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1. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 159

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
159 erhielten, spter muhte sogar eine Zwischenzeit von 5 Iahren zwischen dem staatlichen Amte und der Statthalterschaft liegen. Die Machtstellung der Statthalter war vllig unumschrnkt, dauerte aber nur ein Jahr- doch konnte das Amt vom Senate verlngert werden. Besondere Schutzgesetze sollten einer willkrlichen oder ungerechten Ver-waltung vorbeugen, und ein reichliches Staatsgehalt sollte den Statt-Haltern ein standesgemes Auftreten ermglichen; doch wurde es immer-mehr Sitte, durch Bedrckung der Provinzialen sich zu bereichern, und wenn die Erpressungen und Unterschlagungen nicht zu viele Millionen betrugen, so stellten sich die Gerichte in Rom regelmig auf die Seite des angeklagten Statthalters. 49. Die Stellung rmischer Vollbrger unter den Untertanen. Rmische Vollbrger in Italien oder in der Provinz verloren nichts von ihrem Brgerrechte, doch ruhten diejenigen Rechte, deren Ausbung an den Aufenthalt in Rom geknpft war, so besonders das ius suffragii. Einzelne Vollbrger lieen sich in groer Zahl Haupt-schlich zu Handelszwecken in Italien und in der Provinz nieder, wobei ihnen ihr ius commercii groe gewerbliche, ihr ius provocationis groe gerichtliche Vorteile bot. Massenniederlassungen rmischer Vollbrger in unterjochten Lndern hieen coloniae. Diese dienten anfangs nur zur militrischen Sicherung unterworfener Gebiete, seit den Gracchen auch zur Versorgung mittel-loser rmischer Brger, seit Sulla zur Versorgung von Veteranen, letzteres jedoch ohne die Beachtung der Frmlichkeiten, die sonst mit einer Koloniegrndung verbunden waren. Die rmischen Vollbrger verloren in der Kolonie ihre civitas nicht, nur ruhten ihre rein politischen Rechte. Wurde eine bereits bestehende Stadt zu einer Kolonie umgewandelt, so nahmen darin die Kolonisten die Stelle eines Adels gegen-ber der eingesessenen Bevlkerung ein. 50. Die romischen Manzen. Die Ausgaben des rmischen Staates waren in der repub-Manischen Zeit im Vergleich zur Kaiserzeit und noch mehr im Ver-gleich zu unserer Zeit gering und unbedeutend. Die Hauptausgabe-posten waren: 1. Der Beamtensold, aber nur fr die Provinzialstatt-Halter und die niederen Beamten, da die eigentlichen Staatsmter als honores unbesoldet waren. 2. Die Ausgaben fr den Staatskultus, umfassend die Opfer, Feste und Tempel. 3. Die Einrichtung und Er-Haltung ffentlicher Bauten, wie Gebude, Straen, Wasserleitungen u. s. w. 4. Der Truppensold, der aber vom besiegten Feinde wieder ersetzt werden mute. 5. Seit C. Gracchus die Getreidespenden an arme Vollbrger in Rom. Die Einnahmen zerfallen in ordentliche und auerordent-liche. Die ordentlichen Einnahmen waren: 1. Die Pachtgelder von den Domnen (agri publici), die teils in der rmischen Feldmark,

2. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 84

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
= 84 -r Abnderungsvorschlge muten schriftlich eingereicht werden, konnten jedoch von dem Vorsitzenden zurckgewiesen werden, wenn sie gegen ein Gesetz verstieen. Nach Schlu der Debatte lie er abstimmen, bei ffentlicher Abstimmung durch Aufhebung der Hnde, bei geheimer durch Stimmsteine. der den ganzen Vorgang setzte der Ratschreiber eine Urkunde auf fr das Staatsarchiv, der er den Namen des Prsidenten und den seinigen beifgte. Die Befugnisse der Volksversammlung: 1. Der Anteil an der Gesetzgebung war bis 404 sehr groß, weil das Volk bis dahin allein darber zu entscheiden hatte, ob eine von Sachverstndigen vorberatene und vom Nate begutachtete Neuerung Gesetz werden sollte oder nicht. Seit der Wiederherstellung der Demo-kratie, 403, setzte das Volk seinen Anteil an der Gesetzgebung jedoch bedeutend herab. Alljhrlich konnte nmlich in einer der ersten Volks-Versammlungen jeder Brger Gesetzesnderungen beantragen, und das Volk stimmte zunchst nur darber ab, ob ein Antrag einer nheren Wrdigung wert sei. War er das, dann mute der Antragsteller ihn nebst dem entgegenstehenden alten Gesetze ffentlich zur allgemeinen Kenntnisnahme ausstellen. Nach einigen Wochen whlte dann das Volk einen aus Heliasten gebildeten Gerichtshof und eine Kommission zur Verteidigung des alten Gesetzes. Dann erst erfolgte die Entschei-dung der die Annahme des neuen Gesetzes in der Form eines regel-rechten Prozesses zwischen dem Antragsteller und der Verteidigungs-Kommission vor dem gewhlten Gerichtshof. 2. Auch bei der Wahl der Beamten waren die Befugnisse der Volksversamlung stark eingeengt; denn von den etwa 20 staatlichen Beamtenkollegien wurde nur ein Viertel gewhlt, wie die Vertreter der militrischen und finanziellen Obermter, während die anderen Be-amten erlost wurden. 3. Die richterlichen Befugnisse der Volksversammlung wurden seit 403 gleichfalls auf auerordentliche Flle beschrnkt und auch dann wurde die endgltige Entscheidung zumeist von dem zustndigen Ge-richtshof getroffen; vergl. unter 86 der die Probole und Eisangelie. (Der Ostrakismos wurde seit 403 nicht mehr ausgebt.) 4. Aber auch nach der Wiederherstellung der Demokratie 403 stand dem Volke doch noch die oberste Entscheidung zu der Krieg und Frieden, der Aussendung und (Empfang von Gesandten, Erteilung des Brgerrechtes, religise Angelegenheiten, auergewhnliche (Ehrungen u. a. 84- Das athenische Gerichtswesen. Der Proze in einer Privatklage heit fj der ffentliche Proze \ Yqa(jrf- Der Klger heit d Stcoxwv, der Beklagte (fevymv. - Als Klger konnte nur ein vollberechtigter Brger auftreten, Fremde und Metoiken muten sich durch einen nqoazrri? vertreten lassen. -Wer als Klger in einem Kriminalprozesse nicht den fnften Teil der Stimmen erhielt, mute 1000 Drachmen Strafe zahlen und konnte im

3. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 58

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
58 sich die Erde als eine Scheibe, in deren Mitte das eben angegebene Aigaiifche Meer liegt. Dieses stellt er sich als Binnenmeer vor, rings umgeben von mehr oder minder groen Inseln,- jenseits dieses Insel-Kranzes dehnt sich das unabsehbare Auenmeer mit dem alles ab-schlieenden Okeanos-Strom aus. Auen- und Innenmeer sind durch Meerstraen verbunden; als solche gelten auch Flsse, wie Donau und Nil. - Der Okeanos ist eine mchtige Meeresstrmung, welche die Erdscheibe rings umfliet und in sich zurckstrmt,' zumeist umfliet er das Auenmeer, an einzelnen Stellen jedoch berhrt er den Inselkranz. - Das westliche Mittelmeerbecken mit Italien und Sizilien, ja sogar bei Kerkyra ist Homer ein wahres Wundergebiet,- seine abenteuerlichen Vorstellungen drften auf Berichte phoinikischer Seefahrer zurckgehen, die in ihrem Wagemut vom Atlantischen Ozean nicht abgeschreckt wurden und von ihren Fahrten viele Wunderdinge zu erzählen wuten. 49. Die Stndegliederung. Die Brger zerfielen in Adlige und Gemeinfreie,- doch waren jene allein vollberechtigt, während diese unter dem Drucke des Adels zu voller Bedeutungslosigkeit herabgesunken waren, wie das besonders in den Volksversammlungen hervortritt. Aus dem Adel wurde der Rat der Geronten gebildet, den der König bei allen wichtigen Ange-legenheiten erst hren mu; dieser tagt im Megaron des kniglichen Palastes beim Mahle, wobei der Gerontenwein getrunken wird. Der König ist unter den Adligen wenig mehr als der primus inter pares. Die dem patriarchalischen Knigtum berhaupt zukommenden Vorrechte eines Oberpriesters, Oberrichters und Feldherrn stehen auch dem homerischen Könige zu. Seine Einknfte setzen sich zusammen aus freiwilligen und fest bestimmten Beitrgen des Volkes und dem (Ertrage des Krongutes (ro re/nevog). Besondere Abzeichen seiner Wrde hat er nicht: das Szepter trgt er nur dann, wenn er gerade die anordnende oder ratende Person ist. Dasselbe war da-mals nicht das Abzeichen einer kniglichen Machtstellung, sondern kennzeichnete blo den jeweiligen Inhaber einer ffentlichen Handlung, z. B. einen Richter beim Rechtsprechen, einen Redner in einer ffentlichen Versammlung, einen Herold als ffentlichen Abgesandten usw. Auer den Adligen und Gemeinfreien gab es noch wenig geachtete Beisassen (Klienten, ot fierardtai) und freie Arbeiter (ol &rjrs). Dazu kamen noch die Sklaven. In den Zustand der Sklaverei geriet man durch Abstammung von Sklaven, durch Kriegsgefangenschaft und durch den hauptschlich von den Phoinikern betriebenen, sehr eintrglichen Menschenraub. Die Behandlung war meist nicht hart, vielfach sogar recht herzlich und vertraut, wie die Stellung des Sauhirten (Eumaios und ebenso der Eury-kleia, der Amme des Odysseus, beweist. 50. Das Erwerbsleben. 3u Homers Zeiten herrschte die sogenannte Naturalwirtschaft.

