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1. Geschichte des Mittelalters - S. 62

1901 - München [u.a.] : Franz
62 Das schwäbische Kaiserhaus. — Konrad Iii. — Tie Kreuzzüge. Das schwäbische Kaiserhaus 1138—1254. Konrad Iii. 1138—1152. Heinrich der Nachdem Lothar, ohne einen Sühn zu hinterlassen, 1137 ge-Stolze. ftorben war, hoffte Heinrich der Stolze, König zu werden. Aber gerade sein Länderbesitz, der ihn zum mächtigsten Herrn im Reiche machte, bestimmte die Fürsten, ihm ihre Stimme zu versagen und den Hohenstaufen Konrad Iii. zu wählen. Dieser hielt sein Königtum durch die große Macht, die Heinrich besaß, für gefährdet und verlangte von ihm, daß er das Herzogtum Sachsen herausgebe, da es wider Reichsrecht sei, daß zwei Herzogtümer in einer Hand vereinigt wären. Aber Heinrich weigerte sich, und so spra ch ihm Konrad auch Bayern ab. Damit Fehdezwischen begann eine erbitterte Fehde Mischen Hohenstaufen und Welsen. Hohenstaufen die von 1138—1142 dauerte. Heinrich der Stolze begab sich 1138—114? nn$ Sachsen, und schon neigte sich das Kriegsglück auf feine Seite, als er unerwartet (1139) starb. Er hinterließ einen zehnjährigen Sohn, Heinrich den Löwen, für den Mutter und Großmutter mit Glück und Geschick den Kampf in Norddeutfchland fortsetzten, während im Süden der Bruder Heinrichs des Stolzen, Wels Vi., für die Ansprüche seines Hauses stritt. 1140 erlitt der= Weinsberg selbe vor dem Städtchen Weinsberg*) durch Konrad eine Rieder-1140- läge, der ihn dort belagerte, bis Mangel die Übergabe erzwang. 1142 wurde der Streit dadurch beigelegt, daß Konrad Heinrich dem Löwen Sachsen beließ. Bayern bekamen die Welsen damals nicht zurück. — Bald daraus sah sich Konrad 111. veranlaßt, an den Kreuzzügen teilzunehmen, die schon in den letzten Jahren Heinrichs Iv. begonnen hatten. Die Kreuzzüge 1096—1270. Seitdem sich die christliche Lehre über Europa verbreitete, wurden Pilgerfahrten nach dem hl. Land üblich, die auch nicht auf-Araber, hörten, als die Araber Palästina (636) eroberten. Sobald Seldschucken. deren Herrschaft jedoch durch die der seldschnckischen Türken (1076) verdrängt wurde, hatten die christlichen Pilger alle möglichen Bedrückungen zu erdulden und schwebten fortwährend um Eigentum, Freiheit und Leben in Sorge, so daß unter den abendländischen Christen der Wunsch erwachte, das heilige Land selbst zu besitzen. Der erste Kreuzzug 1090—1099. Im Jahre 1095 berief Papst Urban Ii., dem der aus dem Orient zurückgekehrte Eremit Peter von Amiens über die ') Chamisso: „Die Weiber von Weinsberg."

