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1. Grundriß der Weltgeschichte für Gymnasien und Realschulen - S. 10

1877 - Altenburg : Pierer
10 Alte Geschichte. Erster Abschnitt. im Reiche des Lichts als Weltschpfer und Geber alles Guten; mit ihm ist Angramainios (der Bsessinnende) oder Ahriman, der Gott der Finsterni und des Bsen, in ununterbrochenem Kampf. Ihnen untergeordnet sind gute und bse Geister, die gleichfalls mit einander kmpfen bis zu der Zeit, wo Ormuzd den Ahriman besiegen wird. Der Mensch soll durch Reinheit der Gesinnung und des Handelns (namentlich auch durch Vernichtung schdlicher Thiere, durch das Pflanzen von Bumen, durch Befruchtung von Wiesen u. s. w.) das Reich des Ahuramadasda erweitern und das Feuer, als Symbol der vollendeten Reinigkeit, verehren. Die Religion der Perser war der Lichtdienst des Zarathustra; Priester waren die medischen Magier. Der König war Herr der das Leben und Eigenthum seiner Unterthanen; sein Wille war unumschrnkt, denn in ihm wurde der Stellvertreter des Ormuzd auf Erden verehrt. Sein Hof war ein Abbild des himmlischen Reiches des Ormuzd und der ihn umgebenden Licht-geister; er selbst war von Wrdentrgern und der Leibwache der zehntausend Unsterblichen umgeben, und nur mit Geschenken und mit Beobachtung bestimm-ter Eeremonien durfte man ihm nahen. Da er auf diese Weise dem Volke ganz entrckt war, so hatten Weiber und Hofleute auf ihn den grten Einflu. Schon unter Eyrus hatten die Perser medische Cultur und Ueppigkeit an-genommen. Der glnzende Hofstaat wurde durch die Tribute der Provinzen, die theils in Naturalien, theils in Geldabgaben bestanden, unterhalten. Babylon, Ecbatana und Susa waren die Residenzstdte, Persepolis der Be-grbniort der Könige. Darius theilte das Reich in 20 Satrapieen. Die Satrapen, die Anfangs nur Eivilgouverneure waren, bekamen spter auch die Militrgewalt und immer grere Selbstndigkeit; sie hatten die Tribute einzuschicken und fr die Verpflegung der Truppen, deren Unterhall die Provinz lieferte, sowie fr den Anbau des Landes und fr die ffentliche Sicherheit zu forgen. Das Heer war zu Zehnen, Hunderten und Tausenden eingetheilt, und jeder Unterthan zum Kriegsdienst verpflichtet. Bei wichtigeren Kriegen fand ein allgemeines Aufgebot statt. Xerxes I. (485465) setzte den Krieg gegen die Griechen eben so unglcklich wie sein Vater fort (480 Schlacht bei Salamis, 479 bei Plat, bei Mycale, 465 am Eurhmedon), und wurde nach einer tyrannischen Regierung ermordet. Artaxerxes I. Longimanus (465424) kmpfte gegen die Griechen (von denen er 449 bei Cypern geschlagen wurde) und auf-rhrerische Satrapen. Unter D arius Ii. Nothus (424405) nahmen die Grausamkeiten am Hofe und die Emprungen der Satrapen zu; das Volk versank immer mehr in Weichlichkeit und Luxus. Gegen Artaxerxes Ii. Mnemon (405362) emprte sich sein Bruder C y rus; dieser fiel jedoch 401 in der Schlacht bei Cunaxa. (Rckzug der 10,000 Griechen unter Xenophon.) Der grausame Artaxerxeslll. Ochus (362333) unterwarf von neuem Phnicien und Aegypten. Der letzte König, Darius Iii. Codomannus (336331), be-mhte sich vergebens, das zerfallende Reich zu ordnen. Alexander