4. Geschichte der neueren Zeit - S. 203

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
Die Zeit von der Begrndung des neuen Deutschen Reiches bis zur Gegenwart. 203 600 Mark, er ist Vormundschaftsrichter, er hat das Grundbuch zu führen; mit zwei Laienrichtern (Schffen) richtet er der geringere Strafsachen. Beim Landgericht sind fr brgerliche Rechtsstreitigkeiten von grerer Bedeutung oder als Berufungsinstanz Kollegialgerichte, Zivilkammern (3 Richter) und fr Strafsachen Strafkammern (2 Richter, 3 Schffen; bei zweiter Instanz 3 Richter oder als Berufungssenat 5 Richter) sowie fr schwere Straftaten Schwurgerichte (3 Richter. 12 Geschworene) zustndig, fr Handelssachen zuweilen besondere Handelskammern. Die Senate bei dem Oberlandesgerichte werden aus je 5 Richtern gebildet, beim Reichs-gericht aus je 7 Richtern. Ist die ffentliche Rechtsordnung durch eine schwere Straftat verletzt, so vertritt der Staatsanwalt als Hter des Ge-fetzes die ffentliche Anklage. Beim Amtsgericht ist der Amtsanwalt (Laie) ffentlicher Anklger. Auer bei dem Amtsgericht mssen sich die Par-teien, Klger und Beklagter, durch Rechtsanwlte vertreten lassen (sog. Anwaltszwang). Die beiden Hauptgrundstze bei dem heutigen Proze-verfahren sind ffentlichkeit und Mndlichkeit (seit 1879). Innere Gefchichfe Deuffchlcinds und insbefondere Preuens. 132. Der log. Kulturkampf (1871 1887). Kaum war das Deutsche Reich gegrndet, da wurde der innere Frieden schwer gestrt durch einen kirchlich-politischen Kamps, den man gewhnlich nach einem Ausdruck des preuischen Abgeordneten Rudolf Virchow, eines hervor-ragenden Mediziners, als Kulturkampf" bezeichnet, weil er ein Ringen der modernen Kultur", des Geistes der Freiheit, gegen die der Gewissens-knechtung verdchtigte katholische Kirche schien. Wiederholt hatten kirchenfeindliche Kreise ihre Angriffe gegen ihre angeblich staatsgefhrlichen Ein-richtungen und Grundstze, gegen den Ultramontanismus", die Abhn-gigkeit deutscher Untertanen von einem auerdeutschen kirchlichen Ober-Haupte, gerichtet. Die preuische Regierung hatte ungeachtet dieser Ver-hetzungen die verfassungsmigen Rechte der katholischen Kirche gewahrt. Die Verkndigung des Dogmas von der lehramtlichen Unfehlbarkeit des Papstes durch das Vatikanische Konzil brachte weite Kreise von Ka- u>nehwar-tholiken und Nichtkatholiken in Aufregung, in der Stellung der preuischen ls.guii isvo. Regierung zur Kurie aber keine nderung hervor, bis diese es ablehnte, auf die neue, hauptschlich aus Katholiken bestehende politische Reichs-tagssraktiou des sog. Zentrums (21. Mrz 1871 gebildet) einen Druck zu den. Im Preuischen Abgeordnetenhause hatte sich schon Ende des Jahres 1870 eine gleiche Fraktion gebildet, mit dem Programm, einzutreten fr Aufrechterhaltung und organische Fortentwicklung ver-fassungsmigen Rechts im allgemeinen und insbesondere fr die Freiheit und Selbstndigkeit der Kirche und ihrer Institutionen". Fürst Bismarck erblickte in der neuen politischen Partei des Reichstags eine die Einheit des eben erst geschaffenen Reichs bedrohende Opposition, in der Kurte

