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1. Auszug aus der Alten, Mittleren und Neueren Geschichte - S. 51

1877 - Berlin : Herbig
Zweite Periode, Solonische Gesetzgebung’, 51 der Flotte zu stellen. 2) Bitter (Innetg), die mit eigenen Pferden den Kriegsdienst leisten (Ertrag der Güter 300 — 500 Medimnen). 3) Zeuglten (^evylrca)x d. h. die mit einem Maulthiergespann wirth- schaften; Ertrag dos Gutes mindestens 150 Medimnen. Sie dienen als Hopilten (¿nllrra), d. h. sohwerbewaffnete Fufssoldaten. 4) Theten (xtrjtei), alle, welche einen Acker von geringerem Ertrage als 150 M. oder gar keinen Grundbesitz haben (also auf dem Lande Tage- löhner, in der Stadt Handwerker, Matrosen, Kaufleute). Sie dienen als Leichtbewaffnete oder auf der Flotte. Die Besteuerung bestand in dieser nach den Klassen geregelten Leistung von Schiffen, Bossen und Waffen für den Kriegsdienst. Eine andere regelmäfsige Besteuerung der Bürger gab es nicht; die Acmter wurden umsonst verwaltet, andere Staatsausgaben durch den Ertrag der Bergwerke, die Strafgelder, das Kopfgeld der Metökon und den Hafenzoll bestritten. Für aufserordentliche Steuern sollte von jetzt ab das Klassensystem die Grundlage bilden. Die neun Archonten werden fortan aus der ersten Vermögens- klasse, aber von allen Bürgern gewählt. Der Rath (ßovmj, 400), früher nur aus den Eupatriden besetzt, wird allen 30 Jahre alten Bürgern der drei ersten Klassen zugänglich. Die Volksversammlung (¿xxa/jala) besteht aus allen über 20 Jahr alten Bürgern. Der Areopag (von Ageiog nd.yog,1 Areshügel), welcher die Ge- richtsbarkeit über Mord und Brandstiftung und zugleich die Ober- aufsicht über die gesammte Staatsverwaltung erhält, wird fortan aus den gewesenen Archonten gebildet. Die Rechtshändel werden ge- schlichtet durch die Heliasten (rfkuxetut, so genannt von der Sitzungs- halle, ffkiatcc, wenigstens 30 Jahr alte Männer, von den Thesmotheten aus einer durch’« Loos bestimmten Listo von 0000 Bürgern aus- gewählt). Diese timokratische Verfassung des Solon bahnt den Uebcrgang von der Herrschaft des Geburtsadels zu der der Demokratie an. Doch ist sie wesentlich conservativ, da sich der gröfsere Grundbesitz ziemlich fanz in den Händen des Adels befand. Aufserdem Gesetzgebung olons für das ganze bürgerliche Leben, erst später vollendet. 1 Doch heifst bei den Alton so nur der Hügel, der Gerichtshof wird genannt »J tv 'jqßko nuyp povfoj. 4*

