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1. Auszug aus der Alten, Mittleren und Neueren Geschichte - S. 134

1877 - Berlin : Herbig
m 134 Alte Geschichte, Römer. durch eine Heeresabtheilung' den Uebergang des Hannibal über don Rhodanus (Rhone) zu hindern, kommt zu spät, das karthagische Heer hatte den Strom bereits oberhalb Avenio (Avignon) überschritten. Kurzes Reitergefecht. Der römische Consul schickt seinen Bruder Cn. Scipio mit dem Haupttheil des Heeres nach Spanien, er selbst kehrt mit geringer Mannschaft nach Nord-Italien (Pisae) zurück. Hannibal marschirt die Rhone aufwärts bis Vienna, wendet sich dann östlich zum Gebiete der Allohröger und dem der Centronen, durch das er sich mit vielen Verlusten durchschlagen muss, überschreitet kämpfend die Alpen (auf dem Pass des kleinen Bernhard) und ge- langt nach unsäglichen Mühen und vielen Verlusten mit etwa 20,000 Mann und wenigen Elephanten in das Thal der Dora Baltea. In Ober-Italien stand ein kleines römisches Heer im Kampfe gegen die aufständischen Gallier. Hannibal schlägt den mit Reiterei und leich- tem Fufsvolk vorgegangenen Consul Scipio in dem vor Chr. 218. Reitertreffen am Ticinus, linken Nebenfluss des Po. (Der (Sept.) Consul. selbst verwundet, wird durch seinen 17jährigen Sohn, den späteren „Africanus“, gerettet.) Verstärkt durch aufständische Gallier, schlägt Hannibal in der 218. Schlacht an der Trebia (rechtem Nebenfluss des Po) den (Dec.) andern Consul Tib. Sempronius Longus, welcher in Eile vor Beginn seiner afrikanischen Expedition (aus Sicilien) zurückberufen worden war und beide vereinigten römischen Heere befehligte; die Reste der römischen Heere werfen sich in die Festungen Placenlia und Cremona. In Nord-Italien organisirt Hannibal den nationalen Aufstand der cisalpinischen Gallier; gegen 60,000 schliefsen sich seinem Heere an. In Rom werden für den nächsten Feldzug zwei neue eonsu- larische Heere ins Feld gestellt. Das eine unter Cn. Servilius soll auf der Flaminischen Heerstrafse, nach Ariminum (in Umbrien) zu, das andere unter C. Flaminius auf der Via Cassia, nach Arretium (in Etrurien) zu, einem etwaigen Angriff der Karthager begegnen. Nachdem Hannibal alle Gefangenen der römischen Bundesgenossen ohne Lösegeld entlassen und durch sie in ganz Italien zum Abfall von Rom aufgefordert hat, geht er über den Apennin und marschirt, den Römern unerwartet, durch die sumpfigen Gegenden des Arno. Grofee Verluste. (Hannibal selbst verliert ein Auge.) Durch diesen

