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1. Zeittafeln für den Unterricht in der Geschichte an den unteren Gelehrten- und Realschulen - S. 12

1871 - Stuttgart : Schweizerbart
12 Deutsche Geschichte. Jahre nach Christus 1534 Luthers Bibelbersetzung vollendet. Wiedertufer in Mnster. (Calvin in Genf. Heinrich Viii. in England.) 1540 Jesuiten. Ikco Tridentiner Concil. bis 1563 1546 Luthers Tod. Schmalkaldischer Krieg. Moritz von Sachsen. 1555 Augsburger Religionsfriede. !??! Kriege Karls V. mit Frankreich. (Franz I.) Trkenkriege, bis 1do6 Iiis Re''$'ous'ir'e$e 'm westlichen Europa. 1568 Abfall der Niederlande. 1572 (Bartholomusnacht in Paris. Guisen. Hugenotten.) 1582 Gregorianischer Kalender. 1587 (Maria Stuart von Schottland hingerichtet. Spanische Armada. Elisabeth von England.) 1589 (Heinrich Iv. Bourbons in Frankreich.) 1598 (Edikt von Nantes.) 1608 Evangelische Union j jn Deutgeh]ancl 1609 Katholische Liga 1 Ihiq Dreissigjhriger Krieg in Deutsehland. bis 104o 1618 Bhmisch-pflzisch-dnische Kriege. Tilly. Wallenstein. bis 1629 Restitutions-Edikt. 1630 Gustav Adolph von Schweden in Deutschland. 1634 Wallenstein ermordet. Nrdlinger Schlacht. (Richelieu in Frank- reich.) 1635 Prager Friede. 1648 Westphlischer Friede. 2. Die politische Auflsung. Oesterreich, Preussen, 1649 (Erste englische Revolution. Cromwell.) 1672 Kriege des deutschen Reichs mit Ludwig Xiv. in Frankreich und bis 1697 gegen die Trken. Friedrich Wilhelm der grosse Kurfürst. 1681 Strassburg verloren. 1683 Trken vor Wien. 1688 (Zweite englische Revolution. Wilhelm Iii. von Oranien in England.) 1697 Der Kurfürst von Sachsen König von Polen.

2. Beschreibende Geographie - S. 143

1872 - Stuttgart : Schweizerbart
Deutschlands geschichtliche Verhältnisse. 143 Salier; Verbindung der Kaiserwürde mit dem deutschen Königthum durch Otto M.) mit der alten Gauverfassung und den großen Lehensherzog- thümern . 4. Die Zeit des Kampfs und Untergangs der kaiser- lichen Macht letzte Salier und Hohenstaufen) mit allmählichem Untergang der Gauverfassung im Lehenswesen durch Erblichkeit der Lehen und Bildung von Reichsfürsten (geistlichen und weltlichen), Reichsrittern, Reichsstädten4; schließlich in das große „Interregnum" (1254—1273) verlaufend. — Iii. Das mittlere Deutsche Reich, welches mehr und mehr in einen Bundesstaat, unter Bildung neuer Mächte übergeht, vom Beschluß des Interregnums durch Rudolf von Habsburg bis zum Um- stürz des Reichs durch Napoleon I., nämlich: 5. die Zeit der Habs burgi- schen und lützenburgischen Wahl kaiser und der ausschließlichen Haus- Machtspolitik bis zur definitiven Uebermacht Oesterreichs und Reg- lung des bundesstaatartig gewordenen Reichs durch Maximilian I5. 6. Die Zeit der österreichischen Erbkaiser und des Kampfs der deut- schen Mächte unter einander, hausig im Bund mit dem Ausland, in den Reformationskriegen und späteren europäischen Händeln, unter Los- reißung vieler Gebiete und Aufschwung Preußens durch Friedrich M. zur europäischen Macht**; schließlich in völlige Fremdherrschaft (1806—1813, Rheinbund) verlaufend^. Daraus nach Napoleons I. Sturz hervorge- gangen: 7. der Deutsche Bund, ein bloßer „Staatenbund" (nicht Bundes- staat) mit Oesterreichs Präsidium und dem preußisch-deutschen Zollverein (§. 126); eine Zwischenzeit des Dualismus der beiden deutschen „Groß- mächte", durch die deutsche Revolution (1848) in 2 Abtheilungen (des österreichischen Uebergewichts und der preußischen Emancipation) getheilt8. — Iv. 8. Das neue Deutsche Reich unter preußischen Erbkaisern mit Volksparlament (§. 126), eingeleitet durch den „Norddeutschen Bund" von 1866, unter Ausschließung Oesterreichs aus Deutschland^. ' Die Rhein-Donau-Gränze des römischen Reichs und das „Zehentland" in dem Winkel zwischen beiden Strömen. Nach dem Untergang des weströmischen Reichs ger- manische und flatus che Reiche der Friesen, Sachsen, Franken, Thüringer, Ale- mannen, Bojoarier; der Czechen und Wenden (Sorben). 2 In der Uebergangszeit der lotharingischen und karolingischen Wirren mehrere Stadien der Ausscheidung: Vertrag von Verdiin (843) mit seinen 3 Reichen; Lotha- ringiens Theilung (870); Absetzung Karls des Dicken nach Wiedervereinigung des ganzen Reichs (887), wobei zu bemerken, daß die politische Gränze von 870, Niederlande, Elsaß und Lothringen dem deutschen Reich zutheilend, annähernd die noch bestehende Sprachgränze ist. 3 Markungen oder Landgemeinden; Gaue oder Volksgemeinden, deren Vor- gesetzte für Gerichtsbarkeit die Grafen; Volksverband der Gaue (besonders für den Krieg) unter Herzogen (Heerkönigen). Weiterhin besondere Arten von Grasen, vor- nehmlich für Marken (d. h. Gränzgaue) und für Burgen und Pfalzen (d. h. könig- liche Höfe). — Zur Zeit von Otto M. sind die großen Abtheilungen des Reichs oder die alten Herzogthümer, denen die „Marken" noch untergeordnet: Friesland, Sachsen (West-, Ostfalen; Lausitzer-, Nordmark), Lothringen (Ober-, Nieder-L.), Alemannien (Schwaben sammt Ostschweiz). Franken (Ost-, Rheinfr.; Pfalzen), Thüringen, Bayern (mit Tyrol; Ostmark), Kärnten (krainische, Steyer-Mark), Böhmen (mährische Mark). 4 Der niedere (Ritter) und der hohe Adel (Reichsgrafen, Markgrafen, Herzoge); die geistlichen Herrschaften (Hochstifter); die aufblühenden Städte mit ihren Bündnissen und Patriciern. Das Streben nach Hausmacht auf der einen, nach Reichsunmittelbarkeit _ auf der anderen Seite immer allgemeiner. — Kampf der Kaiser mit den erblichen Vasallen in Deutschland, den Städterepubliken in Italien und den Päpsten; Schwaben und Franken hohenstaufifch, Sachsen und Bayern welfisch.

