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1. Lesebuch zur Geschichte Bayerns - S. 36

1906 - München : Oldenbourg
36 9. Der Sturz Tassilos. ihm gegen Karl keine Hilfe geschickt. Sicher beglaubigt aber sind die Reibereien zwischen dem herzoglichen Hose und den fränkisch gesinnten Mitgliedern des höheren Klerus, namentlich dem Bischof Arbeo von Freising. Sein Nachfolger aus dem bischöflichen Stuhl von Freising hat später nach der Katastrophe von 788 den Schleier etwas gelüstet: „Tassilo und seine Gemahlin Liutbirga hätten der Freisinger Kirche viele Gotteshäuser entzogen aus Unwillen über den Bischos Arbeo, den sie beschuldigten, daß er dem König Karl und den Franken treuer sei als ihnen." Der Grund lag tiefer. Als Ausfluß des germanischen Begriffes vom Eigentum an Grund und Boden hatte sich in Bayern das Eigenkirchensystem, das Eigentum des Grundherrn an den von ihm gegründeten Kirchen, herausgebildet und im Zusammenhang damit das Recht den Vorstand der Kirche zu bestellen. Bischof Arbeo von Freising suchte dieses Eigenkirchensystem zu zerstören und der alten kirchenrechtlichen Anschauung, daß die Bischöfe Eigentümer des gesamten Kirchenvermögens ihrer Diözese seien, Geltung zu verschaffen. Der Bischof zwang die Eigenkirchenpriester die Kirchen an die Kathedralkirche zu übertragen. Auch die Grundherren selbst wurden veranlaßt ihre Eigenkirchen an die Kathedralkirche zu schenken. In vielen Fällen wurde das Ziel erreicht. Schwieriger war der Kamps gegen die Klöster. Die Bischöfe forderten Übergabe auch der klösterlichen Eigenkirchen in das bischöfliche Eigentum. Sie forderten von den Mönchen namentlich Herausgabe der öffentlichen Kirchen und Eiustelluug [ihrer Seelsorgetätigkeit. Die Bischöse suchten und fanden in dem Streite eine Stütze im Frankenreich, die Klöster suchten und fanden einen Rückhalt an der heimischen Dynastie. Darüber kam es bei der politischen Spannung zu einem schweren Konflikt. Die bischöfliche Partei beschuldigte den Herzog, namentlich aber die Herzogin Liutbirga der Feindseligkeit gegen die Bischöfe, der Begünstigung der Klöster. Das herzogliche Haus beschuldigte deu Bischof von Freising fränkischer Gesinnung. Es kam ebenso zu Reibereien zwischen dem Herzog und den ins fränkische Interesse gezogenen, dem Herzog zu Aufseheru gegebenen königlichen Vasallen in Bayern. Das ist nicht bloß zu schließen aus der warmen Fürsorge, mit der Karl deren Interesse gegen das Herzogtum im Jahre 781 vertrat, sondern auch aus den späteren Ereignissen des Jahres 788. Vermutlich strebten diese Vasallen eine Stellung außer oder über der bayerischen Stammesverfassung an und wurden in diesem Bestreben von den Franken ermuntert, die sichtlich ihre Aufgabe nicht in einer Versöhnung, sondern in einer Verschärfung der Gegensätze erblickten. Zugleich scheint die Forderung unbedingter Heeresfolge auf den Widerstand des Herzogs gestoßen zu sein, dessen Interessen wie früher so auch damals auf dem avarisch-slavischen Kriegsschauplätze im Südosten lagen. Unter diesen Verhältnissen ist es begreiflich, daß sich Tassilo zu Äußerungen hinreißen ließ: selbst wenn er zehn Söhne hätte, würde er sie lieber opfern

