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1. Geschichte des brandenburgisch-preußischen Staates und der Neuzeit seit dem Westfälischen Frieden - S. 36

1906 - Münster in Westf. : Schöningh
36 In kirchlicher Hinsicht zerfiel es in vier Bistmer, i) fr die Verbreitung des christlichen Glaubens wurde in der besten Weise gesorgt. Niederlndische und deutsche Ansiedler errichteten zu beiden Seiten der unteren Weichsel, die damals zwischen Nogat und Elbina einen ungeheuren Sumps bildete, mchtige Dmme. Nach sechsjhriger Arbeit war das jetzige groe und kleine Werder trocken gelegt, und die Bauerschaften. welche sich auf dem ppigen Marschboden erhoben, waren ^ Ltoetluub 6reit die Elsten. So entstanden zahlreiche Kolonien deutscher Einwanderer, die durch ihre berlegenheit gar bald dem vre* ^en Volke ein vllig deutsches Geprge aufdrckten. Die hchste Blte erreichte das Land unter dem Hochmeister Wnmch von Kniprode (1351-1382). Der Ackerbau uahm einen solchen Aufschwung, da bedeutende Getreidemassen ins Ausland verkaust werden konnten, desgleichen Wachs. Honig und Bernstein-trstliches Obst und guter Wein wurden damals an der Ostsee gebaut! ^volkreichenstdten Thorn, Marienburg. Kulm. Danzia Eloing. Knigsberg blhten Handel und Gewerbe, und /bft ^ensschlo. die Marienburg, mehrere prchtige Dome) und Wissen schasten fanden eine liebevolle Pflege. Auch fr weise Rechtspflege und bessere Jugendbildung wurde mit Eifer gesorgt. ^ , c) Verfall des Ordens. 13861525. Nachdem der Grofrst ^agrello von Litauen sich mit seinem Volke zum Christentum bekehrt hatte, hrte der Glaubenskrieg auf. Der Zuwachs an Mitgliedern aus dem Reiche wurde geringer und mit dem preuischen Adel stand kein Mitglied des Ordens in verwandtschaftlicher Beziehung, da Einheimische nicht aufgenommen werden durften. Whrend die zugezogenen Deutschen mit den einheimischen Preußen verschmolzen, standen die Ordensritter dem Volke als ein fremdes Element gegenber. Die Verwaltung des Landes hatte mit seiner Entwicklung nicht gleichen Schritt gehalten. Aber auch im Innern zeigte der Orden bereits Anzeichen des drohenden Versalls. Die strenge Zucht lockerte sich. ppigkeit2) und Eigendnkel machten sich bemerkbar, und Habsucht und Bedrckung shrteu f Zerwrfnissen. Der Landadel und die Brger, die von der Teil-nhme an der Regierung ausgeschlossen waren, vereinigten sich mit den J) Die vier Bistmer waren: Kulm, Pomesanien. Ermland und Samland. 2) Spottreim : Kleider aus.. Kleider au. Essen, trinken, schlafen gahu, Ist die Arbeit, so die deutschen Herren han."

