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1. Von der französischen Staatsumwälzung bis zur Gegenwart - S. 10

1909 - Leipzig : Hirt
10 I. Die Französische Revolution. hinstellte. Die Hofhaltung schuldete 1778 den Weinlieferanten fast 800000, den Fisch- und Fleischlieferanten 3v2 Million Frcs. So gingen König und Königin nicht unschuldig ihrem harten Geschick entgegen^____ 2. Ausbruch der Revolution. Innere Umgestaltungen. Als die Regierung keinen Ausweg mehr aus der großen Geldverlegenheit wußte, wurde 1787 eine Versammlung der Notabeln, d. i. des hohen Adels, der hohen Geistlichkeit und der Dberbeamten des Staates, berufen und der Vorschlag gemacht, Adel und Geistlichkeit sollten auf ihr Vorrecht der Steuerfreiheit verzichten. Die verschuldeten obern Stände lehnten den Vorschlag ab. Nun entschloß sich der König, die Vertretung des Volkes zu berufen, die seit fast ii ^ zwei Jahrhunderten nicht mehr gehört worden war. ‘y <Ain 5. Mai 1789 trat sie zusammen. Sie bestand aus 300 Ber- atern des Adels, 300 der Geistlichkeit, 600 des Bürger- und Bauernstandes. Adel und Geistlichkeit verlangten Abstimmung nach den drei Ständen. Jeder Stand sollte für sich über die Gesetzesvorlagen sich einigen und nach Mehrheitsbeschluß eine Standes stimme abgeben. Der dritte Stand dagegen verlangte Abstimmung nach Köpfen; er wußte, daß viele Adlige und Geistliche auf seiner Seite standen und er dadurch über eine ansehnliche Stimmenmehrheit verfügen würde. Da eine Einigung nicht erzielt wurde, trennte sich der dritte Stand von den beiden andern und erklärte sich zur Nationalversammlung. In diese traten j nun Geistlichkeit und Adel zum großen Teil ein. Die Truppen fielen vom Könige ab; ein Bürgerheer wurde gebildet, an dessen Spitze La-sayette stand. Die Bastille, das Staatsgefängnis, wurde am 14. Juli zerstört. Im Lande griffen die Bauern zu den Waffen, stürmten die Schlösser ihrer Gutsherren und brannten zahlreiche Klöster nieder. Viele vornehme Familien wanderten aus und siedelten sich in den Rheinlanden, besonders in Koblenz, an. Man nannte sie Emigranten. In der Nacht zum^August 1789 schaffte die Nationalversammlung alle Vorrechte des Adels und der Geistlichkeit ab; von Adligen und Bischöfen selbst waren die Anträge gestellt worden; andre Mitglieder dieser Stände suchten den König zu bewegen, dem Beschluß die Zustimmung zu versagen. Die Leibeigenschaft würde aufgehoben, das Jagdrecht der Vornehmen, die Zehntabgabe für die Kirche, die Häufung geistlicher Ämter bei einer Person, der Ämterverkauf wurden gesetzlich verboten. In einer spätern Sitzung wurde die gesetzgebende und oberrichterliche Gewalt sowie das Recht, Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, dem Könige genommen; man gestattete ihm ein Einspruchsrecht gegen die von der Nationalversammlung beschlossenen Gesetze. Sein Einspruch hatte aber nur aufschiebende Wirkung für vier Jahre. Wurde nach deren Ablauf derselbe Gefetzesvorschlag von der

