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solchen Geschäften, die Augustus ohne Senat vollziehen wollte,
ernannte er aus Senatoren und Nechtsgelehrten einen besondern
Ausschuß, der späterhin der fürstliche Geheimrath (oonsilium
866l'6tum principis) genannt wurde. Die Theilnahme des Vol-
kes an der Gesetzgebung und an der Wahl der Behörden wurde
immer seltener und hörte bald ganz auf. Senatsconsulte und
Edikte der Imperatoren traten an ihre Stelle und bildeten seit-
dem die Hauptquelle des Rechts. In der Regel wurde das
Volk nur zusammenberufen, um demselben die Beschlüsse der
Fürsten und des Senats mitzutheilen. — ^luch dem gesunkenen
Ansehen des Ritter stand es half er wieder auf Er entfernte
aus demselben die unwürdigen Mitglieder und alle diejenigen,
welche nicht einen Census von 400,000 Sestertien aufzuweisen
hatten, und verknüpfte mit demselben manche besondere Ehren
und Würden.
2. Die alten Magistrate blieben größtentheils be-
stehen, jedoch mit mannichfachen Einschränkungen ihrer bisheri-
gen Wirksamkeit; auch wurden sie noch in den Comitien gewählt,
aber nur nach des Kaisers Vorschläge. Als neue Magistrate
wurden eingesetzt: 1. Der Stadtpräfekt (Praelectus urbi),
dem das Polizeigerichtswesen in Rom übertragen wurde. Er hatte
für die Aufrechthaltung der öffentlichen Sicherheit und Ruhe in
der Hauptstadt zu sorgen und hielt deshalb eine bewaffnete Po-
lizeimannschaft von drei, dann vier Cohorren (cobortes urbanae).
2. Die zwei Präfekten der kaiserlichen Leibwache
(Praefecti praetorio). Ursprünglich waren diese nur Befehls-
haber der von Augustus errichteten Leibwache, die aus zehn
Cohorten (cobortes praetorianae) von je tausend Mann be-
stand; bald aber wurden sie auch zur Rechtspflege und zu an-
dern Geschäften zugezogen und waren überhaupt die ersten Per-
sonen nach dem Kaiser. 3. Der Präfekt des Getreide-
wesens (Praefectus annonae). Dieser hatte das Verpflegungs-
amt und sorgte zunächst für regelmäßige Herbeischaffung des
Mundvorrathes.
3. Rom und Italien. — Die Stadt theilte er zur
besseren Handhabung der Ordnung in 14 Regionen oder Quar-
tiere und jedes von diesen wieder in einzelne Bezirke mit be-
sondern Vorstehern. Nebst der Sorge für die Sicherheit und
20*
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Ruhe dieser Weltstadt verschönerte er dieselbe mit den herrlich-
sten Gebäuden und Anlagen '), und seine Freunde wetteiferten
hierin mit ihm. Agrippa allein legte in einem Jahre 150
Springbrunnen und 130 Wasserbehälter an; außerdem crbauete
er auch auf seine Kosten das Pantheon. — Italien, mit
Einschluß vom diesseitigen Gallien, theilte Augustus in 11 Re-
gionen und übertrug deren Verwaltung und Gerichtsbarkeit
Quästoren.
4. Die Provinzen zur Zeit des Augustus zerfielen in
Cäsarische (provínome Caesaris), die, als noch nicht völlig
unterworfen und beruhigt, unmittelbar unter dem Imperator
standen und eine große Militärmacht besaßen; und in sen «to-
rische (provínome senaius), die, als beruhigt und friedfertig,
von Proconsuln ohne Militärmacht verwaltet und vom Senat
und Volk gemeinschaftlich auf ein Jahr besetzt wurden 2). In
den Provinzen des Kaisers betrachtete sich dieser selbst als Statt-
halter; daher sandte er dorthin nur Stellvertreter, Legate mit
proprätorischer Gewalt, die ihr Amt so lange verwalteten, als
es ihm gefiel. Beiden standen gewöhnlich Procuratoren und
Quästoren als Verwaltungsgehülfen zur- Seite. Augustas selbst
bereisete wiederholt die Provinzen und ordnete ihre Verhältnisse.
