrikanlagen, zu Webereien, Spinnereien :c. gab überall die Regieruug teils durch Belohnungen, teils durch Verleihung von Vorrechten. Da dem Kaufmannsstande der Krieg mit seinenlieferungen im allgemeinen eher genützt als geschadet hatte, so wuchs seine Wohlhabenheit. 4. Sorge für die höheren und geistigen Interessen. Rechtspflege. Wie als siegreicher Kriegsheld, so war Friedrich besonders als gerechter Richter beliebt. Die Anwendung der Folter zur Erpressung von Geständnissen hob er schon 1740 ans. Eine neue Prozeßordnung beschleunigte das gerichtliche Verfahren. Nach Einrichtung des Kammergerichts erhielt Preußen vom Kaiser das Vorrecht, daß eine Berufung von den königlichen Gerichten an das Reichskammergericht nicht mehr zugelassen wurde. — Des Königs Gerechtigkeitsgefühl lehnte sich gegen eine Benachteiligung der Armen und Hilflosen auf; er brachte daher deu Grundsatz zur Anerkennung: Gleiches Recht für alle. „Es mag sein ein Prinz, der gegen einen Bauern klagt, oder auch umgekehrt, so ist der Prinz vor dem Gerichte dem Bauern gleich und muß uach der Gerechtigkeit verfahren werden ohne Ansehen der Person." Das Gesetz allein sollte sprechen. Eigenmächtige Eingriffe in den Gang der Rechtsprechung erlaubte sich der König nicht; nur wenn er glaubte, daß die Richter ungerecht verfahren seien, mischte er sich ein. Alle Gerichtsbeamten kannten seine Gerechtigkeitsliebe. Die Parteilosigkeit der preußischen Richter wurde sprichwörtlich. Das Vertrauen, welches das preußische Volk in seinen Rechtsschutz setzte, spricht der Windmüller von Sanssouci schön und einfach in den Worten aus: „Es giebt noch Richter in Berlin." Und wenn auch der König bei seinem Eingriff in die Urteils-sprechnng im Prozeß des Müllers Arnold irrte, so trug doch gerade dieser Fall sehr viel dazu bei, das Vertrauen des Volkes zu seinem Rechtswesen zu befestigen. „Die edlen Absichten des Königs, seine strenge Gerechtigkeitsliebe leuchten ewig hell auch aus dieser Übereilung hervor." Um die Rechtsprechung einheitlich zu gestalten, beauftragte er seinen Kanzler Carmer, ein neues Gesetzbuch in deutscher Sprache aus-

2. Vaterländische Geschichte - S. 188

1900 - Berlin : Nicolai
188 die Werber," rief daher manche besorgte Mutter ihrem heranwachsenden Sohne zu. Wie bei den Söldnern des dreißigjährigen Krieges, so war auch jetzt bei den Werbesoldaten Ruhmsucht und Kriegslust die Triebfeder, die sie dem Werbeoffizier zuführte. Echte Vaterlandsliebe fand man selten. Da das Ehrgefühl nicht entwickelt war, so mußte man den Gehorsam erzwingen; eine straffe Zucht erwies sich als durchaus notwendig. Durch eiu strenges Kriegsrecht und durch Verordnungen war das Verhalten des Soldaten genau geregelt. 4. Die Rechtspflege. Auf deu neuen deutschen Hochschulen wurden die Satzungen der römischen Kaiser, das „römische Recht", gelehrt. Es verdrängte allmählich das gute deutsche Recht. Die altgewohnte Öffentlichkeit und Mündlichkeit des Verfahrens fiel fort; die Gemeinden waren nicht mehr befugt, selbst das Urteil zu finden. Dagegen wurde das Schreibweseu begünstigt und die Rechtspflege ganz in die Hände eines gelehrten Richterstandes gelegt. — Jeder Landesfürst mußte auch für die Rechtspflege sorgen. Der höchste Gerichtshof war das Hof- oder Appellationsgericht; daneben bestanden Landes- und Amtsgerichte. Durch Gesetze und Verordnungen bestimmten die Fürsten in ihrem Gebiet die Rechtsgrundsätze, die in Gesetzbüchern zusammengestellt wurden. Das Reichskammergericht blieb als oberster Gerichtshof bestehen, that es aber allen übrigen in der Verschleppung der Prozesse und in der Verzichtleistung auf das deutsche Recht zuvor. 5. Die ländlichen Verhältnisse. Durch Kauf strebten viele Gutsherren in den Besitz großer Ländereien zu gelangen, also die Erblind Teilpacht zu beseitigen. Dadurch entstanden die großen Rittergüter. Durch gute Bewirtschaftung suchte der Besitzer oder sein Pächter die Einkünfte des Gutes zu vermehren. Die Fortschritte der Wissenschaft wurden auf den Feldbau angewandt. Sein Ertrag erhöhte sich durch zweckmäßige Düngung und Wechsel mit den Feldfrüchten. Von solchen Musterwirtschaften nahmen sich auch die Bauern vieles an und hoben den Wert ihrer Felder. Die Abhängigkeit der Bauern von ihrem Gutsherrn, die Guts-nnterthänigkeit, dauerte fort. Wenn der hörige Bauer frei werden wollte, so mußte er sich loskaufen. Die Geldbeträge waren für ihn jedoch meist unerschwinglich. Gute Landesfürsten bemühten sich, das Los ihrer Bauern zu mildern. Friedrich Ii. überließ die Bauernhöfe, die zu den königlichen Gütern gehörten, den darauf wohnenden Leuten erb- und eigentümlich. Darin sehen wir den Anfang der Bauernbefreiung.