2. Auszug aus der Alten, Mittleren und Neueren Geschichte - S. 134

1877 - Berlin : Herbig
m 134 Alte Geschichte, Römer. durch eine Heeresabtheilung' den Uebergang des Hannibal über don Rhodanus (Rhone) zu hindern, kommt zu spät, das karthagische Heer hatte den Strom bereits oberhalb Avenio (Avignon) überschritten. Kurzes Reitergefecht. Der römische Consul schickt seinen Bruder Cn. Scipio mit dem Haupttheil des Heeres nach Spanien, er selbst kehrt mit geringer Mannschaft nach Nord-Italien (Pisae) zurück. Hannibal marschirt die Rhone aufwärts bis Vienna, wendet sich dann östlich zum Gebiete der Allohröger und dem der Centronen, durch das er sich mit vielen Verlusten durchschlagen muss, überschreitet kämpfend die Alpen (auf dem Pass des kleinen Bernhard) und ge- langt nach unsäglichen Mühen und vielen Verlusten mit etwa 20,000 Mann und wenigen Elephanten in das Thal der Dora Baltea. In Ober-Italien stand ein kleines römisches Heer im Kampfe gegen die aufständischen Gallier. Hannibal schlägt den mit Reiterei und leich- tem Fufsvolk vorgegangenen Consul Scipio in dem vor Chr. 218. Reitertreffen am Ticinus, linken Nebenfluss des Po. (Der (Sept.) Consul. selbst verwundet, wird durch seinen 17jährigen Sohn, den späteren „Africanus“, gerettet.) Verstärkt durch aufständische Gallier, schlägt Hannibal in der 218. Schlacht an der Trebia (rechtem Nebenfluss des Po) den (Dec.) andern Consul Tib. Sempronius Longus, welcher in Eile vor Beginn seiner afrikanischen Expedition (aus Sicilien) zurückberufen worden war und beide vereinigten römischen Heere befehligte; die Reste der römischen Heere werfen sich in die Festungen Placenlia und Cremona. In Nord-Italien organisirt Hannibal den nationalen Aufstand der cisalpinischen Gallier; gegen 60,000 schliefsen sich seinem Heere an. In Rom werden für den nächsten Feldzug zwei neue eonsu- larische Heere ins Feld gestellt. Das eine unter Cn. Servilius soll auf der Flaminischen Heerstrafse, nach Ariminum (in Umbrien) zu, das andere unter C. Flaminius auf der Via Cassia, nach Arretium (in Etrurien) zu, einem etwaigen Angriff der Karthager begegnen. Nachdem Hannibal alle Gefangenen der römischen Bundesgenossen ohne Lösegeld entlassen und durch sie in ganz Italien zum Abfall von Rom aufgefordert hat, geht er über den Apennin und marschirt, den Römern unerwartet, durch die sumpfigen Gegenden des Arno. Grofee Verluste. (Hannibal selbst verliert ein Auge.) Durch diesen

3. Auszug aus der Alten, Mittleren und Neueren Geschichte - S. 109

1877 - Berlin : Herbig
Zweite Periode, Kampf der Patricier und Plebejer. 109 Privateigenthum behandelt. Allmählich beginnt die Bewirthechaftung der großen Güter durch Feldsklaven und damit die Vertreibung plebejischer Pächter aus ihren Pachtstellen. Die plebejischen Be- sitzer kleiner Bauerngüter gerathen durch den häufigen Kriegsdienst, die Steuern, den hohen Zinsfufs in Schulden und hei dem grausamen filmischen Schuldrecht, welches Person und Gut in die Hände des Gläubigers gibt, in eine äufserst elende Lage. Daher wiederholent- Hch Unruhen und Verweigerung des Kriegsdienstes, der (495) nur durch die Ernennung eines Dictators erzwungen wird. Endlich, als die Patricier die versprochenen Erleichterungen nicht gewähren und die Misshandlungen der Schuldsklaven (nexi) fortdauern, besetzen die plebejischen Soldaten des siegreich heimkehrenden Heeres, unter An- führung plebejischer Kriegstribunen, einen kleinen, am Anio gelegenen Hügel (später Mons sacer genannt) und machen Miene, dort (s/i Meilen von Rom) in fruchtbarer Gegend eine Plebejerstadt zu gründen. Dies ist die sogenannte vor Chr. 494. (?)* Auswanderung der Plebejer auf den heiligen Berg (seces.no plebis in Montem sacrum), Welche die Patricier (Vermittler: Menenius Agrippa, Gleichnis vom Klagen u. den Gliedern, bei Livius Ii, 23) zu ernstlichen Zugeständ- nissen zwingt. Nach Abstellung der drückenden Schuldnoth 4-94. (?) Einsetzung des Tribunats (Tribuni plebis) und der plebejischen Ädilität (Aediles plebis). Die Volkstribunen (erst 2(?|, dann 5, endlich 10) werden stets aus der Plebs gewählt.2 Sie sind unverletzlich (sacrosancti). Sie haben das Recht des Schutzes (ius auxilii) für jeden Plebejer gegen Unbill eines Beamten. Daraus entwickelt sich dann ein ausgedehntes 1 Vgl. Mommsen, hämische Geschichte, I, 6. Auf!.. S. 269. * Gewöhnlich nimmt man aus Wahrscheinlichkeitsgründen an, dass bis zur lex Publilia (472) die Tribunen in den Centivriatcomiticn erwählt und von den Curiatcomitien bestätigt wurden. Nach dem Zeugnis des Dionysius (Ix, 41) und des Cicero (pro Corn.) werden eie von den Cwien ernannt. Nach Mommsens Ansicht (s. S. 107, Anmerk. 2) würde das heifsen: Sie wurden anfänglich von den nach Gurten versammelten Plebejern erwählt.