2. Geschichte des Mittelalters - S. 99

1901 - München [u.a.] : Franz
Das deutsche Städtewesen. 99 die Gunst ihrer Lage veranlaßte deutsche Ansiedler, sich auf den Trümmern der römischen Gründungen neu anzubauen. Ferner entstanden Städte um Bischofssitze und Kirchen, um Pfalzen und Burgen. Übrigens waren diese Siedelnngen entsprechend dem Charakter, den das deutsche Lebeu bis ins 12. Jahrhundert behielt, überwiegend bäuerlicher Art: Bauernhöfe mit hölzernen Blockhäusern bildeten auch hier die ältesten Wohnstätten. Erst seit dem 12. Jahrhundert entwickelte sich ein eigentlich städtischer Charakter, indem neben dem Ackerbau Gewerbefleiß und Handel immer größere Bedeutung erlangten. Der Marktverkehr schloß sich anfänglich an Zusammenkünfte an, die zunächst für andere Zwecke (Heerschau, Gericht, Gottesdienst) bestimmt waren. Schon Ende des 9. Jahrhunderts tauchen ständige Märkte auf, die als solche durch Errichtung eines Kreuzes gekennzeichnet wurden. Die von den Königen verliehenen Marktrechte wurden der Ausgangspunkt für die Entwickelung der Stadtrechte. Zu politischer Bedeutung gelangten die Städte dadurch, daß Entwickelung, sie sich ihrem ursprünglichen Herrn (König, Fürst, Bischof, Kloster) in Bezug auf Gerichts-, Sicherheit- und Wohlfahrtspflege, Verwaltung und Besteuerung mehr und mehr entzogen. Die Grnnd- ' Herren ließen diese Befugnisse anfänglich durch eigene Beamte, Schultheißen, Vögte, die Kaiser durch Burggrafen, ausüben. Diese stützten sich dabei vielfach auf einen' Ausschuß der Bürgergemeinde, woraus sich die Entstehung des Stadt rat es mit dem Bürgermeister ergab. Wie die Bürgerschaft schon früh freie Ratswahl anstrebte und erlangte, so trachtete dann der Stadtrat in Übereinstimmung mit der durch ihn vertretenen Bürgergemeinde danach, die Rechte des Grundherrn an sich zu bringen. Dieses Streben nach Selbstverwaltung war um 1300 im wesentlichen von Erfolg gekrönt. Damit waren in den „freien Städten" die eigentlichen Herrschaftsrechte vom früheren Grundherrn an die Gemeinde der Vollbürger übergegangen. Diese war erwachsen aus freien Ansiedlern und ursprünglich Geschlechter herrschaftlichen Ministerialen, die sich zu einer bevorrechteten Klasse, und Zünfte, dem Patriziat oder den Geschlechtern (Großgrundbesitzer und Großkanflente) zusammenschlossen. Ihnen gegenüber standen die aus hörigen Ansiedlern hervorgegangenen Gewerbetreibenden, Handwerker, Kleinhändler, Kleingrnndbesitzer und Arbeiter, die sich nach ihren Berufsarten in Zünfte gliederten. Wie nun die Geschlechter vom 13.—14. Jahrhundert dem Grundherrn die wichtigsten Rechte entwunden hatten, so verschafften sich im 14. und 15. Jahrhundert die ursprünglich von den eigentlichen Bürgerrechten ausgeschlossenen Zünfte im Kampf mit den Geschlechtern Anteil am S t a d t r e g i m e n t. Zünfte und Geschlechter zusammen 7*

3. Geschichte des Mittelalters - S. 103

1901 - München [u.a.] : Franz
Der Bauernstand und die schweizerische Eidgenossenschaft. Mittelpunkt Worms war, und der Bund der schwäbischen Reichsstädte. Der schwäbische Städtebund Bildete sich, als Karl Iv. 1376 Schwäbischer einige schwäbische Reichsstädte an den Grasen Eberhard Städtebund den Grein er oder Rauschebart von Württemberg verpfändete. Da die Folge solcher Verpfändungen vonseiten des Kaisers gewöhnlich der Verlust der Reichsfreiheit für die davon betroffenen Städte war, schlossen die Reichsstädte in Schwaben unter dem Vor- Aer orte Ulm einen Bund und besiegten Eberhards Sohn Ulrich ^Mrien 1377 bei Reutlingen. Elf Jahre nachher 1388 schlug jedoch 1377-1388. Eberhard die Städter bei Döffingens und Pfalzgraf Ruprecht den rheinischen Städtebund bei Worms. Dem Beispiele der Städte folgte auch der Adel; fo entstand ^itter-eine Menge von Nitterbünden, wie der Bund der „brimmenden mium,,L' Löwen" am Rhein, die St. Georgsgesellschaft in Franken, die Vereinigung der Schlegler in Schwaben u.v.a., die alle geschworene Feinde des Bürgertums waren, aber auch mit den Fürsten erbitterte Fehden führten. Der Bauernstand ^) und die schweizerische Eidgenossenschaft. Schon unter den Karolingern nahm die Zahl der Gemein- Gemeinfreie, freien (s. S. 6) beträchtlich ab. Um sich nämlich dem Heerbanne zu entziehen, da sie die Kosten zur Selbstausrüstung nicht erschwingen konnten, wurden viele Unter- oder Aftervasallen eines geistlichen oder weltlichen Großen, indem sie diesem ihr Besitztum überließen, und brauchten alsdann dem Lehnsherrn nicht so viele Dienste zu leisten, wie dem Könige im Heerbann; oder sie verzichteten ganz und gar aus die Ehre, die Waffen führen zu dürfen, was ja nur den Freien gestattet war, und wnrden Hörige (Liten, Hörige. Hintersassen). Infolge der aus der Ohnmacht des Königtums sich ergebenden Schutzlosigkeit des niederen Volkes und der immer härter werdenden Bedrückungen seitens der Fürsten und der Ritter sank der Bauernstand (gegen Ende des 13. Jahrhunderts) zur Leibeigenschaft Leibeigene, herab. Der Bauer ging seiner persönlichen Freiheit damit verloren; er wurde kaum mehr als Mensch, eher wie eine Ware angesehen. (Fronen, Zins.) Seit dem 15. Jahrhundert war fast aller Grund und Boden in den Besitz des Adels und der Kirche übergegangen. Die geknechteten Bauern hatten sich zwar zu verschiedenen Malen empört, aber immer ohne Erfolg, fo noch im letzten furchtbaren Racheausbruch, dem Bauernkriege von 1525. Freie *) Uhland: „Eberhard der Rauschebart." 2) Wiener Bilderbogen. Nr. 30: Das Leben der Bauern im 12. Jahrhundert.