2. Die Zeit der Umwälzungen - S. 5

1909 - Leipzig : Hirt
Dritte Periode der Neuzeit. Die Zeit der Um- wlzungen. Erster Abschnitt. Die Zeit der Franzsischen Revolution und Napoleons I., 17891815. 104. Auflsung der alten Staatsordnung in Frankreich. Drei Jahre nach dem Tode Friedrichs des Groen brach in Frank-reich eine Revolution aus, die auf die staatlichen und gesellschaftlichen Verhltnisse in ganz Europa einwirkte. L Ursachen der Revolution, a) Durch die Verschwendung des Hofes und die vielen Kriege seit Ludwig Xiv. war die Staatsschuld so ge-stiegen, da die Zinsen kaum mehr bezahlt werden konnten. Die jhr-lichen Ausgaben berstiegen die Einnahmen um 200 Millionen Franken. b) Die dadurch notwendig gewordenen hohen Steuern waren sehr ungleich verteilt. Der Adel und die aus ihm hervorgehende hhere Geist-lichkeit waren fast steuerfrei; die Bauern dagegen muten mehr als die Hlfte ihres Einkommens an Steuern bezahlen, und auch in den Stdten waren die rmeren verhltnismig viel strker belastet als die Wohl-habenden. Whrend die adligen Grogrundbesitzer ihre reichen Einknfte vergeudeten, fhrten die Bauern, obgleich sie grtenteils freie Eigentmer waren, ein elendes Leben. Wer Verbesserungen einfhrte und sein Land gut ausnutzte, wurde hher eingeschtzt; wer nicht bezahlen konnte, kam ins Gefngnis. Alle erfllte Ingrimm gegen den Staat und die bevor-zugte Klasse. c) Im Gerichtswesen war das Geld mchtiger als das Recht. Die hheren Richterstellen waren kuflich und die Richter bestechlich. Noch schlimmer war es, da oft durch einen einfachen kniglichen Befehl ohne richterliches Urteil Gefngnisstrafen und Verbannungen verhngt wurden. Die lettres de cachet, die solche Befehle enthielten, wurden verkauft und verschenkt. d) Der knigliche Hof in Versailles, an dem sich ein Heer von adligen Miggngern sammelte, war uerlich ein Bild des hchsten Glanzes, hatte sich aber durch Sittenlosigkeit verchtlich gemacht.*) *) Apres lious le delugev war das Losungswort dieser Kreise.

3. Die Zeit der Umwälzungen - S. 42

1909 - Leipzig : Hirt
42 Il Die Zeit der nationalen Staatenbildung. 119. 1847. das allgemeine Verlangen nicht unbercksichtigt zu lassen, berief er 1847 den Vereinigte u Landtag, der aus einer Vereinigung der Provinzial-stnde bestand, und erklrte sich zu weiterem Ausbau der Verfassung bereit. Aber das durch gewissenlose Schriftsteller ( 121,1) aufgewiegelte Volk verlangte strmisch, was der König nur schrittweise gewhren wollte. Als er in einer Bekanntmachung eine freiere Staatsverfassung in Aussicht gestellt und auerdem versprochen hatte, an der Verbesserung 1848. der Bundesverfassung mitzuwirken, zog am 18. Mrz 1848 eine lrmende Volksmenge vor das Schlo, um ihren Dank auszudrcken. Da ent-brannte durch ein Miverstndnis ein Straenkampf zwischen dem Volke und den Soldaten. Obgleich die Soldaten Sieger blieben, zog der fried-liebende König am Morgen des 19. die Truppen aus der Stadt zurck und suchte die aufgeregten Berliner zu beruhigen. Er berief Vertreter des Volkes, die sich mit den geplanten Einrichtungen zu beschftigen hatten. 1850. Nach langen Beratungen wurde im Januar 1850 die Verfassung eingefhrt. 5. Die wichtigsten Bestimmungen der preuischen Verfassung, a) Die Krone ist erblich im Mannesstamme der Hohenzollern. Der König leistet bei seinem Regierungsantritt den Eid auf die Verfassung. Er allein hat die vollziehende Gelvalt. b) Der König ernennt und entlt die Minister. Seine Erlasse bedrfen der Gegenzeichnung eines Ministers, der dadurch die Verantwortung bernimmt. Jetzt bestehen im Staate folgende Ministerien: das des Krieges (Verwaltung militrischer Angelegenheiten), der Justiz (Verwaltung des Gerichtswesens), des Innern (allgemeine Verwaltungs-und Polizeiangelegenheiten), der Finanzen, des Kultus (der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten), der Landwirtschaft, des Handels und Gewerbes und das der ffentlichen Arbeiten (Eisen-bahn- und Bauwesen). c) Der König beruft und schliet den Landtag, er kann ihn vertagen und auflsen. Der Landtag besteht aus zwei Kammern, dem Herrenhause und dem Abgeordnetenhause. Die Mitglieder des Herren-Hauses sind teils durch die Verfassung bestimmt, teils werden sie vom König auf Lebenszeit ernannt. Das Abgeordnetenhaus geht alle fnf Jahre aus mittelbaren (indirekten) Wahlen des Volkes hervor: die Wahlberechtigten (Urwhler), nach der Besteuerung in drei Klaffen geteilt, whlen nur die Wahlmnner, diese den Abgeordneten. Jedes Gesetz, auch der jhrliche Staatshaushalt, bedarf der Zustimmung beider Kammern. Der König teilt also die gesetzgebende Gewalt mit dem Landtage. d) Im Gerichtswesen hat der König das Recht der Strafmilde-rung und der Begnadigung. e) Die Provinzen, an deren Spitze ein Oberprsident steht, waren schon frher in Regierungsbezirke und landrtliche Kreise (auer den greren Stdten) eingeteilt worden.

