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1. Die Weltgeschichte - S. 166

1835 - Mainz : Kupferberg
166 Französische Re volutions kriege. Kosziu Sko. n.c.g.mit Belgien frei werden, zu den Oesterreichern. Uebcrall die Verbündeten im Vortheile, und im Innern Frankreichs die Vendee, Bretagne (Wimpfen), Toulon, Marseille und Lyon gegen den Convent im Aufruhr. Daher durch die Jakobiner die Sch recken s regi e run g ; allgemeines Aufgebot in Masse; ganz Frankreich ein Feld - und Waffenlagcr unter Carnot. Darauf Siege der Franzosen gegen die im Innern Empörten unter gräßlicher Rache; eben so in Belgien durch Iiouchard und Jourdan, am Oberrhein durch Pickegru und Iiocle j indessen sättigt sich die Revolution durch ihre Blntgerichte 1794. überall in Frankreich; ihre Häupter stürzen sich selbst; Ende des Terrorismus. In den Niederlanden siegt Pickegru bei Tournal, und 1795. ^onrdan bei Fleums; Holland wird erobert — batavische Republik, verbunden mit Frankreich. Am Oberrhein müssen die Preussen, nach ihrem Siege bei Kaiserslautern, weichen,— Frieden zu Basel zwischen Preussen und Frank- reich (das nördliche Deutschland neutral), etwas später mit Spanien ( St. Domingo an Frankreich ) *). *) Um dieselbe Zeit blutige Auftritte in Pvlen: »ach dem russisch» türkischen Kriege ( 1787—1792) suchte Katharina Ii. ihren Einfluß in Polen durch eine Conföderatiou der unzufriedenen Polen zu Targowih geltend zu machen; eine russische Armee dringt ein; die Polen unter Thaddäus Kosziusko müssen weichen. Auch eine preussische Armee, mit Katharina einverstanden, rückt unter Möllendorf 1793 in Polen ein, und bald darauf erfolgt die zweite Theilung Polens. Aber die Erbitterung der Polen bricht schon 1794 aus. Kosziusko Ober- feldherr. Die Russen aus Warschau vertrieben, vereinen sich mit den unter ihrem König eindringenden Preussen. Sieg der Verbündeten bei Raffka. Warschau vergebens belagert. Auch Oesterreich schickt eine Armee. Kosziusko bei Maciejowiee von den Russen unter Fersen geschlagen und gefangen. Suwarvv erstürmt Prag a; Warschau kapi- tulirt, — dritte Theilung Polens 1795; der König Poniatowsky legt seine Würde nieder (Rußland gewinnt 2000 Quadratmeilen, Preus- fen 990 Quadratmeilen und Oesterreich 834 Quadratmeilen). Katharina stirbt im folgenden Jahre; ihr folgt ihr Sohn Paul I (1796—1801). Auch Friedrich Wilhelm Ii. von Preussen stirbt im November 1797, und ihm folgt sein Sohn Friedrich Wilhelm Hl