3. Vaterländische Geschichte - S. 192

1900 - Berlin : Nicolai
192 zahlen. Der Druck durch Frondienste und Nebenabgaben sollte aufhören. Vor dem Gesetz sollten alle Staatsbürger gleich sein. Über wichtige Angelegenheiten wollte das Volk fortan selbst bestimmen, also an der Landesregierung Anteil nehmen. Die Königsgewalt sollte dadurch beschränkt werden, daß das Volk Vertreter wählte, die über sein Wohl berieten und ohne deren Beschlußfassung der König nichts Wichtiges unternehmen durfte. Das Recht hatten sich schon lange die Engländer erkämpft; die Staaten Nordamerikas hatten während des siebenjährigen Krieges die englische Herrschaft abgeschüttelt. Nun wollte auch das französische Volk Einfluß auf die Regierung gewinnen. — Durch die Not gezwungen, willigte der König ein. 2. Ausbruch der Uevoknlion. Kämpfe nach außen und innen. Das Volk hatte so seinen Willen durchgesetzt. Hätte man nun auf beiden Seiten die Verfassung geachtet, so hätte es nach und nach wieder zu geordneten Zuständen in dem Lande kommen können. Allein es kam ganz anders. Des Königs Brüder und mehrere seiner Ratgeber waren unwillig darüber, daß sich der schwache, gutmütige Fürst dem Volkswillen unterworfen hatte. Auf ihr Betreiben entließ er den Minister, der ihm geraten hatte, die Stände zusammenzurufen. Gleichzeitig berief der König einige aus geworbenen Deutschen und Schweizern bestehende Regimenter nach Versailles, seiner Residenz. Weil man ein gewaltsames Einschreiten der Regierung befürchtete, bemächtigte sich der Pariser eine ungeheure Aufregung. Es standen Männer auf, deuen die Rednergabe in hohem Maße eigen war. Sie beredeten das Volk, täuschten es über seine Rechte und Pflichten, überzeugten es von seiner Macht und des Königs Ohnmacht und brachen aus in den Ruf: „Helft euch selber mit Gewalt! — Kämpfet für Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit!" Bald lösten sich „alle Bande frommer Scheu", und es kam zu groben Ausschreitungen. Das aufständische Volk erstürmte das berüchtigte Staatsgefängnis, die Bastille, und befreite die Gefangenen. Mit diesem Ereignis begann am 14. Juli die Revolution, weshalb man 1889 in Frankreich den Tag als Gedenktag feierte. Bewaffnete Banden zogen nach Versailles und führten den König gefangen nach Paris. Bei dieser Gelegenheit trat die Ausartung des Volksgeistes am schroffsten zu Tage. Man überhäufte den König mit Schimpfreden, warf nach seinem Wagen mit Steinen, ja man schoß sogar in den Wagen hinein. — Um sich weiteren Demütigungen zu entziehen, entfloh der König, wurde aber entdeckt, nach Paris zurückgeführt und mit seiner Gemahlin fortan wie ein

