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1. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 94

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
94 Lebensjahre an teilnehmen muten. Das Hauptgericht war die schwarze Suppe, eine gesuerte Blutsuppe vom Schwein. Anfangs nahmen auch die Knaben an der Mahlzeit teil, spter aen sie fr sich abgesondert. 93. g) Die Bestattung. In der gesamten griechischen Zeit war die feierliche Bestattung der Toten eine heilige Pflicht. Vernachlssigung derselben galt als Snde nicht blo gegen die Verstorbenen, die ohne Beerdigung keinen Einla in den Hades erlangen konnten, sondern auch gegen die Götter der Ober- und Unterwelt. (Vgl. Sophokles' Antigene.) In homerischer Zeit wurden die Leichen der gefallenen Helden gewaschen und gesalbt, mit Linnen umhllt und aufgebahrt. Alsdann begann die Totenklage, bei der Verwandte und Freunde sich das Haar zu zerraufen und die Brust zu schlagen pflegten. Nach mehreren Tagen wurde die Leiche auf einem Scheiterhaufen verbrannt (der die Beerdigung in der rnykenischen Zeit s. Ruinensttten Ii unter Schacht-grber"), die Glut mit Wein gelscht und die Reste in einem Behlter oder einer Urne beigesetzt. (Ein aufgeschtteter Hgel (6 tvuog), zumeist mit einer Sule (<trrjxri) geschmckt, zeigte die letzte Ruhesttte an. Die Trauerfeier (tu xtcgea) fand ihren Abschlu durch ein Mahl und durch Leichenspiele. Diese Gebruche wurden in der nachhomerischen Zeit im all-gemeinen beibehalten, nur trat im Privatleben statt der Verbrennung durchweg Beerdigung ein. Die gewaschene, gesalbte und in Leinentcher gehllte Leiche wurde im Peristyl auf einer geschmckten xzm? zu feierlicher Ausstellung aufgebahrt, mit den Fen zum Ausgang gerichtet. Da ein Sterbehaus als unrein galt, wurde ein Gef mit Wasser vor die Tr gestellt, damit beim Hinausgehen sich jeder reinigen knne. Man pflegte dem Toten einen Dbolos in den Mund zu legen zum Fhrlohn fr den die Seele der den Styx fhrenden Charon. Verwandte und Freunde stimmten ein in den Klagegesang (6 Qrjvog) der Dienerschaft und gemieteten Snger, wobei es oft, namentlich in der lteren Zeit, an lautem Wehrufen, heftigen Gebrden und Zerraufen des Haares nicht fehlte. Bei der Bestattung (rj extpogd), die am Tage nach der Aufbahrung noch vor Sonnenaufgang erfolgte, damit Helios nicht verunreinigt werde, schritten die Männer in dunkler Kleidung unter Vortritt von Klageweibern und Fltenspieler(inne)n der Bahre vorauf, während die weiblichen Verwandten ungeschmckt derselben folgten. Die Bahre wurde von Sklaven oder gemieteten Personen, bei vornehmen und verdienstvollen Mnnern auch wohl von auserlesenen Jnglingen der Brgerschaft getragen. Die zur Beisetzung in einer in Stein gehauenen oder ausgemauerten Gruft dienenden Srge waren aus Holz (zumeist aus Cypressenholz) oder aus Ton gefertigt ; in die Gruft mitgegeben wurden Krnze, Salbenflschchen (Xrjxv&oi s. S. 88), Waffen, den Frauen Spiegel, den Kindern Spielzeug, den Siegern in Agonen ihre Siegespreise. Der aufgeschttete Grabhgel wurde mit Ulmen oder Cypressen bepflanzt und mit einer Steinplatte

2. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 253

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
253 b) Der rex sacrorum, dessen Frau, die regina sacrorum, Anteil an seinem Priestertum hatte, war der Priester des Ianus und Trger der priesterlichen Ttigkeit, die bis zuletzt an der Knigswrde gehastet hatte; er war nicht absetzbar, aber jedes weltliche Amt war ihm versperrt. c) Die 15 flamines (vom Anblasen des Opferfeuers den.) waren Einzelpriester fr je eine bestimmte Gottheit: die 3 flamines maiores: der flamen Dialis (seine Gattin: flaminica Dialis fr Juno), Martialis, Quirinalis fr Iuppiter, Mars und Quirinus; und die 12 flamines minores fr Volkanus, Flora, Ceres usw. In der Kaiserzeit wurden ihnen die flamines Divorum angegliedert, fr jeden Divus imperator einer. d) Die 6 virgines Yestales, die Priesterinnen der Vesta, die Vertreterinnen der rmischen Hausfrau an der Vesta publica p. R. Q. in dem kleinen Rundtempel der Gttin. Wie die am Herde des Privathauses waltende und die Nahrung der Haus-genossen bereitende Hausfrau naturgem die Trgerin des Privat-Kultus der Herdgttin war, so war es Aufgabe der Vestalinnen, am Staatsherde, d. h. auf dem Altare des Vestatempels, 1) Tag und Nacht das immerwhrende, an jedem 1. Mrz (dem alten Neujahr) erneuerte hl. Feuer zu unterhalten, 2) in weier Kleidung und mit weiem Schleier verhllt, mit Stirnband (Diadem) um das Haupt, tglich Speiseopfer aus einfachen Nahrungsmitteln fr den Gesamtstaat darzubringen und tglich ein (Bebet pro salute populi Romani zu verrichten, dem nach allgemeiner berzeugung eine auergewhnliche Kraft innewohnte, 3) an 3 bestimmten Tagen des Jahres (Luperkalien, Bestatten und Idus des Sept.) jene Nahrung zu bereiten, die bei allen Staatsopfern Verwendung fand. Dies war das Opferschrot (mola salsa), bestehend aus dem Mehle frischer Spelthren, die sie zerstampften und mahlten, und einem Zusatz von Salzlake (muries). Die meist lebenslnglich ihrem Priestertum angehrenden Vestalinnen bten eine strenge Klausur in dem ihnen zugewiesenen Arnts-gebude, dem atrium Vestae, das sie nur in Ausbung ihres Dienstes verlassen durften. Zum Tempel und dessen mit Teppichen verhngten Aherheiligsten, dem penus Vestae, der Vorratskammer des Staats mit den Di penates publici p. R. Q., war nur den Vestalinnen und dem Pon-tifex Maximus sowie den Frauen Roms an bestimmten wenigen Tagen der Zutritt gestattet. Ihr Kloster und den Tempel durfte bei Todesstrafe sonst kein Mann betreten; die unkeusche Vestalin wurde auf dem campus sce-leratus am (Esquilin lebendig eingemauert, die Pflichtvergessene, durch deren Fahrlssigkeit das hl. Feuer erlosch, wurde vom Pontifex Maximus mit Rutenhieben gestraft, das Feuer aber durch Reiben eines Holzstckes von einer arbor felix auf einer Tafel von neuem entflammt.

3. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 90

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
90 Bnder am Ober- und Unterarm, meist in Form von sich ringelnden Schlangen. Auch fanden sich schon frh geschnittene Steine vor, von denen die vertieften (av&ylvya) auch als Siegelringe (mpgaytdes) gebraucht wurden, während die aus dem Stein erhaben herausgearbeiteten Bilder {exnma, Hautreliefs, Kameen) nur zum Schmucke dienten. 90. d) Che. Das weibliche Geschlecht war in gesellschaftlicher Beziehung be-deutungslos und politisch unmndig; daher waren auch die Grnde zur Eheschlieung andere als heute. Es war Borrecht der Eltern, fr ihre Kinder die ihnen richtig erscheinende Wahl zu treffen, sodah eine vorherige Bekanntschaft zwischen Brutigam und Braut oft ausgeschlossen war. Im allgemeinen war die Monogamie herkmmlich, und deshalb war die Stellung der Frau, da sie die alleinige Herrin des Hauswesens und der Sklaven und die (Erzieherin der kleinen Kinder war, weit bedeutsamer als die der orientalischen Frauen. War die Wahl seitens der Eltern getroffen, so wurden in der eyyvridig (Ehevertrag) die Ehepakten und die Bestimmungen der die Mitgift (r edva, episch Mva), die dem Manne nur zum Niebrauch zustand, festgesetzt. (3n homerischer Zeit zahlte der Freier dem Vater des Mdchens einen Preis, der zumeist in Vieh bestand). Dem Hoch-Zeitsfeste, welches im Hause der Braut stattfand, ging eine religise Feier voraus, bestehend aus Gebet und Opfern fr die $eoi yapijfooi. Am Abend der Hochzeit, an welcher auch die sonst von Mnnerge-fellschaften ausgeschlossenen Frauen teilnahmen, erfolgte unter Fackelbeleuchtung und Hochzeitsgesngen (fievaioi) der Verwandten und Freunde die feierliche Fahrt der jungen Frau zu ihrem neuen Heim, in welchem ihre Mutter mit einer von dem Herde des Elternhauses mitgenommenen Brandfackel das Feuer auf dem Herde entzndete. An die bald darauf folgende Aufnahme der Frau in die Phratrie ihres Mannes schlo sich ein Opfer mit Festmahl. Beim Tode ihres Mannes kehrte die Witwe, wenn sie Kinder-los war, mit ihrer Mitgift zu ihren vterlichen Verwandten zurck, im andern Falle blieb sie bei ihren Kindern im Hause. Das Vermgen wurde jedoch bis zur Mndigkeit der erbberechtigten Shne von einem Vormunde verwaltet. Ehescheidung seitens der Frau konnte nur auf schriftlichen Antrag und richterlichen Spruch des Archon oder des Gerichtes erfolgen, während eine Scheidung auf Wunsch des Mannes ober bei beiderseitigem Einverstndnisse ohne gerichtliches Urtetl, jedoch unter Rckzahlung der Mitgift, eintrat. 9*. e) ttwdererziehung. Den Griechen, als guten Staatsbrgern, lag zumeist an reichem Kindersegen. Bei Geburt eines Knaben schmckte man die Trpfosten des Hauses mit lzweigen, bei der eines Mdchens mit Wollbinden. (Es stand jedoch dem Vater frei, ein Kind, welches er nicht aufziehen wollte, auszusetzen; entschied er sich fr die (Ernhrung, so wurde das

4. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 167

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
167 geschrzt, auch wurden Zpfe geflochten und vorn um den Kopf ge-legt. In der Kaiserzeit begngten sich die Frauen nicht mehr mit ihrem eigenen Haar, sondern gebrauchten auch fremdes, namentlich blondes germanisches, und schufen sich mit Hilfe desselben hohe, oft turmartige Percken. Wie die Griechinnen, so trugen auch die Rmerinnen zahlreiche und oft sehr kostbare Schmuckgegenstnde, wie Hals- (monilia), Armbnder (armillae) und Ohrgehnge, in fein getriebener oder durch-brochener Arbeit, mit prachtvollen Edelsteinen besetzt. 54. d) Ehe. Eine gltige Ehe (matrimonium iustum oder legitimum) setzte das ins connubii voraus, das ein Hauptbestandteil des Brgerrechtes (civitas) war. Nach diesem ins durften ursprnglich nur Patrizier unter sich und Plebejer unter sich eine Ehe eingehen, bis die lex Ca-nuleja (445) den Patriziern und Plebejern gegenseitiges comiubium gestattete. Mit der Ausdehnung des rmischen Brgerrechtes wurde auch das ins connubii der Latium, der ganz Italien (89) und seit Caracalla (211 -217) der das ganze rmische Reich ausgedehnt. Der Heirat ging gewhnlich eine Verlobung (sponsalia) voraus, bei der der Brutigam der Braut ein Handgeld zahlte, spter einen Ring gab. Durch die Ehe trat die Frau in der ltesten Zeit samt ihrer Mitgift (dos) aus der potestas des Vaters in die Gewalt (manus) des Mannes als mater familias. Die feierlichste Form der Ehe war die confarreatio, benannt nach dem dem Iuppiter dargebrachten Opferkuchen aus Spelt (far) und abgeschlossen vor dem pontifex maximus, dem flamen dialis und vor 10 Zeugen. Die so abgeschlossene Ehe war unlslich, sie wurde aber mit der Zeit, namentlich in den letzten zwei Jahrhunderten der Republik, immer seltener. Statt ihrer trat zumeist ein die coemptio (eigentlich: Iusammenkauf), indem Brutigam und Braut vor 5 Zeugen ohne sakralen Akt das Ehebndnis ein-gingen. Eine dritte, fast regelmig werdende Form der Eheschlieung war der usus, wenn ohne jede uere Frmlichkeit durch freie Willens-erftlrung die Ehe eingegangen wurde und die Gattin (uxor) ein Jahr lang ohne Unterbrechung in des (Batten Haus verblieb. Sie unterstand noch der patria potestas und lie ihr Vermgen selbstndig verwalten. Der Tag der feierlichen Hochzeit wurde mit Bedacht gewhlt, so da z. B. die auf die Kalendae, Nonae und Idus fallenden Tage, sowie die dies nefasti sorgfltig ausgeschlossen wurden. Braut, und Brutigam legten am Hochzeitstage die toga praetexta ab, und die Braut zog einen feuerfarbenen Schleier der, mit dem sie sich verhllte (viro nubere). Nach glcklichem Ausfalle der Auspizien erklrten beide ihre Einwilligung zum Ehebunde, reichten sich die rechte Hand und brachten ein Opfer dar. Diesem folgte im Hause der Braut ein Hoch-zeitsmahl, bei dessen Beendigung gegen Abend die junge Frau (ma-trona) aus den Armen der Mutter scheinbar geraubt und unter Fltenspiel und Hochzeitsliedern bei Fackelbeleuchtung in feierlichem Zuge,

5. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 168

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
168 in welchem ihr Spindel und Spinnrocken nachgetragen wurden, in das Haus des Gatten gefhrt wurde (uxorem ducere sc. domum). Im Atrium empfing sie die Schlssel des Hauses und wurde in die Gemein-schaft des Feuers und Wassers aufgenommen. Es folgte die feierliche cena nuptialis unter dem Klange der Flten und Hochzeitslieder (hymenaei). Am folgenden Tage brachte die junge Frau in ihrem Hause den Gttern das erste Opfer dar und empfing von Verwandten und Freunden Geschenke. Schon diese und hnliche Zeremonien lassen erkennen, da die Stellung der rmischen Frau eine wrdigere und selbstndigere war als die der griechischen. Sie war die wirkliche Herrin (domina) des Hauses und nahm an allen wichtigen Entscheidungen teil, die die Familie betrafen; sie war nicht auf ein besonderes Frauengemach angewiesen, sondern verkehrte frei mit den Mnnern, nicht blo in ihrem eigenen Hause, sondern auch auerhalb desselben, und besuchte gleich ihnen den Zirkus und das Theater, enthielt sich jedoch des Weines. Aber schon nach dem zweiten punischen Kriege trat mehrfach Sittenverderbnis ein, infolge deren die Frau, verschwenderisch und prunkschtig geworden, die Bande der Ehe nicht mehr achtete. Kein Wunder, da es da zu wiederholten Ehescheidungen (divortia, discidia) kam, zu denen schon eine mndliche oder schriftliche Erklrung eines der beiden (Batten gengte. So fiel es kaum auf, da auch sonst sittenstrenge Rmer, wie Pompejus, Cicero u. a., mehrfach ihre Ehen ohne triftigen Grund lsten. Schon Augustus sah sich daher gentigt, durch die leges Juliae gegen die Zuchtlosigkeit der Ehen nicht minder aufzutreten als gegen die mehr und mehr um sich greifende bequemere Ehelosigkeit. 55. e) ttmdererziehlmg. Ein neu geborenes Kind wrbe dem Vater vor die Fue gelegt, bamit er vermge seiner patria potestas entweber durch Aufheben besselben (tollere, suseipere) sich zur (Erziehung verpflichte ober es durch Liegenlassen zur Aussetzung ober Ttung bestimme. Erst die christlichen Kaiser verboten die Ttung des Knaben als parricidium. Am 9. Tage erhielt der Knabe, am 8. (dies lustricus) das Mbchen einen Namen, nachbem durch Waschung und Opfer die Reinigung ber-selben bewirkt war; auch wrbe den Kinbern an biesem Tage zum Schutze gegen Zauberei eine Kapsel mit einem Amulett (bulla) um den Hals gehngt. Die krperliche und geistige Ausbilbung der Kinder unter-stanb ganz der Bestimmung der (Eltern; namentlich war es die Mutter, die sich, wie der Pflege, so auch der geistigen Ausbilbung ihrer Kinder annahm. Mit dem siebten Jahre begann der eigentliche (Elementarunterricht, inbem der Knabe zu Hause ober in der Schule (ludus) bei einem Privatlehrer (litterator, ludi magister) Lesen, Schreiben und Rechnen lernte.

