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1. Die Weltgeschichte - S. 47

1835 - Mainz : Kupferberg
S o l o n. 47 das Gcgonthcil durch ibre blutige Strenge. Kylon bemäch-v.c.t. tigt sich als Tyrann der Akropolis (Ol. 42,1.), muß jedoch vor den Alkmaoniden die Flucht ergreifen, — seine Anhänger gemordet. Pest in Athen. Reinigung der Stadt durch Epi- menides. Parteiungen dauere fort. Das empörte Salamis vergebens angegriffen; erneute Versuche mit Todesstrafe ver- boten. Dessenungeachtet der Krieg durch Solon's Einfluß be- schlossen; die Insel erobert, sowie auch Kirrha und Krissa bezwungen. Die Unzufriedenheit der gedrückten Aermeren steigt immer höher. Drei Parteien: die eine für die Aristokratie, die andere für eine gemischte Verfassung und die dritte für die Demokratie, drohen mit Aufruhr. Solon, als Archon Eponymos allgemein geachtet, soll 592. durch Vermittlung den Staat retten, und gibt seine weisen Gesetze, wodurch die bisherige Willkührhcrrschaft beschränkt, und der niedere Stand aus seiner Entwürdigung zu einem Bürgerthum cmporgehoben wird, in welchem er an der Gesetz- gebung, der Erwählung und Prüfung der Magistrate, wie an den Gerichten selbst Thcil erhält: 1. Die Seisachtheia, Ermäßigung der Schuldfordernngen und ihr entsprechende Erhöhung des Geldwerthes bei Zins - und Capital- zahlungen; Aufhebung des alten Schuldrechtes, Verbot auf die Person zu borgen. 2. Eintheilung des Volkes nach dem Stande: ») Freie Bürger, von Bürgern abstammend, mit allen Rechten des Bürgerthums. 1>) Die Metöken (Beifassen), Ausländer unter dem Schutze der Gesetze, aber ohne unmittelbares Rechtsverhältniß, ein Bürger ihr Ver- treter, — Kopfsteuer und andere Leistungen. «) Sklaven, gekaufte Fremdlinge und deren Nachkommen, der Willkühr ihrer Herrn preisgegeben; mit dem Rechte, gegen Mißhandlung zu klagen; die freigelassenen treten in die Rechte der Metöken. 3. Eintheilung der Bürger nach dem als Steuerkapital gescbätzten Vermögen in vier Klassen: Pentakosiomcdimnoi, Hippeis, Zeugitai, Thetes; nur die erste Klaffe besetzt die hohen Aemter, namentlich das Archontat; die beiden mittleren bilden das Heer zu Roß und zu Fuß, und nehmen Theil an dem Rathe der Vierhundert; die vierte ist in der

2. Die Weltgeschichte - S. 44

1835 - Mainz : Kupferberg
u L y k u r g o s. 2. Eine Volksversammlung unter freiem Himmel, um die Vorschläge des Senats zu genehmigen oder zu verwerfen, namentlich über Krieg und Frieden, Gesetze und Beamtenwahl rc. 3. Zwei Könige aus dem heraklidischen Geschlechtc nach Erbrecht und Erstgeburt, zugleich Oberpriester, Feldherrn (von dreihundert erlese- nen Spartiaten umgeben), Obervormünder und Richter; nach einem Feldzuge verantwortlich den Geronten und Ephoren rc. 4. Ephoren, fünf Männer aus dem Volke, wohl ursprünglich Gemeindevorsteher zum Rechtsprechen in Civilsachen; während der messe- nischen Kriege richtende Stellvertreter der Könige , bald darauf Volks- vertreter mit der Aufsicht über sämmtliche Magistrate und Bürger, mit der Leitung öffentlicher Verhandlungen, besonders in auswärtigen Ver- hältnissen rc. 5. Eintheilung des Volkes: «) Die Spartiaten, als die herrschenden Familien mit dem acht aristokratischen Verdienst- und Erbadel, mit dem Besitze von neuntausend gleich großen Grundstücken; vor dem dreißigsten Jahre kein Antheil an den Volksversammlungen. Ii) Die achäischen Lakedämonier oder Periöken, mit dem Besitze von dreißigtausend Grundstücken, persönlich frei, ungehindert im Gewerbe; aber des vollen Bürgerrechtes nicht theilhaftig, zins - und Kriegsdienstpflichtig dem Staate. c) Die Heilsten, persönlich unfrei, als Gemeingut verwendbar; — Krypteia, Heilotenjagd. Ausserdem noch verschiedene Verordnungen über die Erziehung der Kinder, das gemeinsame Essen, die Kleidung, den Handel rc., welche alle dahin zielten, den kriegerischen Muth der bevorrechteten Spartiaten zu steigern, und ihre Privatrücksichten im Interesse des Staates zu untergraben. Lykurgos läßt seine ungeschriebenen Gesetze vom Senate, den Königen und dem Volke beschwören und verschwindet. Erster messenischer Krieg, von 743—724 v. Ch. G. Ol. 9,2 —Ol. 14,1. Reibungen zwischen Messeniern und Spartanern bei dem gemeinsamen Tempel zu Limnä rc. veranlassen den Krieg der verwandten Stämme. Bis zum fünften Iahte wechselnde Siege; darauf müssen sich die Mcssenier geschlagen auf die Feste I t h o m c zurückziehen, ihr Gebiet wird verwüstet.

