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1. Die Weltgeschichte - S. 91

1835 - Mainz : Kupferberg
T r a j a n u s. Com rii o d « s. 91 n.c.t. 13) M- V. Trajanus aus Spanien, von Nerva adoptirt, 97. gerecht und milde — Optinms, stellt das Ansehen des Senats und die Rechte der Bürger wieder der, sorgt sür die Stadt und Provinzen; aber Christenvcrfolgnng. Decébalas wird besiegt, Dacicn römische Provinz (Brücke über die Donau, 106. Columna Trajana), auch die Parthcr geschlagen, Babplon und Ktesiphon unterworfen (Brücke über den Tigris). Trasan stirbt zu Selinns in Cilicien (folieìor Angusto, melior 117. Trajano ). 14) Ael. Adrianus, für das Wohl des Staats besorgt; seine Fußreisew: nach Britannien (Pikten-Mauer), Gallien (Bauwerke rc.), Spanien, Griechenland, Afrika rc.; aber durch Ruhmsucht ungerecht (Artemidorns verbannt). Die von neuem empörten Juden durch Jul. Severus bezwungen, Aelia 135. Capitolina; Hadrian stirbt 138, begraben in der von ihm erbauten Engelsburg (moles). 15) A. Antoninus Pius, von Adriauus adoptirt, gerecht 138. und milde, unermüdet thätig für Nothleidende. Vater der Menschen. 16) ilf. Aurelias Philosnphus, von Antoninus adoptirt 161. init L. Verus', Die Parthcr glücklich besiegt (165) ; aber die Markomannen dringen wiederholt über die Donau (des Aure- lins Gefahr am Gran); er sucht Ordnung im Reiche hcrzu- stellen C feine Rechtspflege ), stirbt zu Sirmiuin. 170, 17) Gommo da s, des Aurelius Sohn , treibt unsinnige Tollheiten (Thierhetzen rc.) bei der Armseligkeit des Senats, ermordet. 102. 3. Soldaten- und Gegen kaiser bis zur T Hei- lung des Reichs, von 192—395. - S0 rote die Prätorianer, so reißen jetzt immer mehr die Legionen in den Provinzen das Recht an sieh, die Kaiser zu wählen, und die Bestätigung des römischen Senats bleibt nur eine leere Form. Das wankende Reich bat mit den Ant0ninen feine letzten Stützen verloren; es folgt eine selten unterbrochene Reihe von elenden Tyran- nen, die bei den sich wiederholenden inneren Unruhen und Kriegen, bei den immer nachdrücklicheren Einfällen der