2. Neuere Geschichte - S. 87

1869 - Mainz : Kunze
87 Europäische Ereignisse Mischen dem spanischen Erbfolgeäriege und den schlesischen Kriegen. 1. Der im Bunde mit Venedig (denen von den Osmanen 1715 Morea entrissen worden war) unternommene Türken- krieg 1716—1718 führte Oesterreich unter des Prinzen Eugen Leitung von Sieg zu Sieg (bei Peterwardein 1716, Belgrad 1717) und zuletzt im Frieden von Passaro- witz 1718 zum Besitz des Banats, eines Theiles von^is Serbien mit Belgrad, von Croatien, Bosnien imb der Walachei. Für den Verlust Moreas wurde Venedig durch albanische und dalmatinische Plätze entschädigt. 2. Die Friedensstörung Spaniens (Philipp V, seine zweite Gemahlin Elisabeth Farnese von Parma, der Car- dinal Alberoni), das während des Türkenkrieges 1717 Sardinien, 1718 Sieilien angrisf, führte 1718 zur Qua- druple-Allianz d. h. einem zur Aufrechterhaltung desl?i8 Utrechter Friedens geschlosserten Bündniß des Kaisers, Eng- lands, Frankreichs, Hollands. Vertauschung Siciliens mit Sardinien; Don Carlos, Sohn des spanischen Königspaares, erhält die Anwartschaft auf die Herzogthümer Parma und Piacenza, sowie aus Toskana, auf welche seine Mutter Erbansprüche hatte. 3. Der polnische Erbfolgekrieg 1733—1735 nach 1733-1735 dem Tode Augusts Ii von Polen zwischen dem Kaiser, dem Reich und Rußland, die für die Wahl Augusts Iii von Sachsen auftraten, einer —, Frankreich, Spanien und Sar- dinien, die für die Rechte des fast einstimmig gewählten Stanislaus Lesezinskm) kämpften, andererseits. Der Schau- platz dieses fast ereignislosen, für beit an tüchtigen Truppen und Geld armen Kaiser im ganzen unglücklichen Krieges am Rhein und in Italien; die greisen Feldherrn Eugen mtb Villars noch einmal als Gegner. Der Wiener Frieden: der Kaiser verliert Neapel mit Sieilien gegen Parma und Piacenza an den Jnfanten Don Carlos; Frankreich erkennt die pragmatische Sanction (s. Nr. 4.) an und erhält die Anwartschaft auf das alte deutsche Land Lothringen, das für seine Lebenszeit zunächst Stanis- laus Lesezinski (h 1766) statt der polnischen Krone be- *) Er führte noch immer den Königstitel und war der Schwiegervater Ludwigs Xv von Frankreich.

3. Erdkunde - S. 162

1900 - Freiburg im Breisgau : Herder
— 162 — oft an 500 000 Menschen selbst aus den fernsten Gegenden Asiens zusammenströmen. — Tula mit 111 000 E. hat die größten Waffen- und Metallwarenfabriken, das „russische Birmingham". — Woronesch am Don (84000 E.) betreibt lebhasten Handel. — Archangelsk mit 21 000 E., unfern der Dwinamündung ge- legen, ist für Ausfuhr von Schiffsbauholz wichtig. 2. Kleinrußland (die Ukraine). K i j e w am Dnjepr (247 000 E.) ist Mittelpunkt der Rübenznckerindustrie. Uuiversität. — Charkow (175 000 E.) hat blühenden Handel, besonders mit Getreide und Wolle. Universität. 3. Südrußland, das ehemals türkische Gebiet am Schwarzen Meere. Kischinew (109 000 E.) im Bezirk des Wein- und Tabak- baues. — Odessa, unweit der Mündung des Dnjeftr (405 000 E.), ist die bedeutendste russische Handelsstadt am Schwarzen Meere, Stapel- Platz und Hanptaussuhrort für Getreide. Universität. — Nikolajew (92 000 E.) ist die Hauptstation für die russische Kriegsflotte im Schwarzen Meere. In der Nähe viele deutsche Kolonien. 4. Westrußland. Wilna (160000 E.) ist die bedeutendste Stadt Litauens. 5. Das Königreich Polen. Die Hauptstadt Warschau an der Weichsel (638 000 E.) ist Mittelpunkt der Gewerbethätigkeit und des Handels Polens. Festung. Russische Universität. — Lodz (mit Vor- orten 315 000 E.) hat sehr bedeutende Leinen- und Baumwollindustrie. 6. Die Ostseeprovinzen. St. Petersburg an der Newa- Mündung (mit Vororten 1 267 000 E.), die von Peter dem Großen gegründete, großartig angelegte neue Hauptstadt, ist der erste Handels- platz Rußlands. Universität. — Der Kriegshafen Kronstadt (60 000 E.) ist die Schutzfestung für Petersburg. — Dorpat, rusf. Jurjew (42 000 E.) mit (ehemals deutscher) Universität. — Reval (65000 E.) ist ein lebhafter Handelsplatz am Finnischen Meerbusen. — Riga an der Dünamündung (mit Vororten 283 000 E.) ist die zweite russische Handelsstadt an der Ostsee, wichtig als Stapelplatz und Ausfuhrort für Holz, Getreide, Hanf und Flachs. — Libau (65 000 E.), aufblühende Hafenstadt.