4. Vaterländische Geschichte - S. 22

1900 - Berlin : Nicolai
22 Kirche tritt voll Ehrfurcht der mit den priesterlichen Verrichtungen betraute, zu dem Kranken gerufene Klosterbruder, Kelch und die sorgsam verhüllte Hostie in der Hand haltend. So macht uns das Bild mit den Hauptbestrebungen und Hauptverrichtungen der Mönche bekannt. t Vii. Karl der Grotze und seine Zeit. 768-814. t a) Seine Person. — Ziel. Karl der Große, Pipins Sohn, war erst 26 Jahre alt, als er mit seinem Bruder gemeinsam die Regierung übernahm (768). Schon nach drei Jahren gelangte er durch den Tod des letzteren in den Besitz des ganzen Landes. Er war von großer Gestalt und starkem Körperbau, hatte ausgezeichnete Geistesgaben, strahlende Augen und eine wohlklingende Stimme. Seine ganze Erscheinung ließ den geborenen Herrscher erkennen. Innerhalb des Reiches war durch seine Vorfahren Ruhe und Ordnung hergestellt worden. Sein Bestreben ging zunächst dahin, die unruhigen Grenznachbarn zu unterwerfen, sein Reich nach allen Seiten auszubreiten und aus diese Weise ein christlich-deutsches Weltreich zu gründen. Seine lange Regierung ist in Verfolgung dieses Zieles durch eine Reihe von Kämpfen ausgefüllt, in denen er schließlich überall den Sieg davontrug. f b) Karl als Kriegsheld. Durch hohen Mut und unbesieg-liche Tapferkeit ausgezeichnet, schreckte Karl vor keiner Gefahr zurück und war seinen Kriegern auf seinen Erobernngszügen ein leuchtendes Vorbild. 1. Seiu erstes Unternehmen und die Hauptarbeit seines Lebens galt der Unterwerfung der Sachsen. Dem kampftüchtigen Volke fehlte noch immer feste Einheit und innerer Zusammenhang. Wiederholt hatte es räuberische Einfälle in das fränkische Gebiet gemacht. In dem Vernichtungskampfe, den Karl gegen die Sachsen eröffnete, leisteten sie zähen Widerstand und verteidigten ihren Glauben, ihre Rechte und Freiheiten bis aufs äußerste. Der Rufer zum Kampf, der unermüdliche Ordner der Schlacht war der Sachsenherzog Widukind. Mit der Einnahme der festen Eresburg und der Zerstörung der Jrminsäule, eines riesenhaften Baumes, auf dem nach dem Glauben der Sachsen das Weltall ruhte, wurden die Feindseligkeiten eröffnet. Waren die Sachsen in blutigen Schlachten geschlagen und kampfunfähig gemacht, so unterwarfen sie sich und gelobten Treue und Annahme des Christentums. Nach der Entfernung

