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1. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 159

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
159 erhielten, spter muhte sogar eine Zwischenzeit von 5 Iahren zwischen dem staatlichen Amte und der Statthalterschaft liegen. Die Machtstellung der Statthalter war vllig unumschrnkt, dauerte aber nur ein Jahr- doch konnte das Amt vom Senate verlngert werden. Besondere Schutzgesetze sollten einer willkrlichen oder ungerechten Ver-waltung vorbeugen, und ein reichliches Staatsgehalt sollte den Statt-Haltern ein standesgemes Auftreten ermglichen; doch wurde es immer-mehr Sitte, durch Bedrckung der Provinzialen sich zu bereichern, und wenn die Erpressungen und Unterschlagungen nicht zu viele Millionen betrugen, so stellten sich die Gerichte in Rom regelmig auf die Seite des angeklagten Statthalters. 49. Die Stellung rmischer Vollbrger unter den Untertanen. Rmische Vollbrger in Italien oder in der Provinz verloren nichts von ihrem Brgerrechte, doch ruhten diejenigen Rechte, deren Ausbung an den Aufenthalt in Rom geknpft war, so besonders das ius suffragii. Einzelne Vollbrger lieen sich in groer Zahl Haupt-schlich zu Handelszwecken in Italien und in der Provinz nieder, wobei ihnen ihr ius commercii groe gewerbliche, ihr ius provocationis groe gerichtliche Vorteile bot. Massenniederlassungen rmischer Vollbrger in unterjochten Lndern hieen coloniae. Diese dienten anfangs nur zur militrischen Sicherung unterworfener Gebiete, seit den Gracchen auch zur Versorgung mittel-loser rmischer Brger, seit Sulla zur Versorgung von Veteranen, letzteres jedoch ohne die Beachtung der Frmlichkeiten, die sonst mit einer Koloniegrndung verbunden waren. Die rmischen Vollbrger verloren in der Kolonie ihre civitas nicht, nur ruhten ihre rein politischen Rechte. Wurde eine bereits bestehende Stadt zu einer Kolonie umgewandelt, so nahmen darin die Kolonisten die Stelle eines Adels gegen-ber der eingesessenen Bevlkerung ein. 50. Die romischen Manzen. Die Ausgaben des rmischen Staates waren in der repub-Manischen Zeit im Vergleich zur Kaiserzeit und noch mehr im Ver-gleich zu unserer Zeit gering und unbedeutend. Die Hauptausgabe-posten waren: 1. Der Beamtensold, aber nur fr die Provinzialstatt-Halter und die niederen Beamten, da die eigentlichen Staatsmter als honores unbesoldet waren. 2. Die Ausgaben fr den Staatskultus, umfassend die Opfer, Feste und Tempel. 3. Die Einrichtung und Er-Haltung ffentlicher Bauten, wie Gebude, Straen, Wasserleitungen u. s. w. 4. Der Truppensold, der aber vom besiegten Feinde wieder ersetzt werden mute. 5. Seit C. Gracchus die Getreidespenden an arme Vollbrger in Rom. Die Einnahmen zerfallen in ordentliche und auerordent-liche. Die ordentlichen Einnahmen waren: 1. Die Pachtgelder von den Domnen (agri publici), die teils in der rmischen Feldmark,

2. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 84

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
= 84 -r Abnderungsvorschlge muten schriftlich eingereicht werden, konnten jedoch von dem Vorsitzenden zurckgewiesen werden, wenn sie gegen ein Gesetz verstieen. Nach Schlu der Debatte lie er abstimmen, bei ffentlicher Abstimmung durch Aufhebung der Hnde, bei geheimer durch Stimmsteine. der den ganzen Vorgang setzte der Ratschreiber eine Urkunde auf fr das Staatsarchiv, der er den Namen des Prsidenten und den seinigen beifgte. Die Befugnisse der Volksversammlung: 1. Der Anteil an der Gesetzgebung war bis 404 sehr groß, weil das Volk bis dahin allein darber zu entscheiden hatte, ob eine von Sachverstndigen vorberatene und vom Nate begutachtete Neuerung Gesetz werden sollte oder nicht. Seit der Wiederherstellung der Demo-kratie, 403, setzte das Volk seinen Anteil an der Gesetzgebung jedoch bedeutend herab. Alljhrlich konnte nmlich in einer der ersten Volks-Versammlungen jeder Brger Gesetzesnderungen beantragen, und das Volk stimmte zunchst nur darber ab, ob ein Antrag einer nheren Wrdigung wert sei. War er das, dann mute der Antragsteller ihn nebst dem entgegenstehenden alten Gesetze ffentlich zur allgemeinen Kenntnisnahme ausstellen. Nach einigen Wochen whlte dann das Volk einen aus Heliasten gebildeten Gerichtshof und eine Kommission zur Verteidigung des alten Gesetzes. Dann erst erfolgte die Entschei-dung der die Annahme des neuen Gesetzes in der Form eines regel-rechten Prozesses zwischen dem Antragsteller und der Verteidigungs-Kommission vor dem gewhlten Gerichtshof. 2. Auch bei der Wahl der Beamten waren die Befugnisse der Volksversamlung stark eingeengt; denn von den etwa 20 staatlichen Beamtenkollegien wurde nur ein Viertel gewhlt, wie die Vertreter der militrischen und finanziellen Obermter, während die anderen Be-amten erlost wurden. 3. Die richterlichen Befugnisse der Volksversammlung wurden seit 403 gleichfalls auf auerordentliche Flle beschrnkt und auch dann wurde die endgltige Entscheidung zumeist von dem zustndigen Ge-richtshof getroffen; vergl. unter 86 der die Probole und Eisangelie. (Der Ostrakismos wurde seit 403 nicht mehr ausgebt.) 4. Aber auch nach der Wiederherstellung der Demokratie 403 stand dem Volke doch noch die oberste Entscheidung zu der Krieg und Frieden, der Aussendung und (Empfang von Gesandten, Erteilung des Brgerrechtes, religise Angelegenheiten, auergewhnliche (Ehrungen u. a. 84- Das athenische Gerichtswesen. Der Proze in einer Privatklage heit fj der ffentliche Proze \ Yqa(jrf- Der Klger heit d Stcoxwv, der Beklagte (fevymv. - Als Klger konnte nur ein vollberechtigter Brger auftreten, Fremde und Metoiken muten sich durch einen nqoazrri? vertreten lassen. -Wer als Klger in einem Kriminalprozesse nicht den fnften Teil der Stimmen erhielt, mute 1000 Drachmen Strafe zahlen und konnte im

3. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 58

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
58 sich die Erde als eine Scheibe, in deren Mitte das eben angegebene Aigaiifche Meer liegt. Dieses stellt er sich als Binnenmeer vor, rings umgeben von mehr oder minder groen Inseln,- jenseits dieses Insel-Kranzes dehnt sich das unabsehbare Auenmeer mit dem alles ab-schlieenden Okeanos-Strom aus. Auen- und Innenmeer sind durch Meerstraen verbunden; als solche gelten auch Flsse, wie Donau und Nil. - Der Okeanos ist eine mchtige Meeresstrmung, welche die Erdscheibe rings umfliet und in sich zurckstrmt,' zumeist umfliet er das Auenmeer, an einzelnen Stellen jedoch berhrt er den Inselkranz. - Das westliche Mittelmeerbecken mit Italien und Sizilien, ja sogar bei Kerkyra ist Homer ein wahres Wundergebiet,- seine abenteuerlichen Vorstellungen drften auf Berichte phoinikischer Seefahrer zurckgehen, die in ihrem Wagemut vom Atlantischen Ozean nicht abgeschreckt wurden und von ihren Fahrten viele Wunderdinge zu erzählen wuten. 49. Die Stndegliederung. Die Brger zerfielen in Adlige und Gemeinfreie,- doch waren jene allein vollberechtigt, während diese unter dem Drucke des Adels zu voller Bedeutungslosigkeit herabgesunken waren, wie das besonders in den Volksversammlungen hervortritt. Aus dem Adel wurde der Rat der Geronten gebildet, den der König bei allen wichtigen Ange-legenheiten erst hren mu; dieser tagt im Megaron des kniglichen Palastes beim Mahle, wobei der Gerontenwein getrunken wird. Der König ist unter den Adligen wenig mehr als der primus inter pares. Die dem patriarchalischen Knigtum berhaupt zukommenden Vorrechte eines Oberpriesters, Oberrichters und Feldherrn stehen auch dem homerischen Könige zu. Seine Einknfte setzen sich zusammen aus freiwilligen und fest bestimmten Beitrgen des Volkes und dem (Ertrage des Krongutes (ro re/nevog). Besondere Abzeichen seiner Wrde hat er nicht: das Szepter trgt er nur dann, wenn er gerade die anordnende oder ratende Person ist. Dasselbe war da-mals nicht das Abzeichen einer kniglichen Machtstellung, sondern kennzeichnete blo den jeweiligen Inhaber einer ffentlichen Handlung, z. B. einen Richter beim Rechtsprechen, einen Redner in einer ffentlichen Versammlung, einen Herold als ffentlichen Abgesandten usw. Auer den Adligen und Gemeinfreien gab es noch wenig geachtete Beisassen (Klienten, ot fierardtai) und freie Arbeiter (ol &rjrs). Dazu kamen noch die Sklaven. In den Zustand der Sklaverei geriet man durch Abstammung von Sklaven, durch Kriegsgefangenschaft und durch den hauptschlich von den Phoinikern betriebenen, sehr eintrglichen Menschenraub. Die Behandlung war meist nicht hart, vielfach sogar recht herzlich und vertraut, wie die Stellung des Sauhirten (Eumaios und ebenso der Eury-kleia, der Amme des Odysseus, beweist. 50. Das Erwerbsleben. 3u Homers Zeiten herrschte die sogenannte Naturalwirtschaft.

4. Geschichte der neueren Zeit - S. 203

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
Die Zeit von der Begrndung des neuen Deutschen Reiches bis zur Gegenwart. 203 600 Mark, er ist Vormundschaftsrichter, er hat das Grundbuch zu führen; mit zwei Laienrichtern (Schffen) richtet er der geringere Strafsachen. Beim Landgericht sind fr brgerliche Rechtsstreitigkeiten von grerer Bedeutung oder als Berufungsinstanz Kollegialgerichte, Zivilkammern (3 Richter) und fr Strafsachen Strafkammern (2 Richter, 3 Schffen; bei zweiter Instanz 3 Richter oder als Berufungssenat 5 Richter) sowie fr schwere Straftaten Schwurgerichte (3 Richter. 12 Geschworene) zustndig, fr Handelssachen zuweilen besondere Handelskammern. Die Senate bei dem Oberlandesgerichte werden aus je 5 Richtern gebildet, beim Reichs-gericht aus je 7 Richtern. Ist die ffentliche Rechtsordnung durch eine schwere Straftat verletzt, so vertritt der Staatsanwalt als Hter des Ge-fetzes die ffentliche Anklage. Beim Amtsgericht ist der Amtsanwalt (Laie) ffentlicher Anklger. Auer bei dem Amtsgericht mssen sich die Par-teien, Klger und Beklagter, durch Rechtsanwlte vertreten lassen (sog. Anwaltszwang). Die beiden Hauptgrundstze bei dem heutigen Proze-verfahren sind ffentlichkeit und Mndlichkeit (seit 1879). Innere Gefchichfe Deuffchlcinds und insbefondere Preuens. 132. Der log. Kulturkampf (1871 1887). Kaum war das Deutsche Reich gegrndet, da wurde der innere Frieden schwer gestrt durch einen kirchlich-politischen Kamps, den man gewhnlich nach einem Ausdruck des preuischen Abgeordneten Rudolf Virchow, eines hervor-ragenden Mediziners, als Kulturkampf" bezeichnet, weil er ein Ringen der modernen Kultur", des Geistes der Freiheit, gegen die der Gewissens-knechtung verdchtigte katholische Kirche schien. Wiederholt hatten kirchenfeindliche Kreise ihre Angriffe gegen ihre angeblich staatsgefhrlichen Ein-richtungen und Grundstze, gegen den Ultramontanismus", die Abhn-gigkeit deutscher Untertanen von einem auerdeutschen kirchlichen Ober-Haupte, gerichtet. Die preuische Regierung hatte ungeachtet dieser Ver-hetzungen die verfassungsmigen Rechte der katholischen Kirche gewahrt. Die Verkndigung des Dogmas von der lehramtlichen Unfehlbarkeit des Papstes durch das Vatikanische Konzil brachte weite Kreise von Ka- u>nehwar-tholiken und Nichtkatholiken in Aufregung, in der Stellung der preuischen ls.guii isvo. Regierung zur Kurie aber keine nderung hervor, bis diese es ablehnte, auf die neue, hauptschlich aus Katholiken bestehende politische Reichs-tagssraktiou des sog. Zentrums (21. Mrz 1871 gebildet) einen Druck zu den. Im Preuischen Abgeordnetenhause hatte sich schon Ende des Jahres 1870 eine gleiche Fraktion gebildet, mit dem Programm, einzutreten fr Aufrechterhaltung und organische Fortentwicklung ver-fassungsmigen Rechts im allgemeinen und insbesondere fr die Freiheit und Selbstndigkeit der Kirche und ihrer Institutionen". Fürst Bismarck erblickte in der neuen politischen Partei des Reichstags eine die Einheit des eben erst geschaffenen Reichs bedrohende Opposition, in der Kurte

