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1. Die Weltgeschichte - S. 166

1835 - Mainz : Kupferberg
166 Französische Re volutions kriege. Kosziu Sko. n.c.g.mit Belgien frei werden, zu den Oesterreichern. Uebcrall die Verbündeten im Vortheile, und im Innern Frankreichs die Vendee, Bretagne (Wimpfen), Toulon, Marseille und Lyon gegen den Convent im Aufruhr. Daher durch die Jakobiner die Sch recken s regi e run g ; allgemeines Aufgebot in Masse; ganz Frankreich ein Feld - und Waffenlagcr unter Carnot. Darauf Siege der Franzosen gegen die im Innern Empörten unter gräßlicher Rache; eben so in Belgien durch Iiouchard und Jourdan, am Oberrhein durch Pickegru und Iiocle j indessen sättigt sich die Revolution durch ihre Blntgerichte 1794. überall in Frankreich; ihre Häupter stürzen sich selbst; Ende des Terrorismus. In den Niederlanden siegt Pickegru bei Tournal, und 1795. ^onrdan bei Fleums; Holland wird erobert — batavische Republik, verbunden mit Frankreich. Am Oberrhein müssen die Preussen, nach ihrem Siege bei Kaiserslautern, weichen,— Frieden zu Basel zwischen Preussen und Frank- reich (das nördliche Deutschland neutral), etwas später mit Spanien ( St. Domingo an Frankreich ) *). *) Um dieselbe Zeit blutige Auftritte in Pvlen: »ach dem russisch» türkischen Kriege ( 1787—1792) suchte Katharina Ii. ihren Einfluß in Polen durch eine Conföderatiou der unzufriedenen Polen zu Targowih geltend zu machen; eine russische Armee dringt ein; die Polen unter Thaddäus Kosziusko müssen weichen. Auch eine preussische Armee, mit Katharina einverstanden, rückt unter Möllendorf 1793 in Polen ein, und bald darauf erfolgt die zweite Theilung Polens. Aber die Erbitterung der Polen bricht schon 1794 aus. Kosziusko Ober- feldherr. Die Russen aus Warschau vertrieben, vereinen sich mit den unter ihrem König eindringenden Preussen. Sieg der Verbündeten bei Raffka. Warschau vergebens belagert. Auch Oesterreich schickt eine Armee. Kosziusko bei Maciejowiee von den Russen unter Fersen geschlagen und gefangen. Suwarvv erstürmt Prag a; Warschau kapi- tulirt, — dritte Theilung Polens 1795; der König Poniatowsky legt seine Würde nieder (Rußland gewinnt 2000 Quadratmeilen, Preus- fen 990 Quadratmeilen und Oesterreich 834 Quadratmeilen). Katharina stirbt im folgenden Jahre; ihr folgt ihr Sohn Paul I (1796—1801). Auch Friedrich Wilhelm Ii. von Preussen stirbt im November 1797, und ihm folgt sein Sohn Friedrich Wilhelm Hl

