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1. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 159

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
159 erhielten, spter muhte sogar eine Zwischenzeit von 5 Iahren zwischen dem staatlichen Amte und der Statthalterschaft liegen. Die Machtstellung der Statthalter war vllig unumschrnkt, dauerte aber nur ein Jahr- doch konnte das Amt vom Senate verlngert werden. Besondere Schutzgesetze sollten einer willkrlichen oder ungerechten Ver-waltung vorbeugen, und ein reichliches Staatsgehalt sollte den Statt-Haltern ein standesgemes Auftreten ermglichen; doch wurde es immer-mehr Sitte, durch Bedrckung der Provinzialen sich zu bereichern, und wenn die Erpressungen und Unterschlagungen nicht zu viele Millionen betrugen, so stellten sich die Gerichte in Rom regelmig auf die Seite des angeklagten Statthalters. 49. Die Stellung rmischer Vollbrger unter den Untertanen. Rmische Vollbrger in Italien oder in der Provinz verloren nichts von ihrem Brgerrechte, doch ruhten diejenigen Rechte, deren Ausbung an den Aufenthalt in Rom geknpft war, so besonders das ius suffragii. Einzelne Vollbrger lieen sich in groer Zahl Haupt-schlich zu Handelszwecken in Italien und in der Provinz nieder, wobei ihnen ihr ius commercii groe gewerbliche, ihr ius provocationis groe gerichtliche Vorteile bot. Massenniederlassungen rmischer Vollbrger in unterjochten Lndern hieen coloniae. Diese dienten anfangs nur zur militrischen Sicherung unterworfener Gebiete, seit den Gracchen auch zur Versorgung mittel-loser rmischer Brger, seit Sulla zur Versorgung von Veteranen, letzteres jedoch ohne die Beachtung der Frmlichkeiten, die sonst mit einer Koloniegrndung verbunden waren. Die rmischen Vollbrger verloren in der Kolonie ihre civitas nicht, nur ruhten ihre rein politischen Rechte. Wurde eine bereits bestehende Stadt zu einer Kolonie umgewandelt, so nahmen darin die Kolonisten die Stelle eines Adels gegen-ber der eingesessenen Bevlkerung ein. 50. Die romischen Manzen. Die Ausgaben des rmischen Staates waren in der repub-Manischen Zeit im Vergleich zur Kaiserzeit und noch mehr im Ver-gleich zu unserer Zeit gering und unbedeutend. Die Hauptausgabe-posten waren: 1. Der Beamtensold, aber nur fr die Provinzialstatt-Halter und die niederen Beamten, da die eigentlichen Staatsmter als honores unbesoldet waren. 2. Die Ausgaben fr den Staatskultus, umfassend die Opfer, Feste und Tempel. 3. Die Einrichtung und Er-Haltung ffentlicher Bauten, wie Gebude, Straen, Wasserleitungen u. s. w. 4. Der Truppensold, der aber vom besiegten Feinde wieder ersetzt werden mute. 5. Seit C. Gracchus die Getreidespenden an arme Vollbrger in Rom. Die Einnahmen zerfallen in ordentliche und auerordent-liche. Die ordentlichen Einnahmen waren: 1. Die Pachtgelder von den Domnen (agri publici), die teils in der rmischen Feldmark,