Überhaupt erhielten sie, die früher so hart gedrückt wurden,
durch ihn ein milderes Schicksal, weil die Statthalter unter
strenge Aufsicht gestellt und auf ein festes Gehalt angewiesen
wurden. Bei ihrem Abgang in die Provinz erhielten sie jedes
Mal vom Kaiser ihre besonderen Instruktionen und Mandate
0 Augustus rühmte .sich mit Recht: marmoream se relinquere
urbem, quam lateritiam accepisset. Suet. Oct. 28. — Bei Livius Iv
90. wird er templorum omnium conditor aut restitutor genannt.
'lj Die Provinzen außer Italien waren folgende: 1. In Europa:
Sicilien, Sardinien und Corsika; Thracien und Mösien
(an der untern Donau>, Macedonien, Achaja (Griechenland), Pan-
nonien (Nieder- Ungarn-; Illyricum (Dalmatien), Noricum
(Kärnthen, Krain); Räti en (Graubünden und Tyrol); Vindelicien
(zwischen dem Inn, der Donau und Rätien; Gallien, Spanien und
Lusitanien (Portugal). 2. In Afrika: Die Provinzen Afrika; Nu-
mi dien und Mauri tanien im Westen der Nordküste; Cyrenaica
und Ägypten im Osten derselben. 3. In Asien: Syrien nebst Palä-
stina, Cilieien; die Provinz Asien (Kleinasien); Creta.
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Extrahierte Personennamen: Agrippa Augustus Augustus Augustus
Extrahierte Ortsnamen: Italien Gallien Italien Europa Sicilien Sardinien Donau> Macedonien Achaja Griechenland Dalmatien Noricum Krain Tyrol Donau Gallien Spanien Portugal Afrika Afrika Asien Syrien Creta
352
Provinzen alle asiatischen Lander, Ägypten, Libyen und Thra-
kien; die zweite oder illyrische Präfectur in 2 Diöcesen und
11 Provinzen Mösien, Makedonien, Griechenland und Creta.
Zur dritten Präfectur Italien mit 3 Diöcesen und 29 Pro-
vinzen gehörten Italien mit den Inseln Sicilien, Sardinien und
Corsika, ganz West-Africa von Cyrene an, und die Süd-Donau-
länder bis Mösien. Die vierte Präfectur Gallien mit 3 Diö-
cesen und 29 Provinzen begriff Gallien, Spanien und Brittan-
nien. Jeder Präfectur stand ein Prüfe et vor, der ohne Heer-
befehl die ganze bürgerliche Verwaltung und Rechtspflege leitete,
den Haushalt, die Polizei und Gewerblichkeit beaufsichtigte. Ihn
unterstützten in den Diöcesen Vicarien oder Stellvertreter, in
den Provinzen Rectoren (auch Conrectoren, Präsidenten, Pro-
consularen genannt). Rom und Constantinopel hatten ihre be-
sonderen Präfecten, die ebenfalls ohne Heerbefehl waren.
Das gesammtc Militär war einem Oberfeldherrn (magister
ntriusque exercitus) untergeben. Unter ihm stand der Befehls-
haber der Fußtruppen (magister peditum) und der der Reiterei
(magister equitum), unter welchen zunächst die Comites und
Duees als Befehshaber der Truppen in den Provinzen standen.
Den Mittelpunkt der ganzen Negierung und Verwaltung
aber bildeten die sieben höchsten Hofämter: 1) der Oberkam-
mcrherr (praepositus saeri cubiculi), dein die Aufsicht über den
kaiserlichen Palast, das Hofgesinde, Garderobe, Tafel:c. oblag.