2. Neuere Geschichte - S. 87

1869 - Mainz : Kunze
87 Europäische Ereignisse Mischen dem spanischen Erbfolgeäriege und den schlesischen Kriegen. 1. Der im Bunde mit Venedig (denen von den Osmanen 1715 Morea entrissen worden war) unternommene Türken- krieg 1716—1718 führte Oesterreich unter des Prinzen Eugen Leitung von Sieg zu Sieg (bei Peterwardein 1716, Belgrad 1717) und zuletzt im Frieden von Passaro- witz 1718 zum Besitz des Banats, eines Theiles von^is Serbien mit Belgrad, von Croatien, Bosnien imb der Walachei. Für den Verlust Moreas wurde Venedig durch albanische und dalmatinische Plätze entschädigt. 2. Die Friedensstörung Spaniens (Philipp V, seine zweite Gemahlin Elisabeth Farnese von Parma, der Car- dinal Alberoni), das während des Türkenkrieges 1717 Sardinien, 1718 Sieilien angrisf, führte 1718 zur Qua- druple-Allianz d. h. einem zur Aufrechterhaltung desl?i8 Utrechter Friedens geschlosserten Bündniß des Kaisers, Eng- lands, Frankreichs, Hollands. Vertauschung Siciliens mit Sardinien; Don Carlos, Sohn des spanischen Königspaares, erhält die Anwartschaft auf die Herzogthümer Parma und Piacenza, sowie aus Toskana, auf welche seine Mutter Erbansprüche hatte. 3. Der polnische Erbfolgekrieg 1733—1735 nach 1733-1735 dem Tode Augusts Ii von Polen zwischen dem Kaiser, dem Reich und Rußland, die für die Wahl Augusts Iii von Sachsen auftraten, einer —, Frankreich, Spanien und Sar- dinien, die für die Rechte des fast einstimmig gewählten Stanislaus Lesezinskm) kämpften, andererseits. Der Schau- platz dieses fast ereignislosen, für beit an tüchtigen Truppen und Geld armen Kaiser im ganzen unglücklichen Krieges am Rhein und in Italien; die greisen Feldherrn Eugen mtb Villars noch einmal als Gegner. Der Wiener Frieden: der Kaiser verliert Neapel mit Sieilien gegen Parma und Piacenza an den Jnfanten Don Carlos; Frankreich erkennt die pragmatische Sanction (s. Nr. 4.) an und erhält die Anwartschaft auf das alte deutsche Land Lothringen, das für seine Lebenszeit zunächst Stanis- laus Lesezinski (h 1766) statt der polnischen Krone be- *) Er führte noch immer den Königstitel und war der Schwiegervater Ludwigs Xv von Frankreich.

3. Neuere Geschichte - S. 104

1869 - Mainz : Kunze
104 Hanptursachen der französischen Revolution. Die Erklärung dieses welterschütterndeu und eine neue Zeit- periode einleitenden Ereignisses, das zugleich nach Innen und Außen zerstörend wirkt, liegt in dem kranken Gesammtzustand des französischen Staats- und Volkslebens. Hauptseiten des Ver- derbens sind folgende: 1. Die sittliche Unwürdigkeit und Unfähigkeit Ludwigs Xv, dessen mehr als halbhundertjährige Regierung (1715—1774, bis 1723 unter der Regentschaft des Herzogs von Orleans) das Königthum herabwürdigte, die Sitten der höheren Stä ude vergiftete.'' Sein edler Enkel und Nachfolger Ludwig Xvi, *) das sittliche Gegenbild seines Großvaters, aber ohne die nöthige Kraft, Einsicht und Bildung, vermochte den Sturz nicht aufzuhalten. 2. Das Sinken der äußeren Macht Frankreichs und feinet Kriegsruhms im 1 3. Jahrhundert erregten Un- zufriedenheit und machte die Regierung ilnpopulär. Auch der Truppen ist dieselbe Beim Ausbruch der Revolution uic£)t gewiß. 3. Die Überspannung der königlichen Gewalt und die Unter- drückung der altstäudischeu Freiheiten blieb nur während Ludwigs Xiv kräftiger und lange Zeit so glänzender Regierung ohne Widerstand. Er erwacht mit der Schwäche von Oben. Die Opposition der 15 Parlamente, der höchsten Gerichtshöfe des Landes und Ver- treter der aiteit feudalen Rechte. 4. Die maßlosen und zum Theil die Grundlagen von Kirche nnb Staat untergrabenden Angriffe der Literatur, gegen Krone, Adel und Elerus zugleich gerichtet; — Voltaire, Diderot, d' A l e m bert (die Eneyclopädie) Rousseau, der für englische Zustände begeisterte Montesquieu. Ihr Kampf gegen den Jesuitenorden, dessen Aufhebung durch C l e m e lt s Xiv (Gangauelli) 1773. 5. Not Hst and der großen Masse der ländlichen Bevölkerung des Landes; % des Grundbesitzes in den Händen des Adels, Elerus und großer Capitalisten, verpachtet au abhängige, gedrückte Meier; nur 'ch im Besitz kleiner, meist verarmter Bauern. Mangel eines ländlichen Mittelstaudes; Haß des Volkes gegen den meist in der Hauptstadt lebenden Adel**). Bei dem im allgemeinen geringen *) Ludwigs Xv Sohn, bei Dauphin Ludwig, war schau 1765 gestorben. **) Mit rühmlicher Ausnahme einzelner Provinzen, (namentlich Vendee, Niederpoiton, Niederbretagne, Guhenne) in denen der Adel nach alter Weise auf seinen Gütern saß und mit dem Bauernstand in schöner Eintracht lebte.

