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1. Erzählungen aus der deutschen Sage und Geschichte - S. 141

1907 - Leipzig : Voigtländer
Zeittafel. 141 Nach Christus. 1190 Barbarossa stirbt auf dem Kreuzzug. 12541273 Das Zwischenreich oder die Zeit des Faustrechts. 1278 Rudolf von Habsburg besiegt den Bhmenknig (Dttokar auf dem Marchfelde. 14141418 Die Kirchenversammlung zu Konstanz. Verbrennung des Bhmen Johann hu. 1415 Kaiser Sigismund ernennt den Burggrafen Friedrich von hohen- zollern zum Kurfrsten von Brandenburg. 1440 Johann Gutenberg erfindet die Buchdruckerkunft. i/ 1492 Kolumbus entdeckt Amerika. 14831546 Martin Luther. 31. Gkt. 1517 Luther schlgt 95 Stze gegen den Ablahandel an die Tr der Schlokirche zu Wittenberg. 1521 Luther vor Kaiser Karl V. auf dem Reichstage zu Worms. 1525 Die Reformation im Herzogtum Preußen. 1530 Das Glaubensbekenntnis der evangelischen Fürsten auf dem Reichstag zu Augsburg. 1539 Die Reformation im Kurfrstentum Brandenburg. 1555 Der Augsburger Religionsfriede. 16181648 Der Dreiigjhrige Krieg. 1630 Der Schwedenknig Gustav Adolf landet in Pommern. 1631 Magdeburg wird von Tilly zerstrt. 1632 Gustav Adolf fllt in der Schlacht bei Ltzen. 1634 Wollenstem wird in Eger ermordet. 16401688 Friedrich Wilhelm, der Groe Kurfürst. 1656 Friedrich Wilhelm siegt mit den Schweden bei Warschau der die Polen. 1660 Der Friede zu (Dliva-. Preußen unabhngig. 1675 Der Groe Kurfürst siegt bei Fehrbellin der die Schweden. 1681 Ludwig Xiv. raubt die deutsche Reichsstadt Straburg. 1685 Der Groe Kurfürst nimmt franzsische Protestanten auf. 16881713 Friedrich (Iii.) I. von Brandenburg-Preuen. 18. Jan. 1701 Begrndung des preuischen Knigtums. 17131740 Friedrich Wilhelm I. 1732 Aufnahme salzburgischer Protestanten. 17401786 Friedrich Ii., der Groe.