2. Grundriss der römischen Altertümer - S. 91

1882 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
43. Die kaiserliche Gewalt. 91 Drittes Kapitel. Verfassung1 unter (len Kaisern. § 48. Die kaiserliche Gewalt. Mit Augustus ging die republikanische Verfassung unter. Er liefs zwar die bisherigen drei Gewalten: Magistrate, Senat, Volksversammlung bestehen, nahm ihnen jedoch ihre alte Macht und übertrug sich selbst verschiedene Ehrentitel und Ämter mit neuen Befugnissen, so dafs die Hauptgewalt sich in einer Person vereinigte (Monarchie). Thatsächlich war schon durch Cäsar die Monarchie hergestellt, besonders dadurch, dafs das republikanische Staatsrecht über die Annuität der höchsten Ämter vernichtet und dafs ihm magistratische Rechte auf Lebenszeit übertragen wurden. Im Jahre 46 v. Chr. ward Cäsar auf zehn Jahre Diktator, 45 v. Chr. für immt'r Diktator, Imperator und praefectus morum. (censor), auf zehn Jahre Konsul und erhielt das Ernennungsrecht aller bisher vom Volke gewählten Magistrate. Damit war der Principat oder die Monarchie fertig. 1. Titel und Ehrenrechte. Augustus nahm 29 v. Chr. den Titel imperator als stehende Bezeichnung seiner Person an. Imperator bedeutete früher den Träger des Imperium oder der obersten Amtsgewalt, besonders der militärischen Oberhoheit; dann wurde der Name auch siegreichen Feldherren von den Soldaten verliehen, dauerte aber nur bis zur Rückkehr desselben in die Stadt, bezw. bis nach Abhaltung des Triumphes. Nur Cäsar hatte das Recht erhalten, lebenslänglich den Titel zu führen und zu vererben. Von dem Titel „imperator“ des siegreichen Feldherrn unterschied sich der neue Titel äufserlich dadurch, dafs jener nach dem Namen, dieser vor demselben gesetzt wurde mit dem cognomen: imperator Nero (seltener Nero imperator). Der Senat verlieh diesen Titel, womit der Befehl über das Heer verbunden war. Der Titel princeps, 27 v. Chr. dem Augustus verliehen, früher Benennung für den ersten Senator (princeps senatus), erhielt jetzt die Bedeutung „Oberhaupt“, in welchem sich die Hauptgewalt im Staate vereinte. Der Name Augustus (asßaaxo?), heilig, verehrungswürdig \ wurde gleichfalls vom Senate als Ehrenbeiname dem „Oberhaupte“ angeboten, war nicht erblich, sondern jeweils bei Übernahme des 1 Das Wort Augustus kommt nicht von augere, sondern hängt zusammen mit augur und augurium und heifst der unter (günstigen) Augurien Erwählte, d. i. durch Götterwillen Ernannte und darum Verehrungswürdige, Heilige (asjjaatd;). Vgl. sanctus und sacrosanctus. I

3. Grundriss der römischen Altertümer - S. 92

1882 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
92 § 43. Die kaiserliche Gewalt. Principates erteilt und wurde eigentliche Herrscherbezeichnung = imperator oder regierender Fürst. Dio Cass. 53, 16: A’jyouo^o; cu; xal tcaeiov xt ?) xaia ävöpo)7:ou; cov ir.z'alrßr^. Caesar, das cognomen des Gründers der Monarchie, wurde appellative Benennung der kaiserlichen Prinzen oder vom Kaiser den Regierungsnachfolgern (caesares) beigelegt. Als Tracht hatte der imperator die toga praetexta, bei Festlichkeiten die ganz purpurne toga picta, im Felde das paludamentum (purpureum); die sella curulis zavischen beiden Konsuln, einen Lorbeerkranz auf dem Haupte, Proedrie im Theater, Fascen und 12 (24) Liktoren, Viatoren und Präkonen. Als Leibwache die Prätorianer; Aufstellung des kaiserlichen Bildes bei den Feldzeichen und Abprägung auf Münzen. Er zählte seine Regierungsjahre nach der potestas tribunicia (z B. tr. pot. Ii.) und die Jahre wurden nach dem Kaiser benannt. Seit man begonnen hatte, den verstorbenen Kaiser göttlich zu verehren (con-secratio, Apotheose) und ihm Tempel zu errichten, wurde der Imperator vollends ein absoluter Herrscher. Der Titel: divus Augustus, divus Antoninus etc. (Siehe die Erinnerungsmünze, Fig. 21.) 2. Ämter. Der Kaiser vereinte in sich a) das Imperium als lebenslänglicher imperator. Demnach stand ihm der Oberbefehl und die Aushebung der Truppen, Entscheidung über Krieg und Frieden zu und zwar war der Kaiser Oberfeldherr im ganzen Reiche; b) das Imperium proconsulare, hier mit dem ersteren im-perium gleichbedeutend; denn während die Gewalt des Prokonsuls sich nur auf eine Provinz erstreckte, besafs sie der Kaiser über alle Provinzen. Die römischen Bürger in den Provinzen können von den Entscheidungen der Statthalter an den Kaiser appellieren. Der Tag, an dem der Kaiser dieses imperium antritt (dies imperil), gilt überhaupt als Regierungsantritt. Sämtliche Truppen leisten dem Kaiser den Fahneneid und er ernennt die Offiziere. Aufser-dem haben einige Kaiser sich noch das Konsulat übertragen lassen. Wichtiger jedoch war c) die potestas tribunicia. Mit dieser waren die Herrscher wie ehedem die Yolkstribunen unverletzlich, konnten Senat und Volk berufen, gegen Senats- und Yolksbeschlüsse inter-cedieren und Beklagte vor ihr Tribunal ziehen. Augustus erhielt 26 v. Chr. dieses oberste bürgerliche Amt und zählte nach ihm seine Regierungsjahre, d) Die censorische Gewalt gab den Kaisern die lectio senatus, Yornahme des Census und das höchste Sittenrichteramt (praefectura morum). Endlich e) hatte der Kaiser als jpontifex maximus die oberste Leitung in den Kultusangelegen- Fig. 21. Erinnerungsmünze an

