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1. Geschichte des preußischen Vaterlandes - S. 74

1888 - Berlin : Hertz
74 Albrecht's Ende; Johann Cicero als Kurfürst. ihren Zubehören und Rechten seinem ältesten Sohne und dessen Erben der-bleiben sollten, den beiden folgenden Söhnen aber und deren Erben wurden die fränkischen Fürstentümer bestimmt, und gleichzeitig verordnet, daß es für und für von dem einen Sohn auf den andern also gehalten werden sollte, daß niemals mehr, denn die drei älteren Söhne, zu gleicher Zeit weltlich regierende Fürsten in diesen Landen seien und zwar also, daß jedesmal die Mark Brandenburg dem ältesten angehöre. Die Söhne nach dem dritten sollten im geistlichen Stande versorgt, die Töchter mit Geld ausgestattet werden , unter den regierenden Fürsten der Mark und der fränkischen Fürstenthümer aber ewige Freundschaft und Bundesgenossenschaft bestehen. Durch dieses Hausgesetz sollte künftigen Theilungen der bran-denbnrgischen Lande vorgebeugt werden, und dasselbe hat unzweifelhaft sehr viel zur Erhaltung und zum Wachsthum der brandenbnrgischen Herrschaft beigetragen. Kurfürst Albrecht schloß sich seinen beiden Vorgängern Friedrich I. und Ii. darin würdig au, daß er gleich ihnen das Ansehen seines Hauses im deutschen Reiche sehr hoch erhielt. Seines Namens Glanz und Ruhm strahlte auf die Marken zurück, die er beherrschte, und die Geltung, welche sein tapferer Arm und sein kluger Rath bei dem Kaiser gewann, gereichte auch seinem Lande zu großem Vortheil. Albrecht's Ende (1486). Albrecht war bereits ein Greis, als er noch den Reichstag zu Frankfurt besuchte und sich im Lehnsessel zur Kaiserwahl tragen ließ, um die Wahl Maximilian's, jenes trefflichen Kaisers aus dem Habsburger Geschlecht zu unterstützen. Als der glänzende Zug aus der Kirche heim* kehrte, trug der Kurfürst, gleichfalls auf dem Lehnstuhle sitzend, dem neuen Reichsoberhaupt das Scepter voran. Noch ließ er sich täglich in das Rathszimmer des Reichstages tragen; aber bald fühlte er sein Ende nahen und bereitete sich in dem Predigerkloster zu Frankfurt mit Gebet und frommen Uebungen zu einem christlichen Sterben vor. In solcher Andacht verschied er eines Tages im Kloster ebenso friedlich und still, wie sein Leben voll Kampf und Unruhe gewesen war. Der Kaiser und alle Fürsten des Reichs gaben ihm am nächsten Sonntage das Geleit zum feierlichen Todtenamt, und dann bis an den Main, wo die Bahre in ein Schiff gesetzt und nach Franken gebracht wurde (I486). Johann (Cicero) als Kurfürst (1486—1499). Johann, der bisherige Statthalter der Marken, übernahm die Regierung jetzt als Kurfürst. Er ist der erste hoheuzollernfche Regent, welcher seinen Wohnsitz bleibend im brandeuburgischeu Lande nahm, während seine Vorgänger am liebsten in Franken, dagegen meistens nur auf dringende Veranlassungen längere Zeit hindurch in den Marken gelebt hatten. Der ernste Eifer für die Wohlfahrt des ihm anvertrauten Landes, welchen er schon als Statthalter bewährt hatte, zeigte sich nunmehr weit erfolgreicher, da er jetzt ganz nach eigenem besten Wissen regieren und des Landes Einkünfte, welche bis dahin meistens an den fränkischen Hof gegangen waren, nun zum eigenen Besten des Landes verwenden konnte. Sparsamkeit und strenge Ordnung zeichneten seine Regierung vorteilhaft aus, aber feine Sorgfalt in Beschrän*