2. Landeskunde des Reichslandes Elsaß-Lothringen - S. 44

1912 - Breslau : Hirt
44 C. Geschichtliche Entwicklung, Verfassung und Verwaltung. führten Landgrafen, und zwar im Oberelsaß die Grafen von Habsburg bis zum Ende der deutschen Herrschaft. Unter der Herrschaft der schwäbischen Herzöge aus dem Geschlecht der Staufer blühten im Elsaß die Städte rasch auf. Zehn freie Reichsstädte entstanden im Laufe der Zeit: Mülhausen (seit 1515 mit der Schweizer Eidgenossenschaft verbunden), Münster, Colmar, Türkheim, Kaysers- berg, Schlettstadt, Oberehnheim, Rosheim, Hagenau und Weißen- bürg. Sie standen unter einem kaiserlichen Landvogt, der seinen Sitz in Hagenau, einer Gründung der Staufer, hatte. Alle Städte überstrahlte aber an Macht und Größe die freie Reichsstadt Strasburg, die dem Land- vogt nicht unterstellt war und durch den Sieg über den Bischof Walter von Geroldseck bei Oberhausbergen 1262 sich auch die Unabhängig- keit von der bischöflichen Herrschaft erkämpft hatte. Einen ähnlichen Cnt- wicklungsgaug hatte Metz, das unter Kaiser Friedrich Rotbart freie Reichs- stadt wurde und mit den Herzögen von Lothringen zahlreiche Fehden um seine Selbständigkeit zu bestehen hatte. Mit Rudolf von Habsburg bestieg ein Landgraf vom Elsaß den deutschen Thron. Durch die engen Beziehungen, in die hiermit das Land zu der deutschen Reichsgewalt trat, blieb es davon verschont, daß sich, wie fast überall in deutschen Landen damals, ein Landesfürstentum zwischen das Kaisertum und die unabhängigen Reichsstände des Elsaß einschob. Trotz der zahlreichen Fehden, die im 14. Jahrhundert das Land durchtobten, entwickelten sich die Reichsstädte unter dem Schutze der Kaiser zu hoher Blüte. Erst unter den Nachfolgern Karls Iv. trat der Einfluß der Reichsregierung immer mehr zurück. Im 15. Jahrhundert haben zuerst die Franzosen, dann die Bur- gunder versucht, die Unabhängigkeit des Elsaß anzutasten. In den so- genannten Franzosenkriegen wurde die Reichstreue der Elsässer auf eine harte Probe gestellt. Die von Karl dem Kühnen von Burgund drohende Gefahr haben Elsaß und Lothringen gemeinsam abgewehrt. Die Reformation, die in Straßburg und, wenngleich in geringerem Um- fange, auch in Metz Eingang fand, brachte für beide Städte neue Verwicklungen. Straßburgs Schicksale leitete in dieser bewegten Zeit Jakob Sturm von Sturmeck. Im Jahre 1538 gründete er das Gymnasium (jetzt protestantisches Gymnasium genannt), das unter der Leitung von Johannes Sturm bald einen europäischen Ruf erlangte. Die Folgen der Niederlage im Kampfe gegen den Kaiser Karl V. wandte die Geschicklichkeit Jakob Sturms von Straßburg glücklich ab. Für Lothringen dagegen sollte die Erneuerung des Krieges der Protestanten gegen den Kaiser verderblich werden. Um sich die Unterstützung des Königs Heinrichs Ii. von Frankreich zu sichern, hatte sich der Kurfürst Moritz von Sachsen entschlossen, dem König die Reichsverweserschaft in den Städten Metz, Toul und Verdun zu überlassen. Der beiden letztgenannten Städte wurde der König leicht Herr, Metz dagegen konnten die Franzosen nur durch List und Verrat nehmen. Ein Versuch Karls V., dem König von Frankreich die Stadt wieder zu entreißen, mißlang.

