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1. Vaterländische Geschichte für den Schul- und Selbstunterricht - S. 214

1895 - Neu-Ruppin : Petrenz
— 214 — Wirkung bei der Gesetzgebung und den wichtigsten Landesangelegenheiten sicherte, andererseits aber auch dem Landesherrn die gebührende Macht und das Ansehen gewährleistete, „welches den Fürsten in Preußen nach der ganzen Entwickelung unserer Geschichte und nach den eigentümlichen Verhältnissen des Staats ohne Gefährdung des öffentlichen Wohls nicht geschmälert werden darf". Die neue Verfassung wurde am 31. Januar 1850 als „Staatsgrundgesetz" verkündet. Nach demselben nimmt das Volk an der Regierung und Gesetzgebung teil. Es wählt aus seiner Mitte Abgeordnete, welche das Haus der Abgeordneten oder die zweite Kammer bilden. Die erste Kammer, das Herrenhaus, ist zusammengesetzt aus den großjährigen königlichen Prinzen und aus gewählten oder vom Könige ernannten Mitgliedern. Jedes Gesetz wird zuerst von den beiden Kammern, welche zusammen den Landtag bilden, beraten und erlangt dann durch des Königs Unterschrift Rechtskraft. Seit Einführung der neuen Verfassung bildet der preußische Staat eine „konstitutionelle Monarchie". Versuche zur Neugestaltung Deutschlands. Dem nach dem ersten Pariser Frieden gestifteten Deutschen Bunde fehlte es bislang noch an einer Verfassung. Um diese zu beraten, trat zu Frankfurt a. M. eine aus den Wahlen hervorgegangene deutsche Rational Versammlung zusammen, welche nach Auslösung des Bundestages den Erzherzog Johann von Österreich zum Reichsverweser wählte. Derselbe sollte bis zur endlichen Begründung einer Reichsgewalt alle gemeinsamen Angelegenheiten des deutschen Volkes verwalten. Nachdem die neue Verfassung vollendet war, bot die Nationalversammlung Friedrich Wilhelm Iv. die erbliche Würde eines deutschen Kaisers an (April 1849). Dieser aber lehnte die Annahme derselben ab; denn er wollte die Kaiserkrone nur mit Zustimmung der deutschen Fürsten annehmen. Trotz der Ablehnung der Kaiserkrone war Friedrich Wilhelm eifrig bemüht, das große Werk der Einigung Deutschlands zustande zu bringen, aber Österreichs und Rußlands Widerstand hinderten die guten Absichten des Königs, und dieser mußte es geschehen lassen, daß 1851 der unvollkommene deutsche Staatenbund wieder hergestellt wurde. Der alte Bundestag trat in demselben Jahre wieder zusammen. Deutschland blieb zerrissen, ohne Macht, ein Spott des Auslandes. Erst einer späteren Zeit blieb es vorbehalten, ein einiges Deutsches Reich wieder herzustellen. Erwerbungen. Im Jahre 1849 erfuhr Preußen eine Gebietserweiterung, die zwar einen mäßigen Umfang hatte, aber wertvoll war durch geschichtliche Erinnerungen. Friedrich Wilhelm erwarb nämlich durch Kauf von den ihm stammverwandten Fürsten von Hohenzollern-Hechingen und -Sigmaringen die Fürstentümer gleichen Namens, das Stammland

