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1. Deutsche Sozialgeschichte - S. 9

1898 - Halle a.S. : Buchh. des Waisenhauses
Anfänge der Germanen. Bedeutung des Geschlechts. Markgenossenschaft. 9 Die christliche Lehre verbreitete sich allmählich im Römerreiche und kam so auch zu demjenigen Volke, das durch sein Vordringen gegen die römischen Grenzen den Anstoß zum Beginn einer neuen Zeit gab, zu den Germanen. Erster Äö schnitt. Die Gemeinfreiheit der Urzeit. Die Germanen sind ein Zweig der großen arischen oder indogermanischen Völkerfamilie, die wahrscheinlich im Innern Asiens ihre ursprüngliche Heimat hatte und schon hier (wie die Sprachvergleichung lehrt) seßhaft wurde. Weiter läßt sich aber das Dunkel, das über ihren Anfängen lagert, nicht lichten. Über die germanische Urzeit nun find die Ansichten lange getrübt gewesen infolge der teilweis grundfalschen Anschauungen der Römer. Sie glaubten nämlich Züge des „goldenen" Zeitalters bei unseren Vorfahren zu finden. Diese besaßen aber in Wirklichkeit alle Vorzüge und alle Fehler eines Naturvolkes, das die erste Stufe der Entwicklung längst überwunden hat und Jagd und Viehzucht, daneben auch — allerdings noch in ziemlich roher Weise — Ackerbau treibt. Die Bedeutung des Geschlechts (der Sippe) tritt in diesen ältesten Zeiten auf allen Gebieten, besonders im Kriegswesen und bei der Rechtspflege, hervor. Im Kampfe halten Familien und Verwandtschaften zusammen, und die Rache für einen Mord oder Totfchlag wird als Sache des ganzen Geschlechts angesehen. In gewissen Beziehungen aber steht der einzelne schon völlig selbständig da. Der Familienverband trat nämlich mit den Verhältnissen des Grundbesitzes in Verbindung, und diese bestimmten dann für sich das Leben. Ursprünglich herrschte völlige Gleichheit und Gemein- Ansänge der Germanen. Bedeutung des Geschlechts. Markgenossenschaft mit Flurzwang.

2. Geschichte der Römer - S. 3

1836 - Leipzig : Baumgärtner
s wie durch keine andere Weltrevolution, bewirkt worden. Nur die Hellenen retteten ihre Sprache, Sitte und Bildung , obgleich ihr Staat römische Provinz ward, und behaupteten sich so durch alle Jahrhunderte als ein Volk, das seine Selbstständigkeit wieder erkämpft hat. Die alten Völker Italiens aber, Spaniens, Galliens, die Karthager, Libyer, Aegyptier und Kleinasiaten gingen ganz unter in der römischen Herrschaft. Was sie aber auch zertreten haben mag, diese Herrschaft, so dürfen wir doch auch nicht übersehen, was sie Gutes gewirkt und wie sie den Zweck ihres Da- seyns erfüllt hat. Dahin gehört zuvörderst die Gründung vieler Städte in den europäischen Provinzen, in Spanien, Britannien, Gallien und Deutschland, vorzüglich an der Donau und am Rhein, von denen viele schon durch ihre Namen den römischen Ursprung bezeichnen; ferner die Er- haltung der hellenischen Schriften und Kunstschätze, die wahrscheinlich ein Raub der asiatischen Barbaren geworden wären, hätten sie nicht in Italien sicherer gestanden; so wie die Ertheilung einer weisen, auch für unsere Zeit und Bildung noch unentbehrliche Gesetzgebung. Auch ist es unlaugbar, daß durch Roms Herrschaft die Ausbreitung der christlichen Religion ge- fördert, das gesammte Abendland gebildet und erleuchtet, und vemüttelst der westeuropäischen Sprachen, welche'aus der römischen hervorgingen, die Wiederbelebung der alten Kunst und Wissenschaft möglich gemacht worden ist. So hat das Verhängniß viele Jahrhunderte lang die Bestim- mungen des vorzüglichsten Theils der Menschheit an die Schicksale Roms geknüpft, das eben so durch seine Waffengewalt und Staatskunst, wie durch Gesetze, Bildung und Sprache über die Welt geherrscht und, nach des Reiches Umsturz, durch eine weit um sich greifende Priestermacht die Verehrung der gläubigen Völker bis auf den heutigen Tag genossen! Ii. Quellen. Oie älteste Geschichte dieses hervorragenden Volkes ist wie die Ge- schichte aller alten Völker in Dunkel gehüllt und zuerst durch die mündliche, im Gesänge fortlebeude Sage erhalten worden. Nach den von neuern Geschichtsforschern angestellten Untersuchungen ist es nicht mehr zu be- zweifeln , daß auch die alten Römer nicht nur viele, auf religiöse und ver- schiedene Lebensverhältnisse sich beziehende Lieder, sondern auch Volksge- sänge geschichtlichen Inhalts hatten, z. B. auf die Thaten großer Feld- herrn und Staatsmänner. Dergleichen Lieder pflegte man noch zu Cicero's