3. Die Weltgeschichte - S. 91

1835 - Mainz : Kupferberg
T r a j a n u s. Com rii o d « s. 91 n.c.t. 13) M- V. Trajanus aus Spanien, von Nerva adoptirt, 97. gerecht und milde — Optinms, stellt das Ansehen des Senats und die Rechte der Bürger wieder der, sorgt sür die Stadt und Provinzen; aber Christenvcrfolgnng. Decébalas wird besiegt, Dacicn römische Provinz (Brücke über die Donau, 106. Columna Trajana), auch die Parthcr geschlagen, Babplon und Ktesiphon unterworfen (Brücke über den Tigris). Trasan stirbt zu Selinns in Cilicien (folieìor Angusto, melior 117. Trajano ). 14) Ael. Adrianus, für das Wohl des Staats besorgt; seine Fußreisew: nach Britannien (Pikten-Mauer), Gallien (Bauwerke rc.), Spanien, Griechenland, Afrika rc.; aber durch Ruhmsucht ungerecht (Artemidorns verbannt). Die von neuem empörten Juden durch Jul. Severus bezwungen, Aelia 135. Capitolina; Hadrian stirbt 138, begraben in der von ihm erbauten Engelsburg (moles). 15) A. Antoninus Pius, von Adriauus adoptirt, gerecht 138. und milde, unermüdet thätig für Nothleidende. Vater der Menschen. 16) ilf. Aurelias Philosnphus, von Antoninus adoptirt 161. init L. Verus', Die Parthcr glücklich besiegt (165) ; aber die Markomannen dringen wiederholt über die Donau (des Aure- lins Gefahr am Gran); er sucht Ordnung im Reiche hcrzu- stellen C feine Rechtspflege ), stirbt zu Sirmiuin. 170, 17) Gommo da s, des Aurelius Sohn , treibt unsinnige Tollheiten (Thierhetzen rc.) bei der Armseligkeit des Senats, ermordet. 102. 3. Soldaten- und Gegen kaiser bis zur T Hei- lung des Reichs, von 192—395. - S0 rote die Prätorianer, so reißen jetzt immer mehr die Legionen in den Provinzen das Recht an sieh, die Kaiser zu wählen, und die Bestätigung des römischen Senats bleibt nur eine leere Form. Das wankende Reich bat mit den Ant0ninen feine letzten Stützen verloren; es folgt eine selten unterbrochene Reihe von elenden Tyran- nen, die bei den sich wiederholenden inneren Unruhen und Kriegen, bei den immer nachdrücklicheren Einfällen der