2. Vaterländische Geschichte für den Schul- und Selbstunterricht - S. 220

1895 - Neu-Ruppin : Petrenz
— 220 — die bayrische Rheinpfalz und Baden von den Aufständischen und gab beide Länder ihren rechtmäßigen Herrschern zurück. Mit großem Jubel wurde er bei seinem Einzuge in Berlin von der Bevölkerung empfangen. Er aber wies in seiner Bescheidenheit, die ihn stets auszeichnete, jeden Dank zurück, denselben der Trefflichkeit und der Treue der Armee überweisend. Nach seiner Rückkehr nahm er in seiner Eigenschaft als Gouverneur von Rheinland und Westfalen seinen Aufenthalt in Koblenz, wohin ihm auch seine Gemahlin folgte. Bald wurde Koblenz der Mittelpunkt eines lebendigen geistigen Verkehrs. Wiederholt unternahm der Prinz von Preußen von Koblenz aus Reisen zu Heeresübungen nach Rußland und Österreich. Im Jahre 1854 wurde er zum Generalobersten der Infanterie ernannt und feierte 1856 die Verlobung seiner beiden Kinder, der Prinzessin Luise mit dem Großherzoge von Baden und des Prinzen Friedrich Wilhelm mit Viktoria, der Prinzeß Royal von Großbritannien. Wilhelm als Prinz-Regent. Im Jahre 1857 wurde Friedrich Wilhelm Iv. von einer schweren Krankheit heimgesucht, so daß er sich auf Anordnung der Ärzte eine Zeit lang der Regierungsgeschäfte enthalten mußte. Er übertrug daher die Leitung der Staatsangelegenheiten seinem Bruder, dem Prinzen von Preußen. Da aber die anfangs immer noch erhoffte Genesung des Königs nicht eintrat, so mußte am 7. Oktober 1858 die provisorische Stellvertretung in eine dauernde umgewandelt werden. Der Prinz von Preußen, der bis dahin ausdrücklich nur nach den ihm bekannten Intentionen des Königs regiert hatte, erhielt nun den Auftrag, die königliche Gewalt in der alleinigen Verantwortlichkeit gegen Gott nach bestem Wissen und Gewissen auszuüben. Er führte bis zum Tode des Königs den Titel Prinz von Preußen, Regent. Eine seiner ersten Regierungsthaten war die Entlassung des bisherigen und die Bildung eines neuen Ministeriums, au dessen Spitze er den Fürsten Anton von Hohenzollern-Sigmaringen berief. Als der Regent das neue Ministerium zum erstenmale um sich versammelte, hielt er eine denkwürdige Ansprache, in welcher er die Grundsätze seiner Regierung entwickelte. Vor allem aber wies er aus die Notwendigkeit einer Verbesserung des Heerwesens hin, indem er die bedeutungsvollen Worte sprach: „Preußens Heer muß mächtig und angesehen sein, um, wenn es gilt, ein schwerwiegendes politisches Gewicht in die Wagschale legen zu können". Als eine andere besonders wichtige Aufgabe bezeichnete der Regent die kirchliche. Welche Gesichtspunkte in dieser Beziehung maßgebend sein

