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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 159

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
159 erhielten, spter muhte sogar eine Zwischenzeit von 5 Iahren zwischen dem staatlichen Amte und der Statthalterschaft liegen. Die Machtstellung der Statthalter war vllig unumschrnkt, dauerte aber nur ein Jahr- doch konnte das Amt vom Senate verlngert werden. Besondere Schutzgesetze sollten einer willkrlichen oder ungerechten Ver-waltung vorbeugen, und ein reichliches Staatsgehalt sollte den Statt-Haltern ein standesgemes Auftreten ermglichen; doch wurde es immer-mehr Sitte, durch Bedrckung der Provinzialen sich zu bereichern, und wenn die Erpressungen und Unterschlagungen nicht zu viele Millionen betrugen, so stellten sich die Gerichte in Rom regelmig auf die Seite des angeklagten Statthalters. 49. Die Stellung rmischer Vollbrger unter den Untertanen. Rmische Vollbrger in Italien oder in der Provinz verloren nichts von ihrem Brgerrechte, doch ruhten diejenigen Rechte, deren Ausbung an den Aufenthalt in Rom geknpft war, so besonders das ius suffragii. Einzelne Vollbrger lieen sich in groer Zahl Haupt-schlich zu Handelszwecken in Italien und in der Provinz nieder, wobei ihnen ihr ius commercii groe gewerbliche, ihr ius provocationis groe gerichtliche Vorteile bot. Massenniederlassungen rmischer Vollbrger in unterjochten Lndern hieen coloniae. Diese dienten anfangs nur zur militrischen Sicherung unterworfener Gebiete, seit den Gracchen auch zur Versorgung mittel-loser rmischer Brger, seit Sulla zur Versorgung von Veteranen, letzteres jedoch ohne die Beachtung der Frmlichkeiten, die sonst mit einer Koloniegrndung verbunden waren. Die rmischen Vollbrger verloren in der Kolonie ihre civitas nicht, nur ruhten ihre rein politischen Rechte. Wurde eine bereits bestehende Stadt zu einer Kolonie umgewandelt, so nahmen darin die Kolonisten die Stelle eines Adels gegen-ber der eingesessenen Bevlkerung ein. 50. Die romischen Manzen. Die Ausgaben des rmischen Staates waren in der repub-Manischen Zeit im Vergleich zur Kaiserzeit und noch mehr im Ver-gleich zu unserer Zeit gering und unbedeutend. Die Hauptausgabe-posten waren: 1. Der Beamtensold, aber nur fr die Provinzialstatt-Halter und die niederen Beamten, da die eigentlichen Staatsmter als honores unbesoldet waren. 2. Die Ausgaben fr den Staatskultus, umfassend die Opfer, Feste und Tempel. 3. Die Einrichtung und Er-Haltung ffentlicher Bauten, wie Gebude, Straen, Wasserleitungen u. s. w. 4. Der Truppensold, der aber vom besiegten Feinde wieder ersetzt werden mute. 5. Seit C. Gracchus die Getreidespenden an arme Vollbrger in Rom. Die Einnahmen zerfallen in ordentliche und auerordent-liche. Die ordentlichen Einnahmen waren: 1. Die Pachtgelder von den Domnen (agri publici), die teils in der rmischen Feldmark,

2. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 84

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
= 84 -r Abnderungsvorschlge muten schriftlich eingereicht werden, konnten jedoch von dem Vorsitzenden zurckgewiesen werden, wenn sie gegen ein Gesetz verstieen. Nach Schlu der Debatte lie er abstimmen, bei ffentlicher Abstimmung durch Aufhebung der Hnde, bei geheimer durch Stimmsteine. der den ganzen Vorgang setzte der Ratschreiber eine Urkunde auf fr das Staatsarchiv, der er den Namen des Prsidenten und den seinigen beifgte. Die Befugnisse der Volksversammlung: 1. Der Anteil an der Gesetzgebung war bis 404 sehr groß, weil das Volk bis dahin allein darber zu entscheiden hatte, ob eine von Sachverstndigen vorberatene und vom Nate begutachtete Neuerung Gesetz werden sollte oder nicht. Seit der Wiederherstellung der Demo-kratie, 403, setzte das Volk seinen Anteil an der Gesetzgebung jedoch bedeutend herab. Alljhrlich konnte nmlich in einer der ersten Volks-Versammlungen jeder Brger Gesetzesnderungen beantragen, und das Volk stimmte zunchst nur darber ab, ob ein Antrag einer nheren Wrdigung wert sei. War er das, dann mute der Antragsteller ihn nebst dem entgegenstehenden alten Gesetze ffentlich zur allgemeinen Kenntnisnahme ausstellen. Nach einigen Wochen whlte dann das Volk einen aus Heliasten gebildeten Gerichtshof und eine Kommission zur Verteidigung des alten Gesetzes. Dann erst erfolgte die Entschei-dung der die Annahme des neuen Gesetzes in der Form eines regel-rechten Prozesses zwischen dem Antragsteller und der Verteidigungs-Kommission vor dem gewhlten Gerichtshof. 2. Auch bei der Wahl der Beamten waren die Befugnisse der Volksversamlung stark eingeengt; denn von den etwa 20 staatlichen Beamtenkollegien wurde nur ein Viertel gewhlt, wie die Vertreter der militrischen und finanziellen Obermter, während die anderen Be-amten erlost wurden. 3. Die richterlichen Befugnisse der Volksversammlung wurden seit 403 gleichfalls auf auerordentliche Flle beschrnkt und auch dann wurde die endgltige Entscheidung zumeist von dem zustndigen Ge-richtshof getroffen; vergl. unter 86 der die Probole und Eisangelie. (Der Ostrakismos wurde seit 403 nicht mehr ausgebt.) 4. Aber auch nach der Wiederherstellung der Demokratie 403 stand dem Volke doch noch die oberste Entscheidung zu der Krieg und Frieden, der Aussendung und (Empfang von Gesandten, Erteilung des Brgerrechtes, religise Angelegenheiten, auergewhnliche (Ehrungen u. a. 84- Das athenische Gerichtswesen. Der Proze in einer Privatklage heit fj der ffentliche Proze \ Yqa(jrf- Der Klger heit d Stcoxwv, der Beklagte (fevymv. - Als Klger konnte nur ein vollberechtigter Brger auftreten, Fremde und Metoiken muten sich durch einen nqoazrri? vertreten lassen. -Wer als Klger in einem Kriminalprozesse nicht den fnften Teil der Stimmen erhielt, mute 1000 Drachmen Strafe zahlen und konnte im

3. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 58

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
58 sich die Erde als eine Scheibe, in deren Mitte das eben angegebene Aigaiifche Meer liegt. Dieses stellt er sich als Binnenmeer vor, rings umgeben von mehr oder minder groen Inseln,- jenseits dieses Insel-Kranzes dehnt sich das unabsehbare Auenmeer mit dem alles ab-schlieenden Okeanos-Strom aus. Auen- und Innenmeer sind durch Meerstraen verbunden; als solche gelten auch Flsse, wie Donau und Nil. - Der Okeanos ist eine mchtige Meeresstrmung, welche die Erdscheibe rings umfliet und in sich zurckstrmt,' zumeist umfliet er das Auenmeer, an einzelnen Stellen jedoch berhrt er den Inselkranz. - Das westliche Mittelmeerbecken mit Italien und Sizilien, ja sogar bei Kerkyra ist Homer ein wahres Wundergebiet,- seine abenteuerlichen Vorstellungen drften auf Berichte phoinikischer Seefahrer zurckgehen, die in ihrem Wagemut vom Atlantischen Ozean nicht abgeschreckt wurden und von ihren Fahrten viele Wunderdinge zu erzählen wuten. 49. Die Stndegliederung. Die Brger zerfielen in Adlige und Gemeinfreie,- doch waren jene allein vollberechtigt, während diese unter dem Drucke des Adels zu voller Bedeutungslosigkeit herabgesunken waren, wie das besonders in den Volksversammlungen hervortritt. Aus dem Adel wurde der Rat der Geronten gebildet, den der König bei allen wichtigen Ange-legenheiten erst hren mu; dieser tagt im Megaron des kniglichen Palastes beim Mahle, wobei der Gerontenwein getrunken wird. Der König ist unter den Adligen wenig mehr als der primus inter pares. Die dem patriarchalischen Knigtum berhaupt zukommenden Vorrechte eines Oberpriesters, Oberrichters und Feldherrn stehen auch dem homerischen Könige zu. Seine Einknfte setzen sich zusammen aus freiwilligen und fest bestimmten Beitrgen des Volkes und dem (Ertrage des Krongutes (ro re/nevog). Besondere Abzeichen seiner Wrde hat er nicht: das Szepter trgt er nur dann, wenn er gerade die anordnende oder ratende Person ist. Dasselbe war da-mals nicht das Abzeichen einer kniglichen Machtstellung, sondern kennzeichnete blo den jeweiligen Inhaber einer ffentlichen Handlung, z. B. einen Richter beim Rechtsprechen, einen Redner in einer ffentlichen Versammlung, einen Herold als ffentlichen Abgesandten usw. Auer den Adligen und Gemeinfreien gab es noch wenig geachtete Beisassen (Klienten, ot fierardtai) und freie Arbeiter (ol &rjrs). Dazu kamen noch die Sklaven. In den Zustand der Sklaverei geriet man durch Abstammung von Sklaven, durch Kriegsgefangenschaft und durch den hauptschlich von den Phoinikern betriebenen, sehr eintrglichen Menschenraub. Die Behandlung war meist nicht hart, vielfach sogar recht herzlich und vertraut, wie die Stellung des Sauhirten (Eumaios und ebenso der Eury-kleia, der Amme des Odysseus, beweist. 50. Das Erwerbsleben. 3u Homers Zeiten herrschte die sogenannte Naturalwirtschaft.

