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1. Leitfaden zum methodischen Unterricht in der Geographie - S. 30

1836 - Eisleben : Reichardt
30 Erstes Kapitel. verarbeitende und handelnde Gewerbsklasse. Die erste begreift alle diejenigen Menschen in sich, die sich mit der Gewinnung der Naturprodukte beschäftigen; die zweite diejenigen, welche aus den Naturprodukten Kun st, Produkte machen, d. h. solche Erzeugnisse, welche die Hand des Menschen vermittelst der Verarbeitung der roden Naturprodukte hervorbringt. Anstalten, worin dies, unter der Leitung eines Unternehmers, ins Große ge- schieht, und wo die einzeln Arbeiter einander in die Hände arbeiten, heißen Fabriken oder Manufak- turen, und die dadurch hervorgebrachten Gegenstände Fabrikate, und Städte, deren Einwohner sich vor- züglich damit beschäftigen , heißen Fabrikstädte. Die handelnde Gewerbsklasse endlich nährt sich vom Kauf und Verkaufe derjenigen Erzeugnisse, welche Gegen- stände des Handels oder Waaren sind. Verschiedenheit der Menschen in der Religion und Regierungeverfassung. §. 49. Zn Rücksicht der Religion (Vereh- rung eines höchsten Wesens) theilen sich die Menschen in Verehrer Eines Gottes, wozu die Christen, Ju- den und Múdame dan er gehören, und in Anbeter von mehrern Göttern, Heiden, davon ein Theil Men- schen, ein Theil Kunst- und Naturprodukte, ein Theil die Gestirne oder das Feuer als Gottheiten anbetet. Die Christen theilen sich wieder in Katholiken, Evangelische oder Protestanten, wozu die Lutheraner und Neformir- ten gehören, und in Griechische Christen. Zn Hinsicht der Regierungs-Verfassung findet wie, der eine große Verschiedenheit unter den Menschen Statt, indem sie entweder in gewissen Gesellschaften ohne Ge- setze und ohne eine bestimmte Regierungs - Verfassung, wobei bloß die Familienväter die Oberhäupter derselben bilden — oder in einer bestimmten Regierungs »Verfas- sung leben, die entweder despotisch, wo Einer über Alle herscht und nach Willkühr, ohne an Gesetze ge- bunden zu seyn, über das Leben, Eigenthum und Frei- heit der Menschen verfügt — oder monar chisch, wo zwar auch Einer über Alle, jedoch nach gewissen Ge- setzen regiert — oder republikanisch ist, wo die

2. Grundriss der römischen Altertümer - S. V

1882 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
Vorrede zur zweiten Auflage. Seit mehreren Jahren war vorstehender Grundrifs vergriffen, ohne dafs zahlreiche anderweitige Berufsgeschäfte es dem Verfasser erlaubt hätten, eine neue Auflage fertigzustellen. Diese Verzögerung ist, wie ich hoffen darf, dem Buche nicht zum Schaden gereicht. Denn so ist es mir möglich geworden, dasselbe gänzlich umzuarbeiten, und nicht blofs da und dort die bessernde Hand anzulegen, so dafs die neue Auflage in wesentlich veränderter Gestalt erscheint. Es ist in diesem einen Bande aus den einzelnen Zweigen der römischen Altertümer in gedrängter, aber, wie ich glaube, ausreichender Weise alles vereinigt, was der Schüler der obersten Gymnasialklassen bedarf. Der kundige Leser wird sofort erkennen, wieviel Material auf manchem Blatte verarbeitet ist; nur schwer konnte ich mich freilich oft entschliefsen, einen Gegenstand nicht vollständiger zu behandeln; aber es war die Rücksicht auf die Schule, die Einhalt gebot. Den staatlichen Altertümern, namentlich der Magistratur der Republik, ist mehr, als vielleicht für das Gymnasium nötig scheint, Raum gegeben. Es sind aber gewichtige Gründe, die den Verfasser dazu bestimmten. Einmal ist ein wirkliches Verständnis und eine fruchtbare Lektüre der römischen Klassiker nicht möglich ohne Kenntnis des öffentlich-politischen Lebens der Römer; sodann giebt das Studium von Verfassung und Recht der Römer ein vortreffliches, allgemeines Bildungsmittel ab und schärft den Blick für moderne öffentliche Verhältnisse. Ruht ja überdies Staat und Recht der Neuzeit in mehr als einer Hinsicht auf altrömischer Grundlage. Auch haben die Römer einen guten Teil ihrer weltgeschichtlichen Stellung nächst der jhnen