3. Grundriß der Geschichte des Mittelalters - S. 4

1835 - Berlin : Trautwein
4 Einleitung. heertcn die Chatten Gallien, 164 überschritten die Markmannen, zugleich und zum Theil im Bunde mit den Quaden, Zazygcn und andern Völkern, die Donau; erst 175 zum Frieden genö, thigt, erneuerten sie schon 178 den Krieg, und nur durch zum Theil erkaufte Friedensschlüsse beendete Kaiser Commodus denseo den. Zahlreicher als früher traten jetzt Deutsche in römische Kriegsdienste. Eine Umgestaltung zeigt sich in den Verhältnissen der deutschen Völker nach dem Anfänge des dritten Jahrhunderts durch Entstehung großer Völkervereine: die Völker des süd/ westlichen Deutschlands erscheinen unter dem Gesammtnamen Ate/ mannen, die niederrheinischen unter dem der Franken, die an der Nordküste unter dem der Sachsen, die Gothen, welche von den Weichselcbenen, andere Völker sich unterwerfend oder vereinigend, gegen Süden so wie gegen Osten sich ausgebreitet hatten, erscheinen an der Donau. Ein allgemeiner Grenzkriea, meist in verheerenden Streifzügen bestehend, begann; den Gothen wurde 273 Dacien, den Alemannen das überrheinische römische Gebiet (das römische Zehentland) überlassen, die Franken setzten sich allmälig in Batavien fest, und die Sachsen verheerten die gallischen Küsten. Deutsche Kriegshaufen wurden darauf im vier/ ten Jahrhundert für Kriegsdienste in den Grenzlandschaftcn des römischen Reiches angesiedelt, und deutsche Anführer und Fürsten gelangten zu den höchsten Staatsämtern. 3. Geschichte der Völkerwanderung. Gewaltsamer wurden aber die Deutschen, namentlich die in Ost/ und Westgothen seit 350 getheiltcn Gothen, durch die no- Vezirke. In« Kriege wurden von mehreren Gauen Herzoge gewählt. Nur ei- nige Völker wurden zwar von Königen beherrscht; allein auch bei den andern erhoben sich früh manche Geschlechter durch großen Grundbesitz und ererbten oder erworbenen Kriegsruhm zu fürstlichem Aiisehn. Den kriegslustigen Häuv- tern derselben schlossen sich, das Geleit oder die Gefolgschaft derselben bildend, jüngere Söhne an, «velche gegen Unterhalt Treue und Kriegsdienst gelobten, ohne dadurch ihrer Ehre zu schaden. Im Volkskriege ivar jeder Streitbare zum Kriegsdienst auf eigene Kosten verpflichtet; die Wehrhaflmachung geschah feier- lich vor der Gaugemeine. Im Frieden thcilte sich des Deutschen Leben zwischen Müßiggang, Jagd und Geselligkeit; seine Sitten waren rein, zum Theil aus Unbekanntschast init dem Laster, die Grundzüge seines Charakters Treue, Gast- freiheit, Muth und Kampflust, aber auch -Arbeitsscheu, Spiel- und Trinksucht; seine Neligion war vornämlich Naturdienst, außerdem Verehrung göttlicher Personen (Wodan's und Thor's) in heiligen Haine». Einen mächtigen Prie- sterstand gab es nicht; die Zukunft suchte man mit großer Begierde zu erfor- schen. Gewerbflciß, Handel und geistige Bildung konnte nur beschränkt sein.