4. Geschichte der neueren Zeit - S. 82

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
82 Die Zeit der gr. franzsischen Revolution u. d. napoleonischen Militrdiktatur. des Knigs Ludwig Xv. verbunden war. aber auch unter der Regierung seines sittenreinen Enkels und seiner tugendhaften Gemahlin fortdauerte. Der Hofstaat allein mit seinen 15000 Angestellten verschlang Riesen-summen, jhrlich etwa 40 Millionen Livres, ungefhr den siebenten Teil der Staatseinknfte, die oft schon zum Teil im voraus verbraucht waren. Eine Menge von Leuten lebte, ohne Verdienste um den Staat zu haben, ohne Gegenleistungen, von den ihnen auf dem Gnadenweg bewilligten Unter-sttzungen. In der Verwaltung der Finanzen herrschte arge Miwirt-schast: Dem Heere von Beamten entsprachen nicht die Einnahmen; Domnen und Forsten wurden vernachlssigt und bei weitem nicht genug ausgebeutet. Auf der andern Seite dagegen seufzte das Volk der die Steuer.rcksichtslose Besteuerung und die Ungerechtigkeiten der Steuererheb uu g. Intendanten verwalteten die direkten Steuern, nmlich die taler ursprnglich Abgabe fr die Befreiung vom Heerdienst, von dem Ge-samteinkommen des Landmanns zahlbar, ferner die Kopfstener und den Zwanzigsten. Von der Entrichtung der direkten Steuern waren die beiden bevorrechteten Stnde Adel und Geistlichkeit befreit und in der Verteilung auf die Provinzen und Städte walteten die grten Verschieden-heiten ob, bei denen sich ein Teil gut stand, ein Teil schlecht. Am schwersten lasteten die indirekten Steuern, namentlich die hohe Salzsteuer (gabeile), auch ganz ungleich verteilt in den einzelnen Landschaften, auf dem niederen Volke, wenigstens in manchen Provinzen. Jeder Familienvater mute ein bestimmtes Ma von Salz kaufen und sah sich der strengsten Kontrolle unterworfen, weil ein gewaltiger Schmuggel getrieben wurde. Jhrlich wanderten wegen Vergehungen wider die Salzsteuer etwa 500 Familienvter ins Gefngnis oder auf die Galeeren. Dazu kamen Verkaufsabgaben fr Wein, Binnenzlle fr Getreide und andere Erzeugnisse. Der Ausspruch, den ein Bischof gegen Richelieu getan hatte: In Frankreich dient der Adel dem Staat mit feinem Blute, die Geistlichkeit mit ihrem Gebete und nur das Volk mit seinem Gelde", war noch unter Ludwig Xv. und Ludwig Xvi. bezglich des letzten Punktes zutreffend. Die Geistlichkeit spendete freiwillig alle Jahre etwa 3 bis 4 Millionen (don gratuit). Dabei besa der hhere Klerus angeblich ein Zehntel des Grundbesitzes, der Adel ein Drittel. Somit bestand ein schreiender Widerspruch zwischen Besitz und Last, zwischen Leistungen und Rechten. Erbit-, terte diese Ungleichheit die Gedrckten ohnehin, so steigerte die Art der Steuererhebung die Unzufriedenheit noch mehr. Denn die indirekten Steuern waren an Gesellschaften verpachtet, deren Organe rcksichtslos die Gelder eintrieben. Bei der jhrlich wechselnden Hhe des Steuerbetrags wute kein Bauer vorher, was er zu zahlen hatte. Die Gemeinde war fr den flligen Betrag haftbar; einzelne Gemeindemitglieder waren Steuer-empfanget und bten persnlich fr Rckstnde anderer. Den Unschnl-digen traf Strafe von feiten der Steuerbeamten und obendrein der Ha