5. Bilder aus der vaterländischen Geschichte - S. 29

1894 - Münster : Aschendorff
— 29 noch schönere Frucht hatte der gewaltige Krieg gezeitigt. Wilhelm, der als König von Preußen ins Feld gezogen war, kehrte als deutscher Kaiser zurück; das deutsche Reich war wieder erstanden. Unbeschreiblich war der Jubel der Bevölkerung, als Kaiser Wilhelm, umgeben vou seinen Paladinen, an der Spitze seiner siegreichen Truppen am 16. Juni seinen feierlichen Einzug in die nunmehr zur deutschen Kaiserstadt erhobene Hauptstadt Berlin hielt. Bismarck wurde iu Anerkennung seiner Verdienste in den Fürstenstand erhoben; Molkte war schon während des Krieges in den Grafenstand erhoben worden und wurde am Tage des Einzuges in Berlin zum Geueral-Feldinarschall ernannt. Dieser höchste militärische Rang war dem Kronprinzen von Preußen und dem Prinzen Friedrich Karl schon während des Feldznges verliehen worden. Zu Ehren der vielen deutschen Krieger aber, die durch ihre Tapferkeit und Ausdauer nicht das wenigste zur Erreichung des Sieges beigetragen haben, sowie zum Andenken an die vielen Tapferen, die ihr Leben für das Vaterland gelassen haben und in fremder Erde ruhen, hat man allenthalben im deutschen Reiche Krieger- und Siegesdenkmäler errichtet, die die Eriuuerung an die glorreiche Zeit stets wachhalten sollen. 7. Die Wiederaufrichtung des Deutschen Kaiserreiches. Napoleon hatte mit dem so freventlich heraufbeschworenen Kriege hauptsächlich den Zweck verfolgt, das so mächtig aufblühende Preußen zu erniedrigen und die Einigung Deutschlands, die durch die Begründung des Norddeutschen Bundes eingeleitet war, zu verhindern. Aber gerade das Gegenteil von dem, was er beabsichtigt hatte, trat ein. Einmütig erhoben sich alle deutschen Stämme, um die deutsche Ehre zu wahren; vergessen war alle Zwietracht, die dem deutschen Volke schon so oftmals zum Verderben gereicht, die sie noch vor wenigen Jahren zum bedauerlichen Bruderkriege getrieben hatte. Das Band der Eintracht, das auf blutigem Schlachtfelde geknüpft worden war, sollte mit der Beendigung des Krieges nicht gelöst werden. Es war der allgemeine Wunsch des ganzen deutschen Volkes, daß die Waffenbrüderschaft zur dauernden Einigung Deutschlands führen möchte. Im Herbste 1870 fanden in dem königlichen Hauptquartiere zu Versailles Verhandlungen zwischen dein Kanzler des norddeutschen Bundes, dem Grasen Bismarck, und den Vertretern der süddeutschen