4. Geschichte des Mittelalters - S. 97

1901 - München [u.a.] : Franz
Karl Iv. — Wenzel. 97 Künste, vor allem die Baukunst, indem er den Dom zu Prag baute und diese seine Residenz um die sog. Kleinseite der- Karls Iv größerte, an der Beraun aber den Karlftein zur Aufbewahrung Sorge für der Reichskleinode anlegte; überdies war er ein Freund des Ge- bte Kultur. Werbefleißes, des Acker- und Bergbaues, und ein sorgfältiger und sparsamer Hauswirt. Seine böhmisch-lützelburgischeu Besitzungen brachte Karls Iv. er in blühenden Wohlstand und vermehrte seine Hausmacht noch um Hausmacht. Schlesien, die Lausitz, Brandenburg und die Hälfte der Oberpfalz, wobei er die Zwistigkeiten im wittelsbachischen Hause geschickt benutzte. Während Karl B . Böhmen mit dessen Nebenländern Die goldene musterhast verwaltete, griff er in die Verhältnisse des übrigen Bulle 1356. Deutschland oder gar Italiens grundsätzlich äußerst selten ein.1) Immerhin gewann er 1355 in Rom die Kaiserkrone. (Volkstribun Cola bi Rienzi.) Nach Deutschland zurückgekehrt, erließ er aus den Reichstagen zu Nürnberg 1355 und zu Metz 1356 das Reichsgrundgesetz, das nach seiner Siegelkapsel die goldene Bulle genannt wird. Dadurch wurde die deutsche Königswahl endgültig und gesetzlich geregelt. Das Recht zu wählen erhielten nur die Erzbischöfe von Mainz, Köln, Trier, der Pfalzgraf bei Rhein als Erztruchseß, der Markgraf von Brandenburg als Erzkämmerer, der Herzog von Sachsen-Wittenberg als Erzmarschall und der König von Böhmen als Erzmundschenk. Ihre Länder sollten unteilbar und, soweit sie weltlich waren, nach dem Recht der Erstgeburt erblich sein. Als Wahlort ward Frankfurt, als Krönungsort Aachen bestimmt. Um auch das mit dem mittelalterlichen Reich so eng verflochtene Papsttum Rückverlegung aus bet Abhängigkeit, in die es Frankreich gegenüber geraten war, des päpstlichen zu befreien, pflog Karl Iv. lange Unterhandlungen. Endlich 1376 Zitzes nach verlegte Gregor Ix. die Residenz des Papstes wieber bauernb nach Rom. Nachdem Karl I\ . noch die Kurfürsten bewogen hatte, seinen Sohn Wenzel zum römischen König zu wählen, starb er zu Prag und wurde daselbst beigesetzt. Wenzel 1378—1400. Wenzel war zu Anfang seiner Regierung beim niederen Volk und bei der Bürgerschaft der Städte ziemlich beliebt, da er in feinen ersten Jahren streng auf Wahrung des Land-friebens in Böhmen sah. Auch im übrigen Deutschland versuchte er Lrbnung zu stiften. Allein bies gelang ihm nicht. Die einzelnen stände lagen fortgesetzt in Fehde miteinander, woraus schließlich ein ) Maximilian I. hat ihn darum „Böhmens Vater, des heiligen römischen Reiches Erzstiefvater" genannt. Sröckel-Ullrich, Mittelalrer. 7