4. Neuere Geschichte - S. 119

1869 - Mainz : Kunze
Ii. Frankreich als Kaiserreich »bis jur ijülje seiner Macht». 1804-1812. Die Gründung der neuen Monarchie. Nach Unterdrückung der letzten ohnmächtigen Versuche gegen * seine Alleinherrschaft — Moreaus Exil, Pichegrus Tod im Kerker, des Herzogs von Enghien widerrechtliche Erschießung — wird Bonaparte auf Vorschlag der Tribunen durch Senatsbeschluß als Napoleon erblicher Kaiser der Franzosen. Umgebung dexis. Mai. jungen Dynastie mit neuem Glanz: Napoleons Geschwister mit dem Titel Kaiserliche Hoheit'; 18 neue Marschälle; Proelamierung des Ordens der Ehrenlegion; Salbung des Imperators durch Papst Pins Vii, seine und seiner Gemahlin Selbstkrönung; —2. Dem. Napoleons bürgerliches Gesetzbuch vollendet 1804, mit dem Titel Cod6 Napoleon 1807; schon vorher Herstellung der Kirche und des Cultus, seit Anfang 1806 auch der christlichen Zeitrechnung. Verwandlung der eisalpinischen (seit 1802 italienischen) Republik in ein Königreich Italien 1805, Napoleons Königskrönung im Dom zu Mailand, sein Stiefsohn Eugene Beauharnais Vicekönig. Einverleibung Liguriens, Parmas, Piacenzas und Gnastallas. Napoleons siegreiche Kämpfe. I. Gegen Oesterreich und Unluand 1805. Dem für England trotz seiner Seesiege im ganzen ungünstigen Frieden von Amiens folgte bald eine abermalige Spannung beider

5. Alte Geschichte - S. 41

1869 - Mainz : Kunze
41 Eleusis, aber auch die erstere nur dürrer und steiniger Kalk- . boden, nur durch Kunst und Fleiß ergiebig. Der Getreideertrag nicht ausreichend, bedeutender Oel- und Feigenbau. Mangel an größeren Flüssen, der Kephissos und Jlissos wasserarm. Herrliches Klima, reine Luft, mildernder Einsluß der Meeres- nähe. — Lage, Gestalt und Natur des Landes weist die Be- wohner auf die See hin, das Element des ionischen Stammes und die Wiege von Athens Größe. A. Bis Zolon. 1) Die Königszeit: Die Zeit vor Theseus, die pelas- gische Periode, gehört ganz der Mythologie an. Der Landes- heros Kekrops, s. S. 20. Die Bewohner glaubten an ihre Autochthonie. Theseus galt als Gründer des ionischen Staates, der die einheimische Bevölkerung zugleich frei machte von den Einflüssen und dem Druck der meerbeherrschenden Phöniker. Einigung der 12 Gemeinden des Landes um die Kekropia und das Prytaneivn von Athen (ovvonuo/uog, övvouict, llava&/jvaia). Aus uralter Zeit stammen die vier ionischen Phylen (Geleontes, Hopletes, Aigikoreis, Argadeis), ä 3 Phratrien, ä 30 ysvrj. Von der Zugehörigkeit zu diesen Abtheilungen war das Bürgerrecht abhängig. Innerhalb der Phylen drej Stände (ß&vij), auf Theseus zurückgeführt: Eupatriden (Adelstand), Geomoren (Bauern- stand), Demiurgen (Handarbeiter und Gewerbtreibende). Bon den Stürmen der Völkerwandrung blieb Attika ver- schont. Der letzte Theside Thymötas wurde um diese Zeit wegen Feigheit gegen eindringende Böotier unter Aanthos entsetzt, auf einer Stelle wird der aus Pylos durch die Dorier vertriebene Nelide Melanthos König von Attika. Mit seinem Sohne Kodros (vgl. S. 26), der sich im Kampf gegen die aus Argos und Korinth vordringendeu Dorier auf Grund eines Orakel- spruchs geopfert, eudigt das Königthum 1066. Megaris aber mss von Attika losgerisfeu. 2) Die Adels Herrschaft: 'Schritt für Schritt zerstört der Adel die Königsgewalt, zuerst den Namen und die Unver- antwortlichkeit, das eigentliche Wesen des Königthums. Der jüngere Kodride Ne lens führt die ionischen Kolonien nach Klein- asien (s. S. 28), ¡jeüt älterer Bruder Medon erster Archont. Dies Amt lebenslänglich, erblich, aber den Eupatriden verant-