2. Lesebuch zur Geschichte Bayerns - S. 294

1906 - München : Oldenbourg
294 56. Würzburg, die alte Bischofsstadt am Main. lieferung hat Walther von der Vogelweide hier den Abend seines vielbewegten Sängerlebens verbracht und sein Grab im Kreuzgang von Neumünster gefunden. Mit all diesem Glanz nach außen ging eine bedeutsame innere Entwicklung Haud iu Hand. Unter den schützenden und fördernden Einwirkungen kaiserlicher Privilegien wie auch des bischöflichen Stadtregiments reifte allmählich ein kraftvoll selbstbewußtes städtisches Bürgertum heran. Aber wie es mehr oder weniger überall in diesen Bischofsstädten zu gehen pflegte, kam auch hier bald die Zeit, da die Interessen und Ansprüche des bischöflichen Stadtherrn und der emporstrebenden Bürgerschaft auseinandergingen und in feindlichen Gegensatz zueinander gerieten, zum erstenmal unter dem gewaltigen Bischof Hermann I. von Lobdeburg im Jahre 1254. Seitdem zogen sich die Bischöfe auf ihr Bergschloß, die Marienburg, zurück um von dort aus den Trotz bürgerlicher Selbstherrlichkeit leichter bündigen zu können und nur allzuoft waren die beiden gegenüberliegenden Stadtseiten wie feindliche Heerlager geschieden, wobei die Bürgerschaft dann gerne bei den Kaisern Anlehnung und Rückhalt suchte. Mit wechselvollem Erfolg hin und her wogend zogen sich diese Kämpfe bis zum Jahre 1400 hin, wo es der fürstbischöflichen Streitmacht schließlich gelang in der Schlacht bei Bergtheim einen entscheidenden Sieg über die Bürgerschaft zu erringen. Zertrümmert lagen damit nun die lange genährten Hoffnungen auf reichsfreie Stellung und Selbstherrlichkeit zu Boden und mehrfach entschlossen sich bürgerliche Geschlechter zur Auswanderung, wovon besonders Nürnberg Vorteil gezogen haben soll. Die Herrschaft des Bischofs war damit für die weitere Folge besiegelt und Würzburg zu einer landsässigen Stadt geworden. Trotz dieser vielfach so sturmbewegten Zeitläufte nahm das Wachstum und die Verschönerung der Stadt doch ungestörten Fortgang. Auch das Zeitalter der Gotik hat hier hochbedeutende Denkmäler geschaffen; so die Kirche der Mtnoritm in den herben, strengen Formen der Frühgotik; dann die wundervolle, leider jetzt so ruinenhcist gewordene Kirche der Deutschherren, vor allem aber die dem Würzburger tief ins Herz gewachsene Marienkapelle am Markt, eine Dichtung in Steinen im schönsten Sinne des Wortes; bald nach einer grausamen Judenverfolgung hatte man sie auf dem früheren Judenplatz gewissermaßen zur Sühne dafür erstehen lassen. Dazu dann die stattlichen Kurien der Domherren mit ihren weiten Hofräumen und zierlichen Kapellen, deren noch erhaltene Reste vielfach von so malerischer Wirkung sind. Allerdings ist vieles davon späteren Umgestaltungen, besonders im vorigen Jahrhundert, zum Opfer gefallen. In Bamberg blieb weit mehr von solchen alten Höfen erhalten. Auch in der Plastik hatte mau sich in Würzburg allmählich zu achtungswerter Höhe emporgearbeitet. Sprechende Belege dafür sind die zahlreichen Grabdenkmäler der Bischöfe im Dom seit Ende des 12. Jahrhunderts; wie

