Hilfe und Dokumentation zu WdK-Explorer

Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 307

1849 - Münster : Coppenrath
307 solchen Geschäften, die Augustus ohne Senat vollziehen wollte, ernannte er aus Senatoren und Nechtsgelehrten einen besondern Ausschuß, der späterhin der fürstliche Geheimrath (oonsilium 866l'6tum principis) genannt wurde. Die Theilnahme des Vol- kes an der Gesetzgebung und an der Wahl der Behörden wurde immer seltener und hörte bald ganz auf. Senatsconsulte und Edikte der Imperatoren traten an ihre Stelle und bildeten seit- dem die Hauptquelle des Rechts. In der Regel wurde das Volk nur zusammenberufen, um demselben die Beschlüsse der Fürsten und des Senats mitzutheilen. — ^luch dem gesunkenen Ansehen des Ritter stand es half er wieder auf Er entfernte aus demselben die unwürdigen Mitglieder und alle diejenigen, welche nicht einen Census von 400,000 Sestertien aufzuweisen hatten, und verknüpfte mit demselben manche besondere Ehren und Würden. 2. Die alten Magistrate blieben größtentheils be- stehen, jedoch mit mannichfachen Einschränkungen ihrer bisheri- gen Wirksamkeit; auch wurden sie noch in den Comitien gewählt, aber nur nach des Kaisers Vorschläge. Als neue Magistrate wurden eingesetzt: 1. Der Stadtpräfekt (Praelectus urbi), dem das Polizeigerichtswesen in Rom übertragen wurde. Er hatte für die Aufrechthaltung der öffentlichen Sicherheit und Ruhe in der Hauptstadt zu sorgen und hielt deshalb eine bewaffnete Po- lizeimannschaft von drei, dann vier Cohorren (cobortes urbanae). 2. Die zwei Präfekten der kaiserlichen Leibwache (Praefecti praetorio). Ursprünglich waren diese nur Befehls- haber der von Augustus errichteten Leibwache, die aus zehn Cohorten (cobortes praetorianae) von je tausend Mann be- stand; bald aber wurden sie auch zur Rechtspflege und zu an- dern Geschäften zugezogen und waren überhaupt die ersten Per- sonen nach dem Kaiser. 3. Der Präfekt des Getreide- wesens (Praefectus annonae). Dieser hatte das Verpflegungs- amt und sorgte zunächst für regelmäßige Herbeischaffung des Mundvorrathes. 3. Rom und Italien. — Die Stadt theilte er zur besseren Handhabung der Ordnung in 14 Regionen oder Quar- tiere und jedes von diesen wieder in einzelne Bezirke mit be- sondern Vorstehern. Nebst der Sorge für die Sicherheit und 20*

2. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 308

1849 - Münster : Coppenrath
Ruhe dieser Weltstadt verschönerte er dieselbe mit den herrlich- sten Gebäuden und Anlagen '), und seine Freunde wetteiferten hierin mit ihm. Agrippa allein legte in einem Jahre 150 Springbrunnen und 130 Wasserbehälter an; außerdem crbauete er auch auf seine Kosten das Pantheon. — Italien, mit Einschluß vom diesseitigen Gallien, theilte Augustus in 11 Re- gionen und übertrug deren Verwaltung und Gerichtsbarkeit Quästoren. 4. Die Provinzen zur Zeit des Augustus zerfielen in Cäsarische (provínome Caesaris), die, als noch nicht völlig unterworfen und beruhigt, unmittelbar unter dem Imperator standen und eine große Militärmacht besaßen; und in sen «to- rische (provínome senaius), die, als beruhigt und friedfertig, von Proconsuln ohne Militärmacht verwaltet und vom Senat und Volk gemeinschaftlich auf ein Jahr besetzt wurden 2). In den Provinzen des Kaisers betrachtete sich dieser selbst als Statt- halter; daher sandte er dorthin nur Stellvertreter, Legate mit proprätorischer Gewalt, die ihr Amt so lange verwalteten, als es ihm gefiel. Beiden standen gewöhnlich Procuratoren und Quästoren als Verwaltungsgehülfen zur- Seite. Augustas selbst bereisete wiederholt die Provinzen und ordnete ihre Verhältnisse. Überhaupt erhielten sie, die früher so hart gedrückt wurden, durch ihn ein milderes Schicksal, weil die Statthalter unter strenge Aufsicht gestellt und auf ein festes Gehalt angewiesen wurden. Bei ihrem Abgang in die Provinz erhielten sie jedes Mal vom Kaiser ihre besonderen Instruktionen und Mandate 0 Augustus rühmte .sich mit Recht: marmoream se relinquere urbem, quam lateritiam accepisset. Suet. Oct. 28. — Bei Livius Iv 90. wird er templorum omnium conditor aut restitutor genannt. 'lj Die Provinzen außer Italien waren folgende: 1. In Europa: Sicilien, Sardinien und Corsika; Thracien und Mösien (an der untern Donau>, Macedonien, Achaja (Griechenland), Pan- nonien (Nieder- Ungarn-; Illyricum (Dalmatien), Noricum (Kärnthen, Krain); Räti en (Graubünden und Tyrol); Vindelicien (zwischen dem Inn, der Donau und Rätien; Gallien, Spanien und Lusitanien (Portugal). 2. In Afrika: Die Provinzen Afrika; Nu- mi dien und Mauri tanien im Westen der Nordküste; Cyrenaica und Ägypten im Osten derselben. 3. In Asien: Syrien nebst Palä- stina, Cilieien; die Provinz Asien (Kleinasien); Creta.

3. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 352

1849 - Münster : Coppenrath
352 Provinzen alle asiatischen Lander, Ägypten, Libyen und Thra- kien; die zweite oder illyrische Präfectur in 2 Diöcesen und 11 Provinzen Mösien, Makedonien, Griechenland und Creta. Zur dritten Präfectur Italien mit 3 Diöcesen und 29 Pro- vinzen gehörten Italien mit den Inseln Sicilien, Sardinien und Corsika, ganz West-Africa von Cyrene an, und die Süd-Donau- länder bis Mösien. Die vierte Präfectur Gallien mit 3 Diö- cesen und 29 Provinzen begriff Gallien, Spanien und Brittan- nien. Jeder Präfectur stand ein Prüfe et vor, der ohne Heer- befehl die ganze bürgerliche Verwaltung und Rechtspflege leitete, den Haushalt, die Polizei und Gewerblichkeit beaufsichtigte. Ihn unterstützten in den Diöcesen Vicarien oder Stellvertreter, in den Provinzen Rectoren (auch Conrectoren, Präsidenten, Pro- consularen genannt). Rom und Constantinopel hatten ihre be- sonderen Präfecten, die ebenfalls ohne Heerbefehl waren. Das gesammtc Militär war einem Oberfeldherrn (magister ntriusque exercitus) untergeben. Unter ihm stand der Befehls- haber der Fußtruppen (magister peditum) und der der Reiterei (magister equitum), unter welchen zunächst die Comites und Duees als Befehshaber der Truppen in den Provinzen standen. Den Mittelpunkt der ganzen Negierung und Verwaltung aber bildeten die sieben höchsten Hofämter: 1) der Oberkam- mcrherr (praepositus saeri cubiculi), dein die Aufsicht über den kaiserlichen Palast, das Hofgesinde, Garderobe, Tafel:c. oblag. 2) Der Reichskanzler (magister oliiciorum), welcher als Cere- monienmeister die Audienzen leitete, als Kanzler die Bittschriften und Anfragen an den Kaiser entgegennahm und die Jurisdiction über alle Hofbeamten hatte. 3) Der Staatssecretär (quaestor sacri palatii), welcher als Cabinetsrath die Gesetze und Befehle ausarbeitete und die kaiserlichen Decrete durch seine Unterschrift beglaubigte. 4) Der Reichsschatzmeister (comes sacrarum lar- gitionum), dem Finanzminister vergleichbar. 5) Der Kron- schatzmeifter (comes rerum privatarum divinae domus), als Verwalter des kaiserlichen Privatvermögens. 6) und 7) Die Befehlshaber der an die Stelle der gänzlich aufgelösten Präto- rianer getretenen kaiserlichen Haustruppen zu Pferde und zu Fuß (comites domesticorum equitum et peditum). Diese sieben Hofbeamten bildeten mit dem Praefectus urbi, dem am Hofe

4. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 19

1849 - Münster : Coppenrath
19 (Avellino) und Compsa, unfern der Quellen des Aufidus. — Die Frentaner bewohnten die Städte: Larinum am Flusse Tifernus, und Au ran um, unfern der Mündung des Sagrus. Die Vestiner und Marruciner wohnten an der Küste, und ibr Gebiet war durch den Fluß Aternus geschieden. §. 4. Unteritalien oder Großgriechenland. Unteritalien wurde wegen der Menge der griechischen Ko- lonien längs der ganzen Küste auch Großgriechenland genannt. Es umfaßte vier besondere Landschaften: Lucanien und Brutium an der Westseite; Apulien und Kalabrien an der Ostseite. 1. Lucania. — Diese gebirgige Landschaft lag zwischen dem Silarus und Laus. Die Urbewohner derselben waren die Ö not rer, welche aber von den Lucanern, die zu dem großen Stamme der Sabeller gehörten, unterworfen wurden. An der Küste blüheten griechische Kolonien. Zu den bedeutendsten Städten ge- hörten hier: Päst um oder Posidonia, eine Kolonie von Syba- ris, in einer außerordentlich schönen und fruchtbaren Gegend am Berge Alburnus; zweimal im Jahre blüheten hier die Rosen'). Hella oder Velia, unfern des Vorgebirges Palinurum, eine Kolonie der Phocäer, Geburtsort der Philosophen Parmenides und Zeno, deren Schule, die eleatische, hier ihren Hauptsitz hatte. Heraclea am Siris, eine Kolonie von Tarent, der Geburts- ort des Malers Zeuris und außerdem merkwürdig durch den Sieg des Pyrrhus im Jahre 280. — Sybaris, eine Kolonie der Achäer, außerordentlich reich und mächtig, aber sprichwörtlich geworden durch ihre Üppigkeit; sie wurde im Jahre 510 von den Krotoniaten zerstört, und in der Nähe derselben im Jahre 444 von Athenern und flüchtigen Sybariten die Stadt Thurii gegründet. — Metapontum, wo der Philosoph Pythagoras seine letzten Lebensjahre zugebracht haben soll. 2. Bruttium. — Dieses ist durch die Flüsse Laus und Sy-. baris im Norden von Lucanien geschieden, sonst ganz vom Meere umflossen. Die Urbewohner des Landes waren ebenfalls Öno- trer, die auch von den Lucanern unterworfen wurden, später aber sich wieder frei machten und nun den Namen Brutti, ') Daher nennt es Virgil (Georg Iv 119.) biferique rosaria Paesti. 2*

5. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 142

1849 - Münster : Coppenrath
142 eigene Verfassung und waren zu Beiträgen an Geld und Mann- schaft verpflichtet. 4. Planzstädte (coloniae). Wie Rom früher Kolonisten aus den eroberten Städten in sich aufnahm, so verpflanzte es später aus seiner eigenen Mitte eine Menge Bürger in die neuen Eroberungen, um dieselben zu schirmen2). Die Ausfüh- rung (deductio) einer solchen Kolonie geschah nach einem Volks- beschluß auf Antrag des Senats. Die Kolonisten selbst wurden theils aus Freiwilligen genommen, theils durch das Loos bestimmt. Sie zogen, gewöhnlich dreihundert an Zahl, unter Anführung besonderer Curatoren, mit militärischem Gepränge nach der Stadt ab, in welcher sie angesiedelt werden sollten. Hier mußte man ihnen einen bestimmten Theil der Feldmark, gewöhnlich den drit- ten, abtreten. Sie bildeten hier die herrschende Klasse und stan- den zu den alten Einwohnern fast in demselben Verhältnisse, wie zu Rom die Patricier zu den Plebejern. Überhaupt stellte eine solche Kolonie ein Bild Roms im Kleinen dar. Wie in Rom zwei Consuln, so standen auch hier zwei Männer (duum viri) an der Spitze der Verwaltung. Um aber die alten Ein- wohner mit der neuen Kolonie und hiedurch mit Rom selbst en- ger zu verbinden, so ward ihnen das Recht der Ehe und des Verkehrs mit denjenigen Städten untersagt, mit welchen sie früher in Verbindung gestanden hatten. Außer den römischen Kolonien (00i. eivium Uom.) gab es and) Latinisd)e (col. Lalinae), wel- che die Römer aus Bürgern ihrer Bundesgenossen, der Latiner, stifteten. Wie die römischen Kolonisten das römische Bürgerrecht behielten, so auch die latinischen die besonderen Rechte ihrer Mutterstadt. Kurz vor dem Anfänge des zweiten punischen Krie- ges belief sich die Gesammtzahl der Kolonien auf dreiundfünfzig. Zur Zeit des Sulla entstanden auch Militär-Kolonien, zur Belohnung für verabschiedete Soldaten. 5. Freie Prüfecturen waren solche Municipien, in welche für die Rechtspflege jährlich von Rom aus ein Prüftet (praeleetus juri dicundo) geschickt wurde. Dieser besorgte in der Stadt und auf dem Gebiete desselben das gesammte Ge- 2) Coloniae non tam oppida Italiae, quam »propugnacula imperii. Cic. Rull. Ii. 27.

6. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 200

1849 - Münster : Coppenrath
200 Grunde, daß sie bei Staatspachtungen von dem Senate und den Censoren vielfach abhängig waren, mußten sie sich mehr den Optimaten anschließen. Rom hatte theils durch das Glück seiner Waffen, theils durch Politik seine Herrschaft über drei Erdtheile ausgedehnt und besaß bereits, außerhalb Italiens folgende Provinzen: Sicilien, Sardinien, Corsika und Afrika (das Gebiet von Karthago), die sämmtlich erworben waren durch die punischen Kriege; Macedo- nien und Jllyrien, Achaja, Spanien und Asien (das Gebiet von Pergamos). Zu Statthaltern in den Provinzen ernannte der Senat seit 144 in der Regel Proprätoren und Proconsuln, und man unterschied deshalb provinciae praetoriae und consulares. Die Verfassung, welche der eroberten Provinz gegeben wer- den sollte, wurde von dem Feldherrn, der sie erobert, und einer von Rom dahingesandten Commission, gewöhnlich von zehn Mit- gliedern, die der Senat aus seiner Mitte ernannte, gemeinschaft- lich berathen und entworfen, und die hierüber ausgestellte Ver- fassungsurkunde (forma oder formula) dem Senate zur Geneh- . migung vorgelegt ') Die Statthalter der Provinzen vereinigten in sich die höchste Civil- und Militärgewalt. Sie besorgten demnach erstens die sämmtlichen zur Landesvcrwaltung gehörigen Ge- schäfte. Das Finanzwesen insbesondere leitete unter ihrer Auf- sicht ein Quästor. Zweitens übten sie die Polizei und Ge- richtsbarkeit und machten deshalb beim Antritte ihres Amtes in einem besonderen Edikte die Gerichtsordnung bekannt, die sie ein- halten wollten. Drittens hatten sie den Oberbefehl über die im Lande stehenden Besatzungen. Zu diesem Behufe wurde ihnen auch vor ihrer Abreise von Rom das Imperium feierlichst er- theilt. Zur Wahrnehmung eines so umfassenden Geschäftkreises wurden dem Statthalter ein, oft auch zwei Quästoren und we- nigstens drei Legaten als Gehülfen beigeordnet. Außerdem hatte er eine Menge untergeordneter Beamten, Schreiber, Dollmetscher, Ausrufer um sich, welche seine „Cohors" hieß. Das Imperium des Statthalters erstreckte sich eigentlich nur aus diejenigen Städte eines eroberten Landes, welche unterthänig und zinspflichtig ge- l) Daher der Ausdruck: in provinciae formam ledigere.

7. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 330

1849 - Münster : Coppenrath
330 durch ihn eine festere Einrichtung 3), die bis auf Constantin bei- behalten und auch von diesem wenig geändert wurde. Eine be- sondere Sorgfalt wandte er der Justiz zu. Aus gelehrten Ju- risten bildete er sich einen geheimen Rath (Consistorium Principis), und indem er durch den Rechtsgelehrten Salvius Julianus aus den Edicten der Prätoren ein feststehendes prätorisches Edict ab- fassen ließ, machte er die Gerichtsbarkeit vom Kaiser abhängig. Selbst Freund und Kenner der Künste und Wissenschaften, be- förderte er dieselben auf's eifrigste, ließ aber dabei eine gewisse Eitelkeit und Abnahme des ächten Geschmackes wahrnehmen. Gelehrte und Künstler von allen Fächern bildeten immerfort seine nächste Umgebung. Unter der Negierung dieses kunstliebenden Kaisers wurde der Friede fast nur durch einen Aufstand der Juden unter Bar Kochbah unterbrochen. Veranlassung hiezu war die Anlegung einer römischen Kolonie (Aelia Capitolina) mit einem Tempel des Jupiter Capitolinus auf den Trümmern von Jerusalem. Hierüber kam es zu einem fürchterlichen Ver- tilgungskriege (133—135), und mehr als eine halbe Million. Juden büßte den neuen Aufstand mit dem Leben. Gegen das Ende seiner Regierung ward er immer trübsinniger, und manche Grausamkeiten verdunkelten den Abend seines thatkräftigen Le- bens. Der kinderlose Kaiser adoptirte den Consular T. Antoni- nus und starb in tiefer Melancholie zu Bajä. T. Äl. Had. Antoninus Pius (138—161). Dieser war noch friedlicher gesinnt, als sein Vorgänger. Während sei- ner milden geräuschlosen Regierung verbreitete er als ein wahrer Vater seiner Untergebenen überall Glück und Segen. „Ich will lieber einem Bürger das Leben erhalten, als tausend Feinde tödten!" war das schöne Wort, mit welchem er jede Aufforde- rung zu unnützen Kriegen zurückwies. Den benachbarten Völ kern galt jedoch sein Wort als ein Befehl, und selbst die 3) Neben dem geheimen Nathe (Consistorium principis) bestand ein Ober Hof Meister (magister officiorum), welcher die Audienzen besorgte und den eigentlichen Hofstaat beaufsichtigte; ein Hvfcanzler (quaestor sacri palatii;; Hofschatzmeister (comes sacrarum largitionum); ein Kammerpräsident (comes rerum privatarum); ein Oberkam me r- hcrr (primicerius sacri palatii); die Obristen der Leibwache (comes equi- tum, peditum domesticorum); der einflußreiche Oberbefehlshaber derselben (praefectus praetorio) und der Stadtrichter (praefectus urbi).

8. Leitfaden zum methodischen Unterricht in der Geographie - S. 31

1836 - Eisleben : Reichardt
Vorbegriffe. Si Negierung entweder in den Händen der Vornehmsten oder des gesummten Volks sich besindet. Eine Anzahl von Menschen, unter einerlei Gesez- zen und unter einer gemeinschaftlichen Oberregierung, zu Einer bürgerlichen Gesellschaft verbunden, bildet ei« nen Staat, und die Art und Weise, wie ein Staat regiert wird, heißt seine Verfassung. Die Regenten oder höchsten Oberhäupter eines monarchischen Staates heißen Kaiser, Könige, Großherzoge, Her- zog e, F ü r st e n rc. rc.; die Mitglieder eines Staates wer- den Staatsbürger genannt, die sich in gewisse Stände theilen, nämlich in den Adel«, Bürger-und Dauer, stand, wozu noch der geistliche und Lehr stand, der obrigkeitliche und der Wehr- oder Militär, stand (Stand der Krieger oder Soldaten) kommen. In manchen Staaten giebt es leider noch Sklaven, d. h. Menschen, die nicht einmal über ihre eigene Per- son verfügen können, sondern gleich einer Waare, bloß das Eigenthum anderer Menschen sind. Lander- und Staaten«Eintheilung. §. 60. Daß die ganze Landoberfläche der Erde in 5 große Theile, die man Erd« oder Welttheile nennt, eingetheilt wird, ist oben gesagt worden. Diese Erd- theile theilt man nun wieder in Länder ein. Unter einem Lande versteht man gewöhnlich einen Erdstrich, der von Einem Volke oder Einer Nation bewohnt ist, und dessen Gränzen entweder die Natur (durch Gebir- ge, Meere, Seen, große Ströme) oder die Sprache seiner Einwohner, von welchen auch das Land gemeinig- lich benannt wird, bestimmen. Verschieden von dieser Eintheilung in Länder ist die Eintheilung in Staaten; denn die Gränzen eines Staates dehnen sich so weit aus, als seine Oberherrschaft reicht, und oft gehören mehrere Länder zu Einem Staate; es können aber auch in Einem Lande wieder mehrere Staaten seyn. Theilt man die Erdtheile nach den Ländern, so hat man eine geographische Eintheilung, und theilt man sie nach den Staaten, so hat man eine politische oder sta- tistische Eintheilung.