4. Auszug aus der Alten, Mittleren und Neueren Geschichte - S. 127

1877 - Berlin : Herbig
Zweite Periode, Unterwerfung Italiens. 127 fallen in die Hände der Sieger). Verzweifelnd an dem Erfolg gegen Pom kehrt Pyrrhus, nach Zurücklassung einer Besatzung in Tarent, nach Epirus zurück (f 272 in Argos). Erst nach seinem Tode über- liefert Milon Stadt und Burg von Tarent den Römern unter der Bedingung freien Abzugs. Die Tarentiner müssen Waffen und Schiffe ausliefern und die Mauern niederreifsen, behalten aber eigene Ver- waltung. Nach Tarents Fall Unterwerfung der Lucdner, Sammler und Bruttier. Alle müssen Theile ihres Gebietes abtreten und Kolonien (s. unten) aufnehmtn. Im Jahre 270 Einnahme von Blicgium, wel- ches 10 Jahre in den Händen aufständischer campanischer Soldaten gewesen war, die jetzt mit dem Tode bestraft werden. Im Jahre 268 werden die Picenter geschlagen und ein grofser Theil nach Carnpanien versetzt. Die Unterwerfung von ganz Italien bis zum Bubicon und Macra wird vollendet durch die Besiegung der Sallen- tincr in Calabrien, 266. In Bezug auf das Verhältnis der unter- worfenen Ortschaften zu Rom sind zu unterscheiden: 1) Municipalstädte (Municipia), d. h. Gemeinden mit römischem Bürgerrecht ohne Stimmrecht und ohne Anspruch auf ein römisches Staatsamt (sine suffragio et iure honorum). Sie haben also die Lasten, aber nicht die Rechte römischer Bürger. Einigen wird die Verwaltung ihrer Gemeindeangelegenheiten unter selbstgewählten Behörden gelassen, in andern das Gemeinwesen ganz aufgehoben. 2) Kolonien (Coloniae), d. h. röm. Zwingburgen, Festungen. Viele unterworfene Orte müssen einen Theil ihrer Ländereien abtreten. Dieses Land wird an arme römische Bürger vertheilt, welche ihr volles Bürgerrecht behalten und fortan in der Kolonie die herrschende Gemeinde, gleichsam die Putrider bilden, während die alten Ein- wohner zu Insassen ohne politische Rechte herabsinken. Von den römischen Kolonien sind die latinischen Kolonien unterschieden, welche ursprünglich vom latinischen Bunde ausgingen und nach dessen Auflösung auch noch weiter eingerichtet werden, indem der Senat Latinern oder römischen Bürgern, welche auf das ius suffragvi d honorum verzichten, Ländereien anweisen lässt. Die Rechtspflege wird in den Municipalslädten, wie in den Kolonien meist durch einen Pnefekten (praefectus iuri dicundo) verwaltet, welchen der Praetor urbanus (s. is. 116) ernennt.

5. Auszug aus der Alten, Mittleren und Neueren Geschichte - S. 210

1877 - Berlin : Herbig
210 Mittlere Geschichte, Erste Periode. 558—5g1. Wiedervereinigung de» ganzen Frankenreiches mit Burgund und Thüringen unter Chlotar I., der seine drei Brüder überlebt. Nach seinem Tode 561. unter Chlodwigs Enkeln zweite, Theilung des Frankenreiches in vier, später (569?) in drei Theile: Austrasien, Neustrien, Burgund. Innere Gräuelkriege. Brunhilde (Brunichildis) von Austrasien, westgothische Königstochter, gegen Fredegunde (Fredegunthis) von Neustrien (f 597), frühere Leibeigene, dann Gemahlin von Chilperich I. 613. Zweite Wiedervereinigung des ganzen Frankenreichs durch Chlotar Ii. von Neustrien, Chlodwigs Urenkel. Brun- hilde wird gefangen, gemartert und zu Tode geschleift. Ursprung der Macht der Maiores domus (Himsmeier),1 erst Aufseher des königlichen Hofstaats, dann Anführer der Lehnsleute (Leudes). Das rein deutsche2 Geschlecht der Pipine (später Karolinger) erhebt sich zur Erblichkeit der Majordomuswürde, erst in Austrasien, dann in Neustrien. 622. Dritte Theilung des Frankenreichs nach den zwei Theilen, in welche dasselbe inzwischen sich gesondert hat: 1) Austrasien (wesentlich germanisch), getrennt durch die Schelde von 2) Neustrien (romanisch, Nordfrankreich bis zur Loire, ohne die unabhängige Bretagne) mit Burgund. Aufserdem das Herzogthum Aquitania mit Vasconia (Guyenne und Gascogne), zwischen Loire und Pyrenäen, fast unabhängig. §. 3. Muhammed Und Das Ciialifat. 622. Muhammeds Flucht (Hedschra) von Mokka nach 16. Juli. Medina. Muhammed (d. h. der Vielgepriesene), geh. zu Mekka 57l aus der Familie Haschern, Kaufmann, Gemahl der reichen Chadidja, auf seinen Koisen mit der jüdischen und christlichen lteligion bekannt geworden, tritt unter dem Stamme der Kureischiten als Prophet auf. 1 Pertz, Geschichte der fränkischen Hausmeier. * Bonneil, Die Anfänge des Karolingischen Hauses. 1866.