2. Auszug aus der Alten, Mittleren und Neueren Geschichte - S. 135

1877 - Berlin : Herbig
Dritte Periode, Zweiter Punischer Krieg. 135 Marsch umgeht er die römische Dcfensiv-Stellung. Der Consul Fla- minius folgt ihm rasch und lässt sich von Hannibal in einen Eng- pass locken. Das römische Heer wird in der vor Chr. <217. Schlacht am Trasimenischen See (zwischen Cortona und Perusia) theils niedergemacht, theils gefangen (zu- sammen 30,000 Mann). Schrecken in Rom, Rüstungen zur Ver- theidigung der Stadt, Abbruch der Tiberbrücke. Ernennung des Ü. Fabius Maximus zum Dictator. Aber Hannibal marschirt nicht auf Rom, sondern vor der Festung Spoletium vorbei, deren Ueber- rumpelung misslingt, durch Umbrien über den Apennin nach Picenum bis an das Adriatische Meer. Dort gönnt er dem Heere Rast, orga- nisirt es nach italischer Weise und knüpft zur See wieder Ver- bindungen mit der Heimath an; hierauf rückt er nach Süden. Seine Hoffnung, dass die sabellischen Stämme sich ihm anscliliefsen würden, erfüllt sich nicht, die meisten Städte schliefsen ihm die Thore. Nachdem der Dictator Q. Fabius Maximus seine ‘2 Ersatz- legioncn mit dem Heere von Ariminum vereinigt hat, begleitet er in gemessener Entfernung das karthagische Heer, welches durch Samnium nach Apulien einrückt und vor Ltoceria vorbei nach Arpi geht. Fabius vermeidet jede offene Schlacht (daher: Cunctator, d. h. Zauderer), sucht aber mit Erfolg das karthagische Heer durch kleine Gefechte zu schwächen. Hannibal geht wieder über den Apennin und durch Samnium nach Capua, welches er vergebens zum Abfall zu bringen sucht. Der Dictator folgt und verlegt den Karthagern den Weg am Vollwnus, wo sich Hannibal nur durch eine List den Durchgang verschafft (Livius Xxii, Ig). Nachdem er die sabel- lischen Völkerschaften hart gebrandschatzt, kehrt Hannibal nach Apulien zurück. Inzwischen hatte die mit der Kriegführung des Fabius Maxi- mus unzufriedene römische Bürgerschaft dem Magister equitum M. Minucius, der bei Gerunium ein glückliches Gefecht gegen die Kar- thager bestanden hatte, als zweitem Dictator1 einen unabhängigen Oberbefehl über die eine Hälfte des Heeres gegeben. Dieser greift 1 1 Durch eine 18g2 aufgefundene Inschrift festgestellt, vergl. Mommsen, I (G. Aufl.), Seite 590, die Anmerkung.

3. Auszug aus der Alten, Mittleren und Neueren Geschichte - S. 95

1877 - Berlin : Herbig
Ethnographische Uebersicht von Italien. 95 Drepanum, Eryx. Auf der Nordküste: Panormus {Iiùvoqfxog, jetzt Palermo, s. S. 20), Himsra, Mylae. Im Innern der Insel: Henna. Sardinia (.Saldai): Carälis (Cagliari). Corsica (Kvqvos): Alalia, später als römische Colonie Aleria. Von kleineren Inseln sind zu merken: 1) die Aegatischen Inseln (Insulae Aegates), im W. von Sicilien, nicht weit vom Vorgebirge Lilybaeum, 2) die Insulae Aeoliae (jetzt die liparischen Inseln), die größte Lipära, nördlich von Sicilien, 3) Capreae jetzt Capri, beim Golf von Neapel, 4) die pontischen Inseln (Pontia, Pandataria). Ethnographische Übersicht Von Italien.1 Im äufsersten Südoston die Iapyger. Ihre Abstammung ist nicht ganz sicher, doch gehören sie unzweifelhaft der indo-europäischen Völkerfamilie und wahrscheinlich dem illyrischen Stamme an. In der historischen Zeit zeigen sich die Reste des Stammes, in auffälligem Unterschiede von den eigentlichen Italikern, in einem raschen Prozess völliger Hellenisirung begriffen. Eben so gehören zu den indo-europäischen Völkern die Bewohner Mittel-Italiens, die eigentlichen Italiker, die sich in den latinischen und in den umbrisch-sabellischen (oskischen) Stamm scheiden. Sie sind die nächsten Stammverwandten der Hellenen.* Die Einwan- derung der Italiker ist auf dem Landwege erfolgt. Die Latiner haben die westliche Ebene (Latium, verwandt mit lätus) besetzt, die sabellisch-umbrischen Stämme breiteten sich im Osten Mittel-Italiens aus (Umbrer, Picenter, Sabiner, Marser). Ein Hauptzweig, die Samnitcr, besetzte das nach ihm genannte Bergland und drängte die Iapyger zurück. Von den Samnitern zweigten sich mehrere Neben- stämme ab, namentlich die Cumpancr, so genannt von der Ebene {campus), die sie am tyrrhenischen Meere besetzten. Durch Sprache, Religion u. Sitte stehen in eigentümlich ge- sonderter Stellung neben don latinischen und sabellischen Italikern die Etrusker (in ihrer eigenen Sprache Rasenen, Rasenna). Bisher hat kein Versuch, ihro ethnographische Stellung zu bestimmen, zu einem sicheren Resultate geführt. Der in neuester Zeit angetretene Ueweis ihrer Zugehörigkeit zum indo-europäischen Volksstamme und 1 Mommsen, Röm. Geschichte, 6. Aufl. I, 2. 2 S. S. 37, Anm. 3.