2. Geschichte des preußischen Vaterlandes - S. 178

1888 - Berlin : Hertz
178 Die Steuern und die Stände. Heer nach und nach um fast die Hälfte und die besonders kostbare Reiterei um zwei Drittheile vermindert, weil die zur Erhaltung der Truppen nöthigen Summen fast unerschwinglich waren; dennoch blieben die Steuern sehr hoch, und nur durch den strengen, unbeugsamen Herrscherwillen des Fürsten konnten sie erzwungen werden. Die Hauptsteuer war die Accise, welche bald von allen Gegenständen des täglichen Verbrauchs, von Getreide, Getränken, Fleisch und Lebensmitteln aller Art, von Kaufmanns - und Fabrikwaaren, von liegenden Gründen, von dem gehaltenen Vieh und anch für die Betreibung von Handel und Gewerbe selbst erhoben wurde. Außerdem wurde eine Stempelsteuer eingeführt. Den Ständen wurde nun bei der Bewilligung aller dieser Steuern nicht mehr viel freie Bestimmung gelassen: sie durften überhaupt nur vierzehn Tage versammelt bleiben und über nichts Anderes, als über die ihnen vorgelegten Anträge berathen, damit nicht, wie früher oft geschehen, die Zeit mit der Verhandlung von allerlei Forderungen und Bedenken verbracht würde. Dabei wurde ihnen von vorn herein mitgetheilt, daß, was sie zu wenig bewilligten , sofort auf die ländlichen Besitzungen vertheilt und militärisch beigetrieben werden würde. Wenn sie Beschwerdeschristen einreichten, so erhielten sie dieselben meistens unbeantwortet zurück. Die bewilligten und nicht bewilligten Steuern wurden mit der größten Strenge eingezogen. Die Stände in Preußen erklärten schon im Jahre 1674 gerad heraus, sie wünschten gar keinen Landtag mehr und hätten um keinen gebeten, weil seit des Kurfürsten Regierung jeder Landtag nur eine Vermehrung der Abgaben gebracht habe. Friedrich Wilhem erwiderte, er fände es auch seinerseits gar nicht nothwendig, daß sie wieder berufen würden, da sie nur neue Beschwerden erhöben und dem Lande nichts als Unkosten verursachten. Es trat immer mehr hervor, daß er völlig unabhängig von den Ständen regieren wollte und seine Souverametät geradezu als unumschränkte Herrschaft verstand. So sehr wir nun die Erfolge seiner Regierung als heilsam für Preußen rühmen müssen, so ist es doch nicht zu verwundern, daß seine Unterthanen, zumal die vor Kurzem erst ganz mit Brandenburg vereinigten Preußen, zunächst nur den schweren Druck der neuen Negierungsart hart empfanden. Dieselben hatten keine Ahnung von den großen Zwecken, die er zum Heil und Ruhm des ganzen Vaterlandes verfolgte, und waren deshalb zu Opfern für diese Zwecke weniger bereit. Der Kurfürst selbst aber behielt das Ziel, einen großen Staat zu bilden, immer fest im Auge, und auf dieses Ziel ging er alles Widerstandes und alles Murrens ungeachtet mit sicherem Schritte los. Sorge für Handel und Gewerbe. Vor Allem war er darauf bedacht, Handel und Wandel selbst in jeder Beziehung immer mehr zu heben, in der That der sicherste Weg, um mit der Wohlfahrt des Landes auch die Aufbringung hoher Steuern leichter möglich zu machen. Wie sehr ihm die Förderung der Manufacturen und Fabriken am Herzen lag, zeigt eine Verordnung im Jahre 1678, in welcher er sagt: Die Erfahrung lehre, daß eines Landes Wohlfahrt und Aufnehmen hauptsächlich aus inländischen Manufacturen herfließe, daher habe er ans landesväterlicher Vorsorge dahin getrachtet, auf was für Art neue Gewerke und Manufacturen in seinen Ländern gemacht würden und Gerbereien, Draht-, Sensen- und Blechhammerhütten