3. Lesebuch zur Geschichte Bayerns - S. 313

1906 - München : Oldenbourg
58. Gründung der Akademie der Wissenschaften zu München 1759. 313 berufen, welche schon im Jahre 1763 ihre eigene Buchdrnckerei erhielt. Anch das astronomische Observatorium auf dem Gasteig entstand und wurde von dem geistlichen Ratsdirektor Osterwald geleitet, dem ein Fräulein von Schneeweiß als gelehrter Gehilfe zur Seite stand. Unter den Mitgliedern prangen in überraschender Zahl die Namen der ersten Adelsgeschlechter des Landes; das Wirken der neuen Gesellschaft war über die Mauern der Klöster, besonders der Benediktiner, der anderthalbtausendjährigen Pfleger der Wissenschaften, gedrungen und ihre Edelsten zierten die Reihen der Akademiker. Geistliche und Weltliche, Adelige und Bürgerliche beeiserten sich in diesen Blütetagen des Instituts mit edlem Freimut der Wahrheit zu dienen. Ein frisches, wissenschaftlich aufklärendes Streben ging bamals durch alle Gauen Südbeutschlauds, es entfachte in allen Stänben Liebe nnb Begeisterung für das Eble nnb Schöne. Hube-kümmert nm Genossenschaft ober Personen warb alles Verrottete nnb Schlechte schonungslos ausgebest und verfolgt. Ohne alle Selbstsucht eiferten aufgeklärte Geistliche gegen jahrhunbertelang gehegten Aberglauben. Der eble Gras Savioli, selbst Besitzer großer Güter, spricht golbene Worte für den bisher tief verachteten Lanbmann ltrtb forbert energisch zu bessert Entlastung von brückenben grunbherrlicheii Fronben und bureaukrotischer Willkür auf. Graf Haslaug fchilbert in feierlicher Sitzung schonungslos die sozialen und politischen Gebrechen Bayerns und gießt über das verrottete Zunftwesen den bittersten Spott. „Der Zunftzwang", sagte er, „versagt beut geschicktesten Arbeiter, wenn er arm ist, den ihm von der Natnr verliehenen freien Gebrauch seines Kopses und seiner Hänbe und verdammt ihn zu lebenslänglicher Dienstbarkeit. Meister werden nur Meistersöhne oder solche, die sich entschließen können mit irgend einer zahnlosen Meisterswitwe oder einer buckligen Meisterstochter vor den Altar zu treten. Das hält uns im alten Schlendrian fest, macht uns zum Spotte der Nachbarn und entvölkert das Land, bessert tüchtigste Söhne ihr Glück auswärts suchen." Er eifert für volle Freiheit des Hanbels und erklärt, beiß jenes Land das reichste sei, welches die größte Bevölkerung zähle und die ausgebreitetste Jubustrie besitze, kurz der hellfehenbe Patriot sprach bereits 1772 Worte, die heute jebein Fortschrittsmanne Ehre machen würden. Und so blieb unter der segensvollen Regierung Maximilians Iii. trotz manchem inneren balb wieber beigelegten Zerwürfnis die Akademie im schönsten Aufblühen. Ihre ferneren Schicksale unter den uachsolgenbeu Herrschern zu verfolgen ist hier nicht am Platze, das eine aber möge noch erwähnt werben, daß sie mit würbiger Feier und Pracht, unter Teilnahme des für Förbernng alles Eblen nnb Nützlichen begeisterten Königs Maximilian Ii. und einer Menge ans weiter Ferne herbeigeeilter Feftgäste irrt Herbst des Jahres 1859 ihr erstes Jubiläum beging.