6. Bilder aus der vaterländischen Geschichte - S. 31

1894 - Münster : Aschendorff
— 31 — Der Kronprinz trat dann zuerst von allen anwesenden Fürstlichkeiten vor den Kaiser, um ihm seine Glückwünsche darzubringen. Der Kaiser aber umarmte ihn herzlich, mit Thränen in den Augen; ebenso umarmte er die übrigen preußischen Prinzen und die ihm sonst verwandten Fürsten. Dann ließ der Kaiser die Abordnungen der Offiziere an sich vorbeigehen und ging selbst an den Reihen der im Saale ausgestellten Truppen entlang. Unter den Klängen eines alten Armee-marsches, den ein im Nebensaale aufgestelltes Musikkorps spielte, verließ dann der Kaiser mit den Prinzen, Fürsten und Generälen den Festsaal. Damit hatte sich ein weltgeschichtlicher Vorgang abgespielt, der für alle Zeiten denkwürdig sein wird, um so denkwürdiger, als er in dem Versailler Schlosse stattfand, das sich einst der stolze und übermütige König Ludwig Mv. erbaut halte, wo er seine verderblichen Pläne zur Erniedrigung und Zerstückelung Deutschlands aus-gesonnen hatte. 8. Kaiser Wilhelms I. Friedensthätigkeit. Die drei glorreichen Kriege, die Wilhelm I. in den zehn ersten Jahren seiner Regierung geführt hat, haben seinen Namen für alle Zeilen unsterblich gemacht. Als vierundsiebenzigjahriger Greis kehrte er von Frankreichs blutigen Schlachtfeldern nach Deutschland zurück. Er stand also in einem Alter, in dem der Mensch für gewöhnlich das Werk seines Lebens vollendet hat und die Früchte feiner Arbeit genießt. Niemand konnte erwarten, daß es dem Heldengrch'e vergönnt sein sollte, noch achtzehn Jahre des Friedens über das deutsche Reich zu herrschen. Unermüdlich war er während dieser langen Zeit bemüht, die Wohlfahrt des Landes und des Volkes zu pflegen und zu fördern. Zwei seiner treuesten Diener in schweren Tagen standen ihm bis an sein Lebensende thätig zur Seile; es waren der Reichskanzler Fürst Bismarck, der „eiserne Kanzler", wie man ihn bewundernd nannte, und Graf Moltke, der „große Schweiger." Nach der Beendigung des französischen Krieges bemühte sich der Kaiser zunächst darum, mit dem stammverwandten Österreich wieder freundschaftliche Beziehungen anzuknüpfen. Der edle Kaiser Franz Joseph kam dem Wunsche seines ehemaligen Gegners vertrauensvoll entgegen. Schon beim Einznge der siegreichen deutschen Truppen in