2. Grundriß der Weltgeschichte für Gymnasien und Realschulen - S. 106

1877 - Altenburg : Pierer
Ioc Mittlere Geschichte. Zweiter Abschnitt. Schwaben, Krnthen und Franken. In gleicher Abficht erkannte er die Erblichkeit auch der kleineren Lehen in Deutschland an, während er auf seinem zweiten Rmerzuge den kleinen Vasallen in Italien die Erblichkeit ihrer Lehnsgter sogar durch ein frmliches Lehnsgesetz sicherte, das zugleich Schffengerichte mit Berufung an den Kaiser oder feine Pfalzgrafen einfhrte, wodurch der Willkr der groen Vasallen den kleinen gegenber ein Ende gemacht wurde. Konrad starb in Utrecht und wurde im Speierer Dom begraben, dessen Bau er begonnen. Heinrich Iii. (10391056), Konrads Sohn, und diesem an Kraft und Khnheit gleich, hielt in Italien, wo er viermal den r-mischen Stuhl mit deutschen Bischfen besetzte, wie in Deutschland, wo er die unruhigen Herzge zu beschrnken suchte, das kaiserliche Ansehen aufrecht. Seine eigene Hausmacht umfate die Herzogtmer Franken, Schwaben, Baiern und Krnthen, unter ihm war die grte Blthe der deutschen Knigsmacht. Deutschland hatte seine grte Ausdeh-nuug, denn auer Bhmen und Polen mute auch Ungarn die Ober-Hoheit des deutschen Kaisers anerkennen, so da das Deutsche Reich damals, wenn auch nur auf kurze Zeit, von der Rhone und Saone bis zur Aluta und den stlichen Karpathen sich erstreckte. Auch die innere Ordnung im Reich hielt er mit starker Hand aufrecht, und gebot in Deutschland einen allgemeinen Landfrieden, entsprechend dem gleichzeitig in Frankreich von der Kirche eingefhrten Gottesfrieden oder treuga dei (wonach vom Mittwoch Abend bis Montag Morgen alle Fehden ruhen muten). Er starb 39 Jahre alt zu Bodfeld im Harze am Fieber, während Papst Victor Ii. gerade anwesend war und ward in Speier beigesetzt. Heinrich Iv. (10561106), beim Tode seines Vaters 6 Jahre alt, wurde erst durch seine Mutter Agnes, dann durch den strengen Erzbischof Anno (Anno statt Hanno: Sybel, Hist. peitscht. 1874. p. 105.) von Kln, der ihn geraubt hatte, und endlich durch Adal-bert von Bremen, der ihm Verachtung der Fürsten und Ha gegen die freien Sachfen einflte, erzogen. Nachdem er (1066) auf Verlangen der Fürsten Adalbert verlassen hatte, begann er seme ge-waltthtige Regierung 1070 mit der Vertreibung Ottos von Nord-heim aus seinem Herzogthum Baiern (mit welchem Wels, der Sohn des Markgrafen von Este, belehnt wurde) und mit der Gefangensetzung des schsischen Herzogs Magnus, des letzten Billungen. Gereizt durch Heinrichs Uebermuth und Sittenlosigkeit emprten sich die Sachsen (1073) unter Otto von Nordheim, zerstrten die Harzburg und zwangen den Kaiser zu einem demthigenden Frieden. Da aber durch die schsischen Bauern auch die Kirche geplndert und zerstrt wurde, erlie Heinrich ein allgemeines Aufgebot gegen sie, besiegte sie (1075) an der Unstrnt, nahm ihre Fürsten gefangen und lie die zer-strten Burgen wieder aufbauen. Jetzt wandten sich die Sachsen mit ihren Klagen an den Papst Gregor Vii.

