stadt Wurzen selbst besetzen. Zum Schutz seiner Gerechtsame versam-
melte Herzog Moritz bald ein kleines Heer, und schon stand er den
Truppen seines Vetters schlagfertig gegenüber, als noch in der letzten
Stunde Philipp von Hessen, den auch ein Abmahnungsschreiben
Luthers unterstützte, den Frieden dahin vermittelte (10. April 1542),
daß die Schutzgerechtigkeit beider Fürsten über das Bisthum Meißen
und Alles, was dazu gehörte, abermals anerkannt und nur die Moda-
lität naher bestimmt ward. Weil diese unblutige Fehde aber gerade
zu Ostern geschlichtet ward, so nannte der Volkswitz dieselbe den
Fladenkrieg.
Hatte nun auch anscheinend zwar eine Aussöhnung zwischen den
beiden so nahe verwandten Fürsten stattgefunden, so sah der staatskluge
Moritz doch ein, daß sein starrsinniger Vetter für ihn kein Bundesgenosse
sei, er nahm daher auch keinen thätigen Antheil an dem von diesem
und Landgraf Philipp von Hessen gegen den wilden Herzog Heinrich
den jüngern von Braunschweig, der die Städte Goslar und Braun-
schweig wegen ihrer Theilnahme am schmalkaldischen Bunde auf das
Härteste drückte, unternommenen Feldzug. Derselbe ward in Zeit von
vier Wochen durch die Eroberung des herzoglichen Landes beendigt,
der Herzog verjagt, in seinen Besitzungen die Reformation eingeführt
und ein vom Reichskammergericht ausgegangener Befehl der Restitu-
tion des eroberten Landes an seinen Landeshcrrn durch einen Beschluß
des protestantischen Convents zu Schweinfurt (4. December 1542)
entschieden abgelehnt.
Ein neuer zu Nürnberg (im Januar 1543) abgehaltcner Reichs-
tag, auf dem übrigens Churfürst Johann Friedrich nicht erschien, führte
abermals zu keinem Resultate, wohl aber gestand der Kaiser im näch-
sten Jahre auf dem Reichstage zu Speier (1544) den protestantischen
Ständen zu, daß die regensburger Beschlüsse bis zur Erledigung der
religiösen Streitpunkte auf einer deutschen Kirchenversammlung in
Kraft bleiben sollten, und der Churfürst von Sachsen ließ sich dadurch
auch bestimmen, die Wahl Ferdinands zum römischen König nunmehr
auch ohne Vorbehalt anzuerkennen (11. Mai 1544), wofür ihm der
Kaiser auch durch Bestätigung seines Ehevertrags mit Sibylla von
Cleve die Nachfolge in den Besitzungen für sich und seine Nachkommen
sicherte.
Mittlerweile hatte aber Herzog Heinrich von Braunschweig den
' Versuch gemacht, mit bewaffneter Hand sein laut der auf dem Wormser-
Reichstage (Juli 154 5) gemachten Capitulation im Namen des Kai-
TM Hauptwörter (50): [T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst], T47: [Friedrich Wilhelm Kaiser König Iii Kurfürst Jahr Preußen Brandenburg Johann], T2: [Schweden Friedrich Heer Schlacht Sachsen König Gustav Kaiser Krieg Schlesien]]
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Extrahierte Personennamen: Moritz Philipp_von_Hessen Philipp Moritz Philipp_von_Hessen Philipp Heinrich Heinrich Johann_Friedrich Johann Friedrich Ferdinands Sibylla_von
Cleve Heinrich_von_Braunschweig Heinrich
78
lich für ihn einstellen wollten. Derselbe traute auch ihren Versicher-
ungen, begab sich nach Halle (19. Juni) und nachdem er die kaiserliche
Capitulationsurkunde unterzeichnet, that er in feierlicher Versammlung
Abbitte vor dem Kaiser. Nachdem er in seine Herberge zurückgekehrt
war, setzte er sich mit den beiden Churfürsten zur Tafel, allein als er
nach Beendigung derselben sich mit Bretspiel unterhalten wollte, ward
ihm und diesen von den kaiserlichen Rathen eröffnet, daß er in Haft
bleiben müsse. Zwar versuchten Moritz und Joachim sowohl hier wie
nachher in Naumburg den Kaiser zur Aenderung dieses Beschlusses zu
bewegen, allein vergebens, er drohete ihnen sogar, den Landgrafen
mit nach Spanien zu führen, wenn sie noch weitere Schritte thäten.