3. Beschreibende Geographie - S. 167

1872 - Stuttgart : Schweizerbart
Thüringen. 167 4) Leipzig oder Nordsachsen, Tiefland an der Pleiße-Elster und vereinig- ten Mulde. ' Das ursprünglich gräfliche, im 15. Jahrh. kurfürstliche Haus Wettin, woher das königliche und die herzoglichen Häuser. Die Theilung in die 2 Linien zu- nächst so, daß die Albertinische in den meißnischen, die Ernestinische in den kursächsischen und thüringischen Landen; alsdann in der Katastrophe des schmalkaldischen Kriegs durch den berühmten Moritz (aus der ersten Linie) vereinigt, jedoch unter Einräumung einiger thüringischen Gebiete an die Erben des abgesetzten Kurfürsten (Johann Friederich aus der 2. Linie), was der Ursprung der Sächsisch-ernestinischen Staaten (§. 144). 2 Geblieben sind eben die „meißnischen Erblande" nebst einem Theil der Lausitz (nämlich dem größern Theil der Oberlausitz». Außerdem hatte das Kurfürstenthum vor 1815 umfaßt: den Kurkreis oder das „Herzogthum Sachsen" (Wittenberg), die thüringi- schen Kreise (d. h. fast das gesammte preußische Thüringen, §. 135, nebst Weimars Neustädter-Kreis) und die Niederlausitz (die gesammte Lausitz im 30jährigen Krieg von Oesterreich an Sachsen gekommen». 3 Ucber 50000 „Wenden" in der Lausitz. Verhältnißmäßig wenig Juden (über 2000); c. 54000 Katholiken; Regentenhaus katholisch seit dem Verband mit Polen (in 2 Negierungen 1694 bis 1763). Wiege der Brüdergemeinden (Herrn h nt in der Lausitz, Berthelsdorf, Sitz der Centralconferenz, Stifter Graf Zinzendorf). Bevöl- kerung seit 1815 (l1« Mill.) mehr als verdoppelt. Mittlere Volksdichte 6930, im Südwesten, wo die größte Industrie, 10800. 4 Dresden, (177, 1830 60 T. E.), durch die Elbe in Altstadt und Neustadt getheilt; Residenzschloß, Hofkirche, Frauenkirche, Theater, der „Zwinger" mit dem Museum (die berühmte Gemäldegalerie), japanisches Palais, Mengs-Kabinet, viele Statuen, Haupt- wache, Brühlsche Terrasse, Elbbrücke u. s. w.; großes Polytechicum, Kunstakademie; in der Umgebung Schloß Pillnitz, Tharand mit einer land- und forstwirthschaftlichen Hochschule. Leipzig (ohne Bannmeile 107, mit derselben 130, 1830 42 T. E.); Rath- haus, Augusteum, Pleißenburg, Marktplatz, Buchhändlerbörse, Nikolaikirche, Stadtmuseum, mehrere Denkmäler; die Bannmeile aus einer Anzahl dicht angebauter stadtartiger Dörfer („Kohlgärten"), eine Straße hat auf der einen Seite Häuser von Leipzig, auf der andern von Reudnitz; die Völkerschlacht 1813; außer der Universität ein berühmtes Musik- Konservatorium. ^ Diese sind: Meeraue, Zittau, Crimmitzschau, Bautzen (Budissin), Reichenbach, Annaberg, Meißen, Werdau, Hohenstein (mit Ernstthal). Große Fabrikdörfer bis gegen 10000 E., z. B. Mülsen, Seifhennersdorf. — Dome zu Freiberg, Zwickau, Bautzen, Meißen; das Rathhaus zu Chemnitz; das Amal- gamirwerk zu Freiberg (früher in seinem größten Glanz 40000 E. und seine Bergakademie unter Werner ein Centralplatz Deutschlands». Die „Fürstenschulen" (d. h. Landes- gymnasien) von Grimma und Meißen (St. Afra). Die Bergfestung Königstein gegenüber dem Lilienstein in der sächsischen Schweiz. Die großartigen Eisenbahnviaduete über das Göltschthal bei Reichenbach und über das Elsterthal bei Plauen. Berg- städte l außer Annaberg): Schneeberg, Johanngeorgen st adt, nebst Geyer, Morgenröthe u. s. w. 6 Steinkohlen, Metalle (Silber, Zinn, Eisen), Nutzsteiue aller Art (Sandstein von Pirna! und Porzellanerde (Meißnerporzellan); neben der Mineralindustrie Fabriken in Wolle („Electoralschase"), Baumwolle, Linnen (Flachsbau der Lausitz, Damast von Groß- schönau); die Fabrikbczirke von Chemnitz, Glauchau, Zwickau, Plauen, Zittau. Uralter Weinbau im Elbthal (Meißen); keine berühmte Mineralquelle und kein Salz. ' Ferner: die Theologen Thomasius und Bretschneider, die Philosophen I. G. Fichte und Pusendorf, die Philologen Heyne und G. Hermann; die Dichter Rabener, Gellert, Th. Körner, die Komponisten Graun und R. 'Wagner (Zukunftsmusik), die Künstler Mengs, Schnorr, Rietschel; die Mathem. Kästner, Hindenburg, Möbius, der Mineralog Werner, Hahnemann (Homöopathie). §. 144. Thüringen. — Das Land der Unstrut-Saale, vom Thüringerwald 1 einschließlich bis zum Harz ausschließlich und von der Werra