3. Grundriss der römischen Altertümer - S. VI

1882 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
Vi Vorrede zur zweiten Auflage. innewohnenden persönlichen Tüchtigkeit (der virtus Romana) ihrer vortrefflichen A erfassung verdankt, so dafs diese schon vom kulturgeschichtlichen Gesichtspunkte unser Interesse erregt. Dei A erfasser war bestrebt, den reichen Stoff zu einem leicht zu überschauenden, innerlich zusammenhängenden Ganzen zu verarbeiten, damit der Schüler einen Überblick über das in Betracht kommende Material und dessen Zusammenhang gewinnt. Der viva vox des Lehrers bleibt natürlich manches zu ergänzen Vorbehalten. Die Illustrationen und die Citat.e aus den Klassikern dürften eine willkommene Zugabe sein. Wenn die eine oder andere sachliche Unrichtigkeit unterlaufen sein sollte, so wird man um so eher Nachsicht gewähren, wenn man bedenkt, dafs hier Hunderte von Detailfragen in gedrängter Küize behandelt sind und wir bei gar vielen derselben eine keineswegs endgültige Lösung besitzen. Einige Druckfehler (so jazygisch für japygisch, S. 3, Hortentia für Hortensia, S. 42) sowie die aus Versehen einige Male stehengebliebene Schreibweise eines c für z (Patricier) möge der Leser gütigst entschuldigen. Für zugehende Belehrungen und Winke, namentlich von seiten praktischer Schulmänner, werde ich sehr dankbar sein. So möge das Buch dazu beitragen, eine genauere Kenntnis des antik-römischen Denkens und Lebens in der Schule zu verbreiten. Freiburg i. B., im November 1882. Cornelius Krieg.

4. Grundriss der römischen Altertümer - S. 8

1882 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
8 6. Beschreibung der Stadt. wurden (Cloaca maxima). Die Römer verstanden es in höchstem Grade, einen Platz bewohnbar zu machen; auch lernten sie die Herstellung von mancherlei Bauten durch die Etrusker, so auch die Drainierung der Wiesen. Allein trotzdem war die Stadt unschön, hatte sehr enge, winkelige Strafsen und ungemein hohe, mit Stroh und Schindeln bedeckte Häuser. Der gallische Brand (389 v. Chr.) zerstörte alles bis auf das Kapitol. Die Stadt wurde jetzt eilig und sehr unregelmäfsig wieder aufgebautl. Erst durch das Bekanntwerden mit griechischen Kunstwerken hob sich der Geschmack, und man fing an, prächtige Tempel, Basiliken und öffentliche Anlagen herzustellen. Dies steigerte sich mit Sulla; hernach haben Pompeius (Theater und Porticus), Cäsar (horti, circus, basilica, curia) und besonders Augustus teils durch Restaurationen, teils durch Errichtung neuer Bauanlagen viel für Verschönerung der Stadt gethan. Der neronische Brand (17. Juli 64, am gleichen 17. Juli hatte das gallische Feuer angefangen) zerstörte in sechs Tagen von 14 Regionen 10 entweder ganz oder gröfstenteils und schaffte Raum für eine neue prachtvolle Stadt. Seit Augustus war auch das vorher freie weite Marsfeld verbaut und zu einer „Marmorstadt“ (Strabo) geworden. Am meisten geschah zur Verschönerung Roms in der Zeit von Vespasian bis Traian, wo wahre V underbauten, wie das Amphitheater, die Thermen, das forum Traianum und grofsartige Parkanlagen entstanden. Die Kaiser suchten sich zu überbieten. Aufserhalb der Stadtmauer in der Campagna und am Fufse des albanischen und sabinischen Gebirges erhoben sich die Landhäuser (villae) der reichen Römer. So bot Rom unter den Kaisern ein völlig anderes Angesicht als das republikanische, und vollends als das königliche. Die Völkerwanderung vernichtete aber einen großen Teil, das übrige that das Mittelalter. (Gerettet sind noch manche merkwürdige Trümmer, die uns die einstige Gröfse ahnen lassen.) § 6. Beschreibung der Stadt. A. Die Hügel. Das älteste Rom lag ganz auf dem linken Tiberufer, etwa 16 römische oder 2 geographische Meilen von der Mündung (Ostium Tiberis, Ostia) des Flusses ins Meer entfernt, in zwar 1 Est ea causa (die Eile nach dem Brande), ut forma urbis sit occupatae magis quam divisae similis, sagt Invius 5, 55 von der neuen Stadt. Vgl. Tac. ann. 15, 43.

