Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Anfänge der Germanen. Bedeutung des Geschlechts. Markgenossenschaft.
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Die christliche Lehre verbreitete sich allmählich im Römerreiche und kam so auch zu demjenigen Volke, das durch sein Vordringen gegen die römischen Grenzen den Anstoß zum Beginn einer neuen Zeit gab, zu den Germanen.
Erster Äö schnitt.
Die Gemeinfreiheit der Urzeit.
Die Germanen sind ein Zweig der großen arischen oder indogermanischen Völkerfamilie, die wahrscheinlich im Innern Asiens ihre ursprüngliche Heimat hatte und schon hier (wie die Sprachvergleichung lehrt) seßhaft wurde. Weiter läßt sich aber das Dunkel, das über ihren Anfängen lagert, nicht lichten.
Über die germanische Urzeit nun find die Ansichten lange getrübt gewesen infolge der teilweis grundfalschen Anschauungen der Römer. Sie glaubten nämlich Züge des „goldenen" Zeitalters bei unseren Vorfahren zu finden. Diese besaßen aber in Wirklichkeit alle Vorzüge und alle Fehler eines Naturvolkes, das die erste Stufe der Entwicklung längst überwunden hat und Jagd und Viehzucht, daneben auch — allerdings noch in ziemlich roher Weise — Ackerbau treibt. Die Bedeutung des Geschlechts (der Sippe) tritt in diesen ältesten Zeiten auf allen Gebieten, besonders im Kriegswesen und bei der Rechtspflege, hervor. Im Kampfe halten Familien und Verwandtschaften zusammen, und die Rache für einen Mord oder Totfchlag wird als Sache des ganzen Geschlechts angesehen. In gewissen Beziehungen aber steht der einzelne schon völlig selbständig da.
Der Familienverband trat nämlich mit den Verhältnissen des Grundbesitzes in Verbindung, und diese bestimmten dann für sich das Leben. Ursprünglich herrschte völlige Gleichheit und Gemein-
Ansänge der Germanen.
Bedeutung
des
Geschlechts.
Markgenossenschaft mit Flurzwang.
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TM Hauptwörter (100): [T43: [Zeit Volk Jahrhundert Geschichte Reich Staat Leben Kultur Deutschland Mittelalter], T92: [Mensch Leben Natur Arbeit Zeit Ding Geist Welt Art Seele], T95: [Bewohner Sprache Volk Land Bevölkerung deutsche Stamm Religion Neger Einwohner]]
TM Hauptwörter (200): [T127: [Volk Sprache Land Zeit Sitte Kultur Bildung Geschichte Bewohner Stamm], T177: [Volk Recht Gesetz Freiheit Land Strafe Mensch Gewalt Leben Staat]]
s
wie durch keine andere Weltrevolution, bewirkt worden. Nur die Hellenen
retteten ihre Sprache, Sitte und Bildung , obgleich ihr Staat römische
Provinz ward, und behaupteten sich so durch alle Jahrhunderte als ein
Volk, das seine Selbstständigkeit wieder erkämpft hat. Die alten Völker
Italiens aber, Spaniens, Galliens, die Karthager, Libyer, Aegyptier
und Kleinasiaten gingen ganz unter in der römischen Herrschaft. Was sie
aber auch zertreten haben mag, diese Herrschaft, so dürfen wir doch auch
nicht übersehen, was sie Gutes gewirkt und wie sie den Zweck ihres Da-
seyns erfüllt hat. Dahin gehört zuvörderst die Gründung vieler Städte
in den europäischen Provinzen, in Spanien, Britannien, Gallien und
Deutschland, vorzüglich an der Donau und am Rhein, von denen viele
schon durch ihre Namen den römischen Ursprung bezeichnen; ferner die Er-
haltung der hellenischen Schriften und Kunstschätze, die wahrscheinlich ein
Raub der asiatischen Barbaren geworden wären, hätten sie nicht in Italien
sicherer gestanden; so wie die Ertheilung einer weisen, auch für unsere Zeit
und Bildung noch unentbehrliche Gesetzgebung. Auch ist es unlaugbar,
daß durch Roms Herrschaft die Ausbreitung der christlichen Religion ge-
fördert, das gesammte Abendland gebildet und erleuchtet, und vemüttelst
der westeuropäischen Sprachen, welche'aus der römischen hervorgingen,
die Wiederbelebung der alten Kunst und Wissenschaft möglich gemacht
worden ist. So hat das Verhängniß viele Jahrhunderte lang die Bestim-
mungen des vorzüglichsten Theils der Menschheit an die Schicksale Roms
geknüpft, das eben so durch seine Waffengewalt und Staatskunst, wie
durch Gesetze, Bildung und Sprache über die Welt geherrscht und, nach
des Reiches Umsturz, durch eine weit um sich greifende Priestermacht die
Verehrung der gläubigen Völker bis auf den heutigen Tag genossen!
