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1. Heimatkunde von Altona und Umgegend - S. 65

1893 - Altona : Uflacker
— 65 — Rechte gewährten (S. 35). Besonders hervorzuheben ist das Recht, daß Altona die um ihres Glaubens willen Verfolgten aufnehmen durfte. So fanden z. B. 1567 die Flüchtlinge aus den Niederlanden hier Schutz und lohnten dem Ort durch regen Gewerbfleiß. Zwischen den Hamburger und Altonaer Gewerbetreibenden entstanden langwierige Streitigkeiten, weil die Altonaer ihre Waren in der benachbarten Stadt zum Verkauf brachten. Es wurde daher vom Hamburger Rat der strenge Befehl erteilt, daß niemand in Altona oder Ottensen etwas anfertigen lassen solle. Übertretungen wurden mit Geldstrafe und mit Verlust des Werkes bedroht. Der häßliche Streit fand erst ein Ende, als der Zunftzwang (S. 35) auf- hörte und völlige Gewerbefreiheit eingeführt wurde. Schwere Drangsale hatte der Ort zum erstenmal in der Zeit des dreißigjährigen Krieges zu bestehen. Im Jahre 1640 kam Holstein und damit auch Altona unter die Herrschaft der Könige von Dänemark. Der da- malige König Christian Iv. bestätigte alle Freiheiten und Rechte, welche dem Orte durch die Schauenburger Grafen gewährt worden waren. Im Jahre 1648 bestieg König Friedrich Iii. den Thron. Bis dahin hielten sich die lutherischen Einwohner nach Ottensen zur Kirche, während schon die Reformierten und die Juden ihre eigenen Gottes- Häuser hatten. Den ersten Beweis seiner königlichen Huld gab Friedrich Iii. dadurch, daß er schon 1649 eine lutherische Kirche erbauen ließ, die „Dreifaltigkeitskirche" genannt wurde. Erst im Jahre 1688 konnte man mit dem Bau eines Turmes beginnen. Es ist derselbe, der noch jetzt die Haupt- kirche ziert. Die Kirche selbst wurde später, als sie baufällig und zu klein geworden war, niedergerissen und an ihrer Stelle eine neue aufgebaut. Am 23. August 1664 wurde Altona durch König Friedrich Iii. zur Stadt erhoben. Als höchster Beamter der neuen Stadt wurde ein Präsident eingesetzt. Der erste Präsident war der frühere Lehrer des Königs, Rudolf Roland. Nach ihm haben die Rolandstraße und 5

2. Der Bildungsfreund in den Oberclassen deutscher Volksschulen - S. 38

1843 - Altona : Schlüter
38 15. D ie Reue. Ein Landmann hatte mit eigenen Händen eine Reihe edler Obstbäume gezogen. Zu seiner großen Freude trugen sie die ersten Früchte und er war begierig zu sehen, von welcher Art sie sein möchten. Da kam der Sohn des Nachbars, ein böser Bube, in den Garten und lockte den Sohn des Landmanns, also daß sie hingingen und die Bäumchen allesammt ihrer Früchte beraubten, ehe denn sie völlig gereift waren. Als nun der Herr des Gartens herzutrat und die kahlen Bäumchen erblickte, da ward er sehr bekümmert und rief: Ach, warum hat man mir das gethan? Böse Buben haben mir meine Freude verdorben! Diese Worte gingen dem Söhnlein des Landmanns sehr zu Herzen, und er lief zu dem Sohne des Nachbars und sprach: Ach, mein Vater ist bekümmert um die That, welche wir verübt haben. Nun hab' ich keine Ruhe mehr in meinem Ge- müthe. Mein Vater wird mich nicht mehr lieben, sondern mit Verachtung strafen, wie ich verdient habe. Da antwortete jener: Du Thor, dein Vater weiß es ja nicht und wird es niemals erfahren. Du mußt es ihm sorg- fältig verhehlen und auf deiner Hut sein. Als aber Gotthold, — denn so hieß der Knabe —- zu Hause kam, und das freundliche Antlitz seines Vaters sah, da vermochte er nicht, wieder freundlich zu ihm hinaufzusehen. Denn er dachte, wie soll ich ihn fröhlich ansehen können, den ich betrübt habe? Kann ich doch mich selber nicht anblicken. Es liegt mir wie ein dunkler Schatten in meinem Herzen. Jetzt trat der Vater herzu und reichte jeglichem seiner Kinder von den Früchten des Herbstes, und Gotthold desgleichen. Da hüpften die Kinder herbei und fteuten sich sehr und aßen. Gotthold aber verbarg sein Angesicht und weinte bitterlich. Da hub der Vater an und sprach: Mein Kind, was weinest Du? — Und Gotthold antwortete: Ach! ich bin nicht werth, daß ich Dein Kind heiße. Ich kann es nicht länger tragen, daß ich vor Dir ein anderer erscheine, als ich bin und mich selbst erkenne. Lieber Vater, thue mir ferner nicht mehr