7. Bilder aus der vaterländischen Geschichte - S. 37

1894 - Münster : Aschendorff
— 37 — aber sah er sich durch den Kaiser der Franzosen in seinen Rechten und seiner Ehre so gekränkt, daß er gezwungen war, im Jahre 1806 an Frankreich den Krieg zu erklären. Welches Unglück und welche Leideu sollte dieser Krieg über Preußen bringen! Das preußische Heer hatte damals die alte Tüchtigkeit, die in den Kriegen Friedrichs des Großen ganz Europa mit Bewunderung erfüllt hatte, fast ganz verloren. Der Oberseldherr, Herzog Ferdinand von Braunschweig, kannte die neue Kriegskunst, in der gerade Napoleon Meister war, gar nicht. Dazu war er schon alt, und mit dem Alter war er zaghast und ängstlich geworden. Die meisten seiner Generäle aber erklärte er selbst für unfähige Lente. Und solche Truppen wollten die sieggewohnten Soldaten des größten Feld Herrn der Zeit schlagen? Das war undenkbar. Mit einem großen Heere drang Napoleon aus Süddeutschland in Thüringen ein. Die Feindseligkeiten wurden eingeleitet durch das unglückliche Treffen bei Saalfeld, in dein der heldenmütige Hohenzollernsproß Prinz Louis Ferdinand den ruhmvollsten Tod erlitt. „Prinz Louis war gefallen, Und Preußen fiel ihm nach" - sang ein deutscher Dichter. Und so kam es. In der Doppelschlacht bei Jena und Anerstädt, am 14. Oktober 1806, wurden die preußischen Heere vollständig besiegt; in wildester Auflösung flohen ihre Trümmer nach allen Seiten auseinander. Die königliche Familie floh in Eile von Weimar nach Berlin und, da sie auch dort nicht lange mehr sicher war, unter großen Mühseligkeiten nach Königsberg in Preußen, später sogar bis in den östlichsten Teil des preußischen Staates, nach Memel, in der Nähe der russischen Grenze. Fast alle preußischen Festungen ergaben sich in schmachvollster Weise den Franzosen beim ersten Herannahen. Nur die oberschlesischen Festungen, sowie Kolberg, das von Gneisenau, Schill und Nettelbeck heldenmütig verteidigt wurde, und Graudenz machten eine rühmliche Ausnahme. Die Feinde forderten den Befehlshaber von Graudenz, den General Courbitzre, auf, sich zu ergeben, mit den Worten: „Es giebt keinen König von Preußen mehr!" Da erwiderte der wackere preußische Soldat: „Nun gut, so bin ich König von Graudenz und werde mich zu verteidigen wissen." Erst in Ostpreußen konnte Friedrich Wilhelm Iii. sein durch russische Truppen verstärktes Heer Napoleon wieder entgegenstellen. Es kam zu der für die preußischen Waffen ruhmvollen, aber unent chie-denen Schlacht bei Eylan (im Regierungsbezirk Königsberg), am 7. und 8. Februar 1807. Als aber bald darauf die Preußen und Russen in der Schlacht bei Fried land, trotz glänzender Heldenthaten, durch die gewaltige Übermacht der Feinde besiegt waren, konnte der König nicht mehr an die Fortsetzung des Krieges denken. Am

