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K. 3 Oberitalien.
Dieses wurde erst zur Zeit des Augustus zu Italien ge-
rechnet und viele Militairkolonien in demselben gegründet. Es
umfaßte drei Landschaften: Liguria, Gallia eisalpina oder togata
und Venetia nebst Carnia und Jstria.
1. Liguria umfaßte zur Zeit des Augustus den Küstenstrich,
welcher im Norden vom Po, im Osten von der Trebia und
Macra, im Westen vom Varus und im Süden vom ligustischen
Meere begrenzt wird. Die Bewohner btefer, Gebirgsgegend be-
schäftigten sich vorzüglich mit der Jagd und trieben auch schon
einen ziemlich lebhaften Handel. Genua war ihr Haupthandels-
platz. Dahin brachten sie ihre Waaren, besonders Thierfelle,
Holz und Honig. Dort erschienen auch schon die Karthager, diese
Waaren abzuhohlen, vor allen aber die Massilier, die hier eine
eigene Stadt, Nicäa, das heutige Nizza, gründeten. Bei Vada
Sabatia, dem heutigen Savöna, fangen die Seealpen an.
2. Gallia cisalpina, d. i. das diesseits der Alpen gelegene
Gallien, hat seinen Namen von den Galliern erhalten, die schon in
alter Zeit, lange vor dem berühmten Zuge des Hannibal, über die
Alpen gegangen waren und die alten Einwohner des Landes,
die Tusker, aus diesen fruchtbaren Ebenen vertrieben hatten.
Die neuen Bewohner nahmen mit vielen römischen Kolonisten
auch römische Sitten und Gebräuche an; und von dem Anlegen
der Toga insbesondere, der Nationaltracht der Römer, erhielt das
romanisirte Gallien auch den Namen Gallia togata, im Gegen-
satz zu dem jenseitigen Gallien, welches liraeoata genannt wurde,
weil die Bewohner die bei den Römern ungebräuchlichen Hosen
(braoeas) trugen. Die Landschaft war außerordentlich fruchtbar
und voll blühender Städte, welche einen lebhaften Verkehr trie-
den, der durch den Padus oder Po sehr befördert wurde. Die-
ser ist der Hauptstrom des Landes. Er theilt dasselbe der Länge
nach in zwei Theile. Der nördliche heißt Gallia transpaüana
oder das jenseits des Po gelegene Gallien, der südliche Gallia
eispaüana oder das diesseits gelegene.
In dem ersteren, dem nördlichen Theile, strömen aus den
Alpen mehre Flüsse dem Po zu und nehmen alle ihren Lauf
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Extrahierte Personennamen: Augustus Liguria Augustus Varus Gallia Hannibal
239
nem Antriebe gesammelt und bewaffnet, und mit welchen er schon
für ihn gefochten hatte. So begünstigt konnte sich Sulla gerades
Weges gegen die Feinde wenden und diesen zeigen, daß er wirk-
lich die Kraft des Löwen mit der Schlauheit des Fuchses ver-
binde. Das Heer des Consuls Norbanus schlug er bei Canu-
sium, das Heer des andern Consuls Scipio, eines Enkels des
Asiaticus, bewog er durch Geld und Versprechungen zum Über-
gange; und nun flüchtete sich Q. Sertorius, einer der Anführer
der Marianischen Partei, in seine Provinz Spanien, um dort
einen neuen selbständigen Kampf zu beginnen. — Auch die Con-
suln des folgenden Jahres (82), der jüngere C. Marius und
Papirius Carbo, waren nicht glücklicher. Den erfteren schlug er
bei Pränefte und ließ ihn durch einen Unterbefehlshaber in die-
ser Stadt einschließen. Vergebens suchte ihn der andere Consul
von Etrurien aus zu entsetzen. Nach verzweifelter Gegenwehr
unterlag auch er und floh nach Afrika. Den letzten Versuch zum
Entsätze der Stadt machten die Samniter, welche vom Bundes-
Knossenkriege her die Waffen noch nicht niedergelegt und daher
o!uch das römische Bürgerrecht noch nicht erhalten hatten. Und
als auch dieser mißlang, zogen sie unter der Anführung des Pon-
tius Telesinus mit ihren Verbündeten, den Lucanern und Cam-
panern, rasch .nach Nom, das sie durch Überrumpelung zu er-
obern und dann dem Erdboden gleich zu machen gedachten. Al-
lein Sulla, welcher von ihrer Bewegung unterrichtet war, warf
sich in die Stadt; und nun kam es an dem collinischen Thore
zu einer furchtbaren Entscheidungsschlacht, die mit der völligen
Niederlage der Samniter und ihrer Verbündeten endete. Voll
Verzweiflung gab sich Telesinus selbst den Tod. Und nun war
für Präneste alle Hoffnung auf Entsatz dahin. Die Stadt ergab
sich und büßte hart den verzweifelten Widerstand, den sie geleistet
hatte. Marius suchte durch Minengänge zu entkommen; als er
sich aber entdeckt sah, entleibte er sich selbst.