4. Grundriß der Alten Geschichte - S. 1

1835 - Berlin : Trautwein
Einleitung. 1. Anfang und Eintheilung der alten Geschichte. !^ie Erde, der Schauplatz der Geschichte, deren Gegenstand der Mensch ist, hat erst nach manchen gewaltsamen Umgestaltungen ihrer Oberfläche durch Feuer und Wasser ihre jetzige Gestalt er, halten, und erst nach einer Reihe unvollkommnerer Schöpfungen hat sich die jetzige und mit ihr der Mensch entwickelt. Unter den bei vielen alten Völkern darüber vorhandenen Sagen ist die mosaische die verständigste und sinnvollste. Das Menschenge, schlecht wird bald nur von Einem Mcnschenpaare, dessen Hei, Math am südlichen Abhange des Himalaya's (bisweilen im Thale Kashmir) gesucht wird, abgeleitet, oder es werden mehrere (fünf oder gewöhnlich drei) Urstämme angenommen: der caucasische, als dessen Wiege jene Gegend angesehen wird, und dessen Haupt, zweige der semitische oder aramäische, der indo,persische mit dem pelasgisch,achäischen, der celtische, der iberische und der scythische sind, der mongolische, dessen Ursprung nördlich vom Himalapa, und der äthiopische, dessen Ursprung im Innern Africa's, na, mentlich an den Mondgebirgen, gesucht wird. Langsam entwickel, ten sich die Anlagen des Menschen, erst allmälig ging er, wo die Beschaffenheit seiner Wohnsitze cs gestattete, vom Jäger, und Nomadenleben zum Ackerbau über, und die Vereinigung mehrerer Familien zur Sicherung des Eigenthums, höhere Einsicht einzelner Männer, namentlich Priester, und die Gewalt einzelner Eroberer veranlaßt den Beginn von Staaten, deren erste in den Ebenen des gelben und blauen Stromes, des Ganges, des Euphrat's und Tigris und im Nilthale entstanden. Da während des Alterlhums Völker und Staaten von glei- cher Macht und Bedeutung nicht neben einander stehen, sondern, wenigstens in Beziehung auf die Zeit ihrer Blüthe, auf einander 1