Ii.
Quellen.
Oie älteste Geschichte dieses hervorragenden Volkes ist wie die Ge-
schichte aller alten Völker in Dunkel gehüllt und zuerst durch die mündliche,
im Gesänge fortlebeude Sage erhalten worden. Nach den von neuern
Geschichtsforschern angestellten Untersuchungen ist es nicht mehr zu be-
zweifeln , daß auch die alten Römer nicht nur viele, auf religiöse und ver-
schiedene Lebensverhältnisse sich beziehende Lieder, sondern auch Volksge-
sänge geschichtlichen Inhalts hatten, z. B. auf die Thaten großer Feld-
herrn und Staatsmänner. Dergleichen Lieder pflegte man noch zu Cicero's
TM Hauptwörter (50): [T45: [Zeit Mensch Leben Kunst Sprache Wissenschaft Natur Wort Geist Lehrer], T4: [Reich Zeit Staat Volk Deutschland Jahrhundert Land Macht deutsch Geschichte], T37: [Gott Mensch Herr Herz Leben Wort Welt Himmel Tag Hand]]
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TM Hauptwörter (200): [T127: [Volk Sprache Land Zeit Sitte Kultur Bildung Geschichte Bewohner Stamm], T136: [Leben Mensch Geist Natur Zeit Volk Welt Kunst Sinn Wesen], T192: [Italien Reich Gallien Volk Land Römer Donau Hunnen Jahr König], T91: [Geschichte Krieg Zeit Zeitalter Mittelalter Revolution Reformation deutsch Jahrhundert Ende], T177: [Volk Recht Gesetz Freiheit Land Strafe Mensch Gewalt Leben Staat]]
4 Einleitung.
heertcn die Chatten Gallien, 164 überschritten die Markmannen,
zugleich und zum Theil im Bunde mit den Quaden, Zazygcn
und andern Völkern, die Donau; erst 175 zum Frieden genö,
thigt, erneuerten sie schon 178 den Krieg, und nur durch zum
Theil erkaufte Friedensschlüsse beendete Kaiser Commodus denseo
den. Zahlreicher als früher traten jetzt Deutsche in römische
Kriegsdienste. Eine Umgestaltung zeigt sich in den Verhältnissen
der deutschen Völker nach dem Anfänge des dritten Jahrhunderts
durch Entstehung großer Völkervereine: die Völker des süd/
westlichen Deutschlands erscheinen unter dem Gesammtnamen Ate/
mannen, die niederrheinischen unter dem der Franken, die an
der Nordküste unter dem der Sachsen, die Gothen, welche
von den Weichselcbenen, andere Völker sich unterwerfend oder
vereinigend, gegen Süden so wie gegen Osten sich ausgebreitet
hatten, erscheinen an der Donau. Ein allgemeiner Grenzkriea,
meist in verheerenden Streifzügen bestehend, begann; den Gothen
wurde 273 Dacien, den Alemannen das überrheinische römische
Gebiet (das römische Zehentland) überlassen, die Franken setzten
sich allmälig in Batavien fest, und die Sachsen verheerten die
gallischen Küsten. Deutsche Kriegshaufen wurden darauf im vier/
ten Jahrhundert für Kriegsdienste in den Grenzlandschaftcn des
römischen Reiches angesiedelt, und deutsche Anführer und Fürsten
gelangten zu den höchsten Staatsämtern.
3. Geschichte der Völkerwanderung.
Gewaltsamer wurden aber die Deutschen, namentlich die in
Ost/ und Westgothen seit 350 getheiltcn Gothen, durch die no-
Vezirke. In« Kriege wurden von mehreren Gauen Herzoge gewählt. Nur ei-
nige Völker wurden zwar von Königen beherrscht; allein auch bei den andern
erhoben sich früh manche Geschlechter durch großen Grundbesitz und ererbten
oder erworbenen Kriegsruhm zu fürstlichem Aiisehn. Den kriegslustigen Häuv-
tern derselben schlossen sich, das Geleit oder die Gefolgschaft derselben bildend,
jüngere Söhne an, «velche gegen Unterhalt Treue und Kriegsdienst gelobten,
ohne dadurch ihrer Ehre zu schaden. Im Volkskriege ivar jeder Streitbare zum
Kriegsdienst auf eigene Kosten verpflichtet; die Wehrhaflmachung geschah feier-
lich vor der Gaugemeine. Im Frieden thcilte sich des Deutschen Leben zwischen
Müßiggang, Jagd und Geselligkeit; seine Sitten waren rein, zum Theil aus
Unbekanntschast init dem Laster, die Grundzüge seines Charakters Treue, Gast-
freiheit, Muth und Kampflust, aber auch -Arbeitsscheu, Spiel- und Trinksucht;
seine Neligion war vornämlich Naturdienst, außerdem Verehrung göttlicher
Personen (Wodan's und Thor's) in heiligen Haine». Einen mächtigen Prie-
sterstand gab es nicht; die Zukunft suchte man mit großer Begierde zu erfor-
schen. Gewerbflciß, Handel und geistige Bildung konnte nur beschränkt sein.
