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1. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 94

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
94 Lebensjahre an teilnehmen muten. Das Hauptgericht war die schwarze Suppe, eine gesuerte Blutsuppe vom Schwein. Anfangs nahmen auch die Knaben an der Mahlzeit teil, spter aen sie fr sich abgesondert. 93. g) Die Bestattung. In der gesamten griechischen Zeit war die feierliche Bestattung der Toten eine heilige Pflicht. Vernachlssigung derselben galt als Snde nicht blo gegen die Verstorbenen, die ohne Beerdigung keinen Einla in den Hades erlangen konnten, sondern auch gegen die Götter der Ober- und Unterwelt. (Vgl. Sophokles' Antigene.) In homerischer Zeit wurden die Leichen der gefallenen Helden gewaschen und gesalbt, mit Linnen umhllt und aufgebahrt. Alsdann begann die Totenklage, bei der Verwandte und Freunde sich das Haar zu zerraufen und die Brust zu schlagen pflegten. Nach mehreren Tagen wurde die Leiche auf einem Scheiterhaufen verbrannt (der die Beerdigung in der rnykenischen Zeit s. Ruinensttten Ii unter Schacht-grber"), die Glut mit Wein gelscht und die Reste in einem Behlter oder einer Urne beigesetzt. (Ein aufgeschtteter Hgel (6 tvuog), zumeist mit einer Sule (<trrjxri) geschmckt, zeigte die letzte Ruhesttte an. Die Trauerfeier (tu xtcgea) fand ihren Abschlu durch ein Mahl und durch Leichenspiele. Diese Gebruche wurden in der nachhomerischen Zeit im all-gemeinen beibehalten, nur trat im Privatleben statt der Verbrennung durchweg Beerdigung ein. Die gewaschene, gesalbte und in Leinentcher gehllte Leiche wurde im Peristyl auf einer geschmckten xzm? zu feierlicher Ausstellung aufgebahrt, mit den Fen zum Ausgang gerichtet. Da ein Sterbehaus als unrein galt, wurde ein Gef mit Wasser vor die Tr gestellt, damit beim Hinausgehen sich jeder reinigen knne. Man pflegte dem Toten einen Dbolos in den Mund zu legen zum Fhrlohn fr den die Seele der den Styx fhrenden Charon. Verwandte und Freunde stimmten ein in den Klagegesang (6 Qrjvog) der Dienerschaft und gemieteten Snger, wobei es oft, namentlich in der lteren Zeit, an lautem Wehrufen, heftigen Gebrden und Zerraufen des Haares nicht fehlte. Bei der Bestattung (rj extpogd), die am Tage nach der Aufbahrung noch vor Sonnenaufgang erfolgte, damit Helios nicht verunreinigt werde, schritten die Männer in dunkler Kleidung unter Vortritt von Klageweibern und Fltenspieler(inne)n der Bahre vorauf, während die weiblichen Verwandten ungeschmckt derselben folgten. Die Bahre wurde von Sklaven oder gemieteten Personen, bei vornehmen und verdienstvollen Mnnern auch wohl von auserlesenen Jnglingen der Brgerschaft getragen. Die zur Beisetzung in einer in Stein gehauenen oder ausgemauerten Gruft dienenden Srge waren aus Holz (zumeist aus Cypressenholz) oder aus Ton gefertigt ; in die Gruft mitgegeben wurden Krnze, Salbenflschchen (Xrjxv&oi s. S. 88), Waffen, den Frauen Spiegel, den Kindern Spielzeug, den Siegern in Agonen ihre Siegespreise. Der aufgeschttete Grabhgel wurde mit Ulmen oder Cypressen bepflanzt und mit einer Steinplatte

2. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 253

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
253 b) Der rex sacrorum, dessen Frau, die regina sacrorum, Anteil an seinem Priestertum hatte, war der Priester des Ianus und Trger der priesterlichen Ttigkeit, die bis zuletzt an der Knigswrde gehastet hatte; er war nicht absetzbar, aber jedes weltliche Amt war ihm versperrt. c) Die 15 flamines (vom Anblasen des Opferfeuers den.) waren Einzelpriester fr je eine bestimmte Gottheit: die 3 flamines maiores: der flamen Dialis (seine Gattin: flaminica Dialis fr Juno), Martialis, Quirinalis fr Iuppiter, Mars und Quirinus; und die 12 flamines minores fr Volkanus, Flora, Ceres usw. In der Kaiserzeit wurden ihnen die flamines Divorum angegliedert, fr jeden Divus imperator einer. d) Die 6 virgines Yestales, die Priesterinnen der Vesta, die Vertreterinnen der rmischen Hausfrau an der Vesta publica p. R. Q. in dem kleinen Rundtempel der Gttin. Wie die am Herde des Privathauses waltende und die Nahrung der Haus-genossen bereitende Hausfrau naturgem die Trgerin des Privat-Kultus der Herdgttin war, so war es Aufgabe der Vestalinnen, am Staatsherde, d. h. auf dem Altare des Vestatempels, 1) Tag und Nacht das immerwhrende, an jedem 1. Mrz (dem alten Neujahr) erneuerte hl. Feuer zu unterhalten, 2) in weier Kleidung und mit weiem Schleier verhllt, mit Stirnband (Diadem) um das Haupt, tglich Speiseopfer aus einfachen Nahrungsmitteln fr den Gesamtstaat darzubringen und tglich ein (Bebet pro salute populi Romani zu verrichten, dem nach allgemeiner berzeugung eine auergewhnliche Kraft innewohnte, 3) an 3 bestimmten Tagen des Jahres (Luperkalien, Bestatten und Idus des Sept.) jene Nahrung zu bereiten, die bei allen Staatsopfern Verwendung fand. Dies war das Opferschrot (mola salsa), bestehend aus dem Mehle frischer Spelthren, die sie zerstampften und mahlten, und einem Zusatz von Salzlake (muries). Die meist lebenslnglich ihrem Priestertum angehrenden Vestalinnen bten eine strenge Klausur in dem ihnen zugewiesenen Arnts-gebude, dem atrium Vestae, das sie nur in Ausbung ihres Dienstes verlassen durften. Zum Tempel und dessen mit Teppichen verhngten Aherheiligsten, dem penus Vestae, der Vorratskammer des Staats mit den Di penates publici p. R. Q., war nur den Vestalinnen und dem Pon-tifex Maximus sowie den Frauen Roms an bestimmten wenigen Tagen der Zutritt gestattet. Ihr Kloster und den Tempel durfte bei Todesstrafe sonst kein Mann betreten; die unkeusche Vestalin wurde auf dem campus sce-leratus am (Esquilin lebendig eingemauert, die Pflichtvergessene, durch deren Fahrlssigkeit das hl. Feuer erlosch, wurde vom Pontifex Maximus mit Rutenhieben gestraft, das Feuer aber durch Reiben eines Holzstckes von einer arbor felix auf einer Tafel von neuem entflammt.

3. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 90

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
90 Bnder am Ober- und Unterarm, meist in Form von sich ringelnden Schlangen. Auch fanden sich schon frh geschnittene Steine vor, von denen die vertieften (av&ylvya) auch als Siegelringe (mpgaytdes) gebraucht wurden, während die aus dem Stein erhaben herausgearbeiteten Bilder {exnma, Hautreliefs, Kameen) nur zum Schmucke dienten. 90. d) Che. Das weibliche Geschlecht war in gesellschaftlicher Beziehung be-deutungslos und politisch unmndig; daher waren auch die Grnde zur Eheschlieung andere als heute. Es war Borrecht der Eltern, fr ihre Kinder die ihnen richtig erscheinende Wahl zu treffen, sodah eine vorherige Bekanntschaft zwischen Brutigam und Braut oft ausgeschlossen war. Im allgemeinen war die Monogamie herkmmlich, und deshalb war die Stellung der Frau, da sie die alleinige Herrin des Hauswesens und der Sklaven und die (Erzieherin der kleinen Kinder war, weit bedeutsamer als die der orientalischen Frauen. War die Wahl seitens der Eltern getroffen, so wurden in der eyyvridig (Ehevertrag) die Ehepakten und die Bestimmungen der die Mitgift (r edva, episch Mva), die dem Manne nur zum Niebrauch zustand, festgesetzt. (3n homerischer Zeit zahlte der Freier dem Vater des Mdchens einen Preis, der zumeist in Vieh bestand). Dem Hoch-Zeitsfeste, welches im Hause der Braut stattfand, ging eine religise Feier voraus, bestehend aus Gebet und Opfern fr die $eoi yapijfooi. Am Abend der Hochzeit, an welcher auch die sonst von Mnnerge-fellschaften ausgeschlossenen Frauen teilnahmen, erfolgte unter Fackelbeleuchtung und Hochzeitsgesngen (fievaioi) der Verwandten und Freunde die feierliche Fahrt der jungen Frau zu ihrem neuen Heim, in welchem ihre Mutter mit einer von dem Herde des Elternhauses mitgenommenen Brandfackel das Feuer auf dem Herde entzndete. An die bald darauf folgende Aufnahme der Frau in die Phratrie ihres Mannes schlo sich ein Opfer mit Festmahl. Beim Tode ihres Mannes kehrte die Witwe, wenn sie Kinder-los war, mit ihrer Mitgift zu ihren vterlichen Verwandten zurck, im andern Falle blieb sie bei ihren Kindern im Hause. Das Vermgen wurde jedoch bis zur Mndigkeit der erbberechtigten Shne von einem Vormunde verwaltet. Ehescheidung seitens der Frau konnte nur auf schriftlichen Antrag und richterlichen Spruch des Archon oder des Gerichtes erfolgen, während eine Scheidung auf Wunsch des Mannes ober bei beiderseitigem Einverstndnisse ohne gerichtliches Urtetl, jedoch unter Rckzahlung der Mitgift, eintrat. 9*. e) ttwdererziehung. Den Griechen, als guten Staatsbrgern, lag zumeist an reichem Kindersegen. Bei Geburt eines Knaben schmckte man die Trpfosten des Hauses mit lzweigen, bei der eines Mdchens mit Wollbinden. (Es stand jedoch dem Vater frei, ein Kind, welches er nicht aufziehen wollte, auszusetzen; entschied er sich fr die (Ernhrung, so wurde das

4. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 167

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
167 geschrzt, auch wurden Zpfe geflochten und vorn um den Kopf ge-legt. In der Kaiserzeit begngten sich die Frauen nicht mehr mit ihrem eigenen Haar, sondern gebrauchten auch fremdes, namentlich blondes germanisches, und schufen sich mit Hilfe desselben hohe, oft turmartige Percken. Wie die Griechinnen, so trugen auch die Rmerinnen zahlreiche und oft sehr kostbare Schmuckgegenstnde, wie Hals- (monilia), Armbnder (armillae) und Ohrgehnge, in fein getriebener oder durch-brochener Arbeit, mit prachtvollen Edelsteinen besetzt. 54. d) Ehe. Eine gltige Ehe (matrimonium iustum oder legitimum) setzte das ins connubii voraus, das ein Hauptbestandteil des Brgerrechtes (civitas) war. Nach diesem ins durften ursprnglich nur Patrizier unter sich und Plebejer unter sich eine Ehe eingehen, bis die lex Ca-nuleja (445) den Patriziern und Plebejern gegenseitiges comiubium gestattete. Mit der Ausdehnung des rmischen Brgerrechtes wurde auch das ins connubii der Latium, der ganz Italien (89) und seit Caracalla (211 -217) der das ganze rmische Reich ausgedehnt. Der Heirat ging gewhnlich eine Verlobung (sponsalia) voraus, bei der der Brutigam der Braut ein Handgeld zahlte, spter einen Ring gab. Durch die Ehe trat die Frau in der ltesten Zeit samt ihrer Mitgift (dos) aus der potestas des Vaters in die Gewalt (manus) des Mannes als mater familias. Die feierlichste Form der Ehe war die confarreatio, benannt nach dem dem Iuppiter dargebrachten Opferkuchen aus Spelt (far) und abgeschlossen vor dem pontifex maximus, dem flamen dialis und vor 10 Zeugen. Die so abgeschlossene Ehe war unlslich, sie wurde aber mit der Zeit, namentlich in den letzten zwei Jahrhunderten der Republik, immer seltener. Statt ihrer trat zumeist ein die coemptio (eigentlich: Iusammenkauf), indem Brutigam und Braut vor 5 Zeugen ohne sakralen Akt das Ehebndnis ein-gingen. Eine dritte, fast regelmig werdende Form der Eheschlieung war der usus, wenn ohne jede uere Frmlichkeit durch freie Willens-erftlrung die Ehe eingegangen wurde und die Gattin (uxor) ein Jahr lang ohne Unterbrechung in des (Batten Haus verblieb. Sie unterstand noch der patria potestas und lie ihr Vermgen selbstndig verwalten. Der Tag der feierlichen Hochzeit wurde mit Bedacht gewhlt, so da z. B. die auf die Kalendae, Nonae und Idus fallenden Tage, sowie die dies nefasti sorgfltig ausgeschlossen wurden. Braut, und Brutigam legten am Hochzeitstage die toga praetexta ab, und die Braut zog einen feuerfarbenen Schleier der, mit dem sie sich verhllte (viro nubere). Nach glcklichem Ausfalle der Auspizien erklrten beide ihre Einwilligung zum Ehebunde, reichten sich die rechte Hand und brachten ein Opfer dar. Diesem folgte im Hause der Braut ein Hoch-zeitsmahl, bei dessen Beendigung gegen Abend die junge Frau (ma-trona) aus den Armen der Mutter scheinbar geraubt und unter Fltenspiel und Hochzeitsliedern bei Fackelbeleuchtung in feierlichem Zuge,

5. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 168

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
168 in welchem ihr Spindel und Spinnrocken nachgetragen wurden, in das Haus des Gatten gefhrt wurde (uxorem ducere sc. domum). Im Atrium empfing sie die Schlssel des Hauses und wurde in die Gemein-schaft des Feuers und Wassers aufgenommen. Es folgte die feierliche cena nuptialis unter dem Klange der Flten und Hochzeitslieder (hymenaei). Am folgenden Tage brachte die junge Frau in ihrem Hause den Gttern das erste Opfer dar und empfing von Verwandten und Freunden Geschenke. Schon diese und hnliche Zeremonien lassen erkennen, da die Stellung der rmischen Frau eine wrdigere und selbstndigere war als die der griechischen. Sie war die wirkliche Herrin (domina) des Hauses und nahm an allen wichtigen Entscheidungen teil, die die Familie betrafen; sie war nicht auf ein besonderes Frauengemach angewiesen, sondern verkehrte frei mit den Mnnern, nicht blo in ihrem eigenen Hause, sondern auch auerhalb desselben, und besuchte gleich ihnen den Zirkus und das Theater, enthielt sich jedoch des Weines. Aber schon nach dem zweiten punischen Kriege trat mehrfach Sittenverderbnis ein, infolge deren die Frau, verschwenderisch und prunkschtig geworden, die Bande der Ehe nicht mehr achtete. Kein Wunder, da es da zu wiederholten Ehescheidungen (divortia, discidia) kam, zu denen schon eine mndliche oder schriftliche Erklrung eines der beiden (Batten gengte. So fiel es kaum auf, da auch sonst sittenstrenge Rmer, wie Pompejus, Cicero u. a., mehrfach ihre Ehen ohne triftigen Grund lsten. Schon Augustus sah sich daher gentigt, durch die leges Juliae gegen die Zuchtlosigkeit der Ehen nicht minder aufzutreten als gegen die mehr und mehr um sich greifende bequemere Ehelosigkeit. 55. e) ttmdererziehlmg. Ein neu geborenes Kind wrbe dem Vater vor die Fue gelegt, bamit er vermge seiner patria potestas entweber durch Aufheben besselben (tollere, suseipere) sich zur (Erziehung verpflichte ober es durch Liegenlassen zur Aussetzung ober Ttung bestimme. Erst die christlichen Kaiser verboten die Ttung des Knaben als parricidium. Am 9. Tage erhielt der Knabe, am 8. (dies lustricus) das Mbchen einen Namen, nachbem durch Waschung und Opfer die Reinigung ber-selben bewirkt war; auch wrbe den Kinbern an biesem Tage zum Schutze gegen Zauberei eine Kapsel mit einem Amulett (bulla) um den Hals gehngt. Die krperliche und geistige Ausbilbung der Kinder unter-stanb ganz der Bestimmung der (Eltern; namentlich war es die Mutter, die sich, wie der Pflege, so auch der geistigen Ausbilbung ihrer Kinder annahm. Mit dem siebten Jahre begann der eigentliche (Elementarunterricht, inbem der Knabe zu Hause ober in der Schule (ludus) bei einem Privatlehrer (litterator, ludi magister) Lesen, Schreiben und Rechnen lernte.

