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1. Grundriß der mecklenburgischen Geschichte - S. 44

1899 - Leipzig [u.a.] : Süsserott
— 44 - und finsterer Aberglaube. In den Städten waren alle Schulen Lateinschulen. Die erste deutsche Schule, in welcher Lesen, Schreiben, Rechnen gelehrt wurde, gründeten 1480 die „Brüder vom gemeinsamen Leben" in Rostock. Ein eigenartiges Bildungsmittel, durch welches die Kirche der Volksmasse eine größere Kenntnis der christlichen Heilsthatsachen vermitteln wollte, war das geistliche Schauspiel. Dieses erfreute sich während des Mittelalters in Mecklenburg einer großen Beliebtheit. Geistliche Schauspiele wurden in der Fastenzeit, am häufigsten am Vorabend des Osterfestes aufgeführt. Berühmt geworden ist das Osterschauspiel zu Redentin, einem Dorfe nördlich von Wismar. Die Spielenden waren teils Priester und Mönche, teils Bauern. 6. Laieiivereine. — Gegen Ende des Mittelalters verfiel die Kirche einer zunehmenden Verweltlichung. Auch die Klöster waren allmählich ihrem ursprünglichen Zwecke entfremdet und von weltlicher Lust und Zuchtlosigkeit nicht unberührt geblieben. Bei dieser fortschreitenden Verflachung des geistlichen Lebens schlossen sich einzelne fromme Seelen zu dessen Erneuerung und Vertiefung eng zusammen. Es entstanden christliche Laienvereine, von denen folgendein Mecklenburg Verbreitung fanden: a) Die Brüder vom gemeinsamen Leben. — Stifter dieser Gesellschaft ist Gerhard Groote, f 1384 zu Decenter in Holland Die Brüder vom gemeinsamen Leben, auch „Brüder vom guten Willen" genannt, führten in Gebet und Arbeit eine apostolische Lebensweise, Sie lebten gemeinsam in einem Kloster (Fraterkloster) und erwarben ihren Lebensunterhalt durch Unterricht der Jugend Aber auch höhere wissenschaftliche Bestrebungen wurden eifrig von ihnen gefördert. In Rostock errichteten sie 1462 eine Niederlassung und gründeten hier 1472 die erste Druckerei in Mecklenburg. Ihr Fraterkloster war das jetzige Wollmagazin an der Schwaanschen Straße. b) Diebeguinen. — Die Beginnen waren Laienschwestern, welche, an keine bestimmte Ordensregel gebunden, meistens gemeinschaftlich in einem Hause lebteu. Sie verrichteten in der Stille Werke der Barmherzigkeit, besonders Krankenpflege, und erfreuten sich wegen der Fürbitten für die Verstorbenen der Gunst des Volkes. In Wismar gewährte ihnen der Rat 1288 eine Niederlassung, welche der Beguinenstraße den Namen gab; in Rostock siedelten sie sich 1293 auf dem nach ihnen benannten Beguiuenberge an. Sie fanden sich außerdem an verschiedenen Orten des Landes. c) Die Kalande — Dies waren Vereine, welche sich die Pflege christlicher Barmherzigkeit zum Ziel gesetzt hatten. Es gab einen großen und einen kleinen Kaland. Ersterer sorgte für die Toten, letzterer für die Lebenden. Man nannte die Kalande auch Elendsgilden. Mitglied konnte jeder ohne Unterschied des Alters, Standes und Geschlechts werden. Deshalb erlangten diese Vereine eine große Verbreitung, besonders in den Städten. Aber auch sie erlagen dem allgemeinen Sittenverderben. An die monatlichen Zusammenkünfte schloffen sich Festmähler an, welche mehr und mehr in wüste Gelage ausarteten. Daher wurden später die Kalande aufgehoben.