4. Alte Geschichte - S. 53

1872 - Mainz : Kunze
53 ifyen: überfd^reitet den 33o§poro3 und die 2)onau auf einer ©$iff= brücfe, bereu ^eraadfjung er den griedfjifchett Sdjrannen anoertraut; $ifttdu§ oon ^itet rettet sie gegen Mtiabes, der Dorf erlägt, burdf) ihren Slbbrudf) der ©riec^ennjett die ^reifjeit gurucfjugeben. Sftach fehleren Verluften, ofjne Erfolg, !aum gerettet, Jejjrt £)ariu§ aus> dem pfablo^unrmrthlichen Sande jurücf: boch roerben die raic^tigften Sßunfte be3 europäifchen Uferä, 33t)$an$, £)ori3fo§, die Heb er3 ganggpunfte an den Sßafferftra^en bes $Bo§poro3 und Hellespont befefct und behauptet, eine 3ftefogno§cierung§faf)rt gegen Sßeften angeorbnet. Drganif ation be3 Gleich s> burd(j Sdariuä. £>auptftdbte ftnb ©ufa, $ßerfepoli§ (^önig§gräber ^pafargabä), (Sfbatana (©ommerreftbenj), Söabqlon. Sie ^ßerjon be3 jionigä, oon dem die glängenbften ^Belohnungen und die furcf)tbarften ©trafen (§autab§ie§en, $reu§igung, 8ebenbig= begraben, 23erftümmelung) auäge^en, ist der attbefierrfc^enbe 9jlittei= punft; glängenbe Hofhaltung und peinliches» Zeremoniell {nqoaxwtiv). Sdte herrfdfjenbe sjtation ftnb die ^erfer, neben ihnen die ‘Sd^eber; die ©ohne der Vornehmen roerben am föniglicöen §ofe erlogen, rco fte „ freiten, Söogenfchiefjen, 2ba^rj)eit fpred^en" (die Religion ^oroafterg, uxfj&t/'i^o^ui §erob.) erlernen. £)a§ 3fteid£j, etraa 100,000 □ m. mit c. 80 Mill. Mengen umfaffenb, in 20 ©atrapien eingekeilt; neben den föniglichen ©tatt^altern be= fielen an Dielen Orten, in ^ßfjönicien, (Sgpern, Marien, ^onien u> f. tü.; eigene Sanbegfürften fort. Tribute und ftarfe 9taturallies ferungen der ^rooin^en. Sföeitoergiüeigteä ^olijeifpftem, die „Slugen und Ohren// ^ Äönigs; $eftungen und perfifd^e S3 efa|ungen an den roicfjtigften fünften (©arbe§, imäitä, den ciltcifchen, den fqrifcfien Sporen, ©a$a, Memphis :c.); grofje ©trafje durch ba§ gange 3fteic£) mit Kurieren »on ©tation gu ©tation, ftehenbestruppenmacht (die 10000 „Unfterblidfjen''); Münzeinheit (der S^areifoö); 51 cf er bau den Werfern 9fteligion§= gefe£, t>on3)arius> durch Kanäle (9lilfanal) und ©tragen beförbert. B. per ^ufauunenfior?. 1) £)er ionifche Slufftanb (500—494). £)ie erfte 3sers600 anlaffung ju dem rdeltgefd^ic^ttid^en 3ufammenft°fc ^er ^or:: baren= und Hettenenmelt fnüpft fidh an den tarnen der Hiftiaioä »on Milet, melcf)er burdf) Erhaltung der £)onaubrücfe die ©e= fa^r der Vernichtung oon dem perfifchen äfteidpäheere abgeroenbet

5. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. 54

1904 - Cöthen : Schulze
— 54 — Feind. Von nun an begann Leopold L den Angriffskrieg. Die „heilige Liga" zwischen dem Papste, Venedig, Polen und dem Kaiser beschloß, die Türken nicht bloß an der Donau anzugreifen. Im Jahre 1686 fiel Ofen, hier kämpften auch Brandenburger urti> Sachsen. Das Blutbad von Eperies (1687) räumte unter dem ungarischen Adel auf; doch suchte unmittelbar darauf Österreich durch politische und religiöse Zugeständnisse die Ungarn zu versöhnen, während ein ungarischer Reichstag (1688) sich für das erbliche Regiment der Habsburger in Ungarn erklärte. In demselben Jahre trat auch Siebenbürgen unter österreichische Oberhoheit. Max Emanuel von Bayern nahm im gleichen Jahre Belgrad. Deutsche Truppen drangen (1688 und 1689) bis tief nach Serbien hinein. Dann kam noch einmal ein Rückschlag. Die Türken gewannen (1690) das wichtige Belgrad wieder. Mit Mühe wurden sie das Jahr darauf bei Salankemen bei Belgrad von Ludwig von Baden zurückgehalten. Nach einer lässigeren Kriegsführung auch von feiten der Kaiserlichen, die von 1695—1697 von Friedrich August (dem Starken) von Sachsen befehligt wurden, drohte ein erneuter Ansturm der Türken die Eroberungen rückgängig zu machen; doch der tapfere und geniale Prinz Eugen von Savoyen griff sie bei Zenta an der Theiß in dem Augenblicke an, da ein Teil derselben schon über den Fluß gegangen war. Der Sieg war entscheidend. Der Friede von Karlowitz (1699) machte die Österreicher zu Herren von Siebenbürgen, Ungarn und Slavonien; nur das Banat blieb noch türkisch. Auch Polen und Venedig bekamen ansehnliche Gebiete. Österreich wuchs durch diese Erfolge zu einer europäischen Großmacht heran; je mehr es freilich den Schwerpunkt seiner Politik nach dem Osten verlegte, desto mehr wuchs es aus Deutschland heraus. ume Erb- Roch einmal wurde Kaiser Leopold I. in einen Krieg mit . 1701-1714 »Frankreich verwickelt, in den spanischen Erbfolge krieg (1701 bis 1714). Der schon lange erwartete Tod Karls Ii. von Spanien, des letzten Regenten der spanisch-habsburgischen Linie, trat endlich am 1. November 1700 ein, und damit wurde eine Erbschaft von gewaltigem Umfange frei: außer Spanien halb Italien, die spanischen Niederlande und der große Kolonialbesitz. Kein Wunder, daß Gesamteuropa um des europäischen Gleichgewichts willen ein Interesse an der Frage hatte, was aus dem Erbe werden sollte. Die

6. Quellensätze zu den staatlichen Zuständen - S. 301

1904 - Cöthen : Schulze
— 301 — 86b. (1648.) Später sollen Reichstage gehalten werden, so oft der Nutzen oder die Nothdnrft des Reiches dies erfordert. Friede von Osnabrück, Art Viii, § 3. 86 c. (1687. Die Stadt Regensburg bittet um Herabsetzung des ehemaligen Reichsanschlages; das geschieht mit desto größerem Vertrauen,) als dieselbe (die Reichsstände) bey so lang schon continuirendem Reichstage hiesiger Stadt schlechten Zustands halber, selbsten hohe Zeugen seyn können. Vitr. illustr. Tom. I, S. 1016 oben. — 86 d. (1711.) Ferner sollen und wollen Wir (Karl Vi.), wann dermahleins der Reichstag cessiren (aufhören) solte, wenigst alle 10 Jahre und so offt es die Sicherheit und Zustand des Reichs, oder einiger Crayßen Nothdurfft erfordert, mit Consens der Churfürsten, oder da Uns die Churfürsten darum anlangen und erinnern, einen allgemeinen Reichs-Tag innerhalb des Reichs teutscher Nation halten, und also Uns mit denenselben jedesmahl vor der Ausschreibung so wohl der eigentlichen Zeit als der Wahlstatt (Mahlstatt) vergleichen . . . Wahlkapitulation Karls Vi. Art. Xiii. 87 a. (1527. Reichsabschied von Regensburg. Es handelt sich Berufung, vor allem um die Türkengefahr. — § 11 und 12:). Und als . . . Herr Ulrich Graff zu Helffenstein, und Herr Sigmund Ludwig, Herr zu Pohlen, ... bey Uns den Bottschafften etlicher Articul halben Antragens gethan haben. Und erstlich dieweil sie vernehmen, daß wir zum Abschied dieses Versammlungs-Tags zu greiffen Willens wären, ... ihr Begehren und Gesinnen, daß in Betrachtung dieser schweren . . . Sachen . . dieser Tag biß auf Martini nechstkünfftig erstreckt, und wieder allher gen Regenspurg erneut und sürgenommen würde. . . . Haben wir die Bottschafften, gehabtem Bedacht . . nach, gedachten von Helffenstein und Pohlen die Antwort . . eröffnen lassen: . . . daß dieser Versammlungstag biß auf Martini erstreckt, und wieder ernennt werden solt, 2c. Wüsten wir uns zu erinnern, daß das Austhun und Verkündung eines Reichs-Tags Röm. Kayserlicher Majestät., eignet, und in unser Macht und Gewalt nicht stünde: Welten ihnen aber nicht verhalten, daß wir entschlossen, K. Maj. zu schreiben . ., aus was . . beweglichen Ursachen auf dieser Versammlung . . . nichts fruchtbar § ... hat gehandelt werden mögen, und derhalben in