So waren denn alle feindlichen Heere besiegt, ihre Führer
entweder erschlagen oder flüchtig, und Sulla, fortan der Glück-
liche (Felix, Faustus) genannt, gebot als Sieger über Rom
und ganz Italien. Jetzt ließ er seinem Rachegefühle freien Lauf
und überbot selbst den Marius an Grausamkeit. Statt des
Jubels, mit welchem die geängstigten Römer den Sieger bei
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Extrahierte Personennamen: Sulla Consuls_Scipio Scipio Marius Marius Papirius_Carbo Sulla Telesinus Marius Marius Sulla Felix Felix Faustus Marius Marius
Extrahierte Ortsnamen: Marianischen_Partei Spanien Etrurien Afrika Rom Italien
329
Moldau, Wallachei und Siebenbürgen umfaßt. Den Partnern
nahm er Armenien, Assyrien und Mesopotamien und zog als
Sieger wie ein zweiter Alexander in den Ländern Asiens umher.
Inmitten dieser kriegerischen Bewegung, welche die erschlafften
Kräfte Noms wohlthätig aufgeregt hatte, starb Trajan zu Se-
lineis in Cilicien. Eine noch jetzt in Rom vorhandene 115 Fuß
hohe Denksäule, die Trajanssäule, mit den kaiserlichen
Feldzügen in halberhobener Arbeit auf der äußeren Fläche und
mit dem kolossalen Standbilde des Kaisers auf der Spitze, er-
hält das ruhmwürdige Andenken dieses großen Mannes.
M. Älius Hadrianus (117—138), ein Anverwandter
und Landsmann Trajan's, wurde, vorgeblich durch Adoption,
dessen Nachfolger. Er war friedlich gesinnt und mehr auf Be-
schützung als Erweiterung der Reichsgrenzen bedacht. Daher
gab er die schwer zu behauptenden Eroberungen seines Vorgän-
gers jenseits des Euphrat wieder auf und richtete seine ganze
Sorgfalt auf die Verbesserung der innern Verwaltung. Um den
Staatshaushalt zu erforschen und die Beaufsichtigung der Be-
amten zu erleichtern, bereisete er selbst und zwar größtentheils
zu Fuße drei Jahre lang (120—123) die westlichen, sieben
Jahre lang (124—131) die östlichen Provinzen, ließ Wege des-
sern, Städte verschönern und neue anlegen, und traf überall die
nöthigen Einrichtungen und Verbesserungen. Um das römische
Brittanien gegen die beständigen Einfälle der Völker Schottlands
oder der Caledonier zu schützen, zog er die Grenze desselben et-
was weiter südlich bis an den Solwaybusen und die Mündung
des Tyneflusses zurück und befestigte sie durch einen sechzehn
Meilen langen Wall, der noch jetzt der „Pictenwall" genannt
wird; auch die Rhein-und Donaumarken ließ er befestigen. In
Athen gründete er einen neuen Stadttheil, Hadrianum, in Thra-
kien die Stadt Hadrianopel, in Ägypten Antinoopel zur Ehre
seines Freundes Antinous, der hier im Nil ertrank. Rom selbst
und die Umgegend schmückte er mit herrlichen Werken der Bau-
kunst, unter welchen sich sein kolossales Grabmal, die moles
Hadriani (heutige Engelsburg) auszeichnete. Italien theilte er
in vier Regionen, deren Verwaltung er eben so vielen Consula-
ren übergab. Alle Staats-, Militär- und Hofämter erhielten
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Extrahierte Personennamen: Alexander Alexander Älius_Hadrianus
61
aller bürgerlichen Rechte und Ordnungensein erstes Geschäft
war, der durch wachsende Zahl und Wohlhabenheit erstarkten
Klasse der Plebejer eine staatsbürgerliche Stellung zu geben und
so eine für das Wohl des Staates so wünschenswerthe An-
Näherung und Verschmelzung der Patricier und Plebejer zu dem