2. Erzählungen aus der Geschichte - S. 34

1873 - Freiburg i. B. : Wagner
34 bei ertappt, so erhielten sie Strafe. Diese Erlaubni sollte den Knaben Gelegenheit geben, sich in der List zu den. Die Jugend wurde von den frhesten Jhren an durch Leibesbungen und Abhrtung gestrkt. Die neugeborenen Kinder wur-den geprft, ob sie krperlich stark wren, und es bestand sogar die harte Einrichtung, da die schwchlichen Kinder am Berge Taygetus ausgesetzt wurden, damit in dem Staate keine schwch-liehen. Brger aufwchsen. Bis zum siebenten Jahre blieben die Kinder im elterlichen Hause unter der Obhut der Mtter; von da an aber wurden sie der ffentlichen Erziehung oder dem Staate ganz bergeben. In Abtheilungen eingereiht wurden sie in jeder Art von Leibesbung, im Schwimmen, Wettlaufen, Ringen, Kmpfen unterwiesen. Sie dursten karte verweichlichenden Gewohnheiten annehmen, muten auf Schilf schlafen und diesen sich selbst aus dem Eurotas holen, Hunger, Durst, Hitze, Klte geduldig ertragen; ja sogar jedes Jahr an einem bestimmten Tage fand am Altare der Artemis eine Geielung der Jnglinge statt, und es galt als ein Schimpf, wenn man durch eine Miene den Schmerz zu erkennen gab. Es wird erzhlt, da manche tobt zusammengesunken seien, ohne durch einen Laut den Schmerz zu ver-rathen. Auch die spartanischen Mdchen erhielten eine hnliche Erziehung, wie die Knaben; sie muten den Krper den durch Schwimmen, Laufen, Ringen und selbst durch den Gebrauch der Lanze. So wurden die Mtter der Spartaner eben so krftig und vaterlandsliebend, wie die Männer, und von ihnen geachtet zu werden, galt den spartanischen Mnnern sehr viel. Eme Sparta-nert gab ihrem Sohne, als er zum Kampfe auszog, den Schild mit den Worten: Mit diesem oder aus diesem!" Als einer an-deren Spartaner in die Kunde gebracht wurde, da ihr Sohn ge-fallen sei, so fragte sie nur, ob er gesiegt habe; und als man ihr dies bejahte, sagte sie frohes Sinnes: Dazu habe ich einen Sohn geboren, da einer wre, der fr das Vaterland zu sterben wte." Auf die Ausbildung des Geistes wurde weniger Sorgfalt verwendet; denn krftige Brger und tapfere Krieger heranzuziehen war die Hauptaufgabe des spartanischen Staates. Die spartanische Jugend lernte hauptschlich Kriegslieber auswendig; aber sie wurde auch daran gewhnt, die Dinge schnell zu erfassen und bestimmt und kurz darber sich auszusprechen. Daher sagt man sprchwrt-lich lakonisch reden, um einen recht kurzen und bndigen Gedankenausdruck zu bezeichnen. Strenger Gehorsam des Jngern dem Aertem gegenber war ein Hauptgebot; jeder Jngere mute sich unbebingt dem Acltern unterwerfen, und dieser hatte das Recht, selbst auf ffentlicher Strae denselben zu strafen. Die Bevlkerung des spartanischen Staates bestand aus Spar-

