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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Bd. 1 - S. 368

1911 - Leipzig : Wiegandt
— 368 — heben, und mit einer Hand in die Höhe halten. — 9.) Drehet er einen eisern Nagel, einen Fuß lang und Daumen breit, gleich einem Flintenzieher oder Kretzer. — 10.) Nimmt er eine Banck 18. Ellen lang mit einem Ende in den Mund, und lässet auff das andere Ende der Banck einen Stuhl legen, und einen Mann daranff sitzen, das hebt er 10 Fuß von der Erden. — 11.) Nimmt er einen Stock in Mund, lässet zwey von den ftärcfften Männern daran zerren, welche nicht capable find, ihm den Stock aufm Munde zu ziehen. - Andere Stücke zu geschweigen, darbey lässet er auch denen Liebhabern von der Jagd wissen, daß er das Gewehr also accomodiret, daß man mit einer Flinte tausend Schritt und mit einer Pistole 500 Schritt weit schießen kan, solches auch solange beständig bleibet, als das Gewehr brauchbar. Man siehet diesen Herrn von Eckenberg in Kupfer gestochen, und auf denen Seiten acht Proben feiner Stärke abgeschildert, unter dem Bildniß aber diese Worte stehen: Hectora Germanum, quem magnus personat orbis, Haec tibi dimidium facta tabella refert; At cur non totum ? mirari desine Lector, Ipsum nam totum nulla tabella capit. Ungleichen folgende deutsche Zeilen: Hier siehst du einen Mann, sonst Simfon tituliret, Den Hoch und Niedrige gar vielmal admiriret: Daß er ein Simfon sey, wird Jedermann gestehn, Der je das Glück gehabt, ihn nur einmahl zu sehn." (Curiosa Saxonica.) b) „Anno 1701. Diese Michaelis-Messe hat sich ein Vielfraß ober Viel-freffer um Gelb allhier sehen lassen . . . Dieser verwahrloset Mensch hatte einen so ftarcfen Magen, daß er Steine verschlucken und verbauen funte, und einen so un-orbentlichen Appetit, daß er lebendige Katzen, Hunde und Schaafe mit Fell und rohen Fleische fressen funte. Abfonberlich wenn er sich recht sättigen wolte, verschluckte er Steine, so groß als Kastanien, und fraß auch Werck dazu. Man funte gar eigentlich bey ihm die Steine im Halße und Bauche hören kollern und klappen - . - (Vogel, Annales, S. 937.) c) „Diese Dfter-Mejfe (1706) hat Philipp Hoetten von Leyben aus Hollanb bürtig, welcher von Alexanbria ans Egypten von Tunis, Tripoli, Algier in Africa und von Salee in Marocco kommen war, brey lebenbige Löwen, 2. Männlein und Weiblein, einen Egyptifchen Tyger, so ein Männlein, und ein Turban ober Spie von den Löwen mit anher gebracht, welche Thiere zur höchsten Verwunberung so kirre als anbere zahme Thiere waren, daß man mit ihnen umgehen funte. Es warb auch biefen Marckt ein Hippopotamus ober Meer-Pserb, berglerchen man bey Menfchen-Gebencken in Europa niemals gesehen hatte, um Gelb gezeiget. Ungleichen Jnbianifche Nachtigalen. Item ein ungemeiner und grosser Vogel, der König unter allen Vogeln genannt, begleichen man auch zuvor noch nicht gesehen. Ferner zwey schöne junge Tieger-Thiere, ein Salamanber, von welchem man vorgiebt, daß er im Feuer leben soll. Auch hat man gezeiget ein schönes wohlgewachfenes Pferbt aus Gersten, welches einen wohlgewachfenen natürlichen Schweiff gehabt, von 10. biß 11. Likn, so, daß benfelben 2. Personen nachtrugen. Und enblich warb auch ein ^taltamfches