2) Der Reichskanzler (magister oliiciorum), welcher als Cere-
monienmeister die Audienzen leitete, als Kanzler die Bittschriften
und Anfragen an den Kaiser entgegennahm und die Jurisdiction
über alle Hofbeamten hatte. 3) Der Staatssecretär (quaestor
sacri palatii), welcher als Cabinetsrath die Gesetze und Befehle
ausarbeitete und die kaiserlichen Decrete durch seine Unterschrift
beglaubigte. 4) Der Reichsschatzmeister (comes sacrarum lar-
gitionum), dem Finanzminister vergleichbar. 5) Der Kron-
schatzmeifter (comes rerum privatarum divinae domus), als
Verwalter des kaiserlichen Privatvermögens. 6) und 7) Die
Befehlshaber der an die Stelle der gänzlich aufgelösten Präto-
rianer getretenen kaiserlichen Haustruppen zu Pferde und zu
Fuß (comites domesticorum equitum et peditum). Diese sieben
Hofbeamten bildeten mit dem Praefectus urbi, dem am Hofe
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19
(Avellino) und Compsa, unfern der Quellen des Aufidus. —
Die Frentaner bewohnten die Städte: Larinum am Flusse
Tifernus, und Au ran um, unfern der Mündung des Sagrus.
Die Vestiner und Marruciner wohnten an der Küste, und
ibr Gebiet war durch den Fluß Aternus geschieden.
§. 4. Unteritalien oder Großgriechenland.
Unteritalien wurde wegen der Menge der griechischen Ko-
lonien längs der ganzen Küste auch Großgriechenland genannt.
Es umfaßte vier besondere Landschaften: Lucanien und Brutium
an der Westseite; Apulien und Kalabrien an der Ostseite.
1. Lucania. — Diese gebirgige Landschaft lag zwischen
dem Silarus und Laus. Die Urbewohner derselben waren die
Ö not rer, welche aber von den Lucanern, die zu dem großen
Stamme der Sabeller gehörten, unterworfen wurden. An der Küste
blüheten griechische Kolonien. Zu den bedeutendsten Städten ge-
hörten hier: Päst um oder Posidonia, eine Kolonie von Syba-
ris, in einer außerordentlich schönen und fruchtbaren Gegend am
Berge Alburnus; zweimal im Jahre blüheten hier die Rosen').
Hella oder Velia, unfern des Vorgebirges Palinurum, eine
Kolonie der Phocäer, Geburtsort der Philosophen Parmenides
und Zeno, deren Schule, die eleatische, hier ihren Hauptsitz hatte.
Heraclea am Siris, eine Kolonie von Tarent, der Geburts-
ort des Malers Zeuris und außerdem merkwürdig durch den
Sieg des Pyrrhus im Jahre 280. — Sybaris, eine Kolonie
der Achäer, außerordentlich reich und mächtig, aber sprichwörtlich
geworden durch ihre Üppigkeit; sie wurde im Jahre 510 von
den Krotoniaten zerstört, und in der Nähe derselben im Jahre
444 von Athenern und flüchtigen Sybariten die Stadt Thurii
gegründet. — Metapontum, wo der Philosoph Pythagoras
seine letzten Lebensjahre zugebracht haben soll.
2. Bruttium. — Dieses ist durch die Flüsse Laus und Sy-.
baris im Norden von Lucanien geschieden, sonst ganz vom Meere
umflossen. Die Urbewohner des Landes waren ebenfalls Öno-
trer, die auch von den Lucanern unterworfen wurden, später
aber sich wieder frei machten und nun den Namen Brutti,
') Daher nennt es Virgil (Georg Iv 119.) biferique rosaria Paesti.
2*
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142
eigene Verfassung und waren zu Beiträgen an Geld und Mann-
schaft verpflichtet.
4. Planzstädte (coloniae). Wie Rom früher Kolonisten
aus den eroberten Städten in sich aufnahm, so verpflanzte es
später aus seiner eigenen Mitte eine Menge Bürger in die
neuen Eroberungen, um dieselben zu schirmen2). Die Ausfüh-
rung (deductio) einer solchen Kolonie geschah nach einem Volks-
beschluß auf Antrag des Senats. Die Kolonisten selbst wurden
theils aus Freiwilligen genommen, theils durch das Loos bestimmt.