3. Geschichtsbilder - S. 85

1903 - Berlin : Süsserott
T 85 — oder verbotener Weise schwatzte, wurde bestraft. Die Strafen bestanden in Fasten, »er* mehrter Arbeit, Ausschluß von der gemeinschaftlichen A^ahlzeit, oft auch in Schlägen. 5. Klosterschulen. — Mit dem Kloster war eine Schule verbunden. In derselben wurden die Kinder vornehmer Leute von einem gelehrten Mönche unterrichtet. Die Schüler hatten Kost und Wohnnng im Kloster. Die Schnlzucht wurde mit Strenge gehandhabt. Es wurde lateinisch gesprochen. Die Mönche schrieben ans Pergament, die Schüler auf Holz- oder Wachstäfelchen. Die Buchstaben wurden mit vielen Schnörkeln versehen und mehr gemalt als geschrieben. Aus den Klosterschulen gingen die künftigen Geistlichen und Ratsherren hervor. In den Nonnenklöstern wurden die Töchter vornehmer Eltern erzogen. Sie lernten dort die Kranken zu pflegen und. kostbaren Kirchenschmuck anzufertigen, mußten auch beten, lesen, schreiben und singen. 0. Segen der Klöster. — Im frühen Mittelalter waren die Klöster Stätten des Segens. Sie gewährten dem obdachlosen Reisenden eine Herberge und der verfolgten Unsckmld eine sichere Zuflucht. Künste und Wissenschaft fanden im Kloster ihre Pflege. Bielfach wurden die Klöster mitten in der Wildnis angelegt, diese durch beit Fleiß der Mönche aber bald in fruchtbares Ackerland verwandelt. In der Nähe der Klöster entstanden Dörfer und Städte. Im späten Mittelalter entarteten die Klöster zu Stätten der Trägheit, Unwissenheit und Üppigkeit. 10. Altdeutsche Rechtszustände. 1. Die Rechtspflege war bei den alten Deutschen mangelhaft. Ein geschriebenes Recht kannten sie nicht. Sie richteten nach Herkommen und Gewohnheit. Das älteste geschriebene Recht ist das salische; es stammt ans dem 5. Jahrhundert und fand zuerst Eingang bei den Franken. Das salische Reckt enthielt ausführliche Vorschrift über Leben, Freiheit, Ehre und Eigentum. Für jedes Vergehen waren bestimmte Strafen festgesetzt. Auf Fürstenmord und Landesverrat stand der Tod. Sonst konnte jedes Berbrechen durch eine Geldbuße, Wergeld genannt, gesühnt werden. Wenn ein Freier einen andern Freien umbrachte, so mußte er 200 Schillinge zahlen. Hatte er einen Knecht getötet, so kostete es nur 8b Schillinge. Ein abgeschlagener Arm galt 100, einen Daumen 50, ein Zeigefinger 25 Schillinge. Auch das Schimpfen wurde bestraft. Wer einen andern „(\-uchs" scha!t, zahlte H, iver ihn „Hase" schalt, 6 Schillinge. Der Diebstahl ward oft noch härter bestraft als Körperverletzung. So stand bei den Sachsen ans Pserdediebstahl der Lod. Wer ein Huhn gestohlen hatte, mußte ein Wergeld von 3 Schillingen entrichten. Leibeigene erhielten für einen Diebstahl 120 Geißelhiebe. 2. Gerichtsverfahren — Bei den Volksgerichten der alten Deutschen wurde der Angeklagte vom Kläger selbst vors Gericht geladen. Er konnte sich durch einen Eid reinigen, mußte aber mehrere Eideshelser stellen. Mit der Einführung des Christentums wurde ein neues Gerichtsverfahren üblich Wenn der Richter die Schuld oöer Unschuld eines Angeklagten nicht festzustellen vermochte, so schritt er zum Gottesurteil. Man glaubte, daß der weise und gerechte Gott den Schuldigen strafen, den Schuldlosen schützen werde. Ans der Urzeit stammten zwei Gottesurteile, der Zweikampf und das Los. Ersterer wurde auf Leben und Tod geführt. Die Lose wurden in reine Wolle gewickelt und auf den Altar gelegt, der Priester oder ein unschuldiges Kind hob sie eius nach dem andern aur Später wurden die Feuer- und Wasserproben gebräuchlich. Der Angeschuldigte mußte die Hand ins Feuer halten, oder in einem wächsernen Hemde langsam einen Scheiterhaufen durchschreiten, oder mit bloßen Füßen über 6, 9 ober 12 glühenbe Pflugschare schreiten. Bei der geringsten Verletzung wurde das Verdammungsurteil ausgesprochen : es lautete meist auf qualvolle Todesstrafe. Die gebräuchlichste Feuerprobe war jedoch das Eisenträgern Der Beklagte mußte mit bloßen Händen ein glühendes Eisen eiiie strecke weit tragen: das geringste Branbmerkmal bezeugte seine Schulb. Bei den Wasserproben unterschieb man eine kalte und eine heiße Wasserprobe. Bei der Kaltwasser- oder Lchwimmprobe wurde der Verdächtige in ein tiefes Wasser geworfen; schwamm er oben, so galt er für schuldig: sank er unter, so wurde er für unschuldig erklärt und schnell herausgezogen. Weit häufiger war jedoch die Kessel probe. Aus einem befiel voll siedenden Wassers mußte der Beklagte mit bloßer Hand einen Stein holen. Gewöhnlich hing der Stein, der die Größe eines Hühnereies hatte, an einer Schnur. x5e größer der Verdacht war, desto länger war die Schnur. — An die Stelle des heidnischen Zweikampfes suchten die Geistlichen die Kreuzprobe zu setzen. Kläger und Beklagter mußten mit ausgebreiteten Armen vor einem Kreuze stehen. Wer die Arme zuerst sinken ließ, galt für schuldig. — Auch das Bahrrecht zählte zu den Gottesurteilen.