6. Erzählungen aus der Geschichte - S. 93

1873 - Freiburg i. B. : Wagner
93 frecctbcvt sich mehrere von den vornehmsten Matronen, unter ihnen des Eoriolanns Vlutter Veturia, seine Gattin Volumnia und seine Kinder in das Lager. Auch ihre Bitten waren Anfangs fruchtlos. Als aber Coriolanns gehrt hatte, da seine Mutter unter deu Bittenden sei, eilte er ihr entgegen, um sie zu umarmen. Da wies Veturia ihn zornig zurck und sagte: La mich zuerst roifsm, ob ich zu einem Feinde. oder zum Sohne gekommen bin, ob ich deine Gefangene oder deine Mutter bin?" Durd) diese und hnliche Vorstellungen, in welchen sie ihm sein hartes Verfahren gegen das Vaterland vorwarf, lie sich der Sohn bewegen, die Belagerung aufzugeben. Er kehrte zu den Volskern zurck und lebte bei ihnen in der Verbannung bis zu hohem Alter, oft klagend, wie bitter der Greis die Verbannung empfinde. Nach anderen Nachrichten foll er durch die mimutigen Volsker oder durch eigene Hand den Tod gefunden haben. Fortgesetzte innere Kmpfe Roms. Gleichstellung der Patrizier und Plebejer. Nachdem die Plebejer in diesen Vorgngen sich den Besitz des Tribnnates gesichert hatten, fuhren sie fort, sich mehr Rechte zu erkmpfen, nicht durch offene Gewalt, sondern aus dem Wege des Gesetzes. Ihre Tribunen traten mit Gesetzesvorschlgen zu Gunsten der Plebejer auf und wiederholten sie so lange, bis sie dieselben bei den Patriziern durchgesetzt hatten. So erlangten die Plebejer nach und nach vollstndig gleiche Rechte mit den Patri-ziern, und der Unterschied zwischen beiden Stnden im Staate er-losch allmlig ganz. Die wichtigsten Punkte, um welche es sich in diesem Kampf der Stnde handelte, waren: l) geschriebene Gesetze, damit die Patrizier, welche allein die Gesetze und ihre Auslegung kannten, dieselben nicht mehr nach Willkr anwenden und deuteu konnten; 2) Erleichterung der Schuldenlast; 3) Wechsel-heirath zwischen patrizrschen und plebejischen Familien, indem bis-her Ehen zwischen Patriziern und Plebejern verboten waren; 4) gleichmiger Antheil am Staatslande, wofr jeder Brger die gleiche Abgabe zahlen follte; 5) Theilnahme am Consulat, in der Weise, da immer einer von den Consnln ein Plebejer sein follte. Alle diese Forderungen hatten die Plebejer nach und nach bis zum Zahr 366 v. Chr. durchgesetzt. In diesem Jahre wurde 56