3. Der Bildungsfreund in den Oberclassen deutscher Volksschulen - S. 86

1843 - Altona : Schlüter
86 der innigen Verbindung mit unsers Gleichen können wir fort- dauern und gedeihen. Re'inhard. — Es ist kein Friede zu fin- den, als bei Gott. Jacobs- — Die Sonne thut den Willen Gottes Tag für Tag und Jahr für Jahr. Gleim. — Gestern und heute ernährte der Henluns; Tag und Nacht sorget er für Alle. — Frei will ich sein im Handeln und im Dichten. Göthc. — Freunde, streiket nur Alles mit Ernst und Liebe. Göthe. — Ein üppig lastervolles Leben büßt sich in Mangel und Er- niedrigung allein. Schiller. — Andacht ist das Andenken an Gott mit Erhebung und Rührung des Gemüthes. Viele große Erfindungen sind durch Zufall oder einen glück- lichen Gedanken entstanden. Rotteck. — Aus unsern Gefühlen und Entschließungen entspringen unsere Handlungen. Reinhard. — Die Griechen schwangen sich durch freie Staatsverfassungen, Künste und Wissenschaften auf eine bedeutende Stufe der Bil- dung. — Rom mußte wegen Untergang bürgerlicher Freiheit und we- gen des Verfalles der Sitten der Weltherrschaft entsagen. Pölitz.— Durch ein frommes Leben, durch Tugend und sittliche Größe müssen wir die Ehre der Religion befördern. Reinhard. — 45. Inneres und Äußeres. Die innersten Gedanken, stärksten Neigungen und tiefsten Empfindungen des Menschen drücken sich in seinen Äußerungen aus. Man sieht ihn ruhig oder in Bewegung, sanft oder hitzig, schläfrig oder feurig, zweifelhaft oder entfchlossen, furchtsam oder unerschrocken. Die natürlichsten Ausdrücke sind: Handlungen, Geberden, ein lächelndes oder finsteres Gesicht, Thränen, Blicke, Veränderung der Farbe; und diese zusammen geben dem ganzen Körper eine abwechselnde Gestalt und einen Reiz, der bei den Thieren nicht Statt hat, oder von uns nicht bemerkt wird. 46. Treue und Glaube ist der Eckstein aller menschlichen Gesellschaft. Auf Treue und Glaube sind Freundschaft, Ehe, Handel und Wandel, Re- gierung und alle andern Verhältnisse zwischen Menjchen und Menschen gegründet. Man untergrabe diesen Grund, Alles wankt und stürzt; Alles fällt aus einander. Herder.

4. Der Bildungsfreund in den Oberclassen deutscher Volksschulen - S. 126

1843 - Altona : Schlüter
126 ganz sicheres und untrügliches Kennzeichen gegeben: — es besteht in der öffentlichen Meinung, welche von der Ge- sammtheit ausgeht. Wirth. 27. Einer Nation auf den ganz ungehinderten Stamm ihrer Empfindungen eine neue Lehre und Denkart aufzwingen wollen, ohne daß sich jene mit dieser im mindesten mischen, ist meistens unnütz, oft auch schädlich. Herder. 28. Es ist eine alte ewige Bemerkung, daß die würdigsten Erleuchter und Besserer der Welt nicht sogleich wirkten, oft lebenslang verkannt wurden, und nach Jahrhunderten blühte erst ihr Ruhm hervor. Dcrs. 29. Die Vorsehung ist die beste Bekehrerin der Völker; sie ändert Zeiten, Denkarten, Sitten, wie sie Himmel und Erde ändert. Ders. 30. Sokrates vor seinen Richtern verglich die weise Stadt Athen mit einer Gesellschaft von Kindern, denen er ihre Nä- schereien nehmen wollte, und sie also sämmtlich zu Feinden hatte. Ders. 31. Scepter brechen, Waffen rosten, der Arm der Helden verweset: was in den Geist gelegt ist, das ist ewig I. v. Müller. 66. 9. 1. Keiner ist bestellt sich selbst zu richten; denn selten schätzt er recht, was er gethan, und was er thut, weiß er fast nie zu schätzen. Göthe. 2. Im Raume wirken große Männer selten einträchtig und gemeinschaftlich, aber in den Zeiten reichen sie sich alle die Hände aus der hohen Geisterwelt herunter zu einem Bau. I. Paul. 3. Niemand wage es, mit der hemmenden Gewalt so vieler Hindernisse sich zu entschuldigen, wenn ihm sein eigenes Gewissen einen Stillstand im Guten zum Vorwurf macht; eigne Nachlässigkeit ist und bleibt die Hauptursache desselben; mehr oder weniger sind wir allezeit selbst Schuld daran, wenn wir in unserer Besserung zurück bleiben. Reinhard.