2. Geschichte des brandenburgisch-preußischen Staates und der Neuzeit seit dem Westfälischen Frieden - S. 75

1906 - Münster in Westf. : Schöningh
75 stnde machte der König ein Ende, indem er erklrte: Ich will nicht, da meine Rte in den Provinzen mit den Pferden meiner Bauern spazieren fahren." Wer bei den Reisen einen Bauer zwang, in zwei Stunden mehr als anderthalb Meilen zu fahren, wurde bestraft. Lie sich ein Offizier eine folche Pflichtvergessenheit zu Schulden kommen, fo mute er fr jede halbe Stunde, die der Bauer zu stark ge-fahreu hatte, 30 Mark Strafe zahlen. Wie sehr die Bauersleute davon berzeugt waren, da ihr König das Beste aller seiner Untertanen wollte, dafr legt folgende Begebenheit einen treffenden Beweis ab: Auf einem Spazierritte berreichte einst ein Bauer dem Könige eine Bittschrift. Er ffnete das Schreiben sofort und sah, da das Papier seltsamer Weise der und der mit Tintenklecksen und Striche bedeckt war. Verwundert fragte der König, was das zu bedeuten habe, worauf der Bauer erklrte: Die Striche stellen meine Nbenselder dar, die Kleckse aber sind des Amtmanns') Schweine, die sie verwsten." Der König freute sich der das Vertrauen des schlichten Landmannes zu seinem Herrscher und der-fgte sofort, da der Amtmann den Bauer vollstndig entschdige. Auch befahl er den Forstbeamten, die Wildschweine in den Wldern abzuschieen, damit sie auf deu anliegenden Feldern keinen Schaden anrichten knnten. 2. Sorge fr eine einheitliche Rechtspflege und eine einlieit-liche Verwaltung. In seinem strengen Gerechtigkeitssinne suchte der König mit Untersttzung des Juristen Samuel Coeceji auch das Rechts-wesen zu verbessern. Er forderte gleiches Recht fr alle und schnelle Erledigung aller Streitsachen. Die schlimme Rechts-pflege," schrieb er bei Beginn seiner Regierung, schreit zum Himmel, und wenn ich sie nicht verbessere, so lade ich die Verantwortung ans mich." Raub. Betrug, Diebstahl und unsittliches Treiben lie er strenge bestrafen, Miggnger ins Zuchthaus bringen. Die Vorrechte des Adels anf dem Lande und der Patrizier in den Stdten wurden im Interesse der Gesamtbevlkerung beschrnkt. Der König schaffte ferner die Hexenprozesse ab, indem er verbot, gegen vermeintliche Zauberer und Hexen das gerichtliche Verfahren einzuleiten. Er hielt sich auch fr berechtigt, richterliche Urteile zu ndern, sei es, sie zu mildern, sei es, sie zu ver-schrfen. ^Friedrich Wilhelm I. ist auch der Schpfer der preuischen Verwaltung. Als oberste Staats-(Zentral-)behrde setzte er das General- Direktorin m ein, dessen einzelnen Abteilungen fr Kriegs-, Finanz- nud Domnenwesen Minister vorstanden; die Oberleitung lag in den Hnden des Knigs. Unsern heutigen Regierungen ') Den Titel Amtmann fhrten die Pchter der kniglichen Gter (Domnen).

3. Geschichte des brandenburgisch-preußischen Staates und der Neuzeit seit dem Westfälischen Frieden - S. 153

1906 - Münster in Westf. : Schöningh
von Orleans) und der Geistlichkeit (Bischof Talleyraud) schlo sich der neuen Krperschaft an. Als hierauf tu der Nhe von Paris Truppen angesammelt wurden und der König den beim Volke beliebten Minister Necker entlie, geriet ganz Paris in Aufregung. Die Sturmglocken wurden gelutet, die Zeug-Huser erbrochen und die Bastille, eine alte Zwingburg und zugleich ein Staatsgefngnis namentlich fr politische Verbrecher, in dem wieder-holt unschuldig Verurteilte gesessen hatten, erstrmt.') Von Paris verbreitete sich die immer noch zunehmende Grung durch das ganze Land. In den Provinzen erhoben sich die hart bedrckten Bauern gegen ihre Gutsherren, erstrmten und plnderten Schlsser und Klster, vernichteten die Pachturkunden und vertrieben Edelleute und Geistliche, die als Emigranten zu den benachbarten Staaten ihre Zuflucht nahmen und besonders an den Hfen deutscher Bischfe am Rhein eine freundliche Aufnahme fanden. 2. Die verfassunggebende (konstituierende) Nationalver-sammlung. (17891791). a) Wichtige Beschlsse. An Stelle der Reichsstnde war die verfassunggebende (konstituierende) Nationalversammlung getreten; um der stets wachsenden Volkswut gegen Adel und Geistlichkeit Einhalt zu hm, fate sie iu der denkwrdigen Nacht vom 4. aus den 5. August 1789 eine Reihe wichtiger Beschlsse. Durch die Verkndigung der Menschenrechte" wurden die Vor-rechte einzelner Stnde, Personen und Krperschaften aufgehoben; fortan sollten alle Franzosen gleiche Rechte haben. Der Leibeigenschast der Bauern wurde ein Ende gemacht; ans die Steuerfreiheit, das Jagdrecht und die anderen feudalen Rechte mute der Adel verzichten (Sturz des Feudalstaates). Den Brgern Frankreichs wurde das Recht zuerkannt, Abgeordnete zu whlen (politische Freiheit); jede religise berzeugung sollte geduldet werden (religise Freiheit)/ jeder seine Meinung in Wort und Schrift nern (Rede- und Pre-freiheit), jeder ungehindert feine geistigen und krperlichen Krfte zu feinem wirtschaftlichen Fortkommen gebrauchen knnen (Gewerbesreiheit). Die Verwaltung des Landes wurde dem Könige und der Volksvertretung bertragen, doch wurde dem Könige nnr ein r) Das Andenken an diese Tat wird heute in Frankreich als nationaler Festtag gefeiert.