9. Geschichts-Cursus für die mittleren Klassen der Gymnasien und Realschulen - S. 126

1865 - Eisleben : Reichardt
126 gebens die Lutheraner und Reformirten 51t vereinigen trachtete. 1546 1547 - Der schmalkaldische Krieg. Schlacht bei M ü h l b e r g. Kurfürst Johann Friedrich von Sachsen, Landgraf Philipp von Hessen und eine Anzabl Städte unter Anführung des braven .Sebastian Schärtlin von Burtenbach bildeten die ansehnliche Kriegsmacht der Pro- testanten. Trotz ihrer Ueberlegenheit lassen sie den Kaiser durch Hilfstruppen sich verstärken und ein festes Lager bei Ingolstadt beziehen. Langsame und lässige Belagerung, Karl erhält noch ein niederländisches Hilfsheer und zieht nach Schwaben. Inzwischen war Herzog Moritz von Sachsen (des Kaisers Freund, obwohl Protestant) in das Kurfürstenthmn Sachsen eingefallen, Um sein Land zu schützen trennt sich Johann Friedrich von den Verbün- deten , und diese gehen auseinander. Die süddeutschen Städte und Würtemberg unterwerfen sich dem Kaiser. Unterdessen wurde Moritz aus Kursachsen vertrieben; jedoch Karl V. erschien plötzlich selbst, siegte 1547 auf der Loch au er Haide bei Mühlberg k) über Johann Friedrich und nahm ihn gefangen.!) Bald aitcf) Witten- berg genommen.in) Moritz wird Kurfürst von Sachsen, muß aber Weimar, Jena, Eisenach und Go- tha den Söhnen des Johann Friedrich > ernestinischer Linie) überlassen. Philipp von Hessen, treulos hcrbeigelockt, wurde durch Alba in Halle gefangen genommenu), gegen den Willen seines Schwiegersohnes Moritz und des Kurfürsten Joachim ll. 1548 Das augsburger Interim. Dieses' vom Kaiser vorgeschriebene Glaubensbekenntniß (hauptsächlich vom Katholiken Pflug und dem Protestan- ten Agricola von Eisleben versaßt! wurde von den mei- sten Protestanten verworfen. 0) Ebenso war das von Me- lanchthon aufgesetzte Leipziger Interim ein verfehlter Vermittlungsversuch. 1552 Moritz erzwingt vom Kaiser den passaner Ver- trag. k) Der Bauer zeigt die Furt durch die Elbe. Kriegsgeschrei Hispania! l) Die anfangs beabsichtigte Hinrichtung wird in Gefängniß verwandelt. m) Karl an Luthers Grabe edelmüthig. ti) Der Kaiser habe nur versprochen, ihn von ewiger, aber nicht von einiger Gefängniß frei zu lassen. 0) Sprichwort: Das Jnterini — hat den Schalk hinter ihm.

10. Geschichts-Cursus für die mittleren Klassen der Gymnasien und Realschulen - S. 127

1865 - Eisleben : Reichardt
127 Durch Karls Eigenmächtigkeit und fortgesetzte Gefangen- haltung des Landgrafen Philipp erbittert, wird Moritz des Kaisers Feind. Statt Magdeburg einzunehmen wendet er sich (in Verbindung mit dem Markgrafen Al- brecht von Brandenburg-Culmbach) nach Süd- deutschland und überrascht den kranken Kaiser in Inns- bruck; doch gelingt es diesem noch, über das Gebirge nach Kärnthen zu entkonnnen. Die gefangenen Fürsten frei, Gewissensfreiheit gewährt. Leider aber hatte sich Moritz mit Frankreich verbündet welches Metz, Toul und Verdun besetzte und für im- mer behielt. (1553) Moritz von Sachsen fällt bei Sievershausen gegen den Markgrafen Albrecht. Dieser hatte (gegen den passauer Vertrag» die Bisthümer mit Krieg überzogen und wurde von Moritz und dem Herzog Heinrich von Braunschweig bei S. geschlagen; doch fiel ersterer, erst 33 Jahr alt. 1555 Der angsburger Religionsfriede Er kam besonders durch die Bemühungen des Königs Ferdinand zu Stande; doch waren Zwinglianer und Calvinisten in: Frieden nicht mit einbegriffen, und der „geistliche Vorbehalt" setzte fest, daß ein geistlicher katho- lischer Landesherr, der protestantisch würde, Amt und Land verlieren sollte. 1550 Karl V. legt bei Regierung nieder. Lebensmüde zieht er sich in's spanische Kloster St. Juste zurück p), wo er 1558 im 56. Lebensjahre stirbt. Als Kaiser von Deutschland folgt sein Bruder 155 —1564 Ferdinand 1 Er war zugleich König von ll n g a r n u n d B ö h m e n. Obwohl strenggläubiger Katholik erhielt er doch durch edle Duldsamkeit dcu Frieden der Parteien. — Türkenkriege. ^ In Spanien, den Niederlanden, Neapel und Sicilien und Amerika folgt auf Karl sein Sohn Philipp ll., ein mistrauischer ' und unduldsamer Regent. Unter ihm 1581 Abfall der vereinigten Niederlande Politische und religiöse Unterdrückung (Jnquisitiou). An die Spitze der Unzufriedenen k Geusen, d. i. Bettler) tre- ten der kluge Wilhelm von Oranien und die Grafen Egmont und Hoorn. Alba kommt mit einem Heere p) Gartenbau. Uhren. Todtenmesse.
   bis 10 von 299 weiter»  »»
299 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 299 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer
Auswahl:
Filter:

TM Hauptwörter (50)50

# Name Treffer  
0 0
1 8
2 99
3 7
4 18
5 3
6 1
7 2
8 9
9 1
10 32
11 5
12 7
13 3
14 2
15 0
16 2
17 2
18 2
19 0
20 6
21 3
22 2
23 7
24 0
25 31
26 50
27 39
28 7
29 2
30 2
31 38
32 0
33 3
34 36
35 15
36 7
37 45
38 4
39 10
40 7
41 0
42 13
43 6
44 1
45 9
46 66
47 54
48 22
49 1

TM Hauptwörter (100)100

# Name Treffer  
0 1
1 20
2 2
3 9
4 8
5 0
6 0
7 30
8 8
9 56
10 1
11 1
12 0
13 2
14 0
15 0
16 16
17 73
18 0
19 4
20 22
21 2
22 2
23 16
24 0
25 9
26 4
27 2
28 1
29 2
30 2
31 2
32 0
33 1
34 55
35 2
36 5
37 43
38 29
39 3
40 1
41 23
42 1
43 9
44 13
45 7
46 12
47 0
48 4
49 1
50 0
51 2
52 0
53 2
54 5
55 1
56 9
57 17
58 15
59 17
60 1
61 0
62 0
63 10
64 1
65 24
66 1
67 8
68 36
69 25
70 5
71 23
72 25
73 6
74 14
75 3
76 2
77 11
78 8
79 0
80 12
81 0
82 9
83 60
84 1
85 72
86 73
87 3
88 1
89 7
90 21
91 1
92 18
93 0
94 9
95 2
96 44
97 2
98 25
99 1

TM Hauptwörter (200)200

# Name Treffer  
0 45
1 21
2 69
3 54
4 60
5 44
6 71
7 54
8 27
9 175
10 125
11 28
12 66
13 34
14 69
15 190
16 107
17 20
18 104
19 144
20 24
21 84
22 189
23 35
24 125
25 40
26 58
27 182
28 157
29 38
30 80
31 25
32 63
33 232
34 75
35 51
36 24
37 219
38 99
39 93
40 124
41 11
42 81
43 40
44 113
45 23
46 95
47 104
48 64
49 56
50 32
51 47
52 28
53 23
54 156
55 93
56 52
57 31
58 83
59 397
60 29
61 73
62 178
63 86
64 60
65 53
66 60
67 83
68 29
69 2
70 15
71 74
72 61
73 112
74 55
75 156
76 47
77 49
78 53
79 78
80 104
81 322
82 12
83 109
84 169
85 130
86 30
87 50
88 77
89 35
90 33
91 154
92 5
93 33
94 27
95 67
96 14
97 74
98 55
99 57
100 163
101 57
102 55
103 116
104 58
105 35
106 22
107 125
108 125
109 91
110 53
111 31
112 49
113 66
114 24
115 65
116 29
117 29
118 60
119 103
120 86
121 138
122 34
123 11
124 292
125 40
126 46
127 124
128 104
129 60
130 22
131 224
132 81
133 138
134 67
135 22
136 118
137 60
138 62
139 51
140 90
141 51
142 114
143 163
144 69
145 167
146 174
147 43
148 61
149 36
150 105
151 63
152 82
153 36
154 23
155 61
156 171
157 99
158 77
159 85
160 71
161 57
162 161
163 139
164 56
165 86
166 91
167 43
168 21
169 35
170 63
171 163
172 55
173 134
174 53
175 151
176 115
177 276
178 42
179 71
180 85
181 136
182 172
183 167
184 111
185 32
186 58
187 54
188 83
189 97
190 53
191 92
192 124
193 189
194 54
195 112
196 29
197 97
198 90
199 44