7. Quellensätze zu den staatlichen Zuständen - S. 306

1904 - Cöthen : Schulze
— 306 — Gleichgewicht zu halten oder dieselben überbieten zu können . . . . Und in der Tat war die Vorzugsstellung der alten Geschlechter gefährdet, wenn der Kaiser mit derselben Leichtigkeit neue Gebiete schaffen könnte, wie er Titel verlieh. Unter denen, welche auf den Reichstagen, wiewohl nur widerstrebend, einen Sitz erhielten, sind, soweit mir bekannt, die Fürsten von Hohenzollern, Eggenberg, Nassau-Hadamar und -Dillenburg, Lobkowitz, Salm, Dietrichstein, Auersberg, Piccolomini . . . Pufendorf, De Statu Imperii Germanici, Cap. Ii, Ix. 90 d. (1745. Wahlkapitulation Franz' I. Der Kaiser verpflichtet sich Articel I, § 5:) . . . Auch keine Fürsten, Graffen und Herren in Fürstl. oder Gräsl. Collegiis an- oder aufnehmen, sie haben sich dann vorhero dazu mit einem Immediat-Fürstenthum, respective Graf- oder Herrschaft gnugfam quali-ficiret, und mit einem Standswürdigen Reichsanschlag ... in einen gewissen Creyß eingelassen . ., und . . neben dem Churfürstlichen, auch dasjenige Collegium und Banck, darinnen sie aufgenommen werden sollen, in die Admission ordentlich gewilliget. Neue Sammlung der Reichsabschiede, Zugabe zum Vierten Teile, S. 2. 91a. (1708. Chursachsen bemüht sich um die Wiederzulassung seiner vier alten Reichstags-Stimmen; dabei heißt es u. a.:) Und daneben nicht zu läugnen ist, daß wegen dieser von neuen ge-scheuckteu Lande und Leuthe, die Herren Söhne des gebohrnen (bei Mühlberg gefangenen) Chur-Fürsten, ein Votum virile bey dem Reiche erlanget, und selbiges zum erstenmahl auf den Reichs-Tage zu Regeufpurg, Anno 1557, führen lassen, welches hernach auf erfolgte unterschiedliche Lands-Theilungen biß auf die fünffte Zahl hinaus extendiret worden, die dem Fürstl. Hauße Sachsen, wegen Ihrer in der Landgrafschafft zu Thüringen, und jenseits Thüringen Walds in Francken, auch in dem Oster-Lande habenden Lande, auch billich zu gönnen sind . . . Faber, Europ. Staats-Cantzley, Bd. Xiii, S. 403. 91b. (Um 1700.) Unter den Fürsten, bei denen das Recht der Erstgeburt in Blüte steht, wird nur der Erstgeborne, welcher die Herrschaft allein innehat, zum Reichstage eingeladen. Pfeffmger, Vitriarius Tom. Iv, S. 299, § 23.

