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1. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 43

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
43 - richtet sich also nach der Art der Ttigkeit, und je edler die Ttigkeit i|1' 6ter^rm me Schopsnng de- Menschen, der ja ein Com.' isi. Es gibt drei Arten von Stasverfasiungen e nackdem -in einziger oder der Adel oder das ganze Voll, die hchste Gewalt innehat Bei jeder Berfasinng gibt es eine gute und e.ne jalechte Form, je nachdem sich der herrschende Tesl von dem Gemein-Wohle ober von seinen Sonderinteressen leiten lafet. ,'L fassungen mit ihren Abarten sind: Monarchie und Tyranms, Anstobratie - "Slll! St'sv.-' >" <-* Sva'? geben, und in ihren ebenso einheitlichen rote zroeckvollen Bewegungen verrt die Welt die Einwirkung der Unvernunft. 3l denen und der 5toizismns. Nach enon barf allein die Vernunft barber entscheiden, roie man hier auf Erben zum wahren Glcke gelangen kann. Die Vernunft lehrt aber bafo bahin allein die Tugenb und bereu Ausubung fuhrt weil man' in der Tugenb das einzig wahre Gut erkennt und tn der Schlechtigkeit das einzige bel; alles anbere ((Befunbhett, Ehre, Reich- -'Ssasp.!!'", M ihr erblichen sich iiflmlid) rolfien und Ibolloii; W Bettigung brngenbe Erkenntnis (wie sie em Sokrates tatsachlich besah) Aus ihr ergeben sich, gewissermaen als ihre mber, bte Besonnenheit beim Hanbein, die Tapferkeit beim Leiben und bte (Berech- ,i9he%7mtei" V-7zwr alles Schmerzende weih es ab zu berwinden, Er ist frei von Leidenschaften, som,t.ata. frei und wr' er in Letten geboren"; daher ist er auch ein wahrhafter Serrfcher und König und steht an innerer ^be nicht einmal der Gottheit nach. Doch gehrt zum ustembe des stoischen Weisen nicht blok das Bewutsein der eigenen Vollkommenheit, jonbern auch bte praktische Tugenbbung an den Mitmenschen Alle il ia Brber, weil jebe menschliche Seele em Ausflu des gottlich -euers ist und Laus ergibt ^tch die allgemeine Menschenliebe, von der auch die Sklaven nicht ausgenommen s^d. Deshalb gibt es auch nur ein Gesetz und ein Recht, und daher sollte es auch nur einen Staat geben, der die gesamte Menschheit umfassen rourbe - Die Stoiker setzen also an die Stelle des Emzelstaates den Weltstaat, an die Stelle des Nationalismus den Kosmopolitismus. 32. vas wichtigste der das Leben der Aqniker und Stoiber. Die stoische Schule ist eine Weiterbildung der von Antisthenes begrndeten kynischen Schule, Antisthenes von Athen, 444-368,

2. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 28

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
28 (die Wespen) (422), gegen die Prozesucht der Athener, oi gvi&eg (die Vgel) (414), handelnd von einem Vogelstaate in Wolkenkuckucksheim, nicht blo ein poetisches Mrchenspiel, sondern ein geistreicher Spiegel der abenteuerlichen Plne der Athener zur Zeit der Expedition nach Sizilien, ai Oea/Liocpoqidcovacu, benannt nach einem Frauenfeste, (Thesrnophorien) (411), gerichtet gegen Euripides, oi drycixoi (die Frsche) (405), gegen den Verfall der tragischen Kunst und im besonderen gegen Euripides. Das Ziel der Komdien des Aristophanes und berhaupt der sogenannten lteren Komdie ist nicht blo (Erheiterung der Zuschauer durch munteren Scherz und launigen Witz, sondern ein hheres, sittliches, indem durch Verspottung von Fehlern und Blen, wie sie das damalige Staats- und Privatleben vielfach bot, auf Besserung hingewirkt werden soll. Hervorragende Staatsmnner, Philosophen, namentlich die durch ihre Lehre verderblichen Sophisten, Feldherren, Demagogen wurden schonungslos, selbst mit Nachahmung ihrer Persnlichkeit durch sorgfltig gearbeitete Masken, auf die Bhne gebracht und in ihren Schwchen mit bitterem Spott gegeielt. So bte Aristophanes mit genialem, unerschpflichem, oft derbem, fr unsere Begriffe zuweilen unanstndigem Witz im Dienste eines sittlichen Zweckes das Amt eines politischen Zensors. Schrfe des Urteils, Unerschpflichkeit des Witzes, Meisterschaft der Darstellung in bester attischer Sprache, endlich seine Vaterlandsliebe und sein hherer sittlicher Zweck machen ihn zu dem grten Komdiendichter, wenn auch seine Migriffe in bertreibungen, in Entstellungen, namentlich des Sokrates, und in schmutzigen Spen nicht verschwiegen werden drfen. Die alte Komdie verfgte der einen Chor von 24 Personen und der eine reiche Ausstattung. Eigentmlich ist ihr die Parabase, in welcher der Dichter, zumeist in der Person des Chorfhrers, mit Unterbrechung der Handlung des Stckes sich an das Volk wandte, um Wnsche und Klagen, sein Lob und seinen Tadel der ffentlichen Verhltnisse zum Ausdruck zu bringen. Die sogenannte mittlere Komdie, die der alten im Jahre 404 folgte, nderte sich entsprechend den ungnstigeren Zeitverhltnissen, in denen das Gesetz die Bhnenfreiheit zum Teil einschrnkte und das durch den langen Krieg verarmte Volk fr eine teure Chorausstattung kein Geld mehr hatte, nach Inhalt und Gestalt. Statt mchtiger, bedeutsamer Staatspersonen bringt sie minder wichtige Persnlichkeiten und Männer aus dem gewhnlichen Leben auf die Bhne; der Chor wird mehr und mehr eingeschrnkt, bis er, wie auch die Parabase, ganz verschwindet. Die neue Komdie (von etwa 340 ab) lt das politische und ffentliche Leben unbercksichtigt, bringt aber dafr Charakterstcke nach festgefgtem Plane in lebenswarmer Zeichnung, oft unter Anwendung kunstvoll verschlungener Handlungen und Intriguen. Der durch reiche Gabe scharfer Beobachtung, durch Reichtum von Sentenzen und Witzen, durch Schrfe der Charakteristik, kunstvolle Anordnung, sowie durch leicht dahinflieende Sprache und rhythmischen Versbau be-

3. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 159

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
159 erhielten, spter muhte sogar eine Zwischenzeit von 5 Iahren zwischen dem staatlichen Amte und der Statthalterschaft liegen. Die Machtstellung der Statthalter war vllig unumschrnkt, dauerte aber nur ein Jahr- doch konnte das Amt vom Senate verlngert werden. Besondere Schutzgesetze sollten einer willkrlichen oder ungerechten Ver-waltung vorbeugen, und ein reichliches Staatsgehalt sollte den Statt-Haltern ein standesgemes Auftreten ermglichen; doch wurde es immer-mehr Sitte, durch Bedrckung der Provinzialen sich zu bereichern, und wenn die Erpressungen und Unterschlagungen nicht zu viele Millionen betrugen, so stellten sich die Gerichte in Rom regelmig auf die Seite des angeklagten Statthalters. 49. Die Stellung rmischer Vollbrger unter den Untertanen. Rmische Vollbrger in Italien oder in der Provinz verloren nichts von ihrem Brgerrechte, doch ruhten diejenigen Rechte, deren Ausbung an den Aufenthalt in Rom geknpft war, so besonders das ius suffragii. Einzelne Vollbrger lieen sich in groer Zahl Haupt-schlich zu Handelszwecken in Italien und in der Provinz nieder, wobei ihnen ihr ius commercii groe gewerbliche, ihr ius provocationis groe gerichtliche Vorteile bot. Massenniederlassungen rmischer Vollbrger in unterjochten Lndern hieen coloniae. Diese dienten anfangs nur zur militrischen Sicherung unterworfener Gebiete, seit den Gracchen auch zur Versorgung mittel-loser rmischer Brger, seit Sulla zur Versorgung von Veteranen, letzteres jedoch ohne die Beachtung der Frmlichkeiten, die sonst mit einer Koloniegrndung verbunden waren. Die rmischen Vollbrger verloren in der Kolonie ihre civitas nicht, nur ruhten ihre rein politischen Rechte. Wurde eine bereits bestehende Stadt zu einer Kolonie umgewandelt, so nahmen darin die Kolonisten die Stelle eines Adels gegen-ber der eingesessenen Bevlkerung ein. 50. Die romischen Manzen. Die Ausgaben des rmischen Staates waren in der repub-Manischen Zeit im Vergleich zur Kaiserzeit und noch mehr im Ver-gleich zu unserer Zeit gering und unbedeutend. Die Hauptausgabe-posten waren: 1. Der Beamtensold, aber nur fr die Provinzialstatt-Halter und die niederen Beamten, da die eigentlichen Staatsmter als honores unbesoldet waren. 2. Die Ausgaben fr den Staatskultus, umfassend die Opfer, Feste und Tempel. 3. Die Einrichtung und Er-Haltung ffentlicher Bauten, wie Gebude, Straen, Wasserleitungen u. s. w. 4. Der Truppensold, der aber vom besiegten Feinde wieder ersetzt werden mute. 5. Seit C. Gracchus die Getreidespenden an arme Vollbrger in Rom. Die Einnahmen zerfallen in ordentliche und auerordent-liche. Die ordentlichen Einnahmen waren: 1. Die Pachtgelder von den Domnen (agri publici), die teils in der rmischen Feldmark,

4. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 84

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
= 84 -r Abnderungsvorschlge muten schriftlich eingereicht werden, konnten jedoch von dem Vorsitzenden zurckgewiesen werden, wenn sie gegen ein Gesetz verstieen. Nach Schlu der Debatte lie er abstimmen, bei ffentlicher Abstimmung durch Aufhebung der Hnde, bei geheimer durch Stimmsteine. der den ganzen Vorgang setzte der Ratschreiber eine Urkunde auf fr das Staatsarchiv, der er den Namen des Prsidenten und den seinigen beifgte. Die Befugnisse der Volksversammlung: 1. Der Anteil an der Gesetzgebung war bis 404 sehr groß, weil das Volk bis dahin allein darber zu entscheiden hatte, ob eine von Sachverstndigen vorberatene und vom Nate begutachtete Neuerung Gesetz werden sollte oder nicht. Seit der Wiederherstellung der Demo-kratie, 403, setzte das Volk seinen Anteil an der Gesetzgebung jedoch bedeutend herab. Alljhrlich konnte nmlich in einer der ersten Volks-Versammlungen jeder Brger Gesetzesnderungen beantragen, und das Volk stimmte zunchst nur darber ab, ob ein Antrag einer nheren Wrdigung wert sei. War er das, dann mute der Antragsteller ihn nebst dem entgegenstehenden alten Gesetze ffentlich zur allgemeinen Kenntnisnahme ausstellen. Nach einigen Wochen whlte dann das Volk einen aus Heliasten gebildeten Gerichtshof und eine Kommission zur Verteidigung des alten Gesetzes. Dann erst erfolgte die Entschei-dung der die Annahme des neuen Gesetzes in der Form eines regel-rechten Prozesses zwischen dem Antragsteller und der Verteidigungs-Kommission vor dem gewhlten Gerichtshof. 2. Auch bei der Wahl der Beamten waren die Befugnisse der Volksversamlung stark eingeengt; denn von den etwa 20 staatlichen Beamtenkollegien wurde nur ein Viertel gewhlt, wie die Vertreter der militrischen und finanziellen Obermter, während die anderen Be-amten erlost wurden. 3. Die richterlichen Befugnisse der Volksversammlung wurden seit 403 gleichfalls auf auerordentliche Flle beschrnkt und auch dann wurde die endgltige Entscheidung zumeist von dem zustndigen Ge-richtshof getroffen; vergl. unter 86 der die Probole und Eisangelie. (Der Ostrakismos wurde seit 403 nicht mehr ausgebt.) 4. Aber auch nach der Wiederherstellung der Demokratie 403 stand dem Volke doch noch die oberste Entscheidung zu der Krieg und Frieden, der Aussendung und (Empfang von Gesandten, Erteilung des Brgerrechtes, religise Angelegenheiten, auergewhnliche (Ehrungen u. a. 84- Das athenische Gerichtswesen. Der Proze in einer Privatklage heit fj der ffentliche Proze \ Yqa(jrf- Der Klger heit d Stcoxwv, der Beklagte (fevymv. - Als Klger konnte nur ein vollberechtigter Brger auftreten, Fremde und Metoiken muten sich durch einen nqoazrri? vertreten lassen. -Wer als Klger in einem Kriminalprozesse nicht den fnften Teil der Stimmen erhielt, mute 1000 Drachmen Strafe zahlen und konnte im

5. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 58

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
58 sich die Erde als eine Scheibe, in deren Mitte das eben angegebene Aigaiifche Meer liegt. Dieses stellt er sich als Binnenmeer vor, rings umgeben von mehr oder minder groen Inseln,- jenseits dieses Insel-Kranzes dehnt sich das unabsehbare Auenmeer mit dem alles ab-schlieenden Okeanos-Strom aus. Auen- und Innenmeer sind durch Meerstraen verbunden; als solche gelten auch Flsse, wie Donau und Nil. - Der Okeanos ist eine mchtige Meeresstrmung, welche die Erdscheibe rings umfliet und in sich zurckstrmt,' zumeist umfliet er das Auenmeer, an einzelnen Stellen jedoch berhrt er den Inselkranz. - Das westliche Mittelmeerbecken mit Italien und Sizilien, ja sogar bei Kerkyra ist Homer ein wahres Wundergebiet,- seine abenteuerlichen Vorstellungen drften auf Berichte phoinikischer Seefahrer zurckgehen, die in ihrem Wagemut vom Atlantischen Ozean nicht abgeschreckt wurden und von ihren Fahrten viele Wunderdinge zu erzählen wuten. 49. Die Stndegliederung. Die Brger zerfielen in Adlige und Gemeinfreie,- doch waren jene allein vollberechtigt, während diese unter dem Drucke des Adels zu voller Bedeutungslosigkeit herabgesunken waren, wie das besonders in den Volksversammlungen hervortritt. Aus dem Adel wurde der Rat der Geronten gebildet, den der König bei allen wichtigen Ange-legenheiten erst hren mu; dieser tagt im Megaron des kniglichen Palastes beim Mahle, wobei der Gerontenwein getrunken wird. Der König ist unter den Adligen wenig mehr als der primus inter pares. Die dem patriarchalischen Knigtum berhaupt zukommenden Vorrechte eines Oberpriesters, Oberrichters und Feldherrn stehen auch dem homerischen Könige zu. Seine Einknfte setzen sich zusammen aus freiwilligen und fest bestimmten Beitrgen des Volkes und dem (Ertrage des Krongutes (ro re/nevog). Besondere Abzeichen seiner Wrde hat er nicht: das Szepter trgt er nur dann, wenn er gerade die anordnende oder ratende Person ist. Dasselbe war da-mals nicht das Abzeichen einer kniglichen Machtstellung, sondern kennzeichnete blo den jeweiligen Inhaber einer ffentlichen Handlung, z. B. einen Richter beim Rechtsprechen, einen Redner in einer ffentlichen Versammlung, einen Herold als ffentlichen Abgesandten usw. Auer den Adligen und Gemeinfreien gab es noch wenig geachtete Beisassen (Klienten, ot fierardtai) und freie Arbeiter (ol &rjrs). Dazu kamen noch die Sklaven. In den Zustand der Sklaverei geriet man durch Abstammung von Sklaven, durch Kriegsgefangenschaft und durch den hauptschlich von den Phoinikern betriebenen, sehr eintrglichen Menschenraub. Die Behandlung war meist nicht hart, vielfach sogar recht herzlich und vertraut, wie die Stellung des Sauhirten (Eumaios und ebenso der Eury-kleia, der Amme des Odysseus, beweist. 50. Das Erwerbsleben. 3u Homers Zeiten herrschte die sogenannte Naturalwirtschaft.

