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1. Bilder aus der sächsischen Geschichte - S. 75

1889 - Leipzig : Veit
Wahlspruch Johann Georgs Ii. (+ 1680). 75 Weise zu schmälern, ein Unfug, welchen Wir ferner nachzusehen nicht bedacht sind, so befehlen Wir ernstlich, daß alles und jedes, so durch Postillione oder Botenfuhren nach Leipzig überkommt, oder von da abgeht, richtig ins Posthaus geliefert, auch, foferu Waren darunter sind, dieselben im Geleits- und Accis-Amte angegeben, und überall die Gebühr und Schuldigkeit davon entrichtet werde, sofern aber dieses Unser Verbot übertreten würde, sollen sowohl die Post-, Fuhr-, Kauf- und andre Leute, so zu dergleichen Unterschleif geholfen haben, als auch die Postillione mit Confiscation (d. i. Wegnahme) der Waren und sonst nach Befinden un-nachlässig bestraft werden. 5) Und wie Wir Unserm Postmeister zu Leipzig und lieben Getreuen, Christoph Mühlbach, die Aufsicht dieses Uns zustehenden hohen Regals und Postwesens, welcher Orte und Ende Wir dessen befugt sind, gnädigst aufgetragen haben, also wollen Wir auch, daß jeden Orts Gerichte in Unsern Ländern ihm und den Seinigen keine Hindernisse oder Aufenthalt zuziehen oder verursachen, sondern vielmehr noch anmelden und auf Bedarf alle mögliche und nötige höfliche Handbietung gebührend leisten; hätte aber wider genannten Unsern Postmeister oder seine Bediente in den das Poftwesen betreffenden Sachen jemand etwas zu suchen oder zu klagen, solches soll Unsern verordneten Geheimm-Räten unter-thäuigst vorgebracht, und sodann nach Befinden darauf gebührender Bescheid erteilt werden. Wonach also hinsüro männiglich gehorsam zu achten ist. Urkundlich haben Wir dieses Mandat eigenhändig unterschrieben und es mit Unserm Kursecret (d. i. Kursiegel) besiegeln lassen; so geschehen und gegeben in Unsrer Residenz und Hauptfestung Dresden, am 30. April im Jahre 1661. Johann Georg, Kurfürst." 46. Wahlspruch Johann Georgs Ii. (f 1680). Ztach einem Aktenstücke des Haupt-Staatsarchivs zu Dresden war der Wahlspruch des Kurfürsten Johann Georgs It., den er mit eigner Hand aufzeichnete: „Fürchte Gott und halte sein Gebot. Ehre und bleibe treu deinem Kaiser. Thu Recht, scheu niemand, und fürcht dich nicht auch vor dem Teufel." 47. Johann Georg Iii. vor Wien (1683). 'Xxrch die Schlacht am Kalenberge wurde Wien i. I. 1683 entsetzt. Die meisten Schilderungen dieses Kampfes schenken der entscheiden-