5. Grundriss der römischen Altertümer - S. 186

1882 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
186 § 95. Allgemeiner Charakter der römischen Religion Stofs zu durchbrechen oder durch gabelförmigen Anlauf zu überflügeln; warf Brandpfeile und Balken auf das Feindesschiff und schofs mit Katapulten. Bogenschützen und Schleuderer sandten ihre Geschosse hinter den Brustwehren (propugnacula Hör. epod. 1, 1) hervor. Fünfter Abschnitt. Das Religionswesen. (Gottesdienstliche oder Sakralaltertümer.) § 95. Allgemeiner Charakter der römischen Religion. Der alte Römer war von einem tiefreligiösen Sinn (pietas) belebt und dieser Sinn trieb ihn zu einer ängstlichen und steten Verehrung der Gottheit an. Die Grundform seines religiösen Glaubens ist in der geschichtlichen Zeit allerdings eine polytheistische; allein in der ältesten Zeit erscheint seine religiöse Vorstellung viel reiner als in der späteren und weicht wesentlich von der griechischen ab, indem dieselbe ein stark monotheistisches (oder monistisches) Gepräge zeigt. Darum hat der Römer der alten Zeit keine Göttergestalten nach Art der griechischen, keine Göttermythen oder Sagen von den Göttern, ihren Thaten, Wanderungen oder ihrer Verwandtschaft zu einander (Genealogie); mithin giebt es bei den Römern auch keine Mythologie. Für Göttersagen fehlte dem verständigen Römer aller Sinn. Er dachte sich die Gottheit (ursprünglich) nicht in Menschengestalt (Anthropomorphismus), er versinnlicht oder verkörpert sie nicht (denn der Bilderdienst [Ido-lolatrie] ist der ältesten römischen Religion fremd), sondern weifs nur, dafs es ein göttliches Avesen (numen) giebt, das in alle Verhältnisse eingreift, die ganze Natur erfüllt, alle Dinge durchdringt, und seinen Avillen in mannigfaltiger Aveise kundgiebt (sich offenbart). Diese Gottheit beschützt aber auch den Menschen in allen seinen Lebensverhältnissen, wofür sie eine entsprechende Gegenleistung, nämlich die Verehrung in einem strengen religiösen Kulte verlangt. (Verzerrte Auffassung der Vorsehung, numen.) Das ursprünglich reinere Gottesbewufstsein nahm bei seinem all-mäligen Zerfall und in dem Grade, als das A ertrauen auf den einen Gott nachliefs und der Mensch sich einer vielspältigen Natur mit ewigem Wechsel von Entstehen und Vergehen gegenüber sah, selber eine vielspältige Gestalt an; und wie das Universum verschiedenen, oft gegensätzlichen Eindruck auf den Menschen machte,