5. Geschichte des Mittelalters - S. 90

1901 - München [u.a.] : Franz
Rittertum. Bürgertum. Bauernstand. Das Kurfürstenkollegium. 90 Erneuerung des deutschen Königtums. Umbildung Deutschlands zu einem Bundesstaate die unausbleibliche Folge. Zugleich nahm die politische Zersplitterung ungemein zu, da die zu erblichem Besitz gelangten Fürstenhäuser ihre Gebiete teilten, so oft ein Fürst mehrere Söhne hinterließ, die sich nicht nebeneinander vertrugen. Dieses Zeitalter der fürstlichen Erbteilungen dauert bis Anfang des 16. Jahrhunderts. Während so das Interregnum der Machterweiterung des ho hen Adels oder des Fürstentums günstig war, kam der niedere Adel oder das Rittertum immer mehr herunter. Denn seit es keine Kaiser mehr gab, welche die Ritterschaft des Reiches zu großen Unternehmungen, wie Römerfahrten, Kreuzzügen oder Reichskriegen, aufboten, verarmten viele ritterliche Familien so sehr, daß ihre Mitglieder sich oft dem Räuberhandwerk ergaben. Dieses Raubrittertum') wurde eine Plage für ganz Deutschland und verschuldete einen Zustand der Rechtlosigkeit, unter dem besonders der Handel leiden mußte. Deshalb schlossen schon damals bedeutende Städte, so 1254 die rheinischen, miteinander Bündnisse, um ibre Warensendungen mit bewaffneter Bedeckung zu schützen und ihre Freiheit wie ihre Rechte gegen das „Faustrecht" des übermütigen Adels zu verteidigen. Infolge davon erlangte allmählich auch das Bürgertum der Reichsstädte Einfluß aus die Gestaltung der Reichsverhältnisse. Mehr als das wenigstens hinter den Mauern seiner Städte sichere Bürgertum hatte unter dem Fehdewesen der Bauernstand zu leiden, der mit wenigen Ausnahmen (Friesland, Westfalen, Schweiz) in Hörigkeit herabsank. Erneuerung des deutschen Königtums 1273. Um dem Raubwesen des niederen Adels zu steuern, entschlossen sich die Fürsten 1273, dem Reiche wieder ein Oberhaupt zu geben. Schon während der Herrschaft des staufischen Hauses machte sich die Anschauung geltend, daß nur sieben Fürsten berechtigt seien, den König zu küren, d. i. zu wählen. Als solche zur Kur oder Wahl berechtigte, die daher Knrsürsten genannt wurden, galten die drei Erzbischöfe von Mainz, Köln und Trier, der Pfalzgraf bei Rhein, der Herzog von Sachsen, der Markgraf von Brandenburg und der König von Böhmen. Des letzteren Kurstimme wurde eine Zeit lang auch von Bayern beansprucht. Als sich die Kurfürsten 1273 wieder zu einer Wahl entschlossen, waren sie nur von dem einen Ziel geleitet, einen König zu küren, der mächtig genug sei, gegen den Raubadel mit Erfolg *) „Raubritterlied" (— Edelmannslehre). Volkslied. In Spielmann, der Geschichtsunterricht Ii, 309.

6. Geschichte des Mittelalters und der Neuzeit - S. 136

1889 - München : Franz
136 Friedrichs Ii. Gesetzgebung und Hofhaltung in Sizilien. den inneren Kmpfen litten, bildete Friedrich in Sditalien einen Staat, der in mehr als einer Hinsicht mit dem modernen Staate') hnlichkeit hat, besonders dadurch, da Friedrich zur Verwaltung desselben ein-und absetzbare, besoldete und nur ihm verantwortliche Beamte einsetzte, unter denen der Grorichter die oberste Stelle einnahm. Auerdem fhrte Friedrich eine mglichst gerechte und regelmige Besteuerung durch. Zur Bewilligung von auerordentlichen Abgaben und zur Beratung wichtiger Staatsangelegenheiten hielt Friedrich Hos- und Landtage, zu denen er auer den geistlichen und weltlichen Groen auch die Abgeordneten der Städte als einen dritten Stand zog; hier konnten sie ihre Wnsche, auch etwaige Klagen gegen Beamte vorbringen. Die rechtlichen Ver-hltnisse der Unterthanen waren in einem Gesetzbuch niedergelegt, an dessen Abfassung Friedrichs Grohofrichter Peter von Vinea (de Vineis) den hervorragendsten Anteil hatte. Besonders bemerkenswert ist, da dem Adel im sizilianischen Reiche die Selbsthilfe verboten war, infolge dessen dasselbe unter Friedrich sich einer inneren Ruhe erfreute, wie kein anderes der damaligen Zeit. Um nicht vom Lehensadel zu abhngig Friedrichs Ii. zu sein, hielt Friedrich auch Sldner, besonders Deutsche und Sarazenen. Verhltnis zu Zu den letzteren stund' er berhaupt in einem eigenartigen Verhltnis, n "ravern. @r hatte bei seinem Regierungsantritt noch Araber auf der Insel Sizilien als Unterthanen berkommen. Diese verpflanzte er nach Luceria in Apulien, wo sie inmitten eines christlichen Knigreichs nach den Vor-schristen des Islam und den Sitten ihres Volkes leben durften. Das wurde ihm freilich von Ppsten und Mnchen sehr verbelt, aber Friedrich hatte dafr an diesen Sarazenen auch eine durchaus ergebene Kerntruppe, deren Treue gegen den groen Sultan der Christenheit" auch durch den ppstlichen Bannstrahl nicht wankend gemacht wurde. Zur arabischen Welt stellte sich Friedrich berhaupt mehr freundlich als feindlich. Die Lage und Vergangenheit seines-Erbreiches wie sein eigener Bildungsgang brachten ihn dazu. Friedrich war sorgfltig erzogen und in den Sprachen Friedrichs wie in den Naturwissenschaften wohl bewandert; er verstand Griechisch, Wissenschaft" lateinisch, Italienisch, Deutsch, Franzsisch und Arabisch. Seine Wibe-und Kunst, ^er fr alle Dinge der Natur mute ihn auf die Araber weisen. Denn gerade bei diesen erfreuten sich die Naturwissenschaften und die damit zusammenhngende Arzneikunde damals einer hheren Pflege, als bei den *) Der mittelalterliche Staat heit der Lehens- oder Feudalstaat. In ihm belohnt das Oberhaupt desselben die Dienste seiner Getreuen mit Zuweisung eines Ge-bietes, aus dem sie ihre Einknfte ziehen und dessen Einwohner ihnen zunchst als Unterthanen unterstellt sind, da die Inhaber der Reichslehen frstlichen Rang haben. Dadurch fehlt dem mittelalterlichen Staate die strenge Einheit des modernen, weshalb fr ihn der Ausdruck Staat schlechtweg gar nicht pat; denn er ist einer fortwhrenden Vervielfltigung oder Zersplitterung nach innen ausgesetzt, da sowohl sein Oberhaupt immer neue Reichslehen ausgeben, also immer neue Frstentmer schaffen kann, als auch die schon vorhandenen (nach Eintritt der Erblichkeit der Lehen) sich durch Erb-teilungen immer weiter zersplittern knnen, was in Deutschland seit 1255 im grten Mastab geschah. Dagegen ist beim modernen Staate die Einheit und Unteilbarkeit des Staatsgebietes oberster Grundsatz. Seine Diener, die Beamten, erhalten daher zu ihrem Lebensunterhalt nicht Land und Leute, also Teile des Staates zugewiesen, sondern beziehen eine gesetzlich bestimmte Summe, einen Gehalt. Den modernen Staat kann man also im Gegensatz zum mittelalterlichen den Beamten st aat nennen.