7. Erzählungen aus der Geschichte - S. 134

1873 - Freiburg i. B. : Wagner
134 der Gre eines Kinderkopfes; wilde Baumfrchte gab es auch, dagegen wurden Kirschbume am Rheine erst von den Rmern ge-pflanzt, welche sie durch ihren Feldherrn Lucullus aus Kleinasien im 1. Jahrhundert v. Chr. erhalten hatten. Grasreiche Weiden ernhrten zahlreiche Heerden von Rindern; die Pferde waren klein, aber dauerhaft, und Pferdefleisch galt als ein kstliches Gericht. Wilde Thiere, wie Wlfe, Bren, Auerochsen gab es in Menge. Gold kannte man nicht, aber Eisen war reichlich vorhanden, und man verstand die Kunst es zu gewinnen und zu verarbeiten. Das Salz gewannen die alten Deutschen aus Quellen: Heilquellen, an denen unser Vaterland so reich ist, waren schon den Rmern be-kannt und von ihnen gesucht. Die Bewohner dieses von den Rmern als so rauh und un-wirthlich geschilderten Bodens waren vor anderen Vlkern ausge-zeichnet durch ihren hohen und starken Wuchs: sie hatten breite, krftige Schultern, eine weie Haut, blaue Augen und ein rth-lichgelbes Haar; bei den Kindern war es blendend wei. Die ungeschwchte Kraft der Natur, welche aus ihrer ganzen Erschei-nung hervorleuchtete, flte den Rmern sowie ihren gallischen Nachbarn Schrecken ein. Ohne Verzrtelung wuchsen sie von Kindheit an drauen in der rauhen Natur auf; das neugeborene Kind wurde in kaltes Wasser getaucht, und Alt und Jung, Mn-ner wie Frauen, liebten die kalten Bder. Die Kleidung bestand in einem einfachen kurzen Rock mit einem Grtel um den Leib; eine wrmere Kleidung fr die kltere Jahreszeit kannten sie nicht. Einfach, wie die Kleidung, war auch die ganze Lebensweise der alten Deutschen. Ihre Nahrung bestand hauptschlich aus Fleisch und Milch. Die Wohnungen waren von Holz und Lehm zusammengesetzt, und einfach, wie das Haus, war die innere Ein-richtung. Die Frau kannte keinen anderen Schmuck, als ihr langes gelbes Haar, ihr von ihr selbst gesponnenes und gewobenes Kleid von Linnenzeug, um das ein Purpurstreif als Grtel gelegt wurde. Des freien Mannes einzige Zierde waren seine Waffen; diese wurden in der Volksversammlung dem Jngling feierlich ber-geben, und er erhielt dadurch das Recht des Mannes, an den Ver-fammlungen Theil zu nehmen. Von da an legte er die Waffen nicht mehr ab, bei allen seinen Geschften trug er die Waffen bei sich; ja selbst den Todten wurden Waffen mit ins Grab gegeben. Daher war auch die liebste und fast einzige Beschftigung des freien Deutschen Krieg und Jagd. Der Ackerbau war den Wei-bern und Knechten berlassen. Das Fell eines wilden Thieres, die Hrner eines Auerochsen waren die Siegeszeichen, welche die freien Männer von der Jagd nach Hause brachten, um dafr Lob von ihren Genossen zu erhalten. In den Krieg zogen sie mit