3. Geschichte des preußischen Vaterlandes - S. 162

1888 - Berlin : Hertz
162 Die Stände in Preußen; Rhode und v. Kalkstein. allen wichtigen Dingen entschied der Landtag, und der Kanzler durfte sogar den Verordnungen des Herzogs das Siegel verweigern. 9?atmich konnte eine solche Herrschaft nicht nach dem Sinne unseres Kurfürsten sein, welcher einen ganz andern Begriff von seiner Souveraiuetät, von seinen Herrscherrechten hatte. Durch die Verträge von Welau und Oliva hielt er die alte preußische Verfassung für aufgehoben und gedachte eine neue an deren Stelle zu errichten. Die Stände dagegen wollten sich in ihren bisherigen Freiheiten nicht beschränken lassen und widersetzten sich von vorn herein allen seinen Schritten. Da sie hierbei versuchten, die Verbindung mit Polen heimlich wieder anzuknüpfen, so wurde Friedrich Wilhelm hierdurch zu großer Vorsicht genöthigt, aber nachdem er alle Mittel der Ueberredung und Klugheit vergeblich angewandt hatte, brauchte er zuletzt Gewalt, um zu seinem Ziele zu gelangen. Gleich nach dem Welauer Vertrage waren die Stände sehr schwierig geworden; besonders erregten die neuen hohen Steuern viel Unwillen, um so mehr, als der Fürst dieselben ohne Bewilligung der Landstände ausschrieb und gewaltsam eintreiben ließ. Obwohl nun der König von Polen dem Kurfürsten noch während des Krieges die Souveraiuetät durch ein Diplom unumwunden zugesichert und dies durch ein Manifest verkündigt hatte, so konnte doch Friedrich Wilhelm die Anerkennung und Huldigung in Preußen nicht erlangen, weil er die Stände nicht berufen wollte. Da er nichts desto weniger immer neue Auflagen und Lieferungen für das Heer ausschrieb, so widersetzte sich die Stadt Königsberg und bald darauf auch ein Theil des Adels seinem eigenmächtigen Verfahren. Ungeachtet der strengsten Befehle konnte des Kurfürsten Statthalter, der Fürst Radziwill, den Eid für die Souveraiuetät nicht erlangen; vielmehr hielten über zweihundert Adelige eine stürmische Versammlung in Königsberg, in welcher auf Veranlassung des Schöppenmeisters Rhode und des Generals von Kalkstein schon die Rede davon war, Gesandte nach Warschau zu schicken, um beim König von Polen Schutz gegen den Kurfürsten zu suchen. Endlich verstand sich Friedrich Wilhelm dazu, den Landtag zu berufen; aber er verlangte, daß derselbe ein für alle Mal eine bestimmte Steuer für das Heer bewillige; die Stände erkannten, daß sich der Fürst hierdurch für die Zukunft von ihnen ganz unabhängig machen wollte, und verstanden sich um so weniger zur Anerkennung der kurfürstlichen Sonverainetät. Sie stellten ihm Bedingungen, welche sein ganzes Ansehen zu vernichten drohten, er aber wollte überhaupt von Bedingungen bei der Huldigung nichts wissen. Die Stände behaupteten, dem Kurfürsten habe vom Könige von Polen nicht mehr Gewalt überlassen werden können, als dieser selbst besessen, und beschwerten sich, daß ihre ganze Verfassung umgestürzt werde. Die Gährung stieg immer höher, besonders in Königsberg. Als nun im Jahre 1662 neue schwere Steuern gefordert wurden, schickten die Städte den Sohn des Schöppenmeisters Rhode an den König von Polen nach Warschau mit der Erklärung, die Königsberger wollten eher dem Teufel uuterthäuig werden, als länger unter solchem Druck leben; der König von Polen möge sich nur aussprechen, so würden ihm die Stände leicht zufallen. Es hielt nicht schwer, in Warschau feindliche Schritte gegen den Kur-