6. Auszug aus der Alten, Mittleren und Neueren Geschichte - S. 212

1877 - Berlin : Herbig
212 Mittlere Geschichte, Erste Periode. der Mauren. Von Nordafrika aus setzt Tarife,1 Unterfeldherr des Musa, nach Spanien über und zerstört durch die 711. Schlacht bei Xeres (spr. Cheres) de la Frontera (Ebeno des Guadalquivir) das Westgothonreich. Von nun ab in Spanien: 1) Provinz des Chalifats, später (756) eigenes Chalifat Cordöva, 2) christliches Königreich Asturien, von Pelagius gegründet, später Königreich Leon genannt. Die Araber fallen durch die baskischen Pässe in Gallien ein. Hier wird ihren Eroberungen durch di» Schlacht zwischen Tours und Poitiers (732) ein Ziel gesetzt (s. S. 213). Unter dem letzten Ommaijaden erreicht das Chalifat seine größte Ausdehnung (das südwestliche Asien vorn arabischen Meerbusen und dem Indus bis zum Mittelmeer und zum Kaukasus, die ganze Nord- huste von Afrika, ein grofser Theil der pyrenäischcn Halbinsel und im südlichen Frankreich die Grafschaft Narbona, dazu Sardinien, Corsica und die Balearen). Im Innern Verfall und fortwährende Kämpfe mit den Anhängern des Ali. Abul Abbas, Urenkel eines Oheims des Propheten, stürzt den letzten oinmaijadischen Chalifen Menvan Ii. 750—1258. Herrschaft der Abbasiden (Kosidenz Bagdad). Hinterlistige Ermordung sämmtliclier ommaijadischeü Prinzen (90). Nur einor, ,, Abderrahman, rettet sich nach Spanien und begründet dort -J-" das Chalifat Cordöva (756). §. 4. Frankenreich Unter Den Karolingern. 687. Pipin von Heristal, Major domus (Hausmeier) von Austrasien, wird durch den Sieg bei Testri (unweit St.-Quentin) über den Maior domus von Soissons (Neustrien) alleinig6*! Maior domus im ganzen Frankenreiche und nennt sich nun du$ et princeps Francorum. 1 Von ihm stammt der Name Gibel oder Dschebel - ul - Taf№ (Gibraltar), d. h. Berg des Tarik, in dessen Nähe er landete. Tank von dem westgothischen Grafen' Julian herbeigerufen worden» scheint der Sage anzugehören, vgl. Dahn, Kön. d. Germ. V, 227.