8. Bilder aus der vaterländischen Geschichte - S. 8

1894 - Münster : Aschendorff
Eine weit schwierigere Aufgabe wurde dem Kronprinzen in dem Kriege gegen Österreich im Jahre 1866 zugedacht. Er wurde zum Befehlshaber der zweiten Armee ernannt, die er glücklich durch die schlesischen Gebirgspässe nach Böhmen führte. Hier erfocht er mehrere Siege und trug durch sein rechtzeitiges Eintreffen trotz der ihm entgegenstehenden großen Hindernisse am meisten bei zu dem glücklichen Ausgange der Entscheidungsschlacht bei Köuig-grätz am 3. Juli. König Wilhelm überreichte am Abende der Schlacht seinem tapferen Sohne persönlich unter Frenden- und Dankesthränen das höchste militärische Ehrenzeichen, den Orden pour 1g mörite. Noch rühmlichere Lorbeeren erwarb sich der Kronprinz in dem französischen Kriege von 1870 und 1871. Wiederum zum Befehlshaber einer großen Armee ernannt, die aus Preußen, Baieru, Württembergern und Badenern bestand, überschritt er zuerst von den deut* sch eit Heerführern die französische Grenze. Er erfocht die ersten glänzenden Siege bei Weißenburg und Wörth und trug dann später wesentlich dazu bei, daß der Kaiser Napoleon bei Sedan gefangen genommen wurde. Und als sein Vater am 18. Januar 1871 im Königsschlosse zu Versailles die deutsche Kaiserwürde annahm, war er der erste, der ihm seinen Glückwunsch aussprechen konnte. Er selbst war jetzt Kronprinz des deutschen Reiches. Schon vorher hatte ihm sein Vater zur Anerkennung seiner Tapferkeit und der vorzüglichen Führung des Heeres den Nang eines General-Feld-marschalls verliehen, eine Ehre, die bisher noch nie einem preußischen Prinzen zuteil geworden war. Ruhm- und sieggekrönt kehrte er in die Heimat zurück und hielt an der Seite seines greisen Heldenvaters seinen Einzng in Berlin. Das deutsche Reich war infolge dieses Krieges wiedererrichtet worden. Dem Kronprinzen, der die verschiedenen deutschen Volksstämme vereint zu Kampf und Sieg geführt hatte, fiel jetzt die schöne Aufgabe zu, die auf den Schlachtfeldern erkämpfte Einheit im friedlichen Verkehre zu befestigen. Keiner war dazu besser geeignet, als „unser Fritz", wie der Kronprinz in ganz Deutschland genannt wurde. Wenn er zu Truppenbesichtigungen oder Manövern nach Baiern oder Württemberg kam, wurde er von Heer und Volk mit demselben Jubel begrüßt und mit derselben Liebe empfangen, wie in den preußischen Landesteilen. In Süddeutschland hieß er ebenso „unser Fritz" und „unser Kronprinz", wie in Norddeutschland. Ebenso wie im Vaterlande, erregte seine stattliche Gestalt und sein leutseliges Wesen auch überall im Auslande, wohin er kam, Aussehen und Bewunderung. Im Jahre 1869 machte er im Aufträge seines königlichen Vaters eine große Reise in den Orient zur Eröffnung

9. Bilder aus der vaterländischen Geschichte - S. 9

1894 - Münster : Aschendorff
— 9 — des Suezkanals. Die Reise führte ihn über Griechenland nach der türkischen Hauptstadt Konstantinopel und von dort durch Äleiu-asien und Syrien nach Jerusalem. Hier wurde er von den türkischen Behörden mit mehr als fürstlichen Ehren empfangen. Aber mehr als diese Äußerlichkeiten zog ihn die Heiligkeit des Ortes an. Er besuchte mit christlicher Demut und Frömmigkeit alle die heiligen Stätten in Jerusalem und in der Umgebung und wußte nicht genug zu erzählen von dem erhabenen Gefühle, das ihn beseelt habe, als er bei Sonnenuntergang vom Ölberge aus seine Blicke über die heilige Stadt hatte schweifen lassen. Nach der feierlichen Eröffnung des Suezkanals, bei der zahlreiche fremde Fürsten zugegen waren, bereiste er noch das alte Wunderland Ägypten, fuhr den Nil hinauf und bestieg die altehrwürdigen Pyramiden. Als Kaiser Wilhelm wegen seines hohen Alters keine weiten Reisen mehr unternehmen konnte, mußte der Kronprinz ihn oft vertreten. So reiste er im November des Jahres 1883 nach dem schönen Spanien, um als Stellvertreter seines Vaters den Besuch zu erwidern, den der spanische König Alfons in Deutschland gemacht hatte. Glänzend war der Empfang, der ihm hier von Hof und Volk bereitet wurde. Auf der Rückreise besuchte er noch in Rcnt den König Humbert von Italien und den alten, ehrwürdigen Papst Leo Xiil. Mit stolzer Hoffnung blickte ganz Deutschland auf seinen Kronprinzen, überzeugt, daß er ein würdiger Nachfolger seines großen Vaters werden wurde. Wer hätte es ahnen können, daß diese wohlberechtigten Hoffnungen sich nur in so geringem Maße erfüllen würden? Im Frühlinge des Jahres 1887 wurde der Kronprinz von einem anfangs wenig beachteten Halsübel befallen, das aber immer schlimmer wurde und aller Kunst der Ärzte spottete. Vergeblich suchte der kräftige Mann Heilung in der stärkenden Berglust Schottlands, dann in deut milden Klima Cberitaliens. Das Leiden wurde immer schlimmer, und schon fing man an, ernstliche Besorgnisse um sein Leben zu hegen. Den Winter von 1887 auf 88 verlebte er zusammen mit seiner hohen Gemahlin und feinen drei jüngsten Töchtern in San Nemo an der Riviera in Oberitalien. Aber auch die milde Lust Italiens brachte ihm keiue Besserung; im Gegenteil, sein Leiden wurde immer schlimmer. Ersticknngsansälle machten eine schwierige Operation an der Luftröhre nötig; aber noch immer schwankte man zwischen Furcht und Hoffnung. Da ereilte den Schwerkranken am 9. März 1888 die Trauernachricht von dem Tode feines vielgeliebten Vaters. Er war nunmehr Kaiser und nahm den Namen Friedrich Iii. an, da Fritz oder Friedrich stets sein Rufname gewesen war. Trotz seiner schlimmen Krankheit und trotz des rauhen Winterwetters hielt er es für seine