8. Quellensätze zu den staatlichen Zuständen - S. 309

1904 - Cöthen : Schulze
— 309 — oder wie man gewöhnlich sagt: in zwei Bänke sich sondern, in die rheinische und schwäbische. Pufendorf, a. a. 0. cap. Ii, Xiii. 96b. (1653. Beschwerde der Reichsstädte an den Mainzer Kurfürsten; in Sachen der Re- und Correlation der Kollegialbeschlüsse auf den Reichstagen:) Dannenhero auch die fünfftige Re- und Correlationes *) also gleichmäßig angestellt werden möchten, daß mit- und neben denen beeden Höhern Collegien, zur Re- und Correlation Herren Deputirten, auch der Stätte Abgesandten gemeinsam 6 er uff en, der andern beeden Collegien Gutachten und Bedencken angehört, das Stättische gleich daraus eröffnet, und also, mit gesambter Handlung, ein Schluß ... gemacht werden möchte(n). — Daraus erklären die höheren Collegien u. a.: Darbey aber behalten die Chur- und Fürstliche Räthe ihnen . . bevor, daß Ihnen, wie bißhero, also auch ins künfftig, frey stehen . . solle, Ihre Re- und Correlationes, abgesondert des Stättischen Collegii, vorzunehmen, und unter sich, ohne desselben Zuziehung, die streitige Meinung zu vergleichen: nicht der Absicht, daß darumb die Entscheidung (die Majora), zum Nachteil des Stättischen Collegii, gemacht, und dasselbige eben . . schuldig sein solte, solchem Vergleich auch seines Orts statt zu thun; sondern daß dessen Stimme nicht destoweniger hernach in pleno angehöret, und gütlich versucht werden solle: Ob, und wie, selbiges mit deme, was von beyden Höhern Collegiis geschlossen und gut befunden worden, zu einer gleichstimmigen Meinung, möchte gebracht werden können. Pfeffinger, Vitr. 111. Ii. p. 767 f. 96c. (1707. Aus einer Beschreibung der Erhebung des Herzogs von Marlborough in den Reichsfürstenstand:) . . Alldie« weilen aber das Reichs-Stättische Collegium, bey sothaner Marlboroughischen Introduktions-Materie sin Sachen der Einführung Marlb. in den Fürstenstand des Reiches) gleichfals mit fonfurriren wolte, hingegen . . beebe höhere Reichs-Kollegia die . . Concurrentz verweigerten, so wurde die Überbringung in etwas aufgehalten. Besagtes Reichs-Stättifches Collegium setzte sein Fundament auf das Jnstrumentum des westphälischen Friedens (Art. Viii, § 2; vgl. Sz. 107b), in welchem . . versehen, daß sowohl auf All- J) Vgl. unten Sz. 101a.

9. Quellensätze zu den staatlichen Zuständen - S. 311

1904 - Cöthen : Schulze
— 311 — ist Uns zwar ausser deme biß dahero nichts beständiges von der Sache bekannt, wollen auch nicht zweiffeln, man werde am Kayserlichen Hofe deßfals auf die Rechte der Stände Reflexion machen, und nichts verhengen, wodurch denenselben zu nahe getretten werden möchte. Solte aber, wieder Verhoffen, ermeldter Reichs-Ritterschafft hierunter deferiret (entgegen gekommen), und Chur-Fürsten, und Ständen des Reichs ein Praejuditz zugezogen werden, seyn wir, unsers Orts, mit E. Ld. und übrigen Mitständen, hierinnen anzustehen, und dem Merck gesamter Hand vorzubiegen, gantz geneigt und erbietig . . . Pfeffinger, Vitriarius, Tom. Iv, S. 320b u. 321a. 97 c. (1687. 10. Sept. Der Churfürst von der Pfalz schreibt an den Erzbischof von Mainz, der im Bunde mit dem Kaiser der Reichsritterschaft gern Sitz und Stimme auf dem Reichstage verschaffen wollte:) Wir haben aus E. Ld. freundlichen Schreiben, vom 6. verwichenen Monats Augusti, und dero an uns abgeschickten Cämmerers . . . vernommen, was Sie ihm, wegen der unmittelbahren Reichs-Ritterfchafft Angelegenheit, in Sachen des nachgesuchten Sitz- und Stimmrechts auf Reichs- und Craiß-Tägen, bey uns anzubringen auffgegeben; Wiewohl wir nun dem Reichs-Adel seine Conservation unsers Orts wohl gönnen mögen; Nachdeme jedoch dieses eine Sache, worüber von I. K. Maj. uns annoch nichts zukommen, und wir allenfals vorhero mit unsern Agnaten, nicht weniger andern benachbarten Chur- und Fürsten des Reichs, zu communiciren; Als haben wir uns auch gegen ... E. L. Abgeordneten . . . erklähret. . . Ebenda, S. 323a. 97 d. (1686. Aus dem Schreiben der Städte an den Kaiser in dieser Angelegenheit:) Für das erste ist aus denen . . Reichs-Abschieden . . . bekant, daß die löbliche freye Reichs-Ritterschafft, in Francken, Schwaben, und am Rheinstrohm, nunmehro über die anderthalb hundert Jahr, weder von der Kays. Majest. zu denen Reichs-Tägen, als Reichsstände, noch auch von denen Crayß-aus-schreibenden Fürsten, zu denen Gsrayß-Conventen, als Crayß-Stände, beruften worden.... Ebenda, S. 323b und 324a. 98a. (1529. Vertrag zwischen Chur-Mainz und Chur-Sachsen, wegen der Umfrage [bet Reichsüersamntlungen]:) . . . Wo aber in grossen oder kleinen Ausschüssen, niemands von des Ertz-Bischoffs zu Mainz wegen, erschiene, oder zugegen wäre, damit