2. Geschichte der neueren Zeit - S. 203

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
Die Zeit von der Begrndung des neuen Deutschen Reiches bis zur Gegenwart. 203 600 Mark, er ist Vormundschaftsrichter, er hat das Grundbuch zu führen; mit zwei Laienrichtern (Schffen) richtet er der geringere Strafsachen. Beim Landgericht sind fr brgerliche Rechtsstreitigkeiten von grerer Bedeutung oder als Berufungsinstanz Kollegialgerichte, Zivilkammern (3 Richter) und fr Strafsachen Strafkammern (2 Richter, 3 Schffen; bei zweiter Instanz 3 Richter oder als Berufungssenat 5 Richter) sowie fr schwere Straftaten Schwurgerichte (3 Richter. 12 Geschworene) zustndig, fr Handelssachen zuweilen besondere Handelskammern. Die Senate bei dem Oberlandesgerichte werden aus je 5 Richtern gebildet, beim Reichs-gericht aus je 7 Richtern. Ist die ffentliche Rechtsordnung durch eine schwere Straftat verletzt, so vertritt der Staatsanwalt als Hter des Ge-fetzes die ffentliche Anklage. Beim Amtsgericht ist der Amtsanwalt (Laie) ffentlicher Anklger. Auer bei dem Amtsgericht mssen sich die Par-teien, Klger und Beklagter, durch Rechtsanwlte vertreten lassen (sog. Anwaltszwang). Die beiden Hauptgrundstze bei dem heutigen Proze-verfahren sind ffentlichkeit und Mndlichkeit (seit 1879). Innere Gefchichfe Deuffchlcinds und insbefondere Preuens. 132. Der log. Kulturkampf (1871 1887). Kaum war das Deutsche Reich gegrndet, da wurde der innere Frieden schwer gestrt durch einen kirchlich-politischen Kamps, den man gewhnlich nach einem Ausdruck des preuischen Abgeordneten Rudolf Virchow, eines hervor-ragenden Mediziners, als Kulturkampf" bezeichnet, weil er ein Ringen der modernen Kultur", des Geistes der Freiheit, gegen die der Gewissens-knechtung verdchtigte katholische Kirche schien. Wiederholt hatten kirchenfeindliche Kreise ihre Angriffe gegen ihre angeblich staatsgefhrlichen Ein-richtungen und Grundstze, gegen den Ultramontanismus", die Abhn-gigkeit deutscher Untertanen von einem auerdeutschen kirchlichen Ober-Haupte, gerichtet. Die preuische Regierung hatte ungeachtet dieser Ver-hetzungen die verfassungsmigen Rechte der katholischen Kirche gewahrt. Die Verkndigung des Dogmas von der lehramtlichen Unfehlbarkeit des Papstes durch das Vatikanische Konzil brachte weite Kreise von Ka- u>nehwar-tholiken und Nichtkatholiken in Aufregung, in der Stellung der preuischen ls.guii isvo. Regierung zur Kurie aber keine nderung hervor, bis diese es ablehnte, auf die neue, hauptschlich aus Katholiken bestehende politische Reichs-tagssraktiou des sog. Zentrums (21. Mrz 1871 gebildet) einen Druck zu den. Im Preuischen Abgeordnetenhause hatte sich schon Ende des Jahres 1870 eine gleiche Fraktion gebildet, mit dem Programm, einzutreten fr Aufrechterhaltung und organische Fortentwicklung ver-fassungsmigen Rechts im allgemeinen und insbesondere fr die Freiheit und Selbstndigkeit der Kirche und ihrer Institutionen". Fürst Bismarck erblickte in der neuen politischen Partei des Reichstags eine die Einheit des eben erst geschaffenen Reichs bedrohende Opposition, in der Kurte

3. Geschichtliches Lesebuch - S. 57

1903 - Göttingen : Vandenhoeck u. Ruprecht
Iv. v. Sybel. Einwirkung der Julirevolution auf Deutschland. 57 leise, Verkennen der Bedürfnisse des realen Lebens neben Übertreibung des juristischen Formalismus, Nachlassen des geistigen Verkehrs zwischen Regierenden und Regierten, zwischen Beamten und Volk, in Preußen ebenso wie in den kleineren Staaten. Ein nicht immer nötiger Befehlshaberton galt für unerläßlich zur Aufrechthaltung der Autorität, und vollends die Sicherheitspolizei, angestachelt durch die politischen Sorgen der höchsten Stellen, bewegte sich in einem hofmeisternden, argwöhnischen und kleinlichen Treiben, welches die herrschende Mißstimmung nie zur Ruhe kommen ließ. Denn trotz alles Guten, welches wir eben berichtet haben, blieb der Zorn über die Ausnahmegesetze von 1832 im Wachsen und verbreitete sich durch alle Klassen der Bevölkerung. Zwar die äußere Ordnung wurde an keiner Stelle mehr gestört; die Zeitungen lagen in den Fesseln der Censur, und das neue badische Preßgesetz mußte nach Bundesbefehl durch den Großherzog zurückgenommen werden. In den Kammern verlor die liberale Partei wieder die Majorität und hielt sich in behutsamer Defensive, um nicht neue Gewaltschritte des Bundes hervorzurufen. Aber nur um so tiefer fraß sich der Groll in die Herzen ein. Viele Tausende, die 1830 bei den Aufläufen in Kassel und Dresden den Pöbelexceffen gewehrt oder 1832 ans dem Hambacher Feste harmlos gejubelt hatten, gelobten sich jetzt, wenn es wieder losginge, selbst mit kräftigem Handeln dabei zu fein. Neun Zehntel der deutschen Bürger erfüllten sich im Angesichte der Reaktion mit demokratischen Gedanken, die Gemäßigten mit Begeisterung für den parlamentarischen Staat, wo ein Beschluß der Volksvertretung die Minister aus dem Amte entfernt oder in dasselbe einsetzt, die Heißblütigen mit dem Ideale der Republik, wo der Wille des gesamten Volkes über Gesetzgebung und Exekutive in unbeschränkter Freiheit entscheidet. Noch hatte keine Erfahrung darüber belehrt, wie notwendig jedem großen Gemeinwesen ein mächtiges Organ der Stetigkeit in seiner Politik ist, ein Organ, für welches keine andere Staatsform gleiche Aussicht wie die Erbmouarchie darbietet. Auch darüber war man begreiflicher Weise damals noch nicht klar, daß die parlamentarische Regierung in England nur deshalb einen sichern und gedeihlichen Gang hatte behaupten können, weil sowohl die Volksvertretung als die Verwaltung von zwei fest organisierten und politisch geschulten Adelsgruppen geleitet wurde, die sich im Besitz der Ministerien ohne Störung der Geschäfte ablösten. Außer aller Beachtung blieb die für die Beurteilung eines demokratischen Staatswesens entscheidende That-