5. Der Bildungsfreund in den Oberclassen deutscher Volksschulen - S. 128

1843 - Altona : Schlüter
128 thum, für das Recht wider die Gewalt, für die Tugend wider die Selbstsucht, und für würdigen Genuß wider die Sinnlichkeit. Ders. 13. So unvorsichtig es ist, die Welt als ein Jammerthal zu verschreien, wo nichts als Elend zu finden sei; so thöricht ist es, sie für einen Himmel auf Erden zu halten, und nichts als Vergnügen und Wonne zu erwarten. Dcrs. 14. Stände in dem Evangelium nur der einzige Lehr- satz : „Thu' Andern nicht, was du nicht willst, daß sie dir thun!" so wurde man zugeben müssen, daß diese wenigen Worte den Kern aller Moral enthalten. Fr. d. Große. 15. Wenn der Mensch Ideen und Ahnungen hat von Un- sterblichkeit, Unendlichkeit, höchster Weisheit, Gerechtigkeit, Güte; muß dann nicht der Keim zu dem Allen in seinem Wesen sein? Claudius. 16. Da sich alle Maschinen durch die Länge der Zeit abnutzen; da Mißbräuche in jede Regierung einschleichen, und eine, auch Anfangs heilsame Einrichtung im Laufe der Jahr- hunderte bei der Ab- und Zunahme der Menschen, bei ihrer Verfeinerung oder Verschlimmerung gemeinschädlich werden kann: so muß immer eine Möglichkeit zum ruhigen Fortrücken bleiben. Schlözer. 17. Gleichwie jedes organische Wachsthum in den vier Stufen des Entfaltens, der Blüthe, der Reife und des Abfallens sich ausdrückt, und gleich wie deßhalb der Lebens- proceß des einzelnen Menschen in die vier Perioden der Kind- heit, der Jünglingszeit, des männlichen Alters und des Greisen- alters zerfällt; ebenso drückt sich auch der Lebensproceß eines jeden Volkes in der allmäligen Entwicklung, Blüthe, Reife und der Wiederabnahme seiner Kultur aus. Wirth. 18. Wollen wir uns selbst nicht entehren, und alles Ver- trauen verlieren; wollen wir nicht vor Gott und Menschen der schwersten Verantwortung uns aussetzen, und treulose Verräther an allem werden, was der Menschheit wichtig und heilig ist: so dürfen wir das Vermögen zu sprechen, nie anders gebrau- chen, als zur Beförderung der Wahrheit. Reinhard. 19. So wie das Gift dem Körper schadet und die Ge- sundheit des Leibes zerstört; wie Unwissenheit und Irrthum