7. Geschichte des Mittelalters und der Neuzeit - S. 213

1889 - München : Franz
Ursachen der Reformation. 213 maligen Tyrannen Italiens mit Gift und Dolch zu erreichen strebte und eine durch ppigkeit verrufene Hofhaltung fhrte, stieg die Unzufrieden-heit mit den Zustnden am ppstlichen Stuhl immer hher. Dieselbe betraf vor allem auch die Geldwirtschaft der Kurie. Die Einknfte, welche das Papsttum aus dem ganzen Abendlande Einknfte der bezog, waren besonders seit der dominierenden Stellung, die es in den Aurtc* Kreuzzgen eingenommen, sehr mannigfaltig geworden und bestanden teils in Lehensabgaben, wie sie von Vasallenstaaten eingingen und be-sonders von England gefordert wurden, seit Johann ohne Land sein Reich zum Lehen des hl. Petrus erklrt hatte, oder sie bestanden in Gefllen von geistlichen mtern und Pfrnden, wie die Pallien-gelber und Annaten >) oder in Forderungen zu bestimmten Zwecken, wie Kreuzzugs- und Trkensteuern, wozu man im 15. Jahr-hundert auch gerne die sog. Ablsse verwendete. Der Abla ist aus einer Milderung der ltesten Kirchenstrafen hervorgegangen. Diese be-standen in Absonderung des Bers beim Gottesdienst, in Auferlegung bestimmter Gebete oder Bubungen, wie Abttimg, Almosengeben it. dgl. Als nun die germanischen Völker in die kirchliche Gemeinschaft einge-treten waren, wirkten ihre Rechtsanschauungen, besonders ihre Gewohn-heit, Vergehen, ja Verbrechen mit Geld oder Geldeswert zu shnen (vgl. das Wergeld), auch auf die Kirche ein. Diese nahm die Zahlung einer Summe zu einem frommen Zweck nun auch unter die guten Werke auf. gegen welche sie Abla, d. h. Nachlassung zeitlicher Sndenstrafen erteilte. So erffnete sich auch in dem Ausschreiben eines sog. Ablasses der Kurie ein ergiebiges Mittel, bedeutende Summen zu erlangen. Diese Ablsse wurden nun aber von einzelnen Ppsten auch zu Zwecken ver-wendet, die anstig erscheinen muten, so wenn Johann Xxiii. einen Abla zum Zwecke eines Krieges gegen den König von Neapel aus-schrieb (wogegen auch Hus auftrat), oder die Ablaprediger betrieben ihn in einer Weise, da er zu einem gemeinen Handelsgeschft wurde, d. h. sie unterlieen es, das Volk darber aufzuklren, da mit der Erlegung einer bestimmten Summe fr das Seelenheil noch nichts ge-Wonnen sei, sondern da dazu vor allem eine innerliche Besserung gehre. Bei der naiv uerlichen Art, mit welcher derartige Dinge im Mittelalter vom Volke gewhnlich betrachtet und verstanden wurden, lag die Gefahr der Auffassung sehr nahe, da die Sndenschuld selbst schon durch den Kauf eines Ablazettels getilgt und innere Bue und Besserung nicht mehr ntig seien.2) der die Hohe und Hufigkeit der ppstlichen Geldforderungen hatte Opposition schon Walther von der Vogelweide (um 1200) heftige Klage gefhrt, ^nanwoutik der auch darber zrnte, da diese Gelder zu anderen Zwecken verwendet der Kurie. !) Pallium heit die zum erzbischflichen Ornate gehrige weiwollene Schulter-binde, Palliengelder die Taxe, welche der neue Erzbischof fr Ubersendung des Palliums an den ppstlichen Stuhl entrichtet. Sie betrugen oft Tausende (wie die fr Kln 20 000 fl.) Annaten (on annus Jahr) der ganze oder halbe Jahresertrag einer geistlichen Pfrnde, welchen deren Inhaber beim Amtsantritt an den ppstlichen Stuhl zu zahlen hatte; seit 1392 eine stehende Abgabe. 2) Eine Auffassung, auf welche auch Luther bei mehreren seiner Beichtkinder stie, die Ablazettel von Tezel gekauft hatten.

