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1. Lesebuch für Ober-Klassen in katholischen Elementar-Schulen - S. 610

1886 - Münster i.W. : Aschendorff
— 610 — trat, und von da an war der münsterische Fürstbischof zugleich das geistliche Oberhaupt dieser Landesteile. Neben Christoph Bernhard, der 1678 starb, ist noch zu erwähnen der münstersche Minister Franz Friedrich Wilhelm von Fürstenberg. Dieser hat durch seine treff- lichen Maßnahmen zur Heilung der Wunden, die der 7j ähr ig e Krieg dem Volkswohlstände geschlagen hatte, und dadurch, daß er den verdienten Overberg nach Münster berief und im Vereine mit demselben eine vorzügliche Schulordnung entwarf, dem Fürstbistume Münster den Namen eines Muster- staates erworben. Overberg besuchte in Fürstenbergs Auf- träge in den Jahren 1783 und 1734 das Niederstift und konnte nur Günstiges über Land und Leute berichten. Dem Eifer der Geistlichen für den Volksschulunterricht zollte er ein besonderes Lob. Der Sturm, der zu Ende des 18. Jahrhunderts von Frankreich her über Deutschland dahinraste, sollte auch für das Fürstbistum Münster verhängnisvoll werden. Es wurde zwischen Preußen, Hannover und Oldenburg geteilt. Preußen erhielt das Oberstift, Hannover das Amt Meppen und Oldenburg die Ämter Vechta und Cloppenburg, fortan das oldenburgische Münster land genannt. Später kamen Damme und Neuenkirchen hinzu (S. 597 und 606). Mit dem Anfall der Ämter Vechta und Cloppenburg an Oldenburg, der 1803 erfolgte, verschwand auch das in Vechta ansässige Alexanderkapitel (S. 598). Bald darauf sollte die französische Herrschaft, nachdem das ganze Herzogtum Frankreich einverleibt war, das beim Volke überaus beliebte Franziskanerkloster in Vechta vernichten. Im Jahre 1811 wurde es durch ein Dekret Napoleons 1. aufgehoben. Daß es dem katholischen Volke nicht leicht wurde, sich mit allen diesen Neuerungen, die einen kirchenfeindlichen Charakter zur Schau trugen, rasch abzu- finden, läßt sich denken. Die Verdienste der Franziskaner um das Münsterland erkennt man noch zur Stunde dankbar an. Glücklicherweise hatten die Ämter Vechta und Cloppen- burg 1803 einen Fürsten erhalten, der es verstand, die neuen Unterthanen zu versöhnen und für sich einzunehmen. Was der Herzog Peter Friedrich Ludwig in seiner Proklamation vom 30. Juli 1803 versprochen hatte, die früheren münster- schen Unterthanen könnten sich seiner unermüdeten Sorgfalt für die Erhaltung ihres wahren Wohls, der möglichen Ab- stellung aller Mißbräuche, der Handhabung einer unparteiischen Gerechtigkeit, der Beförderung des Fortkommens und Wohl- standes, der Beibehaltung ihrer Gesetze und Gewohnheiten,