So hatte denn der Kaiser in kurzer Zeit den schmalkaldischen Bund
so gut wie vernichtet: die beiden Häupter desselben waren gefangen,
ihre Heere aufgelöst und auch die übrigen Mitglieder desselben mußten
sich nothgedrungen unterwerfen, nur das alte Magdeburg widerstand
noch, ward aber dafür mit der Acht belegt (27. Juli 1547).
Unterdessen hatte Moritz auf einem zu Leipzig (15. Juli 1 54 7)
versammelten Landtage den Ständen seiner alten und seiner neuerwor-
benen Besitzungen eine Rechtfertigung seines Verhaltens gegen seinen
Vetter vorgelegt und ihnen versprochen, die evangelische Religion in
Allem zu schützen, für Schulen und Universitäten durch Anstellung
tüchtiger Lehrer zu sorgen, überhaupt nach bestem Vermögen das Land
zu regieren. Jene kamen ihm auch bereitwillig entgegen, als er aber
vorschlug, aus ihnen einen beständigen Ausschuß zu errichten, mit dem
er sich bei dringenden Angelegenheiten sogleich berathen könne, ver-
weigerten sie es, weil sie dadurch die allgemeinen Landtage für gefähr-
det hielten.
Mittlerweile hatte der neue Reichstag zu Augsburg (1. Septem-
der 1547) seinen Anfang genommen, und es war diesem vom Kaiser,
der über die Verlegung des Trientiner Concils nach Bologna (11. März
154 7) erbittert war, eine von dem katholischen Bischof von Naumburg
Julius Pflugk und dem Brandenburger Theologen Johann Agricola
unter Mitwirkung anderer Gottesgelehrten beider Partheien entworfene
Glaubenönorm, die unter dem Namen des Augsburger Interims be-
kannt ist (Januar 1548), vorgelcgt worden, worin auf Grundlage
der schon 1541 verglichenen Artikel den Protestanten der Gebrauch
des Kelchs beim Abendmahl und die Priesterehe nebst einigen andern
weniger bedeutenden Rechten bis zur Entscheidung des Concils zuge-
standen ward.
TM Hauptwörter (50): [T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst], T27: [Kirche Luther Lehre Kloster Jahr Bischof Schrift Papst Reformation Wittenberg]]
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Extrahierte Personennamen: Moritz Joachim Moritz Julius_Pflugk Johann_Agricola Johann
97
-Kirchenvisitation angeordnet, welche das Land von dem sogenannten
ralvinistischen Gifte gänzlich reinigen sollte. Man entwarf dort die
sogenannten vier Visitationsartikel, worin die lutherische Lehre vom
Abendmahl, der Taufe, der Gnadenwahl und der Person Christi der
Concordienformel gemäß scharf festgestellt war, und jeder Geistliche,
welcher dieselben nicht unterzeichnen wollte, ward seiner Stelle entsetzt.
Man verfuhr also gerade so hart gegen die Andersdenkenden, wie dieß
kurz vorher von Crell's Parthei geschehen war, nur mit dem Unter-
schiede, daß diese bei ihren Neuerungen die öffentliche Meinung gegen
sich gehabt hatte, während jetzt der umgekehrte Fall stattfand, denn so
streng man gegen die Calvinisten verfuhr, die Menge war noch nicht
zufrieden, sowohl zu Dresden als vorzüglich zu Leipzig fanden bekla-
genswerthe Auftritte statt, in Folge deren der Administrator sich ge-
nöthigt sah, eine Verordnung ergehen zu lassen (28. August 1593),
worin alle die, welche sich Beschimpfungen oder Mißhandlungen der
Calvinisten zu Schulden kommen lassen würden, mit der strengsten
Strafe bedroht wurden.
Unterdeß ward jedoch auch dem in strenger Haft auf dem König-
stein gehaltenen Kanzler Crell der Proceß gemacht, allein mit solcher
Langsamkeit, daß derselbe erst am 30. Juni 1597 zu einem mündlichen
Verhöre über die gegen ihn vorgebrachten Anklagepunkte (Verbreitung
ealvinistischer Irrlehren in den sächsischen Landen, Verleitung des
Churfürsten zur Theilnahme an dem französischen Kriege und Abzieh-
ung desselben vom Hause Habsburg) gebracht werden konnte. Viel-
fache Mahnungen des Reichskammergerichts, welches von Crells
Gattin um Hilfe angerufen worden war, zur Beschleunigung des Pro-
zesses, bewirkten keine Beeiligung, sie verschlimmerten im Gegentheil
die Stimmung der Stände und des Administrators gegen Crell, und
an dem Tage vorher, wo Letzterer (23. September 1601) sein vor-
mundschaftliches Amt niederlegte, ward Crell'n sein Todesurtheil publi-
<irt, welches dann auch am 9. Oktober desselben Jahres an ihm auf
dem Jüdenhofe zu Dresden vollzogen ward.