3. Grundriß der Weltgeschichte für Gymnasien und Realschulen - S. 108

1877 - Altenburg : Pierer
108 Mittlre Geschichte. Zweiter Abschnitt. Guiscard nach Salerno gerettet, wo er, zwar in der Verbannung, doch ungebeugt, 1085 starb. Heinrich Iv. starb, nachdem sich noch seine beiden Shne, Konrad und Heinrich (nachmals Kaiser Heinrich V.), gegen ihn emprt hatten, 1106 zu Lttich, wurde aber erst 1111 nach Aushebung des Banns zu Speier beerdigt. Heinrich V. (1106-1125), ein strenger und entschiedener Mann, zwang (1111) den Papst, ihn zu krnen. Der Investitur-streit wurde 1122 durch das mit Kalixtus Ii. abgeschlossene Wormser Concordat beigelegt: die Wahl der Bischse und Aebte sollte durch die Capitel, ohne Einmischung, aber in Gegenwart des Kaisers ge-schehen; der Papst behielt die Belehnung mit Ring und Stab; der Kaiser ertheilte die Regalien mit dem Scepter. Den Streit, den Kaiser und Papst um die Mathildischen Gter fhrten (auf welche Heinrich V. als Lehnsherr und als Verwandter der Mark-grfin Mathilde beim Tode derselben 1115 Ansprche machte, während sie der Kirche durch ein Testament vermacht worden waren), wurde erst nach fast hundert Jahren zu Gunsten des Papstes entschieden. Entwickelung der deutschen Verfassung und des Lehnssystems unter den schsischen und frnkischen Kaisern. Deutschland war im Jahre 1077 (bei der Wahl des Gegenknigs Rudolf von Schwaben) frmlich fr ein Wahlreich erklrt worden. Der Ka'iser, zugleich Schirmvogt der christlichen Kirche, hatte den Vorrang vor allen Knigen und Fürsten, indem jede andere weltliche Macht als von ihm ausgehend und ihm unter-geordnet angesehen wurde. Diese Idee eines allgemeinen Reichs der Christen-heit aber hielt die deutschen Kaiser ab, sich ein besonderes Reich in ihrem Vaterlande zu grnden. Vielmehr nahm hier die Macht der Herzge be-deutend zu, nachdem die ersten frnkischen Kaiser vergebens versucht hatten, die herzogliche Wrde mit der Krone zu vereinigen. Wie zuerst Bischfe und Aebte die Immunitt und dann Hoheitsrechte der ganze Gaue an sich gebracht hatten, so erlangten auch die Herzge die Verwaltung der Graf-schaften, die in ihrem Gebiete lagen. Nchst ihnen hatten die Markgrafen, welche die Grenzen gegen die Slaven schtzen sollten, ausgedehnte Rechte. Da auerdem vielen anderen Herren die Befreiung vom Grafenbann als Gnadengeschenk ertheilt wurde, und die rmeren Freien sich in die Schutz-Herrlichkeit der Mchtigeren begaben, so wurde in den meisten Gegenden die Bestellung eines Grafen berflssig, während in anderen der Grafen-bann der die wenigen noch vorhandenen Freien einem frher davon Aus-genommenen bertragen wurde. Diejenigen Grafen, welche noch eine alte Gaugrafschastverwalteten, hieenlandgrafen. Unter den Pfalzgrafen, welche Verwalter und Richter der Reichsgter waren, und an welche von den Aussprchen der Grafen, Vgte und anderer mit dem Grafenbann Belehnten appellirt wurde, hat sich am lngsten der Pfalzgraf von Franken, als dem Haupt- und Stammlande (spter Pfalzgraf bei Rhein genannt) erhalten. So hatte unter den frnkischen Kaisern die alte Gauverfassung in Teutschland ihr Ende erreicht. Nur ein sehr geringer Theil des Bodens war

4. Grundriß der Weltgeschichte für Gymnasien und Realschulen - S. 86

1877 - Altenburg : Pierer
I 86 Mittlere Geschichte. Erster Abschnitt. geschlossen wurde, und die vornehmeren Rmer wurden sogar in das Gefolg? des Knigs aufgenommen. Die rmische Stdteverfassung und das rmische Recht bestand fr die Unterworfenen fort; auch die Verwaltung der Provinzen wurde so viel als mglich beibehalten, nur vereinfacht von den Knigen den Grafen bergeben. Diese fhrten im Frieden den Vorsitz in den Gerichten; im Kriege befehligten sie die Gaugemeinde, und waren einem, gleichfalls vom Könige gewhlten Herzoge untergeordnet. Die freien Germanen blieben anfangs in demselben Verhltnis, in welchem sie vor der Einwanderung gestanden hatten; denn sie waren auf ihren Gtern unumschrnkte Gebieter, sie zahlten keine Steuern und leisteten nur dann Kriegsdienste, wenn der Krieg durch die Volksversammlung beschlossen war. Dagegen wurde das Verhltni der Heerknige in den er-oberten Lndern ein ganz anderes. Diese traten nmlich den Rmern gegen-ber an die Stelle der Imperatoren; sie boten das unterworfene Volk nach Willkr zum Kriege auf, erhoben von demselben Steuern, bildeten sich einen dem rmischen hnlichen Hosstaat und nahmen bald auch die ueren Zeichen der Herrscherwrde an. Sie hatten ferner schon bei der Einwanderung einen groen Theil des eroberten Landes erhalten; darauf nahmen sie auch dte kaiserlichen Domnen in Besitz und eigneten sich endlich noch manches zu, was Gemeindegut war. Die Hauptsttze der Könige war ihr Gefolge, dessen Zahl und Bedeu-tung in den neuen Reichen schnell zunahm. Da nmlich Volkskriege sich nicht so oft ereigneten, als die Kampflust der Germanen sie herbeiwnschte, indem es fr den König vorteilhafter war, die Kriege durch das Aufgebot semer Vasallen zu führen, so begaben sich Viele in das Gefolge des Knigs, um ihm in seinen Fehden beizustehen. Sie erhielten sr die geleisteten Kriegs-dienstelndereien, welche (im Gegensatz zu den Alloden) Lehen, beneficia oder feuda, genannt wurden. Anfangs konnten die Könige die Lehen zurcknehmen; spter wurden sie auf Lebenszeit gegeben, endlich wurdeu sie erblich. Die sie empfingen, hieen Getreue, Vasallen (Leudes); sie waren bald im alleinigen Besitz der hheren Hof- und Staatsmter, namentlich der Grafen-stellen, und wurden dadurch neben der Geistlichkeit der bedeutendste und mach-tiaste Stand im Staate. Durch die den Vasallen gewhrten Vortheile lieen sich immer mehr Besitzer von Alloden bewegen, ihre Gter vom König zu Lehen zu nehmen, und der Stand der vollkommen freien Männer trat immer mehr zurck und verschwand endlich fast ganz. Dadurch nahm die Macht der Könige so zu, da sie die Gewalt, welche ihnen der die Rmer zustand, all-mhlich auch auf die Germanen ausdehnen konnten. Namentlich maten sie sich das Recht an. auch diejenigen, welche nicht Vasallen waren, zum Kriege aufzubieten; die Volksversammlungen traten immer mehr in den Hinter-arund, und die ffentlichen Angelegenheiten wurden zuletzt nur noch von den Vasallen und den (von den Knigen ernannten) Bischfen berathen. -Me die Kniae so vergaben auch die Kirche und weltliche Groe unter hnlichen Bedingungen Gter und Rechte an Vasallen. Dies ist der Ursprung der Feu-dal- oder Lehnsverfassung, welche spter auf alle germanischen und selbst auf einen Theil der slavischen Lnder bertragen worden ist.