4. Lesebuch zur Geschichte Bayerns - S. 294

1906 - München : Oldenbourg
294 56. Würzburg, die alte Bischofsstadt am Main. lieferung hat Walther von der Vogelweide hier den Abend seines vielbewegten Sängerlebens verbracht und sein Grab im Kreuzgang von Neumünster gefunden. Mit all diesem Glanz nach außen ging eine bedeutsame innere Entwicklung Haud iu Hand. Unter den schützenden und fördernden Einwirkungen kaiserlicher Privilegien wie auch des bischöflichen Stadtregiments reifte allmählich ein kraftvoll selbstbewußtes städtisches Bürgertum heran. Aber wie es mehr oder weniger überall in diesen Bischofsstädten zu gehen pflegte, kam auch hier bald die Zeit, da die Interessen und Ansprüche des bischöflichen Stadtherrn und der emporstrebenden Bürgerschaft auseinandergingen und in feindlichen Gegensatz zueinander gerieten, zum erstenmal unter dem gewaltigen Bischof Hermann I. von Lobdeburg im Jahre 1254. Seitdem zogen sich die Bischöfe auf ihr Bergschloß, die Marienburg, zurück um von dort aus den Trotz bürgerlicher Selbstherrlichkeit leichter bündigen zu können und nur allzuoft waren die beiden gegenüberliegenden Stadtseiten wie feindliche Heerlager geschieden, wobei die Bürgerschaft dann gerne bei den Kaisern Anlehnung und Rückhalt suchte. Mit wechselvollem Erfolg hin und her wogend zogen sich diese Kämpfe bis zum Jahre 1400 hin, wo es der fürstbischöflichen Streitmacht schließlich gelang in der Schlacht bei Bergtheim einen entscheidenden Sieg über die Bürgerschaft zu erringen. Zertrümmert lagen damit nun die lange genährten Hoffnungen auf reichsfreie Stellung und Selbstherrlichkeit zu Boden und mehrfach entschlossen sich bürgerliche Geschlechter zur Auswanderung, wovon besonders Nürnberg Vorteil gezogen haben soll. Die Herrschaft des Bischofs war damit für die weitere Folge besiegelt und Würzburg zu einer landsässigen Stadt geworden. Trotz dieser vielfach so sturmbewegten Zeitläufte nahm das Wachstum und die Verschönerung der Stadt doch ungestörten Fortgang. Auch das Zeitalter der Gotik hat hier hochbedeutende Denkmäler geschaffen; so die Kirche der Mtnoritm in den herben, strengen Formen der Frühgotik; dann die wundervolle, leider jetzt so ruinenhcist gewordene Kirche der Deutschherren, vor allem aber die dem Würzburger tief ins Herz gewachsene Marienkapelle am Markt, eine Dichtung in Steinen im schönsten Sinne des Wortes; bald nach einer grausamen Judenverfolgung hatte man sie auf dem früheren Judenplatz gewissermaßen zur Sühne dafür erstehen lassen. Dazu dann die stattlichen Kurien der Domherren mit ihren weiten Hofräumen und zierlichen Kapellen, deren noch erhaltene Reste vielfach von so malerischer Wirkung sind. Allerdings ist vieles davon späteren Umgestaltungen, besonders im vorigen Jahrhundert, zum Opfer gefallen. In Bamberg blieb weit mehr von solchen alten Höfen erhalten. Auch in der Plastik hatte mau sich in Würzburg allmählich zu achtungswerter Höhe emporgearbeitet. Sprechende Belege dafür sind die zahlreichen Grabdenkmäler der Bischöfe im Dom seit Ende des 12. Jahrhunderts; wie