6. Geschichte der neueren Zeit - S. 10

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
10 Zeitalter des krassen Absolutismus (von 1648 1740). welche den Eintritt in jedes Amt von einem fr Katholiken nnmg-lichen Eid auf Anerkennung der kirchlichen Oberhoheit des Knigs und auf Ableugnung der Transsubstantiation abhngig machte. Gleichwohl steigerte sich die Gefpensterfnrcht vor dem Papismns" in den folgenden Jahren noch weiter. Zur Beruhigung des ganz ohne Grund aufgeregten Habens- Volkes besttigte Karl die vom Parlamente beschlossene Habeas-Corpus-S1679? akte. das Palladium der persnlichen Freiheit, welches jeden Englnder ausgenommen wurden in der Praxis die auer Gesetz geltenden Ka-Ausichlie- tholiken vor willkrlicher Verhaftung schtzte. Auch mit dieser Sicher-ungsb.ll. noch nicht zufrieden, arbeiteten Shaftesbnry und das Parlament auf die Ausschlieung des Herzogs von Dork. der bei der Kinderlosigkeit Karls Il die Krone erben mute, von der Thronfolge hin. Im Volke jedoch trat allmhlich ein Umschwung zu Gunsten des Knigs ein. Namentlich ge-wann er eine Sttze an einer rechtlich denkenden Partei des Adels, den Tories u. damals zuerst auftretenden Tories, die das Knigtum von Gottes Gnaden Whigs, v^teidigten, während die Whigs, zu denen viele Diffenters gehrten, an der Volkssouvernitt festhielten und darum die Parlamentsherrschaft begnstigten. Eine Anzahl adeliger Whigs, darunter Shaftesbnry, entwars Monmoutl,. den Plan, den Herzog von Monmonth, einen natrlichen Sohn Karls Ii., aus den Thron zu erheben oder die Republik wiederherzustellen. Die Eni-deckung der Verschwrung sicherte dem Herzog von 9)ork den Thron. Die Ausschlieungsbill war vom Oberhaus verworfen worden. Jakob ii. 8. 3-nkob Ii. Die glorreiche Resolution. Als Monmonth 1685 bis nack) der Thronbesteigung Jakobs Ii. von Holland aus einen Einfall 1688# in England wagte, wurde er besiegt und bte samt 330 Emprern sein trichtes Untersangen mit dem Tode. Anstatt aber auf die nun einmal gegen den Katholizismus herrschenden Vorurteile Rcksicht zu nehmen und nach und nach eine gerechtere Beurteilung und Behandlung seiner Glaubensbrder im Volke selbst Wurzel fassen und wirken zu lassen, beging er in feinem Herrscherbewutsein durch bereilung die grten Fehler, indem er der Testakte zum Trotz Katholiken als Offiziere und Beamte anstellte und durch Beibehaltung eines stehenden Heeres starkes Mitrauen erweckte, als ob er seine Katholisierungsplne ntigenfalls mit Sun3.' Gewalt durchsetzen wolle. Durch eine Jndulgenzerklrung, die weder in aiuu3' Schottland noch in England Zustimmung fand, hob er alle Strafgesetze gegen die Nonkonformisten, die Nichtanglikaner. auf und gebot den anglikanischen Bischsen die Verkndigung des Edikts in den Kirchen. Als sieben Widerspenstige vom Gerichte freigesprochen wurden, kam die Mistimmung des Volkes der das Verfahren des Knigs in allgemeinem Jubel zu dent-lichstem Ausdruck. Flchtige Hugenotten nhrten die Besorgnis der Nicht-Thronfolge- anglikaner vor einer Gegenreformation. Die Geburt eines mnnlichen 'ra0c' Thronerben vernichtete die Hoffnung der Protestanten ans protestantische

