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1. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 94

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
94 Lebensjahre an teilnehmen muten. Das Hauptgericht war die schwarze Suppe, eine gesuerte Blutsuppe vom Schwein. Anfangs nahmen auch die Knaben an der Mahlzeit teil, spter aen sie fr sich abgesondert. 93. g) Die Bestattung. In der gesamten griechischen Zeit war die feierliche Bestattung der Toten eine heilige Pflicht. Vernachlssigung derselben galt als Snde nicht blo gegen die Verstorbenen, die ohne Beerdigung keinen Einla in den Hades erlangen konnten, sondern auch gegen die Götter der Ober- und Unterwelt. (Vgl. Sophokles' Antigene.) In homerischer Zeit wurden die Leichen der gefallenen Helden gewaschen und gesalbt, mit Linnen umhllt und aufgebahrt. Alsdann begann die Totenklage, bei der Verwandte und Freunde sich das Haar zu zerraufen und die Brust zu schlagen pflegten. Nach mehreren Tagen wurde die Leiche auf einem Scheiterhaufen verbrannt (der die Beerdigung in der rnykenischen Zeit s. Ruinensttten Ii unter Schacht-grber"), die Glut mit Wein gelscht und die Reste in einem Behlter oder einer Urne beigesetzt. (Ein aufgeschtteter Hgel (6 tvuog), zumeist mit einer Sule (<trrjxri) geschmckt, zeigte die letzte Ruhesttte an. Die Trauerfeier (tu xtcgea) fand ihren Abschlu durch ein Mahl und durch Leichenspiele. Diese Gebruche wurden in der nachhomerischen Zeit im all-gemeinen beibehalten, nur trat im Privatleben statt der Verbrennung durchweg Beerdigung ein. Die gewaschene, gesalbte und in Leinentcher gehllte Leiche wurde im Peristyl auf einer geschmckten xzm? zu feierlicher Ausstellung aufgebahrt, mit den Fen zum Ausgang gerichtet. Da ein Sterbehaus als unrein galt, wurde ein Gef mit Wasser vor die Tr gestellt, damit beim Hinausgehen sich jeder reinigen knne. Man pflegte dem Toten einen Dbolos in den Mund zu legen zum Fhrlohn fr den die Seele der den Styx fhrenden Charon. Verwandte und Freunde stimmten ein in den Klagegesang (6 Qrjvog) der Dienerschaft und gemieteten Snger, wobei es oft, namentlich in der lteren Zeit, an lautem Wehrufen, heftigen Gebrden und Zerraufen des Haares nicht fehlte. Bei der Bestattung (rj extpogd), die am Tage nach der Aufbahrung noch vor Sonnenaufgang erfolgte, damit Helios nicht verunreinigt werde, schritten die Männer in dunkler Kleidung unter Vortritt von Klageweibern und Fltenspieler(inne)n der Bahre vorauf, während die weiblichen Verwandten ungeschmckt derselben folgten. Die Bahre wurde von Sklaven oder gemieteten Personen, bei vornehmen und verdienstvollen Mnnern auch wohl von auserlesenen Jnglingen der Brgerschaft getragen. Die zur Beisetzung in einer in Stein gehauenen oder ausgemauerten Gruft dienenden Srge waren aus Holz (zumeist aus Cypressenholz) oder aus Ton gefertigt ; in die Gruft mitgegeben wurden Krnze, Salbenflschchen (Xrjxv&oi s. S. 88), Waffen, den Frauen Spiegel, den Kindern Spielzeug, den Siegern in Agonen ihre Siegespreise. Der aufgeschttete Grabhgel wurde mit Ulmen oder Cypressen bepflanzt und mit einer Steinplatte

2. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 253

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
253 b) Der rex sacrorum, dessen Frau, die regina sacrorum, Anteil an seinem Priestertum hatte, war der Priester des Ianus und Trger der priesterlichen Ttigkeit, die bis zuletzt an der Knigswrde gehastet hatte; er war nicht absetzbar, aber jedes weltliche Amt war ihm versperrt. c) Die 15 flamines (vom Anblasen des Opferfeuers den.) waren Einzelpriester fr je eine bestimmte Gottheit: die 3 flamines maiores: der flamen Dialis (seine Gattin: flaminica Dialis fr Juno), Martialis, Quirinalis fr Iuppiter, Mars und Quirinus; und die 12 flamines minores fr Volkanus, Flora, Ceres usw. In der Kaiserzeit wurden ihnen die flamines Divorum angegliedert, fr jeden Divus imperator einer. d) Die 6 virgines Yestales, die Priesterinnen der Vesta, die Vertreterinnen der rmischen Hausfrau an der Vesta publica p. R. Q. in dem kleinen Rundtempel der Gttin. Wie die am Herde des Privathauses waltende und die Nahrung der Haus-genossen bereitende Hausfrau naturgem die Trgerin des Privat-Kultus der Herdgttin war, so war es Aufgabe der Vestalinnen, am Staatsherde, d. h. auf dem Altare des Vestatempels, 1) Tag und Nacht das immerwhrende, an jedem 1. Mrz (dem alten Neujahr) erneuerte hl. Feuer zu unterhalten, 2) in weier Kleidung und mit weiem Schleier verhllt, mit Stirnband (Diadem) um das Haupt, tglich Speiseopfer aus einfachen Nahrungsmitteln fr den Gesamtstaat darzubringen und tglich ein (Bebet pro salute populi Romani zu verrichten, dem nach allgemeiner berzeugung eine auergewhnliche Kraft innewohnte, 3) an 3 bestimmten Tagen des Jahres (Luperkalien, Bestatten und Idus des Sept.) jene Nahrung zu bereiten, die bei allen Staatsopfern Verwendung fand. Dies war das Opferschrot (mola salsa), bestehend aus dem Mehle frischer Spelthren, die sie zerstampften und mahlten, und einem Zusatz von Salzlake (muries). Die meist lebenslnglich ihrem Priestertum angehrenden Vestalinnen bten eine strenge Klausur in dem ihnen zugewiesenen Arnts-gebude, dem atrium Vestae, das sie nur in Ausbung ihres Dienstes verlassen durften. Zum Tempel und dessen mit Teppichen verhngten Aherheiligsten, dem penus Vestae, der Vorratskammer des Staats mit den Di penates publici p. R. Q., war nur den Vestalinnen und dem Pon-tifex Maximus sowie den Frauen Roms an bestimmten wenigen Tagen der Zutritt gestattet. Ihr Kloster und den Tempel durfte bei Todesstrafe sonst kein Mann betreten; die unkeusche Vestalin wurde auf dem campus sce-leratus am (Esquilin lebendig eingemauert, die Pflichtvergessene, durch deren Fahrlssigkeit das hl. Feuer erlosch, wurde vom Pontifex Maximus mit Rutenhieben gestraft, das Feuer aber durch Reiben eines Holzstckes von einer arbor felix auf einer Tafel von neuem entflammt.

3. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 90

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
90 Bnder am Ober- und Unterarm, meist in Form von sich ringelnden Schlangen. Auch fanden sich schon frh geschnittene Steine vor, von denen die vertieften (av&ylvya) auch als Siegelringe (mpgaytdes) gebraucht wurden, während die aus dem Stein erhaben herausgearbeiteten Bilder {exnma, Hautreliefs, Kameen) nur zum Schmucke dienten. 90. d) Che. Das weibliche Geschlecht war in gesellschaftlicher Beziehung be-deutungslos und politisch unmndig; daher waren auch die Grnde zur Eheschlieung andere als heute. Es war Borrecht der Eltern, fr ihre Kinder die ihnen richtig erscheinende Wahl zu treffen, sodah eine vorherige Bekanntschaft zwischen Brutigam und Braut oft ausgeschlossen war. Im allgemeinen war die Monogamie herkmmlich, und deshalb war die Stellung der Frau, da sie die alleinige Herrin des Hauswesens und der Sklaven und die (Erzieherin der kleinen Kinder war, weit bedeutsamer als die der orientalischen Frauen. War die Wahl seitens der Eltern getroffen, so wurden in der eyyvridig (Ehevertrag) die Ehepakten und die Bestimmungen der die Mitgift (r edva, episch Mva), die dem Manne nur zum Niebrauch zustand, festgesetzt. (3n homerischer Zeit zahlte der Freier dem Vater des Mdchens einen Preis, der zumeist in Vieh bestand). Dem Hoch-Zeitsfeste, welches im Hause der Braut stattfand, ging eine religise Feier voraus, bestehend aus Gebet und Opfern fr die $eoi yapijfooi. Am Abend der Hochzeit, an welcher auch die sonst von Mnnerge-fellschaften ausgeschlossenen Frauen teilnahmen, erfolgte unter Fackelbeleuchtung und Hochzeitsgesngen (fievaioi) der Verwandten und Freunde die feierliche Fahrt der jungen Frau zu ihrem neuen Heim, in welchem ihre Mutter mit einer von dem Herde des Elternhauses mitgenommenen Brandfackel das Feuer auf dem Herde entzndete. An die bald darauf folgende Aufnahme der Frau in die Phratrie ihres Mannes schlo sich ein Opfer mit Festmahl. Beim Tode ihres Mannes kehrte die Witwe, wenn sie Kinder-los war, mit ihrer Mitgift zu ihren vterlichen Verwandten zurck, im andern Falle blieb sie bei ihren Kindern im Hause. Das Vermgen wurde jedoch bis zur Mndigkeit der erbberechtigten Shne von einem Vormunde verwaltet. Ehescheidung seitens der Frau konnte nur auf schriftlichen Antrag und richterlichen Spruch des Archon oder des Gerichtes erfolgen, während eine Scheidung auf Wunsch des Mannes ober bei beiderseitigem Einverstndnisse ohne gerichtliches Urtetl, jedoch unter Rckzahlung der Mitgift, eintrat. 9*. e) ttwdererziehung. Den Griechen, als guten Staatsbrgern, lag zumeist an reichem Kindersegen. Bei Geburt eines Knaben schmckte man die Trpfosten des Hauses mit lzweigen, bei der eines Mdchens mit Wollbinden. (Es stand jedoch dem Vater frei, ein Kind, welches er nicht aufziehen wollte, auszusetzen; entschied er sich fr die (Ernhrung, so wurde das

4. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 167

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
167 geschrzt, auch wurden Zpfe geflochten und vorn um den Kopf ge-legt. In der Kaiserzeit begngten sich die Frauen nicht mehr mit ihrem eigenen Haar, sondern gebrauchten auch fremdes, namentlich blondes germanisches, und schufen sich mit Hilfe desselben hohe, oft turmartige Percken. Wie die Griechinnen, so trugen auch die Rmerinnen zahlreiche und oft sehr kostbare Schmuckgegenstnde, wie Hals- (monilia), Armbnder (armillae) und Ohrgehnge, in fein getriebener oder durch-brochener Arbeit, mit prachtvollen Edelsteinen besetzt. 54. d) Ehe. Eine gltige Ehe (matrimonium iustum oder legitimum) setzte das ins connubii voraus, das ein Hauptbestandteil des Brgerrechtes (civitas) war. Nach diesem ins durften ursprnglich nur Patrizier unter sich und Plebejer unter sich eine Ehe eingehen, bis die lex Ca-nuleja (445) den Patriziern und Plebejern gegenseitiges comiubium gestattete. Mit der Ausdehnung des rmischen Brgerrechtes wurde auch das ins connubii der Latium, der ganz Italien (89) und seit Caracalla (211 -217) der das ganze rmische Reich ausgedehnt. Der Heirat ging gewhnlich eine Verlobung (sponsalia) voraus, bei der der Brutigam der Braut ein Handgeld zahlte, spter einen Ring gab. Durch die Ehe trat die Frau in der ltesten Zeit samt ihrer Mitgift (dos) aus der potestas des Vaters in die Gewalt (manus) des Mannes als mater familias. Die feierlichste Form der Ehe war die confarreatio, benannt nach dem dem Iuppiter dargebrachten Opferkuchen aus Spelt (far) und abgeschlossen vor dem pontifex maximus, dem flamen dialis und vor 10 Zeugen. Die so abgeschlossene Ehe war unlslich, sie wurde aber mit der Zeit, namentlich in den letzten zwei Jahrhunderten der Republik, immer seltener. Statt ihrer trat zumeist ein die coemptio (eigentlich: Iusammenkauf), indem Brutigam und Braut vor 5 Zeugen ohne sakralen Akt das Ehebndnis ein-gingen. Eine dritte, fast regelmig werdende Form der Eheschlieung war der usus, wenn ohne jede uere Frmlichkeit durch freie Willens-erftlrung die Ehe eingegangen wurde und die Gattin (uxor) ein Jahr lang ohne Unterbrechung in des (Batten Haus verblieb. Sie unterstand noch der patria potestas und lie ihr Vermgen selbstndig verwalten. Der Tag der feierlichen Hochzeit wurde mit Bedacht gewhlt, so da z. B. die auf die Kalendae, Nonae und Idus fallenden Tage, sowie die dies nefasti sorgfltig ausgeschlossen wurden. Braut, und Brutigam legten am Hochzeitstage die toga praetexta ab, und die Braut zog einen feuerfarbenen Schleier der, mit dem sie sich verhllte (viro nubere). Nach glcklichem Ausfalle der Auspizien erklrten beide ihre Einwilligung zum Ehebunde, reichten sich die rechte Hand und brachten ein Opfer dar. Diesem folgte im Hause der Braut ein Hoch-zeitsmahl, bei dessen Beendigung gegen Abend die junge Frau (ma-trona) aus den Armen der Mutter scheinbar geraubt und unter Fltenspiel und Hochzeitsliedern bei Fackelbeleuchtung in feierlichem Zuge,

5. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 168

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
168 in welchem ihr Spindel und Spinnrocken nachgetragen wurden, in das Haus des Gatten gefhrt wurde (uxorem ducere sc. domum). Im Atrium empfing sie die Schlssel des Hauses und wurde in die Gemein-schaft des Feuers und Wassers aufgenommen. Es folgte die feierliche cena nuptialis unter dem Klange der Flten und Hochzeitslieder (hymenaei). Am folgenden Tage brachte die junge Frau in ihrem Hause den Gttern das erste Opfer dar und empfing von Verwandten und Freunden Geschenke. Schon diese und hnliche Zeremonien lassen erkennen, da die Stellung der rmischen Frau eine wrdigere und selbstndigere war als die der griechischen. Sie war die wirkliche Herrin (domina) des Hauses und nahm an allen wichtigen Entscheidungen teil, die die Familie betrafen; sie war nicht auf ein besonderes Frauengemach angewiesen, sondern verkehrte frei mit den Mnnern, nicht blo in ihrem eigenen Hause, sondern auch auerhalb desselben, und besuchte gleich ihnen den Zirkus und das Theater, enthielt sich jedoch des Weines. Aber schon nach dem zweiten punischen Kriege trat mehrfach Sittenverderbnis ein, infolge deren die Frau, verschwenderisch und prunkschtig geworden, die Bande der Ehe nicht mehr achtete. Kein Wunder, da es da zu wiederholten Ehescheidungen (divortia, discidia) kam, zu denen schon eine mndliche oder schriftliche Erklrung eines der beiden (Batten gengte. So fiel es kaum auf, da auch sonst sittenstrenge Rmer, wie Pompejus, Cicero u. a., mehrfach ihre Ehen ohne triftigen Grund lsten. Schon Augustus sah sich daher gentigt, durch die leges Juliae gegen die Zuchtlosigkeit der Ehen nicht minder aufzutreten als gegen die mehr und mehr um sich greifende bequemere Ehelosigkeit. 55. e) ttmdererziehlmg. Ein neu geborenes Kind wrbe dem Vater vor die Fue gelegt, bamit er vermge seiner patria potestas entweber durch Aufheben besselben (tollere, suseipere) sich zur (Erziehung verpflichte ober es durch Liegenlassen zur Aussetzung ober Ttung bestimme. Erst die christlichen Kaiser verboten die Ttung des Knaben als parricidium. Am 9. Tage erhielt der Knabe, am 8. (dies lustricus) das Mbchen einen Namen, nachbem durch Waschung und Opfer die Reinigung ber-selben bewirkt war; auch wrbe den Kinbern an biesem Tage zum Schutze gegen Zauberei eine Kapsel mit einem Amulett (bulla) um den Hals gehngt. Die krperliche und geistige Ausbilbung der Kinder unter-stanb ganz der Bestimmung der (Eltern; namentlich war es die Mutter, die sich, wie der Pflege, so auch der geistigen Ausbilbung ihrer Kinder annahm. Mit dem siebten Jahre begann der eigentliche (Elementarunterricht, inbem der Knabe zu Hause ober in der Schule (ludus) bei einem Privatlehrer (litterator, ludi magister) Lesen, Schreiben und Rechnen lernte.