5. Der Weltkrieg bis April 1916 - S. 5

1916 - Düsseldorf : Schwann
Der Weltkrieg. Erstes Kapitel. Die Entstehung des Krieges. 1. Ursachen. Seit auf den Schlachtfeldern von 1870/71 ruhmreich die Einigung der deutschen Stämme erkämpft worden war, hatte in langen Friedensjahren das wirtschaftliche Leben unseres Volkes zu immer größerer Blüte sich entfaltet. Ein neues, glänzendes Zeitalter war über Deutschland gekommen, und staunend schaute die Welt auf allen Gebieten den Aufstieg deutscher Tüchtigkeit und Kraft. Der Bauer entrang der Ackerscholle immer reichere Frucht, und der Bergmann hob steigende Millionenwerte aus der Tiefe; erstaunlich blühten Gewerbe und Industrie, die Technik feierte ihre Triumphe, und Kunst und Wissenschaft gediehen wie nie zuvor. Einen außerordentlichen Aufschwung nahm der deutsche Handel. Unsere Ware ging hinaus über alle Meere, und das Ansehen des deutschen Kaufmannes wuchs bei den fernsten Völkern. Seit der Thronbesteigung Kaiser Wilhelms Ii., der die Bedeutung einer starken Flotte für die Geltung des Deutschtums über See erkannte, wurde der Kolonialbesitz des Reiches mächtig erweitert. Zielbewußte deutsche Tatkraft eroberte sich ihren Platz in der Weltwirtschaft, und über einer mächtig wachsenden Kriegs- und Handelsflotte wehte der schwarz-weiß-rote Wimpel. Diese Entwicklung erregte in wachsendem Maße die Mißgunst der Engländer. Die Vorherrschaft auf dem Meere und im Welthandel, seit Jahrhunderten die Quelle ihres Reichtums, betrachteten sie als ihr selbstverständliches Vorrecht, und der Wettbewerb deutscher Unternehmungskraft erschien ihnen als Einbruch in ihren Bereich. Immer unverhüllter trat der Groll des selbstsüchtigen Insel-volkes zutage. Die verschlagene englische Staatskunst arbeitete mit allen Mitteln dem deutschen Einsluß in der Welt entgegen, und der Grundsatz, Deutschland zu schwächen, wurde das oberste Ziel der britischen Politik. Und unter der Vorspiegelung, das „Gleichgewicht" der europäischen Staaten sei durch das Deutsche Reich bedroht, gelang