4. Lesebuch zur Geschichte Bayerns - S. 242

1906 - München : Oldenbourg
242 44. Karl Ludwigs Rückkehr in die Pfalz. dreißigjährigen Verwüstung schwinden mußten. Wer alte Häuser ausbessere, heißt es in einer Verordnung vom 7. Mai 1650, solle auf zwei Jahre, und wer neue baue, auf drei Jahre von jeder Häusersteuer frei fein; wüste Felder anzubauen machte ein Jahr frei von Abgaben; wer ganz verwilderte Plätze anbaute, war auf drei Jahre, wer Weinberge wieder anpflanzte, auf sechs Jahre von jeder Auslage durchaus entbunden. Nicht nur die verjagten Pfälzer kamen wieder, auch Kolonisten ans fremden Landern, aus der Schweiz, aus Holland. Frankreich, England sammelten sich. Eine kleine Schar von friedlichen Bewohnern des Luzeruertales in Piemont siedelte sich noch spät (1665) im Amt Germersheim an und erhielt außer der Steuer-, Gewerbe- und Abzugsfreiheit ihre eigene Gemeindeverwaltung und ihre selbstgewählten Geistlichen. Die Städte erhielten ihre munizipalen Freiheiten bestätigt oder sie wurden mit neuen bereichert und in wenigen Jahren waren £>ie Ruinen wieder in Sitze bürgerlichen Fleißes umgewandelt. Der Kurfürst selbst munterte auf, wo er konnte, und half auch mit Geld, obwohl seine eigenen Mittel so beschränkt waren, daß er zur Reise auf den Reichstag (1652) von einzelnen Städten als Vorschuß auf die Steuern sich 50 Taler borgen mußte. So lebendig man bemüht war das materielle Wohl zu heben und so glücklichen Erfolg die Gunst der Natur jenen Bemühungen zu teil werden ließ, so hatte doch an dem neu aufkeimenden Wohlstände des Landes jener edle und freie Sinn einen großen Anteil, womit religiöse Formen jeder Art geduldet und geschützt wurden. Karl Ludwig, in der Welt und im Leben viel Herumgetrieben und mit einer reichen Bildung ausgestattet, dachte über die kirchlichen Formen viel freier als seine calvinisch strengen Vorfahren jemals sich gestattet hätten. Von jener naiven Glaubenseinfalt seines Ahnen Fried -rtel) Iii., dem calvinisch warmen Eifer seiner Vorfahren Johann Kasimir und Friedrich Ix . oder der ängstlich kirchlichen Befangenheit seines Vaters war in dem mehr nach außen gerichteten, weltmännisch gebildeten Karl Ludwig nichts zu finden: in jenem Augenblicke ein großes Glück für Land und Untertanen. (£<? wurde nicht nach der Form des Bekenntnisses und den kirchlichen Zeremonien gesragt, wenn man fleißige und brauchbare Bürger suchte, und Karl Ludwig wart) einer der ersten deutschen Fürsten, der durch die Tat jenes unselige Vorurteil widerlegte, man müsse um gut regieren zu können Untertanen einerlei Bekenntnisses haben. Die auswärtigen Verhältnisse hatten indessen den Kurfürsten viel be- schäftigt, namentlich die vollständige Durchführung des Westfälischen Friedens. Noch wurden der Pfalz verschiedene Hoheitsrechte entzogen, ein großer Teil von Ortschaften und Ämtern vorenthalten. Was aber den Kurfürsten am meisten beschäftigte, war das Schicksal des getreuen Frankenthal, das die spanische Besatzung nicht mehr räumen zu wollen schien. Die Truppen der Spanier, Schweden und Franzosen hausten, wo sie noch als Besatzung lagen, trotz des Friedens wie in der Kriegszeit; in Alzey ward, während sich der

5. Lesebuch zur Geschichte Bayerns - S. 432

1906 - München : Oldenbourg
432 84. Ludwig I. und Goethe. Mit den Fastenpredigten hat Jean Paul als politischer Schriftsteller seinen Höhepunkt erreicht. Wenn er von da ab noch zuweilen über die deutschen Verhältnisse spricht, so geschieht es nicht mehr so ausführlich und mit solcher Begeisterung; man hört aus manchen Zeilen schon wieder den Satiriker heraus. In den „Saturnalien" 1818 saßt er nochmals einige Wünsche zusammen im Gegensatz zu denen, „welche durch Polizeidiener gern ein korrektes Universum hätten:" „Fürst und Adel sollen nicht ... auf das göttliche Ebenbild des Menschen mit Füßen treten, . . . gegen das Feuerwerk des Witzes sollen Zensur und Polizei feine Feuertrommeln rühren und feine Lärmkanonen richten gegen Raketen;" es solle „keine halbe und feilte beschränkte Preßfreiheit geben, sondern eine ganze;" es solle „überall Landstände geben;" „Weimar, das aus einem Parnasse der deutschen Musen zu einem Sinai der Verfassungen geworden, soll bte beutsche Keblah sein." So leuchtet aus den Werken Jean Pauls, mag er in strafendem Spott, in warnender Sorge oder in freudiger Begeisterung schreiben, ein echt deutscher Sinn. Die Grundbedingungen für das Blühen und Gedeihen des Vaterlandes sind ihm treffliche Fürsten, eine freie Verfassung und allgemeine Bildung, „Einsichten des Volkes;" denn „in der Geschichte hat wie in der Göttergeschichte Minerva am meisten die Götter gegen die Giganten beschirmt." 84. Ludwig I. und Goethe. Don Thomas Stettner.* Was ein jeder unserer beiden Dichterfürsten ihm sei, hat König Ludwig I. in den knappen Worten eines Epigramms ausgesprochen: „Wenn ich erwache, bevor ich betrete den Kreis der Geschäfte, Les' ich in Schiller sogleich, daß mich’s erhebe am Tag; Aber nach geendigtem Lärmen, in nächtlicher Stille, Flücht' ich zu Goethe und träum’ fort dann den lieblichen Traum." Man sann kaum treffender die Verschiedenheit dessen, was ein jeder von ihnen uns geben sann, bezeichnen: der feurige, vorwärts drängende Schiller soll uns begeistern zur Arbeit des Tages; überschauen wir aber in des Abends Stille prüfend die abgelaufenen Stunden und unser Wirken in ihnen, dann wird Goethe in seiner abgeklärten Ruhe unsere beste Gesellschaft sein. In seiner dichterischen Eigenart stand Schiller dem Könige näher, mit Goethe aber verband ihn neben der höchsten Bewunderung mannigfache Übereinstimmung in Neigungen und in der Auffassung des tätigen Lebens: beide liebten Italien als das Land der Sehnsucht, beide erblickten in der antiken Kunst die Höhe und deshalb die bleibende Norm künstlerischen Schaffens und auch in den Fragen des politischen Lebens standen sich ihre Ansichten nahe. Goethe aber verehrte in König Ludwig den mächtigen Beschützer und Förderer der Wissenschaften und Künste, der im großen zur Tat machte, was er selbst