4. Beschreibende Geographie - S. 228

1872 - Stuttgart : Schweizerbart
228 Die Länder der Erde. eigenthümliche iberische Grundbevmterung, wovon die Basken ein Rest (§.70), und (nach der Ronianifirung), außer den germanischen Elementen der Völker- Wanderung, der weitgreifende maurisch-arabische Einfluß. Hauptbestand- theile der jetzigen Bevölkerung: die castilianische, von welcher die herrschende Sprache, die andalusische, die galicische und die baskischeculturleistun- gen in Literatur (Poesie) und Kunst, vornehmlich aus der Zeit der politi- schen Größe3. Beinahe unisorm katholisch, aber während früher alle an- deren Konfessionen verboten und verfolgt, neuestens verfassungsmäßige Glau- bensfreiheit und (schon etwas länger her) Neduction der früher überwuchern- den Klöster; aber Geistlichkeit noch stets sehr mächtig, weil in ihrer und des hohen Adels Hand fast der ganze Reichthum des Landes4. — Obwohl seit dem Ende der Bürgerkriege namhafter Aufschwung, besonders in In- dustrie und Unterrichtswesen, doch im Ganzen noch ein Zustand des politi- schen Verfalls, der sich zeigt: in den zerrütteten Finanzen ihäufige Deficite, enorme nur zum Theil verzinste Staatsschuld), dem unzureichenden Unterrichtswesen 5, der sehr herabgekommenen Marine der einst ersten See- macht, den großenteils verlorenen Colonien, obwohl immer noch bedeutend Schon etwas länger her constitutione!l; seit der neuesten Revolution (1868) eine sehr freie Verfassung und eine neue, freilich noch nicht befestigte, Savoyische Dynastie; Volksvertretung in den „Cortes", die aus „Senat" und „Congreß" bestehen, beide aus Wahlen. Unmittelbare Eintheilung in kleinere „Provinzen" wie in Frankreich und Italien. ' Das römische „Hispania" 40, das arabische „Andalos" 20, zu Columbus Zeit angeblich 30 Mill. Außer der Auswanderung nach Amerika Vertreibung von 3 bis 4 Mill. Mauren, Moriscos und Juden; tiefster Stand 1723 mit kaum 8 Mill. 1 Außer dem iberischen, römischen, germanischen (selbst wieder dreifach, §. 180) und arabischen Element: Einflüsse von Ketten („Keltiberer"), Griechen peinige Colonien §. 182) und Karthagern. Die Bewohner des Südens (Murcia, Andalucicn zum Theil von maurischer Abstammung und in? andalusischen Dialekt viel Maurisches, der galicische dem Portugiesischen nächst verwandt; beide aber als spanische Mundarten zu betrachten, dagegen das zunächst dem Provenzalischen (§. 167,3) verwandte Lem 0- sinische in Catalonien und Valencia mehr ein sranzösirendes Idiom. — Basken im Nordosten an den Pyrenäen; Gothenreste in den Gebirgen am Leon; directe Nach- kommen der Mauren, „Moriscos" oder „Modejaren", in den Alpujarras (§. 179) und in den Gebirgen von Valencia; Zigeuner („Gitanos") ansäßig (z. B.^in der Stadt Granada §. 182) und in herumziehenden Banden im Süden und bis ins Innere. Die Volksmengen dieser Völkerreste, sowie die der Akatholiken (Protestanten, Juden) un- bekannt ; bedeutend nur die der Basken (wohl über V2 Mill.). 3 Spanische Malerei (Murillo, Ribeira il Spagnoletto», Baukunst (Herrera), Poesie (Cervantes; Calderon und Lopez de Vega). Maurisch-spanische Astronomie (Alfons X.) dem ganzen Occident voran; sonst, außer den geographischen Entdeckungen, wenig von wissenschaftlichen Leistungen (am meisten noch in Naturgeschichte: Ruiz und Pavon). Altspanische Volkspoesie („Romanzen": Cid); spanische Tänze und Stiergefechte, im Jahr 1859: 26 „Plazas de toros" und 168 Theater, beide zu den „Bildungsanstalten" gerechnet. 4 Zu Ende des vorigen Jahrh. gegen 480000 Edelleute und (mit Mönchen und Clerusbeamten) über 186000 Geistliche neben 34000 Kaufleuten und 263000 Hand- werkern; noch jetzt 1460 vom hohen Adel, darunter 200 „Granden von Spanien", aber die fehr zahlreichen „Hidalgos", d. h. Angehörige des niederen Adels, großenteils ver- armt. Um 1820 uoch über 3000 Klöster, Einkommen der Geistlichkeit 52 Mill. Piaster (das des Staats 21 Mill.). Jetzt noch c. 900 meist Nonnenklöster, von Mönchsklöstern nur einige Missionshäuser; 9 Erzbisthümer (mit 43, zum Thnl excmpten, Bisth.): Toledo („Cardinal-Primas von Spanien" ; erste Clerusstadt), Santiago („di Com- postela", erster Walfahrtsort, zweite Clerusstadt), Burgos, Valladolid, Zaragoza, Va- lencia, Taragona, Sevilla, Granada.