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Einleitung.
1. Anfang und Eintheilung der alten Geschichte.
!^ie Erde, der Schauplatz der Geschichte, deren Gegenstand der
Mensch ist, hat erst nach manchen gewaltsamen Umgestaltungen
ihrer Oberfläche durch Feuer und Wasser ihre jetzige Gestalt er,
halten, und erst nach einer Reihe unvollkommnerer Schöpfungen
hat sich die jetzige und mit ihr der Mensch entwickelt. Unter
den bei vielen alten Völkern darüber vorhandenen Sagen ist die
mosaische die verständigste und sinnvollste. Das Menschenge,
schlecht wird bald nur von Einem Mcnschenpaare, dessen Hei,
Math am südlichen Abhange des Himalaya's (bisweilen im Thale
Kashmir) gesucht wird, abgeleitet, oder es werden mehrere (fünf
oder gewöhnlich drei) Urstämme angenommen: der caucasische, als
dessen Wiege jene Gegend angesehen wird, und dessen Haupt,
zweige der semitische oder aramäische, der indo,persische mit dem
pelasgisch,achäischen, der celtische, der iberische und der scythische
sind, der mongolische, dessen Ursprung nördlich vom Himalapa,
und der äthiopische, dessen Ursprung im Innern Africa's, na,
mentlich an den Mondgebirgen, gesucht wird. Langsam entwickel,
ten sich die Anlagen des Menschen, erst allmälig ging er, wo die
Beschaffenheit seiner Wohnsitze cs gestattete, vom Jäger, und
Nomadenleben zum Ackerbau über, und die Vereinigung mehrerer
Familien zur Sicherung des Eigenthums, höhere Einsicht einzelner
Männer, namentlich Priester, und die Gewalt einzelner Eroberer
veranlaßt den Beginn von Staaten, deren erste in den Ebenen
des gelben und blauen Stromes, des Ganges, des Euphrat's und
Tigris und im Nilthale entstanden.
Da während des Alterlhums Völker und Staaten von glei-
cher Macht und Bedeutung nicht neben einander stehen, sondern,
wenigstens in Beziehung auf die Zeit ihrer Blüthe, auf einander
1
TM Hauptwörter (50): [T22: [Volk Bewohner Sprache Land Bevölkerung Einwohner deutsche Religion Million Stamm], T45: [Zeit Mensch Leben Kunst Sprache Wissenschaft Natur Wort Geist Lehrer], T17: [Meer Fluß Gebirge Land Hochland See Halbinsel Osten Norden Süden]]
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Aelteste Verfaffung Deutschlands.
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Heerzügen, die als eine den Göttern besonders angenehme Handlung angesehen wur-
den, trugen sie die Götterbilder in den Kampf, nährten die Begeisterung der Krieger,
handhabten als Diener der unsichtbar in der Schlacht anwesenden Gottheit die Zucht
und bestraften die Feigen.
B. Die älteste Verfassung Deutschlands beruhte auf der
Herrschaft der Volksgemeiude. Sowohl die Versammlung der
freien Grundbesitzer einer seden Gemeinde, als die größere Ver-
sammlung der Grundbesitzer eines aus mehrere-: Gemeinde-: beste-
henden Gaues hatte die Gesetzgebung, die Wahl der obrigkeitlichen
Personen (Fürsten und Herzoge), die richterliche Gewalt und die
Entscheidung über Krieg und Frieden.
Die Volksversammlungen waren theils regelmäßige, namentlich zur Zeit
des Neu- und Vollmonds, theils außerordentliche. Man versammelte sich bewaff-
net, am liebsten auf Bergen oder in einem heil. Haine; der König oder ein Priester
leitete die Verhandlungen, denen wahrscheinlich ein Opfer voranging und folgte.
Die Zustimmung zu dem Vorgeschlagenen gab man durch Zusammenschlagen der
Waffen, Mißbilligung durch Murren zu erkennen. Alle Rechtshändel wurden münd-
lich und öffentlich verhandelt und durch Geschworene entschieden nach gesetzlichen Be-
stimmungen, die lange Zeit blos durch Tradition fortgepflanzt und erst seit dem 5.