Sie zogen, gewöhnlich dreihundert an Zahl, unter Anführung
besonderer Curatoren, mit militärischem Gepränge nach der Stadt
ab, in welcher sie angesiedelt werden sollten. Hier mußte man
ihnen einen bestimmten Theil der Feldmark, gewöhnlich den drit-
ten, abtreten. Sie bildeten hier die herrschende Klasse und stan-
den zu den alten Einwohnern fast in demselben Verhältnisse,
wie zu Rom die Patricier zu den Plebejern. Überhaupt stellte
eine solche Kolonie ein Bild Roms im Kleinen dar. Wie in
Rom zwei Consuln, so standen auch hier zwei Männer (duum
viri) an der Spitze der Verwaltung. Um aber die alten Ein-
wohner mit der neuen Kolonie und hiedurch mit Rom selbst en-
ger zu verbinden, so ward ihnen das Recht der Ehe und des
Verkehrs mit denjenigen Städten untersagt, mit welchen sie früher
in Verbindung gestanden hatten. Außer den römischen Kolonien
(00i. eivium Uom.) gab es and) Latinisd)e (col. Lalinae), wel-
che die Römer aus Bürgern ihrer Bundesgenossen, der Latiner,
stifteten. Wie die römischen Kolonisten das römische Bürgerrecht
behielten, so auch die latinischen die besonderen Rechte ihrer
Mutterstadt. Kurz vor dem Anfänge des zweiten punischen Krie-
ges belief sich die Gesammtzahl der Kolonien auf dreiundfünfzig.
Zur Zeit des Sulla entstanden auch Militär-Kolonien,
zur Belohnung für verabschiedete Soldaten.
5. Freie Prüfecturen waren solche Municipien, in
welche für die Rechtspflege jährlich von Rom aus ein Prüftet
(praeleetus juri dicundo) geschickt wurde. Dieser besorgte in
der Stadt und auf dem Gebiete desselben das gesammte Ge-
2) Coloniae non tam oppida Italiae, quam »propugnacula imperii.
Cic. Rull. Ii. 27.
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200
Grunde, daß sie bei Staatspachtungen von dem Senate und den
Censoren vielfach abhängig waren, mußten sie sich mehr den
Optimaten anschließen.
Rom hatte theils durch das Glück seiner Waffen, theils
durch Politik seine Herrschaft über drei Erdtheile ausgedehnt und
besaß bereits, außerhalb Italiens folgende Provinzen: Sicilien,
Sardinien, Corsika und Afrika (das Gebiet von Karthago), die
sämmtlich erworben waren durch die punischen Kriege; Macedo-
nien und Jllyrien, Achaja, Spanien und Asien (das Gebiet von
Pergamos). Zu Statthaltern in den Provinzen ernannte der
Senat seit 144 in der Regel Proprätoren und Proconsuln, und
man unterschied deshalb provinciae praetoriae und consulares.
Die Verfassung, welche der eroberten Provinz gegeben wer-
den sollte, wurde von dem Feldherrn, der sie erobert, und einer
von Rom dahingesandten Commission, gewöhnlich von zehn Mit-
gliedern, die der Senat aus seiner Mitte ernannte, gemeinschaft-
lich berathen und entworfen, und die hierüber ausgestellte Ver-
fassungsurkunde (forma oder formula) dem Senate zur Geneh- .
migung vorgelegt ')
Die Statthalter der Provinzen vereinigten in sich
die höchste Civil- und Militärgewalt. Sie besorgten demnach
erstens die sämmtlichen zur Landesvcrwaltung gehörigen Ge-
schäfte. Das Finanzwesen insbesondere leitete unter ihrer Auf-
sicht ein Quästor. Zweitens übten sie die Polizei und Ge-
richtsbarkeit und machten deshalb beim Antritte ihres Amtes in
einem besonderen Edikte die Gerichtsordnung bekannt, die sie ein-
halten wollten. Drittens hatten sie den Oberbefehl über die
im Lande stehenden Besatzungen. Zu diesem Behufe wurde ihnen
auch vor ihrer Abreise von Rom das Imperium feierlichst er-
theilt. Zur Wahrnehmung eines so umfassenden Geschäftkreises
wurden dem Statthalter ein, oft auch zwei Quästoren und we-
nigstens drei Legaten als Gehülfen beigeordnet. Außerdem hatte
er eine Menge untergeordneter Beamten, Schreiber, Dollmetscher,
Ausrufer um sich, welche seine „Cohors" hieß. Das Imperium
des Statthalters erstreckte sich eigentlich nur aus diejenigen Städte
eines eroberten Landes, welche unterthänig und zinspflichtig ge-
l) Daher der Ausdruck: in provinciae formam ledigere.
