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1. Lehrbuch der Vaterlands-Geschichte, von der Urzeit bis auf unsere Tage, für Baierns Volks-Schulen - S. 118

1826 - Kempten : Dannheimer
Hd o welchem cih Prinz des Herzogs oder eines Landesfürsten das erstemal in' glänzende Waffen gehüllt, mit dem Schwcrdt umgürtet und wehrhaft gemacht, daö ist: für würdig erklärt wurde, sich unter den Wehren, oder den Rittern einzufinden. Alle Anverwandte, alle benachbarten Für- sten und Edle feierten dies Fest mit, und halfen den jun- gen Ritter in der Meinung bestärken, daß cs nichts Grö- ßeres und Herrlicheres unter den Menschen gebe, als den Ruhm, Menschen zu besiegen. Solche Begriffe und Vor- stellungen wurden wohl damals, in so ferne sie rüstige Männer zum Kampfe für das Vaterland lieferten, in ih- ren Folgen wohlthätig und gut. Aber wo solche Be- griffe, wie damals der Fall war, die einzigen sind, wo- mit der Kopf und die Einbildungskraft der bedeutendsten Volköklaffe erfüllt wird, verfcheuen sie alle wahre mensch- liche Cullur, und wirken nichts Gutes. Die Galanterie der Rittersitten verhinderte keineswegs die Ausartung und Verwilderung der Ritter vorzüglich in Deutschland. Die Ritter der dortigen Zeit besaßen in den verschiedenen Gauen Bojoariens nichts weniger als solche Eigenschaf- ten, welche ihnen in den Ritter- und Heroen-Romanen unserer Tage, wider alle Wahrheit der Geschichte, ange. dichtet werden, sie waren vielmehr im hohen Grade roh, selbstsüchtig, unbändig, sittenlos, übergläubig und unwissend. *) F r g. yr) Wie waren die Erziehungsanstalten in dortigen Zeiten? Antw. Die Erziehungsanstalten, welche die agilol. fingischen Herzoge und Carl der Große bei den Domkir. chcn und in Klöstern gründeten, hatten sehr gelitten. Viele Klöster der thätigen Benedicriner wurden, als Sitze der Cultur, durch die Ungarn und andern Feinde zerstört; viele alte Domfchulen lösten sich auf, da die Domherrn oder Canonici das gemeinsame Leben verlie- *) Das^R 111 e t it> e f e n des Mittelalters von de lacurne de Sainte Palage, übersetzt von D. I. L. Klüber. Nürnberg, 1786.

2. Lehrbuch der Vaterlands-Geschichte, von der Urzeit bis auf unsere Tage, für Baierns Volks-Schulen - S. 192

1826 - Kempten : Dannheimer
1yl 6 Loretto und beschenkte dag dortige Marienbild reichlich; zu München stiftete er mit fürstlicher Milde ein Spital, ein Kranken,, Findel- und Waisenhaus, nicht selten sab man in diesen Wohnungen der Armuth den wohl- thätigen Fürsten die eckelhaftesten Kranken mir from- mer Selbstüberwindung warten und pflegen, ihnen Trost einsprechen und Sterbenden vorbeten, er ernährte väter- lich viele verlassenen Kleinen. Unter solchen Liebeswer- ken der Wohlthätigkeit übte Wilhelm v. Kasteiungen und Selbstgeiselnngeo in stiller Zurückgezogenheit. — Die Staatöführung litt durch seine einseitigen Neigungen sehr, er legte daher 1598 die eigene landesfürstliche Ge- walt ab, übertrug die Negierung seinem ältesten Sohne Maximilian und verlebte den Rest seiner Jahre, in frommer Gottergebenheit, meist in der Einsamkeit der Klöster. Der 7. Hornung 1626 war der Sterbtag die- ses theuern Fürsten, den alle Tugenden eines bürgerlichen Hausvaters schmückten. — Seine Ehe mit Renata, der Tochter Franz l. aus Lothringen, wurde durch folgende Söhne gesegnet; alg: 1) Maximilian l. sein Nach- folger (geb. 1573), — 2) Philipp, der 1579 als Knabe von drei Jahren Bischof von Regensburg wurde und 1595 von demselben Besitz nahm, 1 1598. — ^Fer- dinand, der 1612 Erzbischof von Cöln, Bischof von Münster, Lütlich und Hildesheim, und 1619 auch Bischof von Paderborn wurde; 4) Albert, der sich mit M ech- tilde der Tochter des Landgrafen: Georg Ludwigs von Leuchtenberg vermählte, und, nach dem Tode ibres Oheims, des Landgrafen Maximilian Adams (Bruders von Georg Ludwigs) die Landgrafschaft Leuchtend erg erbte; die aber Albert an seinen Bruder Maximilian, gegen die Grafschaft Haag am Inn vertauschte. *) Iv. P e- ’) Mausoleum virtutis et Honoris G u i lie 1 m i V. Bojoa- riae ducis, Monadi. l6z6. 4. Lorz. v. Westenrieders Beitrage zur Vaterland. Historie. München 1806. Band Viii. S. 250. t