6. Alte Geschichte - S. 43

1869 - Mainz : Kunze
43 der Schuldgesetze und Festsetzung eines Maximums von Grund- besitz die drückendste Noth des Volkes beseitigt hatte, begann er, der Versuchung zur Tyrannis widerstehend, das Versassungswerk, das die rechte Mitte zu halten suchte zwischen den Bedürfnissen des Volks und der hergebrachten Stellung des Adels; — eine Timokratie mit demokratischer Grundlage, deren Grundgedanke: jedem Bürger so viele Rechte zu gewähren, als seinen Leistungen an den Staat entspräche. Der Anfang eines neuen politischen Lebens für Athen. 1. Bestandtheile und Eintheilung des Volks. a. Die Bürger (in der Blüthezeit des Staates e. 20000 erwachsene). Das Bürgerrecht bedingt durch die Abstammung aus der rechtmäßigen Ehe eines Bürgers mit einer Bürgerin. Nur ausnahmsweise erhielten Söhne eines Bürgers mit einer Nichtbürgerin (vo&oi) durch Volksbeschluß das Bürgerrecht. Die Verleihung an einen Fremden war sehr erschwert; in zwei Volks- versammlungen mindestens 600 Stimmen waren erforderlich (ätjflotcoltjtot). Die Erziehung war wesentlich eine häusliche und'private. Der Staat sorgte für öffentliche Ringschulen (yvfivdaid), die Privatturnplätze irraxuïatoou) standen unter Staatsaufsicht. Mün- digkeit mit dem 18. Lebensjahre (scpyßog) ; Aufnahme in die Phratrie, Eintragung in das bfèiaçyiyov yqufifiavuov, Ep Heben- eid, als tuqîttoxoç in den Besatzungen der Greuzflsten dienend. Mit 20 Jahren zu der Volksversammlung, mit 30 zu freit Aemtern zugelassen. Theilweise oder völlige Entziehung des Bürgerrechtes (dxifda) konnte wegen Unterlassung der pflichtmäßigen Zahlungen an beit Staat eintreteu. Eintheilung der Bürgerschaft in 4 Klassen nach deujahres- einküufteu des Grundbesitzes, zur Regelung der Besteuerung und des Kriegsdienstes: ntvruyoaiofièâifivol (die großen enpatridischen Grundbesitzer), imiuç (der minder begüterte Adel mit 3—500 Scheffel Ertrag), Çtvyîrcu (die kleinen Grundbesitzer, mit 300— 150 Scheffel Jahresertrag), iffjxtg.*) Die letzteren steuerfrei. Den ersten Klaffen liege:: noch baovoylai (yogyyia, rmyouq/Ja, yvfivaauxq/Ju) ob. Zum regelmäßigen Kriegsdienst waren die drei ersten Klassen verpflichtet; nur die beiden ersten zum Reiterdienst. *) D. h. Arbeiter, von der Wurzel (rc-d-q-fu) setzen, t h u n; doch vgl. Curtius Gr. Etym. 229.

7. Alte Geschichte - S. 33

1869 - Mainz : Kunze
33 2) An Stelle dieses Königthums tritt vom nennten Jahr- hundert an, namentlich aber im achten eine Aristokratie, die, durch die Eroberungszüge der letzten Jahrhunderte mächtig geworden, statt der früher nur berathenden Stellung zum Fürstenhaus die Theilnahme am Regiment erhält, endlich das Königthum ganz verdrängt und allein die Regierung an sich zieht. In den Händen des hellenischen Adels (der Geschlechter) liegt der größte Grundbesitz, eine höhere Bildung, Kriegserfahrung, die Rechtskunde, die Priesterämter, dabei steht derselbe mit dem delphischen Orakel in engster Verbindung. 3) Besonders die Kolonien, in denen die politische Entwicklung schneller geht und wo statt der eigentlichen Geburtsaristokratie immer Timokratie erscheint, bereiten den Uebergang zur De- mokratie vor. Seewesen, Handel, beweglicher Besitz, geistige Bildung entwickelten das Städteleben und den Bürgerstand. Seit der Mitte des siebenten Jahrhunderts auch im Mutter- lande, besonders in beit Küstenstaaten, erbitterte Parteikämpfe zwischen Adel und Volk um schriftliche Gesetze, rechtliche und politische Gleichstellung. Den Sieg erkämpft die Demokratie in. der Regel durch die Uebergangszeit der Tyrannis. Im siebenten und sechsten Jahr- hundert treten meist geistig bedeutende Führer des Volks, selbst von Adel, au die Spitze des Volks gegen die Alleinmacht ihrer Standesgenossen. Aus den Volksführern werden Alleinherrscher, neue ,demokratische Könige'. Durch sie glänzende Entwicklung des bürgerlichen Lebens, Kunst- und Prachtliebe, Begünstigung der Poesie und der Anfänge der Wissenschaft, materielle Hebung des Mittelstandes und der ärmeren Volksklassen. Enge Ver- bindung der hellenischen Tyrannen unter einander, an barbarische Fürsten angelehnt. Doch ist die Tyrannis nur eine vorüber- gehende Erscheinung, ohne tiefere Wurzeln im Volksleben, nur ausnahmsweise zur Gründung von Dynastien führend; endlich durch die Geschlechter, ohne Widerstand des Demos, gestürzt. Aber die bürgerliche Gleichheit war durch sie festgestellt; die Adels- herrschaft kehrt nicht wieder. Herbst, historisches Hütsrbuch I. (Ausg. f. Ähmn.) 3

