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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 159

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
159 erhielten, spter muhte sogar eine Zwischenzeit von 5 Iahren zwischen dem staatlichen Amte und der Statthalterschaft liegen. Die Machtstellung der Statthalter war vllig unumschrnkt, dauerte aber nur ein Jahr- doch konnte das Amt vom Senate verlngert werden. Besondere Schutzgesetze sollten einer willkrlichen oder ungerechten Ver-waltung vorbeugen, und ein reichliches Staatsgehalt sollte den Statt-Haltern ein standesgemes Auftreten ermglichen; doch wurde es immer-mehr Sitte, durch Bedrckung der Provinzialen sich zu bereichern, und wenn die Erpressungen und Unterschlagungen nicht zu viele Millionen betrugen, so stellten sich die Gerichte in Rom regelmig auf die Seite des angeklagten Statthalters. 49. Die Stellung rmischer Vollbrger unter den Untertanen. Rmische Vollbrger in Italien oder in der Provinz verloren nichts von ihrem Brgerrechte, doch ruhten diejenigen Rechte, deren Ausbung an den Aufenthalt in Rom geknpft war, so besonders das ius suffragii. Einzelne Vollbrger lieen sich in groer Zahl Haupt-schlich zu Handelszwecken in Italien und in der Provinz nieder, wobei ihnen ihr ius commercii groe gewerbliche, ihr ius provocationis groe gerichtliche Vorteile bot. Massenniederlassungen rmischer Vollbrger in unterjochten Lndern hieen coloniae. Diese dienten anfangs nur zur militrischen Sicherung unterworfener Gebiete, seit den Gracchen auch zur Versorgung mittel-loser rmischer Brger, seit Sulla zur Versorgung von Veteranen, letzteres jedoch ohne die Beachtung der Frmlichkeiten, die sonst mit einer Koloniegrndung verbunden waren. Die rmischen Vollbrger verloren in der Kolonie ihre civitas nicht, nur ruhten ihre rein politischen Rechte. Wurde eine bereits bestehende Stadt zu einer Kolonie umgewandelt, so nahmen darin die Kolonisten die Stelle eines Adels gegen-ber der eingesessenen Bevlkerung ein. 50. Die romischen Manzen. Die Ausgaben des rmischen Staates waren in der repub-Manischen Zeit im Vergleich zur Kaiserzeit und noch mehr im Ver-gleich zu unserer Zeit gering und unbedeutend. Die Hauptausgabe-posten waren: 1. Der Beamtensold, aber nur fr die Provinzialstatt-Halter und die niederen Beamten, da die eigentlichen Staatsmter als honores unbesoldet waren. 2. Die Ausgaben fr den Staatskultus, umfassend die Opfer, Feste und Tempel. 3. Die Einrichtung und Er-Haltung ffentlicher Bauten, wie Gebude, Straen, Wasserleitungen u. s. w. 4. Der Truppensold, der aber vom besiegten Feinde wieder ersetzt werden mute. 5. Seit C. Gracchus die Getreidespenden an arme Vollbrger in Rom. Die Einnahmen zerfallen in ordentliche und auerordent-liche. Die ordentlichen Einnahmen waren: 1. Die Pachtgelder von den Domnen (agri publici), die teils in der rmischen Feldmark,

2. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 84

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
= 84 -r Abnderungsvorschlge muten schriftlich eingereicht werden, konnten jedoch von dem Vorsitzenden zurckgewiesen werden, wenn sie gegen ein Gesetz verstieen. Nach Schlu der Debatte lie er abstimmen, bei ffentlicher Abstimmung durch Aufhebung der Hnde, bei geheimer durch Stimmsteine. der den ganzen Vorgang setzte der Ratschreiber eine Urkunde auf fr das Staatsarchiv, der er den Namen des Prsidenten und den seinigen beifgte. Die Befugnisse der Volksversammlung: 1. Der Anteil an der Gesetzgebung war bis 404 sehr groß, weil das Volk bis dahin allein darber zu entscheiden hatte, ob eine von Sachverstndigen vorberatene und vom Nate begutachtete Neuerung Gesetz werden sollte oder nicht. Seit der Wiederherstellung der Demo-kratie, 403, setzte das Volk seinen Anteil an der Gesetzgebung jedoch bedeutend herab. Alljhrlich konnte nmlich in einer der ersten Volks-Versammlungen jeder Brger Gesetzesnderungen beantragen, und das Volk stimmte zunchst nur darber ab, ob ein Antrag einer nheren Wrdigung wert sei. War er das, dann mute der Antragsteller ihn nebst dem entgegenstehenden alten Gesetze ffentlich zur allgemeinen Kenntnisnahme ausstellen. Nach einigen Wochen whlte dann das Volk einen aus Heliasten gebildeten Gerichtshof und eine Kommission zur Verteidigung des alten Gesetzes. Dann erst erfolgte die Entschei-dung der die Annahme des neuen Gesetzes in der Form eines regel-rechten Prozesses zwischen dem Antragsteller und der Verteidigungs-Kommission vor dem gewhlten Gerichtshof. 2. Auch bei der Wahl der Beamten waren die Befugnisse der Volksversamlung stark eingeengt; denn von den etwa 20 staatlichen Beamtenkollegien wurde nur ein Viertel gewhlt, wie die Vertreter der militrischen und finanziellen Obermter, während die anderen Be-amten erlost wurden. 3. Die richterlichen Befugnisse der Volksversammlung wurden seit 403 gleichfalls auf auerordentliche Flle beschrnkt und auch dann wurde die endgltige Entscheidung zumeist von dem zustndigen Ge-richtshof getroffen; vergl. unter 86 der die Probole und Eisangelie. (Der Ostrakismos wurde seit 403 nicht mehr ausgebt.) 4. Aber auch nach der Wiederherstellung der Demokratie 403 stand dem Volke doch noch die oberste Entscheidung zu der Krieg und Frieden, der Aussendung und (Empfang von Gesandten, Erteilung des Brgerrechtes, religise Angelegenheiten, auergewhnliche (Ehrungen u. a. 84- Das athenische Gerichtswesen. Der Proze in einer Privatklage heit fj der ffentliche Proze \ Yqa(jrf- Der Klger heit d Stcoxwv, der Beklagte (fevymv. - Als Klger konnte nur ein vollberechtigter Brger auftreten, Fremde und Metoiken muten sich durch einen nqoazrri? vertreten lassen. -Wer als Klger in einem Kriminalprozesse nicht den fnften Teil der Stimmen erhielt, mute 1000 Drachmen Strafe zahlen und konnte im

3. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 58

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
58 sich die Erde als eine Scheibe, in deren Mitte das eben angegebene Aigaiifche Meer liegt. Dieses stellt er sich als Binnenmeer vor, rings umgeben von mehr oder minder groen Inseln,- jenseits dieses Insel-Kranzes dehnt sich das unabsehbare Auenmeer mit dem alles ab-schlieenden Okeanos-Strom aus. Auen- und Innenmeer sind durch Meerstraen verbunden; als solche gelten auch Flsse, wie Donau und Nil. - Der Okeanos ist eine mchtige Meeresstrmung, welche die Erdscheibe rings umfliet und in sich zurckstrmt,' zumeist umfliet er das Auenmeer, an einzelnen Stellen jedoch berhrt er den Inselkranz. - Das westliche Mittelmeerbecken mit Italien und Sizilien, ja sogar bei Kerkyra ist Homer ein wahres Wundergebiet,- seine abenteuerlichen Vorstellungen drften auf Berichte phoinikischer Seefahrer zurckgehen, die in ihrem Wagemut vom Atlantischen Ozean nicht abgeschreckt wurden und von ihren Fahrten viele Wunderdinge zu erzählen wuten. 49. Die Stndegliederung. Die Brger zerfielen in Adlige und Gemeinfreie,- doch waren jene allein vollberechtigt, während diese unter dem Drucke des Adels zu voller Bedeutungslosigkeit herabgesunken waren, wie das besonders in den Volksversammlungen hervortritt. Aus dem Adel wurde der Rat der Geronten gebildet, den der König bei allen wichtigen Ange-legenheiten erst hren mu; dieser tagt im Megaron des kniglichen Palastes beim Mahle, wobei der Gerontenwein getrunken wird. Der König ist unter den Adligen wenig mehr als der primus inter pares. Die dem patriarchalischen Knigtum berhaupt zukommenden Vorrechte eines Oberpriesters, Oberrichters und Feldherrn stehen auch dem homerischen Könige zu. Seine Einknfte setzen sich zusammen aus freiwilligen und fest bestimmten Beitrgen des Volkes und dem (Ertrage des Krongutes (ro re/nevog). Besondere Abzeichen seiner Wrde hat er nicht: das Szepter trgt er nur dann, wenn er gerade die anordnende oder ratende Person ist. Dasselbe war da-mals nicht das Abzeichen einer kniglichen Machtstellung, sondern kennzeichnete blo den jeweiligen Inhaber einer ffentlichen Handlung, z. B. einen Richter beim Rechtsprechen, einen Redner in einer ffentlichen Versammlung, einen Herold als ffentlichen Abgesandten usw. Auer den Adligen und Gemeinfreien gab es noch wenig geachtete Beisassen (Klienten, ot fierardtai) und freie Arbeiter (ol &rjrs). Dazu kamen noch die Sklaven. In den Zustand der Sklaverei geriet man durch Abstammung von Sklaven, durch Kriegsgefangenschaft und durch den hauptschlich von den Phoinikern betriebenen, sehr eintrglichen Menschenraub. Die Behandlung war meist nicht hart, vielfach sogar recht herzlich und vertraut, wie die Stellung des Sauhirten (Eumaios und ebenso der Eury-kleia, der Amme des Odysseus, beweist. 50. Das Erwerbsleben. 3u Homers Zeiten herrschte die sogenannte Naturalwirtschaft.