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Extrahierte Ortsnamen: Italiens Sicilien Sardinien Corsika Afrika Karthago Achaja Spanien Asien Rom Rom
330
durch ihn eine festere Einrichtung 3), die bis auf Constantin bei-
behalten und auch von diesem wenig geändert wurde. Eine be-
sondere Sorgfalt wandte er der Justiz zu. Aus gelehrten Ju-
risten bildete er sich einen geheimen Rath (Consistorium Principis),
und indem er durch den Rechtsgelehrten Salvius Julianus aus
den Edicten der Prätoren ein feststehendes prätorisches Edict ab-
fassen ließ, machte er die Gerichtsbarkeit vom Kaiser abhängig.
Selbst Freund und Kenner der Künste und Wissenschaften, be-
förderte er dieselben auf's eifrigste, ließ aber dabei eine gewisse
Eitelkeit und Abnahme des ächten Geschmackes wahrnehmen.
Gelehrte und Künstler von allen Fächern bildeten immerfort seine
nächste Umgebung. Unter der Negierung dieses kunstliebenden
Kaisers wurde der Friede fast nur durch einen Aufstand der
Juden unter Bar Kochbah unterbrochen. Veranlassung hiezu
war die Anlegung einer römischen Kolonie (Aelia Capitolina)
mit einem Tempel des Jupiter Capitolinus auf den Trümmern
von Jerusalem. Hierüber kam es zu einem fürchterlichen Ver-
tilgungskriege (133—135), und mehr als eine halbe Million.
Juden büßte den neuen Aufstand mit dem Leben. Gegen das
Ende seiner Regierung ward er immer trübsinniger, und manche
Grausamkeiten verdunkelten den Abend seines thatkräftigen Le-
bens. Der kinderlose Kaiser adoptirte den Consular T. Antoni-
nus und starb in tiefer Melancholie zu Bajä.
T. Äl. Had. Antoninus Pius (138—161). Dieser
war noch friedlicher gesinnt, als sein Vorgänger. Während sei-
ner milden geräuschlosen Regierung verbreitete er als ein wahrer
Vater seiner Untergebenen überall Glück und Segen. „Ich will
lieber einem Bürger das Leben erhalten, als tausend Feinde
tödten!" war das schöne Wort, mit welchem er jede Aufforde-
rung zu unnützen Kriegen zurückwies. Den benachbarten Völ
kern galt jedoch sein Wort als ein Befehl, und selbst die
3) Neben dem geheimen Nathe (Consistorium principis) bestand ein
Ober Hof Meister (magister officiorum), welcher die Audienzen besorgte
und den eigentlichen Hofstaat beaufsichtigte; ein Hvfcanzler (quaestor
sacri palatii;; Hofschatzmeister (comes sacrarum largitionum); ein
Kammerpräsident (comes rerum privatarum); ein Oberkam me r-
hcrr (primicerius sacri palatii); die Obristen der Leibwache (comes equi-
tum, peditum domesticorum); der einflußreiche Oberbefehlshaber derselben
(praefectus praetorio) und der Stadtrichter (praefectus urbi).
TM Hauptwörter (50): [T20: [Rom Jahr Cäsar Senat Kaiser Pompejus Antonius Tod Krieg Sohn], T45: [Zeit Mensch Leben Kunst Sprache Wissenschaft Natur Wort Geist Lehrer], T37: [Gott Mensch Herr Herz Leben Wort Welt Himmel Tag Hand]]
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Extrahierte Personennamen: Constantin Aelia_Capitolina Capitolinus
Vorbegriffe.
Si
Negierung entweder in den Händen der Vornehmsten
oder des gesummten Volks sich besindet.