8. Geschichte des Mittelalters und der Neuzeit - S. 224

1889 - München : Franz
224 Der Bauernkrieg 15241525. schule in Fulda, worauf er als fahrender Schler die Universitten von Greisswald und Rostock bis Pavia und Bologna besuchte und sich eine groe Gewandtheit im Lateinischen aneignete, das er in poetischen und prosaischen Schriften handhabte. In Italien vorbergehend auch in Kriegsdienst fr Kaiser Max, wurde er von diesem 1517 in Augsburg zum Dichter gekrnt und zum Ritter geschlagen und widmete sich in Schriften von strmischer Beredsamkeit ("der Ritter mit Schwert und Feder") der Reformation und der Umbildung der Reichsverhltnisse. Durch Sickingens Untergang schutzlos, flchtete er in die Schweiz und Hutten 1-1523. starb auf einer Insel (Usnau) im Zricher See. Der Bauernkrieg 15241525. Mit Sickingens und Huttens Fall war der letzte Versuch der Ritter-schaft, sich noch einmal zu politischer Bedeutung aufzuschwingen, gescheitert. Bald darauf erhob sich ein anderer Stand, um nach seinen Wnschen eine Reform im Reiche durchzusetzen, die Bauern. Je mehr im Mittel-alter die Fhrung der Waffen vom Adel als ausschlieliches Privileg in Anspruch genommen wurde, x) desto mehr verfiel derjenige Teil der Bevlkerung, welcher der friedlichen Thtigkeit des Ackerbaues oblag und, der Verteidigungsmauern von Burg und Stadt entbehrend, auf dem offenen Lande sa, der Abhngigkeit vom umliegenden Adel, von einem Kloster oder der benachbarten Stadt. So wurde die Bauernschaft im Mittelalter meistens hrig oder leibeigen (und nur in einzelnen Gegen-den, wie am Vierwaldsttter See, in Westfalen und Friesland erhielten sich freie Bauerngemeinden). Der hrige oder leibeigene Bauer mute seinem Herrn, mochte dieser nun ein geistlicher oder weltlicher Adeliger oder eine Krperschaft (wie ein Kloster) sein, Abgaben von den Ertrg-nissen des Ackerbaues und der Viehzucht entrichten, den Zehenten zahlen oder Zins geben und seinem Gutsherrn an bestimmten Wochen-tagen unentgeltlich Dienst leisten oder fronen;2) berdies dnrfte der Gutsherr von der Erbschaft eines Hrigen das sog. Besthaupt, d. i. das beste Pferd, Rind, kurz das beste Stck der Hinterlassenschaft, an sich nehmen. Zu diesen Lasten, welche das mittelalterliche Recht dem Bauernstand auferlegte, kamen noch Thaten der Willkr und Ge-walt, welche das Leben des Bauern zu einem gedrckten und unsicheren machten. Der adelige Gutsherr selbst schdigte durch seinen Wildstand und durch rcksichtslose Treib- und Hetzjagden die Saaten seines Unter-gebenen, dessen Besitz durch die vielen Fehden, durch Einlagerung der rohen Landsknechte, durch berfall der Stegreifritter fortwhrender Ge-fahr, ja vlligem Ruin ausgesetzt war. Bauernkriege Dies sind die Ursachen, aus denen im Mittelalter mehrere sog. in Frankreich. Bauernkriege (in verschiedenen Lndern) hervorgegangen sind. So hatte *) Schon die Ritter im Heere Rudolfs von Rheinfelden nahmen an den Bauern, die fr Heinrich Iv. kmpften, unmenschliche Rache, weil sie sich ritterliche Waffen angemat htten. 2) fro, altdeutsches Wort fr Herr (dem als Feminin Frau Herrin entspricht), daher Fronleichnam, Fronfeste, Frondienst, fronden, fronen und frnen. Hrigkeit. Abgaben. Frondienst. Besthaupt.