5. Das Mittelalter - S. 5

1857 - Koblenz : Baedeker
Aelteste Verfaffung Deutschlands. 5 Heerzügen, die als eine den Göttern besonders angenehme Handlung angesehen wur- den, trugen sie die Götterbilder in den Kampf, nährten die Begeisterung der Krieger, handhabten als Diener der unsichtbar in der Schlacht anwesenden Gottheit die Zucht und bestraften die Feigen. B. Die älteste Verfassung Deutschlands beruhte auf der Herrschaft der Volksgemeiude. Sowohl die Versammlung der freien Grundbesitzer einer seden Gemeinde, als die größere Ver- sammlung der Grundbesitzer eines aus mehrere-: Gemeinde-: beste- henden Gaues hatte die Gesetzgebung, die Wahl der obrigkeitlichen Personen (Fürsten und Herzoge), die richterliche Gewalt und die Entscheidung über Krieg und Frieden. Die Volksversammlungen waren theils regelmäßige, namentlich zur Zeit des Neu- und Vollmonds, theils außerordentliche. Man versammelte sich bewaff- net, am liebsten auf Bergen oder in einem heil. Haine; der König oder ein Priester leitete die Verhandlungen, denen wahrscheinlich ein Opfer voranging und folgte. Die Zustimmung zu dem Vorgeschlagenen gab man durch Zusammenschlagen der Waffen, Mißbilligung durch Murren zu erkennen. Alle Rechtshändel wurden münd- lich und öffentlich verhandelt und durch Geschworene entschieden nach gesetzlichen Be- stimmungen, die lange Zeit blos durch Tradition fortgepflanzt und erst seit dem 5. Jahrh. ausgezeichnet wurden. Die Strafen bestanden in Schadenersatz und andern Bußen an Geld, Vieh u. s. w., selbst für Todtschlag; die Todesstrafe (Aufhängen) traf Vaterlandsverräther und Feiglinge. Während der Zeit, wo die Gemeinde nicht versammelt war, übte ein Graf mit Zuziehung eines Ausschusses von (100) Freien (Schöffen) das Richteramt, und wahrscheinlich überhaupt die vollziehende Gewalt aus. Das Köuigthum bestand Anfangs (zur Zeit des Tacitus) nur bei den germanischen Stämmen im Osten (Markomannen, Quaden, Gothen), doch haben die meisten Völkerschaften (mit Ausnahme der Sachsen) später, wenn sie sich zu einer größer-: Herrschaft vereinig- ten oder neue Wohnsitze aufsuchten, sich einen König gewählt, in des- sen Familie dann auch diese Würde in der Regel blieb. Der neue König wurde auf einen Schild gehoben und in der Volksversamm- lung unter dem Beifall des Volks dreimal herumgetragen, damit ihn Jeder sehen könnte. Die ältesten Könige zeichneten sich in Tracht und Kleidung wenig vor den übrigen Freien des Volkes aus, hatten auch keine Insignien. Der König führte in den Volksversammlungen und Gerichten den Vorsitz, bezog einen Antheil an den Strafen und der Kriegsbeute, besaß eigene Ländereien, die sich erst durch Eroberun- gen bedeutend vermehrten, legtr den besiegten Feinden Abgaben auf, empfing aber von seinem Volke nichts als Geschenke bei feierlichen Gelegenheiten. Das Volk bestaub aus vier Ständen: 1) Der Adel, wahrscheinlich Familien, deren Vorfahren sich durch Tapferkeit ausgezeichnet hatten oder durch großen Grundbesitz

6. Geschichte des Mittelalters - S. 19

1854 - Weimar : Böhlau
19 allmälig nimmt das römische Element in ihnen überhand. Die gallo-römischen Tempel und Statuen stellen immer den eigenthüm- lichen keltischen Charakter dar, wenn auch nicht mehr in seiner Reinheit. Der idealisirenbe Geist des Griechen, der ernste, sich seiner bewußte Sinn des Römers vereinigten sich in dieser gemischten Re- ligion mit dem ahnungsvollen Gemüthe des Druiden, der, im Schat- ten der Eiche gelagert, im Winde, der ihre Aeste bewegte, die Stimme des Gottes zu vernehmen glaubte und vor dessen gefühlter Nahe erzitterte. Ein auffallendes Beispiel, auf welche Art die rö- mischen Götter mit den gallischen verschmolzen, bietet die Vereh- rung der Diana dar. Der große Wald im Osten Galliens, von dem noch ein Theil unter dem Namen der Ardennen vorhanden ist, war in der gallischen Naturreligiou personificirt und hieß Ar- üuenna. Die Gallier verbanden den Dienst der römischen Diana mit ihrer Arduenna, und auf gallischen Denkmälern aus der Kai- serzeit liest man: vinnne Arduennae. Die Römer begünstigten diese Verschmelzung aus allen Kräften. Sie liehen den gestaltlosen Vor- stellungen des gallischen Polytheismus die Formen und Gestalten ihres eigenen. So erbaute z. B. Augustus dem Winde Cyrcius in Narbo einen Tempel. Aus den vielen Denkmälern und Inschriften aus der römischen Zeit, welche in allen Gegenden Frankreichs ge- funden worden sind, kann man schließen, daß allmälig alle Gott- heiten der Römer in Gallien eingeführt worden sind. Die eigen- thümliche Form und selbst ihre Namen beweisen, daß sich bis zum vollständigen Sieg des Christenthums in diesem gallo-römischen Kultus viele Erinnerungen und Gebräuche aus der alten Naturre- ligiou erhalten hatten. Diese besaß, als dem Gemüthe der Gallier angemessener, größere Macht über sie, als der römische Bilder- dienst. Die römische Herrschaft, die von den Besiegten nicht bloß Un- terwerfung und Beisteuer für die Bedürfnisse des Reiches, sondern eine vollkommene Uebereinstimmung mit den römischen Einrichtun- gen verlangte, erreichte in Gallien wie in Hispanien und Italien ihr Ziel, das Leben der Ueberwundenen mit römischen Formen zu umkleiden. Jedoch wurden die Gallier nicht so durchaus Römer wie die italischen Völker und selbst die transalpinischen Gallier es ge- worden waren. Es bildete sich in'gallien eine neue Nationalität, die gallo-römische, in welcher der keltische Charakter, obwohl von römischen Formen bekleidet, sich erhielt. Ein bemerkenswerther Um- stand hierbei ist es, daß die unterworfenen Völker sich leichter an römische Herrschaft unter den Kaisern, als unter der Republik, ge- wöhnten. Die großen Familien Roms, aus deren Mitte, mit seltenen Ausnahmen, die Eroberer neuer Provinzen erstanden, waren in den letzten Zeiten der Republik so entartet, zeigten sich so habsüch- tig und grausam, daß die Tyrannei der Proeonsuln und Proprä- toren den tiefsten Haß gegen Rom und die Sehnsucht nach der frü- heren Unabhängigkeit in den Herzen der besiegten Nationen wach erhielten. Die Kaiser dagegen beschränkten aus Eifersucht die Ge- walt der in die Provinzen gesandten Statthalter und erlaubten die- sen nicht auf eigne Hand Kriege zu führen. Auch ließen sie diesel- 2 *