7. Merkbüchlein für den Unterricht in der vaterländischen Geschichte - S. 73

1899 - Halle a. S. : Schroedel
Co 00 <55 — 73 — 7. Schlechte Verkehrsstraßen. 8. Wilde Tiere in den Wäldern. 9. Einfache Wohnungen und Kleider 10. Keine Schulen. 11. Heiden. 12. Keine Arbeitsteilung. 7. Gute Verkehrsstraßen. 8. Pflege der Wälder.' 9. ©equemewohnungen und Kleider. 10. Sehr viele Schulen. 11. Christen. 12. Arbeitsteilung. m. Deutschland zur Zeit Armins 1. Die Uneinigkeit der Deutschen. 2. Die Selbständigkeit des Volkes. 3. Das geringe Ansehen Deutschlands. 4. Römische Sitten und Gebräuche. 5. Volksrecht. Volksgerichte. 6. Heidentum. 7. Keine Schulen. 8. Sümpfe, Wälder, wenig Ackerbau. 9. Einfache Wohnungen, keine Dörfer und Städte. 10. Schlechte Wege. Wenig Handel und Verkehr. und Karls des Großen. 1. Die geeinten Stämme unter einem Oberhaupte. 2. Die Volksrechte wurden eingeschränkt. 3. Deutschland war ein geachtetes Land. 4. Deutsche Sitten und Gebräuche. 5. Grafengerichte. 6. Christentum. 7. Schulen. 8. Viel Ackerbau und gute Viehzucht- 9. Dörfer und Städte, bequemere Wohnungen. 10. Bessere Wege. Handel und Verkehr waren im Aufblühen. Iv. Die Städte zur Zeit des Mittelalters 1. Wenig bevölkert. 2. Schlechte Straßen. 3. Einfache Gebäude. 4. Keine Kranken- und Armenhäuser. 5. Selbstverteidigung. . Zwangsinnungen. . Wenige Schulen. . Wenige Gesundheitseinrichtungen. . Staat sorgte für die Verwaltung. und in der Jetztzeit 1. Sehr bevölkert. 2. Gute Straßen. 3. Prachtgebäude. 4. Kranken- und Armenhäuser. 5. Staat beschützt die Städte. 6. Gewerbefreiheit. 7. Viele und gute Schulen. 8. Viele Gesundheitseinrichtungen. 9. Selbstverwaltung.