4. Geschichte der neueren Zeit - S. 11

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
Ringen zwischen d. Parlamentarismus u. d. absoluten Knigtum in England. 11 Thronfolge. Die Tchter Jakobs Ii. aus erster Ehe waren nmlich pro-testantisch, Maria, vermhlt mit Wilhelm Iii. von Oranien, bemnonornien Erbstatthalter der Niederlande, und Anna, vermhlt mit einem bnischen 1689-1702-Prinzen. Jakobs Gegner sprengten die Mre ans, der Kronprinz sei ein untergeschobenes Kind. Tories und Whigs verbanben sich miteinanber und luben den Oranier ein, die kirchliche und brgerliche Freiheit Englands zu retten". Dieser folgte dem Rufe am 5. Nov. 1688. Nun widerrief Jakob Ii. feine Ebikte, wagte aber keinen Kampf um die Krone. Sein Feifccherr Churchill, der sptere Herzog Marlborough, ging zu Wilhelm Iii. der, der die Flucht seines Schwiegervaters nach Frankreich nicht Hinberte. Von Ludwig Xiv. untersttzt, lonbete Jakob Ii. im Mrz 1689 wieder in Irland, das sich fr ihn erhob, fr ihn aber auch grausame Strafe erlitt, nachdem er durch feine Niederlage am Boyneflu (1690) wieder verjagt war. Ebenso unglcklich verliefen sptere Versuche der Prtendenten, die verlorene Krone wiederzugewinnen. Der letzte Stuart starb 1807. 9. Folgen der glorreichen Resolution" fr Englands innere und nutzere Entwicklung. Fr England war der im ganzen unblutig verlaufene Thronwechsel, der als glorreiche Revolution" (glorious revolution) bezeichnet wird, weniger rhmlich, als ntzlich. Das souverne Volk erkannte durch eine Konvention", d. h. ein von ihm erwhltes, nicht vom Könige berufenes Parlament, Wilhelm Iii. erst als Mitregent feiner Gemahlin an um 0f und dann als König, nachdem er die in einer Erklrung der Rechte" eut-right8 1689-Halteuen Freiheiten gelobt hatte. Dieses Gelbnis und die Besttigung des Abkommens durch ein verfassungsmiges Parlament erhob die Bill zum Staatsgrundgesetz fr England, welches die beschrnkten Rechte der Krone und die bebeutenben Rechte des Parlaments scharf bestimmte und somit den Machtkampf beider Gewalten ein fr allemal zu Gunsten der Volksvertretung beendete. Ohne deren Beschlu kann der König weder Gesetze geben noch aufheben, keine Steuern auferlegen, in Friedenszeiten kein stehendes Heer aufstellen. Mehr und mehr wuchs die Macht des Unterhauses, so da der König gewhnlich seine Minister whlt aus der politischen Partei, welche in diesem das bergewicht hat. So lsten sich hufig Tories, die Konser-vativen, und Wighs, die Liberalen, in der Regierung ab. Aber einig waren sie beibe in dem Grunbfatze: Alles fr England! Die von Cromwell erstrebte Union der beiden Seemchte war durch Personalunion verwirklicht, endete jedoch mit dem Tode des Oraniers, bessen grtes Verbienst es Verdienst ist, ba er das bergewicht Frankreichs in Europa gebrochen hat. Von Oraniers. Hader mit dem Parlament blieb auch Wilhelm Iii. nicht verschont, die Liebe des Volkes besa er nicht. Vom Geiste der Unbulbfamkeit gezwungen, sicherte er England gegen die Herrschaft des Papismus" durch das Thron- Thronfolge-solgegefetz (1701), welches Katholiken vom Throne ausschlo und die Krone nctch seinem Tode seiner Schwgerin Anna (17021714), dann dem Hanse 1702 bis 1714.