3. Landeskunde des Reichslandes Elsaß-Lothringen - S. 46

1912 - Breslau : Hirt
46 C. Geschichtliche Entwicklung, Verfassung und Verwaltung. Lothringen mit Metz von Frankreich abgetreten und diese Gebiete als un- mittelbares Reichsland mit dem Deutschen Reiche für immer vereinigt. Durch Gesetz vom 31. Mai 1911 hat Elsaß-Lothringen eine Verfassung erhalten und gilt als Bundesstaat? im Bundesrate führt es drei Stimmen. Diese Stimmen werden nicht gezählt, wenn sie allein den preußischen Stimmen die Mehrheit geben würden oder wenn über Änderungen der Verfassung ab- gestimmt wird. Die Staatsgewalt in Elsaß-Lothringen übt der Kaiser aus. An der Spitze der Landesregierung steht ein Statthalter, der vom Kaiser unter Gegen- Zeichnung des Reichskanzlers ernannt und abberufen wird. Der Statthalter, der in Straßburg residiert, ernennt und instruiert die Bevollmächtigten zum Bundesrat und gegenzeichnet die Anordnungen und Verfügungen des Kaisers, wodurch er die Verantwortlichkeit für sie übernimmt. Der Kaiser kann dem Statthalter landesherrliche Befugnisse übertragen. Der Umfang dieser Über- tragung wird durch kaiserliche Verordnung bestimmt, die vom Reichskanzler gegenzuzeichnen ist. Landesgesetze für Elsaß-Lothringen werden vom Kaiser mit Zustimmung des aus zwei Kammern bestehenden Landtages erlassen. Die Gesetzentwürfe über die Feststellung des jährlichen Landeshaushaltsetats werden zuerst der Zweiten Kammer vorgelegt und von der Ersten Kammer im ganzen an- genommen oder abgelehnt. Der Ersten Kammer gehören als Mitglieder an: die Bischöfe zu Straßburg und Metz sowie während der Sedisvakanz eines der Bistümer sein ältester Bistumsverweser, der Präsident des Oberkonsistoriums der Kirche Augsburgischer Konfession und der Präsident des Synodalvorstandes der reformierten Kirche, der Präsident des Oberlandesgerichts zu Colmar, ein ordentlicher Professor der Kaiser-Wilhelm-Universität Straßburg, ein Vertreter der israelitischen Konsistorien, je ein Vertreter der Städte Straßburg, Metz, Colmar und Mül- Hausen, je ein Handelskammervertreter derselben vier Städte, je zwei Land- wirtschaftsvertreter der Bezirke Oberelsaß, Unterelsaß und Lothringen (von denen je einer bäuerlicher Kleinbesitzer sein muß) und zwei Handwerksvertreter. Zusammen also 23 Mitglieder. Dazu treten in Elsaß-Lothringen wohnhafte Reichsangehörige, welche der Kaiser auf Vorschlag des Bundesrats ernennt und deren Zahl die der übrigen Mitglieder nicht übersteigen darf. Sobald durch Reichs- oder Landesgesetz eine Arbeitervertretung (Arbeitskammer) ge- schaffen ist, hat sie drei Vertreter des Arbeiterstandes als weitere Mitglieder in die Erste Kammer zu wählen. Wählbar sind nur Reichsangehörige, die in Elsaß-Lothringen ihren Wohnsitz haben und mindestens 30 Jahre alt sind. Die Mitgliedschaft der gewählten und ernannten Kammermitglieder dauert fünf Jahre. Die Zweite Kammer geht aus allgemeinen und direkten Wahlen mit geheimer Abstimmung nach Maßgabe des mit dem Verfassungsgesetz gleichzeitig angenommenen Wahlgesetzes hervor. Die Abgeordneten der Zweiten Kammer werden in Zeiträumen von fünf Iahren neu gewählt. Dem Kaiser steht es zu, die Kammern zu berufen, zu eröffnen, zu vertagen, zu schließen und aufzulösen.

4. Landeskunde des Reichslandes Elsaß-Lothringen - S. 48

1912 - Breslau : Hirt
48 C. Geschichtliche Entwicklung, Verfassung und Verwaltung. die Funktionen des Kreistages der Gemeinderat aus. An der Spitze einer jeden Gemeinde steht ein Bürgermeister mit einem oder mehreren Beigeordneten, denen ein Gemeinderat zur Seite steht. In den Geschäftsbereich der zweiten Abteilung fallen sämtliche An- gelegenheiten der Justizverwaltung sowie die Kultusangelegenheiten. Der Bezirk des Oberlandesgerichts zu Colmar umfaßt ganz Elsaß- Lothringen und zerfällt in 6 Landgerichtsbezirke. Landgerichte befinden sich in Strasburg, Zabern, Colmar, Mülhausen, Metz und Saargemünd, die Zahl der Amtsgerichte beträgt im ganzen 77. In kirchlicher Hinsicht bilden die Bezirke Ober- und Unterelsaß eine katholische Diözese mit dem Sitz des Bischofs in Straßburg, der Bezirk Lothringen eine zweite mit dem Bischofssitz Metz. Die beiden Bischöfe unter- stehen in kirchlicher Beziehung dem päpstlichen Stuhle unmittelbar. Die Kirche augsburgischen Bekenntnisses wird geleitet von einem Direktorium (in Straßburg) und einem Oberkonsistorium. Es bestehen sieben Kircheninspektionen, von denen sechs auf den Bezirk Unterelsaß entfallen, eine auf Oberelsaß. Die reformierte Kirche in Elsaß-Lothringen unterscheidet sich von der Kirche Augsburger Konfession durch die Lehre und durch die besondere Or- ganisation der Kirchenbehörden. Sie wird verwaltet durch fünf Konsistorien ohne gemeinschaftliche Oberbehörde. Die Leitung der inneren Angelegenheiten des israelitischen Kultus haben drei Konsistorien, deren Sitz für jeden Bezirk in der betreffenden Be- zirkshauptstadt ist. Zur dritten Abteilung gehören die Verwaltung der direkten Steuern, der Zölle und indirekten Steuern, die Landwirtschaft, die Verwaltung der Forsten, das Kataster- und Vermessungswesen. Behufs Unterstützung des Ministeriums ist als dessen regelmäßiger Beirat in der Förderung der Land- Wirtschaft ein Landwirtschaftsrat eingesetzt. Dem Ministerium nebengeordnet ist der Oberschulrat. in dem der Staats- sekretär den Vorsitz führt. Ihm untersteht die Beaufsichtigung und Leitung des gesamten höheren und niederen Unterrichtswesens mit Ausschluß der auf die Universität bezüglichen Angelegenheiten, deren Leitung dem Staatssekretär unmittelbar übertragen ist. An öffentlichen höheren Schulen bestehen 14 Gymnasien, 2 Realgymnasien, 1 Progymnasium, 6 Oberrealschulen, 7 Realschulen. Dazu kommen, aus Kirch- lichen Mitteln unterhalten, 4 Gymnasien. Die Zahl der Lehrerbildungs- anstalten, Lehrer- und Lehrerinnenseminare sowie Präparandenschulen beläuft sich auf 12, die der aus Landesmitteln unterstützten städtischen höheren Mädchenschulen auf 23. Dazu kommen endlich noch die Technische Schule zu Straßburg, die Landwirtschaftsschule zu Rufach und die Ackerbauschule auf der Iudenmatt bei Rufach. Zum Zwecke der Förderung von Kunst und Wissenschaft ist am 28. April 1872 die Kaiser-Wilhelms-Universität zu Straßburg gegründet worden. /