6. Grundriss der römischen Altertümer - S. 187

1882 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
§ 95. Allgemeiner Charakter der römischen Religion. 187 so potenzierte dieser die Erscheinungen des Universums zu ebenso vielen, sich bekämpfenden göttlichen Mächten, die der Mensch versöhnen zu müssen glaubte. Daher der allmälige Verfall der Religion. Ein Lehrgebäude von Glaubenssätzen, d. i. eine Glaubensmre, kennt indes die römische Religion so wenig als die griechische. Es gab auch keine Priester oder Lehrer, welche etwa in religiösen Dingen unterrichtet hätten. Die Priester zeigten nur, wie eine Gottheit zu verehren oder wie ein Opfer zu bringen sei. Überhaupt kümmerten sich die Römer weniger darum, das Wesen der Gottheit kennen zu lernen; sie begnügten sich, ihr Walten zu fühlen: kurz, sie neigten zur Praxis, d. i. zum Kultus oder zu äufserer Gottesverehrung. Darum bestand in Rom ein streng ausgebildeter, sehr ritueller Gottesdienst mit genau vorgeschriebenen Gebeten, Opfern, Sühnungen, Gelübden und Festen. Damit verband der alte Römer einen strengen Charakter ernster Religiosität, eine tiefe Ehrfurcht vor allem Göttlichen, heilige Scheu (religio) vor der Gottheit, deren Wesen zwar verborgen, deren geheimnisvolles Wirken aber der Mensch überall in der äufseren Naturwelt wie im Leben des Menschen, in Familie und Staat wahrnimmt. Deshalb stellte der Römer das Leben des Menschen in allen seinen einzelnen Momenten unter göttlichen Schutz; von der Geburt bis zum Tode übernimmt je eine Gottheit die Obsorge für einen Lebensabschnitt: sie wacht über Geburt und Wachstum des Kindes, über Jugend und Alter und alle Le-bensbeziehungen. So spricht sich beim Römer ein vorwaltendes Gefühl seiner steten Abhängigkeit von Gott aus. Daraus entsprang die enge Beziehung von Religion und Staat, d. i. von Kultus und öffentlichem Rechte, wie hei keinem anderen Volke des Altertums, so zwar, dafs das ältere Staatsrecht (ius 'publicum) sich gänzlich an das prie-sterliche Recht (ius pontificium) anlehnt und von ihm beherrscht ist. Der religiöse Glaube durchdringt die Verfassung, Gesetzgebung, die Familie, den Geschlechterverband (gentes), Patronat und Klientel, kurz alles öffentliche und private Recht. In ähnlicher Weise aber, wie das Recht religiös war, trug umgekehrt die Religion einen juridischen Charakter: es ist für den Römer eine Rechts2)fliclit, die religiöse Verehrung der Gottheit zu leisten, da diese ihn schützt. Eine religiöse Gesinnung oder eine Verinnerlichung der Religion kannte im allgemeinen der Römer nicht; jedoch hielt er strenge bis in die Zeit der Aufklärung an der "vaterländischen Religion (mos mciiovum), zwar war er tolerant gegen fremde Kulte, jedoch nur soweit, als dadurch die Staatsreligion nicht berührt wurde. Cm sich den Götterschutz in allen Lagen zu erhalten, schuf das prie—

7. Grundriss der römischen Altertümer - S. 188

1882 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
188 § 96. Perioden der Entwickelung der römischen Religion sterliche Recht ein weitläufiges Ritual von heiligen Gebräuchen (ritus) und Formeln, die der Römer mit ängstlicher Gewissenhaftigkeit und Skrupulosität beobachten mufste, da die Gottheit genaueste Erfüllung verlangte. Religio und pietas. Den Inbegriff dessen, was wir unter Religiosität oder religiöser Gesinnung verstehen, bezeichnet der Römer mit pietas und religio. Religio (relligio, von relegerex, nicht von religare, = wiederholt und ängstlich betrachten, behandeln, nach Cicero soviel wie diligenter retractare) ist nach der inneren Seite Achtung, Scheu oder Ehrfurcht vor der Gottheit (vgl. unser „Gottesfurcht“), nach der äufseren aber Pünktlichkeit, Gewissenhaftigkeit in der Erfüllung der sakralen Vorschriften oder sorgfältige (diligens) Beobachtung der gottesdienstlichen Obliegenheiten. Dem entspricht die Bedeutung von pietas (von pius oder pio — opfern, durch Opfer sühnen); sie ist die pflichtmcifsige Erfüllung der vorgeschriebenen Sühnungen, d. i. besonders der Opfer gegen die Götter, dann pflichtmäfsiges Handeln überhaupt (synonym tustitia und sanctitas nach Cicero), und zwar a) gegen die Götter (= Frömmigkeit), b) gegen die Eltern (Elternliebe), c) gegen das Vaterland (Vaterlandsliebe). Dagegen bezeichnet superstitio (selten in gutem Sinne = Religiosität) das betroffene, ängstliche Stehenbleiben vor dem Göttlichen mit dem Nebenbegriffe des Verkehrten, Übertriebenen (Seneca: timor superfluus et delirus) = Aberglaube (oeiaioottp.ovi'a) und bildet so das Gegenteil von religio und pietas (Cic. Cluent. 68, 194). Von der Pünktlichkeit der Römer in Erfüllung der religiösen Pflichten sagt Sali. Cat. 12, 3: nostri maiores religiosissimi mortales. Gell. 2, 28: ve-teres Romani ... in constituendis religionibus (religiöse Gebräuche, Riten) atque in diis immortalibus animadvertendis castissimi cautissimique. § 96. Perioden der Entwickelung der römischen Religion. Der religiöse Glaube der Römer und demgemäfs ihr ganzes Kultwesen hat mehrere Perioden der Entwickelung durchlaufen. Wir nennen nur die zwei Hauptperioden: die Zeit des altlatinisch-sabinischen und die des fremdländischen Kultes. 1. Altitalische oder latinisch-sabinische Periode. Die älteste Gottesverehrung der Römer zeigt eine auffallende Reinheit, wie wir sie kaum bei einem anderen heidnischen Volke treffen, und nur weniges scheinen die Römer als Erbteil von den verwandten indo-germanischen (arischen) Völkern behalten zu haben. Je weiter rückwärts wir in der Geschichte der römischen Gottesverehrung gehen, desto mehr neigt die Gotteserkenntnis zum Monotheismus. Eine Mehrheit von Göttergestalten wie bei den Griechen finden wir nicht, ja überhaupt keine einzige konkrete Göttergestalt, vielmehr nur ein unbestimmbares göttliches Avesen (numen). Damit 1 Daher relegens (religens), opp. neglegens (gr. däiyeiv) so viel wie gottes-fürchtig, fromm. Gell. 4, 9: religentem esse oportet, at religiosumst (== super-stitiosum) nefas.