4. Grundriß der brandenburgisch-preußischen Geschichte - S. 34

1894 - Berlin : Hertz
— 34 — 1786. Den 17. August. Friedrich der Große stirbt auf Sanssouci in einem Alter von 74 Jahren?) 1786—97. Friedrich Wilhelm Ii., Friedrichs des Großen Neffe, ein wohlwollender Fürst, entläßt sofort das meist aus Franzosen bestehende, dem Volke verhaßte Regie-Personal, läßt das allgemeine Landrecht veröffentlichen, begründet die Selbständigkeit des Schulwesens durch Errichtung eines eigenen Ober-Schulkollegiums, trifft auch sonst viele nützliche Veranstaltungen^) bringt aber durch die Wöllnerschen Religionsedikte und die Führung der äußeren Angelegenheiten durch Haugwitz, Luchesini, Lombard und den General Bischofswerder Preußen in eine schiefe Stellung. 1791. Ansbach und Bayreuth fallen an Friedrich Wilhelm Ii. (s. 1598 u. 1603). 1791_95. Preußen schließt ein Bündnis mit Österreich zum Schutze Ludwigs Xvi. von Frankreich gegen die Revolution. Friedrich Wilhelm überschreitet mit 42 000 Mann die französische Grenze. Uneinigkeit der Verbündeten. Unglücklicher Feldzug in der Champagne. (Ruhr). Ludwig Xvi hingerichtet. Trotz der glänzenden Kriegsthaten von Pirmasenz und Kaiserslautern sieht sich Preußen 1795 zum Baseler Frieden genötigt. (Das linke Rheinufer kommt an Frankreich.) 1793. Neue polnische Wirren. Preußen erhalt in der zweiten Teilnng Polens Südpreußen (Großpolen, Posen u. s. w.) und die beiden Städte Danzig und Thonr 1795. ^ Neue Erhebung der Polen (Kosciuszko). In der dritten und letzten Teilnng Polens erhält Preußen Nen-Ostprenßen (Warschau) und Neu-Schlesien?) 1797—1840. Friedrich Wilhelm Iii., Sohn Friedrich Wilhelms Ii., ein gerechter, milder und schlicht bürgerlicher Fürst. Seine Ehe mit der edlen Luise von Mecklenburg-Strelitz wird *) In allen Weltteilen hoch geehrt. (Nettelbeck). — „Wer wird nun wohl die Welt regieren?" sagte ein schwäbischer Bauer, als er die Kunde vom Tode des großen Königs vernahm. 2) In Berlin, welches auf 160000 Einwohner stieg: das Friedrich-Wilhelms-Gymnasium, das Friedrich-Wilhelms-Jnstitut für Wundärzte, das Brandenburger Thor mit der Siegesgöttin, eine Bildsäule des Generals Zieten auf dem Wilhelmsplatz; in Potsdam: das Marmor-Palais. 3) Um diese Zeit bringt B. G. Schuhmacher das Lied „Heil Dir im Siegerkranz" ins Volk.