5. Grundriß der Weltgeschichte für Gymnasien und Realschulen - S. 125

1877 - Altenburg : Pierer
Provenglische Poesie. 125 Weise wie in Italien (j. . 72) eine selbstndige Regierung. Ihr schnelles Aufblhen war eine Folge des neuen Handels- und Gewerbslebens, welches durch die Kreuzzge hervorgerufen wurde. Zuerst erhoben sich die Halte-nischen Seestdte, besonders Venedig, Genua und Pisa, welche durch die Verbindung mit Griechenland und Arabien und durch letzteres mit Indien die Hauptniederlagen der kostbarsten Produkte wurden; in gleichem Mae aber blhte dann der Handel und der Wohlstand der deutschen Städte auf, welche die von den Italienern aus dem Orient geholten Waaren der das ganze mittlere und nrdliche Europa verbreiteten. Der blhende Zu-stand des ueren und inneren Handels rief in allen diesen Stdten das bisher unbekannte Gewerbe des Geldhandels hervor, welches die Reichthmer noch vermehrte, den Verkehr erleichterte und endlich selbst Fürsten und Könige in ihren Geldbedrfnissen von den reichen Kaufmannsfamilien (z. B. den Fugger in Augsburg) abhngig machte. Gleichzeitig mit dem Handel erwachte der Gewerbflei; Mailand war durch seine Waffenfabriken, Venedig durch Juwelier- und Glasarbeiten, Genua und'bologna durch kostbare Seiden-waaren, die deutschen Städte durch Tuch- und Leinwandwebereien berhmt. Die zunehmenden Reichthmer gaben den Stdten die Mittel, sich eine immer grere Unabhngigkeit zu verschaffen, indem sie ihren Herren allmhlich alle Hoheitsrechte abkauften; auch wurden sie von den Knigen und Landesherren mit mancherlei Privilegien, z. B. dem Stapelrecht und der Zoll- und Bede-freiheit, ausgestattet. Besonders erwarben die deutschen Städte, gleich den italienischen, ein Regal nach dem andern, zuerst das Mnz- und Zollrecht, dann die niedere Gerichtsbarkeit, endlich auch den Blutbann. Alle diese Rechte wurden von dem aus einem oder zwei Brgermeistern und 12 oder 24 Schffen bestehenden stdtischen Rath ausgebt, welcher die Mnzmeister, die Zllner und den Schultheien oder Voigt ernannte. So entstanden in Deutschland gegen 130 Reichsstdte, welche sich von der Herrlichkeit ihrer geistlichen und weltlichen Herren freigemacht hatten, unmittelbar unter den Reichsgerichten standen und durch Abgeordnete an den Verhandlungen des Reichstags theilnahmen. Auer ihnen gab es aber auch viele Landstdte, in denen die Landesherren fast alle Gewalt verloren hatten, und welche sich von den Reichsstdten nur dadurch unterschieden, da sie vor dem Gericht ihres Landesherren belangt werden konnten und ihre Abgeordneten auf die Landtage desselben schickten. In dem Mae, wie die Unabhngigkeit der Städte nach auen zunahm, strebte im Innern der Handwerkerstand nach Gleichstellung mit den adeligen Brgern (P a t r i c i e r n) durch Zulassung zu den Rathsstellen. Seit dem Ansang der Kreuzzge hatten sich die Hand-werker berall aus dem Hrigkeitsverhltni, in welchem sie frher zum Theil gestanden hatten, befreit, und darauf durch die Verbindung zu Znften, Innungen und Gilden und durch das ihnen verliehene Waffenrecht eine groe Bedeutung gewonnen. Die langen Kmpfe zwischen den beiden Stnden endeten in den meisten Fllen damit, da die Patricier (die nun dem Landadel gegenber ihre Ritterlichkeit einbten) seit dem Anfange des 14. Jahrhunderts die Gewalt mit den Znften theilen muten; in einigen Stdten (z. B. Kln) wurde der Adel sogar gnzlich verjagt, und nur in