4. Grundriss der römischen Altertümer - S. 93

1882 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
§ 44. Magistrate, Senat und Volksversammlung der Kaiserzeit. 93 heiten (res divinae). — Die Macht der Kaiser war somit fast unumschränkt; die oberste Staatsverwaltung lag in ihrer Hand; groß war sodann ihr Einflufs auf die Rechtsprechung, indem der Kaiser einen eigenen Gerichtshof darstellte und Provinzialbeamte und Offiziere zu richten pflegte. Schon kraft seiner tribu-nicischen Gewalt und des imperium war sein Einflufs weitreichend. In Civilsachen konnte man von den Magistraten an den Kaiser appellieren. Für die Rechtsprechung pflegten die Monarchen freiwillig Räte (consilium) beizuziehen, die teils Juristen, teils vornehme Männer, Söhne des Kaisers, Senatoren etc. waren. Die Gesetzgebung endlich blieb zwar bei den Komitien; jedoch konnte der Kaiser Rogationen einbringen, den Senat berufen, Senats-konsulte kassieren, und aufserdem hatten alle kaiserlichen Edikte und Reskripte Gesetzeskraft. Alle diese Befugnisse wurden dem Augustus durch den Senat von zehn zu zehn Jahren erneuert, späteren Kaisern auf Lebenszeit verliehen. So bekamen sie auch das Recht, den Nachfolger zu ernennen. Alle civile Amtshandlungen des Kaisers hiefsen acta (imperatoris) und die Regierungshandlungen, wobei Senat und Volk nicht beteiligt ist, constitutio. Die Acta sind teils edicta in Verwaltungssachen, teils sonstige Verfügungen, decreta, oder Briefe, epistulae, subscriptiones. Senat und Beamte schwören auf die Acta imperatoris; rescripta sind kaiserliche schriftliche Gutachten in Rechtssachen; die meisten Acta unwiderruflich. Der princeps war von einem Hofstaate umgeben: amici, cohors, comites Augusti und es bildete sich in der Folge ein eigentümliches Hofceremoniell aus, das mehr und mehr einen orientalischen Charakter annahm. § 44. Magistrate, Senat und Volksversammlung der Kaiserzeit. 1. Die kaiserlichen Magistrate. Dem Namen nach blieben fast alle republikanischen Magistrate fortbestehen, aber sie waren kaum mehr als Titulaturen. Die Censur ging mit der Republik unter; der princeps erhielt die potestas censoria und schuf eine praefectura morum. Er schlug auch die Konsuln vor, die gewöhnlich nach zwei Monaten anderen Platz machten. Die ersten im Jahre hiefsen ordinarii, die späteren suffecti (im Jahre 69 v. Chr. waren 15 Konsuln). Später wählte der Senat Titularkonsuln (con-sules honorarii). Prätur, Ädilität, Quästur und Yolkstribunat bestanden ebenfalls fort, aber ohne Einflufs und mit verschiedenen Zweigen der Verwaltung betraut. — Dagegen kamen in der Kaiserzeit, insbesondere für die Yerwaltung, viele neue Beamtenstellen auf; gewöhnlich heifst ein solcher Beamter praefectus; doch waren