Betrachten wir die übrige Regierungsthätigkeit Friedrich Wil-
helms während der Jahre seiner für Christian Ii. geführten Vormund-
schaft, so muß die Nachwelt in das Lob einstimmen, welches ihm sein
Mündel bei seiner Rückkehr nach Weimar schriftlich und mündlich er-
teilte, daß er nämlich sein Amt mit großer Gewissenhaftigkeit, Un-
parteilichkeit (gegen Crell so hart zu verfahren zwang ihn die allge-
meine Volksstimme) und Uneigennützigkeit verwaltet und jede Gele-
Grüße, Sachsen und seine Regenten. n
TM Hauptwörter (50): [T27: [Kirche Luther Lehre Kloster Jahr Bischof Schrift Papst Reformation Wittenberg], T12: [König Paris Jahr Napoleon General Frankreich Mann Tag Kaiser Minister], T10: [Volk König Mann Leben Zeit Land Mensch Krieg Feind Vaterland]]
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Extrahierte Personennamen: August Crells Friedrich_Wil- Friedrich Christian_Ii
Extrahierte Ortsnamen: Christi Dresden Dresden Weimar Sachsen
130
Endlich nöthigte der Friede zu Fontainebleau zwischen Englands
Frankreich und Spanien (3. Novbr. 1762) Friedrich den Großen,
der nunmehr ebensowenig auf Englands Unterstützung wie Oesterreich
aus die Frankreichs zahlen durfte, auf die ihm wiederholt von dem
cdeln Ehurprinzen Friedrich Christian von Sachsen, der das Elend
des Landes, welches er einst beherrschen sollte, nicht mehr mit ansehen
konnte, im Namen seines Vaters und der Kaiserin gemachten Friedens-
vorschläge einzugehen, und so kam denn endlich (15. Febr. 1763)
der Friede zu Hubertusburg zu Stande, dem für Oesterreich und
Preußen die Bedingungen des Breslauer, für Sachsen und Preußen
die des Dresdner Friedens zu Grunde lagen. Noch ward dabei be-
stimmt, daß die preußischen Truppen das Land binnen drei Wochen
räumen, die sächsischen kriegsgefangenen Soldaten und Artillerie ohne
Lösegeld, sowie die noch im Besitze der Preußen befindlichen Festungen
zurückgegeben und die rückständigen Contributionsgelder erlassen wer-
den sollten.
Am 30. April 1763 zog endlich Friedrich August 11. nach sieben-
jähriger Abwesenheit wieder in seiner Residenzstadt ein, die freilich
noch auf jeder Straße die furchtbarsten Spuren des preußischen Bom-
bardements trug. Er war nicht weniger wie sieben Jahre von sei-
nem Lande entfernt gewesen und selbst die geringen Erfolge, welcho
Brühls Intriguen am Hofe der Elisabeth von Rußland hatten, indem
» diese es geschehen ließ, daß die kurischen Stände ihre seit dem Sturze
ihres letzten Herzogs Biron (1740) erledigte Herzogskrone Friedrich
Augusts drittem Prinzen Carl Christian Joseph (gcb. den 13. Julr
1733) aufsetzten (1758), verschwanden in Nichts, denn Biron kam
wieder in den Besitz Kurlands (1763) und sein bisheriger Stellver-
treter Karl von Sachsen mußte sehr bald seinem nach Sachsen zurück-
gekehrten Vater folgen und sich mit einer feierlichen Protestation gegen
seine Absetzung und dem leeren Herzogstitel (ck 16. Juni 1796) be-
gnügen. Sachsens Einfluß war aber durch Brühls kriechende Schmei-
chelei gegen Rußland auch in Polen selbst so gänzlich vernichtet, daß
es der Katharina 11. durchaus keine Mühe kostete, nach Friedrich Au-
gusts 11. Tode dort ihren Liebling Stanislaus Poniatowski zum Kö-
nig (1764) erwählen zu lassen, da mit Ausnahme des Churfürsten
Friedrich Christian, der übrigens sehr bald starb, kein auswärtiger
Fürst es der Mühe Werth hielt, sich um dieses Schattenkönigreich zu
bewerben.