5. Lesebuch zur Geschichte Bayerns - S. 313

1906 - München : Oldenbourg
58. Gründung der Akademie der Wissenschaften zu München 1759. 313 berufen, welche schon im Jahre 1763 ihre eigene Buchdrnckerei erhielt. Anch das astronomische Observatorium auf dem Gasteig entstand und wurde von dem geistlichen Ratsdirektor Osterwald geleitet, dem ein Fräulein von Schneeweiß als gelehrter Gehilfe zur Seite stand. Unter den Mitgliedern prangen in überraschender Zahl die Namen der ersten Adelsgeschlechter des Landes; das Wirken der neuen Gesellschaft war über die Mauern der Klöster, besonders der Benediktiner, der anderthalbtausendjährigen Pfleger der Wissenschaften, gedrungen und ihre Edelsten zierten die Reihen der Akademiker. Geistliche und Weltliche, Adelige und Bürgerliche beeiserten sich in diesen Blütetagen des Instituts mit edlem Freimut der Wahrheit zu dienen. Ein frisches, wissenschaftlich aufklärendes Streben ging bamals durch alle Gauen Südbeutschlauds, es entfachte in allen Stänben Liebe nnb Begeisterung für das Eble nnb Schöne. Hube-kümmert nm Genossenschaft ober Personen warb alles Verrottete nnb Schlechte schonungslos ausgebest und verfolgt. Ohne alle Selbstsucht eiferten aufgeklärte Geistliche gegen jahrhunbertelang gehegten Aberglauben. Der eble Gras Savioli, selbst Besitzer großer Güter, spricht golbene Worte für den bisher tief verachteten Lanbmann ltrtb forbert energisch zu bessert Entlastung von brückenben grunbherrlicheii Fronben und bureaukrotischer Willkür auf. Graf Haslaug fchilbert in feierlicher Sitzung schonungslos die sozialen und politischen Gebrechen Bayerns und gießt über das verrottete Zunftwesen den bittersten Spott. „Der Zunftzwang", sagte er, „versagt beut geschicktesten Arbeiter, wenn er arm ist, den ihm von der Natnr verliehenen freien Gebrauch seines Kopses und seiner Hänbe und verdammt ihn zu lebenslänglicher Dienstbarkeit. Meister werden nur Meistersöhne oder solche, die sich entschließen können mit irgend einer zahnlosen Meisterswitwe oder einer buckligen Meisterstochter vor den Altar zu treten. Das hält uns im alten Schlendrian fest, macht uns zum Spotte der Nachbarn und entvölkert das Land, bessert tüchtigste Söhne ihr Glück auswärts suchen." Er eifert für volle Freiheit des Hanbels und erklärt, beiß jenes Land das reichste sei, welches die größte Bevölkerung zähle und die ausgebreitetste Jubustrie besitze, kurz der hellfehenbe Patriot sprach bereits 1772 Worte, die heute jebein Fortschrittsmanne Ehre machen würden. Und so blieb unter der segensvollen Regierung Maximilians Iii. trotz manchem inneren balb wieber beigelegten Zerwürfnis die Akademie im schönsten Aufblühen. Ihre ferneren Schicksale unter den uachsolgenbeu Herrschern zu verfolgen ist hier nicht am Platze, das eine aber möge noch erwähnt werben, daß sie mit würbiger Feier und Pracht, unter Teilnahme des für Förbernng alles Eblen nnb Nützlichen begeisterten Königs Maximilian Ii. und einer Menge ans weiter Ferne herbeigeeilter Feftgäste irrt Herbst des Jahres 1859 ihr erstes Jubiläum beging.