6. Geschichte der neueren Zeit - S. 13

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
Sieg des Despotismus in Frankreich, politisches Ubergewicht :c. 13 Hannover bertrug, dessen Kurfürst Georg als Urenkel Jakobs I. 1714 den Thron erbte. (Unter den Herrschern aus dem Hanse Hannover dauerten die Be-schwerden des Volkes der Bedrckungen durch die hheren Stnde fort, politische In den oberen Gesellschaftsschichten machte sich neben viel uerlichem rfoise-Frommtun arge Roheit, Sittenlosigkeit und Freigeisterei breit. England ist die Heimat des Freidenkertums. der natrlichen Religion, des Deismus, des Zweislertums an allem (Skeptizismus), anderseits aber auch der Volks-wirtschaftslehre (Nationalkonomie). Von dort drang das Gift des Unglaubens nach Frankreich. Nirgendwo herrschte greres Elend unter der armen Be-vlkernng, als in England. Derselbe Geist der rcksichtslosen Selbstsucht, der die Mchtigen im Privatleben leitete, der den auerordentlichen Aufschwung in Industrie und Handel beeinflute, erzielte in der Politik gewaltige Erfolge. England vernichtete nacheinander die spanische, die hollndische, die franzsische Seemacht und machte sich zum Alleinherrn auf allen Meeren. Es erwarb das grte Kolonialreich der Erde. Verlor es in Nordamerika durch seinen blinden Eigennutz die meisten Kolonien, so verschaffte es sich reichsten Ersatz in Ostindien. Sdafrika und Australien. 2. Sieg des Despotismus in Frankreich, polififches bergewicht Frankreichs in Europa. Begrndung des Deipotisrnus in Frankreich. tz 10. beriieht. In England scheiterte der Absolutismus des Knig-tums der Stuarts au dem Geiste des Republikanismus, weil er diesen auch auf dem religisen Gebiete zu fesseln trachtete. Das franzsische Knigtum hatte einen hnlichen Kampf zu bestehen mit dem gleichen Gegner, besa aber an dem Katholizismus einen weit kraftvolleren Bundesgenossen, als die Stuarts an ihrer im Grunde calvinischen Hochkirche, und entwand dem Geiste der Auflehnung eine Hauptwaffe durch Duldsamkeit hinsichtlich der Religion. Erst auf der Hhe der Macht holte der franzsische Despotismus zum Vernichtungsschlage gegen die politisch nicht mehr gefhrliche Religious-Partei der Calvinisten ans und suchte auch die katholische Kirche im eignen Lande zur Staatsanstalt zu erniedrigen, beides zum eignen Nachteil. In politischer Hinsicht gelang es dem Knigtum mit Hlse bedeutender Staats-mnner wie Richelieu und Mazarin, die Staatseinheit zu sichern, die Allmacht der Krone zu begrnden und Frankreich in Europa die Vor-Herrschaft fr ein halbes Jahrhundert zu verschaffen. Richelieu. Der Gnstlingswirtschaft, die während der vor-mundschastlichen Regierung der Witwe Heinrichs Iv., Maria von Medici, udw. xin. geherrscht hatte und nach Antritt der Selbstregierung Ludwigs Xiii. fort- 1611^Jis