4. Geschichtsbilder - S. 211

1903 - Berlin : Süsserott
: — 211 — es nicht an Stockschlägen und Kolbenstoßen fehlen. Der König kannte keine angenehmere Beschäftigung, als den Übungen seiner „lieben, blauen Kinder", wie er sie nannte, beizuwohnen. Wünschte ein fremder Fürst seine Gunst zu erwerben, so brauchte er ihm nur „lange Kerls" für die Riesengarde zum Geschenk zu machen. 5. Der heitere Gesellschafter. — Außer der Jagd, die ab und zu auf Bären, Auerochsen und Eleutiere veranstaltet wurde, war das Tabakskollegium die liebste Erholung des Königs. In den königlichen Schlössern waren eigene Tabaksstuben eingerichtet. Ju diesen brachte der König mit seinen Generälen, Ministern und sonstigen Gästen die Abende zu. Doch galt er hier nicht als König, sondern nur als Oberst seines Regiments. In zwangloser Rede und Gegenrede wurdeu alle Vorkommnisse des Tages, oft auch die wichtigsten Staatsangelegenheiten besprochen, daneben seblten Scherze und Neckereien nicht. Die Gesellschaft saß an einem großen Tisch, auf dem lange, holländische Tonpfeifen, sowie steine, geflochtene Körbchen mit holländischem Tabak und kupferne Psännchen mit glimmendem Torf standen. Alle rauchten, und wer nicht rauchen mochte, nahm wenigstens dem Könige zum Gefallen die Pfeife in den Mund. Vor jedem Gaste stand ein irdener, mit Bier gefüllter Krug, und auf dem Nebentische ein kräftiger Imbiß. Der „alte Dessauer" hatte meist das größte Wort. Im Tabakskollegium bekam der König manches zu hören, was man ihm sonst nicht sagen mochte, denn hier ließ er sich jeden Widerspruch gefallen. 6. Dcr Schirmherr der Verfolgten. — Der Erzbischof von Salzburg verlangte im Jahre 1729 von seinen evangelischen Untertanen, sie sollten katholisch werden oder auswandern. Die meisten entschlossen sich zur Auswanderung. Friedrich Wilhelm nahm sich der Verfolgten an und erklärte alle, welche nach Preußen auswandern wollten, für preußische Untertanen. Preußische Gesandte nahmen die Vertriebenen an der Grenze Salzburgs iu Empfang, versahen sie mit Reisegeld und geleiteten sie in die neue Heimat. An 20000 Salzburger ließen sich in dem durch die Pest entvölkerten Litauen nieder und brachten das Land zu neuer Blüte. 7. Dcr Gründer dcr Volksschule. — Friedrich Wilhelm hatte für Kunst und Wissenschaft keinen Sinn. Dennoch lag ihm die Volksbildung sehr am Herzen. Deshalb führte er 1717 den Schulzwang ein und verordnete, daß die Kinder vom 5. bis zum 12. Lebensjahre im Winter täglich, im Sommer wenigstens ein oder zweimal die Woche zur Schule geschickt werden sollten. Über 1800 Volksschulen wurden binnen kurzer Zeit gegründet. Die Unterrichtsgegenstände waren Religion, Lesen, Schreiben, Rechnen. Die Lehrer waren meist Handwerker oder entlassene Unteroffiziere und Soldaten; deshalb konnte nicht viel in den Schulen geleistet werden. Der König erschien oft iu einer Schule und prüfte die Kinder. 8. Der Tod des frommen Christen. — Als der König sein Ende nahe fühlte, traf er in ruhiger Fassung seine letztwilligen Anordnungen. Dann verschied er, nur 52 Jahre alt. Er hinterließ seinem Sohne ein wohlgeschultes Heer von 83000 Mann und einen Staatsschatz von 26 Millionen Mark. Die Einwohnerzahl des Landes betrug 21 z Millionen. Borpommern war bei Beendigung des Nordischen Krieges, an dem sich yriedrich Wilhelm jedoch nicht beteiligt hatte, von den Schweden gewonnen worden. c) Mecklenburg. 74. Entstehung von Mecklenburg-Strelitz. 1. Herzog Gustav Adolf von Mecklenburg-Güstrow. — Nach dem Dreißigjährigen Kriege regierte inmecklenbnrg-Schwerin derherzogc h r i st i a nl., in Mecklenbnrg-Güstrow der Herzog Gustav Adolf, ein Sohn Johann