5. Geschichte der neueren Zeit - S. 90

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
90 Die Zeit der gr. franzsischen Revolntion u. d. napoleonischen Militrdiktatur. Die Nationalversammlung (1789 1792). 63. Die verinlfunggebende Versammlung (5. Mai 1789 bis 30. September 1791). Die Wahlen zu den Reichsstnden brachten das ohnehin durch Miwachs und Teuerung erregte Volk in eine gewaltige Bewegung. Eine Masse von Flugschristen berschwemmte das Land. Eme Sieys,der am meisten gelesenen war die des Abbe Sieyes Qu'est-ce que le tiers etat?", weil sie dem dritten Stand, der seither nichts gegolten habe, die Bedeutung des ganzen Volkes zuerkannte. Ihre Wirkung warum so starker, weil Necker ihm die gleiche Zahl von Abgeordneten, wie den beiden bevorrechteten Stnden zusammen zugestanden, der die Art der Beratung und Abstimmung aber, ob getrennt oder gemeinsam, ob nach Stnden oder nach Kopsen, keine Anordnung getroffen hatte. So 5- ^ beschftigte denn diese Vorfrage zunchst die am 5. Mai 1789 in Ver-1789, saittes zusammentretende Versammlung, ohne sich einigen zu knnen. Von 1237 Abgeordneten gehrten 676 dem dritten Stand. 561 den Privilegierten an. An Stoff zur Beratung und grndlicher Reform fehlte es nicht, denn die Vertreter des Volkes brachten schwere Aktenbndel voll Klagen und Forderungen ihrer Whler, die cahiers, mit. Dem Streit der die unerledigte Vorfrage machte der dritte Staud durch einen Ge-waltschritt ein Ende, als er auf den Antrag des Abgeordneten Sieyes I?. Juni am 17 Juni sich als Nationalversammlung erklrte und die beiden Assemblierern Stnde znm Anschlu aufforderte. Am 20. Juni verpflichtete sich nationale der revolutionre Stand im Ballhaufe eidlich, sich nicht eher zu trennen, taante. als bis dem Reiche eine Verfassung gegeben sei. und ging auch aus knig-lichen Befehl nicht auseinander. Als der redegewaltige Abgeordnete fr Mirabeau Mx Gabriel Houore Riquetti Graf Mirc^beau d. I., ein fittlich an-der Jngere. ^Qnn# flkr wo^ der bedeutendste Politiker der Versammlung, dem kniglichen Abgesandten erklrte, mau werde nur der Gewalt der Bajonette weichen, sgte sich der König und befahl selbst dem Adel nnb Klerus, sich mit dem dritten Stand zu vereinigen (27. ^uni). Die alte stndische Ordnung war mit dieser Waffenstreckung der Krone vernichtet. Bei der Schwche der Regierung hatten alle, die aus der Zertrm-merung der bestehenden Verhltnisse Gewinn erhofften, unklare politische Schwrmer, fanatische Republikaner, hinterlistige Egoisten und arbes-loses Gesindel der schlimmsten Sorte, leichtes Spiel. Alle Schritte des Knigs, alle auch die unverfnglichsten Maregeln, wie die Verlegung von Regimentern, wurden bel gedeutet. Der wahre Herd der Revolution war das Riesen-Vergngungslokal des Palais royal. Eigentum des Herzogs Louis Philipp von Orleans, der mit seinem Gelde die Hetzer. Schreier und Verfhrer besoldete. Das Volk lie sich, wie stets in auf-geregten Zeiten reizbar, leicht durch falsche Gerchte betren und von den aus ganz Frankreich herbeistrmenden Tagedieben mit ihrem weiblichen Anhang zu Gewalttaten fortreien. Die Truppen lieen sich gleichfalls