4. Geschichtliches Lesebuch - S. 154

1903 - Göttingen : Vandenhoeck u. Ruprecht
154 X. Aus der Frankfurter Nationalversammlung. dürfe das Opfer seines Daseins nicht für eine ungewisse deutsche Zukunft bringen. Diese Männer vergessen dabei freilich etwas Großes, sie vergessen, daß die Grundlage, auf welche der große Kurfürst und Friedrich Ii. bauten, daß diese Grundlage, namentlich die der absoluten Herrschaft, für immer verschwunden ist; sie vergessen, daß damals, als Preußen so tief gesunken war, Deutschland mit ihm sank; sie vergessen, daß damals, als Preußen wieder erstand und herrlich erstand, Deutschland mit ihm erstand, und daß beide Größen nicht ohne einander wieder erstanden wären. Ich will meine Meinung unbekümmert sagen, wie übel sie auch von verschiedenen Seiten aufgenommen werde. Ihr dämpft das Feuer der Anarchie in Deutschland nicht, Ihr dämpft dieses zerstörende Feuer weder in den kleinen Staaten, noch in den mittlern, noch in den großen endlich und in den größten der rein deutschen Staaten, als nur aus einem Wege, nur ans dein Wege, daß Ihr eine kraftvolle Einheit einsetzet und durch diese Einheit die Bahn für die deutsche Volkskraft eröffnet, die zur Macht führt. Die Bahn der Macht ist die einzige, die den gärenden Freiheitstrieb befriedigen und sättigen wird, der sich bisher selbst nicht erkannt hat. Denn es ist nicht bloß die Freiheit, die er meint, es ist zur größeren Hälfte die Macht, die ihm bisher versagte, nach der es ihn gelüstet. Deutschland muß als solches endlich in die Reihe der politischen Großmächte des Weltteils eintreten. Das kann nur durch Preußen geschehen, und weder Preußen kann ohne Deutschland, noch Deutschland ohne Preußen genesen. Und so komme ich doch am Ende wieder auf das, was ich das Einmaleins nannte, zurück. Deun das ist denn doch wohl ein ganz Einfaches, daß eine Macht wie Preußen nicht auf die Probe berufen werden kann. Man kann einen Teil feines Wesens allenfalls hingeben an ein anderes, man kann allenfalls mithelfen zur Herrschaft, man kann das politische Pfuscherwerk einer Trias oder eines Turnus mit aufputzen helfen; allein sein ganzes Wesen, das giebt man nicht für drei, sechs oder zwöls Jahre hin, sein ganzes Wesen giebt man nur hin, uni in ein höheres Wesen für alle Dauer überzugehen. Meine Herren, ich verdamme niemandes Abstimmung, allein, was mich persönlich angeht, ich würde glauben, gebrochen zu haben mit allem, was mir vaterländisch teuer und heilig ist, gebrochen zu haben mit meinem Vaterlande, wertn ich anders meine Stimme abgäbe als für die Einheit Deutschlands, für die erbliche Krone meines Vaterlandes. — So bin ich gesonnen und werde so gesonnen bleiben und bis an mein Ende den Glauben festhalten,