4. Erdkunde - S. 162

1900 - Freiburg im Breisgau : Herder
— 162 — oft an 500 000 Menschen selbst aus den fernsten Gegenden Asiens zusammenströmen. — Tula mit 111 000 E. hat die größten Waffen- und Metallwarenfabriken, das „russische Birmingham". — Woronesch am Don (84000 E.) betreibt lebhasten Handel. — Archangelsk mit 21 000 E., unfern der Dwinamündung ge- legen, ist für Ausfuhr von Schiffsbauholz wichtig. 2. Kleinrußland (die Ukraine). K i j e w am Dnjepr (247 000 E.) ist Mittelpunkt der Rübenznckerindustrie. Uuiversität. — Charkow (175 000 E.) hat blühenden Handel, besonders mit Getreide und Wolle. Universität. 3. Südrußland, das ehemals türkische Gebiet am Schwarzen Meere. Kischinew (109 000 E.) im Bezirk des Wein- und Tabak- baues. — Odessa, unweit der Mündung des Dnjeftr (405 000 E.), ist die bedeutendste russische Handelsstadt am Schwarzen Meere, Stapel- Platz und Hanptaussuhrort für Getreide. Universität. — Nikolajew (92 000 E.) ist die Hauptstation für die russische Kriegsflotte im Schwarzen Meere. In der Nähe viele deutsche Kolonien. 4. Westrußland. Wilna (160000 E.) ist die bedeutendste Stadt Litauens. 5. Das Königreich Polen. Die Hauptstadt Warschau an der Weichsel (638 000 E.) ist Mittelpunkt der Gewerbethätigkeit und des Handels Polens. Festung. Russische Universität. — Lodz (mit Vor- orten 315 000 E.) hat sehr bedeutende Leinen- und Baumwollindustrie. 6. Die Ostseeprovinzen. St. Petersburg an der Newa- Mündung (mit Vororten 1 267 000 E.), die von Peter dem Großen gegründete, großartig angelegte neue Hauptstadt, ist der erste Handels- platz Rußlands. Universität. — Der Kriegshafen Kronstadt (60 000 E.) ist die Schutzfestung für Petersburg. — Dorpat, rusf. Jurjew (42 000 E.) mit (ehemals deutscher) Universität. — Reval (65000 E.) ist ein lebhafter Handelsplatz am Finnischen Meerbusen. — Riga an der Dünamündung (mit Vororten 283 000 E.) ist die zweite russische Handelsstadt an der Ostsee, wichtig als Stapelplatz und Ausfuhrort für Holz, Getreide, Hanf und Flachs. — Libau (65 000 E.), aufblühende Hafenstadt.