Ganzen Eines Volkes vorzubereiten. Schon Tarquinius war
mit diesem Plane umgegangen. Fortan sollte das Vermögen der
Maßstab sein, nach welchem alle bürgerlichen Rechte und Pflichten
bestimmt würden. Als Grundlage des Vermögens eines Bürgers
galt aber der Grundbesitz. Um nun das Grundeigenthum der
Plebejer von dem Eigenthum der Patricier und dem Staatsei-
genthum gehörig scheiden zu können, theilte er das Gebiet der
Stadt in vier, das Landgebiet aber in sechs und zwanzig Be-
zirke, und nannte diese nach den drei alten Stammtribus auch
Tribus. Die in jeder dieser Ortstribus ansässigen Plebejer ord-
nete er zu einer Genossenschaft oder Gemeinde unter einem Vor-
steher, welcher Tribun hieß. Dieser hatte ein genaues Verzeich-
niß aller Bewohner seines Bezirkes zu führen mit Angabe des
Alters, Geschlechts und Vermögens. Er fertigte auch die Ge-
burts- und Sterbelisten an, berief seine Bezirksgenossen zur Be-
rathung über Angelegenheiten der Gemeinde (eomitia tributa)
und hatte auch sonst noch manche richterliche und polizeiliche
Befugnisse. Ärmeren Plebejern, welche noch keinen Grundbesitz
hatten, wurde ein solcher von den Staatsländereien (ager pu-
blicus) angewiesen. Durch diese Eintheilung in dreißig, den alt-
bürgerlichen Curien nachgebildeten Gemeinden bekam der ganze
Stand der Plebejer als eine politische Corporation, welcher noch
kein Patricier angehörte, eine gewisse Festigkeit und Geltung.
Die ländlichen Tribus (tribus rustieae) waren die angesehensten,
in diesen wohnten die eigentlichen Grundbesitzer; die städtischen
Tribus (tribus urbanas) dagegen enthielten die Masse des är-
meren Volkes, wie auch die weniger geachteten Krämer und
Handwerker und standen nur im geringen Ansehen.
Nun ging Servius an sein Hauptwerk. Wie kurz vor
ihm Solon zu Athen, so bestimmte jetzt auch er das Vermögen
jedes Bürgers als die Grundlage aller bürgerlichen Rechte und
Servius conditor omnis in civitate discriminis ordinumque. Liv. 1.42.
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63
mit ins Feld zogen, sondern als Landsturm die Stadt beschützten.
In jeder Klasse waren die Bürger in mehre Centurien oder
Kompagnien, mit einem Centurio oder Hauptmann an der Spitze,
abgetheilt. Die erste Klasse zählte 80 Centurien, vierzig der
Jüngeren und eben so viele der Älteren. Die Bürger dieser
Klasse waren mit einem Helm, Panzer, großem Schilde und
ehernen Beinschienen gerüstet und führten als Angriffswaffen
Lanze und Schwert. In der Schlacht bildeten sie als Schwer-
bewaffnete die erste Linie und gaben die Hauptentscheidung. In
den drei folgenden Klassen, deren jede 20 Centurien zählte, hat-
ten die Bürger abwärts immer ein oder anderes Waffenstück
weniger. So fehlte den Bürgern der zweiten Klasse, welche in
der zweiten Linie standen, der Panzer; auch war ihr Schild
kleiner; denen der dritten Klasse, die in der dritten Linie stan-
den, auch die Beinschienen; und die Bürger der vierten Klasse
waren ganz ohne Schutzwaffen und standen mit Lanze und Wurf-
spies bewaffnet in der letzten Linie. Die fünfte Klasse endlich
enthielt in 30 Centurien die Schleuderet', welche außerhalb der
Linie als Plänkler dienten. Wie in der ersten Klasse, so enthielt
auch in den übrigen Klassen die eine Hälfte der Centurien die