5. Geschichtliches Lesebuch - S. 28

1903 - Göttingen : Vandenhoeck u. Ruprecht
28 Ii. v. Sybel, Erste Jahre des Bundestags. gelegenheiten ihrer Sphäre in schöner Freiheit, die niedern nnbelästigt durch die Bureaukratie, der König ungehindert durch ein herrschgieriges Parlament. Ein freier König regiere ein freies Volk. Also nirgends Revolution und Freiheit überall. Nur für eine Kleinigkeit blieb kein Raum, für die Freiheit der Bürger und der Bauern. Und ebenso fraglich war es, wie bei dem freien Walten all jener Mediat-Obrigkeiten die Macht der Krone und die Einheit des Staats bestehen könnte. Dem Fürsten Metternich, dessen ganzes System auf der Un- mündigkeit des Volkes und der Zersplitterung des deutschen Bodens beruhte, waren die feudalen Lehren auf das höchste willkommen. Wie oft hat er dem König vorstellen lassen, daß Preußen nach der Verschiedenheit seiner Bestandteile kein Einheitsstaat werden könne. Pro-vinzialstände seien trefflich, Reichsstände gefährlich. In gleichem Sinne empfahl er auch Herstellung der Binnenzölle anstatt des neuen Grenzzollsystems. Der konservativen Gesinnung der preußischen Beamten traute er nicht über den Weg; um so gewisser sah er in den Grundsätzen der altständischen Partei das zuverlässige Bollwerk gegen die sociale Revolution. Was ließ sich vom österreichischen Standpunkte Dringlicheres zur Empfehlung dieser Grundsätze sagen, als daß durch Befolgung derselben Preußen sehr bald zur Höhe der österreichischen Zustände emporsteigen würde? Der König, von den verschiedensten Seiten bestürmt, schwankte längere Zeit. Endlich, am 11. Juli 1821, kam die Entscheidung. Eine von Hardenberg im modernen Sinn entworfene Kommunalord-nnng wurde abgelehnt, die Einrichtung der Provinzialstände beschlossen, die Berufung der Reichsstände vertagt. Die nähere Gestaltung des ständischen Wesens überließ der König seitdem seinem geistreichen Sohne, dem den altständischen Anschauungen zugeneigten Kronprinzen. Es dauerte daun noch bis 1823, ehe das Gesetz über die Provinzialstände fertig war, und als sie endlich an das Licht traten, hatte die feudale Partei zwar den Triumph, daß die Ritterschaft in allen Landtagen das entscheidende Übergewicht besaß, die hohe Beamtenschaft aber hatte dafür gesorgt, daß der Wirkungskreis des ganzen Instituts so harmlos, so enge, so bescheiden wie möglich gezogen war, mit strengem Verbot der Bekanntmachung ihrer Verhandlungen, so daß ihre Thätigkeit der eigenen Provinz verborgen blieb. Diese Schöpfung that der Machtfülle der Krone und der Straffheit der Staatsverwaltung wahrlich keinen Eintrag.