2. Bd. 1 - S. 498

1911 - Leipzig : Wiegandt
— 498 - Hungersnoth ist von Tag zu Tag grösser worden. Der Scheffel Korn :st um 8 biß 9 Thaler / noch zu grosser Bitte bezahlet worden. ro°s? 0raie t J ^Dr den Thoren häuffig gelegen / haben sich offters um einen Blssen Kleyenbrod geschlagen / und nicht gescheuet todte Aeser onzuqreiffen / und damit den Hunger zustillen." • 1 ' (Vogel, Leipz. Ann. S. 559.) b) Hungersnot in Taucha: „Wenn nun die armen Leute ein biegen Brod erhalten, haben sie es nicht flugs gegessen, sondern nur daran gerochen, und haben Gelegenheit gesuchet ob sie etwa einen Hund oder Katze damit sangen könnten: Wenn sie denn einen Hund bekommen, haben sie denselben an einem Strick bei sich gesühret, denen denn wohl Danzig oder dreißig arme Leute beiher gesolget, gleichsam als wenn sie mit dem Hunde zu Grabe gehen wollten: Wenn sie nun bor der Stadt auf dem Graben kommen, da haben sie geschlachtet und gebraten, was sie bekommen, da ist aufs dem Graben ümb die Stadt herumb, ein klein Feuer nach dem andern gewesen, barbei die armen Leute gekocht, und an höltzern Spiessen gebraten, was sie nur bekommen: ^enn wenn ein Cabiller aufs dem Karn ein Aaß hinaus gesühret, ist das arme häuffig nachgelassen, und haben dann ein Stück nach dem andern abgeschnitten etc." (Guth, Gesch. der Stadt Taucha, 1866, S. 42 f.) 3. Aberglaube bei Anwendung von Heilmitteln. (Vgl. Herenglaube etc. S. 398 ff.) a) Vor einen Bösen Hals zu Gorgeln, nim einen neuen Ziegelstein, und Katzen Zahl *) Braune, rothe und weise Rosen eine handboll b. weisen Hunds Dreck zerrieben, b. in frisches Burnwaßer gethan und damit gesoden damit so warm als mans erleiden kan und damit qeqoraelt ist gut. Vor den blaßen Stein, Nim stein öl 3 oder 4 Dropffen in warmen Pier ein betreibet den Plasen stein. Vor Zahns chrnertzen-gehe zu ein holonderstrauch b schele das grüne ab schneit ein ftücfgen raus stocher die zehne mit das sie bluten dar nach bint es wieder sein fest zu (unleserlich!) das es berwechst. Ein gut Mitel bor die Zäne. Am (Karfreitage bor der Sonen auffgang soll man Nägel am handelt und Füsen Creitzweisig abschaben und es in ein läbchen wickeln und es ricklinqs in ein ffifend wafer werfen ist gut." (Handschriftl. Nachtrag in Heydenreichs Leipz. Cron. 1635.) *) Zagel = (Katzen-)schwanz. b) „Sobey einen Menschen die schwind sucht will an setzen, der nehme ^uchs^ lunge und Leber und reibs, in einer warmen Suppen eingenommen, und den Tranck mit Menschen und Hundes Schmaltz bermischt. Ein Pulser zu machen, so^in Mensch oder Vieh bezaubert ist, nim 5 singerkraut, schwartzen Kümel, Tottenbein, Holtz das fließen!) waßer auswirft, das zu Pulser gemacht: Soein Kind befchrien, eine Meßfpitze boll, foein