4. Auszug aus der Alten, Mittleren und Neueren Geschichte - S. 138

1877 - Berlin : Herbig
138 Alte Geschichte, Römer. Tib. Sempronius Gracchus fällt in Samnium. Hannibal rückt nach Campanien vor und zwingt die Römer die Belagerung von Capua aufzuheben, schlägt dann in Lucanien und Apulien zwei römische Heere, geht aber nach Tarent zurück. Die Römer schlicfsen Capua wieder ein. In Spanien tritt in demselben Jahre 212 eine für die Römer unglückliche Wendung des Krieges ein. Beide Scipionen werden von den Karthagern und ihrem Verbündeten Massinissa, König von Ostnumidien, geschlagen und getötet. Die Römer werden über den vor Chr Ebro zurückgedrängt. 211. Hannibal greift das römische Belagerungsheer vor Capua an. Zurückgeschlagen rückt er, um die Römer zur Auf- hebung der Belagerung zu bewegen, durch Samnium in das Gebiet der Aequer auf der späteren Via Valeria, an Tibwr vorbei, über den Anio gerade auf Rom los und schlägt eine Meile von Rom ein Lager auf (Hannibal ante portas!), geht aber nach Verwüstung der Um- gegend, da die Römer zur Vertheidigung bereit sind, nach Unter- Italien zurück, ohne seinen Zweck erreicht zu haben. Capua muss sich (211) den Römern ergeben, welche über die Stadt ein furchtbares Strafgericht ergehen lassen (53 enthauptet, ein Theil der Bürger als Sklaven verkauft, die Selbständigkeit der Ge- meinde vernichtet). Hannibals Angriff auf Bhegium und auf die Burg von Tarent misslingt; seine italischen Bundesgenossen verlassen ihn und suchen ihren Frieden mit -den Römern zu machen. 211. Der 25 Jahr alte P. Cornelius Scipio (Sohn und Neffe der in Spanien gefallenen Brüder) wird mit proconsularischer Gewalt nach Spanien geschickt. (Liv. Xxvi, 20.) In Italien erficht Hannibal einen Sieg über den Procousul Fulviüs. In Sicilien erobern die Römer Agrigent (die karthagische Besatzung niedergemacht, alle Einwohner als Sklaven verkauft) und bringen die ganze Insel unter ihre Botmäfsigkeit. — In Spanien geht Scipio (209) über den Ebro und erobert Neu-Karthago. 209. M. Marcellus, in einem Treffen von Hannibal geschlagen* besiegt ihn am folgenden Tage in einer zweiten Schlacht- Q. Fabius Maximus nimmt Tarent ein (30,000 Taren- tiner als Sklaven verkauft). Hannibal zieht sich nach Metapontutn zurück.