5. Grundriss der römischen Altertümer - S. 94

1882 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
94 § 44. Magistrate, Senat und Volksversammlung der Kaiserzeit. diese praefecti nur A ollstrecker des kaiserlichen Avillens und wurden vom Kaiser ernannt und abgesetzt. Die wichtigsten sind a) Der praefectus praetor io, Befehlshaber der kaiserlichen Leibwache (Prätorianer)} d. i. der neun von Augustus errichteten Kohorten; er vertrat aufserdem den princeps in manchen Akten. b) Der praefectus urbi, Stadtpräfekt, dem von jenen Befugnissen zukamen, welche früher die Prätoren und Ädilen innegehabt hatten. Er war eine Art Polizeiminister. Aufserdem gab es einen praefectus vigüum, praefectus annonae, praefectus aerarii, dann curatores für Strafsen, Bauten, Flüsse, procuratores in der Provinzverwaltung etc. Seit Kaiser Diojcletian bildeten sich zwei Rangklassen von kaiserlichen Beamten aus. Hof- oder Palastbeamte (dignitates palatinae), wozu der /pvaa-2)osüus sacri cubiculi (= Oberkämmerling), der quaestor sacri palatii (Hofintendant, dann seit Konstantin Reichskanzler); magister officiorum (Hofmarschall), comes sacrarum largitionum (Finanzminister) etc. Diese Hofbeamten, mit dem Titel illustres, bilden das kaiserliche consistorium. Die zweite Klasse umfalst die Staatsbea?nten für die öffentlichen Angelegenheiten ; sie waren teils Civil-, teils Militärbeamte. 2. Der Senat. Augustus setzte die Zahl der Senatoren, weil ihm die lectio senatus zukam, auf 600 Mitglieder fest, die aetas senatoria auf mindestens 25 Jahre und den census senatorius auf 1 Million Hs (= 210 000 Mark nach damaligem Groldkurs). Der Senat blieb in seiner Selbständigkeit bestehen, ja seine Macht wurde scheinbar erweitert. Er bekam: die Verwaltung in allen inneren und äufseren Angelegenheiten, aber unter der Leitung des Kaisers; die Wahlen der Magistrate, ein Gesetzgebungsrecht neben dem Kaiser und die höhere Gerichtsbarkeit. Doch waren diese Befugnisse thatsächlich fast nur nominell: der Kaiser regierte. Seit Diokletian verfiel die Macht gänzlich. Die moralische Gesunkenheit und politische Machtlosigkeit des Senates mit beginnender Kaiserzeit schildert drastisch Tacitus ann. 1, 15; 3, 65; 4, 1—7 u. ö. 3. Die Komitien. Sie waren ohne Macht und Bedeutung. Bei den Wahlen schlug teils der Kaiser, teils der Senat die Kandidaten vor und dem A olke blieb nur die Bestätigung übrig. (Tac. ann. 1, 15. 81. 2, 36. 51.) In der Gesetzgebung war der Hergang der, dafs der Senat auf Greheifs des Kaisers ein senatusconsultum den Komitien zur Scheinbestätigung vorlegte, d. h. der Senat be-schlofs nur, was der Kaiser wollte und das Volk genehmigte das vom Senate Beschlossene. Die Gerichtsbarkeit ging unter Augustus den Komitien fast ganz verloren.