Schon von Warschau aus hatte Friedrich August eine Restan-
TM Hauptwörter (50): [T2: [Schweden Friedrich Heer Schlacht Sachsen König Gustav Kaiser Krieg Schlesien], T34: [Krieg Frankreich England Deutschland Preußen Frieden Rußland Napoleon Kaiser Jahr], T47: [Friedrich Wilhelm Kaiser König Iii Kurfürst Jahr Preußen Brandenburg Johann]]
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Extrahierte Personennamen: Friedrich Friedrich Friedrich_Christian_von_Sachsen Friedrich Friedrich Friedrich August Elisabeth_von_Rußland Biron Friedrich
Augusts Friedrich Augusts Carl_Christian_Joseph_( Karl_von_Sachsen Karl Katharina Friedrich Friedrich Stanislaus_Poniatowski Friedrich_Christian Friedrich Friedrich_August Friedrich August
105
einstweilen die Markgrafenthümer Ober- und Niederlausitz, unter-
pfändlich einzuräumen.
Ein vom Kaiser (30. April 1620) an Friedrich V. von der Pfalz
erlassenes Abmahnungsschreiben, worin ihm die Acht angekündigt
ward, wenn er bis zum 1. Juni 1620 Böhmen nicht herausgeben
werde, blieb erfolglos, trotzdem daß derselbe auf die Hilfe der Union,
die (3. Juli 1620) einen Waffenstillstand mit der Liga abschloß, nicht
mehr rechnen konnte. So konnte Marimilian von Baiern seine ganze
Kraft gegen ihn allein entfalten, er eroberte daher sehr bald (August
1620) Oberösterreich, und nachdem der Kaiser abermals in einem
Handbrieftein (6. Juni 1620) dem Churfürsten von Sachsen be-
theuert, es solle gegen die Religionsfreiheit der Lutheraner und aller
Hussiten nichts unternommen werden, rückte auch dieser mit einem
Heere in die Oberlausitz (26. August 1620) ein und besetzte diese und
Schlesien noch in demselben Jahre, worauf sich die schlesischen Stände
durch den sogenannten Dresdner Accord (18. oder 28. Februar 1621)
dem Kaiser unterwarfen, nachdem ihnen Johann Georg versprochen,
sie im Falle einer Beeinträchtigung ihres Glaubens schützen zu wollen.
Nicht lange vorher hatte der glänzende Sieg des Baiernherzogs
Marimilian und seines Heerführers Tilly am weißen Berge bei Prag
(8. November 1620) der kurzen Regierung des unglücklichen Friedrichs
ein schnelles Ende gemacht, derselbe mußte fliehen und irrte von nun
an als ein Geächteter unstät von einem Orte zum andern herum,
ohne je wieder in den Besitz seiner Erblande kommen zu können, und
sein tapferer, aber wilder Bundesgenosse Ernst von Mannsfeld, der
sich noch bis ins Jahr 1621 in Böhmen gehalten hatte, mußte end-
lich auch hier weichen und zog sich in die Oberpfalz.
Jetzt begann aber Kaiser Ferdinand Ii. in Prag sein furchtbares
Strafgericht über seine rebellischen Unterthanen, am 11. (21.) Juni
1621 wurden 28 bis dahin in Gefangenschaft gehaltene angebliche
Rädelsführer des Aufstandes grausam hingerichtet, am 3. (13.)Decbr.
desselben Jahres erschien das kaiserliche Edict, welches alle Prediger
und Schullehrer, welche calvinistische Jrrthümer gelehrt oder an den
Unruhen Theil genommen hätten, aus dem Lande vertrieb, und auf
die Vorstellungen des sächsischen Hofs, doch hierbei die lutherischen
Geistlichen auszunehmen, ward keine Rücksicht genommen.
Ebenso wenig hörte der Kaiser auf dem Reichstage zu Regens-
burg (December 1622) auf die Einreden des chursächsischen und chur-
brandenburgischen Gesandten — beide Fürsten waren nicht persönlich
TM Hauptwörter (50): [T2: [Schweden Friedrich Heer Schlacht Sachsen König Gustav Kaiser Krieg Schlesien], T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst]]
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TM Hauptwörter (200): [T55: [Friedrich Kaiser Kurfürst Herzog Sachsen Johann Karl Land Bayern Wilhelm], T40: [Protestant Kaiser Kirche Katholik Reichstag Jahr Lehre Reformation Augsburger Land], T110: [Tag Jahr Stunde Nacht Monat Uhr Zeit Winter Sommer Juni], T198: [Friedrich Schlacht Heer Schlesien Sachsen Armee Sieg General Mann Feind], T65: [König Herr Soldat Offizier Vater Prinz Friedrich Majestät General Brief]]
Extrahierte Personennamen: Friedrich_V. Friedrich_V. August August Johann_Georg Johann Tilly Friedrichs Ernst_von_Mannsfeld Ernst Ferdinand_Ii Ferdinand
144
nommenen oberlehnsherrlichen Rechte auf die Schönburgischen Receß-
herrschasten.