5. Auszug aus der Alten, Mittleren und Neueren Geschichte - S. 98

1877 - Berlin : Herbig
98 Alto Geschichte, Körner. Hand, dass in Wirtlichkeit nicht Rom und die Römer ihren Namen von dem Gründer der Stadt haben, sondern dass umgekehrt der Name Romulus von den Erfindern der Legende aus dem Namen der Stadt und des Volkes gebildet ist.1 Alle Stammheroen sind gött- lichen Ursprungs; dass die der Römer Söhne des Mars, des Gottes des Ackerbaus und des Krieges sind, bedarf keiner Erklärung. Uie Sage von der Aussetzung der Zwillinge, von ihrer wunderbaren Er- haltung und Wiedererkennung hat eine auffallende Aehnlichkeit mit der Jugendgeschichte des Cyrus (s. S. 29). Die fabelhafte Zurück- führung des Geschlechts der Gründer Roms auf den Trojaner Aeneas ist eine Erfindung griechischer Schriftsteller (Stesichorus im 6., Timäus im 3. Jahrh. v. Ohr.). Die Erzählung von der Anlegung Roms durch Ausgetretene von Alba unter Anführung zweier Fürsten- und Götter- söhne ist ein naiver Versuch, die seltsame Entstehung des Orts in der unfruchtbaren und wenig gesunden römischen Campagna zu er- klären und sie an die allgemeine Metropole Latiums anzuknüpfen. Historisch steht nichts weiter fest, als dass Rom eine, wenigstens überwiegend latinische Ansiedlung ist. Es ist in ganz unbekannter Zeit und unter ganz unbekannten Umständen gegründet, oder viel- mehr allmählich entstanden. Die Ansiedelung hat hart an der lati- uischeu Grenze und ohne Berücksichtigung der geringen Fruchtbarkeit der nächsten Umgebung genau an dem Funkt des Tiber statt gehabt, bis wohin dieser Fluss, der die natürliche Handelsstrafse Latiums ist, von kleinen Seefahrzeugen befahren werden konnte. Dies macht die Vemmthung wahrscheinlich, dass das älteste Rom „eingrenz-Emporium für dt n Handel der Latiner gewesen ist.“2 Nicht dass Rom jemals eine Kaufstadt war, wie Korinth und Karthago; es war der Handels- platz für die Ein- und Ausfuhr von Latium, einer wesentlich acker- bauenden Landschaft. Die Meinung, dass die römische Nation ein Mischvolk sei, ist gegenüber der Thatsache, dass das römische Volk wie wenig andere seine Sprache, seinen Staat und seine Religion rein und volksthümlicli entwickelt bat, nicht zu halten. Von den drei Stämmen oder Gauen, aus denen Rom entstanden zu sein scheint, den Ramnes (identisch 1 Vgl. aufser Mommsen, auch Schwegler, Römische Geschichte I. und Peter, Römische Geschichte, 3. Aufi., I. S. 56. 2 Mommsen, Römische Geschichte, 6. Aufi., I, Kap. 4 u. Kap. 9.

6. Auszug aus der Alten, Mittleren und Neueren Geschichte - S. 99

1877 - Berlin : Herbig
'¿itt Erste Periode, Regierung der Königo nach der Legende. 99 mit Romani), den Titles und den Luceres, ist der erste sicher, der dritte höchst wahrscheinlich latinisch, der /weite allerdings sabinisch, aber, wie die römische Sprache zeigt, rasch und vollständig mit dem latinischen Elemente verschmolzen. Die Zeit der Königsherrschaft nach der Römischen Legende,1 753—716. Romulus, vor Chr. kriegerischer König. Eröffnung eines Asyls auf dem Mons Capitolinus. Ernennung von 100 Senatoren oder Patres (Vätern), deren Nachkommen Patricier hcifsen. Die drei Rittercenturien: Ravines, Titles, Lucsres. Raub der Sabinerinnen; deshalb Krieg mit den Sa,Innern, deren König Titus Talius sich durch den Verrath der Tarpcia des Burgfelsens bemächtigt. Die Schlacht zwischen Römern und Sabinern wird durch die geraubten Sabinerinnen unter- brochen. Vereinigung der Römer und Sa’ iner zu einem Doppelstaate jinter gemeinschaftlicher Regierung des Romulus und des Tatius bis Qu des letzteren Tode. Kriege des Romulus mit Eidcnac und Veii. ^Romulus wird während eines Gewitters zu den Göttern entrückt und fortan als Gott Quirinus verehrt. 715—673. Numa Pompilius, aus Cures, nach einjährigem Interregnum von den Römern aus den Sabinern erwählt. Friedlicher König, Ordner des römischen Gottesdienstes, nach dem Rath der Camene (Wahrsagerin) Egeria, seiner Gemahlin. Janustempel. Einsetzung der (5) Pontifices (deren erster Pontifex maximus), der Ei amines, Eetiales, der 4 Auguren, der 4, später 6 vestalischen Jungfrauen. 673—641. Tullus Hostilius, kriegerischer König. Krieg mit Alba Longa; der Kampf der lloratier und Curiatier entscheidet für Rom, dem sich Alba unter- werfen muss. Krieg mit Veii und mit Eidenae, Verrath des Dictators von Alba, Mettius Fuffetius, der geviertheilt wird. Zerstörung von Alba Longa, deren Bewohner nach Rom verpflanzt werden 641—616. Ancus Marcius, Enkel des Numa, zugleich friedlicher und kriegerischer König („et Numse et Romuii memor“). Weitere Ausbildung der In- stitution der Eetiales. Glücklicher Krieg mit vier latinischen Ort- 1 Uvìu8 1, 8 7*