5. Lehrbuch für den erzählenden Geschichts-Unterricht an höheren Schulen - S. 144

1895 - Freiburg i.B. : Wagner
- 144 Gewhnlich durch einen Fürsten ober einen Groen gestiftet und mit Besitz ausgestattet, umfate das Kloster eine Kirche und um biesen Mittelpunkt Speisesaal (Refektorium) und Abtswohnung, Schlaf- und Frembenhnser mit Zellen, Schul- und Wirt-schaftsgebnde, bazwischen Hfe und Grten. Das Ganze war mit Mauer und Wall umschlossen. 2. Hier fhrten fromme Leute unter einem selbstgewhlten Abt (btissin) unter den Gelbben Armut, Gehorsam, Ehe-losigkeit ein gemeinsames, Gott wohlgeflliges Leben. Was beieinzelne Bruder erwarb, fiel dem Kloster zu; Schenkungen er-weiterten den Besitz. Die Mnche pflegten Arme ttnb Kranke und waren Lehrer und Vorbilder der schnen Christenpflicht, die Arbeit zu ehren. Sie rodeten den Wald zu Acker- und Wein-bau; in den Klostergrten reiften die ersten Pfirsiche und Apri-kosen, blhten die ersten Edelrosen und Lilien in deutschen Landen. Auch im Fischsang, Huserbau und Gewerbeleben waren die Mnche Lehrmeister des Volkes. Die Beschftigung whlte jeder nach Neigung und Geschick. Einer beaufsichtigte die Handwerksleute, Knechte und die Laienbrder, die oft vor-nehmen Husern entstammten; ein anderer schrieb fr die Kloster-bcherei ober auf Bestellung vornehmer Leute lateinische ober griechische Werke mit kunstvoll gemalten Anfangsbuchstaben (Jni-tialen) ab, ein britter verlegte sich auf Malerei ober Schnitzerei in Holz ober Elfenbein, ein vierter auf Harfen- und Orgel-spiel und leitete den b am als erfunbenen mehrstimmigen Gesang; anbere zogen mit Spie und Keule auf die Jagd oder den Ruberfang; und kam ein Feind ins Land etwa die Ungarn, so trug auch der ehrwrdige Pater unter der gegrteten Kutte den Panzer und fhrte Schwert und Speer in starker Faust. 3. Die segensreichste Einrichtung der Klster waren die Schulen. In der inneren" wurden die knftigen Mnche erzogen, in der ueren", minder strengen, die Kinder vor-nehmer Huser fr das weltliche Leben herangebildet. In beiden Schulen hatte die Rute viel zu thurt, wie benn auch fr die Mnche jebes Kloster seine Geielkammer bereit hielt. Neben der Anleitung zu den Andachtsbnngen umfate der Unterricht Lesen, Schreiben, Rechnen, Latein, auch lehrte man eine Zeichensprache, da zu gewissen Tageszeiten das Sprechen verboten war. Das Latein, damals die Sprache der Gebildeten aller Völker, verstanden und schrieben auch vornehme Frauen, wie denn auch zahlreiche Frauenklster bestanden. Mit lateinischen Versen ehrten die Klster ihre Gnner und Schutzvgte. Kaiserin Adelheid pstegte ihrem Lwen", dem des Lesens kaum kundi-gen Kaiser, die einlaufenden lateinischen Briefe vorzulesen; der