5. Geschichte der neueren Zeit - S. 216

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
216 Die Zeit des Ringens um Verfassungen ?c. aus seine Hand nach dem Hinterlande ausstreckte (1896), mit Abessinien in einen Krieg, der ihm weder materiellen Gewinn noch Lorbeern eintrug. Rckver- Mit Rußland brachte Bismarck nach dem Tode des rnkevollen, vertrag^mit Gortschakow einen geheimen Rckversicherungsvertrag" zustande (1884). "umant laut welchem Deutschland und Rußland sich gegenseitig wohlwollende Neu-1884-1890. traiitt zusicherten fr den Fall, da eine dritte Macht eine der beiden . Vertragsmchte angriffe. Dem unaufhrlichen Liebeswerben Frankreichs-aber widerstand Alexander Iii. (18811894) nicht: Im Jahre 1891 schlo er mit ihm einen Freundschaftsbund. Alexanders Nachfolger Nikolaus Ii. stellte sich persnlich etwas freundlicher gegen Deutschland, hat aber trotz seiner unumschrnkten Herrschaft nicht die Macht, die russische Politik in andre Bahnen zu lenken. Obgleich Rußland keiner Bedrohung, durch Deutschland ausgesetzt ist und viel eher als mit ihm mit dem britischen Reiche wegen der Berhrungslinie in Jnnerasien einen Zusammen-sto zu frchten htte, nherte es sich England mehr als dem Deutschen Reiche. Kein europischer Staat machte in den letzten Jahrzehnten schwerere Krisen durch als die Trkei und Rußland. berblick der die neueste Geschichte der aufjerdeutfchen Staaten. 137. Rußland. Rulands Strke, der Absolutismus der Herrschergewalt, ist zugleich sein Unglck. Denn in Wirklichkeit den den Absolutismus die Beamten aus. Die Willkr des Bureaukratismus und-seine oft brutale Gewalt gegen Schwache, verbunden mit beispielloser Unredlichkeit und Bestechlichkeit, die heillosen Mistnde in allen Verwal-tungszweigen erzengten in den weitesten Kreisen gerade der gebildeten Stnde eine tiefgehende Unzufriedenheit und Erbitterung, welche einen fanatischen Ha gegen die despotische Herrschaft hervorrief. Nach den Lehren Nihilismus, der Nihilisten (s. o.) kann die Gesellschaft aus der Not des Despotismus-nur durch gewaltsamen Umsturz desselben gerettet werden. Die Anhnger dieses Geheimbundes griffen, von der Notwendigkeit und Wahrheit ihrer Meinung berzeugt, zu allen Mitteln der Gewalt und scheuten nicht Diebstahl, Raub, Mord gegen bic Inhaber und Werkzeuge der Regienmgs-gewalt und der Polizei. Wie die russische Regierung selbst oft nur durch den Schrecken das Volk in Zucht hielt und namentlich gegen die Polen mit erbarmungsloser Hrte und Grausamkeit verfuhr durch Niederknuten, Verschicken nach Sibirien und Hinrichtungen, so verurteilten die geheimen Komitees der Nihilisten ihre Feinde und etwaige Verrter aus ihrem eignen Lager zum Tod. Die Verwegenheit der Revolutionre ntigte hinwieder die Machthaber zum Festhalten am Absolutismus. Alexander Ii.. der Zar-Befreier", fiel, als er im Begriff stand, eine Notabelnver-sammlung zu berufen. Infolge eines unglcklichen Krieges mit Japan brach die Revolution offen aus, zum Teil bei den Tru'r Pen, namentlich aber in den Sdprovinzen und in den baltischen Landen. Waren dort