5. Landeskunde des Reichslandes Elsaß-Lothringen - S. 45

1912 - Breslau : Hirt
C. Geschichtliche Entwicklung, Verfassung und Verwaltung. 45 So war der Anfang zu der Zerstücklung Deutschlands gemacht. Der Dreißigjährige Krieg bot neue Gelegenheit dazu. Im Westfälischen Frieden, der dem unheilvollen Kriege im Jahre 1648 ein Ende machte, erhielt Frankreich die völlige Hoheit über die seit 1552 in seinem tatsächlichen, aber nicht rechtlich anerkannten Besitz befindlichen Bistümer und Städte Metz, Toul und Verdun. Ferner mußte der Kaiser Ferdinand an König Ludwig Xiv. von Frankreich den Sundgau, die Landgrafschaft Ober- und Unterelsaß sowie die Landvogtei über die zehn Reichsstädte abtreten. Ihre Zugehörigkeit zum Deutschen Reiche war den Reichsstädten zwar ausdrücklich zugesichert, trotzdem nahm Ludwig Xiv. nicht nur diese in widerrechtlicher Weise in Besitz, sondern riß auch noch andere Gebiete an sich. Unter dem Namen von „Reunions- Kammern", d. h. Wiedervereinigungskammern, wurden nämlich im Jahre 1680 königliche Gerichte eingesetzt, um zu untersuchen, welche Länder früher zu den bereits abgetretenen Gebieten gehört hätten. Gestützt auf die willkürlichen Rechtssprüche der für Elsaß und Lothringen eingerichteten Reunionskammern, die in Breisach bzw. Metz ihren Sitz hatten, beanspruchte der König von Frankreich die Landeshoheit über alle einst angeblich zu den drei Bistümern Metz, Toul und Verdun sowie zu der Landgrafschaft Elsaß gehörigen Lehen und ließ die Gebiete, deren Herren sich nicht zu ihrer Anerkennung verstanden, gewaltsam besetzen. Bon diesem Schicksal wurden das Bistum Straßburg, die Abteien Murbach und Andlau, die Grafschaften Lützelstein und Lichtenberg u.a.m. betroffen. Die freie Reichsstadt Straßburg aber, auf deren Besitz der König nicht einmal einen derartigen Rechtsvorwand geltend machen konnte, wurde am 30. September 1681 durch Waffengewalt zur Unterwerfung gezwungen. Aber auch nach diesen Gewaltstreichen blieben weite Gebiete in Elsaß und Lothringen noch über ein Jahrhundert im Besitze deutscher Fürsten. So kam das Herzogtum Lothringen erst 1766 an Frankreich. Am 14. Februar 1793 beschloß der Nationalkonvent die Vereinigung der Grafschaften Saarwerden, Salm u. a. mit Frankreich. Im Jahre 1796 entsagte der Herzog von Württemberg seinen linksrheinischen Besitzungen, der Grafschaft Mömpelgard, Horburg, Reichenweier und Ostheim- am 28. Januar 1798 unterwarf sich die Stadt Mülhausen mit dem städtischen Gebiet der französischen Oberhoheit. Aber erst durch die Friedensschlüsse von Campoformio 1797 und Lüne- ville 1801 erwarb sich Frankreich die Anerkennung aller früher gemachten linksrheinischen Erwerbungen und blieb auch nach dem ersten und zweiten Pariser Frieden 1814 und 1815 im Besitze des elsässischen Rheinufers. Am 19. Juli 1870 erklärte Frankreich den Krieg an Preußen. Nach den ersten Siegen der deutschen Heere bei Weißenburg (4. August) und Wörth (6. August) und den Schlachten bei Vionville-Mars la Tour (16. August), bei Gravelotte-St. Privat (18. August) begann die Be- lagerung von Straßburg und Metz- jenes kapitulierte am 27. September, Metz wurde am 27. Oktober übergeben. In dem am 26. Februar 1871 in Versailles abgeschlossenen Präliminarfrieden, dem am 10. Mai 1871 der endgültige Friede zu Frankfurt a. M. folgte, wurden Elsaß außer Belfort,

6. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 44

1911 - Breslau : Hirt
44 Xvii. Die monumentale Plastik der Frhrenaissance. 85. Donatello, Der h. Georg. Florenz. 86. Ehiberti, Der h. Stephanus. Florenz. 9^id)t das an einen Hintergrund gebundene Relief, nur das auf sich selbst gestellte Standbild war geeignet, jene wunderbare Blte menschlichen Geistes, die wir mit dem Namen der Renaissance bezeichnen, restlos zu verkrpern. Donatellos h. Georg in einer der Marmornischen von >r San Michele in Florenz ist gewissermaen das Abbild eines auf sich selbst gestellten Herrenmenschen dieser Epoche. Mit ihm verglichen erscheint der in einer andern Nische stehende h. Stephanus von (Bhiberti, so viel feinen Schnheitssinn er verrt, doch matt und kraftlos. Wir stehen an der Grenze zweier Zeitalter: hier Unterordnung unter die allumfassende Idee der Kirche, dort Selbstbestimmung, hier Typus, dort Individualitt. (Eine gewaltige Steigerung erfhrt der Ausdruck dieser Selbstherrlichkeit des Renaissance-menschen durch das Reiterstandbild. 3n straffster Haltung im Bocksattel aufgerichtet, den wie aus Eisen geschnittenen, mit der Sturmhaube bedeckten Kopf wie der h. Georg scharf sphend zur Seite wendend, reitet der sieggewohnte Eondottiere der Republik Venedig, das Meister-werk Verrocchios, einher; die (hier nicht sichtbare) gesenkte Rechte hlt den Kommandostab. Zwei verschiedene Welten verkrpern auch die Bildnisse des geistesgewaltigen Papstes Julius Il, der Bramante, Raffael und Michelangelo nach Rom berief und damit Rom zum Brennpunkt der Hochrenaissance machte, und Savonarolas, des redegewaltigen Dominikanermnchs, der in seinen Predigten die heitere Welt der Frhrenaissance, wie sie sich in Florenz unter dem Schutz der Medici entfaltet hatte, als sndlich verurteilte und den Traum der Aufrichtung eines Gottesreiches auf (Erden mit dem Feuertode den mute.