8. Alte Geschichte - S. 44

1869 - Mainz : Kunze
44 b. Schutzverwandte (justomoi , c, 10000 erwachsene in der Blüthezeit), Handel- und gewerbtreibende Fremde, ohne das Recht, Grundbesitz zu erwerben. Abgabe {[¿trouiov), Gewerbe- und Kriegssteuer, kriegsdienstpflichtig. Vor Gericht vertrat sie ein nqootarrjg. Verdiente Metöken konnten privatrechtlich gleich- gestellt (loottlrjq) oder sogar Vollbürger werden. e. Sclaven (c. 400000 Köpfe) entweder Söhne von Selaven oder gekauft, für Acker- und Bergbau, Gewerbe und häusliche Dienste; im Privatbesitz der einzelnen Bürger, doch unter dem Schutz der Gesetze. Mord und Mißhandlung bestraft. Zuflucht im Thefeion; das Recht, den Verkauf an einen andern Herrn zu verlangen. ^Politische Rechte und Staatsämter. a. Zur Volksversammlung bei welcher sich die höchste Gewalt befand, hatten alle 4 Klassen Zutritt. Im Jahr 4 regelmäßige Versammlungen unter Leitung des ersten Archonten und dem Vorsitz der jedesmaligen Prytanen. Geschäfts- kreis : Wahlen, Rechenschaftsabnahme der Beamten (to rag up/cig aiqtio&ui aal iv&vvnv Arist. Pol.), die wichtigsten politischen Ent- scheidungen. Abstimmung meist burcf) /ugoroviu. b. Der Rath (ßovxrj) aus 400 über 30 Jahre alten Bür- gern der 3 obersten Klassen (100 aus jeder Phyle) zusammen- gesetzt. Vorbereitung aller vor die Ekklesia gehörigen Angelegen- heiten {nqoßovltvi-ia). Ein Viertheil des Rathes, die Prytanen, permanent im Prytaneion, phylenweise von Vierteljahr zu Viertel- jahr wechselnd. c. Das Archont enamt blieb bestehen, doch war es nur der ersten Klasse zugänglich. 4. Der Areopag (r) h> \4otm nayw ßovxfj), uraltes Blut- gericht, feit Solon aus gewesenen Archonten nach tadelloser Amts- führung auf Lebenszeit gebildet. Neben seiner Gerichtsbarkeit erhält es eine censorische Gewalt als Wächter über Gesetz und Sitte, ein Veto gegen staatsgefährliche Beschlüsse des Rathes und der Volksversammlung; — ein Gegengewicht gegen die Demokratie. Die Solonischen Gesetze wurden auf hölzerne Tafeln (a^ovtg, xvpßeig) geschrieben. Schwur des Volks, sie 10 Jahre laug un- verändert zu lassen. Solon verläßt bald daraus Athen und, nach längeren Reisen im Orient, soll er achtzigjährig (wahrscheinlich auf Kypros, nach andern in Athen) um 559 gestorben sein.