5. Beschreibende Geographie - S. 210

1872 - Stuttgart : Schweizerbart
210 Die Länder der Erde. die schon bisher sehr beträchtliche Staatsschuld, enorm vermehrt durch die Kosten und Verwüstungen des neuesten Kriegs und der an ihn sich an- schließenden Revolution. Endlich die politische Centralisation, wie sie besonders iu der Kleinheit der obersten Verwaltungsbezirke („Departements", 86 mit Corsica, §. 171) und in der Bevormundung der Gemeinden hervor- tritt4. — Der jetzige Zustand ein Provisorium unter dem Namen einer „repräsentativ-demokratischen Republik", des dritten Versuchs in dem an sich monarchischen Frankreich, bei 5 um die Herrschaft ringenden Parteien 5. 1 Mit Algier 6 M a rin eb ez irke (die 5 Kriegshäfen §. 168, a) mit 14 Unter- bezirken ; desgleichen mit Algier 7 Armeecorps, an deren Spitze „Marschälle" stehen (Hauptquartiere: Paris, Lille, Nancy, Lyon, Tours, Toulouse» mit 25 „Territorial- divisionen". ^Algerien ist förmliches Nebenland, in allen Einrichtungen dem Hauptland assimilirt; die übrigen sind theils Kolonien, theils Schutzstaaten. Jene: die vorder- indischen Plätze (§. 230), und Niedercochinchina in Asien; die Stationen der Westküste und im Archipel von Madagascar (voran Reunion, §§. 221—223) in Afrika; die Antillen Guadeloupe und Martinique, Cayenne und die Fischerinseln bei Neufundland (§. 239) in Amerika; Neucaledonien, die Loyalty-Gruppe und die Marguesiis in Oceanien (§. 226). Die Schutzstaaten sind: das Königreich Kambodia (§. 231) und die Südseearchipele Tahiti, Tuamotu, Tubuai, Wallis, Gambier. Alles zusammen 21509 d.m. mit 6'/z Mill., wovon Algerien 12150 d.m. mit annähernd 3 Mill. 3 Seit 1789 jetzt die Ute Verfassung (ja die 12te mit dem „Dictatorat der natio- nalen Verteidigung", Gambetta), die 4 neuesten: die „Charte" von 1830 oder das „Bürgerkönigthum", die demokratische der 2ten Republik von 1848, die Napoleonisch- „kaiserliche" von 1852 und die 3te republikanische von 1871 mit Thiers als Präsident und Nationalversammlung zu Versailles. — Der erloschene altfranzösische Adel (365000 Familien vor 1791) und die neuere (Napoleonische) „Ehrenlegion". 4 Gerichtliche Eintheilung verschieden von der administrativen; unter dem „Cassations- Hof" von Paris 28 Apellhöfe (mit Algier). Eintheilung der Departements in „Arrondifse- ments", dieser in „Cantone", worauf die Gemeinden folgen; da aber die Cantone nur gerichtliche Bedeutung haben („Friedensgerichte") und die Vorsteher der Arrondissements bloße Agenten der Dep. Präfecten sind, so stehen die Gemeinden ebenso unmittelbar unter den Präfecten, als die Departements unter dem Staatsoberhaupt. 5 Die 3 monarchischen (mit ebensovielen „Prätendenten") der Bonapartisten, Orleanisten, Legitimisten (alte bourbonische Dynastie, deren „Fusion" mit dem Haus Orleans stets scheitert) und die 2 republikanischen der gemäßigten und der revolu- tionären Republikaner (Communarden, Internationale). §. 170. Geschichtliche Verhältnisse. — Vier Hauptzustände mit 9 Perioden. I. Gallien: 1) in der Zeit vor Cäsar, das unabhängige Gallien und die „Provincia Romana" im Süden, Offensiv- und Defensiv- Kämpfe der Gallier mit Rom; 2) nach Cäsar, ganz Gallien römische Pro- vinz (letzter Rest 486) Il Das Frankenreich bis zur definitiven Aus- scheidung Deutschlands^: 3) in der Zeit vor Karl M. unter den Mero- vingern, neben Reichen der Burgunder (Südosten) und der Westgothen (Aquitanien, Südwesten); 4) nach Karl M. unter den Karolingern mit den Theilungen (§. 