5. Alte Geschichte - S. 134

1872 - Mainz : Kunze
für ©onberintereffen §u fein, sie erhielten benßfyaraftereiner Rationalderfammlung und ifjre 23efd)lüffe tarnen an ©ültig» feit benen der (Senturiatcomitien gleidf). £ßenn ba§ ©efetj den ^ßlebii^ eiten allgemeine ©ültigfeit jufcfjreibt, fo ftehte ftd^ geraij? das> $er= pltnifs faftifdf) fo, ba£ die 3uftimmung be3 ©enateä, der mit den rorfit^enben (Sonfuln die (Srecutioe fjatte, niefjt §at umgangen rt>er= den fönnen und die Tribunen im eigenen ^ntereffe i^re Rogationen ex auctoritate senatus, beffen ©i&ungen fte feit biefer 3eit 0*>ne 3rceifel beijurdoljnen pflegten, an die £ributcomitien Brauten. Sson der 23eftatigung der pebtöciten burd^ die ßenturien fdjeint in dem $oraäifd&*t>alertf<$en ©efe£ 9fäd&t3 enthalten geraefen ju fein; aber fte ist geroifs in beit meiften gälten erforberlidf) geroefen. 444 Rogationes Canuleiae: 1) ut conubia plebei cum patribus essent. 2) ut alterum ex plebe consulem fieri liceret. 1) 3u)ifc§en Plebejern und ^atrigiern fou ba3 (Sonubium ge= ftattet fein. 2) @3 foil geftattet fein, einen (Sonfut au§ der^lebä ju tüd^ten. $)er entfcf)iebenfte ©dfjritt §ur Sserfdfjmelgung der ^ßatrigier und Plebejer gefc^a§ buref) ba3 (Sonubinm. 2)ie Jtinber einer (Sf>e jroifcljen ^atri^iern und Plebejern oerfielen bii^er dem Plebejers ftanbe, nadj) ©tnfüljrung be3 (Jonubtumä folgten sie dem Ssater. Rad) dem leibenfdfjaftlicijften Seiberftanbe gaben die ^Jatri§ier nad), die $auptfdd&Ii<$ den ©inraanb malten, bafs mit dem imperium consulare die ©taatäaufpicien üerbunben und die 5lnftehung der= felben buref) Plebejer gegen baä göttliche Recl)t oerftieße. £>a§ jraeite @efet^ ging in der 33efc^rän!ung buref), bafj an die ©teile der (Sonfuln au3 beit*^ßatrigiern und Plebejern nmljls bare, den (Eonfuln an Rang nicejt gleidj fteljenbe Äriegstribunen (3, 4, jule^t 6) treten füllten (tribuni militares consulari po-testate). 5tnfang§ meift ^atrijier geroäfjlt *). ferner würde üorn Gonfulartribunat ba3 äufterft einflußreiche 2lmt der (Senfur abge= trennt, mit tüeldjcm die (Elaffificirung der 23ürger nad§ bent Vermögen, die lectio senatns, die Anfertigung der Ritters,. 33ürger= und ©teuerliften jc. nerbunben roar. Sdie ©ittenauffidjt (regimen morum disciplinaeque Romanae) entroicfelte fidp erft fpdter auä dem Slmte der (Senforen. 2)ie jroei (Senforen rourben gerodelt in den (Senturiatcomitien; die 2!mts>bauer fünf, feit 434 anbert^alb 3a$re. £dufig rourben ftatt der Toitdrtribunen Gonfuln ge= rodelt.**) 442-401 nur ^atrijier. Saljre 400 juerft plebejifdje ariti» ©djtoegler 91. ©efd). Iii. p. 113. **) Db Goniuln ober 27iilitärtribunen ju ttäfjlen feien, fjtng »on dem Srmeffen be§ ©enateä ab. $on 414—409 jttmngig Sonfutate und 15 Sjlut-iärtribunate, Sson 408 an roerben die Militär tribunate 3teget. *) ©eit tärtribunen.