6. Grundriss der römischen Altertümer - S. 291

1882 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
§ 137. Landwirtschaft und zusammenhängende Erwerbszweige. Beliebte und berühmte Sorten waren der Wein von Formiä, ebenso der vom ager Falernus am mons Massicus bei Sinuessa, daher Horaz das vinum Falernum und Masslcum ausnehmend lobt (Od. 1, 1, 19: Est qui nec veteris pocula Massici . . und ib. 1, 20, 9: Caecubum et prelo domitam Caleno Tu bibes uvam: mea nec Falernae Temperant vites neque Formiani Pocula colles, wo er zugleich den Caecuber, den am See von Fundi in Latium und den von Cales rühmt). — Beliebt waren auch die Kunstweine (vina fictitia), wozu die Rosinenweine (passum) und gekochten Moste (defrutum) und Honigweine (Wein und Honig) gehören. Die Weinhändler (negotiatores vini) trieben in Rom ausgedehnte Geschäfte. Sehr alt ist in Latium und Kampanien die Ölkultur, und zwar galten die Öle von A enafrum, Casinum und das sabinische als die besten der Welt, die den Ölzüchtern und -Händlern (olearius) ergiebige Einnahme boten. Die Ölbäume (olea) pflanzte man gewöhnlich zwischen den Saaten, aber auch Ölgärten (olivetum) wurden angelegt. Die Frucht (oliva) wurde auf der Presse gekeltert und das Öl (oleum) wiederholt in andere Becken umgeschüttet, damit es flüssig und klar wurde. 3. Weidewirtschaft, Bienen- und Fischzucht. Der frühere römische Bauer kielt an gröfserem Yieh nur die zum Betrieb des Gutes nötige Menge. Die Schafzucht jedoch wurde wie in ganz Italien so in Latium stets in gröfserem Mafsstabe betrieben. Kato besafs auf seinen 240 Morgen Feld 100 Schafe. Die Weidewirtschaft (pastio agrestis) fand zwar immer einen geeigneten Boden, allein mit Abnahme des Ackerbaues wuchs das Weideland (pascua, saltus) ins ungeheure. Die römischen Grofsen legten ihie Kapitalien in Heerden an. Im Sommer trieb man die Heer-den auf die Berge (von Samnium), im Winter in die sonnigen Ebenen von Apulien und Kalabrien, wo reiche Herren Herden von Pferden, Maultieren (mulus), Rindern, Eseln und Ziegen weiden hatten. An Rindern war schon der Opfer halber der Bedarf ein grofser. Die A iehwirtschaft war einträglicher als der Ackerbau^ ln hoher Blüte stand ferner die Bienenzucht; denn weil der Honig (mel) die Stelle des Zuckers vertrat und man dessen zum Kochen, Backen und Mischen des Weines viel bedurfte, so trug die Honigbereitung (mellatio) viel ein und der Honighandel war eine bedeutende Erwerbsquelle. Das Bienenhaus (apiarium, al-veare) mit seinen Bienenkörben (alvei) stand unter der Pflege eines besonderen Sklaven (apiarius, Bienenzüchter); aufser den zahmen (apes cicures) gab es auch Waldbienen (apes silvestres). 0 ergil widmete das vierte Buch seiner Georgica der Bienenzucht, die er in anziehenden Versen schildert). Endlich nahm die Fisch- 19*