7. Die Weltgeschichte - S. 177

1835 - Mainz : Kupferberg
Zweiter Pariser Frieden. \ 77 Lebensgefahr, Graf Nostitz); auch bei tzualrcbra« gewinnt 1815. Xev gegen die Engländer rc. einige Vortheile (Herzog von Braunschwcig fällt). Aber Wellington, von Blücher zur rechten Zeit unterstützt, siegt bei Waterloo an den Höhen von Genappe* unfern von La belle Alliance. Die Franzosen auf der verworrensten Flucht» Napoleon kaum entkommen, wird, nachdem die Verbündeten, nach noch einigen Gefechten, schon am 10. Zuli in Paris cingezogen, von Rochefort nach St. Helena gebracht (stirbt den 5. Mai 1821). Ludwig wieder eingesetzt. Der zweite Pariser Frieden unter härteren Bedin- gungen abgeschlossen am 20 Nov. *). — Heiliger Bund der drei sieggekrönten Herrscher. Fortdauernde Bun- desversammlung für die gemeinsamen Angelegenheiten Deutsch- „ lands zu Frankfurt a. M. den 5. Nov. eröffnet, der deutsche 1816. Bund für eine selbstständige Macht erklärt. A n h a n g. Allgemein wichtige Ereignisse der netteren Zeit. 1) Oesterreich bewahrte, sowie Preussen, in seinem Innern ungestörten Frieden, aber Kaiser Franz stirbt 1835 d. 2. März, und sein ältester Sohn folgt ihm als Ferdinand I. 2) Frankreich: seit 1818 nach dem Congresse zu Aachen, von der Besatzungparmee befreit - und unter die Hauptmächte Europa's wieder ausgenommen. Parteien in der Deputirten- kammer. Der Herzog von Berry durch Louvel 1820 ermor- det; in demselben Jahre der Herzog von Bordeaux geboren. *) Die geraubten Kunstschätze weggeführt. Frankreich auf die Grän- zen von 1790 beschränkt, muß Marienburg, Philippeville und Bouillon an die Niederlande, Saarbrück und Saarlouis an Preussen, und Landau au Daiern (zur deutschen Bundesfestung) abtreten, 700 Mill. Franken Kriegskosten zahlen, und ein Heer von 150000 Mann verbündeter Truppen (darunter 30000 Mann Preussen unter Ziethen) unter dem Herzoge von Wellington drei bis fünf Jahre lang auf seiner Nordostgränze unterhalten. * für international» Schut'oia. ‘ j-rschunfl Brauns; 9weig 6cbuu>ochbit>li0tl «k j.

8. Geschichte der Neuzeit von 1648 bis zur Gegenwart - S. 13

1911 - Breslau : Hirt
Strasburg, Freiburg i. B., Meihen. 13 20. Grabmal des Generals von Rodt (f 1743). 22. 3. . kndler. Die Kriegsvase. Mnster, Freiburg i. B. Von Christian Wenzinger. Meiner Porzellan. Auf der Bahn des Barock schreitet das Rokoko weiter: das Pathos macht der Rhr-seligkeit Platz. Die jammernden Gestalten sitzen und lagern auf dem Sarkophag selbst, nicht mehr plastisch gedacht wie die Monumentalgestalten der Mediceergrber Michelangelos, sondern sie erstreben illusionistische Wirkung. der dem Medaillonbildnis des Generals blst eine fliegende Viktoria die Posaune des Ruhms; vom Herkules ist nur die Lwenhaut brig geblieben, welche die Inschrift tragen mu. - Meister ist das Rokoko in der Vasenform. Liebens-wrdige Putten treiben selbst an einem marmornen Taufbecken Mummenschanz (21). Seine Triumphe aber feiert der Stil in dem ihm eigensten Stoff, dem neu erfundenen Porzellan (22). 21. Taufbecken im Mnster zu Freiburg i. B.