6. Lesebuch zur Geschichte Bayerns - S. 432

1906 - München : Oldenbourg
432 84. Ludwig I. und Goethe. Mit den Fastenpredigten hat Jean Paul als politischer Schriftsteller seinen Höhepunkt erreicht. Wenn er von da ab noch zuweilen über die deutschen Verhältnisse spricht, so geschieht es nicht mehr so ausführlich und mit solcher Begeisterung; man hört aus manchen Zeilen schon wieder den Satiriker heraus. In den „Saturnalien" 1818 saßt er nochmals einige Wünsche zusammen im Gegensatz zu denen, „welche durch Polizeidiener gern ein korrektes Universum hätten:" „Fürst und Adel sollen nicht ... auf das göttliche Ebenbild des Menschen mit Füßen treten, . . . gegen das Feuerwerk des Witzes sollen Zensur und Polizei feine Feuertrommeln rühren und feine Lärmkanonen richten gegen Raketen;" es solle „keine halbe und feilte beschränkte Preßfreiheit geben, sondern eine ganze;" es solle „überall Landstände geben;" „Weimar, das aus einem Parnasse der deutschen Musen zu einem Sinai der Verfassungen geworden, soll bte beutsche Keblah sein." So leuchtet aus den Werken Jean Pauls, mag er in strafendem Spott, in warnender Sorge oder in freudiger Begeisterung schreiben, ein echt deutscher Sinn. Die Grundbedingungen für das Blühen und Gedeihen des Vaterlandes sind ihm treffliche Fürsten, eine freie Verfassung und allgemeine Bildung, „Einsichten des Volkes;" denn „in der Geschichte hat wie in der Göttergeschichte Minerva am meisten die Götter gegen die Giganten beschirmt." 84. Ludwig I. und Goethe. Don Thomas Stettner.* Was ein jeder unserer beiden Dichterfürsten ihm sei, hat König Ludwig I. in den knappen Worten eines Epigramms ausgesprochen: „Wenn ich erwache, bevor ich betrete den Kreis der Geschäfte, Les' ich in Schiller sogleich, daß mich’s erhebe am Tag; Aber nach geendigtem Lärmen, in nächtlicher Stille, Flücht' ich zu Goethe und träum’ fort dann den lieblichen Traum." Man sann kaum treffender die Verschiedenheit dessen, was ein jeder von ihnen uns geben sann, bezeichnen: der feurige, vorwärts drängende Schiller soll uns begeistern zur Arbeit des Tages; überschauen wir aber in des Abends Stille prüfend die abgelaufenen Stunden und unser Wirken in ihnen, dann wird Goethe in seiner abgeklärten Ruhe unsere beste Gesellschaft sein. In seiner dichterischen Eigenart stand Schiller dem Könige näher, mit Goethe aber verband ihn neben der höchsten Bewunderung mannigfache Übereinstimmung in Neigungen und in der Auffassung des tätigen Lebens: beide liebten Italien als das Land der Sehnsucht, beide erblickten in der antiken Kunst die Höhe und deshalb die bleibende Norm künstlerischen Schaffens und auch in den Fragen des politischen Lebens standen sich ihre Ansichten nahe. Goethe aber verehrte in König Ludwig den mächtigen Beschützer und Förderer der Wissenschaften und Künste, der im großen zur Tat machte, was er selbst