125) und dem neuburgundischen Reich (Arelate). — Iii. Frankreich (Francien, France) unter den Capetingern zunächst als das feudalistisch-zerrissene Frankreich des Mittelalters, und zwar: 5) Zeit der höchsten Beschränkung der Königsmacht gegenüber den fast selbständigen Vasallen, darunter die englischen Besitzungen in Frankreich, im 10., 11. und 12. Jahrh.; 6) Zeit der allmählichen „Consolidirung" vom Ende des 12. bis Ende des 15. Jahrh. (Louis Xi.), wo das englische Frankreich und das Herzogthum Burgund, ein französisch-deutsches Vasallen- «

6. Weltkunde - S. 109

1876 - Hannover : Helwing
109 c. Die Franken. §. 29. Das Heranwachsen derselben. Wo wohnten zur Zeit der Völkerbündnisse die Franken? Chlodwig stiftete um 500 das Frankenreich. Er herrschte zuerst nur über einen Theil der Franken (zwischen Maas und Schelde), besiegte 486 die letzten Römer (Soissons), 496 die Alemannen, 507 die Westgothen, unter- warf mit Gewalt und List die übrigen Franken und beherrschte so ganz Gallien und die Rheinlande. An der Donau hatte sich aus Vermischung ein neuer Stamm gebildet, die Bayern, die um 550 in Abhängigkeit von den Franken kamen. Seine Söhne theilten das Reich und eroberten Thüringen (dessen nörd- licher Theil an Sachsen fällt) und Burgund. Noch ver- schiedene Theilungen und Wiedervereinigungen haben kein besonderes Interesse. Unter den letzten schwachen Königen (Merowingern) kam die ganze Macht allmählich in die Hände der Haus- hofmeister. Der major domus Karl Martell schlug 732 bei Poitiers (wo liegt das?) die Mauren. Pipin der Kleine stieß mit Zustimmung des Papstes den letzten Merowinger vom Thron und wurde selbst König. Er zog gegen die Longobarden, schenkte das eroberte Land dem Papste und gründete so den Kirchenstaat. So gründen die Franken eine feste Herr- schaft über die gesammten deutschen Stämme, mit Ausnahme der Sachsen und Friesen. An die Stelle der römischen Macht ist die germanische getreten. §. 30. Lehenswesen. In dem Frankenreiche verschwindet der letzte Rest altgermanischer Gemeinfreiheit, und durch Eroberungen rc. bildet sich die Lehensversassung, die nun dem deutschen Leben ein ganz anderes Gepräge gab. Die Könige beschenkten ihre Dienstmannen mit erobertem Lande für die geleisteten Kriegs- dienste (Eigenthum, Allod). Von dem, was der König für sich behielt, gingen manche Stücke wieder auf die Dienstleute als Lehen über. Dieses Verhältnis dehnte sich schon früh auch auf Aemter aus; aber erst nach und nach wurde die Erblichkeit fest- gestellt. Die Vasallen waren dem Lehensherrn in allen Dingen zu Dienste und Treue verpflichtet. Da die Lehensmannen von ihrem Lehen wieder kleine Stücke an andere als Lehen abgaben, so wurden sie dadurch wieder zu Lehensherren, und es enstand eine vielfach verzweigte Gliederung. Das ärmere Landvolk gerieth in Leibeigenschaft. Mancher Freie trat auch sein Allod ab, um es als Lehen gegen Schutz rc. wieder zu empfangen. Hofämter: Kämmerer (der den Schatz bewahrte), Marschall (der die Pferde unter Aufsicht hatte), Truchseß (der die Tafel besorgte), Schenk (der den Wein herbeischaffte und darreichte), major domus (der