6. Alte Geschichte - S. 41

1872 - Mainz : Kunze
41 jeitigt fjatte, Begann er, der Berfuchung jur grannig raiberfteljenb, bag Berfaffunggmerf, bag bte rechte Ükiite gu galten fud^te gmifdhen den S3ebürfntffen beg Bolfg und der hergebrachten ©tellung beg Utbelg; — eine Ütimofratie mit bemofratifcher ©runbtage, berett @runb= gebanfe: jebem jbürger fo niete 3r;ecf)±e §u geraderen, alg feinen Stiftungen an den ©taat entfpräcfje. ©er Anfang eineg neuen po= ßtifdjen ßebeng für Sitten. 1. 25eftanbt 1^eite und (Sintfjeilung beg Bolfg. a. 2)ie Bürger (in der 33tüt£»e§eit beg ©taateä c. 20000 er= mdhfene). Sdag Bürgerrecht bebingt burd) die Slfcftammung aug der rechtmäßigen (Sf>e eineg Bürgerg mit einer Bürgerin. 9htr augnafjmgroeife erhielten ©öf)ne eineg Bürgerg jmit einer 3r:itf)t£)ür= ' gerin (yo&oi) burd) Botfgbefdjluf; bag Bürgerrecht. S)ie Berlei^ung an einen $remben mar fe^r erfdjtoert; in jmei Bolfgoerfammlungen ntinbefteng 600 ©timmen roaren erforbertidh (Srj^onoirjroi). £>ie @rgiej)ung mar mefentlich eine tjäuglidje und prioate. Sder ©taat forgte für öffentliche 9ringfdeuten (yv/uvdoic*), die ^ßri= Datturnpläfce (naxaiarqai) ftanben unter ©taatgauffidjt. Tonbigfeit mit dem 18. Sebengja^re {scprjßog); 2lufnafjme in die ^ratrie, (5in= ttagung in bag X^iag/ixov yga/n/natuov, (Sp^ebeneib, atg niqinoxog in den Befa^ungen der ©ren^feften bienenb. 9ftit 20 ^atjren der Bolfgoerfammlung, mit 30 §u den Remtern gugelaffen, meife ober uöttige Glrntgiefjung beg Bürgeredhteg (dxifxia) konnte megen Unterlaffung der pftitfjtmä^igen ,3af)lungen an den ©taat emtreten. ©int^eitungberbürgerfdhaft in 4 klaffen nad) den eitttünften beg ©ruitbbefifceg, jur Regelung der Besteuerung und beg Ärieggbienfteg: ntvxay.oaio/xldifxvoi (die großen eupatribifdien ©runbbefitjer), Innuq (der minber begüterte 2lbel mit 3—*500 ©djeffet (Ertrag), ^wytxai (die fleinen ©runbbefi^er, mit 300—150 ©Reffet ^afjregertrag), ^Tfg.*) Sie teueren fteuerfrei. £)er erften klaffe liegen noch Xurovqyiui {xoqtjyia, tqi^quq/Ju, yv/xyagiuo/ia) ob. 3u«t regelmäßigen Ärieggbienft raaren die brei erften Staffen üerpftic^tet; nur die beiben erften gum Sfteiterbienft. b. ©dhu^oerraanbte (/uhotxoi, c. 10000 erroadjfene in der Btütfjejeit), I)anbel= und geroerbtreibenbe §rembe, oljne bag 9fted)t *) 5). I). Arbeiter, üoit der Söurjel &e (r(-&>}-pi) jefcen, t^un; bod) tigt. €ui'tiu8 ©r. (Sttytn. 229.

7. Geschichte des Mittelalters - S. 61

1870 - Mainz : Kunze
61 den Erzbischöfen und Bischöfen, endlich gegenüber den fast unabhängigen Reichsstädten und den Handelsansiedlungen der Genuesen, Venetianer und Pisaner an den Küsten. Die Reichsgesetzgebung in den assises du royaume de Jerusalem. Der Seneschall, Connetable und Marschall die ersten Reichs- beamten. Nicht minder unabhängig wie die hohe weltliche und geistliche Aristokratie einer-, die Städte andererseits hielten sich der Krone gegenüber die geistlichen Ritterorden, eine eigeuthümliche Schöpfung der Kreuzzüge, aus einer Verbindung von Ritterthum und Mönchswesen entsprungen, ein Hauptwerkzeug zur Fortsetzung des Kampfes gegen den Halbmond. Der Ritterstand (milites. equites), von größerem Eigen- oder Lehenbesitz und dem hierdurch ermöglichten Reiterdienste ausgehend, durch die Kriegsspiele der Turniere und eigeuthümliche Standessitte weiter ausgebildet erhält seine volle Entwicklung durch die Kreuzzüge, in denen der ritterliche Adel aller christlichen Länder in wechselseitigen Verkehr mit einander tritt und sich als Corporation fühlen lernt. — Stufen des Ritterlebens: Nach der häuslichen und mütterlichen Erziehung des jungen Adlichen bis zum siebenten Jahre und nach der Zeit, die sie als Edelknaben („junkherrelin") am Hofe des Lehnsherrn oder anderer Ritter verlebten: 1. Der Stand der Edelknechte, Knappen (armiger), in den die Ritterbürtigen durch die Wehrhaft- machung zwischen dem 14. und 18. Lebensjahre eiutraten; 2. der Stand der geschlagenen Ritter, in welchen nach ab- gelegtem Gelübde durch den Ritterschlag und die Umgürtung mit dem Schwerte in der Regel int 21. Jahre die Aufnahme stattfand. — Bestandtheile der gewöhnlichen Ritterburg: der (Männer)-Saal, die Kemenate (oder Phiesel-Ga- dem) der Frauen, der Turn (das „Berchfrit), meist nur Verließe, Treppen und Wachtstuben enthaltend. — Seit der Zeit der Kreuzzüge auch Wappen und Geschlechts- namen, sowie die weitere Ausbildung der Turniere; der Adel Hauptträger der Dichtuttg in der Volkssprache. Geistliche Ritterorden: 1. Der Johanniter- Orden oder der Orden des Hospitales von St. Johann, ausgegangen von dem Marien-Hospital, einer Schöpfung