6. Geschichte der neueren Zeit - S. 67

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
Erhebung Preuens zur Gromacht durch Friedrich Ii. 67 regten, weil er die Regie, die Steuerverwaltung, franzsischen Beamten bertrug, die einerseits sehr kleinlich Versuhren und deshalb als Kaffee-schnffler" Ha und Spott tragen muten, anderseits der Bestechung zu-gnglich waren. Die blen Ersahrungen bestimmten Friedrich dazu, das Schrfenzeug" wieder zu entlassen, welches den Schmuggel doch nicht hinderte. Sein Nachfolger hob das Tabaks- und Kaffeemonopol wieder auf. Groe Einnahmen brachte das Lotto", das 1767 in die noch bestehende Klassenlotterie umgewandelt wurde. Da Friedrichs Hofhaltung auerordentlich einfach, die Verwaltung .sehr sparsam war. fr Lieb-^Kunst.^ habereien. Schule und Kunst wenig ausgegeben wurde, hinterlie der Schule. König einen Staatsschatz von mehr als 150 Millionen Mark. Abgesehen von der Musik, hatte er nur sr die Baukunst eine Zeitlang Neigung und Opsersinn. Er errichtete die Schlsser Sanssouci und Potsdam, das Opern-haus in Berlin und den Dom. Durch das General-Landschulreglement (1763) verordnete er den Schulzwang, ohne durchgreifenden Erfolg; zur Anstellung von tchtigen Volksschullehrern fehlte es an Geld. Schon feiner Zeit aber gehrten als Schulorganisatoren an Friedrich Eberhard von Rochow, Hecker. Hhn und Abt Felbiger, der spter auch in sterreich segensreich wirkte. Um die schleichen Gymnasien zu erhalten, lie er sie, die ihn nichts kosteten, in den Hnden der Jesuiten, die er trotz der Aushebung ihres Ordens (1773) gern duldete. An die Akademie der Wissenschaften berief er den berhmten Mathematiker Manpertnis. wie er berhaupt franzsische Freigeister mit Vorliebe seines Umganges wrdigte, so La Mettrie, d'argens und vor allem den undankbaren, selbstschtigen, eiteln Voltaire. Er selbst war schriftstellerisch ttig, bediente sich aber in seinen Gedichten und seinen geschichtlichen Schriften, Memoires pour servir l'histoire de la maison de Brandebourg und der Histoire de mon temps, fowie in einem Aufsatz der die deutsche Literatur der franzsischen Sprache (1780). Den deutschen Geisteswerken stand er ablehnend gegenber; nur Geliert achtete er. Der deutschen Muse blhte unter ihm kein Augustisch Alter", weil er sie nicht kennen lernte oder lediglich aus Erzeugnissen der Sturm- und Drangperiode. Trotzdem hat sie ihn und seine Taten frei-willig besungen als Helden und Hter des Rechtes. Vor der Justiz" Rechtspflege, waren dem Könige alle gleich". Die Gesetze mssen sprechen," erklrte er, der Fürst mu schweigen." Sein strenges Gerechtigkeitsgefhl verleitete ihn sogar in dem berhmten Prozesse des Mllers Arnold bei Pommertzig gegen den Grasen Schmettau (1779) zu ungerechter Behandlung der Richter, die erst unter seinem Nachfolger Genugtuung erhielten. Unter ihm erschien Samuel von Eocceji's Prozeordnung (1749); der Grokanzler Earmer arbeitete das Allgemeine Landrecht" aus, das 1784 vollendet ward, 1794 Gesetzeskraft erlangte. Viele klagten der den Polizeistaat Preußen, mehr priesen Friedrichs Staat als Rechts-st a at. Von dem Gerechtigkeitssinne des gekrnten Philosophen zeugt auch Toleranz. 5*