3. Lehrbuch der Vaterlands-Geschichte, von der Urzeit bis auf unsere Tage, für Baierns Volks-Schulen - S. 44

1826 - Kempten : Dannheimer
44 o Frg. 35) Auö welchen Gründen, wie und wann theilte Theodo Ii. Bojoarien unter seine Söhne, welche unglücklichen Folgen hatte diese Theilung; und wie regierte Herzog Hugibert? > Antw. Theodo n. hatre drei Söhne: T h e o d o b e r t, Grimoald und T h e o d o a l d. Diese drei Prinzen zeigten sich zu Regierungsgeschaften sehr fähig' und eine große Neigung zu denselben. Theo, d o li- gab ihnen als Greis bei zunehmendem hoben Alter wahrscheinlich schon früher Theil an den Geschäften des Reiches; und er glaubte die Wohlfahrt, den Nutzen des Landes, die sittliche, christliche und ökonomische Cultur seines Volkes wesentlich zu fördern, wenn er die Regie, rung mit seinen Söhnen theilen würde. — Aus sol- chen Gründen nahm er 702 eine Theilung des baiemchen Staates vor; obgleich selbe nur nutznießlich sein, und der Antheil einer abgehenden Linie wieder an den Ge. ineinftaat zurückfallen sollte; so wurde dadurch doch ein unberechenbar nachtheiliges Hof. und Staatsprinzip für die Zukunft aufgestellt. Theodobert, der älteste Prinz, erhielt einen Theil von Oberbaiern, nebst dem südlichen Gebirgölande; Bo- tzen wurde seine Residenzstadt. Grimoald, der zweitgeborne, bekam den Südgau, und hielt in der Burg Frei sing Hof, wo er mit fürst- licher Milde ein Kloster stiftete und am Hügel Tetmons eine Kirche baute, die der Grundstein der Abtei We i- henstephan wurde. Theodobald, dem jüngsten Sohn, (welcher spater auch das sogenannte Nordgäu eroberte) fiel der Distrikt vom östlichen Baiern (nachher Oesterreich) zu; — Passau wurde sein Hauptsitz. Theodo, der Vater, behielt Unterbaiern, und Re- gensburg zur Residenz. Wohlgemeint, aber kurzsichtig und ohne Staatöklugheit war diese erste Theilung Baiernsl — Die trauri- gen Folgen, welche sie nach sich zog, beweisen fest genug,