5. Leitfaden der vaterländischen Geschichte für Schule und Haus - S. 17

1886 - Berlin : Hertz
17 Böhmen erregten kirchlichen Zwiespalts erstrebt wurde. Zum Lohn für seine treuen Dienste überließ ihm Sigismund nunmehr die Mark als erbliches Eigentum, nicht mehr bloß als Statthalterschaft. Am 30. April 1415 wurde zu Kostnitz die feierliche Ur- 1415 künde verlesen, nach welcher das Markgraftum Brandenburg nebst derwürdeals Erzkämmererund Kurfürst des heiligen römischen Reichs dem Burggrafen Friedrich und dessen Erben feierlich und förmlich übertragenwurde. Die Stände der Mark wurden ihres dem luxemburgischen Hause geleisteten Eides entlassen und mit der völligen Erbhuldigung an den Kurfürsten Friedrich gewiesen. Im Oktober 1415 begab sich derselbe nach Berlin und nahm am 21. Oktober im damaligen Schloß, dem „hohen Hause", die Erbhuldigung entgegen. Am Anfang des Jahres 1417 aber zog er mit großer fürstlicher Pracht und in Begleitung seiner vornehmsten Ritter wieder nach Kostnitz, wo er auf offenem Markt vor allen Reichsfürsten und den versammelten Prälaten die feierliche Belehnung vom Kaiser Sigismund erhielt (18. April 1417). So war das Kurfürstentum Brandenburg unwiderruflich an die Fürsten aus dem Hause Hohen» zollern gekommen, zum Ruhm des erlauchten Geschlechtsund zum Heil des brandeuburgischeu Volkes! 7. Friedrich I als Kurfürst von Kraudenburg. Kurfürst Friedrich war einer der ausgezeichnetsten Fürsten seiner Zeit, sowie des ganzen Mittelalters, er war nicht bloß ein tapferer Kriegsmann, sondern viel mehr noch in allen ehrenhaften Künsten des Friedens erfahren, dabei voll echter Gottesfurcht und Liebe zu seinem Volk. Ein Teil seiner Kraft wurde leider durch die Unruhen im Reich, durch die fortwährenden Streitigkeiten mit den Hussitten in Anspruch genommen. Vergeblich hatte Friedrich zu Kostnitz geraten, dem Reformator Huß das gegebene Wort zu halten und die Reform der Kirche an Haupt und Gliedern durchzuführen: sein weiser Rat konnte dort gegen die römische Partei nicht zur Geltung gelangen. Als nun die Böhmen sich empörten, riet er dem Kaiser nochmals zur Milde und Versöhnung, aber auch jetzt drang er Hahn, Leitfaden. 2

6. Leitfaden der vaterländischen Geschichte für Schule und Haus - S. 104

1886 - Berlin : Hertz
104 jeber Weise bemüht, die adligen Familien im Besitz ihrer Güter zu erhalten; er hielt viel auf die Stiftung adliger Majorate, wogegen er Bürgerliche von dem Kauf adliger Güter abzuhalten suchte. „Der Bürger," sagt er, „soll sich mit Manufakturen, Kommerz und dergleichen bürgerlichem Verkehr abgeben und sein Geld darein stecken, aber keine adligen Güter besitzen." Das hing mit des Königs Ansichten von den Ständen überhaupt zusammen; er legte nämlich ein großes Gewicht auf die Scheidung der drei Stände, des Adels, der Bürger und der Bauern, und hielt es für ungemein wichtig, daß jeder in seinem ihm durch die Geburt angewiesenen Kreise verbleibe. Der Adel vor allem sollte seine Stellung im Besitz des Grund und Bodens, im Kriegsdienst und in den hohen Ämtern behalten. Die Offizierstellen in der Armee wollte er besonders mit Adligen besetzt wissen, weil diese den Kriegsdienst von jeher als eine Ehrensache ihres Standes betrachtet hatten und militärische Ehre sich beim Adel vorzugsweise finde. Auch in Bezug auf die Ämter der höheren Verwaltung berücksichtigte er fast nur Adlige. Freilich machte er an dieselben auch desto größere Anforderungen; der Adel galt ihm nichts ohne rechte Ehre und ohne wirkliches Verdienst. Der Gerechtigkeitspflege widmete Friedrich die gewissenhafteste Sorgfalt, er setzte darein eine der ersten Pflichten des Fürsten. Sein Wille war, in der Justiz alle Parteigunst zu entfernen, die Prozesse abzukürzen und die Härte vieler Strafen zu mildern. Schon im Jahre 1746 schritt er zu einer Justizreform und ließ durch den ausgezeichneten Großkanzler von Cocceji eine neue Gerichtsordnung den Codex Fridericianus ausarbeiten. Während die Fürsten bis dahin oft in den regelmäßigen Lauf der Justiz nicht bloß durch Begnadigung, sondern auch durch willkürliche Verschärfung der Strafen eingegriffen hatten, wollte er letzteres in Zukunft ganz abgeschafft wissen und erklärte etwaige Machtsprüche, die er sich erlauben würde, im voraus für ungültig. Dennoch ließ er sich zu einem solchen in der Sache des Müllers Arnold verleiten, wo er das Urteil der Gerichtsbehörden für parteilich zu Gunsten eines Vornehmen hielt und dasselbe unter Absetzung und harter Bestrafung aller Richter willkürlich abänderte. Solche Strenge erhöhte freilich das Vertrauen des Volkes zu seiner Gerechtigkeitsliebe, und der bekannte Müller von Sanssouci durste des Königs eigener willkürlicher Forderung zuversichtlich mit Berufung auf das Berliner Kammergericht entgegentreten.