8. Geschichtstabellen - S. 38

1876 - Mainz : Kunze
38 1254 Die Anfänge des rheinischen Städtebundes. 1256 Doppelwahl Alphon s’, Königs von Kastilien, und Richards, Grafen von Cornwallis. 1266 König Manfred (gekrönt 1258) fällt in der Schlacht bei Benevent. 1268 Konradins Niederlage bei Scurcola. Seine Hin- richtung zu Neapel. — Graf Karl von Provence und Anjou, König beider Sicilien. 1270 Siebenter Kreuzzug. Ludwig Ix. f 1282 Sicilianische Vesper. 1291 Akkon, die letzte Besitzung der Christen im Morgenlande, fällt in die Hände der Ungläubigen. 1312 Aufhebung des von Philipp dem Schönen von Frankreich verfolgten Templerordens durch Papst Clemens V. 1226 Der deutsche Orden (Hochmeister Hermann von Salza 1210—1239) wird von Herzog Konrad von Masovien gegen die Preussen zu Hülfe gerufen. 1230—1283 Eroberung Preussens durch den Orden. 1351—1382 Hochmeister Winrich von Kniprode. Blüthezeit des Ordens. 1410 Niederlage des deutschen Ordens bei Tannenberg durch die Polen. 1411 Erster Friede von Thorn. Hochmeister Heinrich Reuss von Plauen. 1466 Zweiter Friede von Thorn. 1525 Säcularisierung Preussens durch den Hochmeister Albrecht von Brandenburg. Yierte Periode. 1273—1291 Rudolf I.; Graf von Habsburg. — Erzbischof Werner von Mainz. Burggraf Friedrich von Nürnberg.

9. Abriss der Geschichte für höhere Knaben- und Mädchenschulen - S. 127

1878 - Mainz : Kunze
erlag er diesem in der großen Schlacht bei Tannenberg, wo der Hochmeister Ulrich von Jnngingen und mit ihm die Blüte der Ritterschaft fiel (1410). Mit Mühe hielt sich Heinrich von Plauen in der Marienburg und hatte nur einer schweren Seuche, die im polnisch-litthauischen Belagerungsheere ausbrach, einen glimpflichen Frieden zu verdanken. Als er darauf die gesunkene Zucht wieder herstellen wollte, warf man ihn ins Gefängnis, wo er nach 15 Jahren starb. Unter seinen Nachfolgern lehnten sich die unzufriedenen Vasallen immer mehr an Polen an; die gegen dieselben geworbenen Söldner konnten nicht bezahlt werden, obwohl man die Neumark an den zweiten hohen-zollerschen Kurfürsten Brandenburgs verkaufte. Eine Ordensburg nach der andern mußte daher den Soldaten verpfändet werden, sogar die Marienburg. Um Geld zu erhalten, verkauften sie dieselbe an Polen, das 1457 in die Hauptstadt des Ordens einzog. Diesem langsamen Aussaugen machte der Friede von Thorn 1466 ein Ende, durch welchen Westpreußen und Erme-land in das volle Eigentum Polens übergieng, Ostpreußen dagegen mit der Hauptstadt Königsberg Ordensland unter polnischer Oberherrlichkeit blieb. Ungarn war nach Albrechts Ii. Tode durch Wahl der Magnaten dem polnischen Könige Wladislav Iii. übergeben worden; nachdem aber dieser bei Varna 1444 gegen den türkischen Sultan Mnrad gefallen war, ließ man den nachgeborncn Sohn Albrechts, Ladislaus Posthumus, die Krone erben und gab ihm deu siebenbürgischen Großfürsten Johauu Hanyad zum Vormund, der, als Constantinopel 1453 in türkische Hände gerathen, durch seine Tapferkeit das Land schützte. Nach seinem und des jungen Königs Tode erhielt Matthias Corvinns, Hunyads Sohn, die Königswürde. Er bedrängte den trägen deutschen Kaiser-Friedrich Iii., der selber Ansprüche auf den ungarischen Thron erhob, in Wien und erweiterte und schützte die Grenzen seines Reichs auf Kosten Böhmens und gegen die um sich greifende Türkenherrschaft. So hat er, des Kaisers Feind, Deutschlaud dennoch wesentliche Dienste geleistet Ju Böhmen, wo die Lehre des Hns noch immer festen Boden hatte, war der strengkatholische Albrecht nur dem Namen nach König gewesen. Nach seines Sohnes Tod gedachte auch hier Friedrich 111. sein Erbrecht geltend zu machen, die Böhmen aber wählten den Hussiten Georg Podiebrad und nach ihm einen polnischen Prinzen. So verachtet und zugleich so verhaßt war der Kaiser und das Hans Habsburg.