8. Von der Urzeit bis zum Dreißigjährigen Kriege - S. 48

1913 - Halle a.d.S. : Schroedel
— 48 — ö) Der Reichstag zu Erfurt (1181) bestätigte die Verteilung der welfischen Länder; der Kaiser ließ dem Herzog die Allodialgüter in Braunschweig, gab aber Bayern an Otto von Wittelsbach. Heinrich ging in die Verbannung nach England. c) Der Sturz Heinrichs des Löwen brachte wieder eine außerordentliche Stärkung der kaiserlichen Machtstellung. «) Die lombardischen Städte wagten keine neue Erhebung gegen den siegreichen Kaiser und schlossen unter dem Eindrücke der neuen Verhältnisse den für sie nicht günstigen Frieden von Konstanz (1183). ß) Das Machtbewußtsein und der Glanz des Kaisertums kamen besonders auf dem Mainzer Fest zum Ausdruck (1183). /) Der Einfluß der französischen Troubadours erweckte in Deutschland eine neue, höhere Kultur; (edles Ritterleben, Heldendichtung, Minnepoesie), ch Die Vermählung Heinrichs, des ältestem Sohne Friedrichs, mit Konstanze von Sizilien (1186) brachte der staufischen Dynastie das Erbrecht über das Normannenreich; die Macht der Kurie schien gebrochen. 4. Der Kreuzzug und das Ende Barbarossas. a) Die Eroberung des heiligen Landes durch die Ungläubigen (1187) erweckte in dem Kaiser den Vorsatz zu einem Kreuzzuge; sein Entschluß entsprang sowohl religiösen Antrieben, als dem Bewußtsein der aus seiner universalen Stellung hervorgehenden Pflichten. b) Mit einem gut organisierten und vortrefflich ausgerüsteten Ritterheer durchzog der Kaiser Ungarn, Serbien, das griechische Kaiserreich, setzte über den Hellespont nach Kleinasien, vernichtete das Reich des Sultans von Jkonium und überschritt die Gebirge Ciliciens. c) Sein Tod in den kühlen Fluten des Saleph (10. Juni 1190) entschied das Schicksal des Kreuzzuges. Heinrich Vi. (1190—1197). 1. Der Kampf um die sizilische Erbschaft. a) Bevor Barbarossa seinen Kreuzzug antrat, zwang er Heinrich den Löwen, um etwaigen Unruhen in Deutschland vorzubeugen, abermals in die Verbannung nach England zu gehen: dieser kehrte aber bald zurück und begann sofort den Krieg gegen Heinrich, dem als Regenten von Deutschland bestellten Sohne Kaiser Friedrichs. Diesem Kriege folgte ein baldiger Friedensschluß, als mit dem Tode Wilhelms Ii. das sizilische Erbe König Heinrichs frei wurde.

9. Unsere Heimat - S. 26

1914 - Halle a.d.S. : Schroedel
— 26 — Luise. Er war der zweite Sohn des Königspaares und konnte daher nicht darauf rechnen, einmal König zu werden. Darum erwählte er sich den militärischen Beruf und wurde mit Leib und Seele Soldat. Als aber sein Bruder, König Friedrich Wilhelm Iv. (nach dem unser Friedrich-Wilhelms-Platz benannt ist) starb und keine Kinder hinterließ, wurde Wilhelm I. König von Preußen (1861). Kaiser Wilhelm liebte die blaue Kornblume über alles. Als er einmal gefragt wurde, warum er das einfache Blümchen so gern habe, erzählte er: „Als ich noch klein war und meine liebe Mutter noch lebte, mußten wir einmal in dem Kriege, den Preußen mit dem Kaiser Napoleon führte, fliehen. Die Mutter war sehr traurig und weinte oft. Da brach plötzlich auf einem Feldwege, mitten zwischen Kornfeldern, ein Rad des Wagens. Wir mußten einige Stunden warten, bis der Schmied das Rad geflickt hatte. Inzwischen suchte ich mit meinen Geschwistern Kornblumen, um uns die Zeit zu vertreiben. Die Mutter band einen hübschen Strauß daraus, aber bald liefen ihr die Tränen über die Wangen. Das schnitt mir tief ins Herz, und den Augenblick kann ich nie vergessen. Wenn ich nun eine Kornblume sehe, so denke ich an mein gutes Mütterchen. Darum habe ich die Kornblumen so lieb." Im Jahre 1871, als König Wilhelm I. schon fast 74 Jahre alt war, wurde er der erste deutsche Kaiser. Er hat ein sehr hohes Alter erreicht; noch 17 Jahre hat er die deutsche Kaiserkrone getragen. Seine letzten Lebensjahre wurden sehr getrübt, da sein einziger und geliebter Sohn, der Kronprinz Friedrich Wilhelm, von einer sehr bösen Hals- krankheit heimgesucht wurde. Am 9. März 1888 ist Kaiser Wilhelm I. gestorben. Alle Deutschen betrauerten ihn tief. Da auch sein Sohn, Kaiser Friedrich Iii. noch in demselben Jahre starb, hat das Jahr 1888 drei deutsche Kaiser auf dem Thron gesehen. 16. Der Spendekirchhof. 1. Wir besuchen den Spendekirchhof. Das ist ein freier Platz zum Spielen und Turnen. Hier steht die Turnhalle für die Knaben- Mittelschule. Aber weshalb heißt der Platz „Spendekirchhof"? Wir sehen hier keine Kirche und kein Grabkreuz mehr; aber früher war hier eine Kirche, sie stand gleich rechts neben dem Haupteingange (durch das Torhäuschen); links davon haben sich noch Überreste eines Nebengebäudes, vielleicht einer Kapelle, erhalten. Von der Kirche ist nichts mehr vor- Händen; sie ist 1805 gänzlich abgebrochen. Der Platz hinter der Kirche bis an die Stadtmauer hin ist lange Zeit (bis 1855) als Friedhof für die Kirchengemeinden St. Nikolai und St. Blasii benutzt. Ehe der Platz zu einem Spiel- und Turnplatz eingerichtet wurde, waren noch die Gräber zu sehen, und auf vielen standen noch Grabsteine mit Inschriften.