6. Geschichtliches Lesebuch - S. 81

1903 - Göttingen : Vandenhoeck u. Ruprecht
Vi. Freytag, Das Hambacher Fest. 81 Fürsten und Volksvertreter, alle politischen und socialen Parteien haben dafür und dagegen gerungen. Die Männer, welche an dem Hambacher Fest mit ganzem Herzen teilnahmen, nannten sich selbst zum Unterschied von den gemäßigten Liberalen die Entschiedenen. Ihnen allen war wohl gemeinsam, daß sie die Herrschaft der erlauchten Familien in den deutschen Staaten für eine ungemütliche Erfindung der Vergangenheit hielten, welche schwerlich anders als durch Beseitigung des monarchischen Prinzips unschädlich gemacht werden könnte. Denn man merke wohl, sie waren fast sämtlich aus den Staaten des Rheinbundes. Wer aber näher zusieht, erkennt leicht, daß unter ihnen schon damals zwei grundverschiedene Auffassungen der Politik hervortraten. Die einen stehen in Abhängigkeit von der französischen Bildung jener Jahre, sie verkünden Solidarität der liberalen Jntereffen in Europa, die Pflicht für jedes fremde Volkstum sich zu begeistern, sind nicht frei von kommunistischen Ideen und begünstigen den Kampf gegen das Kapital. Die andern stehen fest auf deutscher Nationalität, betrachten die demokratische Bewegung Frankreichs mit Mißtrauen und sind dem Treiben der Socialisten abhold. Es waren diese beiden Richtungen, welche sich achtzehn Jahre später in den badischen Kammern und anderswo feindselig trennten, die erstere steht noch heute in schwächlichem Kampf gegen das neue Staatsleben der Deutschen, die zweite hat ihre Versöhnung mit dem monarchischen Prinzip geschlossen und wird durch die liberalen Parteien unseres Staates vertreten. Freilich waren damals auch die deutsch gesinnten Patrioten, welche sich nicht mit den unsicheren Träumen von allgemeinem Weltbrand und europäischer Republik befriedigten, in verhängnisvoller Unsicherheit über den Umfang ihres künftigen Deutschlands. Wie die österreichische Ländermasse dazu stehen sollte, wußte keiner zu sagen. Es ist noch lange nachher ein ganzes Jahr parlamentarischer Verhandlungen nötig gewesen, um darüber eine politische Forderung zu erzeugen. Und ferner war ihnen das Wesen des preußischen Staates fast unbekannt. Sie vergaßen gern, daß Preußen damals vierzehn Millionen Deutsche umfaßte, fast mehr als die kleinen Bundesstaaten zusammen, und daß eine festorganisierte Einheit, die bereits die reichliche Hälfte des Ganzen war, bei jeder Neubildung deutscher Verhältnisse ein entscheidendes Wort sprechen mußte. Gern trösteten sie sich mit der Annahme, daß man auch in Preußen sehr unzufrieden sei und daß viele aus der Rheinprvvinz gern unter ihnen Müller, Geschichtliches Lesebuch. ß

7. Geschichtliches Lesebuch - S. 64

1903 - Göttingen : Vandenhoeck u. Ruprecht
64 Y. Pfizer, Kosmopolitismus und Nationalität. man es für unmenschlich und frevelhaft, ihn von seiner Familie weg zu verkaufen, Weib und Kinder ans seinen Armen zu reißen; aber Nationen werden immer noch ohne Gewissensregung zerstückelt, auseinandergerissen und mit den abgehauenen blutenden Gliedern Schacher getrieben, wenn gleich der Despot Napoleon selbst es ausgesprochen hat: „daß diejenigen nicht mit dem Geiste des Jahrhunderts übereinstimmen, welche meinen, daß die Nationen Viehherden seien, die nach göttlichem Recht einigen Familien angehören". Denn eben die neue Zeit säugt an, die Rechte der Nationen geltend zu machen und zurückzufordern. Immer klarer tritt es hervor, daß mit den Sprachen sich die Böller teilen, Nation und Sprache aber identisch sind, und daß es frevelhaft und thöricht ist, zu scheiden, was die ewigen Gesetze der Natur und der Geschichte verbunden haben. Die Sprache ist der halbe Mensch, und zwar diejenige Hülste des Menschen, durch welche er einer Nation angehört: so weit eine Sprache reicht, so weit reicht auch eine Nation: dies ist (einzelne Ausnahmen, wie sich überall von selbst versteht, abgerechnet) das leitende Prinzip der neuen Zeit, welche Nationen bilden will, und zwar nicht bloß eine herrschende, sondern ans der Grundlage einer ehrlichern, naturgemäßem Politik und gegenseitiger Achtung der nationellen Persönlichkeit viele. In künftigen Jahrhunderten mag freilich wieder ein ganz anderes Prinzip der Gestaltung zur Herrschaft gelangen; aber der große Kampf der Gegenwart, der jetzt die europäische Welt in ihren Grundfesten bewegt und erschüttert, wird um die Existenz und die Rechte der Nationen gekämpft. In diesem Kampf ist zwar Polen dreimal unterlegen, aber Griechenland, Belgien und Irland haben teilweise gesiegt; bald wird Italien nachfolgen, und Deutschland sollte allein zurückbleiben? Wie die Nichtachtung der freien Persönlichkeit das absolute Unrecht, der Inbegriff aller Verbrechen ist, so kann auch ein Volk nicht freventlicher beeinträchtigt, nicht tiefer im Mark des Lebens angegriffen werden, als wenn man feine Nationalität antastet. Das heiligste Recht einer Nation ist das, als solche zu bestehen und anerkannt zu werden, solange sie die Kraft hat zu bestehen; hat sie diese Kraft verloren, so geschieht ihr freilich kein Unrecht, wenn ihrem selbständigen Dasein ein Ende gemacht wird. Aber wehe dem Volke, bei welchem das Bewußtsein der Nationalität nie erwacht oder auf immer eingeschlafen ist! Es gleicht dem dumpfen Sklaven, der vor dem Gedanken der Befreiung zittert, dem Hunde, der die Hand leckt, die ihn schlägt.