4. Geschichte des brandenburgisch-preußischen Staates und der Neuzeit seit dem Westfälischen Frieden - S. 181

1906 - Münster in Westf. : Schöningh
- lsl bescheiden leben. Die knigliche Familie gab dem Lande -hierin ein leuchtendes Beispiel; sie lebte in Memel in den beschrnktesten Verhalt-uisseu, und man speiste am Hofe des Landessrsten einfacher, als in mancher Brgerfamilie. Der König verkaufte nebst andern Silbersachen ein kostbares Tafelgeschirr, eiu Erbstck seiner Vter, fr 4 72 Mill. Mark, ebenso einen Teil der kniglichen Gter. Die Knigin gab ihre Kostbarkeiten hin, nur nicht ihre Perlen; denn Perlen," sagte sie, bedeuten Trnen, und die habe ich genug fr das Vaterlaud der-gssen." Eine neue Kriegssteuer wurde auserlegt, eiu Teil der Domnen verkauft, ein anderer verpfndet und Papiergeld ausgegeben. Das Volk ahmte das edle Beispiel des kniglichen Hauses nach und entrichtete freiwillig groe Abgaben fr das Wohl des Vater-laudes. Schon im Dezember des Jahres 18,08 war die Kriegsschuldab-getragen, und die franzsischen Soldaten muten das Land verlassen. Dafr zogen die preuischen Truppen unter groein Jubel wi/der^ in die Hauptstadt Berlin ein. J- 3.Hebung des Bauernstandes. Um aber dauernde Hilfe zu schassen, bedurfte es einer Umgestaltung der wirtschaftlichen Grund-lagen. Von unten aus sollte der Staat neu aufgebaut werden; deshalb galt es vor allem, den Bauernstand zu heben. Zwar hatten schon Friedrich 1.. Friedrich Wilhelm I. und Friedrich Ii. die Hebung des Bauernstandes sich angelegen sein lassen. Durch das Allgemeine Landrecht war die Leibeigens cha st des buerlichen Volkes aufgehoben; an ihre Stelle war die Gutsuntertnigkeit getreten, die ebenfalls beseitigt werden sollte. Allein bei dem Widerstande des Adels waren die angestrebten Erleichterungen nur auf den kniglichen Gtern durchgefhrt worden. Erst Friedrich Wilhelm Iii. ist es gelungen, den Bauer voll und ganz aus seiner traurigen Lage zu befreien. Ein kniglicher Erla vom 9. Oktober 1807 verordnete: Mit dem Martinitage 1810 hrt alle Gutsuntertnigkeit in Unfern smtlichen Staaten auf; nach dem Martinitage 1810 gibt es nur srete Leute, sowie solches auf den Domnen in allen Unfern Provinzen schon der Fall ist." In West- und Ostpreuen wurden 47000 freie Bauerngter geschaffen; zwei Drittel der gesamten Bevlkerung Preuens wurden frei. *) Nach Ziapoleons eigenen Worten hat Preußen der eine Milliarde an die Franzofen zahlen muffen.