7. Leitfaden der vaterländischen Geschichte für Schule und Haus - S. 59

1886 - Berlin : Hertz
59 währte ihnen freie Neligionsübnng, eigene Kirchen und Schulen. An 20 000 nützlicher Unterthanen wurden auf diese Weise dem brandenburgischen Staat gewonnen, welche in Berlin und an andern Orten die sogenannten französischen Kolonieen bildeten. Nachdem der Kurfürst nun mit Ludwig Xiv entschieden gebrochen, schloß er sich um so enger wieder an den Kaiser an, mit dem er einen geheimen Allianzvertrag einging, nach welchem er in allen deutschen und europäischen Angelegenheiten mit ihm gemeinsame Sache machen wollte (1686). Seine letzten Jahre wurden jedoch durch feinen erheblichen Krieg mehr gestört. Seewesen und Seehandel. Schon von den Träumen seiner Jugend her hatte der Kurfürst immer das Streben bewahrt, seinen Staat zu einer Seemacht auszubilden. Die kleine Flotille, die er während des schwedischen Krieges durch Raulö hatte bilde» lassen, brachte er, wie erwähnt, in Pillau unter und traf alle Anstalten, um den dortigen Hafen in einen Seehafen mit einer Schiffswerft umzuwandeln. In Königsberg gründete er sodann eine besondere Gesellschaft für den Handel nach Afrika. Er schickte sogar einen holländischen Schiffskapitän nach Guinea, um mit einem Negerhäuptling einen Vertrag abzuschließen, und ließ dann an der Goldküste die brandenbnrgische Flagge aufstecken und ein Fort Groß-Friedrichsbnrg erbauen. Später erwarb er noch eine Insel am Senegal und ließ auch da ein Fort errichten. Die bald erwachende Eifersucht der Holländer hinderte ihn jedoch an weiteren Fortschritten und auch die Handelsgesellschaft konnte zu keinem rechten Gedeihen kommen. Unter feinen Nachfolgern wurde das kaum begonnene Werk wieder aufgegeben; dasselbe bleibt jedoch ein denkwürdiger Beweis von der Großartigkeit feines Strebens. Die Steuern und die Stände. Friedrich Wilhelms gewaltige Unternehmungen erforderten natürlich den Aufwand großer Geldmittel, und die deshalb hoch anwachsenden Steuern konnten nur durch seinen strengen, unbeugsamen Herrscherwillen erzwungen werden. Die Hauptstener war die Accise, welche von allen Gegenständen des täglichen Gebrauchs erhoben wurde. Den Ständen wurde nun bei der Bewilligung der Stenern nicht mehr viel freie Bestimmung gelassen: die bewilligten und die nicht bewilligten wurden mit der unerbittlichsten Strenge eingezogen. Es trat immer mehr hervor, daß Friedrich Wilhelm völlig unabhängig von den Ständen regieren wollte und seine Souveränetät geradezu