7. Geschichte der neueren Zeit - S. 84

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
84 Die Zeit der gr. franzsischen Revolution n. d. napoleonischen Militrdiktatur. groen Reichtum, andre waren im Kriegsdienste ganz verarmt. Lebten viele einfach krglich auf ihrem Landsitze, in manchen Gegenden wie in der Vendee und in der Niederbretagne patriarchalisch mit den Bauern, not-gedrungen an ihrer Steuerfreiheit festhaltend, so glaubte eine groe Menge nur in der Hofluft leben zu knnen. In ppigen Festen aller Art, in Sinnenlust und Verschwendung, in Rnken und Klatsch, in frivolen Unter-Haltungen und verfnglichen Wortspielen, in einem sittlich verkommenen, durch vollendete uere Grazie doppelt verfhrerischen Gesellschaftsleben seine Tage hinbringen, das galt diesem Hofadel und den von seiner Fulnis angesteckten Elementen der reichen brgerlichen Salons als Leben, und daran beteiligten sich auch viele Geistliche. Die hheren gingen meist aus dem Adel hervor und hatten znm Teil auerordentlich hohe Einknfte. Neben manchen vortrefflichen Prlaten von tadellosem Lebens-wandel, tief frommer Gesinnung und echt priesterlichem Wirken gab es genug Pflichtvergessene, fr welche die Sitteugesetze und die Glaubens-Wahrheiten abgetane Dinge waren. Dagegen lebte der niedere Klerus im ganzen drftig und sittenrein und wirkte treu und hingebend in der Sittliche Seelsorge. Wenn in weiten Kreisen aller Gesellschaftsklassen Ent-entartun9'ftttlichung und Unglaube in erschreckendem Mae um sich griffen, so trug daran sehr groe Schuld das bse Beispiel, welches der Hof Ludwigs Xiv. und mehr noch Ludwigs Xv. gab, der sich gauz leiten lie von seinen Geliebten, erst der schnen Pompadour, spter der ganz schamlosen Du Barry. Das Knigtum selbst aber bte durch das zuchtlose Treiben der tonangebenden Lebewelt mehr und mehr an Achtung und Ansehen ein. Schwche Am schlimmsten war es, da die Staatsleitung nach der Zahl der des e Gesetze eine groe Machtflle befa, diese aber tatschlich auszuben nicht on.g"m ' mehr die Kraft hatte. Die Schrecken der Haftbriefe (lettres de cachet) und des Staatsgefngnisses, der Bastille, bestanden mehr in der Einbildung des Publikums, als in Wirklichkeit. Der Despotismus, der welchen Klagen laut wurden, war lngst in eine ziemliche Unkrast umgewandelt, wie auch au Stelle des Gehorsams, der Fgsamkeit und des Antoritts-Jndwidua- glanbens dank des verderblichen Einflusses der Literatur der Geist des usmus. gtoe^et und Widerspruchs, der Auflehnung gegen das berkommene getreten war. Kirche und Staat erschienen in ihren Gesetzen als mensch-liche Einrichtungen der Gewalt, als Willkr-Anstalten zur Beschrnkung des jedem einzelnen Menschen zustehende Rechtes der freien Willens-bestimmung; Freiheit wird zum Losungswort der Gebildeten und bald auch der groen Masse der Ungebildeten, und jeder deutete sie nach seiner persnlichen Neigung als sittliche Ungebnndenheit, als Entlastung von den Lehren des Christentums, als Beseitigung der bestehenden Staats- und Gesellschaftsordnung, als wirtschaftliche Wiedergeburt der Einzelpersnlichkeit.

8. Geschichte der neueren Zeit - S. 2

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
2 Zeitalter des krassen Absolutismus (von 16481740). es trotz seiner geringen Mittel die Bedeutung eines europischen (Staates, dann einer Gromacht gewann, die in Deutschland ebenbrtig neben Oster-reich trat und endlich an dessen Stelle die Fhrung bernahm. Groen Einflu auf diesen Wandel der Machtverhltnisse hatte der sich im Innern der Staaten vollziehende Ringkamps zwischen Frstentum und stndischer Volksvertretung um die Gewalt. Im allgemeinen gewann das Frstentum, schon seit der Reformation und durch diese vielfach gefrdert, die Oberhand der die Stnde und nutzte seine unumschrnkte Regierungsgewalt aus zum Vorteil dynastischer Politik und fr Befrie-digung des Eigenwillens und der Selbstsucht, frderte aber auch durch die Sammlung und Anspannung der Krfte die Einheit und Orduung des Der Absvlu-Staates. Dieser krasse Absolutismus" sah des Herrschers Wohl als tismus. ^^chbedeutend mit des Volkes Glck an. Er schuf zu feinen Zwecken die stehenden Heere" und er gab, da der Trger der Gewalt sich als den Staat" betrachtete, der persnlichen Politik nationales Geprge. Nur in den republikanischen Niederlanden und in England siegte der Parla-mentarismns der den frstlichen Despotismus, regierte aber nicht weniger absolut, als dieser. Ein Ringkampf zwischen beiden begann und endete die Epoche von 1649 bis 1789. In Frankreich trug zuerst das Knig-tum den Sieg davon der Elemente, die seiner Allgewalt Schranken setzen wollten, anderthalb Jahrhundert spter unterlag es dem neuen Souvern von schrankenlosem Despotismus, dem Volk. Inzwischen hatte in anderen Staaten, vornehmlich in Preußen und in sterreich, der Absolutismus seinen Charakter wesentlich zur Wohlfahrt des Volkes gendert, insofern er zwar den Willen des Fürsten als Gesetz festhielt, als dessen Pflicht aber den Dienst fr den Staat ansah. Dieser aufgeklrte Abfolutis-mus" wollte auch, da nichts durch das Volk geschehe, aber er forderte von sich, da er alles fr das Volk leiste, und darum hat er, selbst wenn er in den Mitteln und Anordnungen sehlgriff, doch in mancher Hinsicht segensreich gewirkt, namentlich auf Gebieten, auf denen ein fester Wille durchgreifen mu, soll etwas Gutes und Ntiges Boden fassen, also auf dem Toleranz, wirtschaftlichen Gebiet und im Kulturleben. Duldsamkeit gegen Anders-glubige hat erst das aufgeklrte Jahrhundert und zuerst der aufgeklrte Absolutismus eines Friedrich und Joseph gebt und geboten. Menschen-rechte und Humanitt sind erst Begriffe des ausgehenden 18. Jahrhunderts. Wirtschast. Der Absolutismus begrndete als Frderer nationaler Staaten lung^sab'-auch das Entstehen einheitlicher nationaler Wirtschaftsgebiete, in solmismus. denen die mittelalterlichen Stadtwirtschaften aufgehen. Als wirtschaftliche Einheiten suchen die Staaten den Binnenverkehr mglichst zu erleichtern durch Aushebung der Binnenzlle, anderseits die einheimische Gewerbttig-feit zu sichern gegen das berhandnehmen der Einfuhr fremder Industrie-waren durch Grenzzlle und die Ausfuhr der Erzeugnisfe des Inlandes zu steigern, um seinen Wohlstand zu heben. Mit dem Aufschwung der Gewerb-