5. Geschichte des brandenburgisch-preußischen Staates und der Neuzeit seit dem Westfälischen Frieden - S. 104

1906 - Münster in Westf. : Schöningh
104 ficht solcher Waren, welche im Lande selber hergestellt werden Konnten, verbot der König oder belegte sie mit sehr hohen Eingangszllen, eme Ausfuhr von Rohstoffen durftenichtstattfinden (Merkantilstem)! Auf diese Weise erhielten Tausende von Menschen eine lohnende Beschftigung, und preuische Erzeugnisse fanden ihren Weg bis nach Amerika. . Auch grndete Friedrich zu Berlin eine Bank, bei der sich die Kaufleute zur Anlage oder zum vorteilhafteren Betriebe ihres Geschftes gegen mige Zinsen Geld leihen konnten, damit sie Wucherern nicht in die Hnde fielen. Zur Hebung des Binnenhandels und Erleichterung des Ver-kehr3 setzte Friedrich Weichsel, Elbe und Oder miteinander in Ver-blndnng; er legte den Bromberger, Plauenschen und Finow-Kanal an. Durch Schaffung eines Seehafens an der Mndung der Oder in die Ostsee (in Swinemnde) wurde Stettin bald eine sehr wohlhabende Handelsstadt. - Die Seehandlung sollte den ber-seeifchen Handel Preuens untersttzen. Fr Handel und Gewerbe rief der König gleich zu Anfang seiner Regierung eine eigene Ministe rialab teilnng ins Leben. 5. Sorge fr die Rechtspflege. Um die Rechtspflege hat sich Friedrich auerordentlich verdient gemacht. Im Verein mit den tchtigen Juristen Eoeeeji und von Earmer arbeitete er an der Verbesserung des Gerichtswesens. Er trennte die Justiz von der Verwaltung und erlie eine neue Gerichtsordnung (Codex Fridericianns). Eine neue Prozeordnung bestimmte, da jeder Proze binnen Jahresfrist erledigt fein mute. Von feinem Grokanzler von Earmer lie er dasmllgemeine Landrecht ausarbeiten, das.erfte bedeutendere Gesetzbuch in deutscher Sprache. Zu Friedrichs Zelten war hier und dort die Folter noch im Gebrauch; er schaffte sie ab und machte ebenfalls den H exen pro z essen fr immer ein Ende. Der König setzte rechtskundige Richter ein und forderte von ihnen strenge Gerechtigkeit, jhr mt wissen," sagte er zu ihnen, da der geringste Bauer, ja Bettler ebensowohl ein Mensch ist, wie Seine Majestt, indem vor der Justiz alle Leute gleich sind, es mag sein ein Prinz, der gegen einen Bauern klagt, oder auch umgekehrt, so ist der Prinz vor der Justiz dem Bauer gleich und mu nach der Gerechtigkeit verfahren werden ohne ) Der Franzose Mirabeau jagt von diesem efe^e: Mit diesem Werke ist Preußen dem brigen Europa um ein Jahrhundert voraus."

6. Geschichte des brandenburgisch-preußischen Staates und der Neuzeit seit dem Westfälischen Frieden - S. 25

1906 - Münster in Westf. : Schöningh
staatlichen Gerechtigkeit zu unterwerfen, grndete Joachim (1516) das Kammergericht >) in Berlin nach Art des Reichskammergerichts, das.< Maximilian geschaffen hatte. (Ii. T., S. 196.) Wenn bei Streitigkeiten der Weg des Vergleiches nicht zum Ziele fhrte, waren die Rte dieses Gerichtes gehalten, streng unparteiisch Recht zu sprechen.^Das Kammer-gericht hatte zugleich als oberster Gerichtshof in allen Rechtsfragen die letzte Entscheidung zu fllen und toat'ine Aufsichtsbehrde der brigen, Gerichte. Als Rechtsquelle diente das rmische Recht. " Im Jahre 1506 erffnete Kurfürst Joachim die von feinem Vater gegrndete Universitt zu Frankfurt a. d. O. und frderte sie mit aller Kraft, so da sie sich schon bald eines hohen Rufes erfreute. Durch sie wurde auch das rmifl) e Recht in Brandenburg eingefhrt. c) Frsorge fr das Land. Joachim verglich den Staat wohl mit einem menschlichen Krper. Der Adel", pflegte er zu sagen, ist der Kopf, der Brgerstand das Herz, die Bauern sind die Fe. Der. Fürst aber ist da, damit er fr Ruhe und Wohlfahrt aller sorge." Fleiig bereiste er das Land, um sich mit eigenen Augen von deffen Zn-stnde zu berzeugen. Im Ber kehr mit den Bewohnern war er berall herablaffend und freundlich.7^ Ilm in den Stdten Frieden und Ordnung zu begrnden und den Wohlstand zu mehren, erlie Joachim im Jahre 1515 eine Stdteordnung. Er bestimmte serner. da gleiches Ma und gleiches Gewicht in dem Lande eingefhrt wurden. Auch die Baueru waren in der Mark Brandenburg weniger be-drckt, als in anderen Teilen Deutschlands. Whrend hier der Bauern-krieg die blhendsten Landschaften verwstete, blieb in Brandenburg alles rithig. d) Lndererwerb. Den Lnderbefitz vermehrte der Kurfürst auf friedlichem Wege durch die Erwerbung der Grafschaft Ruppin, deren Inhaber im Jahre 1524 ausstarben. Im Vertrage von Grimnitz (1529) wurde der lange Streit zwischen den Kurfrsten von Brandenburg und den Herzgen von Pommern beigelegt. Die Erbberechtigung Brandenburgs fr den Fall des Aussterbens der Herzge wurde anerkannt; ^Vergleiche das Reichskammergericht, das vom Kaiser Maxi-milian I. 1495 zu Frankfurt a. M. erffnet wurde. Das Kammergericht erhielt seine Bezeichnung nach der Kammer" des Kurfrsten, wo es anfangs abgehalten wurde. S) In der Uckermark.