7. Auszug aus der Alten, Mittleren und Neueren Geschichte - S. 101

1877 - Berlin : Herbig
Erste Periode, Historisches aus der Köuigszeit. 101 des Aufstandes tritt L. Junius Brutus, den die Legende, trotzdem er allgemein für blödsinnig gilt, zum Tribunus Celerum macht. Er ruft vor dem Leichnam der von eigener Hand gefallenen Lucretia das Volk in Rom zu den Waffen und wiegelt das Heer gegen den König auf, der die Thore der Stadt verschlossen findet und ins Exil geht. (Livius I, 59. 60.) Historisches aus der Zeit der Königsherrschaft.1 ll Es unterliegt keinem Zweifel, dass das patriarchalische König- thum die Verfassung des ältesten römischen Staates gewesen ist, und dass, nachdem die neue Ansiedelung eine selbständige Staatsgemeinde geworden war, eine Reihe von Herrschern (rex gleichen Stammes mit regere leiten), gewählt auf Lebenszeit, die höchste Gewalt in Rom ausgeübt haben. Allein weder die Zahl, noch alle Namen der von der Sage über- lieferten Könige, noch die der Regierung eines jeden zugetheilten Thaten, am allerwenigsten aber die Chronologie ihrer Regierungs- zeit können Anspruch darauf machen, wirklich beglaubigte Geschichte zu sein. Das Gemachte der ersten vier Regierungen (es folgt je eine friedliche auf eine kriegerische) fällt von selbst in die Augen. Dass die Ausdehnung des römischen Gebiets und die Hegemonie über den latinischen Bund nicht ohne bedeutende Kämpfe und glänzende Wftffcnthaten erworben wurden, ist selbstverständlich; aber die Kunde davon ist in sagenhaftem Gewände und in willkürlich zurecht ge- legter Ueberlieierung auf uns gekommen. Gewiss ist z. B. die Zer- störung von Alba, der alten Metropole Latiums, eine historische Thatsache; der Kampf der 3 römischen gegen 3 albanische Drillings- brüder, ihre Vettern, ist wohl nur eine pcrsonificirende Bezeichnung des Kumpfes zwischen zwei eng verwandten Gauen mit gleicher ver- fassungsmäfsiger Gliederung. Die drei letzten Regierungen der Sage anlangend, so kann als historisch gelten, dass die Königsfamilie der Tarquinier aus Etrurien 1 Vgl. Mommsen, Röm. Gesell., I, Kap. 4. Auch Peter {Häm. Geseh. 3. Aufl. 1, 54 —56;, gesteht der überlieferten Könjgsgoschichte lluy einen sehr bedingten historischen Werth zu („die Zahl 7 ist eine heilige Zahl, 240 Regierungsjahre für sieben, erst im reiferen Alter gewählte Könige sind sehr unwahrscheinlich“).