8. Geschichte der neueren Zeit - S. 10

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
10 Zeitalter des krassen Absolutismus (von 1648 1740). welche den Eintritt in jedes Amt von einem fr Katholiken nnmg-lichen Eid auf Anerkennung der kirchlichen Oberhoheit des Knigs und auf Ableugnung der Transsubstantiation abhngig machte. Gleichwohl steigerte sich die Gefpensterfnrcht vor dem Papismns" in den folgenden Jahren noch weiter. Zur Beruhigung des ganz ohne Grund aufgeregten Habens- Volkes besttigte Karl die vom Parlamente beschlossene Habeas-Corpus-S1679? akte. das Palladium der persnlichen Freiheit, welches jeden Englnder ausgenommen wurden in der Praxis die auer Gesetz geltenden Ka-Ausichlie- tholiken vor willkrlicher Verhaftung schtzte. Auch mit dieser Sicher-ungsb.ll. noch nicht zufrieden, arbeiteten Shaftesbnry und das Parlament auf die Ausschlieung des Herzogs von Dork. der bei der Kinderlosigkeit Karls Il die Krone erben mute, von der Thronfolge hin. Im Volke jedoch trat allmhlich ein Umschwung zu Gunsten des Knigs ein. Namentlich ge-wann er eine Sttze an einer rechtlich denkenden Partei des Adels, den Tories u. damals zuerst auftretenden Tories, die das Knigtum von Gottes Gnaden Whigs, v^teidigten, während die Whigs, zu denen viele Diffenters gehrten, an der Volkssouvernitt festhielten und darum die Parlamentsherrschaft begnstigten. Eine Anzahl adeliger Whigs, darunter Shaftesbnry, entwars Monmoutl,. den Plan, den Herzog von Monmonth, einen natrlichen Sohn Karls Ii., aus den Thron zu erheben oder die Republik wiederherzustellen. Die Eni-deckung der Verschwrung sicherte dem Herzog von 9)ork den Thron. Die Ausschlieungsbill war vom Oberhaus verworfen worden. Jakob ii. 8. 3-nkob Ii. Die glorreiche Resolution. Als Monmonth 1685 bis nack) der Thronbesteigung Jakobs Ii. von Holland aus einen Einfall 1688# in England wagte, wurde er besiegt und bte samt 330 Emprern sein trichtes Untersangen mit dem Tode. Anstatt aber auf die nun einmal gegen den Katholizismus herrschenden Vorurteile Rcksicht zu nehmen und nach und nach eine gerechtere Beurteilung und Behandlung seiner Glaubensbrder im Volke selbst Wurzel fassen und wirken zu lassen, beging er in feinem Herrscherbewutsein durch bereilung die grten Fehler, indem er der Testakte zum Trotz Katholiken als Offiziere und Beamte anstellte und durch Beibehaltung eines stehenden Heeres starkes Mitrauen erweckte, als ob er seine Katholisierungsplne ntigenfalls mit Sun3.' Gewalt durchsetzen wolle. Durch eine Jndulgenzerklrung, die weder in aiuu3' Schottland noch in England Zustimmung fand, hob er alle Strafgesetze gegen die Nonkonformisten, die Nichtanglikaner. auf und gebot den anglikanischen Bischsen die Verkndigung des Edikts in den Kirchen. Als sieben Widerspenstige vom Gerichte freigesprochen wurden, kam die Mistimmung des Volkes der das Verfahren des Knigs in allgemeinem Jubel zu dent-lichstem Ausdruck. Flchtige Hugenotten nhrten die Besorgnis der Nicht-Thronfolge- anglikaner vor einer Gegenreformation. Die Geburt eines mnnlichen 'ra0c' Thronerben vernichtete die Hoffnung der Protestanten ans protestantische

9. Lehrbuch für den erzählenden Geschichts-Unterricht an höheren Schulen - S. 238

1895 - Freiburg i.B. : Wagner
238 - 2. Maria Theresia. 1. Wie Karl Ii. unter denspanischen, war Karl Vi. unter den sterreichischen Habsbnrgern der letzte. Das Riesenreich, welcdes Prinz Eugen durch seinen Sieg bei Peterwardein und die Eroberung Belgrads vorbergehend bis tief nach Serbien und Rumnien ausgedehnt hatte, schien auseinanderfallen zu sollen. Darum wollte der Kaiser durch ein Hausgesetz, die Pragmatische Sanktion, ferne smtlichen Erblande mangels eines Sohnes seiner ltesten Tochter sichern. Dazu schien aber die Anerkennung der anderen Mchte ntig. Als daher August Ii. starb, half Karl im Bunde mit Rußland dessen Sohne August Iii. auf den polnischen Thron; den Gegenbewerber Stanislaus Leszczinsky entschdigte er durch Lothringen, welches Herzog Franz Stephan mit dem Erbe des eben aussterbenden Medtceer-Hanses, dem Gro Herzogtum Toskana, vertauschen mute; nach Stanislaus' Tode sollte es an Ludwig Xv. fallen, der mit Maria Leszczinska vermhlt war. Einem spanischen Infanten trat Karl Neapel und Sizilien ab gegen Partita und Piacenza; man tauschte Lnder und Völker wie Spielzeuge. Dafr wurde die Pragmatische Sanktion von Frankreich und Spanien, von Rußland, Polen und Sachsen anerkannt. 1740 2. Alles vergeblich. Als der Kaiser die Augen schlo, sah sich seine Tochter Maria Theresia ohne Geld, ohne Heer, ohne Erfahrung und ohne Reit" einer Welt von Feinden gegenber. Friedrich Ii. ersah sofort den Augenblick, das alte Staatensystem umzugestalten, als Feind oder Freund der jungen Habsburgerin. Der Kaiser hatte Preuens Anrechte auf Jlich-Berg vordem gewhrleistet, aber krzlich Frankreich zuliebe preisgegeben. Da steht^einer, der mich rchen soll," rief Friedrich Wilhelm, auf seinen Sohn deutend. Nun griff Fried-rich Ii. die Jahrhunderte alten Ansprche seines Hauses auf die schleichen Herzogtmer Liegnitz-B rieg-Wohlau und Jgerndorf wieder auf. Er berschritt keck den Rubiko", die Grenze Schlesiens. Gleichzeitig aber erbot er sich, Maria Theresia, wenn sie ihm Schlesien abtrete, gegen alle Widersacher beizustehen und die Erwhlung ihres Gatten Franz ^>tep han von Toskana zum Kaiser durchzusetzen. Die Schlesier hatten durch die Eutketzerung" viel gelitten. Sie empfingen daher die Preußen mit offenen Armen, zumal diese musterhafte Mannszucht hielten. Ein sterreichisches Heer, welches das Land zurckerobern sollte, wurde bei Mollwitz 1741 westlich von Brieg durch den Feldmarschall Schwerin geschlagen.