Jüngeren, die andern die Älteren. Alle nicht in die Schatzungs-
klasse aufgenommenen Bürger folgten entweder, wenn sie ein
Vermögen von 1,500 bis 12,500 Assen besaßen, regelmäßig als
Beigezeichnete (aeeensi, adscriptitii) in einer besonder» Cen-
tura und kämpften als Ersatzmannschaft mit den Waffen
der Todten und Verwundeten; oder waren als Proletarier nur
in außerordentlichen Fällen kriegespflichtig, und als Capit6 censi
von aller Kriegessteuer und Wehrpflicht frei. Auf diese Weise
war der Heerbann des Fußvolkes geordnet. Die Reiterei be-
stand aus 18 Centurien, aus den sechs alten unter Tarquinius,
die auch die „sechs Suffragia" genannt wurden, und aus zwölf
neuen, welche Servius aus den reichsten und angesehnsten Fa-
milien der Plebejer bildete. Der Staat gab ihnen 10,000 Asse
zum Ankauf und jährlich 2,000 Asse für die Unterhaltung eines
Streitrosses und eines Knappen nebst dessen Pferde. Diese Un-
kosten wurden aus dem Vermögen reicher Wittwen und solcher
Waisen, die zum Kriegesdienste noch nicht herangezogen werden
konnten, bestritten.
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64
Diese Centurieneintheilung, die wohl zunächst nur für das
Kriegeswesen berechnet war, sollte nun auch auf das übrige
Staatswesen übergehen und den reichen und vornehmern Bür-
gern für ihre größeren Leistungen auch größere Rechte bewilligen.
Servius reihete die Rittercenturien, die außerhalb des Census
oder der Vermögensschätzung standen, in die erste Klasse ein, so
daß diese nun 98 Centurien zählte, und verordnet, daß fortan
in den Volksversammlungen nach Centurien abgestimmt werden
sollte. Jede Centurie sollte Eine Stimme haben, und die Mehr-
zahl der Centnriatstimmen den Ausschlag gebeü. Um aber dem
möglichen Schwanken der jüngeren und älteren Centurien in den
einzelnen Klassen zu begegnen, so ordnete er jenen Klasseneentu-.
rien noch fünf außerordentliche Centurien bei, welche in jeder
der fünf Klassen nöthigenfalls durch ihre Stimme die Mehrheit
herbeiführen konnten. Den beiden ersten Klassen wurden bei-
geordnet zwei Centurien Werkleute, nämlich eine der Zimmer-
leute (eenlnria fabrüm tig-nariorum) und eine der Schmiede-
meister (o. fabrünt aerariorum); den beiden folgenden zwei
Centurien der Spielleute, und zwar eine der Hornbläser
(eonturia eornioinum) und eine der Zinkenbläser (o. litieinum)
und endlich der fünften eine Centurie des ärmeren nicht in
den Census anfgenommenen Volkes, die oben genannten Beige-
zeichnete (aeeensi), die Proletarier und die capit6 censi. Die-
sen Majoritätscenturien gehörten in den vier ersten Rei-
hen auch die Clienten an, welche überdies theilweise in der fünf-
ten auf dreißig Stimmen berechneten Klasse für den Nutzen ihrer
Brodherrn, der Patricier, abstimmen durften. Im Ganzen ent-
hielt demnach die große Bürgergemeinde 193 Centurien, von
welchen 97 gegen 96 die unbedingte Mehrheit bildeten. In den
Centuriatversammlungen der Bürgergemeinde war demnach das
Übergewicht offenbar bei den Neichen. Die- erste Klasse allein
enthielt 98 Centurien, also mehr, als die übrigen zusammen,
und konnte so auch allein den Ausschlag geben, wenn sie einig
war. Selten kam die zweite Klasse, noch seltener die übrigen
Klassen zum Abstimmen. (Nachstehende Tafel möge die Ein-
richtung des Census veranschaulichen.)