6. Geschichte der neueren Zeit - S. 10

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
10 Zeitalter des krassen Absolutismus (von 1648 1740). welche den Eintritt in jedes Amt von einem fr Katholiken nnmg-lichen Eid auf Anerkennung der kirchlichen Oberhoheit des Knigs und auf Ableugnung der Transsubstantiation abhngig machte. Gleichwohl steigerte sich die Gefpensterfnrcht vor dem Papismns" in den folgenden Jahren noch weiter. Zur Beruhigung des ganz ohne Grund aufgeregten Habens- Volkes besttigte Karl die vom Parlamente beschlossene Habeas-Corpus-S1679? akte. das Palladium der persnlichen Freiheit, welches jeden Englnder ausgenommen wurden in der Praxis die auer Gesetz geltenden Ka-Ausichlie- tholiken vor willkrlicher Verhaftung schtzte. Auch mit dieser Sicher-ungsb.ll. noch nicht zufrieden, arbeiteten Shaftesbnry und das Parlament auf die Ausschlieung des Herzogs von Dork. der bei der Kinderlosigkeit Karls Il die Krone erben mute, von der Thronfolge hin. Im Volke jedoch trat allmhlich ein Umschwung zu Gunsten des Knigs ein. Namentlich ge-wann er eine Sttze an einer rechtlich denkenden Partei des Adels, den Tories u. damals zuerst auftretenden Tories, die das Knigtum von Gottes Gnaden Whigs, v^teidigten, während die Whigs, zu denen viele Diffenters gehrten, an der Volkssouvernitt festhielten und darum die Parlamentsherrschaft begnstigten. Eine Anzahl adeliger Whigs, darunter Shaftesbnry, entwars Monmoutl,. den Plan, den Herzog von Monmonth, einen natrlichen Sohn Karls Ii., aus den Thron zu erheben oder die Republik wiederherzustellen. Die Eni-deckung der Verschwrung sicherte dem Herzog von 9)ork den Thron. Die Ausschlieungsbill war vom Oberhaus verworfen worden. Jakob ii. 8. 3-nkob Ii. Die glorreiche Resolution. Als Monmonth 1685 bis nack) der Thronbesteigung Jakobs Ii. von Holland aus einen Einfall 1688# in England wagte, wurde er besiegt und bte samt 330 Emprern sein trichtes Untersangen mit dem Tode. Anstatt aber auf die nun einmal gegen den Katholizismus herrschenden Vorurteile Rcksicht zu nehmen und nach und nach eine gerechtere Beurteilung und Behandlung seiner Glaubensbrder im Volke selbst Wurzel fassen und wirken zu lassen, beging er in feinem Herrscherbewutsein durch bereilung die grten Fehler, indem er der Testakte zum Trotz Katholiken als Offiziere und Beamte anstellte und durch Beibehaltung eines stehenden Heeres starkes Mitrauen erweckte, als ob er seine Katholisierungsplne ntigenfalls mit Sun3.' Gewalt durchsetzen wolle. Durch eine Jndulgenzerklrung, die weder in aiuu3' Schottland noch in England Zustimmung fand, hob er alle Strafgesetze gegen die Nonkonformisten, die Nichtanglikaner. auf und gebot den anglikanischen Bischsen die Verkndigung des Edikts in den Kirchen. Als sieben Widerspenstige vom Gerichte freigesprochen wurden, kam die Mistimmung des Volkes der das Verfahren des Knigs in allgemeinem Jubel zu dent-lichstem Ausdruck. Flchtige Hugenotten nhrten die Besorgnis der Nicht-Thronfolge- anglikaner vor einer Gegenreformation. Die Geburt eines mnnlichen 'ra0c' Thronerben vernichtete die Hoffnung der Protestanten ans protestantische