4. Lehrbuch der Vaterlands-Geschichte, von der Urzeit bis auf unsere Tage, für Baierns Volks-Schulen - S. 157

1826 - Kempten : Dannheimer
hach das Alpengebirg, wie die Niederlande/ die Frucht, gefilde der Donau, der Isar und des Inns, wie die Ufer der Elbe und Oder. Die ersten Machte unsers Welt- theils hielten nun mit Liebe oder Furcht zu Ludwig dem Baier. Frg. 121) Wodurch vermehrte K. Ludwig sein Hausgut in Baiern? Antw. Durch mancherlei Erbschaft und Kauf erwarb er die Ländereien und Rechte der (1323) erloschenen Grafen von Lechsgemünd und Graiöbach, der Grafen von Leonsberg und Schaumbcrg, von Eschenloh und Weilheim, Massenhausen, Pfaffenhausen, Osteuloh und anderer in Niederbaiern. Frg. 122) Wie sorgte K. Ludwig für die Rechtspflege in Baiern, — wie für das Aufblühen der Handwerke und Künste, — wie für der Städte Freiheiten und Wohlstand? Antw. Ludwig der Baier ließ die alten Gesetze, meist noch auö den Tagen der Agilolfingen, nebst den spater aufgekommcnen Uebungen sammeln, und gab selbe (1329) als baierischeö Rechtsbuch seinem Volke, geschrieben in dessen Mundart; damit das Volk das Ge. setz lerne; auch war es unvermischt mit römischen Sa. tzungeu, alle Gerichtsverhandlungen waren öffentlich. — K. Ludwig ließ in Baierns Städten die Handwerker in Zünfte zusammentreten, damit die Gewerbe ehrenhafter und vollkommener würden, jede Zunft hielt auf gute Zucht und Kunst, sie führte Lehrjahre, Wanderschaft der Ge. feilen und Probestücke für Meister ein, vorzüglich wurden durch Reisen in'ö ferne Ausland die Handwerker, geselli- ger, erfahrner, bescheidener und voruttheilsfreier. M ü n. chen, zur Stadt erhoben, ging bald durch Umfang, Be. völkerung und Reichthum allen übrigen vor, K. Ludwig wollte den Hauptfitz seines Landes groß und wohlhabend sehen, mit landesväterlicher Sorge, Huld und Liebe ge. währte er den Bürgern dieser Stadt besondere Pflege und Freiheiten; auch Amberg dehnte er auf beiden Vilöufern aus, umgab es mit 97 Thürmen, und Basteien, sprach Rach und Gemeinde von Steuern und von ftem.

5. Neubearbeitetes Lehr- und Lesebuch gemeinnütziger Kenntnisse für katholische Elementar- und Sonntagsschulen - S. 177

1834 - Ehingen a.d.D. Leipzig : Herbig Feger
177 der göttliche Herr und Heiland seihst gemacht, und die sich durch seine Apostel und ¿Jünger, dann durch ihre ordentlichen Nachfolger, die Bischöfe und Priester, bis zu uns fortgepflanzt hat, kommt es her, dass hei uns Katholiken noch auf eben diese Art Priester und Bischo f der Kirche zum Dienste der Kirche eingeweiht werden. Die Ehe. Die Ehe ist ein Sakrament, vermittelst welchem die Eheleute vom heiligen Geiste geheiliget werden, dass sie nämlich in heiliger, ehelicher Liehe, in Eintracht und Frieden beisammen leben, wechselseitig für einander sor- gen, sich einander dienen, helfen, und die Kinder, die ihnen Gott schenkt, zu seinerehre christlich erziehen. Derbräu- tigam soll daher ein guter, ehrbarer und tugendhafter Mensch, sittsam und keusch in seinem Reden u. Betragen. freundlich, friedfertig und bescheiden im Umgänge, dem > Spiele, Trünke und andern derlei Ausschweifungen nicht ergeben, sondern emsig und fleissig bei seinen Arbeiten, wirthschaftlich und überhaupt recht verständig, ge- setzt und ordentlich in seiner ganzen Aufführung seyn. Die Braut soll gleichfalls eine fromme, wohlerzogene Person, emsig bei den häuslichen Verrichtungen, von stillem, sanften Gemüthe, der Schwatzhaftigkeit, der Eitelkeit nicht ergeben, sondern sittsam und beschei- den seyn. Ivenn zwei solche tugendhafte Personen sich zu dieser Absicht mit einander einverstanden haben, so melden sie sich bei ihrem Pfarrer. Dieser untersucht und beurtheilt, ob sie fähig und würdig seyen, in die- sen Stand zu treten. Werden sie für würdig erkannt, so werden sie öffentlich verkündet und am Altare unter Beiseyn zweier Zeugen zu diesem Stand eingeweiht. Die Brautleute geben sich am Altar die Hände und ge- loben einander vor Gott und seiner heiligen Kirche gleich- sam eidlich, dass keines das andere verlassen, sondern dass sie beständig beisammen bleiben wollen und sie nichts Anderes scheide, als der Tod. Es soll also diese Feierlichkeit ja mit aller Würde und Ehrerbietig-