7. Geschichte des Mittelalters - S. 20

1854 - Weimar : Böhlau
20 den oft längere Zeit im Amte, und das verminderte deren Geiz und Herrschsucht, da sie ihre Plane nicht im Raume eines Jahres zu erreichen genöthigt waren. Auch erlosch im Gemüthe der Kaiser die den römischen Edlen eigene, alles Fremde verachtende Gesin- nung. Schon Claudius scheint Gallier fast eben so sehr wie Rö- mer begünstigt zu haben. Die Kaiser fühlten sich, im Gefühle ihrer Macht, über Einheimische eben so wie über Fremde erhaben. Die Lage der Provinzen unter den Kaisern kann jedoch nur verglei- chungsweise mit dem, was sie unter der Republik erfahren, eine glückliche genannt werden. Sie wurden, einzelne Fälle ausgenom- men, nicht mehr mit der systematischen Willkür und Grausamkeit wie früher behandelt, litten aber an allen Mängeln, von denen Rom selbst erdrückt wurde. Die Veränderung bestand nur darin, daß sie früher von einer harten, ausschließenden Aristokratie, jetzt von einem alles auf gleichem Fuß behandelnden Despoten beherrscht wurden. Rom wandelte nicht mehr, wie sonst, über ihre Häupter hin, sondern lag mit ihnen zugleich am Boden und erfuhr dasselbe und noch mehr Ungemach als sie. Die größeren gallischen Ortschaften, in denen zur Zeit der na- tionalen Unabhängigkeit die politischen Versammlungen der einzel- nen Stämme gehalten worden, die aber eigentlich nur große, durch Flüsse, Sümpfe und Wälder geschützte Dörfer gewesen waren, ver- wandelten sich jetzt, angeregt durch das Beispiel der besonders im Süden von den Römern gegründeten Kolonien und der Niederlas- sungen der in großer Menge herbeigeströmten italischen Staatspäch- ter, Wechsler, Kaufleute u. s. w. in wirkliche Städte, nach-römi- scher Art mit Mauern und Thürmen befestigt, mit Tempeln und Palästen geschmückt. Auf den Marktplätzen prangten die Statuen der Kaiser und ihrer Günstlinge, unter den Säulengängen wandel- ten die griechisch und lateinisch gebildeten Aristokraten des Landes, in der Vorhalle des Tempels opferte der Priester dem Jupiter, dem Apollo, der Diana und in der Curie boten, von einer neugierigen Menge umgeben, die Decurionen die Uebernahme der Spiele des Cirkus und des Amphitheaters aus, untersuchten die Rechnungen der Beamten und bestimmten die Summe, die jeder Bürger zur Er- legung des Tributes an den kaiserlichen Schatz oder zur Bestreitung der Gemeindelasten beizutragen hatte. In der Nähe der Städte lagen die Landhäuser der Reichen, mit zierlichen, nach römischer Art ein- gerichteten Gärten versehen, mit ihren Blumenteppichen, mit ihren architektonisch zugeschnittenen Lauben und Gängen und mit ihren Springbruunen. Hinter diesen Gärten begannen tiefe schattige Ge- büsche, an deren Bäumen die zur Jagd bestimmten Netze hingen und wo auf offenen Rasenplätzen die schönen gallischen Pferde, von großen aus Britannien stammenden Hunden bewacht, weideten. Die jungen Gallier gefielen sich im römischen Kriegsdienste. Die malerische Kleidung und die glänzenden Waffen des römischen Ritters lachten sie an, und die Ausdehnung des Reiches, das den damals bekann- ten Erdkreis umfaßte, gab ihrem auf Abenteuer gerichteten Sinne Gelegenheit, die fernsten Zonen und fremdesten Völker zu sehen. In den bedeutenderen Städten und in deren Nähe war alles rö- misch geworden, aber entfernt von ihnen und in den Gebirgen und