10. Lehrbuch für den erzählenden Geschichts-Unterricht an höheren Schulen - S. 70

1895 - Freiburg i.B. : Wagner
70 - Als Preis der Rckkehr erhielt die Plebs zwei, spter zehn unverletzliche Beamte, die sie in eigenen Versammlungen, den Tribntkomitien, aus ihrer Mitte jhrlich whlen durfte. Diese Vo lkstribun eu hatten die Gemeindegenossen gegen patrizische bergriffe zu schtzen; nachmals konnte ihr Einspruch, das Veto", volksfeindliche Maregeln und Gesetze hintertreiben; ja sie luden Adlige, welche die Rechte des Volkes zu schmlern suchten, vor die Plebejergemeinde. _ 2. Kein Wunder, da den Patriziern das Tribunat sehr lstig war. Als während einer Hungersnot etliche Schiffs-ladungen Korn eintrafen, riet der Patrizier C. Marcius Coriolanns dem Senate, es nicht zu verteilen, bis das Volk auf die Tribunen verzichte. Der Antrag schien den Plebeiern nur zwischen Tod oder Knechtschaft die Wahl zu lassen, und die Tribunen luden Coriolan vor das Volksgericht. Da entfloh der stolze Mann rachgierig zu den Volskern. Sie erhoben ihn zum Feldherrn, und er fhrte sie auf der Latinerstrae unaufhaltsam bis unter die Mauern Roms. Mehrere Gesandtschaften, die um Schonung der Vaterstadt baten, wies er schroff zurck. Eine Abordnung rmischer Frauen fand ihn ebenso unzugnglich. Da bemerkte er unter ihnen seine Mutter mit seiner Gattin und seinem Knaben. Die Greisin lehnte seine Umarmung ab: Ist es ein Feind oder mein Sohn, vor dem ich stehe?" Vor dem Mutter-worte schmolz sein Groll; er zog ab, um im Elend zu sterben. 3. Ein anderer Patrizier, der Konsul Sp. Eassi us, wollte eilt Stck neu eroberten Allmendlandes zu gleichen Teilen der Plebs und den Latinern zuweisen. Er bte seine volksfreund-liche Gesinnung mit dem Tode, weil er nach der Krone trachte. Der eigene Vater soll seine Hinrichtung angeordnet haben kraft der vterlichen Gewalt der Leben und Tod. 4. Im Gegensatze zu diesen Gehssigkeiten gab das Geschlecht der Fabier ein Beispiel hohen Opfermutes. In allgemeiner Kriegs not nahmen sie die Fehde mit der Nachbarstadt Veji auf sich. 306 Mann stark rckten sie durch das Carmentalische Thor am Westfue des Kapitols und kmpften Jahre lang mit Ehren gegen die Etruskerfefte, bis sie am Bache Cremera, der an Veji vorbei zur Tiber fliet, durch einen Hinterhalt auf-gerieben wurden. Nur ein Knabe soll zurckgeblieben sein: der Ahnherr der spteren Fabier. 3. Die Gesetzgebung der Zwlf Tafeln. Virginia. 1. Die Patrizier betrachteten die Kenntnis des Rechtes als ihr ^Landeseigentum. Erst nach jahrelangen Kmpfen erwirkten
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