7. Die Völker des Altertums, Römer und Germanen bis zu Karl dem Großen - S. 33

1906 - Leipzig : Hirt
Von der dorischen Wandrung bis zu den Perserkriegen. 3. Die brigen Staaten. 33 genannt. Pisistratns regierte den Staat mit groer Weisheit und Milde. Er legte den Grund zu einer Flotte und bereitete dadurch Athens See-Herrschaft vor. Kunst und Wissenschaft befrderte er sehr. Groes Ber-dienst hat er sich dadurch erworben, da er die Gedichte Homers auf-schreiben lie. Ohne seine Frsorge wren diese wahrscheinlich verloren gegangen. Nach dem Tode des Pisistratus folgten ihm seine Shne Hippias und Hipparchus in der Regierung. Anfangs herrschten sie ebenso klug und mild wie ihr Vater. Nachdem aber Hipparchus wegen einer Privat-streitigkeit ermordet worden war, wurde Hippias grausam. Deshalb ver-trieben ihn die Athener im Jahre 510 v. Chr. Klisthenes. Nach der Vertreibung des Hippias trat Klisthenes an die Spitze des Staates. Er ist Begrnder der Volksherrschaft oder der Demokratie in Athen. ^ Alle Brger wurden gleich vor dem Gesetze. Anstatt 400 wurden jetzt 500 Mitglieder in den Rat gewhlt. Die Ge-richtshse wurden mit Mnnern aus dem Volke besetzt. Jeder freie Brger bekleidete an bestimmten Tagen das Richteramt. Die meisten Beamten wurden durch das Los bestimmt. Um Unwrdige fern zu halten, wurde der Gewhlte einer Prfung der die Erfllung seiner Brgerpflichten unterzogen. Nach Ablauf der Amtszeit legten die Beamten Rechen-schaft ab. Das Scherbengericht. Auch fhrte Klisthenes das sogenannte Scherben-gericht ein. Jeder athenische Brger bekam dadurch das Recht, an einem bestimmten Tage des Jahres den Namen eines ihm miliebigen Mannes auf eine Scherbe zu schreiben und diese bei der Behrde abzugeben. So-bald derselbe Name auf 6000 Scherben stand, wurde dessen Trger auf zehn Jahre verbannt. Die Verbannung durch das Scherbengericht traf in der Regel die berhmtesten Männer, die durch ihre Verdienste und ihr Ansehen den Neid des gewhnlichen Volkes erregten. So kam es, da die Verbannung durch das Scherbengericht oder den Ostrazismus als eine groe Ehre galt. 3. Die brigen Staaten Griechenlands. Fast jede griechische Stadt mit ihrer nchsten Umgebung und fast jede Insel des gischen Meeres bildete einen Staat fr sich. An der Spitze stand ein sogenannter König. Das Knigtum war erblich. Die reichen Familien emprten sich vielfach gegen den König und grndeten Frei-staaten. In der Regel stand sich das Volk schlechter unter der republi-kanischen Staatsform als unter dem Knigtum. Die Unzufriedenheit des Volkes wurde dann fast berall von einem entschlossenen und tapfern ') Man unterscheidet folgende Staatsformen: Theokratie-^ Gottesherrschaft, Monarchie = Alleinherrschaft, Aristokratie = Adelsherrfchaft, Demokratie = Volksherrschaft, Ochlokratie Pbelherrschaft, Anarchie Gesetzlosigkeit. Dahmen, Leitfaden der Geschichte. I. 5. Aufl. 3

8. Geschichte der Neuzeit von 1648 bis zur Gegenwart - S. 77

1911 - Breslau : Hirt
Die spteren Jahre. 77 Kabinett des Knigs verschoben. Schlielich hatte allein der König noch die volle bersicht der das Ganze des Staates. Daraus er-wuchsen seinen Nachfolgern die grten Schwierigkeiten. Justizreform. Das deutsche Gerichtswesen war fett dem 13. Jahrhundert immer mehr verfallen, da die kleineren Fürsten, um sich Einnahmen m verschaffen, alle lokale Gerichtsbarkeit veruerten und das Eindringen des rmischen Rechts begnstigten. Die im 16. Jahrhundert versuchten Reformen waren in den trben Zeiten des Dreiigjhrigen Krieges ms Stocken geraten. Nach dem Westflischen Frieden herrschten unertrgliche Zustnde. Das Kriminalrecht zeigte noch mittelalterliche Barbarei, das Privatrecht war ein Durcheinander germanischer und rmischer Einrichtungen, Landesgewohnheiten und frstlicher Gefetze. Uberall herrschte em weitlufiges, kostspieliges Gerichtsverfahren, das von geldbedrftigen Ge-richtsherren, schlechten Advokaten, bestechlichen Schreibern verschlimmert wurde. Noch lebte auch der Richter nur von den Gerichtsgebhren isvorteln). , , m c Schon der Groe Kurfürst und König Friedrich I. hatten eme Reform des Gerichtswesens ins Auge gefat, und Friedrich Wilhelm I. drngte auf Herstellung eines Landrechts, auf Reform des Gerichtsver-fahreus, Verbesserung des Richter- und Advokatenwesens, aber erst seit dem Eintreten Samuel von Eoccejis in den Justizdienst wurde wirklich etwas erreicht. Er hat in den Jahren von 17461755 das Gerichtsverfahren des Preuischen Staates einheitlich gestaltet, die preuischen Gerichte von dem Reichskammergericht unabhngig gemacht, die Reste feudaler Gerichtsbarkeit beseitigt und das Kammergericht neu geordnet. Sodann wurde das Allgemeine Landrecht ausgearbeitet, dessen Entwurf noch dem König Friedrich Ii. vorlag, das aber eist nach seinem Tode (1794) in Kraft trat. 45. Lebensweise des Knigs. Nach dem zweiten Schleichen Kriege hatte sich der König bei Potsdam das Lustschlo Sanssouci ge-baut, das er seitdem in jedem Sommer bewohnte. Hier hatte er einen Kreis geistvoller Männer, dem auch Voltaire vorbergehend angehrte, um sich versammelt. Als er aus dem Siebenjhrigen Kriege zurckkehrte, war er ein durch Sorge und Anstrengung frh gealterter und verbitterter Mann, die meisten seiner alten Freunde waren gestorben, neue gewann er sich nicht mehr. Er pflegte die Musik und blieb der Poesie, Philosophie und Geschichte, seinen Lieblingsstudien, treu. Er hatte infolge feiner Erziehung eine Vorliebe fr die franzsische Literatur und bemerkte deshalb in seinem Alter kaum, da sich in Deutschland schon eine weit beden-tendere Dichtung entfaltet hatte. Bezeichnend fr feine Entfremdung von dem geistigen Leben der Nation ist seine Schrift De la litterature alle-rnande (1780), in der er die schnen Tage der deutschen Literatur herbei-sehnt und sich mit Moses vergleicht, der das Gelobte Land nur von ferne sah, aber nicht betreten durfte, während das deutsche Volk um diese Zeit