8. Grundriss der römischen Altertümer - S. 189

1882 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
§ 96. Perioden der Entwickelung der römischen Religion. 189 hängt zusammen, dafs die Römer fast 200 Jahre lang weder einen Tempel noch ein Götterbild (aycdua Ijxp.opcpov outs ypa-tov outs Tixacxov, Plut. Num. 8) gehabt haben, da sie sich scheuten, die Gottheit zu versinnlichen. Dagegen besafsen sie Symbole, durch welche sie an die Gottheit gemahnt wurden: ein Kieselstein (lapis silicenus) erinnerte an Juppiter, eine Lanze (quiris) an Mars. Ein düsterer Ernst lag über dem ganzen Gottesdienste und you den poetischen, phantasievollen Götterfiguren des Homer und Hesiod findet sich nichts. — Ähnlich waren die religiösen Anschauungen und der Kult bei allen Latinern und besonders den Sabinern und anderen altitalischen Völkern. Uralt war daneben der Ahnenkult oder die Verehrung von Stammes-heroen und „Väternu der Vorzeit (Romulus, Latinus u. a.). So war im allgemeinen die römische Religion noch zur Zeit des Numa, des Begründers des Ceremoniendienstes (Rituals), beschaffen. Aber schon um diese Zeit beginnt ein Verfall, nämlich die Natur Vergötterung, d. i. die Personificierung von Naturkräften und -Erscheinungen oder der Vorgänge in der elementaren Welt; Vorgänge in der Natur- und Geisteswelt werden zu Umdeutungen in Ideen, zu Allegorieen. Die ursprünglich reine Vorstellung von der Gottheit wurde frühzeitig verdunkelt und verzerrt und die Gottesverehrung zum Naturdienste herabgedrückt, indem die Naturkräfte, wie Licht, Feuer, Wasser und die Erscheinungen am Himmel (Sonne) und am Erdboden, je nach dem Eindrücke, den sie auf das menschliche Gemüt ausübten, vergöttlicht wurden und im Kultus mit den edleren Gottesvorstellungen Zusammenflüssen. Wichtig wurde in der Religionsgeschichte der Römer das Wirken Numas, welcher den gesamten Kultus ordnete, aus latinischen und vor allem sabinischen, sodann aus etruskischen Gebräuchen ein detailliertes Ritual aufstellte, neue Priestertümer (Flamines, Salier, Vestalinnen) einführte und den Gottesdienst der Kurien und Tribus regelte. Tac. ann. 3, 26: Numa religionibus et divino iure populum devinxit. Die gesamte gottesdienstliche Ordnung war in den Pontifikalbüchern aufgezeichnet Hierher gehören die incligitamenta (indigitare von Wurzel ag = aio, sagen), Verzeichnisse der öffentlich verehrten Gottheiten mit Angaben über das Wesen und die Art, wie die Gottheit zu verehren sei. Hauptgötter der ersten Periode: Janus, Saturnus, Mars, Juppiter, Quirinus und Jana, Juno, Ops und Vesta. Den Latinern war neben dem Veiovis noch die Feronia eigen. Von den Etruskern wurden der Tempelbau, die Haruspicin, Blitzsühne, die Kampfspiele bei Totenfeiern u. a. entlehnt. 2. Die Periode fremdländischer (griechischer) Kulte. Diese beginnt schon mit den Tarquiniern, von wo an der Kreis der römischen Götter sich erweitert, eine Erscheinung, die bis zu den punischen Kriegen fortdauert. Die Kulte von älteren Göttern (so der eines Summanus, eines Veiovis u. a.) verschwanden, indes neue, ausheimische Götter mit ihren Kulten einzogen. Von den Königen soll Romulus die consualia, das Fest des Saatengottes Consus, ebenso das Fest der Dea Dia (der Göttin des Erntesegens), welches