6. Grundriß der Weltgeschichte für Gymnasien und Realschulen - S. 129

1877 - Altenburg : Pierer
Vierter Abschnitt. Vom Ende der Kreuzzge bis zur Entdeckung Amerikas. 1291 1492. 80. Deutschland unter Rudolf von Habsburg. 12731291. Durch die Wahl des Grafen Rudolf von Habsburg, Land-grafen im Elsa, zum deutschen Kaiser endete das Interregnum (! 74). Unter den Hohenstaufen und während des Interregnums waren fast alle noch brigen kaiserlichen Rechte zersplittert worden und in die Hnde der Vasallen gekommen. Um sich nmlich gegen die Uebermacht der groen Herzge zu schtzen, hatten die Hohenstaufen die kleineren Lehnstrger gegen dieselben auf alle Weise begnstigt und die groen Herzogthmer aufzulsen oder zu schwchen gesucht. Auerdem hatten sie ihre eigenen Familiengter zerstckeln mssen, um sich gegen die von den Ppsten ausgestellten Gegenknige Anhnger zu verschaffen. So zerfiel Deutschland in mehr als tausend (ohne die Reichsritterschaft etwa 350) reichsunmittelbare Territorien, deren Besitzer fast smmtlich die ganze Landeshoheit (den Heerbann und die Gerichtsbarkeit, so wie die Nutzung der Zlle, der Mnze und der Bergwerke) ausbten. Zur Entschdigung fr den mit seiner Dienstmannschaft allein zu leistenden Kriegs-dienst erhob der Landesherr von allen Landsassen eine Grundsteuer (Bede); zur Berathung der gemeinsame Angelegenheiten versammelte er den Ritterstand und die Abgeordneten der Städte zu Landtagen. Nur in einzelnen Theilen Teutschlands hatten sich kleinere, dem Kaiser unmittelbar unterworfene Di-stricte erhalten, welche durch kaiserliche Vgte verwaltet wurden. Als auch diese Reichsvogteien zum grten Theil verpfndet oder verkauft wurden, beschrnkten sich die kaiserlichen Rechte auf die Oberlehnsherrschaft, die Ge-richtsbarkeit der die Reichsfrsten, die Anfhrung des Reichsheeres und die Berufung der Reichstage, welche der allgemeine Reichsangelegenheiten be-riethen. Da auf diese Weise die Kaisermacht nur noch dann einige Bedeutung hatte, wenn sie mit groem Landbesitz verbunden war, so ging seit dem Interregnum das Streben aller Kaiser auf Erwerbung einer ansehnlichen Haus-macht. Zur Erleichterung des Geschfts des Richters wurden um diese Zeit die allmhlich in Gebrauch gekommenen Rechtsgrundstze und Verfahrungsweisen aufgezeichnet, und so entstanden mehrere Rechtsbcher, wie der (durch Eike Dielitz. Grundr. q