10. Geschichtliches Lesebuch - S. 57

1903 - Göttingen : Vandenhoeck u. Ruprecht
Iv. v. Sybel. Einwirkung der Julirevolution auf Deutschland. 57 leise, Verkennen der Bedürfnisse des realen Lebens neben Übertreibung des juristischen Formalismus, Nachlassen des geistigen Verkehrs zwischen Regierenden und Regierten, zwischen Beamten und Volk, in Preußen ebenso wie in den kleineren Staaten. Ein nicht immer nötiger Befehlshaberton galt für unerläßlich zur Aufrechthaltung der Autorität, und vollends die Sicherheitspolizei, angestachelt durch die politischen Sorgen der höchsten Stellen, bewegte sich in einem hofmeisternden, argwöhnischen und kleinlichen Treiben, welches die herrschende Mißstimmung nie zur Ruhe kommen ließ. Denn trotz alles Guten, welches wir eben berichtet haben, blieb der Zorn über die Ausnahmegesetze von 1832 im Wachsen und verbreitete sich durch alle Klassen der Bevölkerung. Zwar die äußere Ordnung wurde an keiner Stelle mehr gestört; die Zeitungen lagen in den Fesseln der Censur, und das neue badische Preßgesetz mußte nach Bundesbefehl durch den Großherzog zurückgenommen werden. In den Kammern verlor die liberale Partei wieder die Majorität und hielt sich in behutsamer Defensive, um nicht neue Gewaltschritte des Bundes hervorzurufen. Aber nur um so tiefer fraß sich der Groll in die Herzen ein. Viele Tausende, die 1830 bei den Aufläufen in Kassel und Dresden den Pöbelexceffen gewehrt oder 1832 ans dem Hambacher Feste harmlos gejubelt hatten, gelobten sich jetzt, wenn es wieder losginge, selbst mit kräftigem Handeln dabei zu fein. Neun Zehntel der deutschen Bürger erfüllten sich im Angesichte der Reaktion mit demokratischen Gedanken, die Gemäßigten mit Begeisterung für den parlamentarischen Staat, wo ein Beschluß der Volksvertretung die Minister aus dem Amte entfernt oder in dasselbe einsetzt, die Heißblütigen mit dem Ideale der Republik, wo der Wille des gesamten Volkes über Gesetzgebung und Exekutive in unbeschränkter Freiheit entscheidet. Noch hatte keine Erfahrung darüber belehrt, wie notwendig jedem großen Gemeinwesen ein mächtiges Organ der Stetigkeit in seiner Politik ist, ein Organ, für welches keine andere Staatsform gleiche Aussicht wie die Erbmouarchie darbietet. Auch darüber war man begreiflicher Weise damals noch nicht klar, daß die parlamentarische Regierung in England nur deshalb einen sichern und gedeihlichen Gang hatte behaupten können, weil sowohl die Volksvertretung als die Verwaltung von zwei fest organisierten und politisch geschulten Adelsgruppen geleitet wurde, die sich im Besitz der Ministerien ohne Störung der Geschäfte ablösten. Außer aller Beachtung blieb die für die Beurteilung eines demokratischen Staatswesens entscheidende That-
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