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1. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 26

1849 - Münster : Coppenrath
______26 niederließen, betrachteten dieselben als ihr Eigenthum und über- wachten eifersüchtig deren Grenzen. Die überaus günstige Lage der Halbinsel für Handel und Verkehr und der Ruf ihrer Schönheit lockte von allen Seiten Kolonisten herüber, besonders aus dem nahe gelegenen Griechenland, wo Stammfehden und in- nere Entzweiung viele zur Auswanderung zwangen. Eine ge- raume Zeit hindurch war das Land der Tummelplatz der vielen kleinen Völkerschaften unter einander, die noch kein gemeinschaftli- ches Band umschlang. Es war ein ewiges Drängen und Trei- den untereinander und daher ein häufiger Wechsel der Wohnsitze. So wurden die Siculer, die früher an der Tiber gewohnt hat- ten, immer tiefer nach Unteritalien, endlich selbst über die Meer- enge hinaus nach der Insel Sicilien gedrängt, die von ihnen ihren Namen erhielt. Mancher Volkstamm verlor sich auch selbst mit seinem Namen unter die Herrschaft eines mächtigeren anderen. Es verging überhaupt eine geraume Zeit, bevor die einzelnen Völker feste Wohnsitze gewannen; und erst, als die Römer mit ihren siegreichen Waffen das Land durchzogen, werden wir etwas näher über die Wohnsitze und Einrichtungen derselben unterrichtet. Zu den Urbewohnern Italiens werden gerechnet: 1. Die Pclasger. Dieser große, der Urbevölkerung Griechenlands nahe verwandte Volkstamm, hatte sich in vielen Zweigen über den größten Theil der Halbinsel ausgebreitet, die von der Zeit der punischen Kriege an unter dem Namen „Italia" zusammengefaßt wurde. Zu ihnen gehören die Siculer, welche in der Urzeit an der Tiber wohnten; die Chon er und Önotrer an der westlichen und die Peucetier an der östlichen Küste von Süd- italien. In der Sage werden Önotrus und Peucetius als En- kel des Pelasgus und als Stammfürsten der nach ihnen be- nannten Völker angegeben. Auch werden zu den Pelasgern ge- rechnet die Tprrheuer, welche in einzelnen Gemeinden des späteren Etruriens ihren Sitz hatten. Mit diesen verbanden sich später die aus Rhetien eingewanderten Ra sen er zu dem Gan- zen eines Volkes. 2. Im Norden Italiens werden als ein großes Urvolk die Umbrer H genannt, deren Stadt Ameria 381 Jahre frü- p) Umbrorum gens antiquissima Italiae existimatur. Plin. h. n. Iii. 19.

2. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 27

1849 - Münster : Coppenrath
27 her als Rom gegründet sein soll. Aus ihren früher so ausge- breiteten Wohnsitzen längs der Küste des adriatischen Meeres wurden sie von den herübergekommenen Galliern und Etruskern größtentheils verdrängt. 3. Neben diesen, im Westen des nördlichen Italiens, scheint in der Urzeit der Stamm der Ligurer weit ausgedehnt gewesen zu sein; später wurden sie einerseits von den Iberern, anderseits von den Celten zurückgedrängt. 4. Auf den Höhen der Apenninen, um Amiternum herum, saßen die Sabiner und Sabeller. Zu diesen wurden viele kleine, aber kräftige Völkerschaften gerechnet, insbesondere die Pincenter, Frentaner, Hirpiner, Herniker, Sammler, Lucaner, Marser, Peligner, Vestiner und Marruciner. Die übermäßige Bevölkerung des Landes nöthigte bald zu großen Auswanderun- gen, welche eine völlige Umgestaltung des mittleren und südli- chen Italiens zur Folge hatten. So wurden die Aborigines oder Casci aus der Gegend um Reate verdrängt und zogen in die Tiberebene hinab, wo aus ihrer Verschmelzung mit dein zurückgebliebenen Theile der Siculer das Volk der Latiner her- vorging; ein Theil der Siculer zog südwärts. 5. Die Opiker oder Osker, zu welchen auch die Au- soner gerechnet werden, bewohnten die westlichen Zweige der Apenninenkette, südlich von den Latinern bis an den Laus. Zu diesem Stamme gehörten die an Latium grenzenden Volsker und Äquer, in Latium selbst die Casci oder Prisci und wahrschein- lich auch die Apuler. Von den Oskern gedrängt setzte eine Ab- theilung der Siculer nach der von ihnen benannten Insel über. K. 7. Die Etrusker insbesondere und ihre Kultur. Zn der alten Zeit, vor der Römer Auftreten, waren die Etrusker das mächtigste und gebildetste Volk Italiens. Mit ih- rer Religion und Verfassung, mit ihrer Kultur überhaupt wirk- ten sie mächtig auf Rom selbst ein. Ursprünglich waren sie wohl kein in Italien einheimisches Volk, sondern nordischer Ab- kunft und mit den Rätern verwandt, in deren Lande noch jetzt etruskische Inschriften gefunden werden. Sie selbst nannten sich auch mit einem den Rätern ähnlichen Namen Rasen er. Wahr- scheinlich wanderten sie aus Rätien in Oberitalien ein und nah-

3. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 33

1849 - Münster : Coppenrath
33 sprungen. Der erzürnte Romulus habe ihn erschlagen und die- sen Fluch ihm nachgerufen: „So fahre Jeder, der nach dir über meine Mauer setzt!" Romulus war jetzt alleiniger Herrscher, und die Stadt nach ihm benannt.3) K. 9. Quellen der römischen Geschichte und neuere Bearbeitungen derselben. Zu den ältesten geschichtlichen Denkmalen Roms, welche zum Theil als Quellen der späteren Geschichtsforschung zu be- trachten sind, gehören die öffentlich autorisirten und bereits zur Zeit der Könige begonnenen kurzen Aufzeichnungen merkwürdiger Ereignisse und Einrichtungen. Die wichtigsten Quellen sind: 1. Die commentarii regum und leges regiae, Aufzeichnungen von Gesetzen und Verordnungen der Könige. 2. Die annales maximi oder publici, chronikenartige, durch den jedesmaligen Pontifer Marimus angefertigte Verzeichnisse der wichtigsten Er- eignisse jedes Jahres. 3. Die eommentarii pontificum, die wahrscheinlich bloß auf den Cultus und gewisse priesterliche Ver- richtungen und Vorrechte sich bezogen. 4. Die libri lintei und libri magistratuum, Verzeichnisse der Magistrate der einzelnen Jahre, unter denen besonders die fasti consulares wichtig wa- ren. Über den Inhalt und den Charakter dieser Denkmale kann nichts Bestimmtes angegeben werden, da sie wahrscheinlich bei der Einäscherung der Stadt durch die Gallier im Jahre 388 vor Ehr., wenn auch nicht sämmtlich, doch größtentheils untergegangen sind. Neben diesen ältesten geschriebenen Urkun- den bestand eine Überlieferung mancher Thatsachen in der ein- heimischen Sage, welche in Nationalliedern eine poetische Ein- kleidung fand und sich vermittelst dieser leichter fortpsianzte. Auch innerhalb der Familien pflanzten sich Nachrichten von be- 3) Die Ableitung des Namens Rom von Nomulus muß befremden; denn hiernach müßte doch wohl die Stadt den Namen „Romula" füh- ren. Wollen wir bei jener Mythe bleiben, so kann „Romulus" nur als eine damals oft gebrauchte Verkleinerungsform erscheinen, so daß der eigentliche Name des Stammheros „Romus" ist, und hiervon „Rom." — Schmeichelnde Griechen leiteten gern den Namen Rom von ihrem Worte (Stärke) ab. Weiter. Geschichte der Römer. 3

4. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 38

1849 - Münster : Coppenrath
38 der älteren Verfassung, so wie seine Briefe für die Geschichte seiner Zeit als Quellen dienen. Überdies enthalten die Schrif- ten der Redner, Dichter, Philosophen, Geographen, Grammatiker re. noch eine Menge zerstreuter Nachrichten. Unter den neuern Schriftstellern verdient besonders genannt zu werden: B. G. Niebuhr, der das Gebäude einer kriti- schen Geschichte Roms aufzuführen versuchte, mit welchem eine ganz neue Epoche für die Behandlung der römischen Geschichte begann. Seine „Römische Geschichte" erschien in den Jahren 1811 und 1812 in zwei Theilen, die bis zum Jahre 416 der Stadt führen. Eine zweite völlig umgearbeitete Ausgabe erschien 1827 und 1830, wozu nach Niebuhr's Tode aus dessen Nach- lasse im Jahre 1832 ein dritter Theil kam, der bis zum Ende des ersten punischen Krieges reicht. Fried. Kortüm, Röm. Geschichte von der Urzeit Ita- liens bis zum Untergange des abendländischen Reichs. Heidel- berg 1843. H. E. Apel, Geschichte des röm. Staats. Leipzig 1843. Fr. Fiedler, Geschichte des röm. Staates und Volkes, 3. Aust. Leipzig 1839. P. Kobbe, Röm. Geschichte. Leipzig 1839. Göttling, Geschichte der röm. Staatsverfassung. 1840. I. H. Ernesti, Das Römerreich. 1836. K. D. Hüllmann, Römische Grundverfassung. 1832. K. L. Blum, Einleitung in Roms alte Geschichte. 1828. W. Wachsmuth, Die ältere Geschichte des röm. Staa- tes. 1819. » C. Peter, Zeittafeln der röm. Geschichte. 1841. §. 10. Einteilung und Übersicht der Geschichte der Römer. Darin unterscheidet sich die Geschichte der Römer wesentlich von der Geschichte aller übrigen Völker, daß sie fast immer nur eine Stadtgeschichte bleibt. Wohl haben einzelne Völker unter großen Führern mächtige Reiche gegründet; so die Perser unter Cyrus, die Macedonier unter Alerander dem Großen: daß aber eine einzige Stadt sich nach und nach die Herrschaft fast über

5. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 47

1849 - Münster : Coppenrath
47 und lange Zeit hindurch weder Sitz noch Stimme im Senate hatten. Aus der Verbindung dieser drei Stämme bildete sich der römische Staat. In der Sage erscheint Romulus nicht bloß als der Stifter Roms, sondern auch als der Gründer der ältesten Verfassung desselben. Jedoch manche Einrichtungen, die er selbst getroffen haben soll, waren erst das Ergcbniß allmäliger Entwicklung und Fortbildung; andere waren schon vorhandene, altitalische, die in den neuen Staat eingeführt wurden. In der ältesten Zeit be- stand die Bevölkerung Roms aus zwei Ständen: aus freien Bürgern, welche den neuen Staat mit gestiftet hatten und welche als solche alleinige Grundbesitzer und Inhaber aller Ehrenrechte waren; und aus Clienten ^) oder Hörigen. Letztere waren erb- unterthänige Leute der Altbürger Roms, und standen unter dem besonderen fast väterlichen Schutze ihrer Gutsherren, die deshalb auch Patrone genannt wurden. Die meisten Clienten bekamen von ihren Patronen Ländereien zur Nutznießung und übernah- men dafür verschiedene Verpflichtungen. Unter andern mußte der Client mit beitragen zum Brautschatze, wenn die Tochter des Patron heirathete, zum Lösegelde, wenn der Patron in Ge- fangenschaft gerathen war. Der Patron dagegen mußte seinem Clienten in allen Angelegenheiten mit Rath und That zur Seite stehen, ihn vor Gericht vertreten, kurz er mußte für ihn sorgen, wie ein Vater für seine Kinder. Es war natürlich ehrenvoll, viele Clienten zu haben; lag doch schon hierin das Zutrauen ausgesprochen, das man zu der Einsicht und Redlichkeit des Pa- trons hatte. Neben den Clienten bildeten M) mit der Zeit, theils durch Niederlassung einzelner Ankömmlinge aus der Umgegend, theils durch die Verpflanzung ganzer Bürgerschaften eroberter Städte nach Rom, Hierselbst ein dritter Stand, die freie Ge- meinde der Plebejer, die an Masse die Altbürger weit überwog. Dagegen blieben diese im ausschließlichen Besitze aller Rechte und Privilegien. Nur sie hatten Theil an der Negierung, nur sie hatten den Nießbrauch der Staatsländereien (agri publici); nur 4) Der Name Client ist von xliw, duo, abzuleiten und bedeutet Hörige; patronus von pater. „Patronus ab antiquis cur dictus sit, ma- nifestum ; quia ut patres filiorum, sic hi numeravi inter dominos clien- tum consueverunt.“ Fest.

6. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 9

1849 - Münster : Coppenrath
9 jetzt versandet. Diese Stadt war seit Honorius oft die Residenz römischer Kaiser, später Sitz der ostgothischen Könige und zuletzt eines griechischen Statthalters, welcher hier unter dem Titel Er- arch regierte. 3. Venetia. Nach der von Augustus getroffenen Einthei- lung begriff man unter diesem Namen nicht nur das Land der V e n e t e s, sondern auch das der C a r n i und I st r i. Die Haupt- flüsse sind hier: Athesis (Etsch), der Medoäcus maior (Brenta) und Medoäcus minor (Bacchiglione); die Plavis (Piave); Li- quentia (Livenza); der Tilaventus (Tagliamento) und der Son- tius (Jsonzo), die alle aus den Alpen kommen und von Norden nach Süden dem adriatischen Meere Zuströmen. Die eigentlichen Veneter, welche den westlichen Theil der Küste bewohnten, ge- hörten wahrscheinlich zum illprischen Volkstamme, obgleich sie sich selbst für Abkömmlinge der alten Trojaner ausgaben. Begün- stigt durch ihre Lage trieben sie schon früh lebhaften Handel und gelangten zu einem außerordentlichen Wohlstände. Aus Furcht vor den benachbarten Celten unterwarfen sie sich freiwillig den Römern, und alle ihre Städte bekamen deshalb die Rechte der römischen Municipien. Die Hauptstadt war Pa tavium (Padua) am Medoäcus, der Sage nach von Trojanern unter Antenor gegründet, der Geburtsort des Livius. Wegen ihrer Größe und ihres Reichthumes galt sie unter dem Kaiser Tiberius für die zweite Stadt des Reiches; ferner Verona, an beiden Seiten der Etsch, Geburtsort des Dichters Catullus, des ältern Plinius und des Baumeisters Vitruvius. Unter den vielen noch vorhandenen Überresten aus der Römerzeit ist besonders merkwürdig ein ziemlich gut erhaltenes Amphitheater. In der Nähe von Verona lag auch das Dorf Hostilia, der Geburtsort des Cornelius Nepos. Neben den Venetern, im heutigen Friaul, saßen die Carni, ein Volk ungewisser Abkunft, das von Augustus unterworfen wurde. In ihrem Lande lagen Aquileja, welches 452 n. Ehr. von Attila zerstört wurde, und Forum Julii, das heutige Friüli. Mit den Carni wurden auch die Jstri unterworfen. Zu den Städten dieser gehörten Tergeste, das heutige Triest, und Pola, die als römische Kolonie den Namen kieta« llulia erhielt.

7. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 122

1849 - Münster : Coppenrath
Nabe. Seit jener Vernichtungsschlacht blieb Latium von ihren Einfällen verschont. Im Jahre darauf, 347, schlossen die Römer einen neuen Handels- und Schutzvertrag mit Karthago ab. Die damalige Verheerung der Küsten Latiums durch griechische See- räuber war wohl eine der Hauptveranlassungen zur Erueueruug des Vertrages. §• 29. Erster Krieg mit den Sammlern. 343 — 341. Nachdem die Römer die kleinen benachbarten Völkerschaften unterworfen und alle Angriffe der Gallier glücklich abgewehrt hatten, geriethen sie in Krieg mit den Samnitern. Diese, ein höchst krigerisches und zahlreiches Volk, bewohnten die gebirgig- sten Theile Unteritaliens, die heutige Provinz Abruzzo. Der Krieg mit diesen kühnen Bergvölkern führte daher für die Rö- mer viele und oft sehr gefährliche Kämpfe herbei. Fünfzig Jahre hindurch, von 343 bis 290, stritten die Samniter für ihre Frei- heit. Denn obgleich der Krieg durch Friedensschlüsse auf län- gere Zeit unterbrochen wurde, so ward doch nicht eher völlige Ruhe, als bis die Römer, die von nun an kein unabhängiges Volk mehr neben sich dulden konnten, ganz Campanien sich un- terworfen hatte. Zugleich brachte sie dieser Krieg nach und nach in Verbindung mit allen Völkern Unteritaliens und bahnte ih- nen den Weg zur Ausbreitung ihrer Macht und Herrschaft über das ganze gesegnete Land. Die Veranlassung zu dem Kriege mit den Samnitern war folgende: Die Sidiciner, ein kleines ausonisches Volk, wurden von den Samnitern an- gegriffen. Unfähig, dieser Macht zu widerstehen, suchten und fanden sie Hülfe in Capua, der Hauptstadt der Campaner. Die Capuaner aber wurden zweimal nach einander geschlagen und schickten nun in eigener Bedrängniß schleunigst Gesandte nach Rom, um Hülfe zu bitten. So willkommen auch dieser Antrag hier war, so nahm doch der Senat billigen Anstand, den mit den Samnitern bestehenden Freundschaftsvertrag zu brechen. Da übergaben die Gesandten, vermöge ihrer Vollmacht, ihr ganzes Land den Römern zum vollen Eigenthum. Die Schenkung ei- ner so schönen Provinz, wie Campanien, war zu wichtig, als daß die Römer sie nicht gern hätten annehmen sollen. Auch hatten sie nun an Campanien nicht mehr ein fremdes Land,

8. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 359

1849 - Münster : Coppenrath
359 Die Gothen, weit entfernt, zu glauben, daß in dieser der Kaiser sei, steckten diese, wie tausend andere, in Brand; und Valens büßte seine Treulosigkeit mit dein Feuertode. Unaufhaltsam, wie ein ausgetretener Strom, wälzten sich nun die Sieger unter schrecklichen Verwüstungen bis unter die Mauern von Constan- tinopel. In dieser drohenden Gefahr ernannte Gratianus seinen erprobten Feldherrn, den Spanier Theodosius (379—395) zum Mitkaiser und übertrug ihm die Präfectur des Orients. Dieser hielt die Barbaren in ihrem Verwüstungszuge auf und vermittelte durch einen Ver- gleich mit ihnen den Frieden. Es wurde ihnen Mösien, Thra- kien und Kleinasien angewiesen, wo sie als freie Grundbesitzer nach eigner Sitte und Verfassung unter ihren Fürsten leben sollten; dagegen verpflichteten sie sich, ihm 40,000 Mann Hülfs- truppen für Geld und Lebensmittel zu stellen. In ihren neuen Wohnsitzen nahmen die Gothen, durch den Umgang und das Zusammcnwohnen mit Christen, auch deren Religion an, und diese in Verbindung mit dem Ackerbau diente dazu, sie zu ent- wildern und sie in kurzer Zeit zu den gebildetsten aller Bar- baren zu machen, so daß sie mittelst der Macht, zu welcher sie sich bald erhoben, den ersten Samen zur Civilisation aller Ger- manen ausstreuten. Ein besonderes Verdienst um sie erwarb sich Ul filas (Wulstla) aus Cappadocien, der zu jener Zeit Bischof dieser Natiou war; und ein Zeugniß der Liebe und des Eifers, welchen er für sein Volk hatte, bleibt noch heut zu Tage seine Übersetzung der Evangelien in das Gothische, welche das älteste Denkmal unserer Sprache ist.2) Seit jenem Vertrage mit Theodosius dienten immer Gothen im römischen Heere und erhielten selbst die angesehensten Stellen. Aber ein furchtbares Beispiel war gegeben, die übrigen Barbaren aufzumuntern. Während dieser großen Völkerbewegungen tat Osten des Reiches war der Westen desselben der Schauplatz blutiger Thronstreitigkeiten. Gegen Gratian riefen die Legionen in Brit- tanien ihren Befehlshaber, den Mari mus, zum Kaiser aus. -) Der Ulftlanische Text wird unter dem Namen des silbernen Codex (das Pergament ist mit Purpur gefärbt, die Buchstaben in Silber eingezeichnet) zu Upftla in Schweden aufbewahrt.

9. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 376

1849 - Münster : Coppenrath
376 römischen Boden Verehrung gefunden, obgleich sich hier die Vorstellungen von denselben, naü, der Eigenthümlichkeit des Volkes und Landes, zum Theil anders gestalteten. Auch der Cultus der weissagenden Sibyllen, besonders der von Cumä, und ihre Orakelsprüche, die sibyllinischen Bücher, scheinen aus Großgriechenlaud zu stammen. Als Rom endlich den Weltkreis erobert hatte, wurde es ein Pantheon fast für alle Gottheiten, die man zu jener Zeit kannte und verehrte. Nur geheimen, vom Staate nicht anerkannten Gottesdienst dul- dete man früher nicht; daher die Bacchanalien in ihrer Unsitt- lichkeit verboten, und überhaupt jede willkürliche Aufnahme frem- der Culte vom Senate streng untersagt wurde. Allein in der letzten Zeit der Republik gingen mit den politischen Verhältnissen auch die religiösen einer völligen Auflösung entgegen. Während bei den Aufgeklärteren an die Stelle des positiven Glaubens eine gewisse philosophische Religion eintrat, ergab sich das Volk dem Dienste ägyptischer und asiatischer Gottheiten; und Abgöt- terei und Jrreligiösität nahmen immer zu. Vergebens waren die Versuche einzelner Kaiser, dem Überhandnehmen fremder Culte Einhalt zu thun und mit der alten Religion der Väter auch den alten Römersinn zurückzuführen. Dagegen verbreitete sich das Christenthum, ungeachtet der vielen und grausamen Verfolgungen seiner Bekenner durch die römischen Kaiser, innner weiter über die römische Welt aus und wurde endlich von Constantin dem Großen zur Staatsreligion erhoben. Als Hauptgottheiten der Römer galten die drei kapitolinischen: 1) Jupiter, der höchste unter den Göttern, be- wirkt als Fürst des Äthers alle Lufterscheinungen, Donner und Blitz, Wind und Wetter. Er ist der gewaltigste in der Len- kung aller menschlichen Angelegenheiten (daher optimus máximas), zugleich der Beschützer des Rechts, des Eides, der Treue (daher J. fidius). Als Schützer und Helfer in den Schlachten führt er die Beinamen: imperator, vietor, triumphator, Stator, opi- tulator, praedator, feretrius. Ihm zu Ehren wurden außer anderen Festen die capitolinischen Spiele im Circus maximus und die feriae Latinae auf dem Albaner Berge gefeiert. 2) Juno, Beschützerin der Frauen und der ehelichen Verhältnisse (daher ucina, prónuba) theilt als Himmelskönigin mit ihrem Gemahl

10. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 402

1849 - Münster : Coppenrath
! 402 So sehr der Sinn des Römers sonst auf die äußeren Ver- hältnisse des Lebens und das unmittelbar Nützliche gerichtet war, so verachtete er doch eigentlich den Handel als ein niedriges Gewerbe, obschon die Lage Rom's und die Verbindung mit den schönsten Ländern der Erde besonders dazu einzuladen schienen. Dieser blieb lange den Fremden, Freigelassenen und Sklaven überlassen. Doch nahmen in späterer Zeit die Ritter am Groß- handel Theil. Sie vereinigten ' sich zu Gesellschaften für An- pachtung der Staatseinkünfte, für Banquier- und Wechselge- schäfte, für Lieferungen und Entreprisen. Solche Großhändler nannte man vorzugsweise neg-okisloros, so wie ihre Geschäfte neß-otia. Auch jedes städtische Gewerbe galt für keine an- ständige Beschäftigung eines freien Bürgers und blieb Fremden, Freigelassenen und Sklaven überlassen. Für die wichtigste und ehrenvollste Erwerbsquelle galt der Ackerbau, und Grundbesitz war der vornehmste und fast einzige Reichthum des Römers. Die größten Feldherren und Staatsmänner, deren Häupter der Lorbeer schmückte, beschäftigten sich, zumal in der ältern Zeit, am liebsten auf ihrem Acker hinter dem Pfluge, und der Land- bau war die kräftigste Pflanzschule aller römischen Tugenden. Sogar die Namen so mancher der angesehensten Römerfamilien, wie Fabius, Lentulus, Pifo, Cicero und viele andere sind ganz vom Landbau und von gemeinen Gartengewächsen hergcnommen. Mit dem wachsenden Umfange des Reichs vermehrte sich auch der Grundbesitz einzelner Bürger. Die einfachen Landsitze der Vor- zeit verwandelten sich in prachtvolle Villen, auf welche sich der reiche Besitzer von den Staatsgeschäften zurückzog, und die Be- treibung der Landwirthschaft ward größtentheils ärmeren Bür- gern, Clienten und Sklaven überlassen. Seitdem der Ackerbau, der festeste Grundpfeiler des Staates, im Ansehn sank, sank auch der Staat selbst mehr und mehr von seiner frühern Höhe hinab. K. 88. Erziehungswesen. Die Erziehung der Zugend war in der älteren Zeit mehr auf kör- perliche als geistige Ausbildung gerichtet, und bestand hauptsächlich in einer frühzeitigen Angewöhnung an die Sitten und Handlungsweise des rechtlichen Staatsbürgers. Die nöthigsten Elementarkenntnisse erhielt der Knabe entweder im elterlichen Hause, oder in Privat-
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