8. Geschichte des Mittelalters - S. 25

1854 - Weimar : Böhlau
25 lung war so bedeutend, daß Carauftus, nach Abfindung und Ver- einigung mit den sächfischen Seemännern, es wagte sich dem römi- schen Scepter zu entziehen und in Britannien den Kaisertitel anzu- nehmen. Carauftus herrschte sieben Jahre in Britannien, siegreich gegen die Kaledonier und kraftvoll in der inneren Verwaltung. Ob- gleich Britannien nach der Ermordung des Carauftus und einer dreijährigen Regierung seines Mörders wieder römische Provinz wurde, hat doch Carauftus die spätere Germanisirung Britanniens durch die Sachsen vorbereitet. Er hat die Ansiedelung von Sach- sen an der nördlichen Küste von Gallien und an der südlichen von England, wenn auch nicht veranlaßt, so doch durch seine Bündnisse mit ihnen befördert. Das Christenthum hat in Britannien schon früh Eingang ge- funden. Unter Diocletian hatten auch die Christen in Britannien eine blutige Verfolgung zu erdulden. Aber schon unter dem milde gesinnten Constantius erfuhren die Christen Duldung, und unter Konstantin waren auf dem Concilium zu Arles 314 drei britanni- sche Bischöfe, von Pork, von London und von Lincoln gegen- wärtig. In der ersten Hälfte des vierten Jahrhunderts herrschte Ruhe in Britannien; Eingeborne und Römer waren durch gemeinsamen Glauben einander näher gebracht und widmeten sich den Künsten des Friedens. Der Getraidebau war zu einer solchen Höhe gestie- gen, daß Britannien eine Kornkammer der nördlichen römischen Provinzen wurde und durch Ausfuhren sich bereicherte. Das Land war in allen Richtungen von Heerstraßen durchkreuzt, und aus Bri- tannien wurden Bauleute, Künstler und Handwerker zur Herstellung verödeter Provinzen berufen. Aber schon in dem vierten Jahrhun- dert erscheinen in dem heutigen Schottland Pikten und Scoten. Sie waren den daselbst wohnenden Kaledoniern und Mäaten ver- wandt, aber roher, und es ist von den Scoten gewiß, von den Pikten wahrscheinlich, daß sie aus Irland herübergekommen sind und die bisherigen Einwohner unterworfen haben. In dem Jahr- hundert nach Konstantins Tode war Britannien der Schauplatz beständiger Verheerungen, von Norden her fielen Pikten und Sco- ten, von Süden her Sachsen in das Land. Zu gleicher Zeit war- fen sich wiederholt Gegenkaiser in Britannien auf. Um Italien ge- gen die Schaaren Alarichs zu vertheidigen, rief Stilicho die römi- schen Legionen von der Insel ab. Zwar kehrten römische Truppen nach wenigen Jahren noch einmal nach Britannien zurück; doch wurden sie bald wieder in andere Gegenden gesandt. Die römi- schen Beamten wurden von der Insel vertrieben und der Kaiser Honorius verzichtete auf deren Wiedereinsetzung und überließ es den Britten, sich selbst zu vertheidigen. Noch einmal im Jahre 446 sollen die Britten den römischen Feldherrn Aetius um Hülfe gegen die keltischen und germanischen Barbaren gebeten haben; doch ver- gebens. Sie waren jetzt von der Habsucht des römischen Statthal- ters und dem Uebermuthe der römischen Cohorten befreit; aber diese Freiheit war für sie Schutzlosigkeit, die Unabhängigkeit ward Anarchie.