6. Mecklenburgische Geschichte für Volks- und Bürgerschulen - S. 28

1908 - Berlin : Süsserott
— 28 — 22. Ariedrich Aranz H. 1842—1883. 1. Jugendzeit. — Friedrich Franz Ii. war am 28. Februar 1823 als Sohn des Erbgroßherzogs Paul Friedrich und der Prinzessin Mexandrine von Preußen zu Ludwigslust geboren und verlebte hier seine erste Jugend. Frühzeitig trat ein reger Pflichteifer und eine ungewöhnliche Willenskraft an ihm hervor. Ms sein Vater 1837 den Thron bestieg, kam der junge Erb-großherzog nach Dresden aufs Gymnasium. 1840 bezog er die Universität Bonn und besuchte hier auch die Vorlesungen von Ernst Moritz Arndt. Mitten in seinen Studien traf ihn die Kunde von einer schweren Erkrankung seines Vaters. Er kam eben noch rechtzeitig in Schwerin an, um die letzten Segenswünsche und Ratschläge des sterbenden Paul Friedrich zu empfangen. In dem jugendlichen Alter von 19 Jahren übernahm Friedrich Franz Ii. die Bürde der Regierung. 2. Regierungsantritt. — Der junge Fürst wollte, soweit irgend möglich, Land und Leute mit eigenen Augen kennen lernen. Er durchreiste Mecklenburg nach allen Richtungen, um mit seinen Beamten und Untertanen persönlich bekannt zu werden. Unterstützt durch ein ausgezeichnetes Gedächtnis, vermochte er sich eines Menschen, den er einmal gesehen, leicht wieder zu erinnern. Allen Gebieten wandte er seine ungeteilte Aufmerksamkeit zu. 3. Die Revolutionsjahre. — Die französische Februarrevolution 1848 schlug ihre Wellen auch nach Mecklenburg. Überall im Lande fanden stürmische Volksversammlungen statt und traten Reformvereine ins Leben. Friedrich Franz war freudig bereit, an der Einigung Deutschlands unter Preußens Führung mitzuarbeiten und war auch von der Notwendigkeit einer Verbesserung der Landesverfassung überzeugt. Es kam auch eine Verfassung zustande, welche vom Großherzog am 10. Oktober 1849 genehmigt, durch den Freienwalder Schiedsspruch vom 12. September 1850 jedoch wieder beseitigt wurde. Die trüben Erfahrungen, welche diese unruhige Zeit dem Großherzog brachte, entmutigten ihn nicht, regten ihn vielmehr zu weiterem rüstigen Schaffen an. Er bestrebte sich, alle Spuren der Aufregung zu verwischen, Zucht und Ordnung wiederherzustellen. 4. Kirche. — Eine unermüdliche, Tätigkeit entfaltete Friedrich Franz als Schirmherr und Ordner der Kirche. Als Organ für die Ausübung feiner oberbischöflichen Macht schuf er am 19. Dezember 1849 eine Behörde, den Oberkirchenrat. Sein früherer Lehrer, nachheriger Superintendent Klie-foth war die Seele desselben. Der fromme und werktätige Sinn des Großherzogs äußerte sich in zahlreichen Kirchenbauten. Unter seiner Regierung wurden 83 Kirchen neu erbaut und 113 einem völligen Umbau unterzogen. Die schönste von ihm erbaute Kirche ist die Paulskirche zu Schwerin. Auch viele milde Stiftungen und Mohltätigkeitsanstalten verdanken ihm Begründung und Förderung, z. B. das Stift Bethlehem in Ludwigslust, das Reltungshans in Gehlsdorf, der mecklenburgische Gotteskasten, das Anna-Hospital in Schwerin. 5. Schule. — In gleichem Maße erfreute sich die Schule der Fürsorge des Großherzogs. Der Universität Rostock errichtete er ein prächtiges Gebäude. Es wurde am 27. Januar 1870 eingeweiht. Er verdoppelte die Einnahmen der Hochschule, sorgte für ausreichende Lehrmittel, ließ eine Reihe Nebengebäude erbauen und brachte so die Landesuniversität zu steigender Blüte. Ihrem dritten Gründer zu Ehren feiert die Universität alljährlich

7. Lehrbuch für den Geschichtsunterricht an höheren Schulen - S. 131

1901 - Freiburg i.B. : Wagner
131 4. Die Klster. 1. Die wichtigsten Pflanzsttten der Bildung waren die Klster. Schon die Heideubekehrer hatten Schottenklster" gegrndet und der heilige Benedikt von Nursia zunchst 539 fr ein kampanisches Kloster eine Regel ausgestellt. Gewhnlich durch einen Fürsten oder einen Groen ge-stiftet und mit ^Besitz ^ ausgestattet, umfate das Kloster eine Kirche, sowie Speisesaal (Refektorium) und Abtswohnung, Schlaf- und Fremdenhuser mit Zellen, Schul- und Wirt-schastsgebude, dazwischen Hfe und Grten. Das Ganze war mit Mauer und Wall umschlossen. 2. Hier fhrten fromme Leute, die sich selbst einen Abt whlten, unter den Gelbden Armut, Gehorsam, Ehelosigkeit ein gemeinsames, Gott wohlgeflliges Leben. Was der einzelne erwarb, fiel dem Kloster zu; Schenkungen erweiterten den Besitz. Die Mnche pflegten Arme und Kranke und waren Lehrer und Vorbilder der Christenpflicht, die Arbeit zu ehren. Sic rodeten den Wald zu Acker- und Weinbau; in den Kloster-grten reiften die ersten Pfirsiche und Aprikosen, blhten die ersten Edelroseu und Lilien in deutschen Landen. Auch im Huserbau und Gewerbeleben waren die Mnche Lehrmeister sowie im Fischfang, der durch die Fasttage in grere Auf-nhme kam. Die Beschftigung whlte jeder selbst. Einer be-cutsfichtigte die Handwerksleute, die Knechte und die Laienbrder, die oft vornehmen Husern entstammten; ein anderer schrieb fr die Klosterbcherei oder auf Bestellung reicher Leute la-teiuische oder griechische Werke mit kunstvoll gemalten Anfangs-buchstaben (Initialen) ab, ein dritter verlegte sich auf Malerei oder schnitzte in Holz oder Elfenbein, ein vierter spielte Harfe und Orgel und leitete den damals erfundenen mehrstimmigen Gesang; andere zogen mit Spie und Keule aus die Jagd oder den Rubersang; und kam ein Feind ins Land, so trug auch der Pater unter der gegrteten Kutte den Panzer und fhrte Schwert und Speer. _ 3- Die segensreichste Einrichtung der Klster waren die Schulen. In der inneren" wurden die knftigen Mnche erzogen, in der ueren" die Kinder vornehmer Huser fr das Leben herangebildet. In beiden hatte die Rute viel zu thuu; auch fr die Mnche hielt jedes Kloster seine Geiel-kammer bereit. Der Unterricht umfate Andachtsbungen, Lesen, Schreiben, Rechnen, Latein, damals die Sprache der Gebildeten aller Völker. Mit lateinischen Versen ehrten die Klster ihre Gnner und Schutzvgte. Es bestanden auch 9*