Joseph 11. gab indes) seinen Plan, Baiern zu erhalten, noch nicht
auf, er bot also dem Churfürsten Karl Theodor an, ihm für Abtretung
desselben die Niederlande als ein Königreich Burgund zu überlassen,
allein obgleich Letzterer dazu geneigt war, weigerten sich doch die Thron-
erben desselben, der nach dem Tode seines einzigen Sohnes Karl (f
21. August 1784) kinderlose Herzog von Zweibrücken, Karl Ii. (geb.
den 29. Oktober 1746, f 1. April 1795) und dessen Bruder Maxi-
milian Joseph (geb. den 27. Mai 1756, f als König von Baiern
am 13. Oetober 1825) entschieden, darauf einzugehen, und da auch
der zwischen Friedrich 11., Sachsen und Hannover (23. Juli 1785)
geschlossene Fürstenbund zur Aufrechterhaltung der Integrität und Ver-
fassung des deutschen Reiches dem Kaiser dabei im Wege war, so ließ
er seinen Plan wieder fallen, obgleich dieses Bündniß mit dem Tode
seines Stifters, des Königs von Preußen (4 den 17. August 1786),
wieder zerfiel.
Nach Kaiser Joseph's Ii. Tode (20. Februar 1790) hatte Chur-
sürst Friedrich August 111. Gelegenheit, das Reichsvicariat zu führen,
undnachder kurzen Regierung Kaiser Leopold's 11.(30. September 1790
— 1. März 1792) verwaltete er dieses Amt nochmals bis zur Wahl
Kaisers Franz Ii. (geb. den 12. Februar 1768, f 2* März 1835)
zum deutschen Kaiser (5. Juli 1792).
Unterdeß waren Leopold Ii. und Friedrich Wilhelm Ii. von Preußen
am 25—27. August des Jahres 1791 zu Pillnitz zusammengekom-
men, um sich über ein gegen Frankreich, dessen Nationalversammlung
durch ihre Dekrete vom 4. August und 2. November 1789 die trac-
tatenmäßig verbürgten Rechte vieler deutschen Reichsstände und
ihrer Vasallen und Unterthanen in ehemaligen Reichsprovinzen verletzt
hatte, zu schließendes Bündniß zu berathen, welches von ihnen auch
am 7. Februar 1792 unterschrieben ward. Sachsen war ebenfalls
zur Unterzeichnung desselben eingeladen worden, allein Friedrich August
ging hierbei ebenso vorsichtig zu Werke, wie bei der Zurückweisung der
ihm laut eines Artikels der von Stanislaus August Poniatowski
(geb. den 17. Januar 1732, 4 12. Februar 1798), dem letzten pol-
nischen Wahlkönig, gegebenen polnischen Constitution (vom 3. Mai
1791) verliehenen Anwartschaft auf die polnische Krone.
Während dieser Zeit war jedoch, trotzdem daß das Land eines
ungestörten Friedens genoß, die Fürsorge des Churfürsten für dasselbe
TM Hauptwörter (50): [T47: [Friedrich Wilhelm Kaiser König Iii Kurfürst Jahr Preußen Brandenburg Johann], T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst], T31: [König Ludwig Karl Sohn Maria Frankreich Kaiser Tod England Philipp]]
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Extrahierte Personennamen: Joseph Karl_Theodor Karl Karl_( Karl August Karl_Ii Karl Joseph_( Friedrich Friedrich August Friedrich Friedrich August März Franz_Ii Franz Leopold_Ii Leopold Friedrich_Wilhelm Friedrich Wilhelm August August Friedrich_August Friedrich August Stanislaus_August_Poniatowski August
69
(4. Juni) die Churwürde und das Erzmarschallamt. Die Stadt Witten-
berg ergab sich demnächst in Folge jener Capitulation dem Kaiser. Dieser
zog als Sieger in derselben ein, besuchte auch die ehrwürdige Schloß-
kirche daselbst, wies aber den ihm am Grabe Luthers gemachten Vor-
schlag, die Gebeine desselben als eines Ketzers ausgraben und verbren-
nen zu lassen, mit den Worten: ich sühre keinen Krieg mit den Todten,
zurück. Der abgesetzte Churfürst endlich, der die treue Stadt noch
einmal hatte sehen dürfen, mußte bald von den dort befindlichen Sei-
nigen Abschied nehmen und dem Kaiser in die Gefangenschaft in ferne
Länder folgen (3. Juni 1 547).