7. Grundriss der römischen Altertümer - S. 309

1882 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
§ 146. Die Münzrechnung. 309 entweder auf einer ebenen Fläche (von Marmor oder Erz) eingehauen und die Linien rot bemalt oder auf einer halbkugelförmigen Fläche. Die gewöhnlichste Wasseruhr bestand aus einem kegelförmigen gläsernen Gefäfse mit einer kleinen Öffnung, durch welche das Wasser sickerte, bis das Glas leer und die bestimmte Zeit verflossen war. Redensarten von den gerichtlichen Verhandlungen : sustinere aquam, petere und dare clepsydras. Der allgemeine Name für Uhren jeder Art ist horologium (Stundenzeiger). Ygl. die Zeitrechnung § 125. § 146. b) Die Münzrechnung. 1. Geschichtliches. In der ältesten Zeit hatten die Römer so wenig als die anderen alten Völker Greld, sie trieben nur Tauschhandel. Die Römer nahmen allmählich das Rind (pecus) als Wertmesser, ehe sie Greld hatten. Von pecus blieb der Name pecunia für Geld im Gebrauch, als man nicht mehr Rinder, sondern Münzen bezahlte. Daher in ältester Zeit die Geldstrafen nach Rindern und Schafen festgesetzt wurden. Später kam man im Handel auf den Gebrauch des Erzes (aes), d. i. des Kupfers mit einer Beimischung von Zinn und Blei; das Erz wurde aber noch nicht gemünzt, sondern gewogen und zwar in Barren von länglich viereckiger und würfelartiger Form (daher aes rude, rohes Erz). Man nannte darum dieses Zahlungsmittel aes grave (schweres Erz) und die Bezahlung geschah per aes et libram (mit Kupfer und mittelst einer Wage), daher pendere, wägen, für zahlen gesagt wird; ebenso aes-tumare für schätzen, von aes. Auf die Kupferbarren wurde ein Tierbild (Rind, Schaf, Schwein, Widder) geprägt. Eigentliche Kxvpfevmütizen} die nicht mehr gewogen wurden, sondern schon em Wertzeichen trugen, kamen unter den Dezemvirn (450 v. Chr.) auf, indem man große Kupferstücke von runder Form und im Gerichte eines Pfundes (libra) gofs und mit dem Namen as (dor. Form für sic = unus) bezeichnete; fortan galt dann das Pfund oder As als Einheit und es wurden die Strafen nicht mehr nach Tieren, sondern nach Assen bestimmt. — Im Jahre 269 v. Chr. wurde das erste Silbergeld geprägt und hiefür eine eigene Münzstätte (moneta) auf der Burg angelegt; seit 218 v. Chr. -prägten die Römer auch Goldmünzen. Im Gegensatz zu dem aes rude oder den Kupferbarren heilst das geprägte Geld aes signatum. 2. Die einzelnen Münzen, a) Kupfermünzen. Bei den Römern war das Duodezimalsystem vorherrschend. Deshalb teilten

8. Neuere Geschichte - S. 119

1869 - Mainz : Kunze
Ii. Frankreich als Kaiserreich »bis jur ijülje seiner Macht». 1804-1812. Die Gründung der neuen Monarchie. Nach Unterdrückung der letzten ohnmächtigen Versuche gegen * seine Alleinherrschaft — Moreaus Exil, Pichegrus Tod im Kerker, des Herzogs von Enghien widerrechtliche Erschießung — wird Bonaparte auf Vorschlag der Tribunen durch Senatsbeschluß als Napoleon erblicher Kaiser der Franzosen. Umgebung dexis. Mai. jungen Dynastie mit neuem Glanz: Napoleons Geschwister mit dem Titel Kaiserliche Hoheit'; 18 neue Marschälle; Proelamierung des Ordens der Ehrenlegion; Salbung des Imperators durch Papst Pins Vii, seine und seiner Gemahlin Selbstkrönung; —2. Dem. Napoleons bürgerliches Gesetzbuch vollendet 1804, mit dem Titel Cod6 Napoleon 1807; schon vorher Herstellung der Kirche und des Cultus, seit Anfang 1806 auch der christlichen Zeitrechnung. Verwandlung der eisalpinischen (seit 1802 italienischen) Republik in ein Königreich Italien 1805, Napoleons Königskrönung im Dom zu Mailand, sein Stiefsohn Eugene Beauharnais Vicekönig. Einverleibung Liguriens, Parmas, Piacenzas und Gnastallas. Napoleons siegreiche Kämpfe. I. Gegen Oesterreich und Unluand 1805. Dem für England trotz seiner Seesiege im ganzen ungünstigen Frieden von Amiens folgte bald eine abermalige Spannung beider