9. Alte Geschichte - S. 123

1869 - Mainz : Kunze
123 Aus den Geschlechtern (gsuteh wählt sich der König 300 Senatoren, aus jeder Zeus einen. Der Senat versammelt sich nur auf den Ruf des Königs und gibt Antwort auf die Fragen (rogation68), die ihm dieser vorlegt, mit Ja oder mit Nein. Be- folgt der König den Rath des Senates nicht, so hat dieser kein Mittel, seinen Willen durchzusetzen. Der König regierte nach herkömmlichen Gesetzen. Wollte er ein Gesetz ändern oder ein neues einführen, so berief er die ge- sammte waffenfähige Mannschaft des Patriciats, die dann nach Curien über die Vorschläge entweder bejahend oder verneinend abstimmten (comitia curiata). Wenn der König starb, so siel die Staatsgewalt an das Patriciat zurück. Die Wahl eines neuen Königs wurde durch die Curien vollzogen und durch einen wahrscheinlich vom Senate*) ernannten Jnterrex geleitet. Bedeutung obiger Gliederung für das Agrar- wes eu. Das Land war in dreißig Theile zerschnitten, deren eins auf jede Curie siel. Das Loos der Curie zerfiel wieder in zehn Theile, wovon einer auf jede gens kam. Bedeutung in militärischer Hinsicht. Aus jeder geu8 wurde 1 Reiter und Io Fußsoldaten genommen, so daß das älteste römische Heer aus 3oo Reitern (celeres) und 3000 Fuß- soldaten (milites, Tausendgäuger) bestand. Außer diesen Vollbürgern gab es noch zwei andere Klassen der Bevölkerung, die Clienten und die Plebejer**). Die Clienten waren wahrscheinlich die ursprünglichen von den er- obernden Latinern unterjochten Landesbewohner. Der Client war unmündig und unter den Schutz eines Patriciers gestellt, der ihn als Patron vor Gericht und in allen übrigen staatsbürgerlichen Beziehungen zu vertreten hatte. Er trieb gewöhnlich, wie der Freigelassene, ein Gewerbe, führte einen Kramladen oder saß als Erbpächter auf den Grundstücken der Patricier. Er mußte dem Herrn in Allem hold und gewärtig sein, seine Ehre fördern, ihm in jeder Geldverlegenheit aushelfen, bei der Ausstattung der Töchter, bei der Loskausung aus der Gefangenschaft u. s. w. Einen dritten Bestandtheil bildeten die Plebejer (s. Ancus Martius). Sie wohnten meist auf dem Lande und waren freie, *) Siehe darüber Peter, Gesch. Roms, I. p. Gl, 2. Aufl. **) Plebs (pleo) — ot nouot,

10. Alte Geschichte - S. 187

1869 - Mainz : Kunze
Iii. Rom als Kaiserreich. 30 v. Ehr. — 476 n. Chr» Erste Abteilung. Von Augustus bis auf die Thronbesteigung Diocletians und die Theilung der Reichsverwaltung (30 — 284). Erster Abschnitt. Von Augustus bis zum Tode des M. Aurelius 30 bis 180 n. Chr. 1. Augustus (30 ü. Chr. — 14. n. Chr.). a. Die Verhältnisse im Innern. Augustus (Octavian) benutzt vorsichtig die Ermattung und Entartung des Volkes, um seine monarchische Stellung zu befestigen, indem er die verschiedenen Aemter und Würden in seiner Person ver- einigt, im Uebrigen die republikanischen Namen und Formen schont. Bei der Verfassung, die Augustus dem Staate gab, waren im Allgemeinen die Einrichtungen des I. Cäsar Vorbild und maßgebend. Im Jahre 29 ward er bleibend Imperator (impe- rator perpetuus), eine Würde, vermöge deren er über alle Heere und Flotten commandirte, 28 Princeps des Senates, dessen Lei- tung ihm als solchem zufiel, ein anspruchsloser Titel, in dem die kaiserliche Gewalt enthalten war, 27 erhält er den Titel Augustus, 23 die tribunicische Gewalt ans Lebenszeit, 19 die censorische Ge- walt auf 5 Jahre, die Consulargewalt auf Lebenszeit, 12 die Würde des pontifex maximus. Bedeutung der Hofämter: Prae- lectus urbi, praefectus praetorio. Consilium principis, ein Ausschuß von Senatoren, ein engerer Rath, worin die wichtigsten Staatsangelegenheiten berathen wurden.
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