Jahrh. ausgezeichnet wurden. Die Strafen bestanden in Schadenersatz und andern
Bußen an Geld, Vieh u. s. w., selbst für Todtschlag; die Todesstrafe (Aufhängen)
traf Vaterlandsverräther und Feiglinge. Während der Zeit, wo die Gemeinde nicht
versammelt war, übte ein Graf mit Zuziehung eines Ausschusses von (100) Freien
(Schöffen) das Richteramt, und wahrscheinlich überhaupt die vollziehende Gewalt aus.
Das Köuigthum bestand Anfangs (zur Zeit des Tacitus) nur
bei den germanischen Stämmen im Osten (Markomannen, Quaden,
Gothen), doch haben die meisten Völkerschaften (mit Ausnahme der
Sachsen) später, wenn sie sich zu einer größer-: Herrschaft vereinig-
ten oder neue Wohnsitze aufsuchten, sich einen König gewählt, in des-
sen Familie dann auch diese Würde in der Regel blieb.
Der neue König wurde auf einen Schild gehoben und in der Volksversamm-
lung unter dem Beifall des Volks dreimal herumgetragen, damit ihn Jeder sehen
könnte. Die ältesten Könige zeichneten sich in Tracht und Kleidung wenig vor den
übrigen Freien des Volkes aus, hatten auch keine Insignien. Der König führte in
den Volksversammlungen und Gerichten den Vorsitz, bezog einen Antheil an den
Strafen und der Kriegsbeute, besaß eigene Ländereien, die sich erst durch Eroberun-
gen bedeutend vermehrten, legtr den besiegten Feinden Abgaben auf, empfing aber von
seinem Volke nichts als Geschenke bei feierlichen Gelegenheiten.
Das Volk bestaub aus vier Ständen:
1) Der Adel, wahrscheinlich Familien, deren Vorfahren sich
durch Tapferkeit ausgezeichnet hatten oder durch großen Grundbesitz
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allmälig nimmt das römische Element in ihnen überhand. Die
gallo-römischen Tempel und Statuen stellen immer den eigenthüm-
lichen keltischen Charakter dar, wenn auch nicht mehr in seiner
Reinheit. Der idealisirenbe Geist des Griechen, der ernste, sich seiner
bewußte Sinn des Römers vereinigten sich in dieser gemischten Re-
ligion mit dem ahnungsvollen Gemüthe des Druiden, der, im Schat-
ten der Eiche gelagert, im Winde, der ihre Aeste bewegte, die
Stimme des Gottes zu vernehmen glaubte und vor dessen gefühlter
Nahe erzitterte. Ein auffallendes Beispiel, auf welche Art die rö-
mischen Götter mit den gallischen verschmolzen, bietet die Vereh-
rung der Diana dar. Der große Wald im Osten Galliens, von
dem noch ein Theil unter dem Namen der Ardennen vorhanden ist,
war in der gallischen Naturreligiou personificirt und hieß Ar-
üuenna. Die Gallier verbanden den Dienst der römischen Diana
mit ihrer Arduenna, und auf gallischen Denkmälern aus der Kai-
serzeit liest man: vinnne Arduennae. Die Römer begünstigten diese
Verschmelzung aus allen Kräften. Sie liehen den gestaltlosen Vor-
stellungen des gallischen Polytheismus die Formen und Gestalten
ihres eigenen. So erbaute z. B. Augustus dem Winde Cyrcius in
Narbo einen Tempel. Aus den vielen Denkmälern und Inschriften
aus der römischen Zeit, welche in allen Gegenden Frankreichs ge-
funden worden sind, kann man schließen, daß allmälig alle Gott-
heiten der Römer in Gallien eingeführt worden sind. Die eigen-
thümliche Form und selbst ihre Namen beweisen, daß sich bis zum
vollständigen Sieg des Christenthums in diesem gallo-römischen
Kultus viele Erinnerungen und Gebräuche aus der alten Naturre-
ligiou erhalten hatten. Diese besaß, als dem Gemüthe der Gallier
angemessener, größere Macht über sie, als der römische Bilder-
dienst.
Die römische Herrschaft, die von den Besiegten nicht bloß Un-
terwerfung und Beisteuer für die Bedürfnisse des Reiches, sondern
eine vollkommene Uebereinstimmung mit den römischen Einrichtun-
gen verlangte, erreichte in Gallien wie in Hispanien und Italien
ihr Ziel, das Leben der Ueberwundenen mit römischen Formen zu
umkleiden. Jedoch wurden die Gallier nicht so durchaus Römer wie
die italischen Völker und selbst die transalpinischen Gallier es ge-
worden waren. Es bildete sich in'gallien eine neue Nationalität,
die gallo-römische, in welcher der keltische Charakter, obwohl von
römischen Formen bekleidet, sich erhielt. Ein bemerkenswerther Um-
stand hierbei ist es, daß die unterworfenen Völker sich leichter an
römische Herrschaft unter den Kaisern, als unter der Republik, ge-
wöhnten.