9. Geschichte des Mittelalters - S. 53

1854 - Weimar : Böhlau
rächte, findet sich bei allen Völkern. Daß aber auch die Familie ihre Mitglieder vertrat, der Gemeinde wie den Einzelnen gegen- über, sie vor Gericht vertheidigte, für sie haftete, das finden wir, in der Weise wie die Deutschen es kannten, bei keinem andern Volke. Man hat behauptet, mit gesammter Macht seiner Ver- wandtschaft habe der Verletzte sich rächen und der Thäter sich schützen dürfen; alle Angehörigen seien wie zur Theilnahme an der Rache, so zur gemeinsamen Vertheidigung verpflichtet gewesen. Daß eine solche Theilnahme der Verwandten an der Rache wie an der Ver- theidigung oft statt gefunden hat, ist keine Frage. Aber daraus folgt nicht, daß es für Pflicht und für Recht galt. Im Gegentheil es war wider das Recht. Die Familie nimmt nur an der recht- lichen Vertheidigung ihrer Mitglieder Theil, sie hilft nur den Fre- vel sühnen, den diese begangen haben. Aus der Familie wurden die Eideshelfer (Oo»)uratoren) genommen, die beschworen, daß der Angeklagte Glauben verdiene, seine Aussage, sein Eid die ei- nes redlichen Mannes seien. Die Eideshelfer leisteten dem Ange- klagten diesen Beistand, weil sie wissen mußten, wer er sei und welcher Werth seiner Vertheidigung zukomme; sodann auch, weil sie für sein Unrecht mit zu haften hatten, und weil ihnen deshalb auch Gelegenheit und Mittel geboten werden mußten, darzuthun, daß ein Unrecht nicht vorhanden, daß keine Verurtheilung und Strafe zulässig sei. Nicht als eine Pflicht allein zum Schutz des angeklagten Familiengliedes, sondern auch als ein Recht der Fami- lie selbst muß es angesehen werden, durch gesammten einigen Aus- spruch die Anschuldigung zurückzuweisen. In älterer Zeit stand diese Vertheidigung der Familie mit der Pflicht für das Wehrgeld zu haften in nächstem Zusammenhang; später war sie nur die Aus- sage einer bestimmten Anzahl unbescholtener Männer, die theilweise von dem Kläger selbst ernannt wurden. Gericht (Mal) wurde unter freiem Himmel an geheiligtem Orte, vorzüglich unter Bäumen gehalten, und zwar beraumte man dem Friedensbrecher den ersten Termin nach vierzehn Nächten am fünfzehnten Tage an. Bei rechtmäßiger Entschuldigung wurden noch zwei solcher Gerichtsfristen gewährt. In der Gemeindeversammlung wurden die Jünglinge wehr- haft gemacht, für mündig erklärt; hier fand auch die Ertheilung voller Freiheitsrechte statt, der rechtsgültige Abschluß von Käufen, Bürgschaften, Schenkungen und letztwiüige Verordnungen. Das Erbrecht beruhte auf Blutsverwandtschaft. Söhne, Brüder, Brn- derssöhne und Vatersbrüder werden als die nächsten Erben genannt. Der Mannsstamm erbte die Waffen und das Grundeigenthum; die Töchter erhielten die weiblichen Geräthschaften, Schmuck, Gejld und Kleinode. Es war nothwendig, daß es ein wehrhafter Mann war, der den Hof vertrat in der Volksversammlung wie im Heer, auf dem die Rechte, die zugleich Pflichten waren, beruhten. Weder das Weib noch Kinder, die nicht wehrhaft waren, konnten das; sie bedurften eines Schutzes, der sie in der Versammlung, im Ge- richt vertrat, ihre Rechte schützte, ihr Eigen bewahrte. Zunächst lag es dem Vater ob für die Kinder, dem Mann für seine Frau; waren die aber nicht mehr am Leben, so fiel die Vormundschaft