3. Bd. 1 - S. 28

1911 - Leipzig : Wiegandt
— 28 - „Sves hund oder der oder perd oder 0886, oder svelkerhande ve it si, enen man dodet oder belemet, oder en ander ve, sin herre sal den scaden na rechteme weregelde oder na sineme werde beteren, of he’t weder an sine gewere nimt, na des dat he dat erst ereschet. “ (S- Ii, 40.) — „Des lames ledegunge sint vyr phennighe, Achte des schafes, Dry Schillinge des swines daz ierig ist, Dry Schillinge des sternes, vyr Schillinge der kv, j fünf Schillinge der sy, dy da treit; des verkelns acht Schillinge, Der meren zwelf Schillinge, des pflugphertes czwenzig Schillinge / Des meydems drysig Schillinge / Des hus hanen wandel sint Nuen phennige . . . // Czwelf hus tuben mag ein man wol habit, vnde dy haben nicht vorder vrede, denne ein hammer-worf von yrre wonunge. Eyner hennen wandel sint czwene phennige, Dry scherf3) der enten, wen sy vsgeleit hat, Des antrechon czwene phennige, Des hundes drysig Schillinge, wen her ein nacht-wechter ist, des cziskes sint drysig Schillinge...“ (W. 120.) — „Welch man dem andern ein phert vorkoufet bynnen wichbilde, der sal ienen gewere, daz is nicht stetig sy, noch starblint, nochvngerechtesanevanges.“ (W. 117.) — „Umme anders nene klage ne sal man den man vervesten, ane umme die, die an dat lief oder an die hant gat.“ (S. I, 68.) — „Sve nicht vore ne komt to deme dridden degedingen, den vervest man.“ (S. I, 67.) — „Sve herberget oder spiset wetenlike enen vervesten man, he mut dar umme ge-wedden. Ne weit he’s aver nicht, he untredet dat gewedde mit siner unscult.“ (S. Iii, 23.) — ,,Sve sik ut der vestinge tien wel, deme sal die richtere vrede werken vore to komen, of man’s von sinent halven geret. Svenne he sik uppe’n hilgen ut getiüt, so sal ine die richtere unde dat lant ut laten mit vingere unde mit tungen, als man ine in die vestinge dede... So sal man „Wes Hund ober Schwein ober Pferd oder Ochse, ober welcherlei Vieh es sei, einen Mann tötet ober lähmet, oder ein ander Vieh, sein Herr soll den Schaden nach rechtem Ersatzgelde oder nach seinem Werte bessern, wenn er’s wieder an seinen Hof nimmt, nachdem er die Tat erst erfährt." — „Des Lammes Ersatzgeld sind vier Pfennige, acht des Schafes, drei Schillinge des Schweines, das jährig ist, drei Schillinge des Stieres, vier Schillinge der Kuh, fünf Schillinge der Sau, die da trägt; des Ferkels acht Schillinge, der Stute zwölf Schillinge, des Pflugpferdes zwanzig Schillinge, des Hengstes dreißig Schillinge, des Haushahnes Ersatzgeld sind neun Pfennige... Zwölf Haustauben mag ein Mann wohl haben, und die haben nicht weiter Friede, denn einen Hammerwurf von ihrer Wohnung. Einer Henne Ersatzgeld sind zwei Pfennige, drei Scherf3) der Ente, wenn sie ausgeleget hat, des Enterichs zwei Pfennige, des Hundes dreißig Schillinge, wenn er ein Nachtwächter ist, der Katze sind dreißig Schillinge." — „Welcher Mann dem andern ein Pferd verkauft binnen dem Weichbilde, der soll ihm geloben, daß es nicht stetig sei, noch starblind, noch ungerechter Aneignung." „Um anders keine Klage soll man den Mann verfesten (= gerichtlich ächten), ohne um die, die an das Leben oder an die Hand geht." — „Wer nicht vorkommt zu dem dritten Tag-Ding, den verfestet man." — „Wer herberget oder speiset wissentlich einen verpesteten Mann, er muß barum Sühnegelb zahlen. Weiß er's aber nicht, er entrebet das Sühnegelb mit seiner Un-schulb." — „Wer sich aus der Verfestung ziehen will, bent soll der Richter Friebe wirken vor zu kommen, wenn man’» von Meinethalben begehrt. Wenn er sich auf den Heiligen herauszieht, so soll ihn der Richter und das Land entlassen mit Fingern und mit Zungen, wie man ihn in die Verfestung tat.... So soll man ihm auch s) 2*. 3 Scherf -----1 Pfennig.

4. Bd. 2 - S. 15

1911 - Leipzig : Wiegandt
— 15 — des zu erstattenden dupli, und anderer willkührlicheu Strafe, darnach zu achten angedeutet hat; So ist dennoch biß anhero mißfällig wahrzunehmen gewesen, daß diese gefertigten und bekannt gemachten billigmäßigen Taxen der Victualien und täglichen Bedürfniße sowohl, als des vorgeschriebenen Arbeiter und andern Lohns, vielfältig überschritten und auf das ungebührlichste gesteigert, auch dabey allerhand der Markt-Ordnung zuwider laufende Mißbräuche und andere Unterschleife begangen worden. Wann dann solchem nachtheiligen Beginnen ernstlichsten und nachdrücklichsten Einhalt zu thun, die Nothdurst erfordert, als wird von E. E. Rath der Stadt Leipzig die erneuerte und einiger maßen geänderte Taxa derer Feilschasten und Arbeiter auch andern Lohns hiermit öffentlich bekannt gemachet, und deren genaueste Befolgung dergestalt eingeschärft, daß sowohl der Einkäufer als Verkäufer, ingleichen sowohl derjenige, welcher die Arbeit verlanget, als der Arbeiter selbst, wenn sie die vorgeschriebenen Preiße zu überschreiten fernerhin sich gelüsten lassen, und darüber betreten, oder deßen sonst überführet werden, auf jeden Contravention^gatl, der eine der Waare, oder des Arbeits-Lohns verlustig, der andere aber über den Verlust dessen, was er bezahlet, noch in eilte willkührliche Geldstrafe uunachbleiblich verfallen seyn, hiervon aber allenthalben der vierdte Theil deme, welches es anzeiget, nebst Verschweigung seines Nahmens, überlassen werden soll. Wornach sich Jedermann zu achten und für Nachtheil zu hüten hat. Sign. Leipzig, den 5. November 1763. Der Rath zu Leipzig." (Nach dem Originale.) fo) Täxc derer Victualien und täglichen Bedürfnisse. (1763) Korn-Brandewein, 1 Kanne 5 gr- Butter, die Kanne 10 gr- Ein Drut'hahu .... 1 thr. 16 gr- Eine Truthenne 1 thr. bis 1 thr. 4 gr- Eine Drussel bis 1 gr. Eine zahme Ente .... 6 7 gr. Eine wilde Ente .... 8 bis 10 gr- Das Schock Eyer 20 gr- Fische und zwar: Ein Aal, das Pfund höher nicht als . . 8 gr. Börse, das Pfund .... 4 bis 6 gr- Forellen, das Stück große 8 gr- „ Mittlere 6 gr. „ Kleinere 4 gr. Hechte, das Pfund bis 6 gr. bis 3 gr Karausche, das Pfund .... 2 gr- 6 Pt- Karpssen, das Pfund 3 gr- Schmerlen, 1 Kanne 14 gr- Heringe das Stück 8 ps- bis 1 gr Fleisch, und zwar: das beste Rindfleisch 2 gr- . . Schöpsenfleisch 2 gr- 6 Pf. Kalbfleisch 3 gr- 6 Pf.