So kam die Churwürde an die jüngere Linie des Hauses Wettin
und die Söhne des unglücklichen Johann Friedrich, der seitdem der
Aeltere genannt wird, Johann Friedrich der Mittlere (geb. 1529),
Johann Wilhelm (geb. 1530) und Johann Friedrich der Jüngere
(geb. 1 538) waren samt ihren Nachkommen auf jenes kleine Stück
Land angewiesen, welches sie laut der Wittenberger Capitulation für
den Verlust ihres Erbtheils entschädigen sollte. Ihr vielgeprüfter
Vater kehrte nach Abschluß des Passauer Vertrags, von dem später die
Rede sein wird, am 1. September 1 5 52 in seine Lande zurück, nach-
dem allerdings in den letzten Jahren seine Gefangenschaft bei dem
Kaiser, dem er überall folgte, keine eben harte gewesen war. Allerdings
flößte der plötzliche Tod Churfürst Moritzens Johann Friedrich, der
sich noch geborner Churfürst nannte, auch die Churschwerter im Wap-
pen beibehielt, einige Hoffnung auf Wiedererlangung seiner Länder ein,
um so mehr als auch die sächsischen Stände auf dem zu Leipzig (im
x Aug. 1 5 53) gehaltenen Landtage seine Wiedereinsetzung verlangten, allein
der Kaiser unterstützte seine Ansprüche nicht, und daher sah sich Johann
Friedrich veranlaßt, mit dem neuen Churfürsten August den besonders
durch dessen Schwiegervater, den König von Dänemark, vermittelten
Naumburger Vertrag (24. Februar 1554) einzugehen, in welchem
ihm von Erstercm der Titel geborener Chursürst bis an seinen Tod
und eine bedeutende Entschädigung an Geld (100,000 Gulden) und
Besitzungen (die Aemter Sachsenburg, Eisenberg, Altenburg, Lucka
u. a. m.) gewährt wurde, er aber dafür sich mit seinen Söhnen ver-
bindlich machte, Churfürst August und seine Nachkommen in allen
ihren neuerlangtcn Titeln und Würden anzuerkennen und zu achten.
Kurz nach Unterzeichnung dieses Vertrags (3. März 1554) ging
der hartgeprüfte Dulder, dem schon den 16. October 1553 sein treuer
Diener, der berühmte Maler Lucas Cranach, welcher seine Gefangen-
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Extrahierte Personennamen: Johann_Friedrich Johann Friedrich Johann_Friedrich Johann Friedrich Johann_Wilhelm Johann Wilhelm Johann_Friedrich Johann Friedrich Churfürst_Moritzens_Johann_Friedrich Johann Friedrich Johann
Friedrich Johann Friedrich August August Lucas_Cranach
54
hängern hitzig geführt, und Luther, unterstützt von den sächsischen
Theologen, flößte dem Churfürsten Johann Mißtrauen gegen die
schweizer und hessische reformirte Parthei ein. Das Neligionsgespräch
zu Marburg (2. Octbr. 1529), welches beide Theile versöhnen sollte,
schlug zum entgegengesetzten Erfolge aus, und dadurch entstand nun
jene unselige Spaltung in der protestantischen Kirche, die bis auf
die neueste Zeit gewahrt hat und einer der besten Bundesgenossen
der alten Kirche im Kampfe gegen dieselbe blieb. Von Seiten
Luthers wurden gewisse (17) Artikel aufgesetzt, welche auf Verlangen
Churfürst Johann's und Markgraf Georg's von Brandenburg jeder,
der sich mit ihnen verbinden wolle, als giltig und bindend anneh-
men sollte, und da natürlich die Gegenparthei dieses nicht un-
bedingt wollte, so kam weder auf dem Convente zu Schwabach
(15. Octbr. 1529), noch auf dem zu Schmalkalden (29. November
1529), noch endlich auf dem zu Nürnberg (6. Januar 1530) eine
Einigung zu Stande.
Allerdings ist es möglich, daß eine solche nicht mehr so noth-
wendig schien, nachdem Karl V., der mittlerweile (24. Febr. 1530)
zu Bologna vom Papste zum römischen Kaiser gekrönt worden war,
gedrängt von dem Wunsche gegen die Türken, die im Jahre 1529
bis nach Wien vorgedrungen waren, von den deutschen Fürsten
Beistand zu erlangen und zugleich die Wahl seines Bruders zum
römischen König durchzusetzen, in dem Ausschreiben zu dem den
8. April 1530 zu Augsburg abzuhaltenden Reichstage sehr mild
und versöhnend aufgetreten war, indem es darin unter Anderem
hieß, cs solle eines Jeden Opinión, Gutdünken und Meinung in
Liebe und Gütigkeit gehört und erwogen und Alles, so zu beiden
Theilen nicht recht ausgelegt oder abgehandelt, abgethan werden.