Eine Anzahl von Menschen, unter einerlei Gesez-
zen und unter einer gemeinschaftlichen Oberregierung,
zu Einer bürgerlichen Gesellschaft verbunden, bildet ei«
nen Staat, und die Art und Weise, wie ein Staat
regiert wird, heißt seine Verfassung. Die Regenten
oder höchsten Oberhäupter eines monarchischen Staates
heißen Kaiser, Könige, Großherzoge, Her-
zog e, F ü r st e n rc. rc.; die Mitglieder eines Staates wer-
den Staatsbürger genannt, die sich in gewisse Stände
theilen, nämlich in den Adel«, Bürger-und Dauer,
stand, wozu noch der geistliche und Lehr stand,
der obrigkeitliche und der Wehr- oder Militär,
stand (Stand der Krieger oder Soldaten) kommen.
In manchen Staaten giebt es leider noch Sklaven,
d. h. Menschen, die nicht einmal über ihre eigene Per-
son verfügen können, sondern gleich einer Waare, bloß
das Eigenthum anderer Menschen sind.
Lander- und Staaten«Eintheilung.
§. 60. Daß die ganze Landoberfläche der Erde
in 5 große Theile, die man Erd« oder Welttheile nennt,
eingetheilt wird, ist oben gesagt worden. Diese Erd-
theile theilt man nun wieder in Länder ein. Unter
einem Lande versteht man gewöhnlich einen Erdstrich,
der von Einem Volke oder Einer Nation bewohnt ist,
und dessen Gränzen entweder die Natur (durch Gebir-
ge, Meere, Seen, große Ströme) oder die Sprache
seiner Einwohner, von welchen auch das Land gemeinig-
lich benannt wird, bestimmen. Verschieden von dieser
Eintheilung in Länder ist die Eintheilung in Staaten;
denn die Gränzen eines Staates dehnen sich so weit
aus, als seine Oberherrschaft reicht, und oft gehören
mehrere Länder zu Einem Staate; es können aber auch
in Einem Lande wieder mehrere Staaten seyn. Theilt
man die Erdtheile nach den Ländern, so hat man eine
geographische Eintheilung, und theilt man sie nach
den Staaten, so hat man eine politische oder sta-
tistische Eintheilung.
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TM Hauptwörter (100): [T41: [Staat Recht Volk Adel König Land Verfassung Gesetz Stand Verwaltung], T3: [Lage Karte Land Europa Geographie Klima Größe Verhältnis Grenze Gliederung], T17: [Gott Herr Mensch Wort Leben Herz Welt Hand Vater Himmel], T48: [Fluß Meer See Strom Land Wasser Mündung Kanal Lauf Ostsee]]
TM Hauptwörter (200): [T177: [Volk Recht Gesetz Freiheit Land Strafe Mensch Gewalt Leben Staat], T99: [Stadt Verwaltung Provinz Gemeinde Beamter Kreis König Spitze Land Angelegenheit], T47: [Karte Lage Länge Breite Größe Meile Linie Ort Grenze Höhe], T7: [Staat Gesetz Verfassung Recht Reichstag Reich König Regierung Volk Verwaltung], T183: [Kind Lehrer Schüler Unterricht Schule Frage Stoff Aufgabe Zeit Geschichte]]
126
gebens die Lutheraner und Reformirten 51t vereinigen
trachtete.
1546 1547 - Der schmalkaldische Krieg. Schlacht bei
M ü h l b e r g.
Kurfürst Johann Friedrich von Sachsen, Landgraf
Philipp von Hessen und eine Anzabl Städte unter
Anführung des braven .Sebastian Schärtlin von
Burtenbach bildeten die ansehnliche Kriegsmacht der Pro-
testanten. Trotz ihrer Ueberlegenheit lassen sie den Kaiser
durch Hilfstruppen sich verstärken und ein festes Lager bei
Ingolstadt beziehen. Langsame und lässige Belagerung,
Karl erhält noch ein niederländisches Hilfsheer und zieht
nach Schwaben. Inzwischen war Herzog Moritz von
Sachsen (des Kaisers Freund, obwohl Protestant) in
das Kurfürstenthmn Sachsen eingefallen, Um sein Land
zu schützen trennt sich Johann Friedrich von den Verbün-
deten , und diese gehen auseinander. Die süddeutschen
Städte und Würtemberg unterwerfen sich dem Kaiser.