6. Der moderne Geschichtsunterricht - S. 133

1900 - München : Oldenbourg
Germanische Rechtspflege. 133 Berufs- und Standesverhältnisse hineindenken als der gelehrte Berufsrichter, der diesen Verhältnissen ferne steht und auf Sachverständige angewiesen ist, die sich aber gar häufig widersprechen. Alles das begreift der Schüler, wenn es ihm an fasslichen Beispielen erörtert wird. Aber auch auf die Schattenseiten wird der ehrliche, objektive Lehrer hinweisen. So können z. B. bei Standesgenossen leicht persönliche Voreingenommenheit, Brotneid, Konkurrenzrücksichten, bei Laien herrschende Tagesmeinungen, mangelndes Verständnis u. dgl. den »Spruch« nach dieser oder jener Seite ungünstig beeinflussen, was bei Berufsrichtern weniger zu fürchten ist. Ein fernerer Nachteil der germanischen Rechtspflege war die Auffassung, dass der Beklagte seine Unschuld beweisen müsse, während nach römischer Auffassung der Kläger die Schuld des Beklagten zu beweisen hatte. Letztere Auffassung ist humaner und für den Beklagten günstiger. Denn ein Alibi war oft schwer nachzuweisen, besonders wenn Zeugen fehlten oder nicht aussagen wollten. Umgekehrt konnten einflussreiche Leute oft leicht Eideshelfer zusammenbringen. Auch die uralten Gottesurteile (ordal, Urtel, Urteil) nahmen nicht immer den Verlauf, der gerade dem Recht und der Wahrheit entsprach. Doch werden die Vorteile die Nachteile wohl überwiegen. Dies behandelt man im Anschluss an das »Sendgrafengericht aus der Zeit Karls D. Gr.«. Man kann dann darauf zurückverweisen, dass die Unzufriedenheit mit der römischen Rechtspflege gar sehr viel zu dem Aufstande der Germanen unter Arminius beitrug. Manchem scriba wurde nachher die Zunge herausgeschnitten u. s. w. Bei der Geschichte des 16. Jahrhunderts weist man darauf hin, wie allmählich das römische Recht im Dienste der Territorialherren das altgermanische überwucherte; bei der Geschichte der neueren Zeit zeigt man den Schülern der Oberstufe, wie man bei allen Reformen der Rechtspflege sofort auf die altgermanische Rechtsprechung zurückgrifif. Man erklärt den Unterschied zwischen Schwurgericht (reines Laiengericht) und Schöffengericht (Laien und Berufsrichter gemischt) und zeigt, dass letzteres wohl das Idealgericht der Zukunft sein wird, weil es naturgemäfs die Vorzüge beider Arten der Rechtsprechung verbindet. Doch genug! Dass der moderne Mensch, der ins Leben hinaustritt, einige solche Kenntnisse recht wohl brauchen kann, ist selbstverständlich; denn: vitae discimus.

