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1. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 159

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
159 erhielten, spter muhte sogar eine Zwischenzeit von 5 Iahren zwischen dem staatlichen Amte und der Statthalterschaft liegen. Die Machtstellung der Statthalter war vllig unumschrnkt, dauerte aber nur ein Jahr- doch konnte das Amt vom Senate verlngert werden. Besondere Schutzgesetze sollten einer willkrlichen oder ungerechten Ver-waltung vorbeugen, und ein reichliches Staatsgehalt sollte den Statt-Haltern ein standesgemes Auftreten ermglichen; doch wurde es immer-mehr Sitte, durch Bedrckung der Provinzialen sich zu bereichern, und wenn die Erpressungen und Unterschlagungen nicht zu viele Millionen betrugen, so stellten sich die Gerichte in Rom regelmig auf die Seite des angeklagten Statthalters. 49. Die Stellung rmischer Vollbrger unter den Untertanen. Rmische Vollbrger in Italien oder in der Provinz verloren nichts von ihrem Brgerrechte, doch ruhten diejenigen Rechte, deren Ausbung an den Aufenthalt in Rom geknpft war, so besonders das ius suffragii. Einzelne Vollbrger lieen sich in groer Zahl Haupt-schlich zu Handelszwecken in Italien und in der Provinz nieder, wobei ihnen ihr ius commercii groe gewerbliche, ihr ius provocationis groe gerichtliche Vorteile bot. Massenniederlassungen rmischer Vollbrger in unterjochten Lndern hieen coloniae. Diese dienten anfangs nur zur militrischen Sicherung unterworfener Gebiete, seit den Gracchen auch zur Versorgung mittel-loser rmischer Brger, seit Sulla zur Versorgung von Veteranen, letzteres jedoch ohne die Beachtung der Frmlichkeiten, die sonst mit einer Koloniegrndung verbunden waren. Die rmischen Vollbrger verloren in der Kolonie ihre civitas nicht, nur ruhten ihre rein politischen Rechte. Wurde eine bereits bestehende Stadt zu einer Kolonie umgewandelt, so nahmen darin die Kolonisten die Stelle eines Adels gegen-ber der eingesessenen Bevlkerung ein. 50. Die romischen Manzen. Die Ausgaben des rmischen Staates waren in der repub-Manischen Zeit im Vergleich zur Kaiserzeit und noch mehr im Ver-gleich zu unserer Zeit gering und unbedeutend. Die Hauptausgabe-posten waren: 1. Der Beamtensold, aber nur fr die Provinzialstatt-Halter und die niederen Beamten, da die eigentlichen Staatsmter als honores unbesoldet waren. 2. Die Ausgaben fr den Staatskultus, umfassend die Opfer, Feste und Tempel. 3. Die Einrichtung und Er-Haltung ffentlicher Bauten, wie Gebude, Straen, Wasserleitungen u. s. w. 4. Der Truppensold, der aber vom besiegten Feinde wieder ersetzt werden mute. 5. Seit C. Gracchus die Getreidespenden an arme Vollbrger in Rom. Die Einnahmen zerfallen in ordentliche und auerordent-liche. Die ordentlichen Einnahmen waren: 1. Die Pachtgelder von den Domnen (agri publici), die teils in der rmischen Feldmark,

2. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 84

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
= 84 -r Abnderungsvorschlge muten schriftlich eingereicht werden, konnten jedoch von dem Vorsitzenden zurckgewiesen werden, wenn sie gegen ein Gesetz verstieen. Nach Schlu der Debatte lie er abstimmen, bei ffentlicher Abstimmung durch Aufhebung der Hnde, bei geheimer durch Stimmsteine. der den ganzen Vorgang setzte der Ratschreiber eine Urkunde auf fr das Staatsarchiv, der er den Namen des Prsidenten und den seinigen beifgte. Die Befugnisse der Volksversammlung: 1. Der Anteil an der Gesetzgebung war bis 404 sehr groß, weil das Volk bis dahin allein darber zu entscheiden hatte, ob eine von Sachverstndigen vorberatene und vom Nate begutachtete Neuerung Gesetz werden sollte oder nicht. Seit der Wiederherstellung der Demo-kratie, 403, setzte das Volk seinen Anteil an der Gesetzgebung jedoch bedeutend herab. Alljhrlich konnte nmlich in einer der ersten Volks-Versammlungen jeder Brger Gesetzesnderungen beantragen, und das Volk stimmte zunchst nur darber ab, ob ein Antrag einer nheren Wrdigung wert sei. War er das, dann mute der Antragsteller ihn nebst dem entgegenstehenden alten Gesetze ffentlich zur allgemeinen Kenntnisnahme ausstellen. Nach einigen Wochen whlte dann das Volk einen aus Heliasten gebildeten Gerichtshof und eine Kommission zur Verteidigung des alten Gesetzes. Dann erst erfolgte die Entschei-dung der die Annahme des neuen Gesetzes in der Form eines regel-rechten Prozesses zwischen dem Antragsteller und der Verteidigungs-Kommission vor dem gewhlten Gerichtshof. 2. Auch bei der Wahl der Beamten waren die Befugnisse der Volksversamlung stark eingeengt; denn von den etwa 20 staatlichen Beamtenkollegien wurde nur ein Viertel gewhlt, wie die Vertreter der militrischen und finanziellen Obermter, während die anderen Be-amten erlost wurden. 3. Die richterlichen Befugnisse der Volksversammlung wurden seit 403 gleichfalls auf auerordentliche Flle beschrnkt und auch dann wurde die endgltige Entscheidung zumeist von dem zustndigen Ge-richtshof getroffen; vergl. unter 86 der die Probole und Eisangelie. (Der Ostrakismos wurde seit 403 nicht mehr ausgebt.) 4. Aber auch nach der Wiederherstellung der Demokratie 403 stand dem Volke doch noch die oberste Entscheidung zu der Krieg und Frieden, der Aussendung und (Empfang von Gesandten, Erteilung des Brgerrechtes, religise Angelegenheiten, auergewhnliche (Ehrungen u. a. 84- Das athenische Gerichtswesen. Der Proze in einer Privatklage heit fj der ffentliche Proze \ Yqa(jrf- Der Klger heit d Stcoxwv, der Beklagte (fevymv. - Als Klger konnte nur ein vollberechtigter Brger auftreten, Fremde und Metoiken muten sich durch einen nqoazrri? vertreten lassen. -Wer als Klger in einem Kriminalprozesse nicht den fnften Teil der Stimmen erhielt, mute 1000 Drachmen Strafe zahlen und konnte im

3. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 58

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
58 sich die Erde als eine Scheibe, in deren Mitte das eben angegebene Aigaiifche Meer liegt. Dieses stellt er sich als Binnenmeer vor, rings umgeben von mehr oder minder groen Inseln,- jenseits dieses Insel-Kranzes dehnt sich das unabsehbare Auenmeer mit dem alles ab-schlieenden Okeanos-Strom aus. Auen- und Innenmeer sind durch Meerstraen verbunden; als solche gelten auch Flsse, wie Donau und Nil. - Der Okeanos ist eine mchtige Meeresstrmung, welche die Erdscheibe rings umfliet und in sich zurckstrmt,' zumeist umfliet er das Auenmeer, an einzelnen Stellen jedoch berhrt er den Inselkranz. - Das westliche Mittelmeerbecken mit Italien und Sizilien, ja sogar bei Kerkyra ist Homer ein wahres Wundergebiet,- seine abenteuerlichen Vorstellungen drften auf Berichte phoinikischer Seefahrer zurckgehen, die in ihrem Wagemut vom Atlantischen Ozean nicht abgeschreckt wurden und von ihren Fahrten viele Wunderdinge zu erzählen wuten. 49. Die Stndegliederung. Die Brger zerfielen in Adlige und Gemeinfreie,- doch waren jene allein vollberechtigt, während diese unter dem Drucke des Adels zu voller Bedeutungslosigkeit herabgesunken waren, wie das besonders in den Volksversammlungen hervortritt. Aus dem Adel wurde der Rat der Geronten gebildet, den der König bei allen wichtigen Ange-legenheiten erst hren mu; dieser tagt im Megaron des kniglichen Palastes beim Mahle, wobei der Gerontenwein getrunken wird. Der König ist unter den Adligen wenig mehr als der primus inter pares. Die dem patriarchalischen Knigtum berhaupt zukommenden Vorrechte eines Oberpriesters, Oberrichters und Feldherrn stehen auch dem homerischen Könige zu. Seine Einknfte setzen sich zusammen aus freiwilligen und fest bestimmten Beitrgen des Volkes und dem (Ertrage des Krongutes (ro re/nevog). Besondere Abzeichen seiner Wrde hat er nicht: das Szepter trgt er nur dann, wenn er gerade die anordnende oder ratende Person ist. Dasselbe war da-mals nicht das Abzeichen einer kniglichen Machtstellung, sondern kennzeichnete blo den jeweiligen Inhaber einer ffentlichen Handlung, z. B. einen Richter beim Rechtsprechen, einen Redner in einer ffentlichen Versammlung, einen Herold als ffentlichen Abgesandten usw. Auer den Adligen und Gemeinfreien gab es noch wenig geachtete Beisassen (Klienten, ot fierardtai) und freie Arbeiter (ol &rjrs). Dazu kamen noch die Sklaven. In den Zustand der Sklaverei geriet man durch Abstammung von Sklaven, durch Kriegsgefangenschaft und durch den hauptschlich von den Phoinikern betriebenen, sehr eintrglichen Menschenraub. Die Behandlung war meist nicht hart, vielfach sogar recht herzlich und vertraut, wie die Stellung des Sauhirten (Eumaios und ebenso der Eury-kleia, der Amme des Odysseus, beweist. 50. Das Erwerbsleben. 3u Homers Zeiten herrschte die sogenannte Naturalwirtschaft.

4. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 256

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
- 256 - den brigen 3 Groen Kollegien gleich behandeltes Kollegium, war im Kulte des Iuppiter ttig und besorgte das mit dem Prunke der griech. Lektisternien begangene ludorum epulare sacrificium an den ludi Romani und plebei, ein Opfermahl, an dem der ganze Senat teil-nahm, ferner Mahle bei der Dedikation von Tempeln und bei Triumphen. 40. Ii) Die priesterlichen 5obalitten. Die Sodalitten, d. h. die brigen Priesterschaften alter Ordnung, waren durchweg Trger genau bezeichneter, an ein bestimmtes Heiligtum geknpfter, feierlicher Kulthandlungen fr einzelne Gottheiten. Aus ihrer Mitte selber wurde meist ein besonderer Flamen und ein aedituus als Tempelhter" bestimmt. (Eine umfassendere Ttigkeit, die in mancher Hinsicht der der Augurn als Trger einer priesterlichen Spezialwissenschaft vergleichbar ist, bten nur die Fetialen. 1. Die Fetiales waren als die priesterlichen Vertreter der Wissen-schaft vom internationalen Rechte, das unter der Obhut Iuppiters stand, fr die religise Sicherung der vlkerrechtlichen Beziehungen des rm. Staates ttig. Sie hatten das ius fetiale zu wahren und an-zuwenden, d. h. von Staatswegen im vlkerrechtlichen Verkehre die formalen Akte der Shneleistung und Shneforderung, des Bndnisses (Waffenstillstand und Friedensschlu) und der Kriegserklrung zu voll-ziehen und ihnen so die religise Weihe zu geben. Als Botschafter des rmischen Volkes (nuntii populi Romani, Liv. I. 32, 6) traten sie zu zweien auf: der verbenarius pflckte auf der Burg die Hi. Kruter (verbenae) und trug sie als Abzeichen der Sendung auf dem Haupte- der pater patratus, im priesterlichen Gewnde und mit den aus dem Heiligtume des Iuppiter Feretrius auf dem Kapital entnommenen ehrwrdigen Symbolen, dem hl. Feuersteine (silex) und (spter) dem Szepter, ausgerstet, stellte den eigentlichen Bevollmchtigten dar. Dies war der Sprecher, der beim Bndnisabschlu das Ferkel als bliches Opfertier durch einen Schlag mit seinem hl. Kieselsteine ttete (daher foedus ferire, icere) und ihn dann zum Zeichen der Selbstverwnschung von sich warf, der die Ur= Kunde unterzeichnete, der beim Bndnisbruch Schadenersatz forderte (res repetere) und bei Verweigerung der Genugtuung nach einer Frist von 30 Tagen an der Grenze des feindlichen Gebietes in Gegenwart von mindestens 3 Zeugen eine in Blut getauchte Lanze in Feindesland hinberwarf und dabei die Formel der Kriegserklrung aussprach (iustum piumque bellum indicere Liv. I. 32, 13; I. 24, 6-9). Bei den aueritalischen Kriegen spterer Zeit wurde diese formale Kriegserklrung (z. B. durch Augustus im I. 32 v. Chr. gegen Kleo-patra, durch Mark Aurel 178 n. Chr. gegen die Markomannen) als symbolischer Akt beibehalten: in der Nhe des Bellonatempels beim Circus Flaminius auf dem Marsfelde schleuderte der pater patratus von der Kriegssule (columna bellica) aus die Lanze in ein Stck Landes, das einst ein Gefangener aus dem Heere des Pyrrhos kaufen