3. Vaterländische Geschichte für den Schul- und Selbstunterricht - S. 60

1895 - Neu-Ruppin : Petrenz
— 60 — gesegnetes Alter. Aufrichtig betrauert von seinen Unterthanen, über die seine umsichtige Regierung reichen Segen ausgegossen hatte, starb er 1598 im 73. Jahre seines thätigen Lebens. Joachim Friedrich (1597-1608). Geraer Hausvertrag. Nach einer letztwilligen Verfügung Johann Georgs, zu der auch Kaiser Rudolf Ii. seine Zustimmung gegeben hatte, sollte sein Sohn aus dritter Ehe, Markgraf Christian, die Neumark als unabhängiges Fürstentum erhalten, während der einzige Sohn aus erster Ehe, Joachim Friedrich, der schon 23 Jahre lang das Erzbistum Magdeburg segensreich verwaltet hatte, zu seinem Nachfolger in den übrigen brandenburgischen Ländern bestimmt war. Joachim Friedrich, der bereits 52 Jahre zählte und sich durch hohe Bildung, durch Mäßigung und Milde auszeichnete, nahm jedoch von dem ganzen Lande Besitz, da er erkannte, daß nur durch die strenge Befolgung des von Albrecht Achilles erlassenen Hausgesetzes ein Aufblühen des brandenburgischen Staates möglich sei. Seinen jüngeren Bruder Christian gedachte er anderweitig zu entschädigen. Dem zur Vermittelung des infolgedessen zwischen den Brüdern ausgebrochenen Zwistes angerufenen Markgrafen Georg Friedrich von Franken, dem Haupte der fränkischen Hohenzollernlinie, gelang es, eine friedliche Ausgleichung des Streites herbeizuführen. Da Georg Friedrich bereits im hohen Alter stand und kinderlos war, schloß er mit Joachim Friedrich unter Zustimmung des Kaisers 1598 zu Gera einen Hausvertrag, mit dem sich nach des Markgrafen Tode auch die Brüder des Kurfürsten einverstanden erklärten. Durch diesen Hausvertrag wurde das Hausgesetz des Kurfürsten Albrecht Achilles nochmals anerkannt, und es wurde bestimmt, daß in Franken nie mehr als zwei Fürstentümer bestehen dürften. Die fränkischen Besitzungen gingen jetzt an die Prinzen Christian und Joachim Ernst, des Kurfürsten Brüder, über. Allen übrigen Prinzen des kurfürstlichen Hauses, welche nach diesen Bestimmungen keinen Länderbesitz erhalten konnten, wurde eine standesgemäße Versorgung zugesagt. Dieser Vertrag war für die Geschichte der Hohenzollern von außerordentlicher Bedeutung; er allein machte es möglich, daß aus dem kleinen Kurfürstentum Brandenburg sich allmählich das mächtige Königreich Preußen entwickeln konnte. Neuordnung der Staatsverwaltung. Auch noch in einer anderen Beziehung war die leider nur elfjährige Regierungszeit Joachim Friedrichs von großer Wichtigkeit. Während derselben erhielt nämlich die Staatsverwaltung eine neue, bessere Einrichtung. Bisher war die Beteiligung

4. Vaterländische Geschichte für den Schul- und Selbstunterricht - S. 172

1895 - Neu-Ruppin : Petrenz
— 172 — Bauer Lust und Liebe zur Arbeit, foroie der Antrieb, feinen Grund und Boden zu verbessern. Zur Beseitigung solcher trostlosen Zustände erließ der König am 6. Oktober 1807 eine Kabinettsordre zur Aufhebung der Erbunter-thünigkeit auf sämtlichen preußischen Domänen, wodurch mit einem Schlage 47000 freie Bauernhöfe entstanden. In demselben Monat erschien ein Edikt „über den erleichterten Besitz und den freien Gebrauch des Grundeigentums, sowie die persönlichen Verhältnisse der Landbewohner", wodurch auch die hemmenden Schranken zwischen den Ständen zerbrochen wurden. Nun durfte, was bisher nicht erlaubt war, der Edelmann auch bürgerliche Gewerbe treiben oder bäuerliche Güter erwerben, wie es denn dem Bauer auch gestattet war, sich in den Besitz adeliger Güter zu setzen oder in den Bürgerstand zu treten. Zum Schutze des kleinen Grundbesitzes wurde den Rittergutsbesitzern der Ankauf von Bauerngütern nur in beschränktem Maße und unter ausdrücklicher Genehmigung des Staates gestattet, wie man andererseits den Großgrundbesitzern den Übergang in die neuen Verhältnisse dadurch erleichterte, daß man sie aus eine bestimmte Zeit von allen Abgaben befreite. Durch die Aufhebung der Erbunter-thänigkeit der Bauern schuf der König einen freien Stand, der bestrebt war, seinen eigenen Boden ordentlich zu bewirtschaften, und der jederzeit sich bereit zeigte, für feinen erworbenen Besitz und fein Vaterland fein Leben freudig in die Schanze zu schlagen. Andererseits wurde durch die Beseitigung der Standesschranken jedem die Möglichkeit gegeben, sich derjenigen Beschäftigung zu widmen, zu der er Neigung und Geschick in sich verspürte. Einführung der Städteordnung (1808). — Die Freiheit der Städte war im Laufe der Zeit mehr und mehr geschwunden. Sie hatten nicht mehr das Recht, ihre Angelegenheiten selber zu ordnen und zu verwalten, ihre vom Staate ernannten Behörden waren vielfach aus ehemalige Militärs zusammengesetzt, welche die Bedürfnisse und Geschäfte der Stadt gar nicht kannten und den Übergriffen der königlichen Behörben, sowie der fommanbierenben Offiziere gewöhnlich keinen Wiberstanb entgegensetzten, überhaupt für das Wohl und Wehe der Stadt kein Herz hatten. Da die Bürger jeber Mitwirkung bei der Verwaltung ihrer Angelegenheiten beraubt waren, so schwanb bei ihnen allmählich das Ver- ständnis für die Hebung des städtischen Gemeinwesens, jeder Eifer für das Gemeindewohl. Diesem Übelstande wurde gründlich abgeholfen durch die neue Städteordnung, durch welche die Städte das Recht erhielten, ihr Vermögen und alle städtischen Angelegenheiten selbst zu verwalten. Die Bürger wühlten aus ihrer Mitte die Stabtverorbneten und biefe den