9. Geschichte der Neuzeit von 1648 bis zur Gegenwart - S. 14

1911 - Breslau : Hirt
14 Ii. Verfassung. hatten und Landeshoheit der ein Landgebiet besaen, zurzeit 16, und dem Senior der Familie von Riedesel, c) aus zwei von dem angesessenen, grundbesitzenden Adel gewhlten Mitgliedern, d) aus dem katholischen Laudesbischof, dem evangelischen Prlaten und dem Kanzler der Landesuniversitt, e) aus hchstens 12 vom Groherzog auf Lebenszeit ernannten verdienten Staats-brgern. Durch Gesetz v. I. 1911 (bei Herausgabe dieses Abrisses noch nicht verffentlicht) werden zur ersten Kammer noch hinzukommen: je ein Vertreter der Darmstdter Tech-ntschen Hochschule, des Handels, der Industrie, der Landwirtschaft und des Handwerks. Die letzteren beruft der Groherzog auf Vorschlag der gesetzlich eingerichteten Berufs-krperschasteu. Die zweite Kammer wird nach dem neuen Wahlgesetz von 1911 zuknftig aus 58 Mitgliedern bestehen, die durch unmittelbare (direkte) Wahl mit geheimer Abstimmung aus 15 stdtischen und 43 lndlichen Wahlkreisen hervorgehen. Wahl-berechtigt sind alle Personen mnnlichen Geschlechts, die das 25. Lebensjahr zurckgelegt haben, drei Jahre im Groherzogtum wohnen, ein Jahr die Staatsangehrigkeit be-sitzen und zu einer direkten Staats- oder Gemeindesteuer herangezogen sind. Jeder Stimmberechtigte, der das 50. Lebensjahr zurckgelegt hat, ist berechtigt, zwei Stimmen bei der Wahl abzugeben (Pluralwahlrecht). Die Abgeordneten werden auf 6 Jahre gewhlt; nach Ablauf von 3 Jahren scheidet die Hlfte aus und wird durch Neuwahl ersetzt. Die Rechte der beiden Kammern beziehen sich auf die Gesetz-gebung und Staatsfinanzverwaltung. Ohne Zustimmung der Stnde kann kein Gesetz gegeben, aufgehoben oder abgendert werden. Ohne die Zustimmung der Stnde kann ferner keine direkte oder indirekte Steuer ausgeschrieben oder erhoben werden. Die Kammern haben ferner das Beschwerde-, Petitions-, Antrags- und Juterpellationsrecht. Jedes Mitglied der Stnde hat das Recht, in der Kammer, zu der es gehrt, der Gegenstnde, die zum Wirkungskreis der Kammer gehren, Antrge zu stellen. Gesetzesvorschlge aus der Kammer heraus mssen von mindestens 10 Mitgliedern eingebracht werden. Jedes Kammermitglied hat das Recht, Anfragen an die Minister zu richten. Auf solche Anfragen kann der Minister der Kammer mndlich oder schriftlich Antwort geben oder anzeigen, da eine Beantwortung nicht erfolgen knne. An die Antwort oder Anzeige kann sich eine Besprechung des Gegenstandes in der Kammer anschlieen. Die nicht durch ihre Geburt berechtigten Mitglieder der Kammern, die nicht in Darmstadt wohnen, erhalten ein Tagegeld von 9 Mk., eine bernachtungsgebhr von 3 Mk. und Ersatz der Fahrkosten. 4. Die Steuern. Die gesamten Ausgaben des hessischen Staates beliefen sich 1909 auf rund 82 Millionen Mk., wovon 60 Millionen auf laufende, 22 Millionen auf einmalige Bedrfnisse entfallen. Die Einnahmen des hessischen Staates flieen im wesentlichen aus den Forst- und Kameraldomnen, aus Gebhren (Gerichtskosten, Schulgeld) und Geldstrafen, aus der Abfindungssumme vom Knigreich Preußen fr