5. Geschichte der neueren Zeit - S. 189

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
Die Zeit des Deutschen Bundes bis zur Begrndung des Deutschen Reiches. 189 halten. Doch gewohnt, als Schiedsrichter in den europischen Hndeln zu gelten, und in der Zuversicht, den Lohn fr die gewahrte Neutralitt nach dem Austrage des Waffengangs aus der Hand des Siegers zu empfangen, hatte Napoleon schon im August 1866 auf Kompensationen" fr die Machterweiterung Preuens angespielt, auf Abtretung der bayrischen und hessischen Rheinpfalz, dann die Erwerbung Luxemburgs und Belgiens ins Auge gefat. Bismarck behandelte diese Vorschlge dilatorisch". Als Napoleon mit dem König von Holland der den Ankauf von Luxemburg bereits handelseinig geworden war, mute Preußen an-gefichts des sich in Deutschland ob dieser franzsischen Begehrlichkeit re-genden Unmuts Einsprache erheben. Wenngleich eine Konferenz der euro-Pifchen Gesandten zu London den Fall beilegte dadurch, da Preußen sein Besatzungsrecht in der seitherigen Bundessestnng Luxemburg aufgab, die Schleifung der Werke einrumte und in die Neutralisierung des Gro-Herzogtums welches 1890 der Herzog Adolf von Nassau erbte willigte, blieb doch der franzsischen Nation der Stachel des rgers der die wiederholten Mierfolge der Politik im Herzen sitzen. Sie konnte den Schmerz nicht verwinden, da die Krstesammlung der Nachbarvlker Deutschland und Italien und doch hatte es von diesem Nizza und Savoyen erhalten ihr keinen Vorteil gebracht hatte. Den un-erhrten Ersolg der preuischen Waffen bei Kniggrtz empfand die groe Nation" fr sich als Demtigung und forderte offen Rache fr Sabowa". Die nationale Erregung war gesteigert durch jene biplomatifchen Nieber-lagen, welche man wie den unrhmlichen Ausgang des mexikanischen Unter-nehmens dem Staatsleiter aufbrbete. Mit der Unzufriebenheit der die uere Politik und die vielfach hervortretenbe Fulnis der inneren Zu-ftnbe wuchs die Abneigung gegen den Kaiser, der durch eine Verfassungsreform in liberalem Sinne und Berufung eines liberalen Ministeriums unter dem Vorsitze des Preuenfeindes Ollivier vergebens den Geist der Revolution zu bannen und das Volk zu gewinnen versuchte. Trotz der brohettben Sprache gegen Preußen gewhrte die Opposition in der Kammer nicht die vom Kriegsminister Niel gesorberten Mittel zur Heeresreform, die somit in guten Ansngen stecken blieb. Und doch schwebte ein Krieg in der Luft. Denn der kaiserliche Thron bedurste eines solchen zu seiner Erhaltung, weil unter den Mierfolgen der Monarchie das Prestige" Frankreichs gelitten hatte. Die imperialistische Hofpartei wartete nur auf einen Anla zum Kriege, fr den man nach der Versicherung des neuen Kriegsministers Leboeus vollbereit" war. Mit Italien und fter-reich waren fr den Fall des Krieges Verhanblungen der ein Bnbnis eingeleitet worben, aber nicht zum Abschlu gekommen. Bei aller polt-tischen Schwle schien noch in den ersten Julitagen des Jahres 1870 der Friebe vllig gesichert, weil das verhate Preußen nicht den geringsten Grunb zur Verstimmung gab. Klugheit warnte bavor, einen Krieg zu