7. Geschichte der neueren Zeit - S. 87

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
Die franzsische Revolution. 87 Rousseau (17121778) in der Bearbeitung zweier von der Akademie Rousseau, zu Dijon gestellten Preisfragen, indem er Rckkehr zur reinen Natur und zu der von ihr gebotenen Gleichheit der Menschen, damit also eine Um-wlzung der ganzen bestehenden Ordnung in Gesellschaft und Staat ver-langte. Seine Stze, in sich voller Widersprche und Unrichtigkeiten, blendeten durch ihre schlagende Form und rissen, da sie mehr das Gefhl erregten, als aus das Urteil des nchternen Verstandes rechneten, und all-gemein verstndlich waren, die Masse zu Glauben und Bewunderung fort. Ein Mensch ohne jeden sittlichen Halt und wahres Gemt, der seine Kinder dem Findelhaus bergab, warf sich zum Erzieher der Menschen aus. So viel Wahrheit sich auch in seiner pdagogischen Schrift Emil" findet, brigens in Anlehnung an englische Vorgnger, so viel Verkehrt-heiten enthlt sie gleich den anderen Werken. Wortfhrer der Jndividua-litt. wird er zum Prediger der schrankenlosen Staatsgewalt, zum Vater des Volksabsolutismus und des Kommunismus in seinem Verderb-liehen Werke Gesellschaftsvertrag" (1762), in welchem er die Nachteile nicht einer tatschlich bestehenden Monarchie, sondern eines Gebildes seiner Phantasie darlegt und die Republik als die Verwirklichung der Freiheit mit den Rechten der rcksichtslosen Tyrannei gegen einzelne ausstattet. Er verlieh dem Volkswillen Allmacht. Seine Truglehren sind zum Evau-geturnt der Revolutionre, seine Lugworte Freiheit, Gleichheit, Menschen-rechte zu den Schlagworten der Vernichter von Gewissensfreiheit, der Ruber des Privat- und Staatseigentums, der Henker der Menschenrechte, der Mrder aller edlen Empfindungen geworden. Mablys sozialistische Gedanken und Morellys kommunistische Lehren bten bei weitem nicht den gewaltigen Einflu auf das Volk wie Rousseaus Wahnbild des Ge-sellschaftsvertrags, weil er vor allem die urteilslose Jugend irrefhrte. Schon in der Schrift Emil" verkndete er den nahen Ausbruch einer Revolution, die den Groen klein, den Reichen arm. den Monarchen zum Untertan machen werde. In je schlimmerem Lichte die unleugbaren Mistnde der bestehenden Ordnung gezeigt wurden, um so mehr mute die Achtung vor dieser und sie selbst zerrttet werden. Und dazu trugen auer zahlreichen Spott- und Schmhschriften namentlich die Tendenz-stcke des Dichters Earon de Beaumarchais (17321799) Der Bar--aumar-bier von Sevilla" und Die Hochzeit des Figaro" wesentlich bei. Mit diesem Schauspiele trat nach dem Ausspruch Napoleons I. die Revo-lution in Aktion" (1784). Nicht auf Umsturz der Staatsordnung, sondern auf Wirtschaft- Wofnv liche Reformen sannen die Männer, welche eine Befreiung der Land-Freihndler. Wirtschaft, der Gewerbettigkeit und des Handels von den Staatsfesseln des Merkantilsystems erstrebten. D'argenson (16941757), Minister des Auswrtigen von 17441747, und der Handelsintendant de Gour-nay (17121759) prgten fr diese Forderungen das Wort laissez