9. Geschichte der neueren Zeit - S. 87

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
Die franzsische Revolution. 87 Rousseau (17121778) in der Bearbeitung zweier von der Akademie Rousseau, zu Dijon gestellten Preisfragen, indem er Rckkehr zur reinen Natur und zu der von ihr gebotenen Gleichheit der Menschen, damit also eine Um-wlzung der ganzen bestehenden Ordnung in Gesellschaft und Staat ver-langte. Seine Stze, in sich voller Widersprche und Unrichtigkeiten, blendeten durch ihre schlagende Form und rissen, da sie mehr das Gefhl erregten, als aus das Urteil des nchternen Verstandes rechneten, und all-gemein verstndlich waren, die Masse zu Glauben und Bewunderung fort. Ein Mensch ohne jeden sittlichen Halt und wahres Gemt, der seine Kinder dem Findelhaus bergab, warf sich zum Erzieher der Menschen aus. So viel Wahrheit sich auch in seiner pdagogischen Schrift Emil" findet, brigens in Anlehnung an englische Vorgnger, so viel Verkehrt-heiten enthlt sie gleich den anderen Werken. Wortfhrer der Jndividua-litt. wird er zum Prediger der schrankenlosen Staatsgewalt, zum Vater des Volksabsolutismus und des Kommunismus in seinem Verderb-liehen Werke Gesellschaftsvertrag" (1762), in welchem er die Nachteile nicht einer tatschlich bestehenden Monarchie, sondern eines Gebildes seiner Phantasie darlegt und die Republik als die Verwirklichung der Freiheit mit den Rechten der rcksichtslosen Tyrannei gegen einzelne ausstattet. Er verlieh dem Volkswillen Allmacht. Seine Truglehren sind zum Evau-geturnt der Revolutionre, seine Lugworte Freiheit, Gleichheit, Menschen-rechte zu den Schlagworten der Vernichter von Gewissensfreiheit, der Ruber des Privat- und Staatseigentums, der Henker der Menschenrechte, der Mrder aller edlen Empfindungen geworden. Mablys sozialistische Gedanken und Morellys kommunistische Lehren bten bei weitem nicht den gewaltigen Einflu auf das Volk wie Rousseaus Wahnbild des Ge-sellschaftsvertrags, weil er vor allem die urteilslose Jugend irrefhrte. Schon in der Schrift Emil" verkndete er den nahen Ausbruch einer Revolution, die den Groen klein, den Reichen arm. den Monarchen zum Untertan machen werde. In je schlimmerem Lichte die unleugbaren Mistnde der bestehenden Ordnung gezeigt wurden, um so mehr mute die Achtung vor dieser und sie selbst zerrttet werden. Und dazu trugen auer zahlreichen Spott- und Schmhschriften namentlich die Tendenz-stcke des Dichters Earon de Beaumarchais (17321799) Der Bar--aumar-bier von Sevilla" und Die Hochzeit des Figaro" wesentlich bei. Mit diesem Schauspiele trat nach dem Ausspruch Napoleons I. die Revo-lution in Aktion" (1784). Nicht auf Umsturz der Staatsordnung, sondern auf Wirtschaft- Wofnv liche Reformen sannen die Männer, welche eine Befreiung der Land-Freihndler. Wirtschaft, der Gewerbettigkeit und des Handels von den Staatsfesseln des Merkantilsystems erstrebten. D'argenson (16941757), Minister des Auswrtigen von 17441747, und der Handelsintendant de Gour-nay (17121759) prgten fr diese Forderungen das Wort laissez