5. Geschichtliches Lesebuch - S. 57

1903 - Göttingen : Vandenhoeck u. Ruprecht
Iv. v. Sybel. Einwirkung der Julirevolution auf Deutschland. 57 leise, Verkennen der Bedürfnisse des realen Lebens neben Übertreibung des juristischen Formalismus, Nachlassen des geistigen Verkehrs zwischen Regierenden und Regierten, zwischen Beamten und Volk, in Preußen ebenso wie in den kleineren Staaten. Ein nicht immer nötiger Befehlshaberton galt für unerläßlich zur Aufrechthaltung der Autorität, und vollends die Sicherheitspolizei, angestachelt durch die politischen Sorgen der höchsten Stellen, bewegte sich in einem hofmeisternden, argwöhnischen und kleinlichen Treiben, welches die herrschende Mißstimmung nie zur Ruhe kommen ließ. Denn trotz alles Guten, welches wir eben berichtet haben, blieb der Zorn über die Ausnahmegesetze von 1832 im Wachsen und verbreitete sich durch alle Klassen der Bevölkerung. Zwar die äußere Ordnung wurde an keiner Stelle mehr gestört; die Zeitungen lagen in den Fesseln der Censur, und das neue badische Preßgesetz mußte nach Bundesbefehl durch den Großherzog zurückgenommen werden. In den Kammern verlor die liberale Partei wieder die Majorität und hielt sich in behutsamer Defensive, um nicht neue Gewaltschritte des Bundes hervorzurufen. Aber nur um so tiefer fraß sich der Groll in die Herzen ein. Viele Tausende, die 1830 bei den Aufläufen in Kassel und Dresden den Pöbelexceffen gewehrt oder 1832 ans dem Hambacher Feste harmlos gejubelt hatten, gelobten sich jetzt, wenn es wieder losginge, selbst mit kräftigem Handeln dabei zu fein. Neun Zehntel der deutschen Bürger erfüllten sich im Angesichte der Reaktion mit demokratischen Gedanken, die Gemäßigten mit Begeisterung für den parlamentarischen Staat, wo ein Beschluß der Volksvertretung die Minister aus dem Amte entfernt oder in dasselbe einsetzt, die Heißblütigen mit dem Ideale der Republik, wo der Wille des gesamten Volkes über Gesetzgebung und Exekutive in unbeschränkter Freiheit entscheidet. Noch hatte keine Erfahrung darüber belehrt, wie notwendig jedem großen Gemeinwesen ein mächtiges Organ der Stetigkeit in seiner Politik ist, ein Organ, für welches keine andere Staatsform gleiche Aussicht wie die Erbmouarchie darbietet. Auch darüber war man begreiflicher Weise damals noch nicht klar, daß die parlamentarische Regierung in England nur deshalb einen sichern und gedeihlichen Gang hatte behaupten können, weil sowohl die Volksvertretung als die Verwaltung von zwei fest organisierten und politisch geschulten Adelsgruppen geleitet wurde, die sich im Besitz der Ministerien ohne Störung der Geschäfte ablösten. Außer aller Beachtung blieb die für die Beurteilung eines demokratischen Staatswesens entscheidende That-

6. Geschichtliches Lesebuch - S. 60

1903 - Göttingen : Vandenhoeck u. Ruprecht
60 Iv. v. Sybel, Einwirkung der Julirevolution auf Deutschland. horsam unter den Satzungen der klerikalen Hierarchie auferlegt hatte. Der Kampf mit den Staatsgewalten konnte nicht ausbleiben. In Preußen entspann er sich in Sachen des theologischen Universitätsunterrichts und der gemischten Ehen: nach langen Verhanblungen kam es 1837 zum offenen Zwiespalt, und die Regierung ließ den wortbrüchig geworbenen Erzbischof von Köln nach Minben in Haft bringen, den in gleichem Sinne wirkenben Erzbischof von Posen aber durch gerichtliches Urteil absetzen. Das Kölner Domkapitel und der Fürstbischof von Breslau hielten zur Regierung, bei der rheinischen und polnischen Bevölkerung jeboch zeigte sich eine heftige Gärung. Eben bamals war in München der eifrig klerikale Herr von Abel leitenber Minister geworben und ließ der ultramontanen Presse bei den heftigsten Angriffen gegen Preußen freien Lauf, und bieses Mal erhob auch Metternich, welcher soeben den Jesuiten den von Kaiser Franz stets geweigerten Zugang nach Österreich eröffnet hatte, keinen Einspruch gegen die bunbeswibrige Verstattung schrankenloser Preßfreiheit. So war in allen deutschen Lauben eine in den mannigfachsten Farben durch einanber wirbelnbe Bewegung der Geister erwacht. Der ganze bisherige Zustand war ohne eine Spur materieller Auflehnung durch eine kecke Kritik in Frage gestellt. Da trat 1837 ein Ereignis ein, welches die politische Agitation für ein volles Jahrzehnt in ihren Bestrebungen fixierte und ihr einen unverrückbaren gemeinsamen Zielpunkt gab: der Verfafsungssturz in Hannover durch den neuen König Ernst August. Unter lügenhaften Vorwanben, hauptsächlich zu dem Zwecke freierer persönlicher Verfügung über das Staatsvermögen unternommen, staub die Umwälzung sowohl mit dem Lanbrecht als mit der Wiener Schlußakte in fchreienbem Wibersprnch. Der Unwille in ganz Dentschlanb trat offen au das Licht, als mit einem neuen Gewaltstreich der König sieben Göttinger Professoren, die unter Dahlmanns Vorgang ihrem Verfaffungseibe treu zu bleiben erklärten, kurzer Hand absetzte und brei berselben aus dem Laube jagte. Die deutschen Volksvertretungen, Universitäten, Spruchkollegien wetteiferten, in den schärfsten Beschlüssen und Gutachten der öffentlichen Entrüstung Ausbruck zu geben; die Verteidigungsschriften Dahlmanns und Jakob Grimms stmbert die weiteste Verbreitung; ein großer Verein, der sich zur Unterstützung der Vertriebenen gebilbet hatte, gewann Mitglieber in allen deutschen Städten. Dagegen war in Hannover selbst nach der ersten Aufwallung bei der bebächtigen nieberfächsischen Bevölkerung der Kampfeseifer Weber heiß noch thätig, inbefsen kam es zu einer