8. Abth. 1 - S. 385

1818 - Elberfeld : Büschler
Na- 'eon Buonapa rte. 385 Spanien, Italien, in Teutschland und Frankreich gegen den Erbfeind gekämpft hat. 64. Napoleon Buonaparte, Kaiser der Franzosen, den 18. May 1804. Die ersten Jahre des Confulats waren für Frankreick eme Zeit der Beruhigung, der rückkeh- renden Ordnung, des Fleißes und Wohlstandes; die geängsteten Gemüther athmelen wieder freier auf und des ersten Eonsuls Name wurde von tau- send Lippen mit Seaen genannt. Auch außer Frankreich blickte manches Auge mit großer Hoff- nung auf ihn hin, denn in seiner Heldenkraft erschien er ihnen als derjenige, welcher nach einer sehr wilden Zeit eine neue Ordnung der Dinge stiften, und was aus der blutigen Umwälzung als reiner Gewinn der Gedanken hervorgegangen, für das Menschengeschlecht festhalten könne. Das Ver- mögen dazu fehlte ihm nichts denn wunderbar war die Gewalt, womit er sich alfobald alle Kräfte dienstbar machte; die Klugheit, mir weicher er die brausenden Fluthen der Revolution zunr Stillstände und zum Gehorsam zwang; die Schnelligkeit der Verwaltung, die er in kurzer Zeit über das ganze, große Reich wie ein Gewebe ausbreitete, dessen Endfäden in seinen Haiiden blieben; der Fleiß eildlich, womit sogleich angefangen wurde, das Wesentliche aus den großen Erfahrungen des öf- fentlichen Lebens in neuen Gesetzbüchern nlederzu- legen. Was das Zeitalter Vorzügliches gefordert hatte, — Anerkennung der wesentlichen Menschen- rechte in Allen; Gleickheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz; Aufhebung der Feudalrechte; Freiheit des Glaubens im Gebiete der unsichtbaren Dinge ' - Bb

9. Abth. 1 - S. 442

1818 - Elberfeld : Büschler
4/¡2 Vii.ztr. Mm tbestph. Fried,hjs jetzt. 1648-1817. den Genuß dessen, was ihnen das Glück gewahrt und die Vorzüge, die daraus entspringen, sichert; die endlich dem Volke das Gefühl gebe, es sey nicht mehr der leidende Lbeil, sondern Alle stehen unter den Gesetzen, die seine Vertreter mit ent- werfen helfen. Darum also, weil Völker und Herrscher sich nach einem festen Grunde des Daseyns sehnen, nachdem sich der alte Boden überall wankend ge- zeigt hat, ist das Verlangen nach Verfassungen so drrngend geworden; sind an einigen Orten die Fürsten ihren Völkern damit entgegengekommen und haben an andern die Völker sie laut gefor- dert. Ueberall aber, in asten Gesammtheiten, regt sich mehr oder -minder des Bestreben, sich der neu- en Zeit gemäß zu gestalten, damit sie der Wohl- that einer Verfassung fähig werden mögen. Die Regierungen suchen nach einfacheren, schnel- len und festen Formen der Verwaltung, damit ei- ne künftige Volksvertretung sie Nicht unkräftig und lässig finde. Die Fürsten sammeln sich einen Staatsrath aus den kenntnrßreichsten und trefflichsten Männern des Volkes, damit sie das Licht um sich versammeln und sich mit diesem, ein- zig und allein sicheren Schilde gegen die, gewiß Anfangs unklaren, vielleicht stürmischen, Bewe- gungen der Ständeversammlungen zu rüsten. Denn in den Jahrhunderten seit dem Ende des Mittel- alters hat unser Volk den Gebrauch der Freiheit verlernt. Die gute germanische Natur wird sich indes; leicht wieder an die Lebenslust gewöhnen, in der sie einzig gedeihen kann. Der Adel, wo er zum Vewußtftyn seiner selbst und der Zeit gekommen, will sich vor allen Dingen eine neue, lebendige Gestalt geben, da- mit ihn die Zeit nicht gar ausscheide. Die Zei- ten der Lehnsverfassung sind vorüber; der Grund- besitz und die daran geknüpfte Kriegspflicht unter- scheiden ihn nicht mehr von dem Bürger; die neue Kriegsweise hat ihm gleichfalls fr ne alte, unter- scheidende Erziehung genommen; das Recht der