6. Ausgewählte Abschnitte der Weltgeschichte, Einführung in die geschichtliche Lektüre - S. 205

1916 - Düsseldorf : Schwann
— 205 — heim an den kalten Herd. Auch Schutz gegen die vielfältigen Gefahren des Betriebes kannte man noch nicht. So hatte und war der Arbeiter nichts, und es ging ihm, wie einst im alten Rom den Angehörigen der sechsten Klaffe, die dem Staate nur mit ihren Kindern (latem, proles) dienen konnten: er war Proletarier. Allmählich entwickelte sich so in den arbeitenden Massen eine gereizte Stimmung: zunächst gegen die Arbeitgeber, dann aber auch gegen die Übermacht des Kapitals und die gesellschaftlichen Zustände überhaupt. 2. Der Sozialismus. „La propri6t6 c'est le vol", Eigentum ist Diebstahl: unter dem Feldgefchrei dieses furchtbaren, von Proudhon verkündeten Satzes führte der Gegensatz des Arbeiterstandes zum Unternehmertum zuerst in Frankreich zu den Umsturzbestrebungen des sogenannten Sozialismus, der in der „roten" Februarrevolution von 1848 drohend seine Faust gegen den Staat erhob. Man versteht darunter das Streben nach Übernahme aller wirtschaftlichen Güter und Erwerbsmittel, z. B. Grund und Boden, Fabriken und Bergwerke, Rohstoffe und Verkehrsmittel, durch die „Gesellschaft", d. H. den Staat; das P riv a t eigentum an diesen Gütern soll also in Staats eigentum verwandelt werden. Daß eine solche Umwälzung der menschlichen Natur widerspricht, die das Recht des persönlichen Besitzes und Erwerbes verlangt, sieht die sozialistische Lehre nicht ein. Aber die urteilslose Masse ließ sich von ihren Lockungen betören. Einen verhängnisvollen Einfluß auf den Geist der erregten Massen übten die Schriften des Rheinländers Karl M a r x in London, dem in dem tollen Jahre 1848 der heimische Boden zu heiß geworden war. Er wollte nicht erkennen, daß von der Einsicht und Umsicht des Unternehmers das Gedeihen des Geschäfts ausgeht, und sah im Gewinne der Fabrik nichts anderes als die Frucht des sauren Schweißes der Arbeiter; diesem gehöre daher ein Anteil am Gewinne. Auch der nach einer Führerrolle strebende Ferdinand L a s s a l l e blendete durch seine Aufrufe den Arbeiterstand. Er müsse sein eigener Unternehmer sein, um die Güter, die er erzeugen helfe, unter seine Glieder zu verteilen; dazu die Mittel zu gewähren, sei die Pflicht des Staates, der Gesellschaft. Welch gleißende Lehren! Lassalle brachte 1863 die Gründung eines „Allgemeinen deutschen Arbeitervereins" zustande; er sollte eine politische Partei werden und auf dem Wege des allgemeinen direkten Wahlrechtes in die Landtage der deutschen Staaten eindringen. Die Bestrebungen des Sozialismus fingen nun an, sich mit demokratischen, d. H. auf den reinen Bolksstaat gerichteten

7. Ausgewählte Abschnitte der Weltgeschichte, Einführung in die geschichtliche Lektüre - S. 17

1916 - Düsseldorf : Schwann
— Iv — Zustände des altgriechischen (achäischen) Königs- und Herrenstaates und bilden die Grundlage hellenischer Götteranschauung, Bildung nttd Gesittung; als Lehrmittel für die Jugend, als Fundgrube für Tragödie und bildende Kunst, deren klassische Gestalten aus ihren Mythen erwuchsen, drang der Stoff der großen Gesänge in alle Vorstellungskreise des hellenischen Volkes. 2. Die Zeit der Entwicklung. Die eigentliche geschichtliche Zeit beginnt mit der reichen Ansiedlungstäligkeit der Griechen vom 8. bis 6. Jahrhundert. Es ist zunächst die Zeit der Entwicklung. Sie führt uns hinab bis zu den Perserkriegen, etwa 500. Große Einigungsmittel halten das nationale Bewußtsein des'in zahlreiche Einzelstaaten zersplitterten Volkes rege: eine reich ausgebildete Götterlehre, ein eigenartiges Orakel- oder Weissagungswesen, Tempelschutzbünde von Nachbarstaaten (Am-phiktionien) und glänzende nationale Festspiele. Als Hauptstämme erscheinen die rauhen, kriegerischen Dorer, deren Halbgott der keulentragende Herkules ist, und die beweglichen, mehr für die heiteren Güter des Lebens (Kunst) empfänglichen Jo net, das Volk des Theseus. Der dorische Hauptstaat ist Sparta, ein bloßer Kriegerstaat des Peloponnes ohne geistige Entwicklung seiner Bürger; eine innere Bedeutung für Griechenland hat er nicht gehabt. Als Hauptvolk des jonischen Stammes dagegen haben die regsamen Athener besonders auf dem Gebiete des geistigen Lebens die größte Rolle gespielt. Geschichtlich tritt zuerst die sp artanische Staatsordnung hervor. Ihr Grundzug ist ein merkwürdiges öffentliches Gemeinschaftsleben, das die Rechte des einzelnen, namentlich in der Erziehung, beschränkt. Der Staat hat die Form einer Aristokratie: die Vollbürger herrschen als grundbesitzender Adel über die früheren Einwohner des Landes und die Sklaven. Der freie Mann ist vornehmlich Krieger. Auf einen Weisen Lykurg , der etwa zur Zeit Homers gelebt haben soll, wird die uralte dorische Einrichtung des Staates zurückgeführt: ein Doppelkönigtum, das später durch (Sphären, d. H. Aufseher, beschränkt ist, ein Rat der Alten, eine Volksversammlung. Kriegerisch aufblühend, bleibt Sparta der erste Staat in Griechenland, bis das Volk der „lanzenschwingenden" Göttin Athene erstarkt. Als Athens älteste Staatsform erscheint das Königtum. Wie naiv knüpft sich sein Ende an die Sage von Kodrus! Unter dem Drucke der Aristokratie, die durch Archonten regiert, Zurbonsen, Geschichte, Teil Vii. 2