6. Geschichte der neueren Zeit - S. 161

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
Die Zeit des Deutschen Bundes bis zur Begrndung des Deutschen Reiches. 161 treuen an. Ten drohenden Krieg verhinderte Napoleon durch seine Ver-mittlnng. infolge deren Friedrich Wilhelm Iv. auf Neuenburg verzichtete (Mai 1857). Fr das Verlorene erhielt Preußen Ersatz durch die hohenzollernschen Lande in Schwaben, welche ihm die Fürsten im und) Jahre 1849 abtraten. maringen- 103. Der Veimfungskampf in Preufjen und die preu&ifche Verkalkung. Aus Grund der Vorarbeiten des Vereinigten Landtags (2.-10. April 1848) war am 22. Mai 1848 die preuische Na-tionalversammlung" in der Strke von 402 Mitgliedern zur Fest- mtamm. stellung einer Verfassung in der Hauptstadt zusammengetreten, stand aber 22 g](ta.8 bi so unter dem Drucke der radikalen Elemente in ihrem Sche und des s. Dez. ms. Straenpbels, gegen defsen Ausfchreitungen die Brgerwehr sich als machtlos bewies, da die konservative Minderheit einen fruchtlosen Kamps wider die republikanische Ttigkeit der vom Abgeordneten Wal deck ge-fhrten Demokraten fhrte. Wie einst in Frankreich beschlo die Mehr-heit bereits Aushebung des Adels, der Orden und Titel und Entfernung der Formel von Gottes Gnaden" aus dem Verfassungsentwurf und ar-beitete selbst auf Zerstrung des monarchischen Geistes in der Armee hin. Daher entlie der König das liberale Ministerium, ernannte den tat-krftigen Grafen Brandenburg zum Minister (2. November 1848), -We-vertagte dann die Nationalversammlung bis zum 27. November, verlegte der Tat. sie aus dem unruhigen Berlin nach Brandenburg und lste sie schlielich, als die Partei der Linken nicht gehorchte, sondern ihre Macht durch Steuerverweigerung beweisen wollte, auf (5. Dezember). Der neue Ober-befehlshaber der Truppen. General Wrangel. stellte mit ebenso ent-schiedener. als freundlicher Miene die Ordnung in Berlin wieder her (10. November 1848). Da die Nationalversammlung in ihrer Mehrheit ihre Aufgabe nicht Jmjjfw erfllt hatte, gab der König aus eigner Machtvollkommenheit eine Ver-21.Jan. faffung. die sog. oktroyierte", und lie sie durch die danach im Jahre 1850. 1849 zusammentretenden Kammern revidieren. Am 31. Januar 1850 wurde sie Gefetz und besteht heute noch, abgesehen von einigen spter vorgenommenen Vernderungen. Dem Staatsbrger sichert sie gleiches Recht vor dem Gesetze zu Standesvorrechte sind im allgemeinen aufgehoben , sie gewhrleistet Freiheit des religisen Bekenntnisses, der Wissenschaft, der Presse, des Vereinswesens, vorausgesetzt, da seine Zwecke mit der Ruhe und Ordnung im Staate nicht im Widerspruch stehen, lt den Gemeinden die ihnen seit 1808 verliehene Selbstverwaltung in weitem Umfange, fr Arme. Blinde. Taube. Irre, fr Straen. Bildungswesen, und verpflichtet jeden Untertan zum Besuch der Volksschule, sowie zum Dienst im Heere. Im Titel Iii der Verfaffungsnrkunde werden die Rechte des Knigs bestimmt. Seine Person ist unverletzlich. Alle Re- Weltgeschichte fitr die Oberstufe d. Studienanst. 3. Bd. 11