7. Auszug aus der Alten, Mittleren und Neueren Geschichte - S. 215

1877 - Berlin : Herbig
Karl der Große. 215 788. Aufhebung des Herzogthums Bajuvarien (Baiern) nach der zweimaligen Empörung des Herzogs Tassilo. Kriege gegen die Normannen (Gesammtname der Germanen des skandinavischen Nordens) und gegen die Slaven. 791—799. Krieg gegen die Avaren, welche den Herzog Tassilo von Baiern unterstützt hatten. Die Avaren werden über die Raab gedrängt. Kolonisirung des Landes durch fränkische Ansiedler. Im Jahre 796 erstürmt Karls Sohn Pipin den Ring, das befestigte Lager der Avaren zwischen Donau und Theifs, und macht ihrem Reiche ein Endo. 800. Karl ernouort dio weströmische Kaiserwürde. iv , Papst Leo Iii., von den Verwandten seines Vorgängers hei einem Aufstande misshandelt und verjagt (799), sucht Schutz hei Karl im Lager von Paderborn. Nach Rom zurückgeführt, krönt er (am Weihnachtsfest 800) Karl als Kaiser. 793—804. Neue Aufstände der nordalbingischen Sachsen führen zu einem Kriege mit den Dänen, hei denen die Nordleute Schutz suchen. Gottfried, König von Dänemark, dringt in die fränkischen Marken ein, seine Schiffe beunruhigen die Küsten der Nordsee. 808. Die Dänen, von Karl, dem ältesten Sohn des Kaisers, zurückgeschlagen, gehen über die Eider zurück. 810. Kaiser Karl muss selbst gegen Gottfried zu Felde ziehen. Der dänische König wird von seinen Dienstleuten er- schlagen. Friede mit seinen Nachfolgern, das überelbische Sachsen “leibt dem Frankenreiche. Grenzen des Reichs: Ebro — Raab, Eider — Garigliano. Auch die Wenden wieder unterwerfen. Residenz Karls in Aachen (besonders wegen der warmen Quellen gewählt) in Austrasion, oder in den rheinischen Pfalzen (palatia) Eigelheim und Nymwegcn. Capitularien (Reichsverordnungen). Reichs Versammlungen, bestehend aus allen geistlichen und weltlichen **ofscn („in quo Placito generalitas universorum maiorum, tarn y er j cor um quam Laicorum conveniebat“). Heerbann. Gaugrafen, Markgrafen (comitcs marchiae), Sendgrafen (missi regis). — Der

8. Auszug aus der Alten, Mittleren und Neueren Geschichte - S. 216

1877 - Berlin : Herbig
216 Mittlere Geschichte, Erste Periode. Angelsachse Alcuin, der Langoharde Paul Warnefried (Paulus Diacö- nus). Einhard (Verfasser der Vita C'aroli Imperatoris). Schulen (zur Ausbildung von Geistlichen) in Tours und Paris. — ln der Dichtung wird Karl der Große der Mittelpunkt des bedeutendsten Sagen- kreises des Mittelalters. 786—809. Im Orient Karls Freund Harun al Raschid, Chalif von Bagdad. Unter ihm und unter seinem Sohne Mamun Blüthe der Wissenschaften, Künste und Industrie bei den Arabern. Da die älteren Söhne Karls des Grofsen, Karl und Pipin, vor dem Vater gestorben sind, so folgt ihm sein jüngster Sohn 814—840. Ludwig der Fromme. Ludwigs Neffe Bernhard, Pipins Sohn, nach Karls des Grofsen Anordnung König von Italien unter seines Oheims Ober- hoheit, lehnt sich gegen dieselbe auf, wird besiegt, gefangen und getötet. Ludwig hat 4 Söhne: Lothar, Pipin, Ludwig, Karl der Kahle (letzteren von der Iudith, seiner zweiten Gemahlin aus dem ange- sehenen alamannischen Geschlechte der Welfen). • Als Ludwig, ent- gegen seinen früheren (817) Anordnungen, eine dem jüngsten Sohne vortheilhafte Beichstheilung festsetzt, empören sich die drei älteren gegen den Vater, den sein Heer auf dem Lügenfelde (bei Colmar im Eisass, 833) verlässt. Der Kaiser wird gefangen (seine öffentliche Kirchenbufse zu Soissons), bald aber von seinem reuigen Sohne Ludwig befreit und wieder auf den Thron gesetzt (834). Pipin t 838. Neue Empörung Ludwigs gegen den Kaiser und den älteren Bruder Lothar. Ludwig der Fromme stirbt auf einer Rheininsel bei Ingelheim (840). Ludwig und Karl, verbündet, siegen über Lothar 841 bei Fontanetum (? Fontenaille oder V Fontenay)- 843. Vertrag von Verdun. Thoilung des Reichs. Es erhalten: (Aug.) 1) Lothar: Mittel fr anlcen, d. h Austrasien, Friesland, die alamannischen Theile auf der linken Seite des Rheins, den gröfsten Theil von Burgund, die Provence, einen Theil von Languedoc (im Allgemeinen von Schelde, Maas, Saône, lthône im Westen, von Rhein und Alpen im Osten begrenzt), dann das fränkische Italien;