8. Leitfaden der vaterländischen Geschichte für Schule und Haus - S. 53

1886 - Berlin : Hertz
53 ferner zu behalten, im Vertrage zu Labiau völlige Unabhängigkeit als Herzog von Preußen, aber der Kurfürst verhandelte eben darüber bereits auch mit Polen und schloß im Jahre 1657 den Ver- 1657 trag zu Welau ab, durch den er (statt der bisherigen Lehensabhängigkeit) die volle Landeshoheit im Herzogtum Preußen erhielt und sich dagegen verpflichtete, 1500 Mann Truppen für Polen zu stellen. Der Friede zu Oliva. Um sich gegen Schweden zu behaupten, verband sich Friedrich Wilhelm nunmehr auch mit Österreich und Holland. Karl Gustav kämpfte zunächst glücklich in Dänemark, bald aber, zu Laude und zur See hart bedrängt, stand er nur noch mit der letzten Anstrengung aufrecht. Zuletzt warf er sich nach Norwegen. Endlich kam im Kloster Oliva bei Danzig ein Friede zu Stande (1660), in welchem für Preußen die Ver- 1660 träge von Labiau und Welau bestätigt, mithin die Befreiung von der polnischen Lehenshoheit von allen Seiten anerkannt wurde. Brandenburg war der einzige Staat, welcher aus dem schwedischen Krieg einen Zuwachs an Macht davon trug. Für die ganze Entwickelung der hohenzollernschen Macht war es von der größten Wichtigkeit, daß Preußen nunmehr ein unabhängiges, souveränes Herzogtum geworden war. Kampf mit den preußischen Ständen. Die Stände in Preußen, welche bis dahin viel größere Rechte als anderswo besessen hatten, wollten sich jedoch der Herrschergewalt des Kurfürsten nicht ohne weiteres fügen und weder die Huldigung, noch Steuern leisten, so lange derselbe nicht erst den Landtag berufen hätte. Zweihundert Adlige, sowie Abgeordnete der Städte hielten zu Königsberg unter dem Schöppenmeister Rhode eine stürmische Versammlung; sie behaupteten, dem Kurfürsten habe vom König von Polen nicht mehr Gewalt überlasten werden können, als er selbst besessen, und wollten die Huldigung und die Steuerbewilligung an gewisse Bedingungen und an die Versicherung ihrer alten Rechte knüpfen. Friedrich Wilhelm aber wollte von solchen Bedingungen nichts wissen. Als er nun ohne Bewilligung der Stände neue Steuern betrieb, schickten dieselben an den König von Polen Abgesandte mit der Erklärung, sie wollten eher dem Teufel unterthänig werden, als unter solchem Druck leben, der König möge sich ihrer wieder annehmen. Da brauchte der Kurfürst Gewalt, ließ Rhode, den Anführer der Aufständischen, festnehmen und als Hochverräter zu le-

9. Leitfaden der vaterländischen Geschichte für Schule und Haus - S. 37

1886 - Berlin : Hertz
37 Die Kurfürstin Katharina stand ihrem Gemahl als treulich sorgende Landesmutter zur Seite. Sie war ein Muster weiblicher Tugend und echter Frömmigkeit und als Wohlthäterin der Armen allgemein verehrt; die noch bestehende „Schloßapotheke" in Berlin zur unentgeltlichen Verabreichung von Heilmitteln an bedürftige Kranke ist von ihr gegründet. Joachim Friedrich starb nach zehnjähriger Regierung an einem Schlagfluß (1608). 15. Der Kurfürst Johann Sigismund (1608-1619). Preußen fällt an den brandenbnrgifchen Knrstaat. Johann Sigismund, des Vorigen Sohn, war ein Fürst voll Kraft und festen Willens. Diese Eigenschaften konnte er zuerst inbezug aus die Verhältnisse im Herzogtum Preußen bewähren. Herzog Albrecht hatte einen fünfzehnjährigen Sohn Albrecht Friedrich als Erben hinterlassen (1568), über welchen der König von Polen die Obervormundschaft führen sollte. Die sogenannten Regierungsräte aber, d. h. die vornehmsten Hofbeamten, ließen, um im Namen des jungen Fürsten willkürlich schallen zu können, denselben für mündig erklären, und wußten ihn dann durch tyrannisches Verfahren, durch List und Drohungen so einzuschüchtern, daß er sie in allem gewähren ließ, und dabei allmählich in tiefe Schwermut verfiel. Er verlobte sich mit der Prinzessin Eleonore von Cleve; als dieselbe aber nach Königsberg kam, war er bereits so tief in Geistesverwirrung versunken, daß ihn nur die Drohungen seiner Hofleute zur Vollziehung der Vermählung bringen konnten. Da sich sein Zustand immer verschlimmerte, wurde vom König von Polen der Markgraf Georg Friedrich von Jägerndorf (1577) und nach dessen Tode (1603) Kurfürst Joachim Friedrich zum Regenten in Preußen ernannt. Johann Sigismund wußte gleichfalls die Vormundschaft über den blödsinnigen Herzog zu erlangen, im Jahre 1611 aber wurde er mit seinen Brüdern förmlich mit Preußen belehnt, welches sodann bei des Herzogs Tode (1618) für 1618 alle Zeiten mit dem Kurstaate ^Brandenburg verbunden wurde. Johann Sigismunds Übertritt vom lutherischen zum reformierten Bekenntnis. Zwischen den Lutheranern und den Reformierten bestand seit Beginn der Reformation vielfacher

10. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 159

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
159 erhielten, spter muhte sogar eine Zwischenzeit von 5 Iahren zwischen dem staatlichen Amte und der Statthalterschaft liegen. Die Machtstellung der Statthalter war vllig unumschrnkt, dauerte aber nur ein Jahr- doch konnte das Amt vom Senate verlngert werden. Besondere Schutzgesetze sollten einer willkrlichen oder ungerechten Ver-waltung vorbeugen, und ein reichliches Staatsgehalt sollte den Statt-Haltern ein standesgemes Auftreten ermglichen; doch wurde es immer-mehr Sitte, durch Bedrckung der Provinzialen sich zu bereichern, und wenn die Erpressungen und Unterschlagungen nicht zu viele Millionen betrugen, so stellten sich die Gerichte in Rom regelmig auf die Seite des angeklagten Statthalters. 49. Die Stellung rmischer Vollbrger unter den Untertanen. Rmische Vollbrger in Italien oder in der Provinz verloren nichts von ihrem Brgerrechte, doch ruhten diejenigen Rechte, deren Ausbung an den Aufenthalt in Rom geknpft war, so besonders das ius suffragii. Einzelne Vollbrger lieen sich in groer Zahl Haupt-schlich zu Handelszwecken in Italien und in der Provinz nieder, wobei ihnen ihr ius commercii groe gewerbliche, ihr ius provocationis groe gerichtliche Vorteile bot. Massenniederlassungen rmischer Vollbrger in unterjochten Lndern hieen coloniae. Diese dienten anfangs nur zur militrischen Sicherung unterworfener Gebiete, seit den Gracchen auch zur Versorgung mittel-loser rmischer Brger, seit Sulla zur Versorgung von Veteranen, letzteres jedoch ohne die Beachtung der Frmlichkeiten, die sonst mit einer Koloniegrndung verbunden waren. Die rmischen Vollbrger verloren in der Kolonie ihre civitas nicht, nur ruhten ihre rein politischen Rechte. Wurde eine bereits bestehende Stadt zu einer Kolonie umgewandelt, so nahmen darin die Kolonisten die Stelle eines Adels gegen-ber der eingesessenen Bevlkerung ein. 50. Die romischen Manzen. Die Ausgaben des rmischen Staates waren in der repub-Manischen Zeit im Vergleich zur Kaiserzeit und noch mehr im Ver-gleich zu unserer Zeit gering und unbedeutend. Die Hauptausgabe-posten waren: 1. Der Beamtensold, aber nur fr die Provinzialstatt-Halter und die niederen Beamten, da die eigentlichen Staatsmter als honores unbesoldet waren. 2. Die Ausgaben fr den Staatskultus, umfassend die Opfer, Feste und Tempel. 3. Die Einrichtung und Er-Haltung ffentlicher Bauten, wie Gebude, Straen, Wasserleitungen u. s. w. 4. Der Truppensold, der aber vom besiegten Feinde wieder ersetzt werden mute. 5. Seit C. Gracchus die Getreidespenden an arme Vollbrger in Rom. Die Einnahmen zerfallen in ordentliche und auerordent-liche. Die ordentlichen Einnahmen waren: 1. Die Pachtgelder von den Domnen (agri publici), die teils in der rmischen Feldmark,
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