7. Geschichte der neueren Zeit - S. 14

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
14 Zeitalter des krassen Absolutismus (von 16481740). dauerte, machte Armand Jean Duplessis, Bischof von ugon, Herzog von Richelieu.richelieu und Kardinal, als er 1624 das Steuerruder des Staates ergriff, ein Ende. Trotz der persnlichen Abneigung des schwachen Knigs lenkte er den franzsischen Staat achtzehn Jahre, bis zu seinem Tode, mit eiserner Politisches Hand, den Blick sest auf sein Ziel gerichtet: Begrndung der unnm-Richettens. schrnkten Knigsgewalt im Innern, des politischen bergewichtes Frank-reichs nach aueu. Jene Aufgabe lste er durch rcksichtslose, ja blutige Strenge gegen den Geist der Unbotmigkeit, diese durch seine die Religion in deu Hintergrund schiebende und insofern der Zeit weit vorauseilende Politik Politik gegen das Haus Habsburg in Spanien und sterreich. Unterwer. Zunchst brach er die politische Macht der Hugenotten, die srm-Hugenotten Kd) einett Sonderbund im Staate bildeten, dadurch da er ihre Sicher-und des heitspltze Nimes, Montanban, Montpellier und nach 14 monatiger Be-atbe(' lagernng La Rochelle (vgl. S. 4) eroberte und sie entwaffnete. Dagegen lie er ihnen die Religionsfreiheit und die brgerliche Gleichberechtigung mit den Katholiken. Versuche des Hochadels, den allmchtigen Minister zu strzen, endeten mit der Niederlage der Groen, die er sich nicht scheute aufs Schafott zu schicken. Die Knigin-Mutter und ihr zweiter Sohn Schwchung Gastou von Orleans muten auer Land gehn. Die Generalstnde wurden Parlamente, (seit 1614) nicht mehr berufen. Die Parlamente, die obersten Gerichts-hse, welche die inregtstrterung der Gesetze und Steuererlasse in ihre Listen zur Bedingung fr deren Rechtsgltigkeit machen wollten, wies er in ihre Schranken zurck. Da die herrschende Unsitte, da die Beamtenstellen kuflich und vielfach fast erblich waren, die Gefahr einer mchtigen Beamtenaristokratie in sich barg, befrderte er die Zentralisation der^ Verwaltung durch Einsetzung von Intendanten, Oberaufsehern, die blo von der Krone abhngig waren. Er richtete eine Geheimpolizei ein. grndete die erste franzsische Zeitung, die Gazette de France, und rief den obersten Gerichtshof. fr die mustergltige Sprache und den Geschmack in den Acad6mie schnen Wissenschaften, die Academie frangaise, ins Leben (1635). Die fraikjaise. j)e Cid von Pierre Corneille 1636 bezeichnet den Beginn . des goldenen Zeitalters" der franzsischen Literatur, die sich damals be-soliderer Pflege in den Salons feingebildeter Damen erfreute. uere Whrend Richelieu im eigenen Lande alle Machtgelste unterdrckte witir' und niederhielt, begnstigte er im Auslande alle Regungen des Sonder-geistes gegen die Souvernitt, so namentlich die Erhebung deutscher Fürsten gegen den Kaiser, so die Katalouier und Portugiesen gegen Spanien. Nicht um den Protestantismus gegen Vergewaltigung zu schtzen, sondern um den unertrglichen dominatus absolutus" des Hauses Habsburg zu brechen, nahm er im Bunde mit Gustav Adolf von Schweden am 30 jhrigen Krieg (feit 1632) teil und bekmpfte Spanien (16351659). Deutsche standen im Solde Frankreichs wider das Vaterland, fo Bernhard von Weimar.

8. Geschichte der neueren Zeit - S. 203

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
Die Zeit von der Begrndung des neuen Deutschen Reiches bis zur Gegenwart. 203 600 Mark, er ist Vormundschaftsrichter, er hat das Grundbuch zu führen; mit zwei Laienrichtern (Schffen) richtet er der geringere Strafsachen. Beim Landgericht sind fr brgerliche Rechtsstreitigkeiten von grerer Bedeutung oder als Berufungsinstanz Kollegialgerichte, Zivilkammern (3 Richter) und fr Strafsachen Strafkammern (2 Richter, 3 Schffen; bei zweiter Instanz 3 Richter oder als Berufungssenat 5 Richter) sowie fr schwere Straftaten Schwurgerichte (3 Richter. 12 Geschworene) zustndig, fr Handelssachen zuweilen besondere Handelskammern. Die Senate bei dem Oberlandesgerichte werden aus je 5 Richtern gebildet, beim Reichs-gericht aus je 7 Richtern. Ist die ffentliche Rechtsordnung durch eine schwere Straftat verletzt, so vertritt der Staatsanwalt als Hter des Ge-fetzes die ffentliche Anklage. Beim Amtsgericht ist der Amtsanwalt (Laie) ffentlicher Anklger. Auer bei dem Amtsgericht mssen sich die Par-teien, Klger und Beklagter, durch Rechtsanwlte vertreten lassen (sog. Anwaltszwang). Die beiden Hauptgrundstze bei dem heutigen Proze-verfahren sind ffentlichkeit und Mndlichkeit (seit 1879). Innere Gefchichfe Deuffchlcinds und insbefondere Preuens. 132. Der log. Kulturkampf (1871 1887). Kaum war das Deutsche Reich gegrndet, da wurde der innere Frieden schwer gestrt durch einen kirchlich-politischen Kamps, den man gewhnlich nach einem Ausdruck des preuischen Abgeordneten Rudolf Virchow, eines hervor-ragenden Mediziners, als Kulturkampf" bezeichnet, weil er ein Ringen der modernen Kultur", des Geistes der Freiheit, gegen die der Gewissens-knechtung verdchtigte katholische Kirche schien. Wiederholt hatten kirchenfeindliche Kreise ihre Angriffe gegen ihre angeblich staatsgefhrlichen Ein-richtungen und Grundstze, gegen den Ultramontanismus", die Abhn-gigkeit deutscher Untertanen von einem auerdeutschen kirchlichen Ober-Haupte, gerichtet. Die preuische Regierung hatte ungeachtet dieser Ver-hetzungen die verfassungsmigen Rechte der katholischen Kirche gewahrt. Die Verkndigung des Dogmas von der lehramtlichen Unfehlbarkeit des Papstes durch das Vatikanische Konzil brachte weite Kreise von Ka- u>nehwar-tholiken und Nichtkatholiken in Aufregung, in der Stellung der preuischen ls.guii isvo. Regierung zur Kurie aber keine nderung hervor, bis diese es ablehnte, auf die neue, hauptschlich aus Katholiken bestehende politische Reichs-tagssraktiou des sog. Zentrums (21. Mrz 1871 gebildet) einen Druck zu den. Im Preuischen Abgeordnetenhause hatte sich schon Ende des Jahres 1870 eine gleiche Fraktion gebildet, mit dem Programm, einzutreten fr Aufrechterhaltung und organische Fortentwicklung ver-fassungsmigen Rechts im allgemeinen und insbesondere fr die Freiheit und Selbstndigkeit der Kirche und ihrer Institutionen". Fürst Bismarck erblickte in der neuen politischen Partei des Reichstags eine die Einheit des eben erst geschaffenen Reichs bedrohende Opposition, in der Kurte