Unterdessen wurde Moritz aus Kursachsen vertrieben;
jedoch Karl V. erschien plötzlich selbst, siegte 1547 auf der
Loch au er Haide bei Mühlberg k) über Johann
Friedrich und nahm ihn gefangen.!) Bald aitcf) Witten-
berg genommen.in) Moritz wird Kurfürst von
Sachsen, muß aber Weimar, Jena, Eisenach und Go-
tha den Söhnen des Johann Friedrich > ernestinischer Linie)
überlassen.
Philipp von Hessen, treulos hcrbeigelockt, wurde
durch Alba in Halle gefangen genommenu), gegen den
Willen seines Schwiegersohnes Moritz und des Kurfürsten
Joachim ll.
1548 Das augsburger Interim.
Dieses' vom Kaiser vorgeschriebene Glaubensbekenntniß
(hauptsächlich vom Katholiken Pflug und dem Protestan-
ten Agricola von Eisleben versaßt! wurde von den mei-
sten Protestanten verworfen. 0) Ebenso war das von Me-
lanchthon aufgesetzte Leipziger Interim ein verfehlter
Vermittlungsversuch.
1552 Moritz erzwingt vom Kaiser den passaner Ver-
trag.
k) Der Bauer zeigt die Furt durch die Elbe. Kriegsgeschrei Hispania!
l) Die anfangs beabsichtigte Hinrichtung wird in Gefängniß verwandelt.
m) Karl an Luthers Grabe edelmüthig.
ti) Der Kaiser habe nur versprochen, ihn von ewiger, aber nicht
von einiger Gefängniß frei zu lassen.
0) Sprichwort: Das Jnterini — hat den Schalk hinter ihm.
TM Hauptwörter (50): [T2: [Schweden Friedrich Heer Schlacht Sachsen König Gustav Kaiser Krieg Schlesien], T47: [Friedrich Wilhelm Kaiser König Iii Kurfürst Jahr Preußen Brandenburg Johann], T27: [Kirche Luther Lehre Kloster Jahr Bischof Schrift Papst Reformation Wittenberg]]
TM Hauptwörter (100): [T86: [Kaiser Protestant Katholik Fürst Kurfürst Land Kirche Karl Reichstag Krieg], T37: [Friedrich Brandenburg Heinrich Herzog Sachsen Land Albrecht Kaiser Mark Johann], T85: [Friedrich Schlacht Heer Sachsen Schlesien Sieg König Böhmen Feind Kaiser], T94: [Herr Tag Haus Kind Brot Geld Leute Mensch Hund Mann]]
TM Hauptwörter (200): [T55: [Friedrich Kaiser Kurfürst Herzog Sachsen Johann Karl Land Bayern Wilhelm], T40: [Protestant Kaiser Kirche Katholik Reichstag Jahr Lehre Reformation Augsburger Land]]
Extrahierte Personennamen: Kurfürst_Johann_Friedrich_von_Sachsen Johann Friedrich Philipp_von_Hessen Philipp Karl Karl Moritz_von
Sachsen Johann_Friedrich Johann Friedrich Moritz Karl_V. Karl_V. Johann
Friedrich Johann Friedrich Moritz Johann_Friedrich_> Johann Friedrich Philipp_von_Hessen Philipp Moritz Joachim_ll Agricola Moritz Karl_an_Luthers Karl
127
Durch Karls Eigenmächtigkeit und fortgesetzte Gefangen-
haltung des Landgrafen Philipp erbittert, wird Moritz
des Kaisers Feind. Statt Magdeburg einzunehmen
wendet er sich (in Verbindung mit dem Markgrafen Al-
brecht von Brandenburg-Culmbach) nach Süd-
deutschland und überrascht den kranken Kaiser in Inns-
bruck; doch gelingt es diesem noch, über das Gebirge
nach Kärnthen zu entkonnnen. Die gefangenen Fürsten
frei, Gewissensfreiheit gewährt.