9. Geschichte des Mittelalters und der Neuzeit - S. 226

1889 - München : Franz
226 Der Bauernkrieg 15241525. chingen) und legten ihren Herren ihre Beschwerdepunkte vor. Die wich-Die 12 Artikel, tigsten derselben waren von den schwbischen Bauern in einem Schriftstck, den 12 Artikeln/) zusammengestellt, die in gemigter, aber bestimmter Sprache im ganzen nicht viel anderes verlangten, als was ihnen im achtzehnten Jahrhundert einsichtsvolle Fürsten und schlielich die fran-zsische Revolution gegeben haben. Sie forderten Aufhebung der Leib-eigenschast, billige Herabsetzung oder Ablsung der Abgaben und Fron-dienste, Gewhrung des Jagd- und Fischereirechtes wie des ntigen Holzes, Gericht nach geschriebenem Recht. In der Forderung, die Ge-meinde solle ihre Pfarrer selbst whlen drfen, zeigten sich die Bauern von dem republikanischen Nachbarlande der Schweiz, bezw. der zwingli-anischen Kirche beeinflut, in dem Verlangen, da die Pfarrer ihnen das heilige Evangelium lauter und klar predigen sollten, sowie in dem Schluartikel, der eine Prfung smtlicher Artikel auf den in der heiligen Schrift niedergelegten Willen Gottes hin vorschlgt, als Anhnger der Reformation. Die ganze sozialpolitisches Bewegung hatte auch religise Triebfedern, so wenn die Bauern die Abschaffung der Leibeigenschaft fordern, da sie so gut wie die Herren mit Christi Blut erlst seien.3) Luther. Luther forderte auch den Herrenstand in einer freimtigen Schrift Er-Mahnung zum Frieden auf die zwlf Artikel der Bauernschaft" auf, den billigen Forderungen der Bauern Gehr zu geben, warnte aber darin auch die letzteren vor jeder Gewaltthat. Bei beiden Teilen war leider seine Ermahnung zum Frieden ohne Erfolg. Je weniger sich aber der Herrenstand zu billiger Nachgiebigkeit bereit fand, desto grimmiger fielen nun die Bauern der seinen Besitz her, plnderten und verbrannten Schlsser und Klster, tteten oft unter grausamen Martern ihre bis-herigen Herren und setzten sich sogar in den Besitz wichtiger Städte, wie Wrzburg und Mhlhausen in Thringen. Die ganze Zerfahren-heit der Reichsverfassung offenbarte sich auch hier wieder: nirgend stieen die Bauern anfangs auf einheitlichen und ausgiebigen Widerstand. Erst als sie mit Mord, Brand und Gewaltthat jeder Art eine groe Ver-Wstung angerichtet, (woraus auch Luther sich in der Schrift Wider Der schwbische die ruberischen und mrderischen Bauern" gegen sie wandte), rstete Bund. ^er schwbische Bund/) eine Vereinigung von Stdten, Fürsten und 1) Dieselben verlangen: I. freie Wahl der Pfarrer durch die Gemeinde; Ii. Ab-schasfung ungerechter Abgaben, wie des Blutzehenten (einer Abgabe in Vieh), wogegen sie den Kornzehenten weiter zahlen wollen; Iii. Abschaffung der Leibeigenschaft; Iv. u, V.: Jagd- und Fischereirecht wie berlassung des ntigen Holzes; Vi. u. Vii.: keine Vermehrung der Fronden; Viii. billige Herabsetzung unerschwinglicher Gilden und Zinsen; Ix. Urteil nach geschriebenem Recht; X. Rckgabe des Gemeindeeigentums von Seite der Herren; Xi. Abschaffung des Todfalles oder Besthauptes"; Xfl. Prfung aller Artikel auf die hl. Schrift. 2) sozial gesellschaftlich, politisch staatlich. i) Zum dritten, ist der Brauch bisher gewesen, da man uns fr ihr ( der Herren) eigen Leut gehalten habe, welches zu erbarmen ist, angesehen, da Christus all mit seinem kostbarlichen Blutvergieen erlst hat, den Hirten gleich als wohl den hchsten, keinen ausgenommen." Vgl. diese Berufung der Bauern auf die Gleichheit aller Christen mit der Berufung der franzsischen Revolution auf die Freiheit und Gleichheit aller Menschen (Die Menschenrechte"). r ,r. 4) Gerade in Schwaben war die Zersetzung der Reichsverhaltnisfe nach dem Untergang des hohenstanfischen Herzogtums und mit ihr die Unordnung so arg ge-