5. Vaterländische Geschichte für den Schul- und Selbstunterricht - S. 221

1895 - Neu-Ruppin : Petrenz
— 221 — sollten, verkündigte er in folgenden Worten: „Alle Heuchelei, Scheinheiligkeit, kurzum alles Kirchenmeseu als Mittel zu egoistischen Zwecken ist zu entlarven, wo es nur möglich ist. Die wahre Religiosität zeigt sich im ganzen Verhalten des Menschen; dies ist immer ins Auge zu fassen und von äußerem Gebaren und Schaustellungen zu unterscheiden." Als der Prinz-Regent im Januar 1859 die beiden Häuser des Landtages um sich versammelte, sprach er zum Schlüsse seiner Thronrede: „Als ich vor wenigen Monaten von dieser Stelle zum erstenmale als Regent zu den Vertretern des Vaterlandes sprach, forderte ich dieselben auf, mit mir die Fahne Preußens hoch zu tragen. Auf dieser Fahne steht: Königtum von Gottes Gnaden, Festhalten an Gesetz und Verfassung, Treue des Volks und des siegbewußten Heeres, Gerechtigkeit, Wahrheit, Vertrauen, Gottesfurcht. Wohlan, meine Herren! Helfen Sie mir diese Fahne hochtragen. Wer ihr folgt, der folgt mir. Dann werden wir auf Preußens Gegenwart mit demselben Stolz wie auf seine glorreiche Vergangenheit blicken können und auf spätere Geschlechter den altpreußischen Geist vererben". Infolge des Krieges, den Österreich gegen Sardinien und Frankreich sührte, war Preußen zur Aufrechterhaltung des europäischen Gleichgewichts zur Mobilmachung gezwungen; zum Eingreifen in den Krieg kam es indessen nicht, da Österreich den Frieden zu Zürich schloß, in welchem es die Lombardei an Italien abtrat. Während der Mobilmachung der preußischen Armee hatte es sich gezeigt, daß das Heerwesen einer gründlichen Verbesserung bedürftig sei. Seit 1820, während welcher Zeit die Einwohnerzahl Preußens von 11 auf 18 Millionen gestiegen war, hatte die Stärke des Heeres keine Veränderung erfahren. Bei der geringen Kopfzahl desselben konnte ein großer Teil der Diensttauglichen nicht eingestellt werden, sondern loste sich frei, während die Ausgehobenen 19 Jahre lang dienstpflichtig blieben. Da bei Mobilmachungen die Landwehrbataillone, welche die Hälfte der Feldarmee ausmachten, immer erst neu formiert werden mußten, so dauerte es sehr lange, bis die Armee schlagfertig dastand. Um diesen Übelstünden abzuhelfen, sollte die Dienstpflicht verkürzt und dadurch, daß jeder körperlich Taugliche zur Erfüllung seiner Militärpflicht herangezogen wurde, die ganze Wehrkraft entfesselt, das stehende Heer also bedeutend vermehrt werden. Um diese Verbesserungen in seinem Sinne durchzuführen, berief der Prinz-Regent zu Ende des Jahres 1859 den General von Roon zum Kriegsminister. In der Thronrede vom Januar 1860 erklärte er die Beseitigung der in der Wehrverfassuug