9. Auszug aus der Alten, Mittleren und Neueren Geschichte - S. 217

1877 - Berlin : Herbig
Vertrag von Verdun, Italien und Deutschland. 217 2) Ludwig der Deutsche: Ostfranken, d. h. alle Theile des Reichs auf dem rechten Rheinufer, aufser Friesland; dann die kirchlichen Sprengel von Mainz, Worms und Speyer auf dem linken Ufer (im Allgemeinen zwischen Ithein und Elbe); 3) Karl der Kahle: Westfranken, d. h. Neustrien, Aqui- tanien, den nordwestlichen Theil von Burgund, Septi- manien, die spanische Mark. Lothar behält die ihm schon vom Vater übertragene Kaiserwürde. Sein Reich, das kein natürlich abgegrenztes Ganze war und verschie- dene Nationalitäten umfasste, trug den Keim baldiger Auflösung in sich. Ursprünglich ist der Vertrag von Verdun lediglich ein Familien- vertrag, ohne jede Berücksichtigung der nationalen Unterschiede. Aber in Ludwigs Reich überwog das germanische, in Karls Reich das romanische Element. Daher entwickelt sich im Laufe der folgenden Jahrhunderte aus dem ostfränkischen Elemente die deutsche, aus dem westfränkischen die französische Nationalität. — Die Ostfranken nennen ihre Sprache im Gegensätze zu der römischen der gelehrten Geistlichkeit die deutsche, d. h. die volkstümliche, und allmählich (seit Heinrich I.?) werden die Deutschredenden Deutsche genannt.1 Zweite Periode. Vom Vertrage Zu Verdun Bis Zum Anfang Der Kreuzzüge. (843-1096.) §. 1. Italien Und Deutschland. 843 —875. Karolinger in Italien. Nach dem Tode zweier Söhne Lothars I. theilen Ludwig der Deutsche und Karl der Kahle das Erbe jener durch denvertrag von Mersen an der Maas (8701 unter sich. Der germanische Theil (Friesland, Lotharingien oder Lothringen, von Lothar Li. so genannt) kommt zum ostfränkischen, der romanische (Burgund, Provence) zum west fränkischen Reiche. Grenze: die Maas. 1 Vgl. v. Giesebrecht, Gesell, d. deutsch. Kaiser zeit, 4. Auf!., 1,149.

10. Auszug aus der Alten, Mittleren und Neueren Geschichte - S. 218

1877 - Berlin : Herbig
218 Mittlere Geschichte, Zweite Periode. Nach dem Tode Kaiser Ludwigs Ii., ältesten Sohnes Lothars I. (875), wird Karl der Kahle Kaiser. 843—911. Karolinger in Deutschland. 843—876. Ludwig der Deutsche. Kämpfe gegen Slaven, Karl den Kahlen und besonders gegen die Normannen, d. h. die skandinavischen Seeräuber (mit dem einheimischen Namen Wikinger genannt). Im Jahre 845 gleich- zeitiger Angriff der Normannen auf alle drei fränkischen Reiche. Ludwigs des Deutschen Sohn 876—887. Karl der Dicke, erst mit seinen Brüdern Karlmann (f 880) und Ludwig (f 882). Seit 881 Kaiser, seit 884 gewählter König der Westfranken, vereinigt Karl der Dicke noch einmal Karls des Grofsen Monarchie, mit Ausnahme des (879) abgefallenen cisjuranischcn Burgund (Dauphiné, Provence, Theil von Languedoc). Karl, wogen seiner Feig- heit (Belagerung von Paris durch die Normannen) in Ost- und West- franken abgesetzt, entsagt in Trihur der Krone und stirbt bald darauf, ln Ostfranken wird gewählt 887—899. Arnulf von Kärnthen, Enkel Ludwigs dos Deutschon, aufserehelicher Sohn Karlmanns. Er schlägt die Nor- mannen an der Dyle oder bei Löwen (891), kämpft siegreich gegen Swatopluk Ii. (893), den Begründer des grofsmährischen Reiches, und verbündet sich gegen ihn mit dem finnischen Nomadenvolke der Magyaren, das vom Ural her allmählich nach Europa vorge- drungen und unter Arpads Führung in Ungarn eingewandert war. Arnulf zieht zwei Mal nach Italien, wird zum Kaiser gekrönt (896). Sein Sohn 899—911. Ludwig das Kind (7 Jahr alt) unter Vormundschaft des Erzbischofs Hatto von Mainz und Ottos des Erlauchten von Sachsen. Furchtbare Verheerung Deutschlands durch die Magyaren (Ungarn). Im Jahre 908 durch- ziehen sie Baiern, Franken und dringen in Thüringen und Sachsen ein. König Ludwig, in der Nähe des Lech geschlagen (910), muss den Ungarn Tribut zahlen. Innere Fehden in Franken: Adalbert von Babenberg gegen Bischof Rudolf von Würzburg, aus dem Ge*
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