Leider aber hatte sich Moritz mit Frankreich verbündet
welches Metz, Toul und Verdun besetzte und für im-
mer behielt.
(1553) Moritz von Sachsen fällt bei Sievershausen
gegen den Markgrafen Albrecht.
Dieser hatte (gegen den passauer Vertrag» die Bisthümer
mit Krieg überzogen und wurde von Moritz und dem
Herzog Heinrich von Braunschweig bei S. geschlagen;
doch fiel ersterer, erst 33 Jahr alt.
1555 Der angsburger Religionsfriede
Er kam besonders durch die Bemühungen des Königs
Ferdinand zu Stande; doch waren Zwinglianer und
Calvinisten in: Frieden nicht mit einbegriffen, und der
„geistliche Vorbehalt" setzte fest, daß ein geistlicher katho-
lischer Landesherr, der protestantisch würde, Amt und
Land verlieren sollte.
1550 Karl V. legt bei Regierung nieder.
Lebensmüde zieht er sich in's spanische Kloster St. Juste
zurück p), wo er 1558 im 56. Lebensjahre stirbt.
Als Kaiser von Deutschland folgt sein Bruder
155 —1564 Ferdinand 1
Er war zugleich König von ll n g a r n u n d B ö h m e n.
Obwohl strenggläubiger Katholik erhielt er doch durch edle
Duldsamkeit dcu Frieden der Parteien. — Türkenkriege.
^ In Spanien, den Niederlanden, Neapel und
Sicilien und Amerika folgt auf Karl sein Sohn
Philipp ll., ein mistrauischer ' und unduldsamer Regent.
Unter ihm
1581 Abfall der vereinigten Niederlande
Politische und religiöse Unterdrückung (Jnquisitiou). An
die Spitze der Unzufriedenen k Geusen, d. i. Bettler) tre-
ten der kluge Wilhelm von Oranien und die Grafen
Egmont und Hoorn. Alba kommt mit einem Heere
p) Gartenbau. Uhren. Todtenmesse.
TM Hauptwörter (50): [T47: [Friedrich Wilhelm Kaiser König Iii Kurfürst Jahr Preußen Brandenburg Johann], T37: [Gott Mensch Herr Herz Leben Wort Welt Himmel Tag Hand], T46: [Heinrich König Otto Kaiser Sohn Herzog Karl Ludwig Sachsen Jahr]]
TM Hauptwörter (100): [T86: [Kaiser Protestant Katholik Fürst Kurfürst Land Kirche Karl Reichstag Krieg], T37: [Friedrich Brandenburg Heinrich Herzog Sachsen Land Albrecht Kaiser Mark Johann], T74: [Frankreich England Spanien Krieg Frieden Rußland Italien Holland Preußen Deutschland], T7: [König Kaiser Rudolf Friedrich Sohn Böhmen Haus Karl Ludwig Albrecht], T17: [Gott Herr Mensch Wort Leben Herz Welt Hand Vater Himmel]]
TM Hauptwörter (200): [T55: [Friedrich Kaiser Kurfürst Herzog Sachsen Johann Karl Land Bayern Wilhelm], T40: [Protestant Kaiser Kirche Katholik Reichstag Jahr Lehre Reformation Augsburger Land], T176: [Frankreich England Rußland Deutschland Preußen Krieg Italien Spanien Schweden Holland], T49: [König Königin Herzog Peter Hof Elisabeth Minister Tod Graf Regierung], T131: [Licht Erde Sonne Körper Auge Himmel Bild Gegenstand Luft Wolke]]
Extrahierte Personennamen: Karls Philipp Philipp Moritz
des_Kaisers Moritz Moritz_von_Sachsen Albrecht Albrecht Moritz Heinrich_von_Braunschweig Heinrich Ferdinand Karl_V. Karl_V. Ferdinand Karl Karl Philipp_ll. Philipp Wilhelm
Extrahierte Ortsnamen: Karls Magdeburg Brandenburg-Culmbach Inns- Frankreich Deutschland Spanien Niederlanden Neapel Sicilien Amerika