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1. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 159

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
159 erhielten, spter muhte sogar eine Zwischenzeit von 5 Iahren zwischen dem staatlichen Amte und der Statthalterschaft liegen. Die Machtstellung der Statthalter war vllig unumschrnkt, dauerte aber nur ein Jahr- doch konnte das Amt vom Senate verlngert werden. Besondere Schutzgesetze sollten einer willkrlichen oder ungerechten Ver-waltung vorbeugen, und ein reichliches Staatsgehalt sollte den Statt-Haltern ein standesgemes Auftreten ermglichen; doch wurde es immer-mehr Sitte, durch Bedrckung der Provinzialen sich zu bereichern, und wenn die Erpressungen und Unterschlagungen nicht zu viele Millionen betrugen, so stellten sich die Gerichte in Rom regelmig auf die Seite des angeklagten Statthalters. 49. Die Stellung rmischer Vollbrger unter den Untertanen. Rmische Vollbrger in Italien oder in der Provinz verloren nichts von ihrem Brgerrechte, doch ruhten diejenigen Rechte, deren Ausbung an den Aufenthalt in Rom geknpft war, so besonders das ius suffragii. Einzelne Vollbrger lieen sich in groer Zahl Haupt-schlich zu Handelszwecken in Italien und in der Provinz nieder, wobei ihnen ihr ius commercii groe gewerbliche, ihr ius provocationis groe gerichtliche Vorteile bot. Massenniederlassungen rmischer Vollbrger in unterjochten Lndern hieen coloniae. Diese dienten anfangs nur zur militrischen Sicherung unterworfener Gebiete, seit den Gracchen auch zur Versorgung mittel-loser rmischer Brger, seit Sulla zur Versorgung von Veteranen, letzteres jedoch ohne die Beachtung der Frmlichkeiten, die sonst mit einer Koloniegrndung verbunden waren. Die rmischen Vollbrger verloren in der Kolonie ihre civitas nicht, nur ruhten ihre rein politischen Rechte. Wurde eine bereits bestehende Stadt zu einer Kolonie umgewandelt, so nahmen darin die Kolonisten die Stelle eines Adels gegen-ber der eingesessenen Bevlkerung ein. 50. Die romischen Manzen. Die Ausgaben des rmischen Staates waren in der repub-Manischen Zeit im Vergleich zur Kaiserzeit und noch mehr im Ver-gleich zu unserer Zeit gering und unbedeutend. Die Hauptausgabe-posten waren: 1. Der Beamtensold, aber nur fr die Provinzialstatt-Halter und die niederen Beamten, da die eigentlichen Staatsmter als honores unbesoldet waren. 2. Die Ausgaben fr den Staatskultus, umfassend die Opfer, Feste und Tempel. 3. Die Einrichtung und Er-Haltung ffentlicher Bauten, wie Gebude, Straen, Wasserleitungen u. s. w. 4. Der Truppensold, der aber vom besiegten Feinde wieder ersetzt werden mute. 5. Seit C. Gracchus die Getreidespenden an arme Vollbrger in Rom. Die Einnahmen zerfallen in ordentliche und auerordent-liche. Die ordentlichen Einnahmen waren: 1. Die Pachtgelder von den Domnen (agri publici), die teils in der rmischen Feldmark,

2. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 162

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
162 und links neben dem atrium lagen je 3 oder 4 fast quadratische Rume (cellae), von denen je 2 oder 3 durch Vorhnge verschlossen waren, während der letzte Raum auf beiden Seiten, die alae, nach dem Herde zu offen standen und in Wandschrnken (armaria) die Ahnenbilder (imagines) enthielten, aus Wachs gefertigte Portrtmasken, unter denen Inschriften (tituli) den Namen, die Taten und Wrden des Ahnen angaben, während Linien, welche die einzelnen Bsten in Form von Zweigen eines Baumes verbanden, den Stammbaum darstellten. Hinter dem atrium lag der zweite Hauptraum des Hauses, das tablinum, das reicher ausgestattete Geschftszimmer des Hausherrn, das nach dem atrium zu in ganzer Breite geffnet war, so da man von dort aus das ganze Haus bersehen konnte. Eine erste Erweiterung dieses ltesten Hauses fand in der Weise statt, da hinter dem tablinum ein Grtchen (hortus) angelegt wurde. Da man nun, um einen Zugang dahin zu gewinnen, die hintere Wand des tablinum durchbrechen mute, so wurde der jetzt nach zwei Seiten geffnete Raum des tablinum als Wohn- und Schlaf-rum unbrauchbar, und man machte deshalb die geschlossenen Rume neben dem atrium zu Wohn- und Schlafrumen (conclavia, cubicula). Auch der Herd wurde jetzt aus dem atrium in einen besonderen Kchen-rum (culina) neben dem tablinum verlegt, und an seine frhere Stelle trat jetzt ein Marmortisch. Eine zweite Erweiterung des Hauses erfolgte m der Art, da unter griechischem Einflsse statt des hortus ein von Sulen um-gebener Hof, peristylium oder porticus, angelegt wurde. Man ge-langte in denselben durch einen Korridor, der neben dem tablinum herfhrte. Auf dieses prchtig mit Blumen und Zierstruchern ge-schmckte peristylium, in dessen Mitte ein Springbrunnen war, ffneten sich an beiden Seiten zahlreiche Rume, u. a. luxuris ausgestattete Speisezimmer fr Winter und Sommer (triclinia), Bibliothek, Gemldesalon (auf der Nordseite) (pinacotheca), Bade- (balinea) und Schlafzimmer (cubicula) und im Hintergrunde nicht selten noch eme Art prunkvollen Festsaales (exedra). Naturgem wurde jetzt die Kche in die Nhe der Speisezimmer verlegt. Das alte atrium diente nunmehr als Wartezimmer und wurde entsprechend hergerichtet. Die Hausgtter (lares) erhielten besondere Hauskapellen (lararia oder sacraria). Nicht selten war auch jetzt noch Hinter der exedra ein kleiner (Barten, aus dem ein kleines Tor in eine Seitengasse fhrte. Die Ausschmckung der Innenrume war in einem retchen Hause sehr Kostbar.1) Whrend das Haus des Armen Fuboden i) Trotz der z. T. sehr kostbaren Ausschmckung der Huser in Pompeji knnen doch die Huser dieser kleinen Provinzialstadt wohl kaum an Groe und Pracht den Husern in Rom gleichgekommen sein. Zwar ist in Rom nur etn einfaches Wohnhaus (auf dem Palatium) aus dem Altertum aufgedeckt aber in der kaiserlichen Residenzstadt Trier ist 1879 in der Nhe des Kaiserpalastes ein kost-bares Privathaus, vielleicht das Haus eines hohen Beamten, aufgefunden, welches einen Schlu zult auf die Gre und Pracht der Huser m Rom. Bei diesem Hause ist fr uns von besonderem Interesse die mchtige Saulenhalle (porticus) an der Straenfront, welche oben ein Grtchen (solarium) trgt (vergl. unsere Veranda).

3. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 185

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
185 Romulus sein Asyl grnbete;1) 3. aus der Sdwestspitze mit dem groen Iuppiterternpel auf einem freien Platze (area Capitolina) und mit dem Tarpejischen Felsen am Sdabhange, von dem die Volks-tribunen die durch sie zum Tode Verurteilten hinabstrzten.^) Von dem letzten Könige erbaut und 509 eingeweiht, im Sullanischen Brgerkrieg (83 v. Chr.) und von neuem im Kampfe des Vitelims gegen Vespasian (69 n. Chr.) durch eine Feuersbrunst zerstrt und bei der letzten Gelegenheit von Domitian prachtvoll erneuert, erhielt sich das templum Jovis 0. M. als das vornehmste Heiligtum der rmischen Welt bis ins 6. christliche Jahrhundert. Mit seinen (fr 55v2 Mill. Mk.) vergoldeten Dachziegeln grte es schon von ferne die auf dem Tiber nach Rom kommenden Fremden. Die dreiteilige (Telia mit den Bildnissen der kapitolinischen Gttertrias Juppiter, Juno und Minerva war der regelmige Versammlungsort des Senates fr die 1. feierliche Sitzung zu Anfang jedes Jahres und fr jene Sitzungen, in denen der Krieg beraten wurde. In die Seitenwand wurde jedes-mal nach Verlauf eines Jahrhunderts an den Iden des Septembers der clavus saecularis- (oder annalis?) zum Zwecke der Zeitrechnung eingeschlagen, in den Kellerrumen die Sibyllinischen Bcher aufbewahrt, die beim 1. Brande zu grnde gingen, dann aber nach dem Muster derjenigen von Erythr in Kleinasien wiederhergestellt wurden. 2. Das Forum (und (Tomttium).3) Das (Tomitium, ein inaugurierter, quadratischer Platz (templum) im Nordwesten des Forums am Fue des Kapitols, war lange Zeit die Sttte, wo sich das politische Leben Roms abspielte. Unter freiem Himmel fanden hier bis 145 v. Chr. die Volksversammlungen (in den comitia curiata und tributa) und die Gerichtssitzungen statt. An der Nordseite erhob sich das alte Rathaus (curia Hostilia), der gewhnliche Sitzungssaal des Senates, an der Sdseite die alte Rednerbhne, nach Verzierung mit den erbeuteten ehernen Schiffsschnbeln (von Antium, 338 v. Chr.) rostra genannt. Nach dem Brande des Rathauses im Jahre 52 v. Chr. verschwand der Platz des Comitiums. 1) Hier liegt jetzt der nach dem Entwrfe von Michelangelo (ca. 1540) gestaltete Kapitolsplatz (Piazza del Campidoglio mit dem der dem alten Ta-bularium errichteten Senatoren und dem Konservatorenpalast, dem Sitz der Stabt-Verwaltung), wohin eine Reihe antiker Monumente von anberen Stellen der Staut bertragen warben ist: Die Statuen der ihre Rosse fhrenben Dioskuren (ge-funben beim Theater des Baibus), die grunblos sogen. Sieqestrophen des Marius (der die Germanen, wahrscheinlich aus der Zeit Domitians), die ehemals am Lateran aufgestellte Reiterstatue Marc Aurels von (einst!) vergoldeter Bronze, eine der besten Schpfungen antiker Erzgieherei, eine Minervastatue mit etvanbung aus Porphyr, die liegenben Statuen des Nils und des Tibers, sowie zweier Lwen aus Basalt. 2) der den Ruinen des Iuppitertempels erhebt sich (seit 1580) der Palazzo Caffarelli, jetzt Sitz der deutschen Botschaft und des Kaiserl. Deutschen Archologischen Instituts, whrenb das Kgl,-Preuh. Historische Institut im Palazzo Giustiniani in dem Stabtteile am Tiber untergebracht ist. 3) Vergl. das uerst interessante Buch von (Ehr. Hlsen, Das Forum Romanum", Rom 1905, mit den neuesten Resultaten in der spteren franz. ober engl. Ausgabe. 13

4. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 239

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
239 Alljhrlich wurden 2 Feste gefeiert: die kleinen Mysterien im Monat Anthesterion (Febr.) zu Agrai, einer Vorstadt Athens, und die groen Eleusinien im Boedromion (Sept.). Nach 3-tgigen feier-lichen Umzgen und Opfern in Athen geleitete das athenische Volk unter bedeutendem Zudrang aus der brigen Griechenwelt am 19. Voedromion das Bild des Iakchos (Sohnes von Pluto und Kore) auf der hl. Strae nach dem 20 km entfernten Eleusis zu der eigent-lichen Festfeier, deren Mittelpunkt die nchtlichen Einweihungsakte {Qylo) in dem von Iktinos zur Zeit des Perikles erbauten (54 m im Quadrat groen, mit einer 12 m breiten, 56 m langen Vorhalle versehenen) Mysterientempel (Telesterion) mit prunkvollen dramatischen Darstellungen und lebenden Bildern aus dem Sagenkreis der Demeter und Kore, des Pluto und Iakchos bildeten. Der oberste Priester (Hierophant) erklrte den Sinn des Gesehenen. In der rmischen Kaiserzeit berwucherten die orientalischen Geheimkulte (des. die Kybele-, die Isis- und Mithras-Mysterien) die ganze griechisch-rmische Religion. 24. Das Gebet. 3. Das Gebet, Vitt- (evxrj, precatio) und Dankgebet (sttaivog = Lobpreisung, gratnlatio), war nur bei den Griechen hufig ein selb-stndiger Akt der Frmmigkeit, bei den Rmern dagegen die zu jeder sakralen Handlung und Darbringung gehrende mndliche Erklrung, die das sakrale Rechtsgeschft von selten des Sterblichen vollendete und zugleich auch die Gottheit in dasselbe einzutreten zwang". Volksversammlungen, Gerichtsverhandlungen, Komitien, Senats-sitzungen, Kriegsunternehmungen, Spiele, Theatervorstellungen wurden in Griechenland und in Rom mit Gebet eingeleitet. Auer der oft altertmlichen Anrufungs- (indigitamenta) und Gebetsformel (carmen) sowie dem Vortrage waren genau vorge-schrieben die Handbewegungen: beim Beten zu den Unterirdischen das Berhren der Erde, beim Beten zu den Meeresgottheiten das Ausstrecken gegen das Meer, beim Beten zu den Himmlischen das Erheben der inneren Handflche (palma, manibus resupinis) zum Himmel, beim Gelbde das Berhren der Brust mit der Hand. Das Gesicht wandte der Betende zum Altar oder Gtterbild, berhaupt nach der Richtung, wo er die Gottheit vermutete. Nur die Schutzflehenden pflegten in knieender Stellung das Standbild der Gottheit zu umfassen. Der Grieche betete unbedeckten Hauptes, hl. Stille war erforderlich, daher rief der Herold beim Anfang des Gebetes: bezw. favete Unguis! Bei den Rmern machte jeder strende Zwischenfall die Kulthandlung ungiltig. Da aber nur die vom Handelnden bemerkte Strung wirklich als solche galt, so verhllte er beim Beten, Opfern und bei Einholung der Auspizien sein Haupt mit der rckwrts in die Hhe gezogenen Toga. Hl. Gesnge waren die Hymnen, Paiane und Prozessionslieder (nqoadia).

5. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 67

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
67 61 Vorbereitungen zur Auffhrung. Dichter, welche an einem tragischen Wettkampfe teilnehmen wollten, reichten ihre Dramen bei dem zustndigen Archon ein und baten um berweisung eines Chores. Der Archon prfte die Dramen und be-willigte je nach Befund den Chor. Zugleich mit der Bewilligung des Chores bestimmte der Archon einen wohlhabenden Brger als Choregen (xo^ydg). Dieser hatte die sogenannte Choregie zu leisten, d. h. er hatte einen Chor zusammen zu bringen und die Kosten fr dessen Ausstattung, Unterhaltung und Einbung, sowie fr das bungslokal zu tragen, auch einen Chormeister und die Musik, d. h. die Fltenspieler, fr die Auffhrung zu stellen und zu besolden. Die Kosten fr den Choregen werden in einem gegen Ende des 5. Jahrhunderts stattgehabten Wettkampfe auf 3000 Drachmen (=2400 Mk.) angegeben. Ein geringer Teil der Kosten war durch den Theaterpchter (d-eatqotko^g) aufzubringen, welcher fr eine bestimmte Summe das Theater mit seinen Baulichkeiten vom Staate pachtete, mit der Verpflichtung, die Anlage im Stande zu halten, und mit dem Rechte, das Eintrittsgeld (&6wqlx6v) fr sich zu erheben. Ein solches Eintrittsgeld hatte ursprnglich berhaupt nicht bestanden, da wegen des religisen Charakters der Feier jedem Teilnehmer der Ein-tritt frei stand. Als dies mit der Zeit zu Streitigkeiten um die Pltze fhrte, begann man ein Platzgeld zu erheben, welches seit der Aus-bildung der schrankenlosen Volksherrschaft durch Perikles jedem Brger aus der Staatskasse gezahlt wurde, in welche es dann freilich der Theaterpchter zum Teile wieder zurckfhrte. Auch sonst mute die Staatskasse einen bedeutenden Teil der Kosten fr die Festspiele aufbringen, teils an Honoraren fr die angenommenen Dramen, teils an Preisen fr Schauspieler. Die Hauptschauspieler wurden vom Archon geprft und auf Staatskosten den Dichtern zugewiesen. Nachdem so der Dichter den Chor und die Hauptschauspieler erhalten hatte, begann die Einbung des Stckes unter der Oberleitung des Dichters, welcher auch die Kostme und Dekorationen bestimmte und die ganze Inszenierung besorgte. 62. Theater. Nach dem bei einem Wettstreit zwischen Pratinas, Ehoirilos und Aischylos erfolgten unglcklichen Einsturz der Holzgerste des Zuschauer-raumes (500-497) stellte man unter Benutzung des sdstlichen Ab-Hanges der Akropolis zunchst feste und sichere Sitze fr die Zuschauer her und nahm dann allmhlich jene prachtvolle Anlage des groen Dionysos-Theaters in Angriff, deren Reste durch Professor Drpfeld seit 1886 ausgegraben wurden, nachdem der Berliner Architekt Strack das Vorhandensein derselben 1862 festgestellt hatte. Wann der Bau des steinernen Theaters begonnen wurde, ist mit Sicherheit nicht zu ermitteln- der Redner und Finanzmann Lykurgos (s. S. 53) hat gegrndeten Anspruch darauf, als Vollender des 30000 Personen fassenden Baues zu gelten (um 330). Die groen Tragiker hatten zwar ein

6. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 84

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
= 84 -r Abnderungsvorschlge muten schriftlich eingereicht werden, konnten jedoch von dem Vorsitzenden zurckgewiesen werden, wenn sie gegen ein Gesetz verstieen. Nach Schlu der Debatte lie er abstimmen, bei ffentlicher Abstimmung durch Aufhebung der Hnde, bei geheimer durch Stimmsteine. der den ganzen Vorgang setzte der Ratschreiber eine Urkunde auf fr das Staatsarchiv, der er den Namen des Prsidenten und den seinigen beifgte. Die Befugnisse der Volksversammlung: 1. Der Anteil an der Gesetzgebung war bis 404 sehr groß, weil das Volk bis dahin allein darber zu entscheiden hatte, ob eine von Sachverstndigen vorberatene und vom Nate begutachtete Neuerung Gesetz werden sollte oder nicht. Seit der Wiederherstellung der Demo-kratie, 403, setzte das Volk seinen Anteil an der Gesetzgebung jedoch bedeutend herab. Alljhrlich konnte nmlich in einer der ersten Volks-Versammlungen jeder Brger Gesetzesnderungen beantragen, und das Volk stimmte zunchst nur darber ab, ob ein Antrag einer nheren Wrdigung wert sei. War er das, dann mute der Antragsteller ihn nebst dem entgegenstehenden alten Gesetze ffentlich zur allgemeinen Kenntnisnahme ausstellen. Nach einigen Wochen whlte dann das Volk einen aus Heliasten gebildeten Gerichtshof und eine Kommission zur Verteidigung des alten Gesetzes. Dann erst erfolgte die Entschei-dung der die Annahme des neuen Gesetzes in der Form eines regel-rechten Prozesses zwischen dem Antragsteller und der Verteidigungs-Kommission vor dem gewhlten Gerichtshof. 2. Auch bei der Wahl der Beamten waren die Befugnisse der Volksversamlung stark eingeengt; denn von den etwa 20 staatlichen Beamtenkollegien wurde nur ein Viertel gewhlt, wie die Vertreter der militrischen und finanziellen Obermter, während die anderen Be-amten erlost wurden. 3. Die richterlichen Befugnisse der Volksversammlung wurden seit 403 gleichfalls auf auerordentliche Flle beschrnkt und auch dann wurde die endgltige Entscheidung zumeist von dem zustndigen Ge-richtshof getroffen; vergl. unter 86 der die Probole und Eisangelie. (Der Ostrakismos wurde seit 403 nicht mehr ausgebt.) 4. Aber auch nach der Wiederherstellung der Demokratie 403 stand dem Volke doch noch die oberste Entscheidung zu der Krieg und Frieden, der Aussendung und (Empfang von Gesandten, Erteilung des Brgerrechtes, religise Angelegenheiten, auergewhnliche (Ehrungen u. a. 84- Das athenische Gerichtswesen. Der Proze in einer Privatklage heit fj der ffentliche Proze \ Yqa(jrf- Der Klger heit d Stcoxwv, der Beklagte (fevymv. - Als Klger konnte nur ein vollberechtigter Brger auftreten, Fremde und Metoiken muten sich durch einen nqoazrri? vertreten lassen. -Wer als Klger in einem Kriminalprozesse nicht den fnften Teil der Stimmen erhielt, mute 1000 Drachmen Strafe zahlen und konnte im

7. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 88

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
88 der Vornehmen enthielten einen zweiten Hof, den die Reprsentations-rume begrenzten, die im Gegensatz zu den als Familienwohnung (yvvaixwvlrig) dienenden Rumen als Mnnerwohnung {<xv6qu)vltiq) bezeichnet wurden. 88. b) Hausgerte. Die wichtigsten Hausgerte waren: Tische, Sthle, Betten und Geschirre. Die Tische (^atte^at), wie in der homerischen Zeit klein und niedrig, dienten vorzugsweise zum Speisen, Die Sthle waren teils Sessel mit Lehne fr Rcken und Arme (fyvoi), oft mit einem Fuschemel versehen, vorwiegend Ehrensessel fr hervorragende Personen, teils einfachere Sthle mit Rcklehne {xhfiol, xilolcil), teils Sitze ohne Rcklehne (<%(><h) (f. s. 59). Die Betten {xllvcu). dienten zum Liegen beim Schlafen und in Wohnrumen zum Sitzen beim Lesen und Schreiben. Sie waren mit weichen Kissen und vielfach mit farbenreichen Decken belegt (vgl. S. 59). An Stelle unserer Kommoden und Kleiderspinde gebrauchte man Truhen (w\Xoc), die oft kostbar mit Gold, Elfenbein, Figuren u. a. ausgestattet waren. Die Geschirre waren teils aus Ton, teils aus Metall verfertigt; die ersteren meistens mit Malereien geschmckt und besonders in Athen, Korinth und Samos hergestellt. Grere Tongefe waren: der Weinbehlter (jifog), unten bald spitz bald flach (das Fa des Diogenes), der auch zur Aufbewahrung von Getreide diente; das Mischgef (x^arijo), in welchem Wein mit Wasser gemischt wurde, mit breitem Grunde und weitem Halse, soda mit der owo/tty, einem Teetopfe hnlich, oder der xoritt^, einem Napfe gleich, ausgeschpft werden konnte; die Amphora (6 /Mpogetfg), so benannt nach den beiden Henkeln, mit denen sie getragen werden konnte, bauchig mit engem Halse. Mit Amphoren wurden am Panathenaienfeste die Sieger belohnt, auch dienten sie als Vestattungsamphoren zu Grabschmuck. Die in der hellenistischen Zeit in Unteritalien angefertigten Prachtamphoren dienten nur dem Grberkult. Die enghalfige rjxv&og wurde mit l ober toohlriechenben Essenzen gefllt, die bei Bestattungen gebraucht wurden ober Toilettenzwecken bienten, Als Trinkgefe benutzte man die (ptdxrj ohne Fu, hnlich einer wenig tiefen Schale, die napfartige xort% mit zwei Henkeln, den xvadog, hnlich einer Munbtasse, den oxvyog, gleichenb einer hohen zweihenkeligen Obertasse, den xdv$aeog; mit zwei bis zum Fu reichen-ben Henkeln. Auch hatte man Trinkhrner (xe>ara), meistens benannt nach den Tierkpfen, in welche die Hrner ausliefen (exeyag [(Elefant], "mos [Pferb], xngog [(Eber] u. a.) Als Kchengert ist wichtig der eherne Dreifu (rgmorg) mit ehernem Kessel. Die tidgia entsprach unserem einhenkeligen Wasserkrug. Zum Aufbewahren von Vorrten hatte man Krge und Dosen. *) Liehe unter. Tonbildnerei oder Keramik!

8. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 228

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
- 226 - Charakteristisch fr die griech. Religion war ein gewisser Prachtaufwand, sonst aber eine weitgehende Freiheit der Be- Z9uu^\m ble 'tische Religion die groe Einfachheit der Kulthandlungen und der Ausstattung, dagegen die Peinlich- Gebets und^ormeln.^ * der biefe mte umgebenden Gebruche, x Ms Schpfer der rmischen Sakralverfassung galt Numa % q bet ?'ttheit einerseits, der Gemeinde und ihrer Brger anderseits an dem Grund und Boden sowie an den Tagen des Shres festgesetzt und das Ceremonialgesetz und die Priester-Ordnung geschaffen haben soll. ^ 1 Jo. I. Kultfttten. Gebrauch- ^ roid,ti^ten kultfttten waren fast ausschlielich im J\ ^ Kltar (wfiq = (Erhhung; ara = Feuersttte) eine der dem Boden erhhte Opfersttte, meist ein steinerner, dauerhafter Untersatz, der als Feuerstelle fr Brandopfer und als Tisch zum Niederlegen der gottgeroeihten Gaben diente. y * 65 hlerhv' einfache Altre, Hier und da von runder Form, meist fr unblutige Opfer und Libationen bestimmt, in letzterem Falle mit schalenartiger Vertiefung (sog. eo^ac), 2. prchtige grere oder Hochaltre (altaria), meist viereckig und oben glatt, fr Vrondopfer; 0,5 -1 m Hoch und mit einer Deckplatte von ebenso groer Brette und Lnge versehen, wenn sie nur fr 1 Opfertier m y und von 5x5 oder gar 10x20 m Oberflche oder von noch gewaltigeren Dimensionen, wenn sie, wie die Hauptaltre bei den gefeierten Heiligtmern, fr Massenopfer reichen sollten. Monumen-li V* der Zeusaltar in Olympia und der in Pergamon, der Altar Hieros Ii. m Syrakus und der zu den 7 Weltwundern ge-rechnete Apolloaltar auf Delos, der ganz aus den Hrnern der ge-en ^egen Zusammengesetzt war. Grabaltre waren unter-iroijche Gruben [r-fiog, mundus) fr den Kult der Unterirdischen und Heroen. Regelmig gehrten zu einem Tempel 2 Altre: ein kleiner J Innern (meist nur Altartisch - zgan^a, mensa - auch beweg-Ud)e Feuerbecken - sauget, focus) und der groe Brandopferaltar (erca, altaria) vor demselben. \b Der Tempel. 2. Der Tempel (templum, re/uevog - von re/nvco -, das aus dem umliegenden Terrain fr die Gottheit Herausgeschnittene", eingefriedigte Stck), die Opfer statte und Wohnung (vewg, von vatw = wohne) des im Bilde {yaxfia, Signum, simulacrum) an der Hinter-wnd des Hauptraumes in der Nische thronenden Gottes. . c ,(Er lvr m der Regel viereckig, seltener rund; anfangs Hchst einfach allmhlich immer prchtiger und groartiger aufgefhrt; gleich Dem Altare, wenn mglich, nach Osten orientiert; im allgemeinen klein, jeltener von greren Dimensionen, wie der Tempel der Ephesischen

9. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 58

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
58 sich die Erde als eine Scheibe, in deren Mitte das eben angegebene Aigaiifche Meer liegt. Dieses stellt er sich als Binnenmeer vor, rings umgeben von mehr oder minder groen Inseln,- jenseits dieses Insel-Kranzes dehnt sich das unabsehbare Auenmeer mit dem alles ab-schlieenden Okeanos-Strom aus. Auen- und Innenmeer sind durch Meerstraen verbunden; als solche gelten auch Flsse, wie Donau und Nil. - Der Okeanos ist eine mchtige Meeresstrmung, welche die Erdscheibe rings umfliet und in sich zurckstrmt,' zumeist umfliet er das Auenmeer, an einzelnen Stellen jedoch berhrt er den Inselkranz. - Das westliche Mittelmeerbecken mit Italien und Sizilien, ja sogar bei Kerkyra ist Homer ein wahres Wundergebiet,- seine abenteuerlichen Vorstellungen drften auf Berichte phoinikischer Seefahrer zurckgehen, die in ihrem Wagemut vom Atlantischen Ozean nicht abgeschreckt wurden und von ihren Fahrten viele Wunderdinge zu erzählen wuten. 49. Die Stndegliederung. Die Brger zerfielen in Adlige und Gemeinfreie,- doch waren jene allein vollberechtigt, während diese unter dem Drucke des Adels zu voller Bedeutungslosigkeit herabgesunken waren, wie das besonders in den Volksversammlungen hervortritt. Aus dem Adel wurde der Rat der Geronten gebildet, den der König bei allen wichtigen Ange-legenheiten erst hren mu; dieser tagt im Megaron des kniglichen Palastes beim Mahle, wobei der Gerontenwein getrunken wird. Der König ist unter den Adligen wenig mehr als der primus inter pares. Die dem patriarchalischen Knigtum berhaupt zukommenden Vorrechte eines Oberpriesters, Oberrichters und Feldherrn stehen auch dem homerischen Könige zu. Seine Einknfte setzen sich zusammen aus freiwilligen und fest bestimmten Beitrgen des Volkes und dem (Ertrage des Krongutes (ro re/nevog). Besondere Abzeichen seiner Wrde hat er nicht: das Szepter trgt er nur dann, wenn er gerade die anordnende oder ratende Person ist. Dasselbe war da-mals nicht das Abzeichen einer kniglichen Machtstellung, sondern kennzeichnete blo den jeweiligen Inhaber einer ffentlichen Handlung, z. B. einen Richter beim Rechtsprechen, einen Redner in einer ffentlichen Versammlung, einen Herold als ffentlichen Abgesandten usw. Auer den Adligen und Gemeinfreien gab es noch wenig geachtete Beisassen (Klienten, ot fierardtai) und freie Arbeiter (ol &rjrs). Dazu kamen noch die Sklaven. In den Zustand der Sklaverei geriet man durch Abstammung von Sklaven, durch Kriegsgefangenschaft und durch den hauptschlich von den Phoinikern betriebenen, sehr eintrglichen Menschenraub. Die Behandlung war meist nicht hart, vielfach sogar recht herzlich und vertraut, wie die Stellung des Sauhirten (Eumaios und ebenso der Eury-kleia, der Amme des Odysseus, beweist. 50. Das Erwerbsleben. 3u Homers Zeiten herrschte die sogenannte Naturalwirtschaft.

10. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 161

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
- 161 zur Wohnung. Erst mit dem Anwachsen der Bevlkerung und namentlich seit der Unterwerfung Griechenlands finden sich Huser mit zwei und mehreren Stockwerken, zu denen vielfach enge und steile, von auen an die Wand gelehnte Holztreppen hinauf fhrten. Diese Stockwerke, die nach einer Vorschrift des Augustus eine Hhe von 24 m nicht berragen durften, wurden von der Dienerschaft und den Inhabern der nach der Strae zu gelegenen Verkaufslden oder Weinstuben bewohnt. Groe Mietskasernen, die vorwiegend von kleinen Leuten bewohnt wurden, fhrten den Namen insulae. Von der grten Wichtigkeit fr die Kenntnis des rmischen Hauses sind die in Pompeji (s. unten!) ausgegrabenen, zum Teil der die Zeit Hannibals hinausgehenden Huser, weil uns erst durch diese die Beschreibung des alten rmischen Hauses bei Vitruv verstndlich geworden ist. Bezglich des Grundrisses und der Bauart sind verschiedene Perioden zu unterscheiden. Der lteste Grundri des rmischen Hauses, das ein lngliches Rechteck bildete, mar dreiteilig: vestibulum, atrium und tablinum.1) Das vestibulum war ein nach der Strae hin gerichteter Vorbau, der durch eine mehr oder minder kostbare Holztr geschlossen wurde- diese drehte sich in mit Bronze ausgeschlagenen Zapfenlchern, wie sie noch in manchen pompejanischen Husern vorhanden sind. Den Verschlu fr die mit einem Klopfer versehene Tr bildete zumeist ein hlzerner Riegelbalken, der entweder von der Unterschwelle bis zum Trsturz oder quer von rechts nach links in die Trpfosten ging. Aber es sind auch Schlsser und Schlssel, z. T. von bedeutender Gre und Kostbarer Arbeit, gefunden. Die Tr (ianua) fhrte in einen Gang oder den Hausflur (ostium), zu dessen Rechten oder Linken in besserem Hause die Loge fr den Trhter (ianitor oder ostiarius) lag, dem nicht selten noch ein wachsamer Hund beigegeben war. Spter wurde dieser Hund oft durch bildliche Darstellungen im Hausflur mit der Unterschrift cave canem" ersetzt, wie auch auf der Schwelle Inschriften wie salve" oder felix hic locus" angebracht wurden. Der Gang fhrte in den Hauptraum des Hauses, das atrium (= der rauchgeschwrzte Raum), eine gerumige rechteckige Halle. Hier standen der Herd (focus), der zugleich der Altar der Hausgtter war, und die groe, stark befestigte Truhe (arca) fr Geld, andere Werte und Kostbarkeiten, hier war der Arbeitsraum fr die geschftige Hausfrau und ihre Gehilfinnen, hier der Aufenthaltsort der Familie. Anfangs erhielten die Rume ihr Licht nur durch die geffnete Haustr, spter wurde zu diesem Zwecke in dem Dache des atrium eine viereckige ffnung angebracht. Weil durch diese der Regen eindrang, hie sie compluvium; das genau in derselben Gre darunter angelegte Bassin zum Auffangen des Regenwassers hie impluvium und stand mit einer verdeckten Zisterne (puteus) in Verbindung. Rechts i) Derselbe erinnert an den breiteiligen Bau des altschsischen Bauernhauses mit Tenne, Kche, Wohn- und Schlafrumen. 11
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