10. Leitfaden der allgemeinen Weltgeschichte - S. 272

1881 - Freiburg im Breisgau : Herder
272 Die mittlere Zeit. Ihre rotgelbe Farbe wurde durch eine Art von Seife noch erhöht und ihre Fülle durch eine Pomade aus Talg oder Butter und Buchenasche befördert. Die Männer, welche es wachsen ließen wie das Frauengeschlecht, banden es rückwärts gegen den Scheitel in einen Schopf oder Knoten zusammen; der Bart wurde abgeschoren. Sie trugen einen einfachen Mantel, oft nur ein Tierfell, die Weiber dagegen Kleider von selbstgewobener Leinwand. Die Nahrungsmittel waren: Fleisch, geronnene Milch, Butter und Käse, Vogeleier, Fische, Haferbrei, Bier und eingetauschter Wein, den man gewöhnlich aus Bufselhörnern trank, die oft' mit Silber beschlagen waren. Religiöse Feste, Hochzeiten, Leichenfeierlichkeiten, Volksberatungen waren mit Trinkgelagen verbunden, bei denen man unter Begleitung musikalischer Instrumente sang. Bei solchen Gelagen kam es sehr oft zu Raufereien. 8 99. Kcltgiott der Germanen. Ständeunterschied. Mrgerliche Verfassung. 279) Die Religion der Germanen war ursprünglich Naturdienst, wie die aller asiatischen Völker. Man verehrte vorerst die Naturkräfte in ihrem geheimnisvollen Walten und dachte sich dieselben dann bald als persönliche göttliche Wesen. Der oberste Gott ist Odin oder Wodan, von dem die Äsen (Göttersöhne) abstammen. Neben den Äsen gibt es noch Halbgötter. Der vornehmste ist Tnisko, der erdgeborne Gott, und dessen Sohn Mannus, der Stammvater aller Menschen. Wodan thront zu Asgard, der Götterheimat, wo die Walhalla ist, die Himmelsburg, in der nach ihrem Tode die gefallenen Helden von edlem Geschlecht sich erfreuen. Auch an wohlgesinnte Dämonen wie an neckende und schadende Plagegeister glaubte man. Die heiligen Orte der Germanen waren Tempel, insbesondere aber geheiligte Haine und Opferplätze im Freien. Leider wurden auch Menschenopfer dargebracht, wobei namentlich viele Kriegsgefangene geschlachtet wurden. Die Priester standen in großem Ansehen. Sie waren neben den Königen die höchsten Diener des Staates und die Erforscher des göttlichen Willens in allen öffentlichen Angelegenheiten. Als solche waren sie auch zugleich die Richter und Vollstrecker der Todesurteile bei Staatsverrätern und die Bewahrer der Nationalfeldzeichen. Es gab auch Priesterinnen, weissagende Frauen, die aus den Eingeweiden der Opfertiere, aus dem Blute der getöteten Gefangenen, aus dem Geräusche der Wellen 2c. prophezeiten. 280) Die politische Verfassung beruhte ganz auf dem Grundbesitze, der allein rechtsfähig machte. Im Vollgenuß der Rechte befanden sich die Freien, welche ein unveräußerliches Grund-
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TM Hauptwörter (200)200

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