Die großen Familien Roms, aus deren Mitte, mit seltenen
Ausnahmen, die Eroberer neuer Provinzen erstanden, waren in
den letzten Zeiten der Republik so entartet, zeigten sich so habsüch-
tig und grausam, daß die Tyrannei der Proeonsuln und Proprä-
toren den tiefsten Haß gegen Rom und die Sehnsucht nach der frü-
heren Unabhängigkeit in den Herzen der besiegten Nationen wach
erhielten. Die Kaiser dagegen beschränkten aus Eifersucht die Ge-
walt der in die Provinzen gesandten Statthalter und erlaubten die-
sen nicht auf eigne Hand Kriege zu führen. Auch ließen sie diesel-
2 *
TM Hauptwörter (50): [T45: [Zeit Mensch Leben Kunst Sprache Wissenschaft Natur Wort Geist Lehrer], T48: [Land Rhein Reich Volk Sachsen Römer Franken Jahr Karl Gallien], T23: [Rom Römer Krieg Italien Stadt Jahr Heer König Rmer Hannibal]]
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Extrahierte Personennamen: Augustus
Extrahierte Ortsnamen: Gottes Galliens Frankreichs Gallien Gallien Hispanien Italien Rom
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den oft längere Zeit im Amte, und das verminderte deren Geiz
und Herrschsucht, da sie ihre Plane nicht im Raume eines Jahres
zu erreichen genöthigt waren. Auch erlosch im Gemüthe der Kaiser
die den römischen Edlen eigene, alles Fremde verachtende Gesin-
nung. Schon Claudius scheint Gallier fast eben so sehr wie Rö-
mer begünstigt zu haben. Die Kaiser fühlten sich, im Gefühle ihrer
Macht, über Einheimische eben so wie über Fremde erhaben. Die
Lage der Provinzen unter den Kaisern kann jedoch nur verglei-
chungsweise mit dem, was sie unter der Republik erfahren, eine
glückliche genannt werden. Sie wurden, einzelne Fälle ausgenom-
men, nicht mehr mit der systematischen Willkür und Grausamkeit
wie früher behandelt, litten aber an allen Mängeln, von denen
Rom selbst erdrückt wurde. Die Veränderung bestand nur darin,
daß sie früher von einer harten, ausschließenden Aristokratie, jetzt
von einem alles auf gleichem Fuß behandelnden Despoten beherrscht
wurden. Rom wandelte nicht mehr, wie sonst, über ihre Häupter
hin, sondern lag mit ihnen zugleich am Boden und erfuhr dasselbe
und noch mehr Ungemach als sie.
Die größeren gallischen Ortschaften, in denen zur Zeit der na-
tionalen Unabhängigkeit die politischen Versammlungen der einzel-
nen Stämme gehalten worden, die aber eigentlich nur große, durch
Flüsse, Sümpfe und Wälder geschützte Dörfer gewesen waren, ver-
wandelten sich jetzt, angeregt durch das Beispiel der besonders im
Süden von den Römern gegründeten Kolonien und der Niederlas-
sungen der in großer Menge herbeigeströmten italischen Staatspäch-
ter, Wechsler, Kaufleute u. s. w. in wirkliche Städte, nach-römi-
scher Art mit Mauern und Thürmen befestigt, mit Tempeln und
Palästen geschmückt. Auf den Marktplätzen prangten die Statuen
der Kaiser und ihrer Günstlinge, unter den Säulengängen wandel-
ten die griechisch und lateinisch gebildeten Aristokraten des Landes,
in der Vorhalle des Tempels opferte der Priester dem Jupiter, dem
Apollo, der Diana und in der Curie boten, von einer neugierigen
Menge umgeben, die Decurionen die Uebernahme der Spiele des
Cirkus und des Amphitheaters aus, untersuchten die Rechnungen
der Beamten und bestimmten die Summe, die jeder Bürger zur Er-
legung des Tributes an den kaiserlichen Schatz oder zur Bestreitung
der Gemeindelasten beizutragen hatte. In der Nähe der Städte lagen
die Landhäuser der Reichen, mit zierlichen, nach römischer Art ein-
gerichteten Gärten versehen, mit ihren Blumenteppichen, mit ihren
architektonisch zugeschnittenen Lauben und Gängen und mit ihren
Springbruunen. Hinter diesen Gärten begannen tiefe schattige Ge-
büsche, an deren Bäumen die zur Jagd bestimmten Netze hingen
und wo auf offenen Rasenplätzen die schönen gallischen Pferde, von
großen aus Britannien stammenden Hunden bewacht, weideten. Die
jungen Gallier gefielen sich im römischen Kriegsdienste. Die malerische
Kleidung und die glänzenden Waffen des römischen Ritters lachten
sie an, und die Ausdehnung des Reiches, das den damals bekann-
ten Erdkreis umfaßte, gab ihrem auf Abenteuer gerichteten Sinne
Gelegenheit, die fernsten Zonen und fremdesten Völker zu sehen.