6. Lehrbuch der neuesten Erdkunde - S. 273

1832 - Kempten : Dannheimer
J / Europäisches Rußland. 273 braunes oder weißgelbcs Haar, und ihre taktmäßige rauhe Spra- che. Dabei sind sie ehrlich und gastfrei, Freunde von Musik und Tanz, sehr unreinlich, aber voll wirthschaftlichen Fleißes. ^ 5) Die Tataren, heut zu Tage fast durchaus ansäßig, da sie ehemals als Nomaden umherzogen, haben gute Gewerbe, und sind nüchterne, arbeitsame, friedfertige, aber im Kriege tapfere Leute. Ihr Körper ist schön gebildet, ihr Anstand edel und frei, ihr Charakter offen, theilnehmend und gastfreundlich. 4) Die Samojeden leben an den Küsten des Eismeeres von ihren Rennthieren, so wie von Jagd und Fischerei. Ihr Körper ist schwächlich, kaum über 4 Fuß hoch und vor Kalte zwergartig zusammengeschrumpft:^ ihre Gesichtsfarbe ist gelb, und von Schmutz und Fett glänzend. §.12. Verfass» n g. Das russische Kaiserthum ist eine völlig uneingeschränkte Monarchie, worin der Wille des Herrschers als einzi- ges Gesetz gilt. Die Krone gehört dem ältesten Sohne des Kaisers und dessen ganzer männlichen Nachkommenschaft; in Er- manglung dieser Descendenz wird der zweite Sohn und dessen männliche Nachkommenschaft zum Throne berufen; erst nach dem Erlöschen der ganzen männlichen Descendenz kann die weibliche Linie zur Thronfolge gelangen. Der Regent, ehemals Czaar genannt, führt den Titel: Kaiser und Selbstherrscher aller Reußen; die kaiserlichen Söhne und Töchter werden Großfürsten oder Großfürstinnen von Rußland mit dem Prädikate: kaiserliche Hoheit geheißen. §. 1z. E i n t h e i l u n g. Der ganze Körper des europäischen Rußlands ist in 40 Gouvernements oder Statthalterschaften, und jede Statthalterschaft in Kreise abgetheilt, die ihre besondern Unter- behörden haben. Am leichtesten werden wir den großen Länderkomplex über- schauen, wenn wir ihn nach seinen Hauptbestandtheilen, die fünf große Provinzen bilden, aufführen. Diese sind: 1) Die Ostsee-Provinzen, längs der Ostsee und deren 3 Meerbusen, mit 5 Statthalterschaften, meistens Eroberungen von Schweden; 2) Grvßrußland, das eigentliche Stamm land des Rei- ches, welches den nördlichen und mittlern Theil von Ruß- land umfaßt, und aus ly Statthalterschaften bestehet; .5) K l c i n r u ß l a n d, im W e st e u d e s s ü d l. Theiles v v n G r o ß- rußland, und um den mittlern Dnieper, aus 4 Statthal- terschaften bestehend, und größten Theils von Kosaken bewohnt; 4) S ü d cußla nd, im Süden des Reiches, und an der N v r b- küst e d es schwarzen Meeres, in vier S t a t t h a l t e r s cb a f- ten und das Land der dänischen Kosaken eingetheilt, fast lau- ter Eroberungen, den Türken entrissen; 5) W e st r u ß l a n d, im Süden der Ostsee Provinzen, und längs der preußischen, polnischen und galizischen Grenzen, aus 7 Statt- halterschaften bestehend, und fast ganz durch die Theilungen Polens an Rußland gekommen. Cammcrers Lehrb. d. Erdkunde. 6te Auñ. ' 18
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