7. Weltkunde - S. 135

1876 - Hannover : Helwing
135 §. 64. Der dreißigjährige Krieg, a. Veran- lassung. Die Spannung zwischen Protestanten und Katholiken dauerte noch immer fort. 1 Als Kaiser Matthias den streng katholischen, jesuitisch erzogenen Ferdinand Ii. zu seinem Nach- folger ernannte und durch Schließung einer protestantischen Kirche und Niederreißung einer andern, beide in Territorien geistlicher Stände in Böhmen, nach der Meinung der Protestanten den Maje- stätsbrief verletzte und die Verwaltung Böhmens an 10 Statt- halter, wovon 7 Katholiken, übertrug, entstand in Prag ein Aufruhr, 1618, bei dem die kaiserlichen Räthe aus dem Fenster geworfen wurden. — b. Hergang. 1. Der böhmisch-pfälzische Krieg (1618—24). Ferdinand Ii. (1619—37) war Kaiser geworden. Die Böhmen wollten ihn nicht als König haben und wählten das Haupt der Union, Friedrich von der Pfalz. Dieser wurde aber in der Schlacht am weißen Berge geschlagen, mußte fliehen, Böhmen wurde verwüstet und der Protestantismus ausgerottet. Friedrich erhielt nur von zwei Landsknechtsführern (Christian von Braunschweig und Ernst von Mans- feld) Hülse, diese wurden in der Pfalz von Tillh geschlagen, und das Kurfürstenthum Pfalz kam an Bayern. — 2. Der niedersächsisch-dänische Krieg (1624—30). Als Christian von Braunschweig und Ernst von Mansfeld erst in die Nieder- lande und dann in Niederdeutschland einfielen, theils um die Katholiken zu schädigen, theils um ihre Truppen zu ernähren, rückte Tillh nach Westfalen und schlug Christian in Westfalen. Bald nachher starb dieser. Als Tillh nun Norddeutschland be- drohte, stellte sich Christian Iv., König von Dänemark als Kriegö- oberster an die Spitze der Protestanten, wurde aber von Tillh bei Lutter am Barenberge in Braunschweig geschlagen. (1626). Albrecht von Wallenstein wurde kaiserlicher Obergeneral über ein von ihm selbst geworbenes Heer, schlug Mansfeld bei der Dessauer Brücke (1626) und verfolgte ihn bis Ungarn, wo Mansfeld starb. Tillh und Wallenstein eroberten Holstein, Wallenstein dann Schleswig und Jütland. Er verjagte die meck- lenburgischen Herzöge, eroberte Pommern, aber Stralsund widerstand ihm siegreich (Wallensteins Schwur). 1629 wurde mit Dänemark Frieden geschlossen, in welchem Christian seine Länder zurück erhielt, aber seine Verbündeten im Stiche ließ. Wallenstein wurde mit Mecklenburg belehnt. Im Restitutions- edikt (Wiederherstellungsgesetz) befahl der Kaiser, der katholischen Kirche alle seit dem schmalkaldischen Kriege eingezogenen geistlichen Güter zurückzugeben. Die lauten Klagen aller Reichsstände, auch der katholischen, über die fürchterlichen Erpressungen und Grausam- keiten des Wallensteinschen Heeres bei Ausführung des Restitutions-