10. Geschichte der Neuzeit von 1648 bis zur Gegenwart - S. 11

1911 - Breslau : Hirt
Frankreich. 11 H 1. Richelieu und Mazarin. Am Ende des 16. Jahrhunderts war die Macht des Knigs von Frankreich noch nicht unbeschrnkt; wesentliche Rechte der obersten Staatsgewalt lagen in den Hnden der Reichs stnde (Etats generaux), einer Vertretung der Geistlichkeit, des Adels und des Brgertums, und der Parlamente, d. h. der obersten Gerichtshfe in Paris und in den Proviuzialhauptstdteu*). Die Parlamente behaupteten, da knigliche Erlasse erst durch die Eintragung in ihre Register Gesetzes-kraft erhielten, und bten damit tatschlich das Recht der Steuerverweigerung aus. berdies geno der hohe Adel noch das Vorrecht des bewaffneten Widerstandes gegen Befehle des Knigs, er hatte seine Selbstndigkeit in den Religionskmpfen befestigt. Das Recht des Widerstandes hatte das Edikt von Nantes auch den Hugenotten gegeben, indem es ihnen mehrere feste Pltze einrumte. Im Kampfe gegen diese Krfte ist die Monarchie geschaffen worden, die die gesamte Staatsgewalt in ihrer Hand vereinigte. 1. Ihr vornehmster Begrnder ist der Kardinal Richelieu, Frankreichs grter Staatsmann im 17. Jahrhundert. Louis Fraucois Armand du Plessis, Herzog von Richelieu (geboren 1585), 1608 Bischof von Lueon, 1621 Kardinal, wurde im Jahre 1624 von Ludwig Xiii., dem Sohne Heinrichs Iv., zum ersten Minister berufen. Er hielt zwei Ziele fest im Auge: im Innern jeden Widerstand gegen die volle Ent-faltuug der kniglichen Gewalt zu brechen, nach auen Frank-reichs Macht auf Kosten des Hauses Habsburg zu vergrern. Hieraus ergab sich der scheinbare Widerspruch, da er deu Protestautismus auerhalb Frankreichs untersttzte, im eigenen Lande dagegen seiner Poli-tischen Vorrechte entkleidete. Richelieu hat die Reichsstnde niemals berufen und die politischen Ansprche der Parlamente zurckgewiesen. In schweren Kmpfen hat er den Adel niedergeworfen, obwohl die Kniginmutter und der Bruder des Knigs auf dessen Seite standen, ja nach dem Siege mehrere seiner vornehmsten Mitglieder auf das Schafott geschickt. Eine Emprung der Hugenotten im Bunde mit England gab ihm endlich Gelegenheit, ihnen ihre festen Pltze, darunter La Rochelle, zu entreien und ihre politische Sonderstellung zu beseitigen. Ihre Religionsfreiheit tastete er nicht an. Gleichzeitig trat er in den Niederlanden, Italien und Deutschland der habsburgischeu Macht entgegen. Mit Gustav Adolf schlo er 1631 den Vertrag zu Brwalde und zahlte seitdem den Schweden Sub-sidieu. 1635 begann er den groen Krieg gegen Spanien. 2. Mazarin, ein Italiener von Geburt, eine weniger groß angelegte Persnlichkeit als Richelieu, aber einer der geschicktesten Diplomaten, setzte als erster Minister unter der Knigin Anita, die fr ihren Sohn *) Die Stellen an diesen Parlamenten waren erblich und kuflich, und es bildete sich allmhlich aus dem Kreise der Familien, deren Mitglieder sie zu besetzen pflegten, ein Parlamentsadel heraus (Noblesse de robe; robe, das richterliche Amtskleid,'.
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