9. Geschichtliche Erzählungen für die Unterklassen der höheren Schulen Sachsens - S. 32

1917 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Aus der deutschen Geschichte zum Einprgen. Im Jahre 9 n. Chr. vernichtete Arminius den Varus und seine Legionen im Teutoburger Walde; 814 starb Kaiser Karl der Groe, der die Festlandgermanen im Frankenreiche vereint hatte; 843 teilten die Enkel Karls das Frankenreich durch den Vertrag zu Verdun in drei Teile; 919 wurde Herzog Heinrich I. zum König von Ostfranken erwhlt; 928 grndete König Heinrich I. die Burg Meien; 962 empfing König Otto I. in Rom die Kaiserkrone; 1123 wurde Konrad von Wettin Markgraf von Meien; 1423 wurde Markgraf Friedrich der Streitbare Kurfürst von Sachsen 1483 wurde am 10. Nov Martin Luther in Eisleben geboren; ' 1485 teilten die Fürsten Ernst und Albert den wettinischen Besitz, zu Leipzig (Ernestinische und Albertinische Linie); 1517 schlug Dr. Luther die 95 Stze gegen den Ablahandel an. die Tr der Schlokirche zu Wittenberg; 1618 begann der Dreiigjhrige Krieg; 1632 fielknig Gustav Adolf vonschweden in der Schlacht bei Ltzen; 1675 berwanb der Groe Kurfürst die Schweden bei Fehrbellin; 1757 schlug Friedrich der Groe die Franzosen bei Robach und die sterreicher bei Leuthen; 1806 besiegte Kaiser Napoleon I. die Preußen und.sachsen bei Jena und Auerstedt; 1813 wurde Napoleons Macht bei Leipzig und 1815 bei Belle-Alliance vernichtet; 1861 bestieg König Wilhelm I. den Thron Preuens; 1864 wurden die Dnen besiegt (Dppler Schanzen); 1866 wurden die sterreicher geschlagen (Kniggrtz); 1870 wurden die Franzosen berwunden (Sedan, Metz, Paris) und> 1871 (18. Januar) das Deutsche Reich gegrndet; 1888 starben die Kaiser Wilhelm I. und Friedrich Iii.; dann bestieg Kaiser Wilhelm Ii. den Thron; 1898 starb Fürst Bismarck in Friedrichsruh; 1902 starb König Albert; 1904 (15 Oktober) folgte König Friedrich August Iii. seinem Vater-Knig Georg, als Regent Sachsens. 1914 (28. Juni wurden der sterreichische Thronfolger Franz Ferdinand und seine Gemahlin von einem Serben in Serjewo' ermordet; 1914 (Anfang August) begann der Weltkrieg, in dem Deutsche, sterreicher, Bulgaren und Trken gegen Englnder, Fran-zosen, Belgier, Russen, Serben, Montenegriner, Italiener,, Rumnen, Portugiesen und Japaner kmpfen.

10. Deutsche Kulturgeographie - S. 259

1912 - Halle an d. Saale : Schroedel
Reichsverfassung und Verfassung der einzelnen deutschen Staaten. 259 Bürgermeister". Die Bürgerschaft, die gewählte Vertretung aller Bürger (Hamburg 160, Lübeck 120, Bremen 150 Mitglieder), wählt aus ihrer Mitte den „Bürgerausschuß", der darüber wacht, daß die Verfassung ordentlich beobachtet wird. Das Reichsland Elsaß-Lothringen besitzt nach dem Gesetz der neuen Verfassung vom 31. Mai 1911 im Bundes- rat drei Stimmen. Die Staatsgewalt übt der Kaiser aus. An der Spitze der Landesregierung steht ein Statthalter, der vom Kaiser unter Gegenzeichnung des Reichskanzlers ernannt und berufen wird. Landesgesetze werden vom Kaiser mit Zustimmung des aus zwei Kammern bestehenden Landtages erlassen. Die Übereinstimmung des Kaisers und beider Kammern ist zu jedem Gesetz erforderlich. Wählbar sind nur Reichsangehörige, die in Elsaß-Lothringen ihren Wohnsitz haben und mindestens 30 Jahre alt sind. Die zweite Kammer (60 Abgeordnete) geht aus all- gemeinen und direkten Wahlen mit geheimer Abstimmung hervor. Die Abgeordneten der 2. Kammer werden in Zeiträumen von 5 Jahren neu gewählt. Das Ministerium in Straßburg zerfällt in vier Abteilungen, denen Unterstaatssekretäre vorstehen. Im übrigen bleibt die Einteilung des Landes wie früher; 3 Bezirke (Unter-, Oberelsaß, Lothringen) unter Bezirkspräsidenten. 20 Land- kreise (Kreisdirektor) und 2 Stadtkreise. 17*
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