8. Weltkunde - S. 136

1876 - Hannover : Helwing
edikts bewogen den Kaiser, Wallenstein seines Feldherrnamtes zu entsetzen und einen großen Theil des Heeres zu entlassen. — 3. Der schwedische Krieg (1630—35). Da landete der fromme Gustav Adolf, König von Schweden, an der pommer- schen Küste. Die Ausschiffung der Truppen fiel gerade aus den Tag, da vor 100 Jahren die Protestanten dem Kaiser ihre Be- kenntnisschrift in Augsburg überreicht hatten. (Wann?) Gustav Adolf wollte die unterdrückten Protestanten schützen und seine Ver- wandten, die Herzoge von Mecklenburg, wieder einsetzen. Nach- dem er die.kaiserlichen aus Pommern vertrieben, rückte er nach Brandenburg vor, aber sein Schwager, der schwache Georg Wil- helm von Brandenburg, und der Kurfürst von Sachsen zauderten, sich Gustav Adolf rechtzeitig anzuschließen. So konnte er nicht hindern, daß Tilly Magdeburg zerstörte (Mai 1631). Bald darauf schlug ihn Gustav Adolf im September bei Leipzig oder Breitenfeld. Während nun die Sachsen Böhmen eroberten, zog Gustav Adolf im raschen Siegeslauf (mit Weimar, Sachsen, Braunschweig verbunden) durch Thüringen und Franken nach dem Rhein und dann nach Bayern, wo er am Zusammenfluß des Lech und der Donau Tilly schlug, der tödtlich verwundet wurde (1632). Während dieser Zeit hatte auf des Kaisers Bitten Wallen- stein wieder ein Heer geworben, dessen unumschränkter Oberherr er wurde. Er vertrieb die Sachsen aus Böhmen und wandte sich dann gegen Gustav Adolf. 11 Wochen standen beide sich ver- schanzt gegenüber bei Nürnberg. Der Sturm der Schweden und Weimaraner mislang. Schnell zog Wallenstein nach Sachsen. In der Schlacht bei Lützen am 16. November 1632 fiel Gustav Adolf, aber die Schlacht wurde gewonnen. Es wurde in Süd- deutschland weiter gekämpft (Bernhard von Weimar, Oxenstierna). Wallenstein wurde 1634 zu Eger in Böhmen ermordet. (Wes- halb?) Die Kaiserlichen und die Bayern siegten im August bei Nördlingen (wo?) über die Schweden. 1635 schlossen Sach' sen, Brandenburg und die meisten protestantischen Fürsten mit dem Kaiser Frieden. — 4. Der schwedisch-französische Krieg (1635—48). Die Franzosen mischten, wie bislang schon heimlich, so jetzt offen sich in die deutschen Angelegenheiten *), und beide, Schweden (Bannär und Torstenson) und Franzosen kämpften gegen die Kaiserlichen weiter; bald siegten diese, bald jene. Nach langen Verhandlungen (seit 1637 regierte Fer- dinand Iii. als Kaiser, zum Frieden geneigt) wurde endlich zu *) Weshalb - Es betraf die Verminderung der deutschen Macht und die Vergrößerung Frankreichs. Der Krieg wird nun zu einem rein po> litischeu.

9. Weltkunde - S. 146

1876 - Hannover : Helwing
146 besetzte Friedrich ohne Schwertstreich Schlesien. Als die Oester- reicher dasselbe wieder gewinnen wollten, besiegte sie Schwerin bei Mollwitz, westlich von Brieg, am 10. April 1741. Nach vergeblichen Friedensunterhandlungen und nach der Erhebung der Ungarn (s. No. 3) zog Friedrich nach Böhmen und siegte hier am 18. Mai 1742 bei Chotusitz und Czaslau. Im Frieden zu Breslau erhielt er nun Schlesien. Die glänzenden Er- folge Oesterreichs im Erbfolgekriege bewogen Friedrich, der um den Besitz von Schlesien besorgt war, zu dem zweiten schle- sischen Kriege (1744. 45.). Er zog durch Sachsen nach Böhmen und nahm Prag ein, wurde aber dann nach Schlesien zurückgedrängt. Hier schlug er die Oesterreicher am 4. Juni 1745 bei Hohensriedberg, verfolgte sie nach Böhmen und schlug sie dann abermals bei Sorr im östlichen Böhmen am 30. September 1745. Als sie dann mit den Sachsen in Fried- richs Länder einzufallen suchten, schlug sie der alte Dessauer am 15. December bei Kesselsdorf unweit Dresden. Noch in demselben Monate wurde der Friede zu Dresden geschlossen. Friedrich behielt Schlesien und erkannte Maria Theresias Ge- mahl als Kaiser an. — 3. Gleichzeitig mit den beiden schlesischen Kriegen fand der österreichische Erbfolgekrieg (1741 bis 1748) statt. Der Kurfürst Karl Albrecht von Bayern machte nämlich Ansprüche auf die Habsburgische Erbschaft. Gegen Oesterreich erhoben sich ferner Spanien, Frankreich, Sachsen rc. Franzosen, Bayern und Sachsen besetzten Oberösterreich und Böh- men, wo sich Karl Albrecht huldigen ließ. Karl Albrecht wurde unter dem Namen Karl Vii. in Frankfurt zum deutschen Kaiser gewählt. Maria Theresia suchte Hülfe bei den Ungarn; das österreichische Heer gewann alle Länder wieder und besetzte sogar Bayern; die pragmatische Armee (Engländer, Hessen, Hannover- aner) schlug die Franzosen bei Dettingen unweit Hanau (1743). Später eroberten die Franzosen und Bayern München wieder. Als im Januar 1745 Karl Vii. starb, schloß sein Sohn Maximilian Joseph mit Oesterreich Frieden, in welchem man gegenseitig auf alle Eroberungen verzichtete. Franz, Maria Theresia's Gemahl, wurde deutscher Kaiser (Habsburg- Lothringer Kaiser). Die Franzosen setzten den Krieg noch bis 1748 fort. — Bemerkung: 1744 fiel Ostfriesland an Preußen. §. 77a. Der siebenjährige Krieg. Maria Theresia konnte Schlesien nicht vergessen und verbündete sich mit Rußland (Elisabeth), Frankreich und Sachsen gegen Friedrich Ii. Dieser erlangte Kenntnis von dem heimlichen Vertrage und begann im Bunde mit England, das damals gerade wegen Grenzstreitigkeiten