5. Bd. 2 - S. 4

1911 - Leipzig : Wiegandt
alle steinern / . . . daraus sich das gemeine Volck / und die / welche das Röhr-wasser nicht in den Häusern haben / nach Nothdurfft Wassers erhohlen können." (Vogel, Leipz. Chronicke 1756. S. 85 f.) „Dem gemeinen Wesen zum besten sind innerhalb der Mauer erbauet die Bad st üben, darinnen ein ieglicher / mit den ©einigen um ein leidliches baden / schröpffen / und sich nach Nothdurfft waschen und reinigen lassen kann. Die eine ist am Thor / " . . . („eine schöne steinerne Badstuben gantz gewölbet / darinnen viel grosse küpfferne Wannen / bey dero jeder ein hoher messingener Hahn / aus welchem das frische Wasser aus des Badegasts Begehren nach aller Lust springen thut." Heydenreich, Bl. 28.) . . . „Die andere ... hat vorm Thomas Thor / an der Pleisse / bey der Mühle gestanden." (Vogel, a. a. O., S. 168.) „Damit auch durchreisende und fremde Leute / sonderlich in denen dreyen Messen desto besser accomodiret und beherbergt werden mögen / findet sich in Leipzig eine grosse Anzahl schöner . . . Gasthöse oder Wirths-Hänser. . . Und wird ein jeder Gasthoff durch ein gewisses Kennzeichen / welches über der Thür / entweder ans Stein gehauen oder gemahlet ist / von denen andern unterschieden . . . In der Stadt sind diese Gasthöfe zu finden: Auff der Peterstraffen: die drey Rosen / der Reuter / die drey Könige / der güldene Arm / der blaue Engel / der Weinstock. Anffm Neumarcfte: der Pelican / die hohe Lilie und die Feuerkugel . . . In der Grimmischen Gaffen sind die drey Cronen. Auff der Nicolstraffen find anzutreffen: der Rosen-Crantz / das güldene Horn / die Sonne / der Eßigkrng / der blaue Hecht / der güldene Ring. Auff der Reichstraffe find: der güldene Hut / die Weintraube / die güldene Rose / und der güldene Adler. Auff der Heuftraffe3) find befindlich: der graue Wolfs / der güldene Hahn / der Elephant / die güldene Gans / der Birnbaum / der blaue Adler. Auff der Fleischer Gaffe sind: der Blnmen-Berg / die güldene Crone / das güldene Schiff / das güldene Lamm / das grüne Schild / das güldene Hertz / der blaue Stern / das güldene Weinfaß / der Ochfen'kopff und das güldene Creutz. Im Brühle trifft man an: den fchwartzen Beer / die Eule / die Glocke / den Krebs / den wilden Mann / den rothen Löwen / das weiffe Rößgen / den Wallfisch I den fchwartzen Bock / die güldene Kanne / den Strauß / das Huffeifen / den rothen Hirsch / das güldene Peil / den Hellbrunnen / das fchwartze Rad / die grüne Tanne / den rothen Ochsen / die drey Schwanen / den weiften Löwen. In der Höllischen Gasse führen drey (Safthöfe zum Zeichen / das güldene Sieb / den halben Monden / und die güldene Kugel. Vor denen Thoren find auch unterschiedliche Gasthöfe / als vorm Grimmischen / die Säge und das Einhorn / vorm Ranmfchen / die Laute / das blaue Lamm die blaue Hand / das fchwartze Rößgen / und bey der alten Burg / die blaue Schürtze. Vorm Hallischen Thore ist auf der Gerbergaffe der Gafthoff zur Sonne " (Vogel, a. a. D., S. 178.) „Auch stehen nicht weit von der Stadt fünff wohlangebauete Mühlen. Die erste lieget vorm Peters-Thore / an der Pleisse / und Heisset die Nonnen-Mühle / hat den Nahmen von dem Nonnen-Kloster / welches nicht weit davon gestanden / überkommen . . . 3) — Hainstraße.
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