10. Unsere Heimat - S. 4

1914 - Halle a.d.S. : Schroedel
_ 4 — 1. Von der Heimat und den Dingen in der Heimat wollen wir reden. Die Heimat ist für einen Menschen der Ort, wo er geboren ist, wo er seine Jugend verlebt hat. Wenn ihr bei euren Eltern, bei euren Geschwistern weilt, seid ihr daheim. Das Haus, in dem ihr mit Vater und Mutter zusammen wohnt, ist euer Vaterhaus oder euer Heim. Jedes Kind ist am liebsten daheim. Aber manchmal muß es doch für einige Zeit das Vaterhaus verlassen. Vielleicht besucht es seine Ver- wandten, oder es geht in eine Sommerfrische, ins Gebirge oder an die See. Gewiß kommt ihm dann bei der Abreise das Lied in den Sinn: „Nun ade, du mein lieb Heimatland!" Muß es lange an dem fremden Orte bleiben, so bekommt es wohl Heimweh wie Hänsel und Gretel. Dann wird es traurig und denkt nur immer an die Heimat und an die Lieben daheim. Und wie glücklich ist es, wenn es die Heimreise antreten kann und endlich wieder heimkehrt. Ja, die Heimat ist jedem Menschen der liebste Ort. 2. Viele Menschen verlassen ihre Heimat und suchen anderswo ihren Lebensunterhalt. Die Beamten werden versetzt, manchmal öfter hintereinander und kommen in verschiedene Gegenden. Dann finden sie dort, wo sie wohnen, eine neue Heimat, und bald fühlen sie sich auch hier ganz heimisch. Viele von euren Eltern werden in Nordhausen ihre neue Heimat gefunden haben; ihr aber, die ihr hier geboren seid oder doch eure Jugend verlebt, habt hier eure erste, richtige Heimat, ihr seid hier einheimisch; Nordhausen ist eure Heimatstadt. Manche Menschen wandern in der Welt umher und haben nirgends eine Heimat; sie sind heimatlos, denkt z. B. an die Zigeuner, auch an die fahrenden Künstler oder an die Landstreicher. Sie sind gewiß zu bedauern. Wie glück- lich ist doch der, der noch sagen kann: ich gehe nach Hause! Wie traurig mag es aber wohl für den sein, der sagen muß: ich habe keine Heimat mehr! 3. Die Heimat kennt ihr alle, aber ihr kennt sie noch nicht ge- nan; es gibt vieles in der Heimat, was ihr noch nicht kennt. Am besten kennt ihr das Haus, wo ihr wohnt, euer Elternhaus; denn dort seid ihr die meiste Zeit. Aber nach dem Elternhaus ist die Schule der Ort, wo ihr den größten Teil des Tages zubringt. Darum soll die Schule eure zweite Heimat sein; hier sollt ihr euch ebenso heimisch fühlen wie daheim. Deshalb müßt ihr auch die Schule und ihre Um- gebung genau kennen lernen. Aber auch die wichtigsten Straßen, Plätze, Häuser, Denkmäler und Anlagen eurer Heimatstadt müßt ihr kennen und von den Bewohnern und ihrer Beschäftigung müßt ihr erzählen können. Ebenso soll euch die Umgebung der Stadt bekannt werden. Was man weiß, von dem hat man Kunde; darum heißt die Unterrichts- stunde, in der wir die Heimat kennen lernen, Heimatkunde.
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