10. Geschichte des Mittelalters und der Neuzeit - S. 251

1889 - München : Franz
Der dreiigjhrige Krieg 16181648. 251 Der Protestantismus in Bhmen und Mhren wie in Ober- und Nieder-sterreich wurde vernichtet, in Schlesien nur auf die Verwendung des lutherischen Kurfrsten von Sachsen noch geschont. Dadurch da der Kaiser der den flchtigen Friedrich die Reichsacht Eroberung der verhngte, verschob sich der Schauplatz dev'krieges von Bhmen nach vm der Rheinpfalz. Diese war schon von einem spanischen Heere (unter Spinola) angegriffen, als nun auch Tilly gegen sie heranzog. Auf seinem Wege nahm er rasch die Oberpfalz ein, wo mit der bayrischen Herrschaft sogleich die Gegenreformation durchgefhrt wurde. Zur Ver-teidigung der Rheinpfalz erhoben sich der benachbarte Markgraf Georg Friedrich von Baden-Durlach, der abenteuerliche Christian von Braun-schweig (m dessen Wesen sich Zge romantischer Ritterlichkeit mit dem Freibeutertum des 17. Jahrhunderts seltsam mischten) und endlich Mans-feld. Da sie aber in ihre Kriegfhrung keine Einheit brachten, erlagen sie einzeln Tilly, der 1622 Heidelberg erstrmte und die Eroberung der Pfalz vollendete. Die berhmte von seinen pflzischen Verwandten ge-sammelte Heidelberger Bibliothek machte Maximilian dem Papste zum Gechenk. Das Land selbst erhielt er freilich nicht, dagegen bertrug Ubergang der ihm Ferdinand auf einem Frstentag zu Regensburg (1623) die pflzische Kurvonm z Kurstimme, und gab ihm spter noch die Oberpfalz zur Entschdigung 1623. fr seine Kriegskosten. So gieng die Kurwrde mit einem Teil der Kur- Oberpfalz lnber von der lteren (pflzischen) Linie des Hauses Wittelsbach au an Bayern, dessen jngere (die bayrische) Linie der.1) b) Ier niederjachsisch-dnische Krieg 1625 1629. Tilly hatte den Herzog Christian von Braunschweig der den Main bis nach Westfalen verfolgt, worauf Christian nach Holland entwich, wohin sich schon Mansfeld begeben hatte, um den Generalstaaten Dienste gegen Spanien zu leisten. Da Tilly in Norddeutschland stehen blieb Tilly in West-und seine Truppen die Lnder aussaugten, fingen die Stnde des nieder- ^alen. schsischen Kreises fr ihren politischen Bestand wie fr den Protestantismus zu frchten an; sie beschlossen deshalb die Aufstellung eines Bundesheeres und whlten den König Christian Iv. von Dnemark als Herzog von Christian iv. Holstein zum Kreisobersten und Heerfhrer. Da auch Ernst von Mansfeld von Dnemark, ihnen zuzog, verfgte die protestantische Partei in diesem Feldzug der Mansfeld. zwei Heere. Aber auch der Kaiser empfand feine bisherige Abhngigkeit von Bayern und der Liga so drckend und unwrdig, da er das An-erbieten des bhmischen Edelmanns Albrecht von Wallenstein (eigentlich Wallenstein. Waldstein) annahm, der sich anheischig machte, fr den Kaiser ein Heer aufzustellen, welches der Staatskasse keine merklichen Kosten verursachen sollte. Wallenstein stammte von protestantischen Eltern, war aber in der Jugend von seinem Oheim den Jesuiten bergeben worden, wurde katholisch und leistete Ferdinand schon im bhmischen Krieg Dienste, er-warb durch Heirat mit einer reichen Witwe ein bedeutendes Vermgen, das er durch Gterkufe infolge der vielen nach der Prager Schlacht ver-hngten Konfiskationen vermehrte, so da er der reichste Grogrundbesitzer *) Die Hausgeschichte der Wittelsbacher zeigt hier eine merkwrdige hnlichkeit mit derjenigen der Wettiner im schmalkaldischen Krieg.
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