In den bedeutenderen Städten und in deren Nähe war alles rö-
misch geworden, aber entfernt von ihnen und in den Gebirgen und
TM Hauptwörter (50): [T20: [Rom Jahr Cäsar Senat Kaiser Pompejus Antonius Tod Krieg Sohn], T9: [Tempel Stadt Kirche Säule Zeit Gebäude Bau Mauer Haus Dom], T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger]]
TM Hauptwörter (100): [T76: [Stadt Straße Haus Schloß Kirche Gebäude Mauer Platz Garten Dorf], T98: [Volk Land König Krieg Zeit Feind Mann Macht Freiheit Kaiser], T92: [Mensch Leben Natur Arbeit Zeit Ding Geist Welt Art Seele], T54: [Haus Feld Bauer Dorf Pferd Stadt Vieh Land Wald Mensch], T3: [Lage Karte Land Europa Geographie Klima Größe Verhältnis Grenze Gliederung]]
TM Hauptwörter (200): [T177: [Volk Recht Gesetz Freiheit Land Strafe Mensch Gewalt Leben Staat], T115: [Tempel Stadt Rom Zeit Athen Pyramide Bau Ruine Denkmal Säule], T19: [Reich deutsch Kaiser Reiche Zeit Karl Jahr Ende Konstantin groß], T81: [Herz Himmel Gott Welt Lied Leben Auge Erde Land Nacht], T142: [Stadt Dorf Mauer Haus Burg Straße Kirche Schloß Graben Zeit]]
Extrahierte Personennamen: Claudius Wechsler Diana
25
lung war so bedeutend, daß Carauftus, nach Abfindung und Ver-
einigung mit den sächfischen Seemännern, es wagte sich dem römi-
schen Scepter zu entziehen und in Britannien den Kaisertitel anzu-
nehmen. Carauftus herrschte sieben Jahre in Britannien, siegreich
gegen die Kaledonier und kraftvoll in der inneren Verwaltung. Ob-
gleich Britannien nach der Ermordung des Carauftus und einer
dreijährigen Regierung seines Mörders wieder römische Provinz
wurde, hat doch Carauftus die spätere Germanisirung Britanniens
durch die Sachsen vorbereitet. Er hat die Ansiedelung von Sach-
sen an der nördlichen Küste von Gallien und an der südlichen von
England, wenn auch nicht veranlaßt, so doch durch seine Bündnisse
mit ihnen befördert.
Das Christenthum hat in Britannien schon früh Eingang ge-
funden. Unter Diocletian hatten auch die Christen in Britannien
eine blutige Verfolgung zu erdulden. Aber schon unter dem milde
gesinnten Constantius erfuhren die Christen Duldung, und unter
Konstantin waren auf dem Concilium zu Arles 314 drei britanni-
sche Bischöfe, von Pork, von London und von Lincoln gegen-
wärtig.
In der ersten Hälfte des vierten Jahrhunderts herrschte Ruhe
in Britannien; Eingeborne und Römer waren durch gemeinsamen
Glauben einander näher gebracht und widmeten sich den Künsten
des Friedens. Der Getraidebau war zu einer solchen Höhe gestie-
gen, daß Britannien eine Kornkammer der nördlichen römischen
Provinzen wurde und durch Ausfuhren sich bereicherte. Das Land
war in allen Richtungen von Heerstraßen durchkreuzt, und aus Bri-
tannien wurden Bauleute, Künstler und Handwerker zur Herstellung
verödeter Provinzen berufen. Aber schon in dem vierten Jahrhun-
dert erscheinen in dem heutigen Schottland Pikten und Scoten.
Sie waren den daselbst wohnenden Kaledoniern und Mäaten ver-
wandt, aber roher, und es ist von den Scoten gewiß, von den
Pikten wahrscheinlich, daß sie aus Irland herübergekommen sind
und die bisherigen Einwohner unterworfen haben. In dem Jahr-
hundert nach Konstantins Tode war Britannien der Schauplatz
beständiger Verheerungen, von Norden her fielen Pikten und Sco-
ten, von Süden her Sachsen in das Land. Zu gleicher Zeit war-
fen sich wiederholt Gegenkaiser in Britannien auf. Um Italien ge-
gen die Schaaren Alarichs zu vertheidigen, rief Stilicho die römi-
schen Legionen von der Insel ab. Zwar kehrten römische Truppen
nach wenigen Jahren noch einmal nach Britannien zurück; doch
wurden sie bald wieder in andere Gegenden gesandt. Die römi-
schen Beamten wurden von der Insel vertrieben und der Kaiser
Honorius verzichtete auf deren Wiedereinsetzung und überließ es den
Britten, sich selbst zu vertheidigen. Noch einmal im Jahre 446
sollen die Britten den römischen Feldherrn Aetius um Hülfe gegen
die keltischen und germanischen Barbaren gebeten haben; doch ver-
gebens. Sie waren jetzt von der Habsucht des römischen Statthal-
ters und dem Uebermuthe der römischen Cohorten befreit; aber
diese Freiheit war für sie Schutzlosigkeit, die Unabhängigkeit ward
Anarchie.