7. Vaterländische Geschichte - S. 4

1900 - Berlin : Nicolai
Kopfhaut eines Urs mit den Hörnern. Durch wilden Schlachtgesang wurde der Kampf eingeleitet. Gewöhnlich schloffen sich die Krieger nach ihrer Verwandtschaft zusammen; die Stärksten kämpften in den vordersten Reihen. Ihr Mut war unbesieglich. In der Hitze des Gefecht» verzichteten sie auf jede Schußwaffe und warfen sich bloßen Seines auf den Feind. Treu waren sie ihren Genossen, tren dem Führer; den letzteren im Stiche zu lassen, galt als die größte Schande. Eigenartig wurden ihre Kriegszüge oft dadurch, daß sie mit Weib und Kind in die Ferne zogen. Alsdann nahmen nicht selten auch die Frauen am Kampfe teil, feuerten die weichenden Männer zu neuem Vorgehen an und ergriffen zuletzt selbst die Waffeu, um streitend mit den Ihrigen zu sterben. f 5. Innere Eigenschaften. Erziehung der Kinder. Mut und Tapferkeit, Treue und Redlichkeit gegen Freund und Feind waren die hervorstechendsten Eigenschaften unserer Vorfahren. „Hier hast Du meine Hand darauf", sagte man zur Bekräftigung der Rede, und der Handschlag galt soviel als ein Eidschwur. Daneben rühmt man allgemein an den alten Germanen ihre Keuschheit, ihre Verehrung der Alten und der Frauen, ihre Frömmigkeit und Gast-fteuudschaft. Die letztere erstreckte sich nicht nur auf Einheimische, sondern auch auf Fremde. „Einem Menschen das schützende Obdach zu verweigern, gilt als gottlos." Dem Scheidenden wurden in der Regel Geschenke überreicht. Waren in einem Hause die Vorräte aufgezehrt, so begab sich der Besitzer mit seinem Gaste zum Nachbar, und beide wurden mit Freudeu aufgenommen und bewirtet*). Aber auch abstoßende Laster wohnten unseren Vorfahren imte. Sie lagen gern müßig auf der Bärenhaut, berauschten sich an Bier und Met und gaben sich dem Würfelspiel mit solcher Leidenschaft hin, daß sie nicht nur sich selbst und ihr Hab und Gut, sondern auch Weib und Kind auf einen Wurf setzten. Ihre Treue aber bewährte sich auch bei dem verhängnisvollen Spiel. Wer seine Freiheit verloren hatte, der ließ sich ohne Widerstreben das Haar scheren und Zog mit Weib und Kind in die Knechtschaft. Die Erziehung der Kinder lag anfangs ganz in der Hand der Mutter. Sie hielt die Kleinen zu Sittsamkeit und Wohlanständigkeit an, erzählte ihnen von den Göttern und Helden und sang ihnen die alten deutschen Weisen vor. Früh nahm die heranwachsende Tochter teil an den Geschäften der Haushaltung, der Sohn aber wurde vom Vater in allen Leibesübungen (im Reiten, *) Lied: „Ich hab' mich ergeben" von Maßmann.