6. Geschichte der neueren Zeit - S. 202

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
202 Die Zeit des Ringens um Verfassungen ic. die fahrende Artillerie 2 Jahre bei der Fahne, 5 bei der Reserve), die # brigen Jahre bei der Landwehr ersten und zweiten Aufgebots. Alle Wehrpflichtigen vom 17. bis zum vollendeten 45. Lebensjahre, die nicht dem Heere oder der Marine angehren, bilden im Kriegsfalle den Land-strm. Die Deutsche Flotte entwickelte sich aus der Norddeutschen Flotte, wie diese aus der Preuischen beruhte. Ihren Ausbau verdankt Deutschland der Tatkraft des Kaisers Wilhelm Ii. und der Opferwillig-feit des deutschen Volkes fr die Wahrimg der eignen Interessen im Ausland. Die mchtige Entwicklung des deutschen Handels zum Welt-Handel ntigte zu ihrer planmigen Verstrkung, welche durch mehrere Flottengesetze (1898, 1900, 1906, 1908) geregelt wurde (bis 1917). Reichskriegshfen wurden Wilhelmshaven und Kiel. Wirtschaft- Abgesehen von kleinen zu Freigebieten fr den Durchgangsverkehr Einheit, nach anderen Lndern bestimmten Teilen der Hfen von Hamburg, Bremen, Kuxhaven und Geestemnde bildet Deutschland im ganzen ein einheitliches Zoll- und Handelsgebiet. Die wirtschaftliche Einheit des Reiches zeigt sich sowohl in dem gemeinsamen Post- und Telegraphenwesen als in dem einheitlichen Mnz-, Ma- und Gewichtssystem (seit 1873). Im Reichsgebiet herrscht die Goldwhrung. Aus einem Pfund fein Gold werden 139y2 Goldstcke zu 10 Mark geprgt; Mnzeinheit ist die Mark i zu 100 Pfennigen. Wer noch die Mannigfaltigkeit des ehemaligen Mnz-wefens erlebte, bei welchem in dem einen deutschen Staat Taler. Silber-groschen und Pfennige, in dem andern Gulden, Groschen. Kreuzer, Heller galten, der eigentlich wei nur die Segnung dieser Einheitlichkeit recht zu schtzen. Die Gegenwart geniet dergleichen Wohltaten des Reichs ge-j danken- und danklos. weil sie die Zustnde der Vergangenheit zum grten Teil nicht aus eigner Anschauung kennen gelernt hat. Rechts- Ebenso groe Bedeutung hatte die Schpfung der Rechtseinheit. Emf)eit' die gewaltiger Vorarbeiten bedurfte und daher erst allmhlich zum Ab-schlu kam. Das Strafgesetzbuch bernahm das Reich vom Norddeutschen Bund. Am 1. Oktober 1879 traten die das Gerichtsverfahren (Zivil-und Strafprozeordnung und Konkursordnung) und die Gerichtsverfassung regelnden sog. Reichsjustizgesetze vou 1876/77 in Kraft. Auf Grund der sog. lex Lasker. Gesetz vom 20. Dezember 1873, wurde die Zustndig-feit des Reichs aus das gesamte brgerliche Recht erklrt, welches in dem Brgerlichen Gesetzbuch Kodifikation, d. h. gesetzliche Fassung, erhielt und vom 1. Januar 1900 an zur Anwendung kam, zugleich mit dem Handelsgesetzbuch und den revidierten Reichsjustizgesetzen. Man unter-scheidet Amtsgerichte. Landgerichte und Oberlandesgerichte. Oberste Instanz ist das Reichsgericht in Leipzig; fr Bayern, abgesehen von bestimmten Fllen, das Oberste Landesgericht in Mnchen. Das Oberlandesgericht in Berlin heit Kammergericht. Beim Amtsgericht entscheidet der Einzel-richter der kleinere brgerliche Rechtsstreitigkeiten, z. B. bei Objekten bis