2. Bilder aus der sächsischen Geschichte - S. 73

1889 - Leipzig : Veit
Geschäftsordnung am Hofe Johann Georgs I. (f 1656). 73 44. Geschäftsordnung ant Hofe Johann Georgs I. (f 1656). Ein mit „Hof- und Haushaltungssachen" tunt 1537 bis 1695 bezeichnetes Aktenstück des Haupt-Staatsarchivs zu Dresden giebt Aus-kunft von der Einteilung und Verteilung der Geschäfte am Hofe unter dem Kurfürsten Johauu Georg I.: „Wie mit göttlicher Verleihung ins künftige die Tage in der Woche bei der Kurfürstlichen Hofstatt allhier zu Dresden ordentlich zu den Ex-peditionett (d. s. Besorgungen, Erledigungen) eingeteilt werden sollen, wobei hochwichtige Geschäfte, ingleichen hohe und andere Feste, Anwesenheit fremder Herrschaften oder dero Gesandten, sowohl adelige Hochzeiten, Kindtaufen, Begräbnisse, nicht weniger Reisen, unbequemes Wetter und dergleichen, da diese Ordnung nicht kann observiert (d. i. beobachtet) werden, ausgesetzt bleiben. Sonntag fängt der Gottesdienst Halbweg 8 Uhr an und endigt nach 10 Uhr, um 11 Uhr wird zur Tafel geblaseu und alsbald angerichtet (11 Uhr war also damals die Zeit der Mittagsmahlzeit), jedoch da etwas Wichtiges, so nicht Anstand leiden wollte, vorfiele, wird es zuvor expediert. Montags werden vormittags, Sommerszeit von 8 Uhr an, Winter von 9 Uhr an, die Kammerfachen, sowohl bei der Geheimen-, als Rent-kammer, expediert. Dienstags wird vormittags ordentlicher geheimer Rat in der geheimen Ratsstube auf der Kanzlei um 9 Uhr gehalten und der Tag zur Expedierung der geheimen Sekretarien und der abgehenden Posten zugebracht. Mittwochs hebt der Gottesdienst von Ostern bis Michaelis um 63/4, von da bis wieder’ Ostern nm 7 Uhr an. Donnerstag gleich dem Dienstag. Freitags. Mit dem Gottesdienste, wie Mittwochs nach gehaltener Predigt oder von 9 llhr an, werden die Bergsachen in der Bergkanzlei, auch was mit der Post abzufertigen ist, expediert. Sonnabend bleibt zu feiner Kurfürstlich Gnaden andern eignen beliebigen Verrichtungen ausgestellt, insonderheit um die Jagd und Bau-sachen zu erpedierett." 45. Die erste landesherrliche Verordnung über das Postwesen im Kurfürstentume Sachsen (1661). ^3i§ zum Jahre 1661 hatten die Postmeister in Leipzig und Dresden in Verwaltttngsangelegenheiten freie Hand gehabt. Das wurde

3. Bilder aus der sächsischen Geschichte - S. 74

1889 - Leipzig : Veit
74 Die erste landesherrliche Verord. über das Postwesen im Kurfürstentums Sachsen. anders, als am 30. April 1661 Kurfürst Johann Georg Ii. die erste landesherrliche Verordnung über das Postwesen erließ: „Von Gottes Gnaden, Wir, Johann Georg der Andere, Herzog zu Sachsen u. s. w., thun hiermit kund: Nachdem Wir reiflich erwogen haben, wie das Postwesen durch Unser Kurfürstentum und Unsre Länder, sowohl der römischen Kaiserlichen Majestät und dem Heiligen Reiche, als auch Uns, in Unsern Ländern und insonderheit den Commercien (d. i. der Handel), aus vielfältigem Wege dienlich, nütze und ersprießlich ist, und da nun die Notwendigkeit erfordert, für dasselbe dermaßen zu sorgen, daß es nicht allein dem alten Herkommen nach in gutem Wesen erhalten, sondern auch verbessert werde, und dadurch allerseits Ordinarien (d. s. die gewöhnlichen Posten) und Posten in richtigern und geschwinden: Gang gebracht, auch die Mißbräuche, so zeither eingerissen sind, gänzlich abgestellt werden mögen, daß Wir Nachfolgendes zu der Unsren, auch der Kaufmannschaft und allgemeiner Wissenschaft zu publicieren (d. i. veröffentlichen) verursacht worden sind: 1) Soll allhier in Dresden die Abfertigung der beiden wöchentlichen Ordinarien sowohl nach Leipzig, als Prag, beide jedesmal zugleich, und zwar in den bekannten Tagen um 5 oder spätestens 6 Uhr gegen Abend richtig geschehen und von niemand außer Unsrer ausdrücklichen Verordnung darüber aufgehalten werden; dafern es aber nicht in Acht genommen würde, sondern ferner dergleichen Verzögerung, wie bisher zum Ostern geschehen ist, verursacht würde, andre Ordinarien nicht zur rechten Zeit erreicht würden, und also hin und wider gehende in Unordnung geraten würden, soll Unser Postmeister allhier davon Red und Antwort zu geben schuldig sein; zu Leipzig aber verbleibt es mit Abfertigung der Posten, wie es zeither eingerichtet gewesen ist. 2) Große Convolute (d. s. Bündel) und Packete, insonderheit aber auch beschwerliche Geldpackete, sollen den Posten nicht aufgebürdet werden, weil dergleichen die Ordinarien hemmt, die Post-Pferde übermäßig beschwert und mancherlei Ungemach verursacht, auch ohne daß dergleichen Beginnen den alten Reichs-Post-Ordnungen entgegen ist, und weil es daher auf den Kaiserlichen und Reichs-Posten auch also gehalten wird. 3) Weil auch etliche sich angemaßt haben, vielerlei Briefe zu sammeln, einzuschlagen und nach andern Orten zu versenden, wodurch den Posten ihr gehöriges Postgeld entzogen wird, also wollen Wir, daß dergleichen von denen, so es nicht gebührt, weiter nicht geschehe, widrigenfalls sollen, da dergleichen nach Eröffnung der Packete gefunden wird, die Übertreter deshalb bestraft werden. 4) Nachdem auch etliche ausländische Boten und Ordinarien sonderlich bei Unsrer Stadt Leipzig sich haben unterstehen wollen, allerhand Pakete, Briefe und kostbare Waren heimlich mit zu übernehmen und dadurch nicht allein die Postgelder, sondern auch Uns, Unsre Geleitsund Accis-Jntraden (d. s. Eingänge, Einnahmen) unverantwortlicher