10. Die deutsche Geschichte - S. 598

1829 - Elberfeld : Büschler
598 Vh. Ztr. Von: wcstphäl. Fried, bis jetzt. 1648 —18*29. England zu hemmen.— Die hannöverschen Truppen wurden ent- waffnet. Aber Tausende von ihnen schifften nach einander nach England hinüber, und bildeten den Kern einer deutschen Krieger- schaar, die mit tüchtigem Gemüthe und vielem Ruhme in Portu- gal, Spanien, Italien, in Deutschland und Frankreich gegen den Erbfeind gekämpft hat. Die Standhaftigkeit, mit der diese deutschen Männer ihr Ziel verfolgt haben, während in Deutsch- land selbst ein unglücklicher Krieg nach dem andern, noch zehn Jahre hindurch, allen Muth und alle Hoffnung niederbeugte, und also keine Belohnung im Vaterlandc ihnen winkte, — diese Stand- haftigkeit, muß den Männern zu hoher Ehre angerechnet werden. Viele von ihnen sind in dem heißen Kampfe gefallen, und ruhen, fern von ihrer Heimath, in fremder Erde. l4i. Napoleon Buonaparte, Kaiser der Franzosen, den 18. Mai 1804. Die ersten Jahre des Consulats waren für Frankreich eine Zeit der Beruhigung, der rückkehrenden Ordnung, des Fleißes und Wohlstandes; die geängsteten Gemüther atbmeten wieder freier auf, und des ersten Eonsuls Name wurde von tausend Lippen mit Segen genannt. Auch außer Frankreich blickte Hoff- nung auf ihn hin, denn in seiner Heldenkraft erschien er ihnen als derjenige, welcher nach einer sehr wilden Zeit eine neue Ordnung stiften, und was aus der blutigen Umwälzung als rei- ner Gewinn der Gedanken hcrvorgegangcn, für das Menschen- geschlecht festhalten könne. Das Vermögen dazu fehlte ihm nicht; denn wunderbar war die Gewalt, womit er sich alsobald alle Kräfte dienstbar machte; die Klugheit, mit welcher er die brau- senden Fluchen der Revolution zum Stillstände und zum Gehor- sam zwang; die Schnelligkeit der Verwaltung, die er in kurzer Zeit über das ganze, große Reich wie ein Gewebe ausbreitete, dessen Endfäden in seinen Händen blieben; der Fleiß endlich, womit sogleich angefangen wurde, das Wesentliche aus den groß- ßen Erfahrungen des öffentlichen Lebens in neuen Gesetzbüchern niederzulegen. Was das Zeitalter Vorzügliches gefordert hatte: — Anerkennung der wesentlichen Menschenrechte in Allen; Gleich- heit aller Staatsbürger vor dem Gesetz; Aufhebung der Feudal- rechte ; Freiheit des Glaubens im Gebiet der unsichtbaren Dinge; eine Regierungsform, welche die Kraft der Einheit in Ausfüh- rung der Staatszwccke, und die Vielseitigkeit der Berathung in Entwerfung der Gesetze, vereinigte; — das Alles und so vieles Andere schien auf dem nun beruhigten Boden Frankreichs, unter dem Schutze des außerordentlichen Mannes, allen andern Völ- kern zum Muster, aufzublühen. Was konnte dieser Mann dem gestimmten Europa, was der Weltgeschichte werden, wenn er dieses hohe Bild der Edelsten,
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