7. Geschichte der neueren Zeit - S. 203

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
Die Zeit von der Begrndung des neuen Deutschen Reiches bis zur Gegenwart. 203 600 Mark, er ist Vormundschaftsrichter, er hat das Grundbuch zu führen; mit zwei Laienrichtern (Schffen) richtet er der geringere Strafsachen. Beim Landgericht sind fr brgerliche Rechtsstreitigkeiten von grerer Bedeutung oder als Berufungsinstanz Kollegialgerichte, Zivilkammern (3 Richter) und fr Strafsachen Strafkammern (2 Richter, 3 Schffen; bei zweiter Instanz 3 Richter oder als Berufungssenat 5 Richter) sowie fr schwere Straftaten Schwurgerichte (3 Richter. 12 Geschworene) zustndig, fr Handelssachen zuweilen besondere Handelskammern. Die Senate bei dem Oberlandesgerichte werden aus je 5 Richtern gebildet, beim Reichs-gericht aus je 7 Richtern. Ist die ffentliche Rechtsordnung durch eine schwere Straftat verletzt, so vertritt der Staatsanwalt als Hter des Ge-fetzes die ffentliche Anklage. Beim Amtsgericht ist der Amtsanwalt (Laie) ffentlicher Anklger. Auer bei dem Amtsgericht mssen sich die Par-teien, Klger und Beklagter, durch Rechtsanwlte vertreten lassen (sog. Anwaltszwang). Die beiden Hauptgrundstze bei dem heutigen Proze-verfahren sind ffentlichkeit und Mndlichkeit (seit 1879). Innere Gefchichfe Deuffchlcinds und insbefondere Preuens. 132. Der log. Kulturkampf (1871 1887). Kaum war das Deutsche Reich gegrndet, da wurde der innere Frieden schwer gestrt durch einen kirchlich-politischen Kamps, den man gewhnlich nach einem Ausdruck des preuischen Abgeordneten Rudolf Virchow, eines hervor-ragenden Mediziners, als Kulturkampf" bezeichnet, weil er ein Ringen der modernen Kultur", des Geistes der Freiheit, gegen die der Gewissens-knechtung verdchtigte katholische Kirche schien. Wiederholt hatten kirchenfeindliche Kreise ihre Angriffe gegen ihre angeblich staatsgefhrlichen Ein-richtungen und Grundstze, gegen den Ultramontanismus", die Abhn-gigkeit deutscher Untertanen von einem auerdeutschen kirchlichen Ober-Haupte, gerichtet. Die preuische Regierung hatte ungeachtet dieser Ver-hetzungen die verfassungsmigen Rechte der katholischen Kirche gewahrt. Die Verkndigung des Dogmas von der lehramtlichen Unfehlbarkeit des Papstes durch das Vatikanische Konzil brachte weite Kreise von Ka- u>nehwar-tholiken und Nichtkatholiken in Aufregung, in der Stellung der preuischen ls.guii isvo. Regierung zur Kurie aber keine nderung hervor, bis diese es ablehnte, auf die neue, hauptschlich aus Katholiken bestehende politische Reichs-tagssraktiou des sog. Zentrums (21. Mrz 1871 gebildet) einen Druck zu den. Im Preuischen Abgeordnetenhause hatte sich schon Ende des Jahres 1870 eine gleiche Fraktion gebildet, mit dem Programm, einzutreten fr Aufrechterhaltung und organische Fortentwicklung ver-fassungsmigen Rechts im allgemeinen und insbesondere fr die Freiheit und Selbstndigkeit der Kirche und ihrer Institutionen". Fürst Bismarck erblickte in der neuen politischen Partei des Reichstags eine die Einheit des eben erst geschaffenen Reichs bedrohende Opposition, in der Kurte

