Geologische Fragmente in Beziehung auf die deutschen Gebirge. 2/ >
Statt gefunden; wie hierauf die Erde, gleichsam in ihrer Kindheit, niede-
re Thiere, dann höhere Pflanzen und Thiere hervorgebracht habe; wie
diese, durch verschiedene Katastrofen vertilgt, in den theils losgespülten, theils
anfgelößten und wieder niedergeschlagenen Trümmern derselben ihr Grad g> -
funden; wie durch vulkanische Eruptionen in verschiedenen Epochen ein-
zelne Gebirge aufgerichtet, lind dadlirch vielleicht Ueberschwemmungen
veranlaßt wurde»; wie vor der letzten dieser Katastrofen unser Landstrich,
vielleicht noch durch ursprünglich inwohnende Hitze erwärmt, höhere Pflan-
zen lind rieseniuäßige Thiere warmer und heißer Kliinate hervorgebracht
habe; wie endlich zuletzt der Mensch, die Krone der Schöpfung, der nun-
mehr zum Jünglingsalter heraugereiften Erde zuin Bewohner gegeben,
aber in einer abermaligen Ueberschwemmung mit jenen zum Theil von
der Erde vertilgt wurde; wie endlich die Erde, gleichsam abgekühlt, ans
den Wassern aufgetaucht, ihre jetzige Gestalt und Bevölkerung erkal-
ten, wo der Mensch die Oberhand gewonnen, und sich über ihre
ganze Flache verbreitet hat. — Fortwährend find Vulkane und Erdbeben,
Lawinen und Regengüsse, Ströme lind Bächlein, der belebende Stral der
Sonne und der erstarrende Frost geschäftig, die Grate der Gebirge ab-
zurunden, Tb äs er und Meere zu erfüllen, oder neue Berge und Inseln zu
bilden; lind selbst der unscheinbare Polip int Grunde der See schasst
ununterbrochen fort an jenem großen Werke. Wird die Erde nun allmäh-
lig ihreiri Greifenalter entgegengehen, oder wird vielleicht dereinst eine
neue Katastrofe hereinbrechen, um den Erdball abermals umzugestalten
und zu verjüngend
I» Ii
sei-.
it
M
j| ,1(111
n
fxttlfrlv!
s)
Ii - llf
iwid nivi.'ivfji.
0
TM Hauptwörter (50): [T7: [Erde Luft Sonne Wasser Himmel Berg Tag Licht Wolke Nacht], T49: [Land Klima Europa Meer Lage Asien Winter Insel Afrika Zone], T37: [Gott Mensch Herr Herz Leben Wort Welt Himmel Tag Hand]]
TM Hauptwörter (100): [T21: [Schnee Winter Wasser Sommer Berg Regen Luft Boden Land Erde], T92: [Mensch Leben Natur Arbeit Zeit Ding Geist Welt Art Seele], T3: [Lage Karte Land Europa Geographie Klima Größe Verhältnis Grenze Gliederung]]
TM Hauptwörter (200): [T175: [Mensch Leben Natur Körper Seele Tier Thiere Arbeit Erde Pflanze], T95: [Gestein Schicht Wasser Boden Erde Granit Gebirge Masse Sand Teil], T6: [Berg Fuß Höhe Gipfel Gebirge Schnee Meer Fels Ebene See], T24: [Luft Wasser Wärme Körper Erde Wind Regen Höhe Temperatur Schnee], T111: [Kind Mutter Vater Eltern Frau Jahr Knabe Schule Haus Mann]]
26
Einleitung.
einer landständischen Verfassung und der Aufrechthaltung der über den
dreizehnten Artikel der Dundesakte hier festgesetzten Bestimmungen, ist die
Bundesversammlung nicht berechtigt, in landständische Angelegenheiten,
oder in Streitigkeiten zwischen den Landesherren und ihren Ständen ein-
zuwirken, so lange solche nicht den im sechs und zwanzigsten Artikel be-
zeichneten Karakter annehmen, in welchem Falle die Bestimmungen dieses,
so wie des sieben und zwanzigsten Artikels, auch hierbei ihre Anwendung
finden. — Der sechs und vierzigste Artikel der wiener Kongreßakte vom
Jahre achtzehnhundert und fünfzehn, in Betreff der Verfassung der freien
Stadt Frankfurt, erhält jedoch hierdurch keine Abänderung.