7. Der moderne Geschichtsunterricht - S. 138

1900 - München : Oldenbourg
I38 Leichtfassliche Behandlung mit Anschauungsunterricht. Versicherung«, der dritte von »Vermögen, das der Vater bei Lebzeiten zusammenspart, um es seinen Kindern zu hinterlassen« u. s. w. Sofort sehen aber die Schüler selbst ein, dass das alles bei Naturalwirtschaft nicht gut möglich ist, weil das dazu nötige Bargeld im Staate nicht in genügender Menge vorhanden ist. Also was nun ? Die Schüler kommen von selbst darauf, dass der Vater in keiner anderen Weise für seine Nachkommen finanziell sorgen kann, als wenn er ihnen sein Grundstück ganz oder teilweise hinterlassen zu können trachtet. Eine Teilung ist aber sehr schwer durchzuführen; wie kann man einen Hof so ohne weiteres in mehrere Teile zerlegen? In der Regel gar nicht oder nur sehr schwer. Also muss ein Erbe — meistens der älteste Sohn — das väterliche Gut übernehmen und dann für die Geschwister so lange sorgen, bis sich ihnen vielleicht Gelegenheit bietet, durch Heirat, Erbschaft o. dgl. ebenfalls selbständig zu werden. Wenn aber das Gut erblich wird, so muss das damit verbundene Amt ebenfalls sich vererben; denn wie könnte man beides trennen? Wie sollte man einen neuen Amtsinhaber für seine Amtsführung entschädigen, wenn der vorige Amtsinhaber das mit dem Amte verbunden gewesene Grundstück seinen Nachkommen hinterlassen konnte? Und nun das Volk; es wird, wenn es jahrzehntelang von einem gewissen Punkte (Hofe) aus regiert worden ist, naturgemäfs diesen Punkt als seinen Mittelpunkt ansehen und sich nur schwer an einen anderen gewöhnen. Dazu etwas Anderes. Der Sohn eines Grafen z. B., der jahrzehntelang die Amtsführung seines Vaters mit angesehen und mit erlebt hat, wird naturgemäfs mehr Übung, mehr Bekanntschaft mit Land und Leuten u. dgl., also mehr Voraussetzungen für eine würdige Nachfolge seines Vaters mitbringen als ein Fremder, den man erst neu in die Verhältnisse einführen müsste. Aus allen diesen Gründen wird der Schüler leicht begreifen, wie aus der Naturalwirtschaft sich mit Naturnotwendigkeit das Lehenswesen und aus letzterem sich ebenso naturnotwendig die Erblichkeit der Lehen entwickeln musste. Dabei wird die Geschichtsstunde interessant, der Lehrer hat kaum über Unaufmerksamkeit zu klagen und kann das Lehrzimmer mit dem Bewusstsein verlassen, dass er ein Samenkorn historischen Verstehens in seine Schüler gelegt hat, das ihnen im späteren öffentlichen Leben manchmal zum Nutzen gereichen kann.