6. Vaterländische Geschichte für den Schul- und Selbstunterricht - S. 232

1895 - Neu-Ruppin : Petrenz
— 232 — Norddeutschlands zum Schutze des Bundesgebietes und zur Pflege der Wohlfahrt des deutschen Volkes eng vereinigte. Am 24. Februar 1867 trat in Berlin der aus allgemeinen direkten Wahlen hervorgegangene Reichstag des Norddeutschen Bundes zusammen, um sich mit den Regierungen über die neue Verfassung zu einigen. Die Grundbestimmungen derselben waren folgende: Das Präsidium des Bundes steht der Krone Preußen zu. Dasselbe ernennt den Bundeskanzler, der den Vorsitz und die Geschäftsleitung im Bundesrate hat, vertritt den Bund bei auswärtigen Staaten und besitzt das Recht, im Namen desselben Krieg und Frieden zu erklären, sowie Bündnisse und Verträge mit fremden Regierungen zu schließen. Der Bund übt das Recht der Gesetzgebung über Heimatsrecht, Zoll- und Handelsangelegenheiten, Maß-, Münz- und Gewichtsordnung, Bank-, Konsulats- und Eisenbahnwesen, Obligationen-, Straf-, Handelsund Wechselrecht, das gerichtliche Verfahren, das Militärwesen und die Kriegsmarine; im übrigen waltet jeder Staat frei über seine inneren Angelegenheiten. Die Bundesgesetzgebung wird ausgeübt durch den Bundesrat, die Vertreter der Regierungen, und den aus allgemeinen direkten Volkswahlen hervorgehenden Reichstag. Über die Land- und Seemacht des Bundes übernimmt der König von Preußen in Krieg und Frieden den Oberbefehl. Diese Bundesverfassung trat am 1. Juli 1867 in Kraft. Zum Bundeskanzler wurde Graf Bismarck ernannt. Noch während der Tagung des Reichstages veröffentlichte man die Verträge eines Schutz-und Trutzbündnisses, welche Württemberg, Baden und Bayern mit Preußen abgeschlossen hatten. Diese Staaten wurden durch die Erneuerung des Zollvereins aller deutschen Staaten und durch die spätere Errichtung eines deutschen Zollparlaments noch enger mit Nord- deutschland verknüpft. Mit Recht konnte es daher König Wilhelm in der Thronrede, mit welcher der erste Reichstag des Norddeutschen Bundes geschlossen wurde, aussprechen: „Es ist uns gelungen, auf sicherem Grunde ein Verfassungswerk aufzurichten, dessen weitere Entwickelung wir mit Zuversicht der Zukunft überlassen können. Die Zeit ist gekommen, wo unser deutsches Vaterland durch seine Gesamtkraft seinen Frieden, sein Recht und seine Würde zu vertreten imstande ist". Der deutsch-französische Krieg (1870—1871). Ursachen. Schon lange blickte Frankreich mit Eifersucht aus die wachsende Macht Preußens. Als im Jahre 1866 der deutsche Bruderkrieg entbrannte, hoffte Napoleon, ein langer Bürgerkrieg würde die Kräfte der beiden Staaten aufreiben, so daß er, wenn man schließlich des Kampfes