8. Auszug aus der Alten, Mittleren und Neueren Geschichte - S. 107

1877 - Berlin : Herbig
Zweite Periode, Dictatur, Krieg gegen Porsena. 107 herabsinken. Nach der am allgemeinsten angenommenen Ansicht bleibt ihnen zunächst das Bestätigungsrecht aller durch die Comitia centuriata vorgenommenen Wahlen oder gefassten Beschlüsse, was die Formel patres (i. e. patricii) auctores fiunt ausdrückeu soll.1 Andere verstehen in derselben den Ausdruck patres von den Sena- toren und vindiciren jenes Bestätigungsrecht dem Senat.1 2 Zur Zeit besonderer Gefahr sollen die Consuln durch eine aufser- ordentliche Magistratsperson ersetzt werden, den Dictator oder Ma- gister populi, welcher nicht erwählt, sondern ohne jede Mitwirkung der Bürgerschaft ernannt wird (dictatorem dicere) durch einen der Consuln. Sobald die Gefahr des Staates vorüber ist, legt der Dicta- tor sein aufserordentlichcs Amt nieder (dictatura se abdicare), welches er in keinem Falle länger als sechs Monate führen soll. Der Dicta- tor ernennt selbst seinen Magister equitum (Reiterobersten); das Zeichen seiner durchaus königlichen Gewalt sind 24 (?) Lictoren; gegen ihn gilt die Berufung nur wie gegen den König (s. S. 103). vor Ohr. 509. Nach der römischen Legende wird in Rom eine Verschwörung junger Patricier entdeckt, welche die Wiederherstellung des Königthums zürn Zweck hatte. Brutus lässt die Verschworenen hinrichten, unter ihnen seine eigenen Söhne. 508. Unglücklicher Krieg der Römer gegen den etruskischen König Porsena von Clusium. Die Römer werden ge- schlagen und müssen den Frieden durch eine Gebietsabtretung und 1 S. Becker, Rom. Alterth. Ii, 3, S. 183, u. Schwegler Ii, 160. 2 Nach Mommsen (Rom. Gesell. I, 6. Aull., S. 253) wurden in Folge der Revolution (510) alle Neubürger, d. h. die ganze grund- besitzende Plebs, in die Curien aufgenoinmen, und hatte damit die Altbürgerschaft oder der Patriciat das Recht verloren, zu poli- tischen Zwecken abgesondert von den übrigen Bürgern zu berathen und zu beschliefsen. Dieser Ansicht wird von anderen Forschern widersprochen und behauptet, Plebejer seien erst gegen das Ende der Republik in die Curien aufgenommen worden. Nach Mommsen hat jenes Bestätigungsrecht ausschliefslich der engere, rein patricische ¡Senat erhalten, während der weitere, durch plebejische conscripti verstärkte Senat in den ersten Zeiten der Republik nur eine die Consuln berathende Behörde gewesen sei.

9. Auszug aus der Alten, Mittleren und Neueren Geschichte - S. 108

1877 - Berlin : Herbig
108 Alte Geschichte, Römer. völlige Entwaffnung erkaufen. (Römische Sagen von Horatius Codes, dem tapferen Vertheidiger der Tiberbrücke, von dem Helden- muthe des Mucius Scaevola [d. h Linkhand; die bekannte Erzäh- lung ist wahrscheinlich nur ein Versuch, den Namen zu erklären], und der Clcdia bei Livius Ii, 10—13,). Die weiter in Latium vor- rückenden Etrusker werden von den Latinern und ihren Bundesge- nossen aus Unter-Italien vor Aricia geschlagen und können sich auf dem linken Tiberufer nicht behaupten. In folge dieser etruskischen Niederlage scheint sich Rom von dem ihm auferlegten schimpflichen Frieden frei gemacht und allmählich seine frühere Machtstellung wieder errungen zu haben. vor Chr. 496. (?) Sage von einem großen Siege der Römer über die Latiner am kleinen See llegillus (bei Tusculum), den der Dic- tator Aldus Postumius mit Hülfe der Diosku/ren ge- wonnen haben soll (Livius Ii, 19). Die innere Geschichte der römischen Gemeinde bewegt sich in diesem Zeitraum in einem doppelten Gegensätze, einem politischen und einem socialen. Erstens Kampf der alten Vollbürger oder Patricier, weiche sich allmählich zu einem Geschlechtsadel ausbilden, gegen die neuen Bürger oder Plebejer. Diese, welche zwar Senatoren werden können, aber von den Staatsämtern und Priesterstellen ausgeschlossen sind, streben nach vollständiger politischer Gleichberechtigung. Da in Rom, wie im Alterthum überhaupt, die Staatsämter unentgeltlich verwaltet werden (daher honores, Ehrenämter), so sind bei diesem Kampfe wesentlich nur die wohlhabenden plebejischen Familien interessirt. Der zweite, sociale Gegensatz ist der zwischen den Ver- mögenden und den verarmenden oder aufser Besitz gedrängten Be- sitzern oder Pächtern kleiner Güter. Die Benutzung des Ager publicus, d. h. des durch Eroberung gewonnenen Gemeindelandes (sowohl Ackerland als Weideland!), steht rechtlich nur den Patriciern zu. Faktisch lässt der Senat zu Gunsten der reichen, in ihm vertretenen plebejischen Häuser Ausnahmen zu; der kleinere plebejische Ackerbesiizer und Pächter wird streng davon ausgeschlossen. Nur selten werden bei neuen Erwerbungen Acker- vertheilungen an arme Plebejer vorgenommen, der gröfsere Tlieil der Staatsdomänen wird patricischen Gutsbesitzern gegen eine mäfsige, schwerlich je regelmäfsig erhobene Pacht überlassen und bald als