8. Der moderne Geschichtsunterricht - S. 142

1900 - München : Oldenbourg
Izj.2 Vergleichende und zusammenfassende Darstellung. Seine Rolle dagegen war noch nicht ausgespielt. Der Stand teilte sich. Die einen blieben auf ihren Schlössern, bauten ihren väterlichen Kohl und führten ein behagliches patriarchalisches Dasein ohne politischen Ehrgeiz. Diejenigen, welche Sinn für Gelderwerb hatten, zogen in die Städte und vermischten sich mit den aufstrebenden Bürgerfamilien zu einem Patrizierstande. Die letzten, und zwar die thatkräftigsten und nach politischer und militärischer Wirksamkeit strebenden, gingen an die Höfe der Fürsten und wurden dort ebenso treue und brauchbare Diener wie im Mittelalter die Ministerialen, nur mit dem Unterschiede, dass sie jetzt den Landesfürsten dienten, während die mittelalterlichen Ministerialen dem Kaiser gedient hatten. In dieser Stellung entfaltete der deutsche Adel noch eine gewaltige Thätigkeit. Im kriegerischen 17. und 18. Jahrhundert widerhallte Europa von seinem Ruhme. In Spanien, in Korsika, in Russland und der Türkei, überall spielten deutsche Adelige eine bedeutende Rolle. Jammerschade, dass so viel Geist und Thatkraft für die deutsch-nationale Sache verloren gingen. Aber auch im Reiche zeichneten sie sich aus, so im Siebenjährigen Kriege und in den Befreiungskriegen. In Otto V. Bismarck trieb der deutsche Adel seine bedeutendste Blüte. Er hat der staunenden Welt gezeigt, was ein deutscher »Krautjunker« leisten kann, und wenn wir heute den Prozentsatz des Adels im Heere und in den Verwaltungsämtern betrachten, so müssen wir zugestehen, dass die Bedeutung des Adels noch lange nicht unterschätzt werden darf. b) Bürgertum. Soweit hier Bilder in Betracht kommen können, sind es die oben schon behandelten (Nr. Ii, Iii und Iv). Doch wird man sie höchstens an die Wand hängen, um in den Schülern Erinnerungen zu wecken; für die folgenden Erörterungen sind sie ziemlich belanglos. Die oben angeführten Entwicklungen, städtische Kultur, Arbeitsteilung, Industrie, Handel, Geldwirtschaft u. s. w., müssen natürlich schon vorausgegangen sein. Ferner muss das Gebiet, analog der Behandlung des Rittertums, wiederholt gestreift werden, in der 4., 5. und 6. Klasse, indem man jedesmal das früher Behandelte in den Hauptzügen wiederholt, dann daran anknüpft und darauf weiterbaut.

9. Der moderne Geschichtsunterricht - S. 143

1900 - München : Oldenbourg
Bürgertum. 143 Zum erstenmal behandelt man den Begriff »Bürger« in der Geschichte Heinrichs I., wobei man die bisherige Auffassung von »Heinrich, dem Städtegründer« auf Grund neuerer Forschungen (Gebhardt, Handbuch der deutschen Geschichte) fallen lassen muss. (Bei der letzten Zusammenfassung in der Oberklasse eines Gymnasiums kann man vorsichtig auf den Unterschied zwischen Bürger im Altertume, Bürger im Mittelalter, Bürger in der Neuzeit eingehen. Im Altertume waren Staatsbürger und Gemeindebürger so ziemlich identisch, denn die Gemeinde war eben der Staat. Dabei konnte der Bürger (ingenuus) innerhalb oder ausserhalb der Stadt wohnen, 7vollzog oder civis war er immer. Neben den Vollbürgern mit allen Rechten und Pflichten gab es auch Halbbürger mit beschränkten Rechten und Pflichten [7i£Qi0lx0g, uizoikog, libertus, liber-tinus) und rechtlose Sklaven (öovlog, servus). Staatsangehörige waren die beiden letzteren Klassen auch, Bürger nicht. Im Mittelalter gibt es den Begriff »Bürger« im antiken Sinne nicht. Bürger ist nur der Bewohner einer »umfriedeten« Burg, eines befestigten Ortes. In der Neuzeit hat man wieder den staatsrechtlichen Begriff »Bürger«, und zwar »Gemeindebürger« und »Staatsbürger«. Staatsbürger ist jeder, der zum Unterthanenverband gehört, Gemeindebürger braucht er deswegen noch nicht zu sein. So hat München über 400000 Einwohner, von denen wohl die meisten bayerische Staatsbürger, aber nur etwas über 20000 Gemeindebürger sind u. s. w.). Heinrich I. brauchte allerdings feste Stützpunkte gegen die flüchtigen Reiterscharen der Ungarn. Soweit solche nicht schon in den alten Römerstädten vorhanden waren, wie im Süden, mussten sie neu angelegt werden. Dies waren aber nicht Städtegründungen in unserem Sinne, auch nicht feste Burgen, sondern meist nur roh errichtete, aber für den Augenblick sichere Blockhäuser, die man mit Wall und Graben umgab; also Zufluchtsstätten, in welche die Umwohner bei drohender Gefahr sich und ihr Wertvollstes flüchten konnten. Städte entstunden aus diesen Zufluchtsstätten in der Regel nicht oder nur wenige. Die Städte entstehen aus den sogenannten »Höfen« oder »Pfalzen« (später Burgen); es waren dies anfangs Königspfalzen, Bischofssitze u. dgl. Um diese Höfe herum siedeln sich zunächst Hörige zum Dienst des Herrn an, weshalb das älteste Stadtrecht auch immer »Hofrecht« heisst. Aus diesen Hörigen entwickelt sich das Handwerk (siehe oben!); daraus der Handel; für diesen braucht man Münzen, Masse und Gewichte und dafür