Churfürst Johann begab sich nun mit seinem Sohne Johann
Friedrich in Begleitung von Luther, den er jedoch, um den Kaiser
nicht zu reizen, zu Coburg zurückließ, mit Melanchthon und andern
Theologen nach Augsburg (2. Mai 1530), und nachdem auch der
Kaiser angelangt war (15. Juni) ward der Reichstag den 20. Juni
1530 eröffnet und bereits fünf Tage darauf das von Melanchthon
auf Grund der von Luther früher verfaßten (17) Torgauer Artikel
ausgearbeitete berühmte (Augsburger) Glaubensbekenntniß in deut-
scher Sprache öffentlich verlesen. Es waren darin in 21 Artikeln
die Lehre, wie sie im Evangelium enthalten war, und in 7 andern
die Mißbräuche der alten Kirche, welche die Protestanten bisher
TM Hauptwörter (50): [T27: [Kirche Luther Lehre Kloster Jahr Bischof Schrift Papst Reformation Wittenberg], T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst], T47: [Friedrich Wilhelm Kaiser König Iii Kurfürst Jahr Preußen Brandenburg Johann]]
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Extrahierte Personennamen: Luther Johann_Mißtrauen Johann Georg's_von_Brandenburg Karl_V. Karl_V. Churfürst_Johann Johann Johann
Friedrich Johann Friedrich Luther Melanchthon Melanchthon
Extrahierte Ortsnamen: Marburg Johann's Schwabach Schmalkalden Bologna Wien Coburg Augsburg
86
denn auch bis zur Auflösung des deutschen Reiches mit der sächsischen
Churwürde vereinigt blieb.
Jndeß hatte am 5. Februar des Jahres 1555 ein neuer Reichstag
zu Augsburg begonnen und auf diesem ward durch die Bemühungen
des Königs Ferdinand, an welchen sich die erbverwandten Häuser
Brandenburg, Sachsen und Hessen in dem Abschiede des Naumburger
Vertrags (März 1555) gewendet hatten, der berühmte Religionsfriede
(21. September) geschlossen, bei dem freilich die Reformirten ausge-
schlossen waren und auch sonst noch mancher Keim des Zwiespalts un-
geregelt blieb.
Bereits am 25. Oktober 1555 übergab Kaiser Karl V. seinem
Sohn Philipp die Niederlande, legte dann Len 26. Februar 1556 .
die Regierung seiner übrigen Erbländer nieder und trat am 7. Sep-
tember 1556 seinem Bruder Ferdinand auch die Verwaltung der
deutschen Kaiserwürde ab. Ein von Letzterem zu Worms veranstaltetes
neues Religionsgespräch (September bis December 1557) führte zu
keinem Resultate, und August, der auf dem Churfürstentage zu Frankfurt
(20. Februar 1558) nicht blos für Ferdinands Erwählung zum deut-
schen Kaiser, sondern auch für die Ernennung seines Sohnes Marimi-
lian, der dem Protestantismus sehr geneigt war, zum römischen König
thätig gewirkt hatte, war sowohl hier als auch auf dem Reichstage des
nächsten Jahres (1559) einer der eifrigsten Vertreter des Protestantismus.
Eben so kräftig trat er auch auf demselben Reichstage für das
alte Privilegium des sächsischen Hauses, hinsichtlich der Appellations-
freiheit (d. h. Berufung an die Reichsgerichte) auf, welches denn für die
Gesammtheit derselben den 2. Mai 1559 abermals bestätigt ward, und
wiederum war er es, dem Maximilian seine endliche Erwählung zum
römischen König (20. November 1562) zu danken hatte, allein dessen
Vater vergalt es ihm auch, indem er dem sächsischen Hause die Anwart-
schaft auf alle zum Fürstenthum Anhalt gehörigen Lehne gab.
Jetzt gelang es ihm auch, durch einen Vergleich mit den Dom-
kapiteln zu Merseburg (1561) und Naumburg (1564) und später auch
mit Meißen (1581) seinem Hause die bleibende Administration dieser
Stifter zuzuwenden, und damit zugleich die Einführung der Reformation
in seinen Landen zu beendigen.