8. Geschichte der neueren Zeit - S. 203

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
Die Zeit von der Begrndung des neuen Deutschen Reiches bis zur Gegenwart. 203 600 Mark, er ist Vormundschaftsrichter, er hat das Grundbuch zu führen; mit zwei Laienrichtern (Schffen) richtet er der geringere Strafsachen. Beim Landgericht sind fr brgerliche Rechtsstreitigkeiten von grerer Bedeutung oder als Berufungsinstanz Kollegialgerichte, Zivilkammern (3 Richter) und fr Strafsachen Strafkammern (2 Richter, 3 Schffen; bei zweiter Instanz 3 Richter oder als Berufungssenat 5 Richter) sowie fr schwere Straftaten Schwurgerichte (3 Richter. 12 Geschworene) zustndig, fr Handelssachen zuweilen besondere Handelskammern. Die Senate bei dem Oberlandesgerichte werden aus je 5 Richtern gebildet, beim Reichs-gericht aus je 7 Richtern. Ist die ffentliche Rechtsordnung durch eine schwere Straftat verletzt, so vertritt der Staatsanwalt als Hter des Ge-fetzes die ffentliche Anklage. Beim Amtsgericht ist der Amtsanwalt (Laie) ffentlicher Anklger. Auer bei dem Amtsgericht mssen sich die Par-teien, Klger und Beklagter, durch Rechtsanwlte vertreten lassen (sog. Anwaltszwang). Die beiden Hauptgrundstze bei dem heutigen Proze-verfahren sind ffentlichkeit und Mndlichkeit (seit 1879). Innere Gefchichfe Deuffchlcinds und insbefondere Preuens. 132. Der log. Kulturkampf (1871 1887). Kaum war das Deutsche Reich gegrndet, da wurde der innere Frieden schwer gestrt durch einen kirchlich-politischen Kamps, den man gewhnlich nach einem Ausdruck des preuischen Abgeordneten Rudolf Virchow, eines hervor-ragenden Mediziners, als Kulturkampf" bezeichnet, weil er ein Ringen der modernen Kultur", des Geistes der Freiheit, gegen die der Gewissens-knechtung verdchtigte katholische Kirche schien. Wiederholt hatten kirchenfeindliche Kreise ihre Angriffe gegen ihre angeblich staatsgefhrlichen Ein-richtungen und Grundstze, gegen den Ultramontanismus", die Abhn-gigkeit deutscher Untertanen von einem auerdeutschen kirchlichen Ober-Haupte, gerichtet. Die preuische Regierung hatte ungeachtet dieser Ver-hetzungen die verfassungsmigen Rechte der katholischen Kirche gewahrt. Die Verkndigung des Dogmas von der lehramtlichen Unfehlbarkeit des Papstes durch das Vatikanische Konzil brachte weite Kreise von Ka- u>nehwar-tholiken und Nichtkatholiken in Aufregung, in der Stellung der preuischen ls.guii isvo. Regierung zur Kurie aber keine nderung hervor, bis diese es ablehnte, auf die neue, hauptschlich aus Katholiken bestehende politische Reichs-tagssraktiou des sog. Zentrums (21. Mrz 1871 gebildet) einen Druck zu den. Im Preuischen Abgeordnetenhause hatte sich schon Ende des Jahres 1870 eine gleiche Fraktion gebildet, mit dem Programm, einzutreten fr Aufrechterhaltung und organische Fortentwicklung ver-fassungsmigen Rechts im allgemeinen und insbesondere fr die Freiheit und Selbstndigkeit der Kirche und ihrer Institutionen". Fürst Bismarck erblickte in der neuen politischen Partei des Reichstags eine die Einheit des eben erst geschaffenen Reichs bedrohende Opposition, in der Kurte

9. Bilder aus der vaterländischen Geschichte - S. 61

1894 - Münster : Aschendorff
Steuerbeamten, die darüber zu wachen hatten, daß kein Aassee von Privatleuten verkauft wurde, waren allgemein verhaßt, zumal Da es meistens Franzosen waren, die in damaliger Zeit für besonders geschickte Finanzkünstler galten; man nannte sie spöttischer Weise „Kaffeeriecher." Bekannt und berühmt war Friedrich der Große wegen seiner Gerechtigkeit. Vor den preußischen Gerichten galt jeder gleich, mochte er arm oder reich, von adeliger oder bürgerlicher Abstammung sein. Der König selbst ging in dieser Beziehung mit dem besten Beispiele voran. Allgemein bekannt ist die Geschichte von dem Müller von Sanssouci. Trotzdem der König während der 23 Jahre, die er nach dem Hubertsburger Frieden noch regierte, keinen Krieg mehr geführt hat, bot sich ihm doch noch eine Gelegenheit, sein Gebiet bedeutend zu erweitern. Das einst so mächtige Königreich Polen war nämlich durch innere Zwietracht so zerrüttet worden, daß es sich nicht mehr selbst regieren konnte. Diese Zustände wollte die russische Kaiserin Katharina Ii. benutzen, um sich dieses Reiches durch schlaue Einmischung in seine inneren Angelegenheiten zu bemächtigen. Sie war auch der Erfüllung ihres Wunsches schon nahe. Friedrich der Große befürchtete aber mit Recht, daß dadurch 'Rußlands Macht allzu sehr anwachsen würde. Er wußte es daher soweit zu bringen, daß Rußland, Österreich und Preußen sich im Jahre 1 773 zur ersten Teilung Polens vereinigten. Preußen erhielt dabei die jetzige Provinz Westprenßen nebst einigen anderen Gebietsteilen. Friedrich der Große war auch in den Friedensjahren stets außerordentlich thätig und arbeitsam. Sein Grundsatz war, der König sei der erste Diener des Staates. Diesem Grundsätze gemäß arbeitete er auch mehr als irgend ein Beamter des Staates. Wer nach Potsdam kam, wo Friedrich in seinem Schlosse Sanssouci gewöhnlich wohnte, der fand dort keine kostspielige Hofhaltung, keine glänzenden Feste; aber im Schlosse konnte er einen alten Mann in abgetragenen Kleidern sehen, der früh am Morgen seinen Schreibern die Befehle diktierte, die jedes Ding in Preußen regelten. In den wenigen Mußestunden, die er sich gönnte, liebte er den geselligen Verkehr mit geistreichen Männern, die er mit Verliebe an seinen Hof zog. Er selbst war auch schriftstellerisch thätig. Er schrieb seine Werfe freilich in französischer Sprache, weil er in seiner Jugend nach der Sitte der Zeit hauptsächlich von französischen Lehrern unterrichtet worden war, und die französische Sprache damals in den Kreisen der Gebildeten sich noch eines größeren Ansehens erfreute als die deutsche. Bon den Künsten liebte er besonders die Musik. Er betrieb selbst