8. Lese- und Lehrbuch für den Bedarf der Volksschulen - S. 136

1829 - Neustadt a.d.O. : Wagner
£ 133 Pflicht als Gebot des höher» Wesens, und jede- Ereigm'ß als eine Veranstaltung von ihm zu unserm Beßlen betrach- tet. Die Lehrer in der Kirche heißen daher auch Religions- lehrer. Alle Lehrer, sowohl in Schulen als in der Kirche, be- dürfen nicht nur einer großen Menge mannichfalliger Kennt- nisse, sondern auch noch der Gabe ihre erworbenen Einsich- ten Andern mittheilen zu können. Dazu gehört aber außer einer vieljährigen Vorbereitung, ein fortgesetztes Nachden- ken, Einsammeln von Kenntnissen und Erfahrungen, und einer Uebung, welche sie das Geschäft immer besser einsehen und sie so wirken lehrt, daß der Zweck ihres Berufs erleich- tert und erreicht wird. Der Lehrberuf ist einer der schwersten, daher auch unstreitig einer der ehrwü'digsten, der die ganze Kraft ei- nes fähigen und thätigen Mannes erheischt, daher aber auch den gerechten Anspruch hat, daß ihm mit vvrrügli'cher Ach- tung und einem Einkommen gelohnt werde, wie es zur Be- friedigung der leiblichen Bedürfnisse, für welche die Lehrer selbst nicht sorgen können; nöthig ist. 36. Der Wehr stand. «3um Wehrstande gehören alle diejenigen Personen, welchen die bürgerliche Gesellschaft die Besorgung ihrer gemeinsa- , men Geschäfte aufgetragen hat. Man nennt sie Staatsbe- amte oder Staatsdiener, weil sie im Dienste der ganzen Gesell- schaft stehen. Da nun aber der Zweck der bürgerlichen Gesell- schaft ist, die Rechte der Einzelnen durch die Kraft Aller zu beschützen, so gibt es zwei Hauptclassen vou Staatsdienern, nämlich solche, welche die im Slaatsvertrage oder der Staate Verfassung zum gemeinsamen Schutze bestimmten Mit- tel erheben und vereinigen, die öffentlichen Ein- nehmer, und solche, welche mit dieser Kraft die Rechte der Bürger schützen, die Richter. Die Richter sollen nun aber daö Recht beschützen sowohl gegen Gewaltthätig- keit der Mitbürger, als auch gegen Fremde; Theils, indem sie das Unrecht verhüten, Theils das begangene bestrafen. In sofeme dieß nur gegen Einzelne oder Einheimische ge- schieht, so macht es die bürgerliche Gere chi igle its- pflege aus, welche das Recht und die öffentliche Sicher- heit warnend und strafend beschützt, ist aber eine Bcwah-