9. Geschichte der neueren Zeit - S. 206

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
206 Die Zeit des Ringens um Verfassungen ic. Betriebs, der allein dem Reichen ober reicher Gesellschaft mglich war ober Kommunis- schien. In den Kreisen der Fabrikarbeiter wuchs die Unznfriebenheit mit mu8' ihrer Lage und wrbe zum fruchtbaren Boben fr kommunistische For-berungen. Als das Gruubbel der besteheuben Gesellschastsorbnung erschien wieber, wie schon in frheren Zeiten, gar manchen von Menschenliebe erfllten, mit dem Freiheitstriebe der Einzelpersnlichkeit aber nicht rech-nenbeit Schwrmern die Ungleichheit in der Verteilung der Gter und berhaupt das Privateigentum. als das einzig Wahre bagegen Gleichbe-rechtiguug aller an Gruubbesitz, Kapital und allen Erwerbsmitteln. Die Versuche des Englnbers Robert Owen (1771 1858), der Franzosen Charles Fourier (17721837) und Etienne Cabet (17881856), des Deutschen Wilhelm Weitling (1808-1871), die Grunbstze des Kommunismus in eigenen Ansieblungen zu verwirklichen, miglckten ebenso wie National- die Einrichtung der von Louis Blanc (1811 1882) erbachten, nicht aber werkstatten. 2n^en entsprechenben Nationalwerksttten (1848). Die fran- zsische Februarrepublik mute diese balb wieber schlieen, weil die barin Beschftigten sie nicht so sehr benutzten zur Ausbung ihres Rechtes auf Arbeit" als ihres Hanges^zu bezahltem Miggang und wepetabfatj fr den Uberflu an denfabrikaten fehlte. Der Staat sollte zur Fr-sorgeanstalt fr alle werben, die es verlangten. Er war nnb ist nicht imstande, "jebem einzelnen auch das gleiche Ma an ^Pflichtgefhl zur Arbeit zu verschaffen. Nur einzelne Gebanken und Vorschlge der Kommunisten erwiesen sich als burchfhrbar und fr die aus freien Stcken Konsum-sich dazu Verbinbeubeu wohlttig, die Konsumgenossenschaften, wie neveine. ^ ^ 1844 in England sich f>trirrftftt7" unh hie von ^rfeten Gewinn- freiwillig den Angestellten gewhrte Beteiligung am Reingnvinu. 9 3 die zuerst in grerer^ Ausbehnung Franzosen einfhrten. Beibe Wohl-fahrtseinrichtungen zeigen, ba vraktisckie Selbsthilfe und praktische Zr-sorgemaregeln der Losung sozialer Schwierigkeiten.dienen. olokk. Theorien^ die blenben und verwirren. Und wieviel neue Vereine und Einrichtungen sinb im letzten halben Jahrhuubert nur zum Wohle der cirbeitenben, rmeren Bevlkerung, besonbers im deutschen Vaterlanbe, ins Leben getreten! Das verhate Privateigentum hat oft in groartigster Weise die Mittel geboten, die Pflicht der Nchstenliebe gegen die sog. Proletarier, die Masse der Besitzlosen, zu bettigen und bietet sie fortwhrend wie der Staat sich ihrer nach Krften annimmt. Beibe tun mehr zum Ausgleich der wirtschaftlichen Gegenstze, als jene ^rr^hrer, welche eine Umwlzung der Gesellschastsorbnung als die frohe Botschaft fr die Arbeiter hinstellen, die Sozialbemokraten und die Anarchisten. Allgemeiner Auf dem ersten deutschen in Berlin tagenbeu Arbeiterkongresse Seifer. (23. August bis 3. September 1848) war eine Genossenschaftskasse Ververei n. bri'tberung" gegriinbet warben. Hermann Schulze (1808 188.3), der fortschrittliche Abgeorbnete fr Delitzsch, arbeitete eifrig an Grnbnng neuer