10. Quellensätze zu den staatlichen Zuständen - S. 321

1904 - Cöthen : Schulze
— 321 — Hertzog Johannsen, und Hertzog Sigismunden Augusten, also und dergestalt, daß gemelter Unser . . Sohn, Hertzog Johans, als der Ältere, Regierender Landes-Fürst seyn, und, zu solcherpraerogativ (Vorrecht), in allen Briefen, diesen Stylum gebrauchen solle: Vor Uns, und Unsern freundlichen lieben Bruder, Hertzog Sigismunden Augusten etc. . . . Art. X: Unsern Jüngsten Sohn, Hertzog Sigismunden Augusten, als des Leibes halber etwas blöd . . ., setzen Wir zum Erben ein, in nachfolgende Ämpter, und Stadt: Strölitz, die Commenturey Miro und Jvenack, doch daß Er, zu seinem Fürstlichen Unterhalt, allein besitze, genieße und gebrauche, die Ampt-Nutzungen, wie die Nahmen haben mögen . . . nichts außgeschloßen, ohne die Landes-Fürstliche Hoheit, Obrigkeit, und Herrschung über die von der Ritterschafft (darunter Wir die Jurisdiction, Roß-Dienste und Nachfolge: auch Ausschreibung der Land- und Muster-Tage: Anlage der Land-Steurn: Regal der Müntz: Bestellung des Hoff-Gerichts: Universität: und Kirchen-Belehnung im Lande: Außgebung der Geleits-Brieffe: Bewilligung über die Leib-Gedinge: Verpfändung oder Verkauffung der Lehen-Güther: Confirmation der Städte, und anderer Gemeinen Innungen oder Zünfften: Privilegien, Freyheiten und Gerechtigkeiten: und was dergleichen ist, gemeinet und begriffen haben wollen, und welche alle Unserm ältesten Sohn, Hertzog Johansen, als dem Regierenden Landes-Fürsten, allein zustehen sollen) . . . und darzu zugleich, aus Unsers ältesten Sohns Cammer, zu desto besserm Außkommen, sechs tausend Gülden, . . . haben und bekommen soll . . . Ebenda, S. 121. 111c. (1624. 30. Sept. Aus dem Testament des Grafen Hermann von Wied:) So wollen Wir demnach Unsere liebe Söhne ... zu Unsern . . . Erben . . eingesetzt haben, doch also . . ., daß . . . Unsere Söhne nicht zugleich, sondern Unser Ältester Sohn, Fridericus, da Er es . . . erleben wird, sonsten aber der Ältere Ihm folgender Bruder, Unser Sohn N. N., auch also consequenter jederzeit der älteste im Leben verbleibender Sohn . . . Uns succediren, und erben . . .; Unsere andere Söhne aber . . sich mit all solchem Deputat, was Ihnen, vermög dieser Unser Disposition ... zugelegt und angewiesen wird, sich begnügen lassen . . solle ... — Ebenda, S. 128. 111 d. S. Sz. 91b. Arndt, Ouellensätze. (Blume, Quellensätze Tv). 21
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