10. Der moderne Geschichtsunterricht - S. 144

1900 - München : Oldenbourg
144 Vergleichende und zusammenfassende Darstellung. eine Aufsicht. Aus dieser entwickeln sich die Aufsichtsbehörden und aus diesen in späterer Zeit die Stadtbehörden. Also haben wir zunächst eine Ansiedelung mit hofrechtlich gebundener, höriger Bevölkerung. Zu letzterer gesellen sich nach und nach teils freiwillig, teils durch die Verhältnisse gezwungen, andere Leute, deren Besitztum hauptsächlich in beweglicher Habe besteht, die also an plündernde Feinde am meisten zu verlieren haben, freie Kaufleute u. s. w. Ist die Menge der Bürger so gross, dass die »Burg« im Notfälle sie nicht mehr alle fassen kann, so muss man wohl oder übel auch um die am Fusse der Burg liegenden Ansiedelungen eine Mauer bauen, wobei natürlich der Raum möglichst beschränkt und ausgenützt wird (siehe Nürnberg, Landshut, Würzburg und andere Beispiele!). Die Anfänge zu einer Stadt sind gegeben. Nach und nach verlegt man alles, wobei möglichste Sicherheit erwünscht ist, in die Städte, z. B. Märkte, Klöster, Kirchen, Begräbnisorte u. s. w-Das zieht wieder eine grössere Bevölkerung nach sich, die Städte müssen wachsen. Wie sich Industrie und Handel immer mehr entwickeln müssen, haben wir oben schon gesehen. Damit mehrt sich auch der Reichtum, und nun werden die Staatslenker darauf aufmerksam. Anfangs ist die Bevölkerung, wie gesagt, grösstenteils hörig. Ein Burggraf, ein Vogt oder ein Bischof führt das Regiment. Aber bald siedeln sich an der Geldquelle auch einflussreichere Freie an — in den Römerstädten gab es schon von jeher einen Grundstock davon —, die Bürgerschaft fühlt sich, allmählich organisiert sie sich, und ein Bürgermeister tritt an die Spitze. Mit dem steigenden Reichtum und der steigenden Macht beginnt der Kampf gegen die Burggrafen, Vögte, Bischöfe u. dgl., da die Bürger die Leitung ihrer Angelegenheiten in die eigene Hand nehmen wollen. Wo ein Fürstenhaus seinen Sitz nimmt, wie in den später entstandenen Städten Wien, München, Berlin, ist ein solcher Kampf aussichtslos, wird deshalb in der Regel gar nicht unternommen oder schnell unterdrückt. In den älteren Städten aber, die entstanden, als die t ürsten noch auf ihren Schlössern hausten, waren diese Kämpfe meistens für die Bürger erfolgreich. Denn die Kaiser begriffen sofort, dass sie hier eine Geldquelle und sichere Unterthanen vor sich hatten, und liehen deshalb den Städten ihren gewaltigen Arm. Diese Städte wurden dann zu freien Reichsstädten erklärt, also der Hörigkeit entzogen; die Gewalt der Burggrafen, Vögte u. s. w. wurde immer mehr beschränkt und nach und nach
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