4. Erzählungen aus der Weltgeschichte - S. 68

1884 - Hannover : Helwing
68 Das Mittelalter. errichtete er auf seinen Gtern Musterwirtschaften, in denen die strengste Ordnung herrschen mute. Er selber war ein tchtiger Landwirt und gab die genauesten Anweisungen der die Pflege der Haustiere und Bienen, der die Wein- und Bierbereitung, der die Aufbewahrung der Wintervorrte, der Feld- und Gartenbau. Die Gutsverwalter muten ein genaues Verzeichnis der alle auf dem Gute vorhandenen Gegenstnde einreichen; Karl prfte die Rechnungen, in die auch die kleinsten verkauften Gegenstnde, z. B. jedes verkaufte Ei, eingetragen werden mute. Alle greren Verbesserungen ordnete er selbst an. d. Karls Lebensweise und sein Tod. Karl war von groem, starkem Krperbau. Seine Kraft war so gewaltig, da er einst einen Mauren mit einem Hiebe spaltete und Hufeisen zerbrechen konnte. Er ritt und jagte gern und oft; im Schwimmen bertraf ihn keiner. In Speise und Trank war er sehr mig. Am liebsten a er Braten, den seine Jger am Spiee braten und auftragen muten. Whrend der Mahlzeit lie er sich gern aus der heiligen Schrift oder der die Thaten alter Helden vorlesen. Seinen Nachtschlaf unterbrach er hufig vier-oder fnfmal durch Aufstehen. Stets hatte der Kaiser sein Schwert an der Seite. Fr gewhnlich unterschied sich seine Kleidung von der eines seiner Unterthanen nicht; auslndische Kleidung hate er. Karls Wohlthtigkeit erstreckte sich nicht blo auf seine Unterthanen, sondern weit bers Meer pflegte er Geld zu schicken, nach Syrien und Jerusalem, nach Alexandria und Karthago, wenn er hrte, da Christen dort in Drftigkeit lebten. Der Ruhm seines Namens war weit verbreitet; selbst der Kalif von Bagdad am Tigris sandte ihm Geschenke. Vor allem edlen Wissen hatte Karl groe Achtung; aber er selber hatte einen mangelhaften Unterricht genossen. Er lernte die Rechenkunst noch im hheren Mannesalter; die Schreibkunst aber vermochte er sich nicht mehr anzueignen. Er gab sich groe Mhe, fhrte sein Tfelchen immer bei sich und legte es bei Nacht unter sein Kopfkissen, um das Schreiben zu den, wenn er nicht schlafen konnte; doch die des Schwertes ge-wohnte Hand vermochte den leichten Federkiel nicht zu regieren. Die letzten Lebensjahre wurden dem alten Kaiser durch Krankheit und den Verlust seiner beiden ltesten Shne getrbt. Als er sein Ende nahen fhlte, machte er sein Testament. In demselben waren die Armen reichlich bedacht; den Geistlichen seines Reiches vermachte er ein Drittel seines Vermgens an Geld, Hausrat und Kostbarkeiten. Dann berief er seinen Sohn Ludwig und die Groen seines Reiches nach Aachen und stellte seinen Sohn als Nachfolger in der Kaiserwrde vor. Hierauf begab er sich in die Marienkirche, wohin ihm die ganze Versammlung folgte; dort knieete er vor dem Hauptaltare zu inbrnstigem Gebete
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