2. Lesebuch für Ober-Klassen in katholischen Elementar-Schulen - S. 440

1886 - Münster i.W. : Aschendorff
440 von 15 Jahren war, da knieete er mit den Geschwistern weinend am Grabe der geliebten Mutter. — Doch kamen bald auch frohe Tage, als sein königlicher Vater mit seinem treuen, tapfern Volle den fremden Eroberer aus dem Lande trieb. Da ist der 18jährige Kronprinz selbst mit in mancher Schlacht gewesen und hat die blauen Bohnen um sich pfeifen hören. Und als er nun heran- wuchs zum Manne, da mußte er bald teil nehmen an den Re- gierungsgeschästen; da bereiste er oft die Provinzen des Reiches, um sein künftiges Land und Volk kennen zu lernen. Im Jahre 1840 folgte er seinem Vater auf dem Throne. Mit hohen, heiligen Vorsätzen hat er seine Regierung begonnen. Zu Königsberg, nachdem ihm der Eid der Treue geleistet wor- den war, da hob er seine Rechte gen Himmel und sprach mit lauter Stimme: „Und ich gelobe vor Gottes Angesicht und vor diesen lieben Zeugen allen, daß ich ein gerechter Richter, eilt treuer, sorgfältiger, barmherziger Fürst, ein christlicher König sein will. Ich will Recht und Gerechtigkeit mit Nachdruck üben ohne Ansehen der Person, ich will das Beste, die Ehre aller Stände mit gleicher Liebe umfassen, fördern und pflegen — und ich bitte Gott um den Fürsten-Segen, der dem Gesegneten die Herzen der Menschen zueignet und aus ihm einen Mann nach dem göttlichen Willen macht — ein Wohlgefallen der Guten, ein Schrecken der Frevler." Und zu Berlin sprach er bei der Huldigungsfeier vor einer zahllosen Volksmenge: „Ich gelobe, mein Regiment in der Furcht Gottes und in der Liebe der Menschen zu führen." Dak hat er gethan nach besten Kräften. Im Jahre 1847 berief der König den „vereinigten Landtag", welcher aus Abgeordneten sämtlicher Provinzialstände der Mo- narchie bestand. Denen sagte er unter anderm: „Jeder Preuße weiß seit 24 Jahren, daß alle Gesetze, die sein Eigentum be- treffen, zuvor mit den Ständen beraten werden. Von dieser Zeit an aber weiß jedermann im Lande, daß ich keine Staats- anleihe abschließen, keine Steuern erhöhen, keine neue Steuern auflegen werde, ohne die freie Zustimmung aller Stände." Im Jahre 1848 übertrug der König die Befugnisse des vereinigten Landtags in erweitertem Maße den „Kammern", zu welchen vom ganzen Volke Abgeordnete gewählt werden sollten. Eine Ver- fassung wurde entworfen, von den Kammern revidiert und vom

3. Lesebuch für Ober-Klassen in katholischen Elementar-Schulen - S. 508

1886 - Münster i.W. : Aschendorff
— 508 — 18. Blüchers Gedächtnis. Ich hab’ einen mutigen Reiter gekannt, Der wußte sein Roß zu regieren; Er schwang seine Klinge mit kräftiger Hand Und wußte die Scharen zu führen; Er ritt in den Schlachten wohl immer vorauf: „Hurra!“ rief er, „frisch auf, frisch auf! Wir fechten für König und Vaterland!“ — Den mutigen Reiter, den hab’ ich gekannt. Ich hab’ einen mächtigen Feldherrn gekannt, Der wußte den Tod zu verachten; Der Sieg war an seine Fahne gebannt, Er war der Löwe der Schlachten. Er leuchtete vor wie ein strahlender Stern; Dem folgten wir treu, dem folgten wir gern, Dem schlug unser Herz, von Liebe entbrannt; — Den mächtigen Feldherrn, den hab’ ich gekannt. Wir haben den Helden der Freiheit gekannt, Er hat sich auf Lorbeern gebettet; Wir haben ihn Vater Rlücher genannt, Uns alle hat er gerettet. Die fränkischen Ketten, er riß sie entzwei, Er machte das Vaterland glücklich und frei. Nun ist er gestorben und ruht unterm Sand. Wir haben den Helden der Freiheit gekannt. !!)♦ Von der Etnntsverwoltnng in Preußen. Preußen ist seit dem Jahre 1848, wo der König Friedrich Wilhelm Iv. aus eigener Vollmacht dem Lande eine Ver- fassung gab, seine beschränkte Monarchie. An der Spitze des Staates und seiner gesamten Verwaltung steht der König. Der Staat ist aber eine große bürgerliche Ge- sellschaft und kann unmöglich von einem Einzelnen, dem Kö- nige allein, nach allen Seiten hin persönlich verwaltet werden. Es unterstützen daher den König mancherlei Behörden, und er bedarf vieler Beamten, Staatsdiener, die, auf verschiedene Posten hingestellt, in dem ihnen zugewiesenen Wirkungskreise ihr Amt im Namen des Königs ausüben. Das Staats ministerium bildet die oberste Verwal- tungs-Behörde für den ganzen Staat und steht dem Könige
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