TM Hauptwörter (50): [T48: [Land Rhein Reich Volk Sachsen Römer Franken Jahr Karl Gallien]]
TM Hauptwörter (100): [T65: [Reich Italien Land Kaiser Römer Volk Jahr Rhein Gallien Franken]]
TM Hauptwörter (200): [T187: [Religion Christus Christ Christentum Zeit Jahr Volk Christenthum Heide Geburt], T128: [Kaiser Heer Reich Stadt Jahr Alexander Rom Zug Tod Konstantinopel], T86: [Insel England Irland Schottland Kolonie Hafen Stadt Küste Hauptstadt Kamerun], T192: [Italien Reich Gallien Volk Land Römer Donau Hunnen Jahr König], T177: [Volk Recht Gesetz Freiheit Land Strafe Mensch Gewalt Leben Staat]]
Extrahierte Personennamen: Carauftus Carauftus Konstantin Lincoln Stilicho Honorius Honorius
rächte, findet sich bei allen Völkern. Daß aber auch die Familie
ihre Mitglieder vertrat, der Gemeinde wie den Einzelnen gegen-
über, sie vor Gericht vertheidigte, für sie haftete, das finden wir,
in der Weise wie die Deutschen es kannten, bei keinem andern
Volke. Man hat behauptet, mit gesammter Macht seiner Ver-
wandtschaft habe der Verletzte sich rächen und der Thäter sich schützen
dürfen; alle Angehörigen seien wie zur Theilnahme an der Rache, so
zur gemeinsamen Vertheidigung verpflichtet gewesen. Daß eine
solche Theilnahme der Verwandten an der Rache wie an der Ver-
theidigung oft statt gefunden hat, ist keine Frage. Aber daraus
folgt nicht, daß es für Pflicht und für Recht galt. Im Gegentheil
es war wider das Recht. Die Familie nimmt nur an der recht-
lichen Vertheidigung ihrer Mitglieder Theil, sie hilft nur den Fre-
vel sühnen, den diese begangen haben. Aus der Familie wurden
die Eideshelfer (Oo»)uratoren) genommen, die beschworen, daß
der Angeklagte Glauben verdiene, seine Aussage, sein Eid die ei-
nes redlichen Mannes seien. Die Eideshelfer leisteten dem Ange-
klagten diesen Beistand, weil sie wissen mußten, wer er sei und
welcher Werth seiner Vertheidigung zukomme; sodann auch, weil
sie für sein Unrecht mit zu haften hatten, und weil ihnen deshalb
auch Gelegenheit und Mittel geboten werden mußten, darzuthun,
daß ein Unrecht nicht vorhanden, daß keine Verurtheilung und
Strafe zulässig sei. Nicht als eine Pflicht allein zum Schutz des
angeklagten Familiengliedes, sondern auch als ein Recht der Fami-
lie selbst muß es angesehen werden, durch gesammten einigen Aus-
spruch die Anschuldigung zurückzuweisen. In älterer Zeit stand
diese Vertheidigung der Familie mit der Pflicht für das Wehrgeld
zu haften in nächstem Zusammenhang; später war sie nur die Aus-
sage einer bestimmten Anzahl unbescholtener Männer, die theilweise
von dem Kläger selbst ernannt wurden.
Gericht (Mal) wurde unter freiem Himmel an geheiligtem
Orte, vorzüglich unter Bäumen gehalten, und zwar beraumte man
dem Friedensbrecher den ersten Termin nach vierzehn Nächten am
fünfzehnten Tage an. Bei rechtmäßiger Entschuldigung wurden
noch zwei solcher Gerichtsfristen gewährt.
In der Gemeindeversammlung wurden die Jünglinge wehr-
haft gemacht, für mündig erklärt; hier fand auch die Ertheilung
voller Freiheitsrechte statt, der rechtsgültige Abschluß von Käufen,
Bürgschaften, Schenkungen und letztwiüige Verordnungen. Das
Erbrecht beruhte auf Blutsverwandtschaft. Söhne, Brüder, Brn-
derssöhne und Vatersbrüder werden als die nächsten Erben genannt.