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353
anwesenden Praefectus praetorio und den eigentlichen Staats-
rächen (comites consistoriani) den Staatsrach (consistorium)
des Kaisers, welchen er namentlich bei der Gesetzgebung zu
Rache zog. Daneben bestanden noch mehre Einrichtungen der
alten Zeit fort; aber fast nur als leere Würden, ohne fernem
Einfluß: so der Senat in Rom und seit Constantin auch in
Constantinopel, dessen Geschäftskreis sich bloß auf das beschränkte,
was der Kaiser ihm etwa vorlegte; die aus seiner Mitte er-
nannten Consuln gaben dem Jahre ihren Namen. .Auch das
Patrieiat bestand noch fort, aber ohne Amtsgewalt und Erblich-
keit, bloß als eine hohe Würde, die der Kaiser besonder» Günst-
lingen verlieh und sie dadurch hoffähig machte. Eine sehr strenge
gegliederte Rang- und Titelordnung bestimmte das äußere Ver-
hältniß der Beamten zu einander und die Grade der Ehrerbie-
tung, welche man Jedem zu erweisen hatte. Die höchsten Civil-
und Militär-Beamten führten den Titel „Erlauchte" (illu-
stres); nach ihnen folgten die „Hoch an sehnlichen" (spec-
tabiles) , dann die „V i e l b e r Ü h m t e n" (clarissimi), hierauf
die „Vielbewährten" (perfectissimi), zuletzt die „Erlese-
nen" (egregii). So führte eine orientalische Hofordnung mit
der strengsten Etiquette stufenmäßig bis zu der erhabenen Höhe
des göttlich verehrten Herrschers hinan.
Die Unterhaltung des glanzvollen Hofstaates nebst dem
Beamtenheere, welches die Büreaukratie in der furchtbarsten
Weise handhabte, und der Armee, die jetzt zum Theil aus be-
soldeten Barbaren bestand, verschlang unermeßliche Summen und
machte eine für das Volk sehr drückende Vermehrung der Ab-^
gaben nöthig. Es wurden erhoben: 1) eine jährliche, vom
Kaiser durch ein Ediet (iudictio genannt) ausgeschriebene Grund-
und Kopfsteuer, welche theils in Geld, theils in Naturprodueten
geliefert wurde. Zum Behuf dieser Steuer wurde alle 15 Jahre
das Grundeigenthum von neuem abgeschätzt und danach ein
neuer Kataster angefertigt. 2) Eine Gewerb- und Handels-
steuer, welche alle 5 Jahre erhoben wurde. 3) Der Ertrag der
Hafen- und Landzölle, der Salz- und Bergwerke, der Mün
zen und der kaiserlichen Fabriken. 4) Die bei feierlichen
Gelegenheiten als Ehrengeschenke von den Städten des Rei-
ches dem Kaiser dargebrachten goldenen Kronen, die nun in
Weiter, Geschichte der Römer. 00
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vorrede
^)er erste Unterricht in der Geographie be-
zweckt vorzüglich Anschauung des Räumlichen
(Topischen), d. h. anschanliche Kenntniß der
Stelle/ welche jeder Gegenstand des ersten geo-
graphischen Wistens auf dem Erdraume einnimmt.
Das Bild der Lage und Gestalt, sowohl der
ganzen Erde und ihrer Haupttheile, als der ein-
zelnen Länder, soll dem Lehrling so vergegenwär-
tigt werden, daß er sich auf der Erdoberfläche
orientiren lernt
Zu Ankuüpfungspunkten der topischen Ver-
hältnisse eignen sich vornehmlich Küsten, Vor-
gebirge, Meerbusen, Halbinseln, Inseln, Ge-
birge, Flüsse, große Seen, auch Städte, wo-
bei aber immer darauf aufmerksam gemacht wer-
den muß, nach welcher Himmelsgegend von den
bereits aufgefaßten und bekannten Punkten die
neu aufzufassenden liegen.
Das Verhältniß des Weltmeeres zum Lande,
der Ozeane zu den Kontinenten, der Meere zu
den Ländern, die insularische Lage der Kontinente,
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6
Erstes Kapitel.
kugeltheilen, heißen Meridiane, Mkttagskreise,
weil sie den Mittag bezeichnen, da alle Punkte, wel-
che unter der einen Hälfte eines Meridians liegen, bei
der Bewegung der Erde um sich selbst, zu gleicher Zeit
Mittag haben, während alle unter der entgegengesetzten
Hälfte eines solchen Meridians gelegenen Punkte zu
gleicher Zeit Mitternacht haben. Es giebt so viele
Meridiane oder Mittagskreise, als Punkte in einem mit
dem Aequator parallel laufenden Kreise sind. Einen
der Meridiane sieht man willkührlich als den ersten
an, oder als den Anfangs-Meridian, von welchem aus
man die andern zählt.