7. Neuere Geschichte von der Reformation bis zur Französischen Revolution - S. 122

1913 - Münster in Westf. : Schöningh
122 von Kabinettsjustiz", in denen der König, wie im Proze des Mllers Arnold, einen ihm parteiisch erscheinenden Richterspruch berich-tigen zu mssen glaubte. Dabei erhielten die Richter ein aus-kmmliches Gehalt, damit sie kein Interesse daran hatten, einen Rechtsstreit in die Lnge zu ziehen. Die G e b h r e n, auf die frher die Richter angewiesen waren, flssen von jetzt ab in die Staats-kasse. Friedrich der Groe hat so das Verdienst, einen Pflicht-treuen, unabhngigen Richter st and geschaffen und aus dem preuischen Militrstaat einen hervorragenden Rechts-staat gemacht zu haben. Auf Friedrichs Veranlassung besorgten Svarez und der Gro-kanzler von Carmer eine Niederschrift des bestehenden Rechtes (Ko-difikation). Dieses Allgemeine Land recht", das erste be-deutendere Gesetzbuch in deutscher Sprache, wurde erst nach Fried-richs Tode fertig und trat 1794 in Kraft. Preußen wurde damit vor-bildlich fr andere Lnder. Die Stnde Adel, Brger und Bauern waren nach dem Landrecht noch streng von einander geschieden und hatten ihre besonderen Standesaufgaben; der Adelige wurde Offizier ober Beamter, der Brger pflegte Handel, Gewerbe und Wissenschaft, der Bauer hatte bert Acker zu bestellen. Der Abelige burfte kein Gewerbe betreiben und keine Bauerngter aufkaufen, der reiche Brger keine Rittergter erwerben, und dem Bauern war die Stadt verschlossen. Die Schulen. Zur Orbnung und Hebung des Schulwesens im ganzen Lanbe erlie der König das Gener al-Lanbschul-Reglement fr die gesamte Monarchi e", dem spter fr die Katholiken Schlesiens ein eigenes Schulreglement folgte. Er ver-langte, ba alle Knaben und Mbchen vom 5. bis zum 14. Lebensjahre die Schule besuchen und so lange damit fortfahren sollten, bis sie das Ntige vom Christentum erfat htten und fertig lesen und schreiben knnten. Eltern, welche ihre Kinder nicht zur Schule schickten, sollten bestraft werben. Fr arme Leute mute die Gemeinbe das Schulgelb bezahlen. Wissenschaft und Kunst. Wissenschaft und Kunst, fr die der Kronprinz bereits so groe Begeisterung gezeigt hatte, wrben von dem Könige trotz der vielen Arbeiten eifrig gepflegt. Er fanb noch Zeit zu emsiger Schriftstellern; seine in franzsischer Sprache ge-schrtebenen Werke umfassen 31 Bnbe. Darin sinben sich Darstellungen des Siebenjhrigen Krieges, der Geschichte Branbenburgs und der Ereignisse seiner Zeit. Von den Knsten liebte er am mei-