Art. 62. Die vorstehenden Bestimmungen in Bezug auf den drei-
zehnten Artikel der Bundesakte sind auf die freien Städte in soweit an-
wendbar, als die besondern Verfassungen und Verhältnisse derselben es
zulassen.
Art. 63. Es liegt der Bundesversammlung ob, auf die genaue und
vollständige Erfüllung derjenigen Bestimmungen zu achten, welche der
vierzehnte Artikel der Bundesakte, in Betreff der mittelbar gewordenen
ehemaligen Reichsstände und des ehemaligen unmittelbaren Reicksadels
enthält. Diejenigen Bundesglieder, deren Ländern die Besitzungen der-
selben einverleibt worden, bleiben gegen den Bund zur unverrückten Auf-
rechthaltung der durch jene Bestimnumgen begründeten staatsrechtlichen
Verhältnisse verpflichtet. Und wenn gleich die, über die Anwendung der
in Gemäßheit des vierzehnten Artikels der Bundesakte erlassenen Verord-
nungen oder abgeschlossenen Verträge entstehenden, Streitigkeiten in ein-
zelnen Fällen an die kompetenten Behörden des Bundesstaats, in welchem
die Besitzungen der unmittelbar gewordenen Fürsten, Grafen und Herren
gelegen sind, zur Entscheidung gebracht werden müssen; so bleibt denselben
doch, im Falle der verweigerten gesetzlichen und verfassungsmäßigen Rechts-
hilfe, oder einer einseitigen zu ihrem Nachtheile erfolgten legislativen Er-
klärung der durch die Bundesakte ihnen zugesicherten Rechte, der Rekurs
an die Bundesversammlung vorbehalten; und diese ist in einem solchen
Falle verpssichtet, wenn sie die Beschwerde gegründet findet, eine genügende
, Abhilfe zu bewirken.
Art. 64. Wenn die Vorschläge zu gemeinnützigen Anordnungen, de-
ren Zweck nur durch die zusammenwirkende Theilnahme aller Bundes-
staaten vollständig erreicht werden kann, von einzelnen Bundesgliedern an
die Bundesversammlung gebracht werden, und diese sich von der Zweck-
mäßigkeit und Ausführbarkeit solcher Vorschläge im Allgemeinen über-
zeugt; so liegt ihr ob, die Mittel zur Vollführung derselben in sorgfältige
Erwägung zu ziehen; und ihr anhaltendes Bestreben dahin zu richten, die
zu dem Ende erforderliche freiwillige Vereinbarung unter den sämintlichen
Bundesgliedern zu bewirken.
TM Hauptwörter (50): [T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst], T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler]]
TM Hauptwörter (100): [T60: [Preußen Reich Staat Bund Kaiser deutsch Reichstag König Deutschland Regierung], T92: [Mensch Leben Natur Arbeit Zeit Ding Geist Welt Art Seele], T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T16: [Ende Körper Strom Bild Hebel Hand Auge Wasser Gegenstand Seite]]
TM Hauptwörter (200): [T7: [Staat Gesetz Verfassung Recht Reichstag Reich König Regierung Volk Verwaltung], T67: [Preußen Bund Staat König Regierung Deutschland Verfassung Frankfurt Reichstag Bundestag], T52: [Arbeiter Arbeit Zeit Betrieb Jahr Fabrik Maschine Staat Preis Kapital], T62: [Gericht Recht Gesetz Richter Jahr Volksversammlung Senat Plebejer Beamter König]]