Der Mannsstamm erbte die Waffen und das Grundeigenthum; die
Töchter erhielten die weiblichen Geräthschaften, Schmuck, Gejld und
Kleinode. Es war nothwendig, daß es ein wehrhafter Mann war,
der den Hof vertrat in der Volksversammlung wie im Heer, auf
dem die Rechte, die zugleich Pflichten waren, beruhten. Weder
das Weib noch Kinder, die nicht wehrhaft waren, konnten das;
sie bedurften eines Schutzes, der sie in der Versammlung, im Ge-
richt vertrat, ihre Rechte schützte, ihr Eigen bewahrte. Zunächst
lag es dem Vater ob für die Kinder, dem Mann für seine Frau;
waren die aber nicht mehr am Leben, so fiel die Vormundschaft
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die heidnischen Preußen es thaten, in die Krone heiliger Bäume und
verhüllte sie mit Tüchern, später, als die Tempel entstanden, brachte
man sie in dieselben. Die ersten dieser Bilder waren aus Holz roh
geschnitzt, später machte man Bilder aus Stein und endlich selbst aus
Metall. Wie die heiligen Symbole, so trug man bei den Festen
der Götter auch ihre Bilder umher, besonders durch die Felder,
denn man glaubte, daß die Nähe des Gottes der Saat Gedeihen
bringe. Feierlicher als dies Umtragen war die festliche Umfahrt der
Gottheit in dem Wagen, den man zu diesem Gebrauch in den hei-
ligen Hainen bewahrte. Zu den Götterbildern sind auch jene be-
rühmten Jrmensäulen zu zählen, deren eine Karl der Große
unweit Heresburg in Westphalen zerstörte. Es war eine riesige
Säule, die ein Götterbild trug, wahrscheinlich das des Donar.
Priester und Der Priester hieß ewart, ewarto d. h. der Psteger und Hü-
Pnestermnen. der Wart des Gesetzes, denn ewa, ea ist Gesetz. Dies
Gesetz ist das göttliche wie das menschliche, denn beide waren
einst eng verbunden und gleich heilig. Bei den Gothen hieß der
Priester gudja d. i. der Gott dienende, fromme Mann. Bei den
Burgundern wurde er sinisto d. i. Presbyter, der Aeltere, Ange-
sehene genannt. Die deutschen Priester waren bei Gottesdienst und
Volksgericht thätig. In den Heerzügen sah das Alterthum eine
durch die Gegenwart der Gottheit geheiligte, den Göttern ange-
nehme Handlung, eine Art von Gottesdienst. Die Priester holten
vor der Schlacht die Symbole und Bilder aus den heiligen Hainen
und trugen sie mit in den Kampf. Wohl leitete der Feldherr die
Schlacht, aber den Priestern gebührte die Zucht, sie allein durften
Strafen über den Feigen verhängen, ihn binden, selbst schlagen,
und sie thaten dies gleichsam auf das Gebot der Götter. Die Prie-
ster hielten den Thing- und Heerfrieden aufrecht, und hatten das
Recht, den der sich dawider verging, am Leibe zu züchtigen, und
zwar an Gottes Statt, nicht aus einer von Menschen übertrage-
nen Befugniß. Von Gott und dessen Bevollmächtigten nahm der
Deutsche das an, was sonst den freien Mann zum Knecht erniedrigt
hätte. So wurde der Ernst der Züchtigung erhöht und doch das
Freiheitsgefühl nicht herabgewürdigt. Als Diener der Gottheit wa-
ren die Priester bei allen öffentlichen Handlungen thätig, welche
zur Ehre der Götter verrichtet wurden. Wie sie die heiligen Haine
hüteten, so begleiteten sie die umziehenden Götter, deren Gegen-
wart nur sie erkannten, sie verrichteten die feierlichen Gebete, töde-
ten die Opferthiere, brachten den Göttern ihren Theil dar und
vertheilten Fleisch von dem Opferthiere unter das Volk. Wahr-
scheinlich lag ihnen auch die Weihung der Könige und Leichen, viel-
leicht auch der Ehen, die Abnahme der Eide und manches andere
ob. Sie verkündeten die Weissagungen aus dem Gewieher öffent-
lich unterhaltener weißer Rosse, aus geworfenen Loosen oder aus
den Eingeweiden der Opferthiere. Alles dieses lag ihnen jedoch nur
ob, insofern es eine öffentliche Handlung im Namen und in An-
wesenheit des ganzen Volkes oder Stammes war. Bei Privat-
opfern bedurfte man des Priesters nicht, sie verrichtete der Haus-
vater. Ungewiß ist, ob ein Zusammenhang der Priester mit den
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Extrahierte Personennamen: Karl_der_Große Karl Ernst