10. Auszug aus der Alten, Mittleren und Neueren Geschichte - S. 110

1877 - Berlin : Herbig
Ilo Alte Geschichte, Römer. Recht des Einschreitens (ius intercessionis) gegen jeden Akt der Verwaltung oder Rechtsvollstreckung; nur gegen das Imperium mili- tare, also gegen den Bictator und gegen den Consul außerhalb der Stadt und ihrer Bannmeile, gilt der tribunicische Einspruch nichts. Die Volkstribunen üben von Anfang an auch richterliche Befugnisse aus, berufen die Versammlungen der Plebejer und beantragen bei denselben Kriminalurteile. Später (448) werden die Tribunen selbst im Senate zugelassen, wo sie jeden formellen Rathsschluss (Senatus consultum) durch ihr Veto zu einem Rathsgutachten (Senatus auc- toritas) herabsetzen können — Die 2 Volksaedilen (Aediles plebis) stehen den Tribunen als Gehülfen zur Seite und führen die Aufsicht über den Marktverkauf. Sie haben den Namen wahrscheinlich von dem Gotteshause (aedes) der Ceres, in welchem sie das Gesetz- Dokument zu verwahren hatten, das die Einsetzung der plebejischen Magistrate ausspricht. In diese Zeit (nach Anderen später) wird auch die Einrichtung der wichtigen Comitia tributa zu setzen sein. In diesen Versamm- lungen stimmte die Bürgerschaft nach Bezirken oder Tribus, aber nicht nach den durch die Servianische Verfassung eingerichteten 4 Districten (s. S. 104), sondern nach einer späteren (vielleicht im Jahre 495) gemachten Eintheilung in 20 Tribus, zu denen im Jahre 494 die crmtuminische als 21. hinzukam und deren Zahl allmählich auf 35 stieg. _ Wahrscheinlich ist, dass bis zur Decemviralgesetz- gebung nur die Plebejer, von da ab aber die Gesammthcit der an- sässigen Leute (also Patricier und Plebejer) in den Tributcomitien gestimmt hat.1 Jede Tribus hat in diesen Comitien eine Stimme, innerhalb der Tribus wird nach Köpfen (viritim) gestimmt. Es fällt also, mit den Centmiatcomitien verglichen, das Uebergewicht der Vermögenden und das Vorstimmrecht des Adels fort. vor Chr. 493. Unter dem Consulatc des Spurius Cassius Erneuerung des ewigen Bundes zwischen Rom und der latinischen Eid- genossenschaft, auf Grund der Gleichberechtigung. Erst allmählich gewinnt R.im die Hegemonie über die Latiner wieder. Fortwährende Fehden mit Etruskern, Sabinern, Aequern, Volskern. 1 Vergl. die verschiedenen Meinungen in Beckfcr, Römische Allerthwmer, Ii, 1, S. 175 und 393.
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