8. Geschichte der neueren Zeit - S. 168

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
168 Die Zeit des Ringens um Verfassungen :c. ewig ungedelt" als unantastbares Recht. Starb das dnische Knigshaus aus und dies stand bevor, weil der knftige Thronerbe Friedrich keine Nachkommenschaft hatte dann mute voraussichtlich das Band zwischen Holstein und Dnemark und vielleicht das zwischen Holstein und Schles-wig gelst werden. Denn in Dnemark galt auch die weibliche Erbfolge, in den deutschen Landen nur die mnnliche; ob diese oder die weibliche fr Schleswig zu gelten hatte, war zweifelhaft. Die Besorgnis, ganz in dnische Hnde zu geraten und so der alten Gerechtsame verlustig zu gehen, rief sowohl in den Herzogtmern selbst als in ganz Deutschland Eiderdnen.die grte Erregung hervor, weil eine Partei, die sog. Eiderdnen, auf Ausdehnung der dnischen Herrschaft bis zur Eider, also auf Eiuver-leibung Schleswigs drngte. Die Frage nach dem knftigen Geschicke der Herzogtmer gewann somit eine besondere nationale Bedeutung und beschftigte den Bundestag, sofort auch das Vorparlament und den Reichs-tag. Ihre Lsung verzgerte sich wie die der deutschen Frage, gab aber auch zu deren endgltiger Erledigung den Anla. Schon lnger machte sich der nationale Gegensatz in jenen Nord-Marken des Reiches geltend. Als nun König Christian Viii. (1839 1848) in einem Erlasse, dem Offenen Briefe" vom 8. Juli 1846 die Erbfolgefrage fr Schleswig von 1846. im Sinne der Eiderdnen lste und selbst fr Holstein die Integritt des dnischen Gesamtstaates" aufrecht zu erhalten den Willen uerte, erhoben die Bedrohten lauten Widerspruch gegen diese Vergewaltigung und fanden in allen Gauen Deutschlands die entschiedenste Zustimmung, die wie so oft im deutschen Vaterlande im Liede ihren Ausdruck fand, da sie sich nicht in der Tat bewhren durfte. Aus dem Sange Schleswig-Holstein, meernmfchlungen, deutscher Sitte hohe Wacht" (v. M. F. Chemnitz verfat, von Bellmann vertont) klang, was das Volk fr die Brder empfand und fr sich erharrte, Freiheit. Schlcswi!,- Nach Christians Viii. Tode (20. Januar 1848) vollzog sein Nach-fotger Friedrich Vii. (18481863) durch Erla einer Gesamtstaats-1848 bis Verfassung die Einverleibung Schleswigs in das Knigreich Dnemark 1850. (22. Mrz 1848), worauf die Stnde der Herzogtmer eine selbstndige Verfassung erlangten und eine provisorische Regierung" von fnf Mn-nern der deutschen Partei Preußen um Hilfe gegen die Unterdrckung durch Dnemark bat und zugleich erklrte, sich mit aller Kraft den Ein-heits- und Freiheitsbestrebungen Deutschlands anschlieen" zu wollen. Obgleich den bedrohten Brdern von allen Seiten Freiwillige zu-strmten, unterlagen sie doch den besser gefhrten und militrisch ausge-bildeten Dnen. Preuische Truppen unter Wrangel eroberten die alte Landwehr, das von der Schlei hinter der Eider sich bis zur Treene er-^des Dane-streckende Danewerk, und befreiten Schleswig, verfolgten aber den Sieg ^ Werks nicht vllig, wiewohl sie Jtland besetzten. Nach neuen Kmpfen bewog die drohende Haltung des Auslands Preußen zur Annahme des Waffen-