9. Lese- und Lehrbuch für den Bedarf der Volksschulen - S. 2

1829 - Neustadt a.d.O. : Wagner
*- 2 sogar andere Menschen fressen, wenn solche aus fremden Län. dern zu ihnen kommen, oder im Kriege von ihnen gefangen werden. Solche Menschen nennt man Wilde, weil sie wie wilde Thiere ohne besondere Erziehung und Unterricht auf- wachsen, ohne Kenntnisse und ohne besondere Einrichtungen leben, und keinen Gesetzen und Ordnungen, sondern bloß ih- ren natürlichen Lüsten und Trieben folgen. Diese Menschen sind nun wohl eigentlich nicht unglück- lich, wie es auch das Vieh nicht denn sie wissen es nicht besser; aber wir sind doch viel glücklicher. So wie wir in die Welt eintreten, empfangen uns andere Menschen, nähren uns, kleiden uns, beschützen uns; von ihnen lernen wir spre- chen, werden zu guten Sitten gewöhnt, empfangen Unter- richt in vielen nützlichen Dingen, und so können wir gute, nützliche und glückliche Menschen werden. Dieses Glück verdan- ken wir der menschlichen Gesellschaft, in der wir leben, wo durch gute Einrichtungen für Alle gesorgt ist, wo viel nütz- liche Geschäffte getrieben werden, und wo Einer für den An- dern lebt und arbeitet. Vorzüglich aber und zunächst sind es doch die guten Aeltern, von denen wir alles Gute be- kommen. O, wie freu' ich mich der Gabe, Daß ich gute Aeltern habe, Die für mich vom Morgen Bis zum Abend sorgen; Die mich kleiden und ernähren, Mich das Böse meiden lehren, Mich in allen Pflichten Liebreich unterrichten; O, ich will sie wieder lieben, Nie mit Vorsatz sie betrüben, Will mich stets bestreben Tugendhaft zu leben. 2. Nutzen der menschlichen Gesellschaft und des Unterrichts. Ach möchte kein wilder Mensch seyn, sagte Wilhelm zu seinem ältern Bruder Fritz; denn die armen Menschen müssen ja im Winter gewaltig frieren, wenn sie keine or- dentliche Kleidung und Wohnung haben, und hungern

10. Lehrbuch der Vaterlands-Geschichte, von der Urzeit bis auf unsere Tage, für Baierns Volks-Schulen - S. 87

1826 - Kempten : Dannheimer
0 67 Frg. 76) Wann trennten sich die drei Reiche: Italien, Frankreich und Deutschland, wo und wie nahm das deutsche Wahl- oder Kurrecht seinen Ursprung, und warum folgen wir jetzt der Geschichte nicht nach der Baiern-Fürsten Reihe? Antw. Carl der Dicke, der Urenkel Carl des Gro- ßen, empfing noch einmal das ganze große Reich seine- Urgroßvaters vereint; um es ihm als schwachen und un- würdigen Nachfolger schmachvoll wieder zu nehmen; denn 887 versammelten sich die Stände der Staaten auf einem Reichstage zu Trtbur, Italien, Frankreich und Deutschland trennten sich hier, setzten Carl den Di- cken ab, und wählten sich eigene Könige Die fünf deutschen Haupt.nationen, Baiern, Sachsen, Fra n- ken, Thüringer und Allemanen oder Schwat'ea wählten einmüthig Arnulf l , den natürlichen Soda Karlmanns, bisher Herzog in Kärnthen zum gemein sa- men König, — und dieses war der Ursprung de- Wahl- oder Kurrechtes, welches der baierischen Na- tion, und, im Namen derselben, den Herzogen Baierns, vom Anbeginn des deutschen Wahlreichs gebührte — Es empört übrigens ewig die vaterländische Seele, in dieser Periode Baierns kräftiges Volk meist durch fremde Fürsten regiert zu sehen, daher wir aus diesen Zeiten trauriger National-Erniedrigung nur die wichtigsten Er- eignisse ohne besondere Rücksicht auf der Bater-Für. sten Reihefolge betrachten. Frg. 77) Wann finden sich wieder deutliche Spuren von dem Wahlrecht der baierischen Na- tion, in Bezug auf ihre Regenten? Antw. Die Baiern übten schon unter den Agi- lolfingern das Wahlrecht ihrer Regenten au- (Frage 21 und 25.), sie hatten ihre ursprüngliche Unabhängigkeit nicht vergessen, und ergriffen jeden Anlaß, sich wieder frei zu machen. — Arnulf l. war, als ein erwählter König, nicht mehr der unbe- schränkte, allein gebietende Herr, wie es seine Vorfahren gewesen; er hatte seine Würde unter stillschweigenden Berträgen erhalten, und diese Würde war nicht mehr
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