7. Grundriß der Weltgeschichte für Gymnasien und Realschulen - S. 134

1877 - Altenburg : Pierer
134 Mittlere Geschichte. Vierter Abschnitt. Ludwig (seit 1324 Markgrafen von Brandenburg) mit Margarethe Maultasch Tyrol entzog. Karl Iv. (1347-1378), Enkel Heinrichs Vii., Sohn Johanns, Knigs von Bhmen, wurde erst nach dem Tode des Gegenkaisers Gnther von Schwarzburg (1349) allgemein anerkannt, als es ihm gelungen war, die bairische Partei mit sich auszushnen. Sein Haupt-bestreben war, den Frieden im Reich aufrecht zu erhalten und seine Hausmacht zu vergrern. Er gab (1373) Brandenburg seinen Shnen Wenzel und Sigismund, vereinigte Schlesien und die Lausitz mit Bhmen, grndete 1348 in Prag die erste deutsche Universitt und erhob alle seine Erblnder zu groem Wohlstand. Karl unter-nahm einen ersten Zug nach Italien ohne Heer 13541355. Nachdem er dem Papste die geforderten Eidschwre geleistet, wurde er zum König von Italien und Kaiser gekrnt. Doch machte er seine kaiserlichen Rechte an Italien nirgend geltend, vergab fr Geld wichtige Vorrechte und Privilegien und kehrte unter Verspottungen und Verwnschungen nach Deutschland zurck. Einen zweiten Zug der die Alpen unternahm er auf Antrieb des Papstes mit einem bedeutenden Heere 1356 gegen die Visconti in Mailand. Diese erhielten aber fr eine erhebliche Geldsumme Nachsicht. Bei seinem Tode vererbte er Bhmen, Schlesien und die Kaiserkrone an seinen ltesten Sohn Wenzel (dessen Wahl zum rmischen Könige er von den Kurfrsten durch Bestechung erreicht hatte), Brandenburg an den zweiten Sohn Sigismund, und die Lausitz an den dritten, Johann. Schon unter Ludwig von Baiern hatten sich die Kurfrsten 1338 zur Behauptung ihres Wahlrechts im Kurvereiu zu Rense vereinigt und erklrt, da die kaiserliche Gewalt unmittelbar von Gott komme und nicht von der Krnug durch den Papst abhngig sei. In der goldenen Bulle machte Karl Iv. 1356 das seit dem Interregnum bestehende Herkommen gesetzlich nach welchem die Wahl des Kaisers durch sieben Wahlsrsten geschah. Die sieben Kurfrsten waren: die Erzbischse von Mainz (Erzkanzler fr Deutschland), Trier (Erzkanzler fr Burgund) und Kln (Erzkanzler fr Italien), der König von Bhmen (Erzschenk), der Pfalzgraf bei Rh ein (Erztruchse), der Herzog von Sachsen (Erzmarschall) und der Pfalzgraf von Brandenburg (Erzkmmerer). Die Stimme der Kurfrsten war an bestimmte, uutheilbare Lnder geknpft, die Kurfrsten gingen allen Reichsstnden voran, und sollten jhrlich Berathungen der des Reiches Wohl halten. Dieselben Privilegien, welche die goldene Bulle den Kurfrsten zugestand, suchten nun auch die anderen Fürsten in ihren Territorien zu erlangen, und der reichs-freie Adel und die Städte traten daher in Bndnisse zusammen, um sich gegen die Uebergriffe derselben zu schtzen. So entstand, nachdem Karl Iv. den Stdten fr Geld das Recht, Bndnisse zur Erhaltung der ffentlichen Ruhe zu schlieen und Krieg zu führen, ertheilt hatte, der schwbische Stdtebund. In dem Mae aber, wie nun die Städte aufblhten, der

8. Grundriß der Weltgeschichte für Gymnasien und Realschulen - S. 177

1877 - Altenburg : Pierer
Frankreichs Uebergewicht. 177 den Ryswi cker Frieden, in welchem er seine Reumonen im Elsa behielt, den Herzog von Lothringen jedoch restituirte und Wilhelm Iii. als König von England anerkannte. Eben so wichtig wie Ludwigs auswrtige Unternehmungen war die Staats-Verwaltung, die er einrichtete. Da die Macht des Adels seit Ludwig Xi., besonders durch Richelieu und Mazarin, gebrochen war, so fand Ludwig Xiv. keine Schranke mehr, welche die Einheit des Staats hinderte. Er fate also den Staat als ein Ganzes, welches er in seiner Person reprsentirte (l'etat c'est moi), und erkannte in demselben keine andere Macht, als die des Knigs an. Daher wurde während seiner zweiundsiebzigjhrigen Regierung kein Reichstag, keine Versammlung der Notabeln gehalten. Der Adel, welcher sonst selbstndig Truppen geworben hatte, diente im Heere, und wurde durch die militrische Subordination an unbedingten Gehorsam gewhnt; wie er sonst seine Ehre im Widerstand gegen die Knigsgewalt gesucht hatte, so fand er sie jetzt in der Unterwerfung unter dieselbe und in der Abhngigkeit des Hoflebens. Fr den Aufwand, den das Hofleben verursachte, wurde er durch Beibehaltung der Steuerfreiheit und durch die Verleihung von Gnaden-Geschenken, geistlichen Stellen und Pensionen entschdigt. Um der hohen Stellung, welche der König jetzt im Staate hatte, auch uere Anerkennung zu verschaffen, wurde die Hofetikette auf das genaueste bestimmt. Beim bloen Aufstehen und zu Bette Gehen des Knigs mute der ganze Hof in den Vorzimmern desselben erscheinen, und endlos waren die Ehrenbezeigungen, welche dem Könige bei den zahlreichen und kostbaren Hoffesten erwiesen Ivurden. Da nach Mazarins Tode kein Premierminister mehr ernannt wurde, so waren Minister fr die einzelnen Zweige der Verwaltung nthig und Lud-!vig Xiv. war in der Wahl derselben meist glcklich. Unter ihnen sind be-sonders der Kriegsminister Louvois und der Finanzminister Colb ert wichtig. Letzterer brachte Ordnung in den Staatshaushalt und vermehrte, indem er den Reichthum des Volks durch Befrderung des Handels und der Fabriken hob, die Staatseinknfte auerordentlich. Da aber die bestndigen Kriege, die glnzende Hofhaltung und die prchtigen Bauten des Knigs (zu Versailles. Marly?c.) immer grere Summen erforderten, so wurde eine groe Schulden-last auf das erschpfte Land gehuft, während der Brger und Bauer durch last unerschwingliche Steuern gedrckt wurde. Mit dieser, ganzen Umwand-lung des Staats war die Einrichtung einer neuen Behrde, der Polizei, verbunden. Bisher hatte die Sorge fr Ruhe und Ordnung den Orts-behrden obgelegen; jetzt wurden besondere Beamten mit derselben beauftragt, welche nicht nur fr die Sicherheit der Personen und des Eigenthums, sondern auch im Allgemeinen fr die Ruhe und Wohlfahrt dcs Staats wachen, und mgliche Vergehen verhindern sollten. Auch eine geheime Polizei wurde ein-gerichtet, welcher auer andern Eingriffen in die Rechte der Einzelnen, selbst die Verletzung des Briefgeheimnisses gestattet war. Ludwigs Xiv. Bildung war in seiner Jugend vernachlssigt worden, allein natrlicher Verstand und Scharfblick ersetzten diesen Mangel zum Theil. Er befrderte Knste und Wissenschaften auf jede Weise, versammelte die grten Dielitz, Grundr. 19