9. Bilder aus der vaterländischen Geschichte - S. 29

1894 - Münster : Aschendorff
— 29 noch schönere Frucht hatte der gewaltige Krieg gezeitigt. Wilhelm, der als König von Preußen ins Feld gezogen war, kehrte als deutscher Kaiser zurück; das deutsche Reich war wieder erstanden. Unbeschreiblich war der Jubel der Bevölkerung, als Kaiser Wilhelm, umgeben vou seinen Paladinen, an der Spitze seiner siegreichen Truppen am 16. Juni seinen feierlichen Einzug in die nunmehr zur deutschen Kaiserstadt erhobene Hauptstadt Berlin hielt. Bismarck wurde iu Anerkennung seiner Verdienste in den Fürstenstand erhoben; Molkte war schon während des Krieges in den Grafenstand erhoben worden und wurde am Tage des Einzuges in Berlin zum Geueral-Feldinarschall ernannt. Dieser höchste militärische Rang war dem Kronprinzen von Preußen und dem Prinzen Friedrich Karl schon während des Feldznges verliehen worden. Zu Ehren der vielen deutschen Krieger aber, die durch ihre Tapferkeit und Ausdauer nicht das wenigste zur Erreichung des Sieges beigetragen haben, sowie zum Andenken an die vielen Tapferen, die ihr Leben für das Vaterland gelassen haben und in fremder Erde ruhen, hat man allenthalben im deutschen Reiche Krieger- und Siegesdenkmäler errichtet, die die Eriuuerung an die glorreiche Zeit stets wachhalten sollen. 7. Die Wiederaufrichtung des Deutschen Kaiserreiches. Napoleon hatte mit dem so freventlich heraufbeschworenen Kriege hauptsächlich den Zweck verfolgt, das so mächtig aufblühende Preußen zu erniedrigen und die Einigung Deutschlands, die durch die Begründung des Norddeutschen Bundes eingeleitet war, zu verhindern. Aber gerade das Gegenteil von dem, was er beabsichtigt hatte, trat ein. Einmütig erhoben sich alle deutschen Stämme, um die deutsche Ehre zu wahren; vergessen war alle Zwietracht, die dem deutschen Volke schon so oftmals zum Verderben gereicht, die sie noch vor wenigen Jahren zum bedauerlichen Bruderkriege getrieben hatte. Das Band der Eintracht, das auf blutigem Schlachtfelde geknüpft worden war, sollte mit der Beendigung des Krieges nicht gelöst werden. Es war der allgemeine Wunsch des ganzen deutschen Volkes, daß die Waffenbrüderschaft zur dauernden Einigung Deutschlands führen möchte. Im Herbste 1870 fanden in dem königlichen Hauptquartiere zu Versailles Verhandlungen zwischen dein Kanzler des norddeutschen Bundes, dem Grasen Bismarck, und den Vertretern der süddeutschen

10. Bilder aus der vaterländischen Geschichte - S. 31

1894 - Münster : Aschendorff
— 31 — Der Kronprinz trat dann zuerst von allen anwesenden Fürstlichkeiten vor den Kaiser, um ihm seine Glückwünsche darzubringen. Der Kaiser aber umarmte ihn herzlich, mit Thränen in den Augen; ebenso umarmte er die übrigen preußischen Prinzen und die ihm sonst verwandten Fürsten. Dann ließ der Kaiser die Abordnungen der Offiziere an sich vorbeigehen und ging selbst an den Reihen der im Saale ausgestellten Truppen entlang. Unter den Klängen eines alten Armee-marsches, den ein im Nebensaale aufgestelltes Musikkorps spielte, verließ dann der Kaiser mit den Prinzen, Fürsten und Generälen den Festsaal. Damit hatte sich ein weltgeschichtlicher Vorgang abgespielt, der für alle Zeiten denkwürdig sein wird, um so denkwürdiger, als er in dem Versailler Schlosse stattfand, das sich einst der stolze und übermütige König Ludwig Mv. erbaut halte, wo er seine verderblichen Pläne zur Erniedrigung und Zerstückelung Deutschlands aus-gesonnen hatte. 8. Kaiser Wilhelms I. Friedensthätigkeit. Die drei glorreichen Kriege, die Wilhelm I. in den zehn ersten Jahren seiner Regierung geführt hat, haben seinen Namen für alle Zeilen unsterblich gemacht. Als vierundsiebenzigjahriger Greis kehrte er von Frankreichs blutigen Schlachtfeldern nach Deutschland zurück. Er stand also in einem Alter, in dem der Mensch für gewöhnlich das Werk seines Lebens vollendet hat und die Früchte feiner Arbeit genießt. Niemand konnte erwarten, daß es dem Heldengrch'e vergönnt sein sollte, noch achtzehn Jahre des Friedens über das deutsche Reich zu herrschen. Unermüdlich war er während dieser langen Zeit bemüht, die Wohlfahrt des Landes und des Volkes zu pflegen und zu fördern. Zwei seiner treuesten Diener in schweren Tagen standen ihm bis an sein Lebensende thätig zur Seile; es waren der Reichskanzler Fürst Bismarck, der „eiserne Kanzler", wie man ihn bewundernd nannte, und Graf Moltke, der „große Schweiger." Nach der Beendigung des französischen Krieges bemühte sich der Kaiser zunächst darum, mit dem stammverwandten Österreich wieder freundschaftliche Beziehungen anzuknüpfen. Der edle Kaiser Franz Joseph kam dem Wunsche seines ehemaligen Gegners vertrauensvoll entgegen. Schon beim Einznge der siegreichen deutschen Truppen in
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