8. Ausgewählte Abschnitte der Weltgeschichte, Einführung in die geschichtliche Lektüre - S. 58

1916 - Düsseldorf : Schwann
- 58 — einem jeden beschieden hat, fügen sich der Landessitte in bezug auf Kleidung, Wohnung und sonstige Lebensart, zeigen aber dabei doch eine wunderbare und anerkannt eigentümliche Verfassung ihrer öffentlichen Tätigkeit. Sie wohnen in der eigenen Heimat aber nur wie Beisassen; sie beteiligen sich an allem als Bürger und lassen sich alles gefallen wie Fremde. Jede Fremde isr ihnen Vaterland und jedes Vaterland eine Fremde. Sie heiraten wie alle, aber sie setzen die Kinder nicht aus. Sie sind im Fleische, leben aber nicht nach dem Fleische. Sie weilen auf Erden, wandeln aber im Himmel. Sie gehorchen den bestehenden Gesetzen, überbieten aber durch ihr eigenes Leben die Forderungen der Gesetze. Sie lieben alle und werden von allen verfolgt. Man kennt sie nicht und beurteilt sie doch; man tötet sie und macht sie dadurch lebendig. Sie sind bettelarm und machen viele reich; sie leiden an allem Mangel und haben (dabei) an allem Überfluß. Sie werden verachtet und bei aller Verachtung verherrlicht. Sie werden verlästert und doch als gerecht erkannt; sie werden gekränkt und segnen, werden verhöhnt und ehren. Sie tun Gutes, werden aber wie Übeltäter bestraft; (mit dem Tode) bestraft freuen sie sich, als gäbe man ihnen Leben. Von den Juden werden sie als Andersgläubige bekämpft, von den Heiden verfolgt, und doch können die Hasser keinen Grund für ihre Feindschaft angeben." 3. Christenverfolgungen. In der vom Diesseits abgewendeten Lehre des Christentums sah der heidnische Begriff eine Gefährdung des Staatswesens. Denn die Christen setzten Gott über den Staat, der nach römischer Vorstellung das Höchste war; sie gaben zwar dem Kaiser, „was des Kaisers ist", aber verweigerten ihm im übrigen göttliche Ehren, wie den Göttern die Opfer. Ihr vor der Welt verborgenes kirchliches Gemeindeleben brachte sie in den Ruf geheimen verbrecherischen Tuns, und schon in der Zeit Neros ging die Rede von den „Schandtaten derer, die vom Volke Christen genannt werden". Und unaufhaltsam drang die neue, vermeintlich staatsgefährliche Lehre vor; „nicht nur über die Srädte", berichtete um 100 der Statthalter Plinins von Bithynien nach Rom, „sondern auch über die Flecken und das flache Land hat sich die Seuche dieses Aberglaubens verbreitet". So kamen denn schlimme Tage über die Bekenner Christi; schwere Verfolgungen suchten sie heim mit Marter und Tod. Als na erster Verfolger wütete der blutdürstige Nero, indem er die Schuld an dem Brande Roms von sich auf die schuldlosen Christen schob. „Eine ungeheure Menge," berichtet Tazitus, „wurde ergriffen." „Und bei ihrem Tode", erzählter, „ward auch noch der Spott mit ihnen getrieben, daß sie, mit Fellen wilder Tiere bedeckt, von Hunden zerrissen wurden oder, an Kreuze geheftet und zum Feuertode bestimmt, wenn der Tag sich geneigt hatte, zur nächtlichen Beleuchtung sich verbrennen lassen mußten. Zu diesem Schauspiele hatte Nero seinen Park hergegeben, und er selbst gab