9. Grundriß der Weltgeschichte für Gymnasien und Realschulen - S. 109

1877 - Altenburg : Pierer
Frnkische Kaiser. Fortsetzung. Die Normannen. 109 noch Eigenthum des Reichs; der bei weitem grere war Fürsten und Herren oder Klstern zum Lehen gegeben, und davon war wieder ein groer Theil als Afterlehen an Kirchen, Stifter und Ritter vergeben. Eine noch grere Ausdehnung hatte das Lehnswesen dadurch erhalten, da nicht blos Lnde-reien. sondern auch Gerichtsbarkeit, Zlle, Befreiung von gemeinsamen Lasten?c. als Lehen ertheilt wurde. Die durch das Herkommen schon lngst eingefhrte Erblichkeit der kleineren Lehen wurde bald auch auf die greren ausgedehnt, und durch Konrad Ii. fr Italien durch ein Gesetz bestimmt. Einzelnen wurde sogar die Vererbung ihrer Lehen auf weibliche Verwandte gestattet. Durch das Lehnsverhltni waren die Vasallen zur Treue gegen den Lehnsherrn und zur Sorge fr seine Ehre und Sicherheit verpflichtet; sie muten bestimmte Kriegsdienste leisten, bei den Gerichtssitzungen des Lehns-Herrn erscheinen und ihm Hlfsgelder zahlen. Verletzung dieser Pflichten zog den Verlust des Lehens nach sich. Der Lehnsherr dagegen mute den Vasallen in seinen Rechten und seiner Ehre schtzen. Whrend der unruhigen Zeiten unter Heinrich Iv. begannen die Städte sich zu heben. Am ltesten waren die rmischen Städte am Rhein und an der Donau; im mittleren, nrdlichen und stlichen Deutschland entstanden sie meist bei Bischoffitzen oder kniglichen Pfalzen, um welche sich die gemeinen Freien ansiedelten, die sich nicht unter die Dienstmannschaft des Adels be-geben wollten. Dagegen gerieth der Bauernstand, der gegen die Be-drckungen der Vasallen bei den Knigen keinen Schutz mehr fand, fast ber-all in das Verhltni der Hrigkeit. Anfangs konnte Jeder dadurch feine Freiheit wiedererlangen, da er den Grundbesitz, an dem die Dienstbarkeit haftete, aufgab; bald aber wurde die Unfreiheit der Grundstcke auch auf die Personen ausgedehnt, und das Hrigkeitsverhltni artete in vllige Leib-Eigenschaft und nicht selten in die hrteste Sklaverei aus. 69. Die Normannen. Die Normannen (in England Dnen genannt), ein in Nor-wegen, Schweden und Dnemark wohnendes germanisches Volk, er-schienen zuerst ums Jahr 800. Von dieser Zeit an plnderten sie jhrlich die Ksten Deutschlands, Frankreichs und Englands (f. . 64). Im loten und Ilten Jahrhundert wurden sie im nrdlichen Frankreich, in Unter-Italien und in England das herrschende Volk. 1. Nach vielen Plnderungszgen erhielten die Normannen 911 durch Karl den Einfltigen im nrdlichen Frankreich Wohnsitze. Ihr Anfhrer Rollo (in der Taufe Robert genannt) wurde als Herzog mit der Normandie und der Lehnshoheit der die Bretagne belehnt; sie selbst nahmen schnell die Sprache und Sitte der Eingeborenen an. 2. Vom Jahre 1000 an waren Pilger aus der Normandie nach Unter-Italien gekommen, und hatten dort in den Kmpfen der Laugo-barden, Griechen und Saracenen mitgefochten. Es folgten ihnen viele ihrer Landsleute, alle tapfer und listig, unter Anfhrung der Grafen von Hauteville. Als sie nach einem Zuge gegen die Araber auf