7. Geschichtliches Lesebuch - S. 107

1903 - Göttingen : Vandenhoeck u. Ruprecht
Viii. Oncken, Das Schattenreich in der Paulskirche. 107 imstande, wenig Worte zu Ihnen zu reden. — Ich gelobe hier feierlich vor dem ganzen deutschen Volke, daß seine Interessen mir über alles gehen, daß sie die Richtschnur meines Betragens sein werden, solange ein Blutstropfen in meinen Adern rinnt; ich gelobe hier feierlich, als das von Ihnen gewählte Organ Ihrer Versammlung, die höchste Unparteilichkeit. Wir haben die größte Aufgabe zu erfüllen. Wir sollen schassen eine Verfassung für Deutschland, für das gesamte Reich. Der Beruf und die Vollmacht zu dieser Schaffung, sie liegen in der Souveränität der Nation. (Stürmisches-Bravo.) Den Berus und die Vollmacht, dieses Versassuugs-werk zu schassen, hat die Schwierigkeit in unsere Hände gelegt, um nicht zu sagen die Unmöglichkeit, daß ey auf anderem Wege zustande kommen könnte. Die Schwierigkeit, eine Verständigung unter den Regierungen zustande zu bringen, hat das Vorparlament richtig vorgefühlt und uns den Charakter einer konstituierenden Versammlung vindiciert. Deutschland will Eins sein, ein Reich, regiert vom Willen des Volkes, unter der Mitwirkung aller seiner Gliederungen; diese Mitwirkung auch der Staaten-Regierungen zu erwirken, liegt mit im Berufe dieser Versammlung. Wenn über manches Zweifel besteht und Ansichten auseinandergehen, über die Forderung der Einheit ist kein Zweifel, es ist die Forderung der ganzen Nation. Die Einheit will sie, die Einheit wird sie haben, sie befestigen, sie allein wird schützen vor allen Schwierigkeiten, die von außen kommen mögen, die im Innern drohen." Die Versammlung, der diese Worte galten, ging an ihr Werk, fest überzeugt von ihrem Recht und ihrer Macht: in dem uner-schüttlichen Glauben, daß sie dürfe und daß sie könne, was sie sich vorgesetzt, daß ihre Vollmacht unbestreitbar und unanfechtbar sei wie das Licht der Sonne und daß dem nationalen Willen, dem sie Körper und Gestalt zu verleihen habe, nichts unerreichbar sei, daß ihm nichts, schlechterdings gar nichts widerstehen werde. Von diesem Glauben war Heinrich von Gagern erfüllt mit Leib und Seele; ihn bekannte er in dieser seiner ersten Rede mit dem Brustton tiefster Durchdrungenheit und in Worten, die zündend einschlugen, weil sie ganz kunstlos und unmittelbar das trafen, worüber alle einig waren oder einig zu sein glaubten, und nichts von dem berührten, was die Geister trennte. Und in der Seelenkraft, mit der er hier zum erstenmal gewirkt, lag nun das, was ihm an der Spitze dieses Parlaments eine ganz eigenartige Stellung gab. Obgleich weder ein geistreicher Kops, noch ein