10. Geschichte der neueren Zeit - S. 17

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
Sieg des Despotismus in Frankreich, politisches Ubergewicht ?c. 17 Sprache und Sitte hatte in Deutschland zwar schon vor Ludwigs Zeit be-gnnen, ward aber erst allgemeiner Unfug durch das politische berwiegen Frankreichs und die berhandnehmende Unsitte, in Paris die feine Sitte", die Courtoisie, kennen zu lernen. Mit seltenem Scharfblicke whlte sich Ludwig die Werkzeuge seines Willens, die es doch verstanden, den Herrn nach ihren Absichten zu leiten, der Hinwiederun, sie in Demut dadurch hielt, da er keinem mehr Einflu als dem andern einrumte. Dem gefhrlichen Rnkeschmied Fouquet, dem allzusichern Oberintendanten der Finanzen, bereitete er jhen Sturz und betraute uach und nach dessen Gegner und Nebenbuhler Colbert, der sich Ludwigs, aus ganz einfachen Verhltnissen emporarbeitete, mit den mtern eines Ministers fr das Innere, fr die Finanzen, den Handel, fr Knste und Fabrikwesen. So hart und rcksichtslos dieser brgerliche Minister war. so reich an Kenntnissen und so unermdlich arbeitsam war er auch. An Genialitt bertraf ihn der Minister der auswrtigen Angelegenheiten Lyonne, ein Meister der Strategie auf dem Gebiete der Diplomatie, an Gefhlslosigkeit und Gewaltttigkeit der Kriegsminister Louvois, Nach-folger seines edleren Vaters Le Tellier und Heranbildner des streng recht-lichen, groen Festnngsbaumeisters Vaubau, dessen Kunst Frankreich im Spanischen Erbsolgekrieg rettete. Louvois leistete als Neuordner des ganzen franzsischen Heerwesens, das er zum strksten und schlagfertigsten Europas machte, Groartiges, erntete aber fr seine unmenschliche Kriegsfhrung auch den verdienten Fluch der mihandelten Völker. An der Spitze der tchtige Truppen standen gut ausgebildete Offiziere und hervorragende Heerfhrer wie Eonde, Turenne, Luxembourg, Villars uftv. Die unter Mazarin vernachlssigte Marine wurde wieder gehoben, konnte jedoch die Seemacht Gemacht Englands nicht erreichen. Die Erhhung der Wehrkraft sicherte einmal die Ruhe im Innern und die unumschrnkte Gewalt des Knigtums, dann aber gewhrte sie die Mglichkeit zur Durchfhrung der Obmacht der das Ausland. Das Heer erhielt die Strke von der 200000 Mann geschulter Truppen, die ganz zur Verfgung des Knigs standen, deren Offiziere, auch wenn sie ihre Stellen kauften, doch von unten auf dienen muten und vom Könige ernannt, vom Könige bezahlt wurden. Wichtige Verbesserungen waren die Einfhrung der Uniform, des Bajonetts und selbstndiger Artillerieregi-menter sowie die Verstrkung der berittenen Infanteristen, der Dragoner. Den Zwecken des Absolutismus im Innern diente die Polizei und der Schrecken der lettres de cachet, der Formulare, durch welche im Namen a Le*trt des Knigs ohne gerichtliches Urteil Miliebige, Mivergngte, Verdchtigede fachet' und Unbequeme in Hast genommen und gehalten werden konnten. Die Presse stand unter scharfer Kontrolle. Die ganze Staatsverwaltung wurde zentralisiert. Von Berufung Zentraii-der Reichsstnde war keine Rede mehr, die Parlamente durften nicht wagen, *att0"' gegen Erlaffe des Knigs Einwnde zu erheben, den Provinzialstnden blieb Weltgeschichte fr die Oberstufe d. Studienanst. S. Bd. 2
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