10. Grundriß der Weltgeschichte für Gymnasien und Realschulen - S. 115

1877 - Altenburg : Pierer
Deutschland unter den Hohenstaufen. 115 Ruf Wels und Waiblingen gehrt wurde, behauptete sich Heinrichs des Stolzen Sohn, Heinrich der Lwe, in seinem Herzogthum Sachsen. Konrads Kreuzzug 1147 s. . 75. Friedrich I. Barbarossa (11521190), Konrads Brudersohn, einer der grten Fürsten aller Zeiten, unterdrckte die Streitig-feiten der deutschen Fürsten mit Krast und Gerechtigkeit, während er das kaiserliche Ansehen in Italien gegen den Papst und die lom-bardischen Städte aufrecht erhielt. Die Bildung von freien Stadtgemeinden in Italien hatte schon unter den ersten Nachfolgern Karls des Groen begonnen und war besonders dadurch befrdert worden, da sich hier noch viele grere Städte aus den Zeiten der Rmer erhalten hatten. Die Herrschaft der diese stand anfangs den Gaugrafen zu; als aber geistliche und weltliche Herren die Immunitt und bald auch den Grafenbann der die freien Insassen ihrer Herrschaften erhielten, setzten sie Vgte ein, um ihn als Vorsitzer der Schffencollegien auszuben. Zur Zeit des Jnvestiturstreits wuten die Schffen dadurch ihre Macht zu vermehren, da sie von den zwei Prtendenten, die immer fr das-selbe Bisthum auftraten, denjenigen anerkannten, der ihnen die meisten Rechte einrumte, während sie den weltlichen Herren die Hoheitsrechte in der Regel fr Geld abkauften. So kam es, da die Brger der norditalischen Städte, als ihr Wohlstand in den ersten Zeiten der Kreuzzge durch den Handel mit dem Orient schnell zunahm, fast berall die Gerichtsbarkeit und Verwaltung selbst ausbten und auch die Oberhoheit der Kaiser nicht mehr anerkennen wollten. Auf dem ersten Rmerzuge (1154) lie sich Friedrich zum König von Italien und zum Kaiser krnen und lieferte Arnold von Brescia, der die weltliche Macht des Papstes strzen wollte, an Hadrian Iv. aus. Auf dem zweiten Zuge (11581162) lie er durch Rechts-gelehrte auf den roncalifchen Feldern die kaiserlichen Rechte bestimmen und zerstrte das widerspenstige Mailand. Durch den Papst Alex an-der Iii. (die drei Gegenppste gelangten zu keinem Ansehen) in den Bann gethan, unternahm Friedrich zwei erfolglose Zge gegen die ver-bndeten Städte, welche Mailand wieder hergestellt und zu ihrem Schutze die Festung Alessandria erbaut hatten. Beim fnften Zuge endlich wurde er, da ihn die deutschen Fürsten schlecht untersttzten und namentlich Heinrich der Lwe ihn verlie, 1176 bei Lignano geschlagen, und mute darauf 1177 zu Venedig mit den Stdten einen Waffenstillstand und mit dem Papst Frieden schlieen. 1183 wurden den Stdten durch den Konstanz er Frieden die Regalien (Heerbann, Gerichtsbarkeit, Mnzen, Zlle) berlassen; doch muten alle Brger dem Kaiser huldigen, an den in streitigen Fllen ap-pellirt werden sollte. Heinrich der Lwe hatte (1156) fr seine Dienste in Italien auch Baiern wiederbekommen, das schsische Herzogthum durch Er-oberungen erweitert, aber durch Bedrckungen der Nachbarn den Ha
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