8. Geschichtliches Lesebuch - S. 150

1903 - Göttingen : Vandenhoeck u. Ruprecht
150 X. Aus der Frankfurter Nationalversammlung. richtig damit, es lasse sich dem nicht widersprechen, es sei gar nicht auszukommen in Haus und Hof ohne das Einmaleins; gerade ebenso ist es im Staatswesen mit dem Erbrechte beschaffen, welches ich hier zu verteidigen übernommen habe. Da läßt sich freilich auseinandersetzen, vor welchen Übeln das Erbrecht uns bewahrt, wie es bewahrt vor den mannigfachen und schwer empfundenen Übeln der Wahlberechtigung, wie es bewahrt vor den Übeln des Zwischenreichs zc. Aber am Ende kehrt es doch immer auf das allereinfachste zurück, und wir müssen zugestehen, daß gerade da das Erbrecht sich am unliebenswürdigsten beweist, wo es am meisten staatsmännisch auftritt, indem es nämlich in seiner vollkommenen Ausbildung auf höchst ungalante Weise alle Frauen ausschließt von dem Throne, solange noch einer vom Mannesstamme vorhanden ist, indem es alle Jüngeren ausschließt, alle jüngeren Prinzen, solange noch ein älterer da ist, indem es endlich keinem Prinzen einen Teil am Genusse der Herrschaft vergönnt, bis die Reihe an ihn gekommen ist, überhaupt aber jedem Erbberechtigten nur das Ganze des Staates übrig läßt, indem es ihn jedes Anrechts an einen Staatsteil beraubt. Und dennoch hat dieses System der Erbherrschaft neben so vielen Herbigkeiten auch seine zarte und in das innere Wefen der Menschheit dringende Seite. Nachdem es vor allen Dingen den Staat sichergestellt hat, denn der Staat muß in alle Wege die Hauptsache bleiben, führt es in das Staatswesen die Wärme der Familie ein, indem es die Herrschaft an ein regierendes Haupt knüpft. Ich weiß gar wohl, meine Herren, daß ich hiermit, wenn ich das Lob der Erbherrschaft rede, eine Saite anschlage, die in den Augen vieler von Ihnen längst zersprungen ist. Das aber hindert mich auf keine Weise. Erlauben Sie, daß ich eine schlichte Thatsache schlicht erzähle, die sich zu Ende des Jahres 1812 in Mitteldeutschland begab. Damals war der erste Strahl der Hoffnung nach Deutschland gedrungen, daß wir wohl des fremden Regiments erledigt werden möchten. Da fanden sich in Mitteldeutschland Volksversammlungen vornehmlich von Landleuten und Bauern zusammen. Man beredete sich, wie es zunächst werden solle. Darin waren alle einig, die Fremden müßten vertrieben werden, aber sollte man den alten Fürsten wieder aufnehmen, das war die Frage. Es begab sich, daß auch in einem Lande, ich will es lieber nicht nennen, wo der alte Fürst keineswegs gelobt und sonderlich geliebt war, — man wußte ihm manches, was nicht zum Frieden diente, nachzureden, — in der Schänke eines Dorses diese Sache verhandelt ward. Viel war hin-

9. Geschichtliches Lesebuch - S. 154

1903 - Göttingen : Vandenhoeck u. Ruprecht
154 X. Aus der Frankfurter Nationalversammlung. dürfe das Opfer seines Daseins nicht für eine ungewisse deutsche Zukunft bringen. Diese Männer vergessen dabei freilich etwas Großes, sie vergessen, daß die Grundlage, auf welche der große Kurfürst und Friedrich Ii. bauten, daß diese Grundlage, namentlich die der absoluten Herrschaft, für immer verschwunden ist; sie vergessen, daß damals, als Preußen so tief gesunken war, Deutschland mit ihm sank; sie vergessen, daß damals, als Preußen wieder erstand und herrlich erstand, Deutschland mit ihm erstand, und daß beide Größen nicht ohne einander wieder erstanden wären. Ich will meine Meinung unbekümmert sagen, wie übel sie auch von verschiedenen Seiten aufgenommen werde. Ihr dämpft das Feuer der Anarchie in Deutschland nicht, Ihr dämpft dieses zerstörende Feuer weder in den kleinen Staaten, noch in den mittlern, noch in den großen endlich und in den größten der rein deutschen Staaten, als nur aus einem Wege, nur ans dein Wege, daß Ihr eine kraftvolle Einheit einsetzet und durch diese Einheit die Bahn für die deutsche Volkskraft eröffnet, die zur Macht führt. Die Bahn der Macht ist die einzige, die den gärenden Freiheitstrieb befriedigen und sättigen wird, der sich bisher selbst nicht erkannt hat. Denn es ist nicht bloß die Freiheit, die er meint, es ist zur größeren Hälfte die Macht, die ihm bisher versagte, nach der es ihn gelüstet. Deutschland muß als solches endlich in die Reihe der politischen Großmächte des Weltteils eintreten. Das kann nur durch Preußen geschehen, und weder Preußen kann ohne Deutschland, noch Deutschland ohne Preußen genesen. Und so komme ich doch am Ende wieder auf das, was ich das Einmaleins nannte, zurück. Deun das ist denn doch wohl ein ganz Einfaches, daß eine Macht wie Preußen nicht auf die Probe berufen werden kann. Man kann einen Teil feines Wesens allenfalls hingeben an ein anderes, man kann allenfalls mithelfen zur Herrschaft, man kann das politische Pfuscherwerk einer Trias oder eines Turnus mit aufputzen helfen; allein sein ganzes Wesen, das giebt man nicht für drei, sechs oder zwöls Jahre hin, sein ganzes Wesen giebt man nur hin, uni in ein höheres Wesen für alle Dauer überzugehen. Meine Herren, ich verdamme niemandes Abstimmung, allein, was mich persönlich angeht, ich würde glauben, gebrochen zu haben mit allem, was mir vaterländisch teuer und heilig ist, gebrochen zu haben mit meinem Vaterlande, wertn ich anders meine Stimme abgäbe als für die Einheit Deutschlands, für die erbliche Krone meines Vaterlandes. — So bin ich gesonnen und werde so gesonnen bleiben und bis an mein Ende den Glauben festhalten,