10. Bilder aus der vaterländischen Geschichte - S. 83

1894 - Münster : Aschendorff
— 83 — die er Ottokar entrissen hatte, nämlich Österreich, Steiermark, Krain und Kärnten, belehnte er unter Zustimmung der deutschen Fürsten seine beiden Söhne Albrecht und Rudolf. Dadurch wurde er der Begründer der großen Macht des Hauses Habsburg, das später das mächtigste und reichste Herrscherhaus Europas wurde und auch heute noch eines der größten Reiche unseres Erdteils beherrscht. Seine übrige Negierungszeit benutzte Rudolf hauptsächlich dazu, Ruhe und Ordnung im Reiche wiederherzustellen. Er sah streng auf die Anfrechlhaltung des Landfriedens. Es herrschte nämlich damals noch die Sitte, daß jeder sich mit eigner Kraft Recht zu verschaffen suchte, nur der Stärke seiner eigenen Faust vertraute; man nannte das sein F a nstre ch t. Rudolf erließ strenge Verordnungen dagegen und sorgte für ihre Durchführung; jeder, der um sein Recht zu klagen hatte, sollte die Klage vor dem ordentlichen Richter anbringen. Wer jedoch vor dem Gerichte sein Recht nicht finden konnte, dem blieb das Fehderecht; nur mußte er feinem Gegner die Fehde drei Tage vorher ehrlich ansagen; sonst wurde er ehr- und rechtlos. Gegen die Raubritter zog Rudolf selbst zu Felde und belagerte sie in ihren Burgen; die Burgen zerstörte er, die Raubritter selbst erhängte er wie gewöhnliche Diebe und Räuber. Durch solche strenge Maßregeln setzte Rudolf es im Laufe weniger Jahre durch, daß die öffentliche Ruhe und Sicherheit in ganz Deutschland wiederhergestellt wurde, und Handel und Verkehr wieder ausleben konnten. Wegen der großen Segnungen, die Rudolfs Thätigkeit im ganzen Lande hervorrief, war er beim Volke sehr geachtet und geliebt, und allgemeines Wehklagen erhob sich, als sich im Jahre 1291 die Nachricht verbreitete, daß der geliebte Herrscher vom Tode ereilt worden war. 25. Friedrich Barbarossa 1152—1190. Deutschland und Italien standen während des Mittelalters in enger Verbindung mit einander. Sowie dem deutschen Könige die einzelnen Fürsten des Reiches unterthänig und zum Gehorsam verpflichtet waren, so übte dieser seit alten Zeiten auch über den größten Teil Italiens die Oberherrschaft ans. Der Herrscher, den die deutschen Fürsten zu ihrem Oberhaupte wählten, hatte als solcher nur den Titel eines deutschen Königs. Nach einem alten Herkommen durste er den Kaisertitel erst führen, wenn er vom Papste als 6*
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