Da trat ein Ereigniß ein, welches das albertinischc Haus Sach-
sen abermals in eine feindselige Stellung gegen die ernestinische
Linie brachte, nachdem es kaum erst dem Naumburger Vertrag gelungen
war, beide wieder einander näher zu bringen.
TM Hauptwörter (50): [T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst], T47: [Friedrich Wilhelm Kaiser König Iii Kurfürst Jahr Preußen Brandenburg Johann]]
TM Hauptwörter (100): [T86: [Kaiser Protestant Katholik Fürst Kurfürst Land Kirche Karl Reichstag Krieg], T37: [Friedrich Brandenburg Heinrich Herzog Sachsen Land Albrecht Kaiser Mark Johann], T17: [Gott Herr Mensch Wort Leben Herz Welt Hand Vater Himmel], T32: [Tag Jahr Monat Mai Juli März Juni April Ende Oktober], T7: [König Kaiser Rudolf Friedrich Sohn Böhmen Haus Karl Ludwig Albrecht]]
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Extrahierte Personennamen: Jndeß Ferdinand Karl_V. Karl_V. Philipp Philipp Ferdinand August Ferdinands Maximilian Maximilian
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dem Gewerbewesen, überall zeigt sich derselbe Eifer, dieselbe Umsicht und
dieselben glücklichen Erfolge, und so ward es möglich, daß er bei seinem
Tode sein Land nach Außen und Innen in eine solche Stellung ge-
bracht hatte, wie es auch den besten seiner Nachfolger bis auf die
neuere Zeit herab nicht wieder vergönnt war.
Was August als Familienvater gewesen ist, davon giebt noch
heute das wahrhaft rührende Andenken, welches ihm und seiner viel-
jährigen treuen Lebensgefährtin, Anna von Dänemark, beim säch-
sischen Volke bis diese Stunde bewährt wird, ein glänzendes Zeugniß.
Leider wurde das häusliche Glück des fürstlichen Paares jedoch da-
durch häufig schmerzlich gestört, daß von den l5 Kindern, welche
ihnen Gott geschenkt hatte, sie nur 4 überlebten. Die edle Chur-
sürstin, die auch da, wo sie an den Staatsgeschäften Theil nahm,
stets einen großen Scharfblick und Rechtssinn an den Tag legte und
bis an ihr Ende die treueste und bereitwilligste Helferin und Wohl-
thäterin aller Armen und Leidenden war, starb am 1. Octbr. 1585 an
der damals zu Dresden herrschenven Pest, und der Churfürst, der sich
nur durch eine baldige Wiedervermählung der Pein des ungewohn-
ten Alleinstehens zu entziehen hoffte, folgte ihr schon 6 Wochen nach
seiner zweiten Vermählung mit Agnes Hedwig von Anhalt (3. Januar
1586) am 11. Febr. 1586 und ward an ihrer Seite in der Fürsten-
gruft zu Freiberg beigesetzt. Es folgte ihm der einzig von seinen
9 Söhnen noch am Leben gebliebene
Churfürst (Confitan I.
(1586 — 91).
Geboren am 29. Octbr. 1560 zu Dresden, war dieser Fürst unter
den Augen seiner Mutter ziemlich streng erzogen worden und hatte
dann, wie schon bemerkt, nachdem er sich am 25. April 1582 mit der
Tochter des Churfürsten Johann Georg von Brandenburg, Sophia,
vermählt, als Mitregent seinem Vater in den beiden letzten Jahren sei-
nes Lebens zur Seite gestanden. Leider scheint er eine sehr schwächliche
Gesundheit gehabt zu haben, und daher erklärte es sich auch, daß er
schon am 25. Septbr. 1591 im 31. Lebensjahre wieder starb. Daß bei
seinem Tode die Hand eines Giftmischers mitgewirkt, gehört ebenso in
das Gebiet der Sage, wie die Annahme, als ob Meuchelmord Schuld
an dem Tode des Churfürsten Moritz bei Sievershausen gewesen sei.
Die kurze zwar durch auswärtige Kriege nicht gestörte Regierung
Christians ward gleichwohl durch religiöse Wirren im Innern nam-
TM Hauptwörter (50): [T10: [Volk König Mann Leben Zeit Land Mensch Krieg Feind Vaterland], T47: [Friedrich Wilhelm Kaiser König Iii Kurfürst Jahr Preußen Brandenburg Johann], T33: [Kind Vater Mutter Frau Mann Jahr Sohn Gott Haus Eltern]]
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Extrahierte Personennamen: August Anna_von_Dänemark Octbr Agnes_Hedwig Johann_Georg_von_Brandenburg Johann Sophia Moritz Christians