10. Geschichte des Mittelalters - S. 56

1854 - Weimar : Böhlau
* 56 die heidnischen Preußen es thaten, in die Krone heiliger Bäume und verhüllte sie mit Tüchern, später, als die Tempel entstanden, brachte man sie in dieselben. Die ersten dieser Bilder waren aus Holz roh geschnitzt, später machte man Bilder aus Stein und endlich selbst aus Metall. Wie die heiligen Symbole, so trug man bei den Festen der Götter auch ihre Bilder umher, besonders durch die Felder, denn man glaubte, daß die Nähe des Gottes der Saat Gedeihen bringe. Feierlicher als dies Umtragen war die festliche Umfahrt der Gottheit in dem Wagen, den man zu diesem Gebrauch in den hei- ligen Hainen bewahrte. Zu den Götterbildern sind auch jene be- rühmten Jrmensäulen zu zählen, deren eine Karl der Große unweit Heresburg in Westphalen zerstörte. Es war eine riesige Säule, die ein Götterbild trug, wahrscheinlich das des Donar. Priester und Der Priester hieß ewart, ewarto d. h. der Psteger und Hü- Pnestermnen. der Wart des Gesetzes, denn ewa, ea ist Gesetz. Dies Gesetz ist das göttliche wie das menschliche, denn beide waren einst eng verbunden und gleich heilig. Bei den Gothen hieß der Priester gudja d. i. der Gott dienende, fromme Mann. Bei den Burgundern wurde er sinisto d. i. Presbyter, der Aeltere, Ange- sehene genannt. Die deutschen Priester waren bei Gottesdienst und Volksgericht thätig. In den Heerzügen sah das Alterthum eine durch die Gegenwart der Gottheit geheiligte, den Göttern ange- nehme Handlung, eine Art von Gottesdienst. Die Priester holten vor der Schlacht die Symbole und Bilder aus den heiligen Hainen und trugen sie mit in den Kampf. Wohl leitete der Feldherr die Schlacht, aber den Priestern gebührte die Zucht, sie allein durften Strafen über den Feigen verhängen, ihn binden, selbst schlagen, und sie thaten dies gleichsam auf das Gebot der Götter. Die Prie- ster hielten den Thing- und Heerfrieden aufrecht, und hatten das Recht, den der sich dawider verging, am Leibe zu züchtigen, und zwar an Gottes Statt, nicht aus einer von Menschen übertrage- nen Befugniß. Von Gott und dessen Bevollmächtigten nahm der Deutsche das an, was sonst den freien Mann zum Knecht erniedrigt hätte. So wurde der Ernst der Züchtigung erhöht und doch das Freiheitsgefühl nicht herabgewürdigt. Als Diener der Gottheit wa- ren die Priester bei allen öffentlichen Handlungen thätig, welche zur Ehre der Götter verrichtet wurden. Wie sie die heiligen Haine hüteten, so begleiteten sie die umziehenden Götter, deren Gegen- wart nur sie erkannten, sie verrichteten die feierlichen Gebete, töde- ten die Opferthiere, brachten den Göttern ihren Theil dar und vertheilten Fleisch von dem Opferthiere unter das Volk. Wahr- scheinlich lag ihnen auch die Weihung der Könige und Leichen, viel- leicht auch der Ehen, die Abnahme der Eide und manches andere ob. Sie verkündeten die Weissagungen aus dem Gewieher öffent- lich unterhaltener weißer Rosse, aus geworfenen Loosen oder aus den Eingeweiden der Opferthiere. Alles dieses lag ihnen jedoch nur ob, insofern es eine öffentliche Handlung im Namen und in An- wesenheit des ganzen Volkes oder Stammes war. Bei Privat- opfern bedurfte man des Priesters nicht, sie verrichtete der Haus- vater. Ungewiß ist, ob ein Zusammenhang der Priester mit den
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