7. Vaterländische Geschichte für den Schul- und Selbstunterricht - S. 285

1895 - Neu-Ruppin : Petrenz
— 285 - heit verleihen werde, meines königlichen Amtes zum Heile des Vaterlandes zu walten." Wenn nun Deutschlands Feinde gehofft hatten, die deutsche Einheit würde mit ihrem Begründer zu Grabe getragen werden, so sollten sie bald erfahren, wie gründlich sie sich getäuscht hatten. Denn bei der Eröffnung des ersten Reichstages, den der jugendliche Kaiser um sich versammelte, hatten sich, der Aureguug des Großherzogs von Baden folgend, sämtliche deutschen Bundesfürsten in Berlin eingefunden, um zu zeigen, daß sie mit unverbrüchlicher Treue zu dem neuen Oberhaupte zu stehen entschlossen seien. Dadurch erhielt die Eröffnung des Reichstages eine besondere Weihe, die noch erhöht wurde durch den fürstlichen Glanz, den man bei dieser Gelegenheit entfaltete. In der Thronrede, die der Kaiser mit lauter Stimme verlas, verkündete er seinen Entschluß, „als Kaiser und König dieselben Wege zu wandeln, auf denen sein Großvater das Vertrauen seiner Bundesgenossen, die Liebe seines Volkes und die wohlwollende Anerkennung des Auslandes errungen habe". „Daß auch mir dies gelinge", fügte er hinzu, „steht bei Gott, erstreben will ich es in ernster Arbeit." Zwei Tage nach Eröffnung des Reichstages hatte Kaiser Wilhelm den preußischen Landtag um sich versammelt, um vor demselben das von der Verfassung vorgeschriebene eidliche Gelöbnis abzulegen: „Ich gelobe, daß ich die Verfassung des Königreichs fest und unverbrüchlich halten und in der Übereinstimmung mit derselben und den Gesetzen regieren will, so wahr mir Gott helfe!" Die Thronrede schloß mit den denkwürdigen Worten: „In bewegter Zeit habe ich die Pflichten meines königlichen Amtes übernommen, aber ich trete an die mir nach Gottes Fügung gestellte Ausgabe mit der Zuversicht des Pflichtgefühls heran und halte mir dabei das Wort des großen Friedrich gegenwärtig, daß in Preußen der König des Staates erster Diener ist." Kaiser Wilhelm als Hort des Friedens. Vielfach dichtete man dem jungen Kaiser kriegerische und eroberungssüchtige Pläne an, aber gar bald mußten jene Lästerstimmen verstummen; denn vom ersten Tage seiner Regierung an war es sein eifrigstes Bestreben, dem Lande die Segnungen des Friedens zu erhalten und es vor den Stürmen des Krieges zu bewahren. Schon in seinem „Aufruf an mein Volk" hatte er seinem Volke zugerufen: „Ich habe Gott gelobt, den Frieden zu schirmen", und in der Thronrede von 1888 verkündete er es aufs neue: „Meine Bestrebungen sind unausgesetzt dahin gerichtet, den

8. Vaterländische Geschichte für den Schul- und Selbstunterricht - S. 140

1895 - Neu-Ruppin : Petrenz
— 140 — Augen von ihrer kriegstüchtigen Ausbildung zu überzeugen. Seine unablässigen Bemühungen waren mit den schönsten Erfolgen gekrönt; denn das preußische Heer galt als das vorzüglichste in ganz Europa, und alljährlich kamen fremdländische Offiziere nach Berlin und Potsdam, um die dortigen Heereseinrichtungen kennen zu lernen. Steuerwesen. Des Königs Sorge für das Heerwesen verursachte bedeutende Ausgaben, und da nach Beendigung des Krieges viele hilfsbedürftige Gemeinden auf die Unterstützung des Staates angewiesen waren, überdies auch die Verwaltung des weitausgedehnten Landes immer kostspieliger wurde, so sann der König auf Mittel und Wege, die Einnahmen des Staates zu vermehren. Um die Einkünfte durch die Accise, welche schon unter der Regierung seines Vaters erhoben worden war, zu erhöhen, ließ Friedrich aus Frankreich, wo man von der Accise eine große Einnahme hatte, geübte Beamte kommen, mit welchen er die höchsten Stellen der Steuerverwaltung besetzte. Durch diese Neueinrichtung, Regie genannt, kam zwar eine größere Ordnung in die Steuerverwaltung, und die Staatseinnahmen wurden bedeutend vermehrt, aber dessenungeachtet wurde sie dem Lande bald zu einer großen Plage, da man die Accise auf fast alle Waren ausdehnte. Viele fremde Artikel wurden so hoch besteuert, daß sie kaum eingeführt werden konnten. Der höchsten Besteuerung waren Luxnsgegenjiände unterworfen. Den Verkauf gewisser Gegenstände und Produkte, namentlich des Tabaks und Kaffees, nahm der König als alleiniges Vorrecht der Krone in Anspruch. Um dem Schleichhandel zu begegnen, war es den Regiebeamten gestattet, überall an den Thoren der Städte, sowie auch auf freiem Felde und in den Häusern der Bürger Nachsuchungen nach steuerpflichtigen Waren anzustellen. Der Unwille über diese Belästigungen wurde bald allgemein; auch empfanden es die Preußen sehr übel, daß der König die Verwaltung seines Finanzwesens den verhaßten Franzosen übertrug. Ferner leistete diese Einrichtung den verderblichen Folgen des Schmuggelnd nur allzusehr Vorschub, weshalb Friedrich dafür sorgte, daß die mit der Regie verbundenen Plackereien auf ein möglichst geringes Maß beschränkt wurden. Rechtspflege. Gewissenhafte Sorgfalt widmete Friedrich der Rechtspflege in seinem Lande. Ein bleibendes Denkmal hat er sich in dieser Beziehung durch das allgemeine preußische Landrecht geschaffen, das er gegen Ende seiner Regierung durch den Großkanzler ©armer bearbeiten ließ, und welches noch heute die Grundlage unseres öffentlichen Rechtes bildet. Der Entwurf dieses Gesetzes wurde von dem Könige noch gebilligt, aber die Vollendung desselben erfolgte erst im Jahre 1794. Friedrich