9. Grundriss der römischen Altertümer - S. 190

1882 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
190 § 96- Perioden der Entwickelung der römischen Religion. die Arvalbrüder begingen, eingeführt haben. Dagegen hat Numa aufs nachhaltigste den Gottesdienst umgestaltet. Ein Hauptereignis für die Veränderung des Kultes dieser Zeit war die Verschmelzung der beiden Gemeinden des Palatin und Quirinal, was die Vereinigung und Umgestaltung der beiderseitigen Gottesdienste zur Folge hatte. Auch auf Tiillns Hostilius und Ancus Martins werden Religionssatzungen zurückgeführt. Aber viel bedeutender wurde das Wirken der beiden Tarquinier einmal dadurch, dafs sie den Tempel auf dem Kapitol erbauten und den kapitolinischen Kultus der drei Gottheiten Juppiter, Juno und Minerva zum Mittelpunkte aller Gottesverehrung machten. Dadurch war ein fester Staats- und Nationalkultus geschaffen, das Kapitol wurde die curia deorum, entfernt vergleichbar dem Götterstaate des Olymp, aber auch der Polytheismus zur offiziellen Religion erhoben. — Weiter war es von Wichtigkeit, dafs Tarquinius Superbus die sibyllinischen Bücher für den Staat ankaufte und ein eigenes Priestertum (Ilviri sacris faciundis) einsetzte. (Die Bücher barg Tarquinius im Gewölbe des kapitolinischen Tempels.) Ein glänzender Gottesdienst mit Tempeln und Bildern, die Verehrung neuer Götter wurde eingeführt und die alte Einfachheit und Reinheit des Kultes durch die neue Staatsreligion verdrängt. Hierzu trugen die sibyllinischen Bücher, die über Cumä griechische und besonders apollinische Vorstellungen und Gebräuche in Rom einbürgerten, wesentlich bei; es beginnt die Hellenisierung der römischen Religion. Die Kulte des Apollo, Neptun und Pluto, der Demeter (Ceres), des Herakles und Hermes (Merkur), der Magna Dea (Kybele) und der Kastoren siedelten in Rom an. Seit den punischen Kriegen verlor sich der alte Glaube, und die Aufklärung der griechischen Philosophie (Euhemerismus) zersetzte vollends den religiösen Sinn, welcher die Römer Jahrhunderte hindurch belebt hatte, bis zuletzt in der Kaiserzeit die Geheimkulte des Orients, Ägyptens (Isis. Serapis), Syriens, Phrygiens und Persiens (Mithras-mysterien) die letzten Reste der altrömischen Religion überwucherten. Wie wenig auch die einzelne Göttergestalt der römischen Götterlehre für das Leben taugen und als Musterbild dienen mochte, das Gefühl empfand überall die W irkung göttlicher Macht, dem römischen Geiste schwebte die leuchtende Idee göttlicher Allmacht und Herrlichkeit vor und wirkte auf die Herzen; die ttdes, V-irtus, Honos etc., an sich nur ethische Begriffe, wurden dem Römer zu göttlichen Mächten, deren Idee er in seinem politischen und socialen Leben zu folgen hatte. Was Rom groß gemacht hat, war aufser der persönlichen Tüchtigkeit und dem hohen politisch-rechtlichen Charakter des Römers dieser unvertilgbare, alles beherrschende Glaube an die Gottheit und den göttlichen Beistand. Diese Überzeugung und mit ihr die öffentlichen Sitten begannen zu zerfallen teils durch äufsere Einflüsse, teils durch das allmähliche Hervortreten der innern Mangelhaftigkeit der mythischen Religion. Lange vor dem Untergang der Republik war die Seele aus dem Kultus gewichen; aber die Gewohnheit und der für das Religiöse angelegte Charakter des Römers war so mächtig, dafs der alte Kultus noch fortdauerte, als längst seine Wurzeln verdorrt waren. Die Anstrengungen einzelner Kaiser, namentlich des Augustus, die Religiosität zu beleben, waren fruchtlos ; man suchte, um dem religiösen Bedürfnisse zu genügen, in fremden Kulten eine Hülfe, und Rom wurde der Sammelplatz verschiedenartiger Götterkulte, die aber nicht befriedigten. Die Bessern suchten in der Philosophie Befriedigung, die große Masse verfiel einem krassen Aberglauben.