8. Vaterländische Geschichte - S. 197

1900 - Berlin : Nicolai
197 ihre Bedürfnisse. Handel und Verkehr lagen darnieder; denn die Kontinentalsperre (Abschluß Englands vom Festlande) hob Ein- und Ausfuhr auf. Die Fabriken standen still, die Bankerotte häuften sich, die Zahl der Armen wuchs zum Erschrecken. t It. Friedrich Wilhelm Iii. (1797—1840) und seine Gemahlin Luise. Groß war der Schmerz des jungen Königs und seiner unglücklichen Gemahlin über den Zusammenbruch des Staates. Erst 27 Jahre alt, hatte er im Jahre 1797 nach dem Tode seines Vaters den Thron bestiegen. Seine bürgerliche Einfachheit und Offenheit, seine Biederkeit und Frömmigkeit erwarben ihm rasch die Liebe seines Volkes, das ihn den „Gerechten und Geliebten" zu nennen Pflegte. Seiner friedlichen Gesinnung war der Krieg, der die Wohlfahrt des Volkes stört, zuwider. Wie seine Ratgeber, so hoffte auch er, den eroberungssüchtigen Korsen durch Nachgiebigkeit zu gewinnen. Nur widerwillig stimmte er den Gebietsveränderungen, die ihm Napoleon aufdrang, zu. Endlich aber trieben ihn Napoleons Ränke, die seinem unbegrenzten Ehrgeiz entsprangen, zu der verhängnisvollen Kriegserklärung. Die unvergeßliche Königin Luise, die Tochter des Herzogs von Mecklenburg-Strelitz, wurde am 10. März 1776 geboren. Schon als Kind lieferte sie Beweise ihrer Herzensgüte. Die Hütten der Armen aufzusuchen und den Bedürftigen wohlzuthun, war ihre größte Freude. Als sie zur lieblichen Jungfrau erblüht war, lernte sie der Kronprinz von Preußen zu Frankfurt a. M. kennen und lieben. In der ländlichen Stille des Gutes Paretz verlebte das vermählte Paar glückliche Tage. Mit Vorliebe ließ sich Luise „die gnädige Frau vou Paretz" nennen. Die fürstliche Ehe war ein leuchtendes Vorbild echt christlichen Familienlebens. Bald aber kamen die Tage der schweren Prüfung. Als Luise nach der unglücklichen Doppelschlacht auf ihrer Flucht nach dem Osten in Schwedt mit ihren Kindern zusammentraf, sagte sie ihnen Worte, die tief in die Seele der Kinder fielen: „Ihr seht mich in Thränen. Ich beweine den Untergang meines Landes. Es giebt keinen preußischen Staat, keine preußische Armee, keinen Nationalruhm mehr. Rufet künftig, wenn Eure Mutter und Königin nicht mehr lebt, diese unglückliche Stunde in Euer Gedächtnis zurück. Aber begnügt Euch nicht mit Thränen allein. Handelt, entwickelt Eure Kräfte! Suchet

9. Vaterländische Geschichte - S. 204

1900 - Berlin : Nicolai
204 t c) God der Königin Luise. Gewaltig war im nördlichen Deutschland der Haß gegen den fremden Eroberer und die Sehnsucht nach Vergeltung der angethanen Schmach. Schon 1808 stand der Preuße nicht mehr mutlos da, schon hob er erwartungsvoll das Haupt und sah sich uach Helferu um. Höher stieg die Hoffnung im nächsten Jahre, als in Spanien unter Englands Beihilfe der Krieg begann und Österreich zum heldenmütigen Kampf rüstete. Auch iu Preußen war der Krieg vorbereitet. Aber der König war nicht zur Teilnahme zu bewegen. Einzelne Aufstände, wie der des tapferen Schill, fielen unglücklich aus. Bei der allgemeinen Begeisterung mußte sich indes das prophetische Wort der geliebten Königin verwirklichen: „Durch Beharrlichkeit werden wir siegen, das Reich eines Napoleon kann nicht bestehen." Leider sollte sie selbst die Zeit der Erhebung und den Sieg der guten Sache nicht mehr erleben. Sie erlag dem Schmerze über das Unglück des Vaterlandes. Bald nach der Rückkehr der königlichen Familie nach Berlin erkrankte sie auf einem Besuche bei ihrem Vater in Hohen-zieritz und starb nach kurzem Krankenlager am 19. Juli 1810. Groß war der Schmerz der Königsfamilie und des Volkes. Im Mausoleum zu Charlottenburg wurde sie beigesetzt. Sie lebt im Volke fort als Preußens Schutzengel. „Rose, schöne Königsrose, Hat auch dich der Sturm getroffen? Gilt kein Beten mehr, kein Hoffen Bei dem schreckensvollen Lose? „Sink in Schlummer! Aufgefunden Ist das Ziel, nach dem du schrittest, Ist der Kranz, um den du littest, Ruhe labt am Quell der Wunden." z Max v. Schenkendorf. Vi. Der russische Feldzug. 1812. 1. Ursachen. Aus allen seinen Kämpfen war Napoleon bisher siegreich hervorgegangen. Nach der Niederwerfung Österreichs zwang er den Kaiser Franz, ihm seine Tochter in die Ehe zu geben (1810); von seiner ersten Gemahlin trennte er sich. England, das für ihn unerreichbar war, wollte er durch Vernichtung des Handels zu Grunde richten. Die Absperrung des Festlandes gegen England (Kontinentalsperre) drängte ihn zu immer neuen Gewaltmaßregeln. Holland und fast ganz Nordwest-Deutschland mit den Hansastädten vereinigte er mit