9. Vaterländische Geschichte für den Schul- und Selbstunterricht - S. 211

1895 - Neu-Ruppin : Petrenz
— 211 — den Huldigungsfeierlichkeiten in Königsberg und Berlin den Abgeordneten seines Volkes zurief. In Königsberg gelobte er, „ein gerechter Richter, ein treuer, sorgfältiger, barmherziger Fürst und ein christlicher König zu sein", und in Berlin sprach er die denkwürdigen Worte: „Ich will vor allem dahin trachten, dem Vaterlande die Stelle zu sichern, auf welche es die göttliche Vorsehung durch eine Geschichte ohne Beispiel erhoben hat, auf welcher Preußen zum Schilde geworden ist für die Sicherheit und die Rechte Deutschlands. In allen Stücken will ich so regieren, daß man in mir den echten Sohn des unvergeßlichen Vaters, der unvergeßlichen Mutter erkennen soll, deren Andenken von Geschlecht zu Geschlecht in Segen bleiben wird." Diese Worte riefen im ganzen Lande eine freudige Begeisterung mach, hatte doch der König durch dieselben seiner echt deutschen Gesinnung in feierlicher Weise beredten Ausdruck verliehen. Bald zeigte es sich auch, daß er von dem redlichen Streben erfüllt mar, dem Deutschen Bunde neues Leben einzuhauchen. Bei der Grundsteinlegung zur Vollendung des Kölner Domes (4. September 1842) sprach er die bedeutsamen Worte: „Deutschland baut diese Thore, so mögen sie für Deutschland durch Gottes Gnade die Thore einer neuen, großen Zeit werden! Der Geist, der diese Thore baut, ist derselbe, der vor neunundzwanzig Jahren unsere Ketten brach, die Schmach des Vaterlandes, die Entfremdung dieses Ufers wandte; es ist der Geist der Einigkeit und Kraft: ihm mögen die Kölner Dompforten Thore des herrlichsten Triumphes werden. Der Dorn von Köln, das bitte ich von Gott, rage über diese Stadt, rage über Deutschland, über Zeiten, reich an Menschenfrieden, reich au Gottesfrieden, bis au das Ende der Tage!" Der König war entschlossen, das von seinem Vater gegebene Versprechen einzulösen und seinem Volke eine Verfassung zu geben. Er machte damit den Anfang, indem er den seit dem Jahre 1823 zusammengerufenen Provinziallandtagen, die bisher nur nach königlichem Belieben einberufen wurden, feste Wiederkehr in zweijährigen Zwischenräumen, sowie die Veröffentlichung ihrer Verhandlungen durch den Druck bewilligte. Am 3. Februar 1847 erließ der König ein Patent, durch welches aus sämtlichen Provinzialständen der Monarchie ein „vereinigter Landtag" gebildet wurde, der neben dem bisherigen Rechte des Beirats bei der Gesetzgebung auch das der Steuerbewilligung erhielt. Als der vereinigte Landtag zum erstenmale zusammentrat, hielt der König eine glänzende Rede, in welcher er auch, im Hinblick aus die ungläubige Zeitrichtung, jenes herrliche Bekenntnis aussprach, das zum Wahlspruche seiues Lebens geworden ist: „Ich und mein Haus, wir wollen dem Herrn dienen!" Das Jahr 1848 und seine Folgen. Mit den dem Landtage gewährten Rechten waren jedoch viele noch nicht zufrieden, und da der König sich weigerte, den Vertretern des Volkes 14*