10. Geschichte der neueren Zeit - S. 126

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
126 Die Zeit der gr. franzsischen Revolution u. d. napoleonischen Militrdiktatur. Stein. 84. Steins Reformwerk. Gleichzeitig mit dem Neubau des Heeres erfolgte eine grndliche Umgestaltung auf sozialem Gebiet, in der Gemeindeverwaltung und in der Staatsleitung hauptschlich durch das Verdienst des Freiherrn vom und zum Stein, der vom 4. Oktober 180724. November 1808 wieder an der Spitze der Zivilverwaltung stand, mit vollem Recht gepriesen als des Guten Grundstein, des Bsen Eckstein, der Deutschen Edelstein", ein Mann der Kraft in Willen und Tat, klar und wahr, fest und treu, vor Gott demtig, furchtlos vor den Menschen, voller Opferwilligkeit fr alles Hohe und Edle, schonungslos gegen alles Niedrige und Schwchliche, ein Feind jedes Knechtssinnes, darum ein Verchter der Rheinbndler wie der Mietlinge" im Beamten-tum. Seinem ganzen Charakter nach unfhig fr die sog. Kunst der Diplomatie, lste er doch durch seinen geraden Sinn, seine strenge Gerechtigkeitsliebe und seine hohe Achtung vor dein Rechte und dem berkommenen als Leiter der Provinz Westfalen (seit 1796) die schwere Ausgabe, die Bewohner der skularisierten Gebiete von Mnster und Paderborn mit den neuen Verhltnissen auszushnen (1802-1804). Vom Jahre 1804 bis 3. Januar 1807 bekleidete er die Stellung eines Ministers im Generaldirektorium sr den Handel und die indirekten Steuern. Nach seiner Entlassung arbeitete er aus feinem Schlffe zu Nassau eine Denk-schrift aus der die zweckmige Bildung der obersten und Provinzial-, Finanz- und Polizeibehrden in Preußen" und erstrebte dann nach seiner Wiederberusung die Verwirklichung seines Gedankens, den Neubau des preuischen Staates zu grnden auf den Gemeingeist des von bnreaukra-tischer Bevormundung befreiten Volkes und deffen opferfreudige Mitarbeit. Was in Frankreich auf dem Wege des Umsturzes unter schweren Gewalt-taten geschehen und deshalb zum Teil wieder beseitigt war. das sollte in Preußen aus dem Wege der Ordnung, soweit es fr Staat und Volk zum Segen diente, dauerndes Leben erhalten und eine sichere Grundlage sr das Staatsgebude bilden. Aufhebung Als Stein die Leitung des Staates wieder^ bernahm, hatte tue der Jmmediatkommission ihm schon vorgearbeitet. e>o erschien bereits am tseu.' 9. Oktober 1807 das knigliche Edikt betreffend den erleichterten Besitz und freien Gebrauch des Grundeigentums sowie die persnlichen Verhlt-nisse der Landbewohner", unterzeichnet von Stein, und erfuhr spter not-wendige Ergnzungen im Sinne der Gleichberechtigung der Stnde. Der Erla, von dem Provinzialminister Fr. Leop. v. Schrtter, einem Schler der Knigsberger Professoren Immanuel Kant und Chr. Jak. Kraus, lngst gefordert, hob die Erbuntertnigkeit aller Bauern auf und fhrte daher notwendigerweife auch zur Beseitigung der dinglichen Lasten, der Fronden, des Gesindezwangdienstes. Vom Martinitag (10. November) 1810 gab es. wie seit 1798 auf den Domnen, nur noch freie Bauern. Die Domnenbauern in Ost- und Westpreuen wurden freie Eigentmer
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