8. Neuere Geschichte von der Reformation bis zur Französischen Revolution - S. 100

1913 - Münster in Westf. : Schöningh
100 unternommen, die nichts weiter als Vergngungsfahrten waren. Diesem belstande machte der König ein Ende mit den Worten: Ich will nicht, da meine Rte in den Provinzen mit den Pferden meiner Bauern spazieren fahren." Wer bei den Reisen einen Bauer zwang, in zwei Stunden mehr als anderthalb Meilen zu fahren, wurde bestraft. Lie sich ein Offizier eine solche Pflichtvergessenheit zu schulden kommen, so mute er fr jede halbe Stunde, die der Bauer zu stark gefahren hatte, 30 Mark Strafe zahlen. Rechtspflege und Verwaltung. In seinem strengen Gerechtigkeitssinn suchte der König mit Untersttzung des Juristen Samuel Cocceji auch das Rechtswegen zu verbessern. Er forderte gleiches Recht fr alle und schnelle Erledigung aller Streitsachen. Die Vorrechte es Adels auf dem Lande und der Patrizier in den Stdten wurden im Interesse der Gesamt-bevlkerung beschrnkt. Der König schaffte ferner die Hexen-Prozesse ab, indem er verbot, gegen vermeintliche Zauberer und Hexen das gerichtliche Verfahren einzuleiten. Er hielt sich auch fr berechtigt, richterliche Urteile zu mildern oder auch zu verschrfen. Friedrich Wilhelm I. ist ferner der Schpfer einer einheitlichen preuischen Verwaltung. An die Stelle der noch vorhandenen stndischen Gewalten traten bei der Reform von 1723 allenthalben knigliche Beamte. In den Stdten hatten Steuer-r t e, auf dem Lande L a n d r t e die Polizei- und Steuer-Verwaltung. Sie unterstanden den provinzialen Kriegs- und Domnenkammern, die unseren Regierungen entsprechen. Die Kammern waren wiederum dem Generaldirektorium unter-stellt, der obersten Staats- (Zentral-) Behrde, deren einzelnen Abteilungen fr Justiz-, Kriegs-, Finanz- und Domnenwesen Minister vorstanden. Die Oberleitung lag in den Hnden 'des Knigs. Die Generalrechenkammer, die heutige Oberrechnungskammer in Potsdam, wurde zur Beaufsichtigung der gesamten Finanzver-waltung eingerichtet; alle Rechnungen der staatlichen Verwaltung wurden hier einer genauen Prfung unterzogen. Der Geheime Rat lste sich auf; der Erledigung der auswrtigen Angelegenheiten diente seit 1728 eine eigene Behrde, das Kabinetts-Ministerium. Das Gewerbe. Friedrich Wilhelm I. duldete nicht, da seine Untertanen auslndische Stoffe trugen, weil er nicht wollte, da Geld fr Kleidungsstcke in das Ausland gebracht wrde; die Ein-

9. Geschichte des preußischen Staates - S. 22

1900 - Münster i. W. : Schöningh
— 22 — sich ein Scharfrichter befand, ließ er das Land durchstreifen und die Räuber aufgreifen und hinrichten. So büßten in einem Jahre 70 Junker und Knechte ihr frevelhaftes Treiben mit dem Tode. v ®jer ftren8e Gerechtigkeit des Kurfürsten erregte den Hellen Zorn des Raubadels Ern Herr von Otterstädt soll sich sogar erdreistet haben, an das Schlafgemach des Landesfürsten die Worte zu schreiben: „Ioachimke, hyte dy, Fange loh dh, so hange toh dh!" Einzelne Raubritter, unter diesen auch der genannte Otterstädt, sollen dem Fürsten einst auf einer Heide aufgelauert haben, um ihn zu überfallen. Joachim erhielt Kunde hiervon, verstärkte fein Gefolge und ließ die Wegelagerer gefangen nehmen und hinrichten. Otterstädt büßte sein hoch-verräterisches Treiben mit dem Tode auf dem Rade. Als der Markgraf von Ansbach dem Kurfürsten wegen zu großer Strenge gegen den Adel seines Landes Vorstellungen machte, erwiderte Joachim seinem Oheim: „Adlig Blut habe ich nicht vergossen, sondern nur Schelme, Räuber und Mörder hinrichten lassen. Wären sie redliche Edelleute gewesen, so würden sie keine so schändlichen Verbrechen begangen haben." d. Errichtung des Kammergerichts und Eröffnung der Universität Frankfurt a. d. Oder. Um der Fehdelust und dem Streben nach Selbsthilfe ein Ende zu machen und auch die Grafen, Ritter und Hofbeamte, die bisher keinem Gerichte unterstanden, der staatlichen Gerechtigkeit zu unterwerfen, gründete Joachim (1516) das Kammergerichn) in Berlin nach Art des Reichsgerichts, das Maximilian geschaffen hat. Die Räte dieses Gerichtes waren gehalten, wenn der Weg des Vergleiches nicht zum Ziele sühre, streng unparteiisch Recht zu sprechen. Das Kammergericht hatte zugleich als oberster Gerichtshof in allen Rechtsfragen die höchste Entscheidung und war die Aufsichtsbehörde der übrigen Gerichte. Als Rechtsquelle diente das römische Recht. Irrt Jahre 1506 eröffnete Kursürst Joachim die von seinem Vater gegründete Universität zu Frankfurt a. d. Oder und förderte diese mit aller Kraft, so daß sie sich schon bald eines hohen Rufes erfreute. Durch sie wurde auch das römische Recht in Brandenburg eingeführt. e. Fürsorge für das Land. Joachim verglich den Staat wohl mit einem menschlichen Körper. „Der Adel", pflegte er zu sagen, „ist der Kops, der Bürgerstand das Herz, die Bauern sind die Füße. Der Fürst _ aber ist da, damit er für Ruhe und Wohlfahrt aller sorge." Fleißig bereiste er das Land, urrt sich mit eigenen Augen von dessen Zustande zu überzeugen. Im Verkehr mit den Bewohnern war er überall herablassend und freundlich. Um in den Städten Frieden und Ordnung zu begründen und den Wohlstand zu mehren, erließ Joachim im Jahre 1515 eine Städteordnung. Er gab *) Vergleiche das Reichs kammergericht, das vom Kaiser Maximilian I. 1495 zu Frauksurt a. M. eröffnet wurde.