9. Alte Geschichte - S. 187

1869 - Mainz : Kunze
Iii. Rom als Kaiserreich. 30 v. Ehr. — 476 n. Chr» Erste Abteilung. Von Augustus bis auf die Thronbesteigung Diocletians und die Theilung der Reichsverwaltung (30 — 284). Erster Abschnitt. Von Augustus bis zum Tode des M. Aurelius 30 bis 180 n. Chr. 1. Augustus (30 ü. Chr. — 14. n. Chr.). a. Die Verhältnisse im Innern. Augustus (Octavian) benutzt vorsichtig die Ermattung und Entartung des Volkes, um seine monarchische Stellung zu befestigen, indem er die verschiedenen Aemter und Würden in seiner Person ver- einigt, im Uebrigen die republikanischen Namen und Formen schont. Bei der Verfassung, die Augustus dem Staate gab, waren im Allgemeinen die Einrichtungen des I. Cäsar Vorbild und maßgebend. Im Jahre 29 ward er bleibend Imperator (impe- rator perpetuus), eine Würde, vermöge deren er über alle Heere und Flotten commandirte, 28 Princeps des Senates, dessen Lei- tung ihm als solchem zufiel, ein anspruchsloser Titel, in dem die kaiserliche Gewalt enthalten war, 27 erhält er den Titel Augustus, 23 die tribunicische Gewalt ans Lebenszeit, 19 die censorische Ge- walt auf 5 Jahre, die Consulargewalt auf Lebenszeit, 12 die Würde des pontifex maximus. Bedeutung der Hofämter: Prae- lectus urbi, praefectus praetorio. Consilium principis, ein Ausschuß von Senatoren, ein engerer Rath, worin die wichtigsten Staatsangelegenheiten berathen wurden.

10. Erdkunde - S. 169

1900 - Freiburg im Breisgau : Herder
— 169 — Wie im Klima, so zeigen sich auch in der Pflanzen- und Tierwelt Asiens große Gegensätze. Während die öde Tundra im Norden notdürftig von Moosen und Flechten bedeckt ist, so daß nur wenige Arten von Pelztieren und Vögeln dort fortzukommen vermögen, erreicht die Pflanzen- und Tierwelt im Südeu des Erdteiles üppige Mannigfaltigkeit und riesenhafte Formen. Palmen, Reis, Thee, Zucker- rohr, Kaffee, Baumwolle, Pfeffer und andere Gewürze, mancherlei Arznei- und Färbekräuter haben hier zumeist ihre Heimat. Zahlreiche Tierarten beleben diese tropischen Länder Asiens. In den mächtigen Wäldern hausen Elefanten, Nashörner, Büffel, Affen und Schlangen; Papageien und andere farbenreiche Vögel fchaukeln sich auf den Zweigen der Bäume; im Dickicht des Schilfes lauert der Königstiger; Sümpfe und Ströme sind von Krokodilen, Salamandern und Schild- kröten bewohnt; der Indische Ocean birgt die kostbare Perle. V. Bevölkerung. a) Zahl. Asien hat 840 Millionen Einwohner, also mehr als die Hälfte aller Menschen. Auf 1 qkm treffen durchschnittlich 19 Seelen. Die Bevölkerung ist naturgemäß sehr ungleichmäßig verteilt. In Sibirien rechnet man auf 2 qkm kaum 1 Bewohner; in Britisch- Jndien hingegen kommen auf 1 qkm 60, in Japan sogar 108 Menschen. b) Abstammung. Die Bewohner Asiens gehören drei ver- schiedenen Rassen an: der mongolischen, der kaukasischen und der malayischen. 1. Die mongolische Rasse — in der Mitte, im Osten und Norden des Erdteiles •— umfaßt etwa 3/5 der Gesamtbevölkerung. Die hervorragendsten Völker dieser Rasse sind die Chinesen, Japaner, Tataren und die sibirischen Völker. 2. Die kaukasische Rasse — im Süden und Westen ■— zählt nicht ganz 2/5 der Bewohner. Hierher gehören: die Inder, Perser, Ära- der, Armenier. Europäer sind in Asien verhältnismäßig wenig ansässig. 3. Die malayische Rasse — im Südosten—, ungefähr 30 Millionen, wohnt im südlichen Hinterindien und auf den benach- barten Inseln. Die Urbewohner von Dekhan und Ceylon gehören einer eigenen Rasse, den Dravidas, an. Bumüller-Schuster, Erdkunde. Neue Ausg. 2. Aufl. F
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