9. Ausgewählte Abschnitte der Weltgeschichte, Einführung in die geschichtliche Lektüre - S. 107

1916 - Düsseldorf : Schwann
— 107 — jene zierlichen Erker, Ecktürmchen und Söller nach, welche die überstrebenden Giebel, das „Übergezimbere", verdrängen; Italien lehrte die Anwendung festeren Materials und die stolzen, betürmten Stadtburgen der Patrizier, die mit ihren feuerfesten Gewölben und dem Steinzierat ihrer Front bald auch in deutschen Städten zwischen kleinen bäuerlichen Häusern prangen. Nur die Hauptstraßen sind in vornehmeren Städten bereits meist gepflastert, an den Häusern ziehen sich wenigstens besondere Steinwege hin; aber selbst in Frankfurt a. M. wurden die Hauptstraßen noch bis 1399 nur durch Holzwellen, Sand und kleine Steine gebessert. Wer bei schlechtem Wege ging, fuhr in schwere Holzschuhe, und es wurde von den Ratsherren gefordert, daß sie diese vor der Sitzung auszogen; für die Domherren war es eine gesetzliche Entschuldigung, im Konvent zu fehlen, wenn der Straßenschmutz zu arg war. Da auch in den großen Reichsstädten der Bürger Landbau in der Stadtflur trieb, so hatten die meisten Häuser Viehställe und Scheuern, auch Keller und Brauhaus in engen Höfen. Noch 1350 hörte man in Nürnberg nahe dem Rathause den Schlag des Dreschflegels, durch die Straßen ziehen Kühe und Schafherden zur Stadtweide, große Taubenflüge erheben sich, oft Ursache nachbarlicher Streitigkeiten, und die Schweine, deren Ställe selbst nach der Straße zu liegen, was der Rat in Frankfurt 1421 verbietet, wühlen im Straßenkot; im reichen Ulm wird 1410 den Schweinen das Recht des Herumlaufens in den Straßen auf die Mittagsstunde von 11 bis 12 Uhr beschränkt. In den Flußarmen, die durch die Stadt führen, hat zahlreiches Vieh seine Schwemme, auf freien Plätzen sucht das Federvieh in Tümpeln neben stattlichen Gebäuden seine Nahrung, und es fehlt an abgelegeneren Plätzen, auch selbst vor den Häusern nicht an angehäuftem Dünger, den der Rat zu festlichen Zeiten und bei hohen Besuchen fortschaffen läßt. Für reichliches und gutes Wasser haben die alten Städte immer, oft mit großer Mühe und vielen Kosten gesorgt; sie haben fließende Gewässer um und durch die Stadt geleitet, Wasserreisen und Wasserhebewerke angelegt, denn Wasser ist ihnen für Vieh, Mühlen und viele städtische Gewerbe sowie gegen Brandunglück unentbehrlich; es quillt in den vielen Ziehbrunnen der Straßen, sprudelt auf Plätzen in Schöpftröge von Stein und Metall und füllt an geeigneten Stellen große Wasserbottiche für Feuersgefahr. Bei Kirche und Rathaus erinnert noch die Linde an die Zeit, wo die Stadt noch nicht war, und besonders in den neuen Stadtteilen liegen zwischen den Häusern Obst- und Gemüsegärten, in denen Nelke, Lack, Rose und Lilie blühen. Fast den ganzen Tag hindurch tönt Glockenklang von den vielen Kirchen, Klöstern und Kapellen; er ist dem Bürger herzlich lieb, denn er umklingt ihm das ganze Leben, und der Deutsche ehrt seine Glocken wie lebende Wesen und nennt sie gern Anna, Susanna usw. Während früher nur das Kirchengeläut die neun Tageszeiten der Kirche meldete und daneben das Horn des Türmers und eine Sonnenuhr oder eine Sanduhr am Rathause die Stunden wiesen, die nach römischem Brauch 1 bis 24 gezählt wurden, zeigt vom 14.- Jahrhundert an das Zifferblatt der allmählich eingeführten Turmuhren die Stunden von 1 bis 12. Die häusliche Einrichtung trug das Gepräge der Einfalt des Zeitalters. Im Erdgeschoß ist die Werkstatt und außerdem eine Hinterstube mit Kammern als Wohngelaß, der meiste Raum der oberen Stockwerke des Hauses dient