10. Geschichte des preußischen Staates - S. 141

1900 - Münster i. W. : Schöningh
— 141 — langen und segensreichen Herrschaft Großes zu vollbringen. Das Vertrauen, welches den: neuen Könige entgegengebracht wurde, fand einen lauten Wiederhall in dem Allerhöchsten Erlasse vom 7. Januar 1861, worin es u. a. heißt: „Dies hohe Vermächtnis Meiner Ahnen, welches sie in unablässiger Sorge, mit ihrer besten Kraft, mit Einsetzung ihres Lebens gegründet und gemehrt haben, will Ich getreulich wahren. Mit Stolz sehe Ich Mich von einem so treuen und tapferen Volke, von einem ruhmreichen Heere umgeben." „Meine Hand soll das Wohl und das Recht aller in allen Schichten der Bevölkerung hüten, sie soll schützend und fördernd über diesem reichen Lande walten. Es ist Preußens Bestimmung nicht, dem Genusse der erworbenen Güter zu leben. In der Anspannung seiner geistigen und sittlichen Kräste, in dem Ernste und der Aufrichtigkeit seiner religiösen Gesinnung, in der Vereinigung von Gehorsam und Freiheit, in der Stärkung der Wehrkraft liegen die Bedingungen seiner Macht." „Meine Pflichten für Preußen fallen mit Meinen Pflichten für Deutschland zusammen. Als deutschem Fürsten liegt Mir ob, Preußen in derjenigen Stellung zu kräftigen, welche es vermöge feiner ruhmvollen Geschichte, seiner entwickelten Heeresorganisation unter den deutschen Staaten zum Heile aller einnehmen muß." Unter dem feierlichen Geläute der Glocken, dem Donner der Kanonen und dem Jubel des Volkes fetzte König Wilhelm sich und seiner erlauchten Gemahlin, der Königin Angusta, am Gedächtnistage der Völkerschlacht bei Leipzig, am 18. Oktober 1861, feierlich zu Königsberg die Krone auf. x) Die ersten Regiermigshandluugen. Getreu dem gegebenen Versprechen, suchte König Wilhelm das Wohl des Landes nach jeder Seite hin zu fördern. Geleitet von der Überzeugung, daß das äußere Wohl seines Reiches auf seiner Wehrkraft beruhe, begann er feine Regierung mit einer völligen Umgestaltung oder Reorganisation des Heeres. Während einer sünfzigjährigen Erfahrung hatte er die Vorzüge, aber auch die Mängel der preußischen Armee kennen gelernt und wußte somit ganz genau, wo und wie Wandel geschaffen werden mußte. Durch eine stärkere Aushebung von Rekruten und durch Heranziehung der beiden ersten Jahrgänge der Landwehr sollte die militärische Macht Preußens säst ans die doppelte Anzahl des bisherigen Bestandes gebracht werden; jedoch sollte die Landwehr nur im eigentlichen Kriegsfalle herangezogen werden, um Störungen in den bürgerlichen Verhältnissen, Not und Verlegenheiten in den Gemeinden nach Möglichkeit vorzubeugen. Obgleich diese Veränderungen, wenn Preußen seine Großmachtstellung behaupten sollte, durchaus notwendig waren, so fanden des i) Zum Andenken an diesen Tag stiftete der König den „Kronenorden".
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