Geographische lange und Breite.
§. 13. Durch die geographische Länge und
Breite wird die Lage eines Ortes auf der Oberfläche
der Erde genau bezeichnet. Die Entfernung eines Or,
tes vom Aequator nach N. oder S., oder die Grade
des Meridians von dem Aequator an gezählt, giebt
seine geographische Breite, die entweder nördlich
oder südlich ist, je nachdem er auf der nördlichen oder
südlichen Halbkugel liegt. Dadurch erfährt man, in
welchem-Parallelkreise ein Ort liegt. Dies ist aber
noch nicht hinreichend für die Bestimmung der geogra-
phischen Lage eines Ortes, sondern man muß auch wis-
sen, wo sich der Parallel- und der Mittagskreis eines
Ortes durchschneiden. Um die Lage dieses Durchschnitts-
punkts zu finden, sucht man die Entfernung desselben
von dem Durchschnittspunkte eines andern bekannten
Meridians mit demselben Parallelkceise, und dies nennt
man die geographische Länge eines Ortes. Man
muß also irgend einen Meridian als den ersten anneh-
men, von welchem an die Grade der Länge entweder
immer ostwärts rings um die ganze Erdkugel gezählt
werden— oder man unterscheidet östli che und westliche
Länge, indem man ost- oder westwärts bis zu 180
Graden, als der Hälfte einer Kreislinie zählt. Uebri-
gens ist es willkührlich, welchen von den unzähligen
Meridianen man als den ersten ansieht. Die Grade
der Länge, welche an den Parallelkreisen gezählt wer-
den, von welchen nur der Aequator eine größte Kreis-
linie der Erde ist, die übrigen aber nach den Polen zu
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8
Erstes Kapitel.
kälte sehr heftig ist. Die heiße und die zwei kalten
Zonen nehmen nicht völlig die Hälfte von der Ober-
fläche der Erde ein, während über die Hälfte dersel-
den zu den zwei gemäßigten Zonen gehört.
Länge der Tage und Nächte.
§. 16. Unter dem Aequator sind die Tage und
Nächte das ganze Jahr hindurch gleich lang, weil
man die Sonne im O. oder nicht weit davon aufge-
hen, und im W. oder nicht weit davon untergehen
sieht. Ze weiter man sich vom Aequator entfernt,
desto größer ist die Abweichung der Sonne vom Ost-
und Westpunkte bei ihrem Auf- und Untergange, und
desto ungleicher die Länge der Tage und der Nächte.
So nimmt der längste Tag von einem Grade der
Breite zum andern zu, bis er unter den Polarkreisen
24 Stunden lang wird. Noch weiter gegen die Pole
nimmt er um Monate zu, und unter den Polen dauert
sowohl der Tag als die Nacht sechs Monate.
Globus. Landcharten.
§. 16. Zur Beförderung der geographischen Kennt-
nisse dienen der Globus und die Landcharten. Der
Globus ist eine im Kleinen nachgebildete Erdkugel,
wo man, ohne Rücksicht auf die durch Berge und Thä-
ler verursachte Verschiedenheiten der Höhe und Tiefe,
weil sie gegen das Ganze gering sind, die Erde als
eine vollkommne Kugel darstellt. Man findet hier die
auf der Erde angenommenen Linken und Punkte, als
den Aeqautor, die Wende- und Polarkreise, die Pole,
mehrere Meridiane rc. und eine Abbildung der Erd-
theile mit ihren Ländern, so wie der Meere und der
darin gelegenen Inseln. Der Globus giebt von der
Erde, als einem Ganzen die deutlichste Vorstellung.
Landcharten sind Abzeichnungen entweder der gan-
zen Erde (Weltcharten, Planigloben) oder
von größern und kleinern Theilen derselben (Uni-
versal., General- und Specialcharten) auf
einer Fläche und zwar nach einem verkleinerten Maaß-
stabe. Die Weltcharten oder Planigloben enthalten
eine Abbildung der ganzen runden Erdoberfläche, und
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