10. Vaterländische Geschichte - S. 183

1900 - Berlin : Nicolai
183 er gern mit berühmten Künstlern. Endlich folgte die Abenbmahlzeit, die sich unter anregenben Gesprächen bis gegen Mitternacht hinzog. — Auf feine äußere Erscheinung achtete Friedrich befonbers in der späteren Zeit sehr wenig. Er erschien stets im Soldatenrock, einen breieckigen Hut mit weißer Feder auf dem Haupte und den Krückstock in der Haitb. Meist begleiteten ihn feine Lieblinge, die Winb-spiele. — Die gleichmäßige Lebensweise würde nur währenb ^ des Sommers durch Reifen und Musterungen unterbrochen. Seinen Unterthanen war er ein gütiger, leutseliger Herr. Niemanbem verweigerte er Gehör, ja er ermunterte affe Bedrückten, sich an ihn zu wenden.*) „Die armen Leute wissen, daß ich ihr Landesvater bin; ich muß sie hören, denn ich bin dazu da", meinte er. Nie hat ein Fürst mit größerer Hingebung für das Wohl feiner Unterthanen gesorgt. Um von feiner wertvollen Zeit ja keine Viertelstunde zu verlieren, mußten auf feinen Reifen die Amtleute oder Landräte neben feinem Wagen herreiten und ihm über alles Auskunft geben. Kam er gegen Ende feiner Regierung nach Berlin, so war das ein Fest für jung und alt. Wenn er auf fernem Schimmel durch die Straßen ritt, traten die Leute vor die Thüren und grüßten ihn ehrerbietig. Die Mütter hoben ihre Kinder empor, um ihnen den geliebten König zu zeigen. Stets lief eilte jubelnbe Volksmenge neben feinem Pferbe her. Befonbers freuten sich die Kinder. Sie brängten sich an bett alten Herrn herein, schwenkten jubelnb ihre Mützen, mischten ihm den Staub von den Stiefeln und streichelten fein Pferb.**) — Überall in Palast und Hütte traf man des Königs Bilbnis; beim mit Liebe und Dankbarkeit blickte das gesamte Volk auf feinen berühmten König. 2. Im Älter würde Friedrich oft von Krankheit, namentlich twn der Gicht heimgesucht. Seine lanbesväterlichefürforge ließ ihn jeboch nicht ruhen. Uttermüblich leitete er die Übungen der Truppen, beriet mit den Ministern und beaufsichtigte die Ausführung feiner Befehle. Ohne Raft wirkte er bis zum letzten Augenblicke für feines Volkes Wohlfahrt. „Hätte ich mehr als ein Leben, ich wollte es für mein *) Gedicht: „Ein Königswort" von Blomberg. (Im Jahre 1783 brannte die Stadt Greiffenberg in Schlesien ab. Die unglückliche Stadt konnte schnell wieder aufgebaut werden, weil Friedrich ansehnliche Baugelder zur Verfügung stellte. Zu den dankenden Bürgern sagte er: „Ihr habt mir nicht zu danken, denn davor bin ich da!") **) Gedicht: „Mittwoch Nachmittag" von Karl Fröhlich.
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