10. Geschichtliches Lesebuch - S. 28

1903 - Göttingen : Vandenhoeck u. Ruprecht
28 Ii. v. Sybel, Erste Jahre des Bundestags. gelegenheiten ihrer Sphäre in schöner Freiheit, die niedern nnbelästigt durch die Bureaukratie, der König ungehindert durch ein herrschgieriges Parlament. Ein freier König regiere ein freies Volk. Also nirgends Revolution und Freiheit überall. Nur für eine Kleinigkeit blieb kein Raum, für die Freiheit der Bürger und der Bauern. Und ebenso fraglich war es, wie bei dem freien Walten all jener Mediat-Obrigkeiten die Macht der Krone und die Einheit des Staats bestehen könnte. Dem Fürsten Metternich, dessen ganzes System auf der Un- mündigkeit des Volkes und der Zersplitterung des deutschen Bodens beruhte, waren die feudalen Lehren auf das höchste willkommen. Wie oft hat er dem König vorstellen lassen, daß Preußen nach der Verschiedenheit seiner Bestandteile kein Einheitsstaat werden könne. Pro-vinzialstände seien trefflich, Reichsstände gefährlich. In gleichem Sinne empfahl er auch Herstellung der Binnenzölle anstatt des neuen Grenzzollsystems. Der konservativen Gesinnung der preußischen Beamten traute er nicht über den Weg; um so gewisser sah er in den Grundsätzen der altständischen Partei das zuverlässige Bollwerk gegen die sociale Revolution. Was ließ sich vom österreichischen Standpunkte Dringlicheres zur Empfehlung dieser Grundsätze sagen, als daß durch Befolgung derselben Preußen sehr bald zur Höhe der österreichischen Zustände emporsteigen würde? Der König, von den verschiedensten Seiten bestürmt, schwankte längere Zeit. Endlich, am 11. Juli 1821, kam die Entscheidung. Eine von Hardenberg im modernen Sinn entworfene Kommunalord-nnng wurde abgelehnt, die Einrichtung der Provinzialstände beschlossen, die Berufung der Reichsstände vertagt. Die nähere Gestaltung des ständischen Wesens überließ der König seitdem seinem geistreichen Sohne, dem den altständischen Anschauungen zugeneigten Kronprinzen. Es dauerte daun noch bis 1823, ehe das Gesetz über die Provinzialstände fertig war, und als sie endlich an das Licht traten, hatte die feudale Partei zwar den Triumph, daß die Ritterschaft in allen Landtagen das entscheidende Übergewicht besaß, die hohe Beamtenschaft aber hatte dafür gesorgt, daß der Wirkungskreis des ganzen Instituts so harmlos, so enge, so bescheiden wie möglich gezogen war, mit strengem Verbot der Bekanntmachung ihrer Verhandlungen, so daß ihre Thätigkeit der eigenen Provinz verborgen blieb. Diese Schöpfung that der Machtfülle der Krone und der Straffheit der Staatsverwaltung wahrlich keinen Eintrag.
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