10. Ausgewählte Abschnitte der Weltgeschichte, Einführung in die geschichtliche Lektüre - S. 153

1916 - Düsseldorf : Schwann
— 153 — In das Werk der verfassunggebenden Versammlung braust das Heulen des Bastillesturmes, 14. Juli; das ancien regime mit all seinen gutsherrlichen Rechten, Zehnten, Steuerfreiheiten sinkt zu Boden, und die unumschränkte Monarchie weicht der konstitutionell-beschränkten. Trunkene Volkshaufen holen den König Ludwig Xvi. samt seiner Familie nach Paris. Nach dem mißglückten Fluchtversuch im Juni 1791 ist er ein Gefangener im Temple. Ganz im Banne des jakobinischen Pöbels steht die gesetzgebende Versammlung: seit Oktober 1791. Die Schrecken der Revolution werden entfesselt; die Erstürmung der Tuilerien jagt den König in den Schutz der „Volksvertreter", und die grauenvollen „Septembermorde" künden ihm sein eigenes nahes Schicksal. Am ersten Tage des Nationalkonventes, 21. September 1792, fällt das Königtum: Vive la republique! Genau vier Monate später führt man den unglücklichen Nachkommen des „Sonnenkönigs" zum Schaffott. Der schreckliche „Wohlfahrtsausschuß", dessen Seele erst Danton, dann Robespierre ist, türmt Greuel auf Greuel. Im Oktober 1793 besteigt auch Marie Antoinette den Henkerkarren. Wie eine losgelassene Bestie rast die sozialistische Revolution, ihre eigenen Kinder verschlingend. Das Land schwimmt in Blut, alle Ordnung ist gebrochen, alle Sicherheit vernichtet. Erst mit dem Untergänge des furchtbaren Robespierre, Juli 1794, beginnt der Umschwung; die Bestie stürzt in den Abgrund. Das Direktorium, feit 1795, richtet in dem zu Tode erschöpften Lande mühsam die Ordnung einer gemäßigten Republik aus. An seine Stelle tritt 1799 das Konsulat. Die neue Staatsform läuft jedoch aus in die Säbelherrfchaft Bonapartes, eines zweiten Cromvell, und diese geht schließlich über in das Kaisertum, 1804. Der Kreislauf von Monarchie zu Monarchie ist beendet. — Schreiten wir von hier wieder rückwärts. 3. Der Beginn der großen Kriegszeit. Es war im Frühjahr 1792. Das Königtum der Bourbonen lag in den letzten Zügen, und unabwendbar hing das Schicksal über dem Haupte Ludwigs Xvi.; die Männer der revolutionären „gesetzgebenden Versammlung" suchten den Gefangenen des Temple zu verderben. Ludwig hoffte auf das Ausland; da nötigte ihn das eigene Ministerium, das an feinem Sturze arbeitete, Franz Ii., dem „Könige von Ungarn und Böhmen“, den Krieg zu erklären. Franz, der eben erst den deutschen Wahlthron bestiegen, stand zur Rettung des Königtums auf Grund des Vertrages von Pillnitz bei Dresden (August 1791) im Bündnis mit Friedrichs des Großen
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TM Hauptwörter (200)200

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