10. Grundriss der römischen Altertümer - S. 191

1882 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
§ 97. Einzelne religiöse Sagen. 191 Gegen Ende der Republik nahm dann unter dem Einflüsse der griechischen Philosophie die religiöse Anschauung der gebildeten Römer einen Rücklauf zum Monismus und Pantheismus, indem sich ein Teil dem Stoicismus, ein anderer dem Epikuräismus zuwandte. Auf eine andere Erscheinung müssen wir hier noch aufmerksam machen: auf die Art und Weise, Avie sich die Zahl der römischen Götter allmählich nicht blofs durch Aufnahme fremder Gottheiten, sondern auch innerhalb des eigenen einheimischen Kreises erweiterte. Jede einzelne Funktion eines Gottes belegte man nämlich mit einem speciellen Namen, und indem nun die Römer für jedes nur denkbare menschliche Verhältnis, für jedes Geschäft beim Landbau, bei der Baum- und Viehzucht, selbst für jeden einzelnen Teil des Hauses, den Schutz eines Gottes, der aber einen speciellen, für diese Funktion geschaffenen Namen trug, in Anspruch nahmen, entstand scheinbar eine unzählige Schar von Göttern, die sich in Wahrheit auf wenige Gottheiten reduzieren lassen. So heifst Juppiter als Schützer des gegebenen Wortes Ficles, als Hüter der Grenzen Terminus, als Förderer des Weinstockes Liber, als nächtlicher Blitzgott Summanus u. s. w. Daraus entstanden mit der Zeit ebensoviele besondere Gottheiten: ein Liber, Terminus, Fides, Summanus. Es läfst sich noch deutlich erkennen, wie ursprünglich jeder der drei Stämme (tribus) Roms einen besonderen Stammgott verehrte: die Römer Juppiter, die Sabiner Quirinus und der dritte Stamm Mars. Mit der politischen Unterordnung der zwei letzten Stämme unter die Römer verliert auch der Kult des Quirinus und Mars seine Bedeutung und vermischt sich mit dem des Juppiter, welcher von da ab Hauptgottheit wird. § 97. Einzelne religiöse Sagen. Wir unterscheiden Mythen und Sagen; erstere beziehen sich auf die Götter (Göttermythen), letztere auf die Helden (Heroensagen). Wohl jedes Volk weifs von solchen Ahnen aus der Yor-zeit zu erzählen und flicht Sagen, halb Geschichte, halb Grebilde der Phantasie, um dieselben. 1. Göttermythen haben die alten Römer, wie wir oben sagten, keine oder doch nur ganz geringe Ansätze dazu. Und diese geringen Ansätze wiederum sind fast nur Entlehnungen aus dem griechischen Sagenkreise. An selbständigen mythischen Erzählungen blieben die nüchternen Römer sehr arm. Hierher kann man etwa das wenige, was sie von Janus und Saturnus zu erzählen wufsten, rechnen. So soll Janus als König über Italien geherrscht und auf dem Janiculum gewohnt haben. Seine Regierung begründete das goldene Zeitalter, eine Zeit voll Unschuld und Seligkeit, da Janus mit Av eisheit und Umsicht herrschte. Zu ihm kam Saturnus über das Meer und lehrte Janus den Ackerbau und viele nützliche Erfindungen, wie den Schiffbau und das Münzprägen. Seine Grattin war Camasene (odter Juturna), der Sohn beider hiefs Tiberinus; eine Tochter, Canens, sei mit dem Könige Picus von Laurentum
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