10. Vaterländische Geschichte für den Schul- und Selbstunterricht - S. 213

1895 - Neu-Ruppin : Petrenz
— 213 — Haufen jubelnd vor das königliche Schloß, um dem Könige für seine Versprechungen zu danken. Plötzlich fielen von unbekannter Hand zwei Schüsse, und wenn von denselben auch niemand verletzt wurde, so geriet doch das Volk in eine furchtbare Aufregung. „Wir sind verraten! Zu den Waffen!" schrie die erregte Menge. In kurzer Zeit hatte man namentlich in den zum Schlosse führenden Straßen Verschanzungen (Barrikaden) errichtet, die Häuser besetzt, die Waffeulüden geplündert und die aufrührerischen Scharen bewaffnet. Da rückte auf des Königs Befehl Militär heran, um die Ordnung wieder herzustellen. Es entbrannte ein wilder Straßenkamps, der bis in die Nacht hinein währte; aber als der 19. März anbrach, waren die Truppen fast überall Sieger. Da es jedoch den König mit tiefem Schmerz erfüllte, die Gewalt der Waffen gegen seine eigenen Unterthanen anwenden zu müssen, so erließ er an die verblendeten Bürger seiner Hauptstadt eine im herzlichsten Tone abgefaßte Aufforderung, die Waffen niederzulegen. Als zahlreiche Bürger vor dem Könige erschienen und ihn bestürmten, den Abzug der Truppen anzuordnen, dann würden auch die Barrikaden verschwinden, gab Friedrich Wilhelm dem Drängen nach und zog das Militär zurück. Kaum aber war die Stadt von den Soldaten befreit, da gebärdeten sich die Führer der Bewegung, als sei die Revolution siegreich gewesen. Trotzdem berief der König am 22. März eine preußische Nationalversammlung, um mit ihr eine neue Verfassung zu vereinbaren. Dieselbe geriet jedoch gar bald unter die Herrschaft des zügellosen Pöbels, und vergeblich war ein Ministerium nach dem andern bestrebt, die Sache in ruhige Bahnen zu lenken, sowie Sicherheit und Ordnung in den Straßen wieder herzustellen. Als die aufrührerische Menge sogar das Zeughaus stürmte und die Abgeordneten, die etwa nicht nach ihrem Sinne stimmten, einzuschüchtern suchte, entschloß sich der König, die Truppen wieder zurückzurufen. Er berief ein Ministerium unter Leitung des Grafen von Brandenburg, welches den Sitz der Nationalversammlung, um die Abgeordneten dem Einfluß des Berliner Straßenpöbels zu entziehen, nach Brandenburg verlegte. Als trotzdem ein Teil der Versammlung die Sitzungen in Berlin zu halten versuchte, erhielt General von Wrangel den Befehl, mit bewaffneter Macht die Ordnung wieder herzustellen. Dann löste der König die Nationalversammlung auf und erließ aus eigener Machtvollkommenheit eine sehr freisinnige Verfassung, in welcher er der aus zwei Kammern bestehenden Volksvertretung die weitgehendsten Befugnisse zugestand. Die so berufenen Kammern nahmen eine Revision der Verfassung vor und gestalteten dieselbe so, daß sie der Volksvertretung die Mit-
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