10. Weltkunde - S. 114

1876 - Hannover : Helwing
114 §. 35 âarîà Ludwig derfromme (814 bis 840) erhält diesen Namen, weil er der Kirche besonders zugethan (nochmalige Salbung, mönchisches Leben am Hofe, Mission nach Norden von Corvey [tüo ?] und Hamburg aus, Ansgarius rc.), und weil schwach und gutmüthig (schwache Reichsleitung, Weggeben von Zollfreiheiten und freien Gerichts- barkeiten, übertriebene Nachsicht gegen die Lehensträger, die ihr Lehen bereite als erblich ansehen, mehrmalige Theilung des Reichs unter seine Söhne, deren Empörungen rc.) — Nach seinem Sohne kriegten die Söhne um die Erbschaft und theilten sie im Vertrage zu Verdun 843. 1. Lothar erhielt als Kaiser Italien, Lothringen, Burgund und Friesland; 2. Ludwig der Deutsche Deutschland bis an den Rhein und jenseit noch Mainz, Speyer, Worms; 3. Karl der Kahle das jetzige Frankreich und Spanien bis zum Ebro. — Es ist nun folgendes zu merken: 1. Frankreich und Deutschland waren von nun an geschieden. Diejenigen Franken, welche sich in Gallien festgesetzt hatten, vermischten sich mit den Galliern oder Kelten, deren Nationalität die deutsche verdrängte. Aus der fränkischen, kel- tischen und lateinischen Sprache bildete sich die französische. — 2. Die Kaiserkrone war zuerst in Italien (Lothar), dann in Frankreich (Karl der Kahle), darauf kam sie nach Deutschland (Karl der Dicke). — 3. Die Karolinger in Italien und Frankreich verschwinden rühmlos. In D e u t s ch - land sind zu merken: Ludwig der Deutsche (843—876, unruhige Re- gierung wegen der Empörungen seiner Söhne und der Normannen- und S'a- veneinfälle, Einsetzung von Her zögen, Lothringen kommt zu Deutschland); nach seinem Tode anfangs Theilung, dann beherrscht Karl der Dicke 876—887 ganz Deutschland, bekommt auch die Kaiserkrone nebst Italien und Frankreich, vereinigt also noch einmal die ganze Erbschaft Karls des Großen, wird aber wegen Feigheit abgesetzt. Die Normannen haben Frankreich und Italien theilweise an sich gerissen, auch später in Eng- land eine Herrschaft gegründet (Wilhelm der Eroberer, Hastings). In Deutschland wird gewählt Arnulf von Kärnthen, Enkel von Ludwig dem Deutschen, er schlägt die Normannen in den Niederlanden (891), desgl. die Mähren, dann wird er zum römischen Kaiser gekrönt. Ihm folgt sein 7jähriger Sohn Ludwig das Kind, während dessen Regierung (899—911) die Ungarn Deutschland verwüsten und tributpflichtig machen; auch werden die Herzöge (Sachsen, Franken, Bayern, Schwaben, Lothringen) fast selb- ständig. — Nach dem Aussterben der Karolinger wurde Deutschland ein Wahl reich, wenn auch oft die Krone lange bei einer Familie blieb. Sachsen und Franken wählen Konrad I. von Franken zum König, unter dem Lothringen sich von Deutschland trennt. Sterbend empfiehlt er seinen Gegner Heinrich von Sachsen zu seinem Nachfolger. b. Die sächsischen Kaiser. §. 36. Heinrich I. 919—936 (aus dem Geschlecht der Ludolfin g er in Sachsen). 1. Er eint Deutschland. Er war auf einer Versammlung der Sachsen und Franken gewäblt zum deutschen König. (Die geistliche Salbung lehnte er ab; römischer Kaiser ist er nicht gewesen.) Durch Mrlve und Strenge brachte er die andern Herzöge zur Anerkennung (Schwaben, Bayern. Lotbringen — dieses wieder fest mit dem Reiche verbunden) ; Schonung der Stammeseigeuthümlichkeiten. — 2. Er macht Deutschland wehrhaft. Mit den Ungarn schloß er einen 9jährigen Waffen-
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