6. Der Bildungsfreund in den Oberclassen deutscher Volksschulen - S. 202

1843 - Altona : Schlüter
302 104. Gesindeordnung für die Herzogthümer Schles- wig und Holstein. Wir Christian der Achte, von Gottes Gnaden König zu Dänemark, der Wenden und Gothen, Herzog zu Schleswig, Hol« stein, Stormarn, der Dithmarschen und zu Lauenburg, wie auch zu Oldenburg, re. Thun kund hiemit: Nachdem in Veranlassung eines stän- dischen Antrags der Entwurf einer Gesindeordnung für die Herzog- thümcr Schleswig und Holstein den ständischen Versammlungen für das Herzogthum Schleswig und für das Hcrzogthum Holstein zur Be- rathung vorgelegt worden, sind Uns die hierüber abgegebenen Gutach- ten beider Versammlungen allerunterthänigst vorgetragen worden. Wir haben hierauf zur Bewirkung einer übereinstimmenden Gesetzgebung im Gcsindewescn für alle Landestheile in Unfern gedachten Herzogthümer», und zur Beseitigung der Ubclstände» welche sich in dieser Beziehung gezeigt haben, nachstehende Gesindeordnung zu erlassen Uns allerhöchst bewogen gefunden, und verfügen und befehlen demgemäß: § 3. Auch ohne besondere Vereinbarung ist das Gesinde verpflich- tet. außer den speciell demselben obliegenden Leistungen auf jede Weise nach Vermögen zur Erreichung der häuslichen Zwecke mitzuwirken, den Anordnungen der Dienstherrschaft in dieser Beziehung Folge zu leisten und sich der Hausordnung gemäß zu verhalten. 8 4. Dagegen liegt auch ohne ausdrückliche Übereinkunft der Herr- schaft die Verpflichtung ob, nach bester Einsicht wie für das leibliche, so auch für das sittliche Wohl des ihr untergebenen Gesindes Sorge zu tragen. 8 5. Es darf daher das Gesinde durch die Hausordnung an dem Besuche des öffentlichen Gottesdienstes nicht ungebührlich gehindert werden, und die Herrschaft hat unconfirmirte Dienende vorschriftsmäßig zum Besuch der Kirche und Schule anzuhalten. 8 12. Die allgemeinen Termine des Dicnstwechsels für Miethen, welche halbjährig oder jahrweise geschlossen werden, sind der Iste Mai und Iste November, sofern nicht andere Ab- und Zugangszeiten ver- einbart werden. In der Stadt Altona werden jedoch mit Rücksicht auf die dortigen Verhältnisse die bisher gebräuchlichen Termine beibehal- ten. (Himmelfahrt und Martini.) 8 13. Der Ab- und Zugang des Gesindes findet, wenn die Ent- fernungen solches erlauben, an demselben Tage statt, und ist das Ge- sinde zum Antritt des Dienstes, so wie die Herrschaft zur Annahme desselben erforderlichen Fcklls durch polizeilichen Zwang anzuhalten. 8 14. Der durch das Verschulden des Gesindes um 24 Stunden verzögerte Dienstantritt berechtigt die Dienstherrschaft, den Contract aufzuheben, und ist außerdem von dem Gesinde mit einer Brüche von 1 bis 3 Rbthlr. zu büßen. 8 16. Durch eine von Seiten der Herrschaft veranlaßte Ver- zögerung wird das Dienstverhältniß nicht aufgehoben, und die Herr-

7. Der Bildungsfreund in den Oberclassen deutscher Volksschulen - S. 203

1843 - Altona : Schlüter
203 fchaft ist dem Gesinde zur verhältnißmäßigen Leistung von Lohn und Kostgeld bis zur Aufnahme in das Haus verpflichtet. § 17. Das Gesinde kann vor dem Antritt des Dienstes den ein- gegangenen Micthvertrag aufkündigen: 1) wenn dasselbe zur Zeit des Dienstantritts von einer zum Die- nen unfähig machenden Krankheit oder Schwäche befallen wird; 2) wenn weibliche Dienstboten sich verheirathen; 3) wenn die Verhältnisse der Eltern dcö Dienstboten in der Zwischen» zeit sich so geändert haben, daß sie die Dienste des Kindes nicht entbehren können, und wenn der Dienstbote in eigenen, nament- lich in Erbschaftsangelcgcnheiten auf längere Zeit vom Wohn- orte der Dienstherrschaft sich zu entfernen genöthigt ist; (Diese Gründe sind vom Gesinde gehörig nachzuweisen.) 4) wenn die Herrschaft ihren Aufenthaltsort außerhalb des Hcr- zogthums verlegt. 8 18. Die Herrschaft ist dagegen berechtigt von dem Vertrage vor Antritt des Dienstes abzugehen, wenn ihr bekannt geworden: 1) daß sie bei der Annahme des Gesindes durch Vorzeigung fal- scher Zeugnisse hintergangen ist; 2) daß das Gesinde groben Lastern ergeben ist, oder seit der Ein- gehung dcs Dicnstvertrags ein Verbrechen begangen hat; 3) daß es an ansteckenden oder undiensttüchtig machenden Übeln leidet; 4) daß weibliche Dienstboten schwanger sind. 8 21. Ohne Angabe von Gründen steht es der Herrschaft jeder, zeit frei, gegen Auszahlung des Lohns und Kostgeldes für ein Viertel- jahr an das Gesinde vor dem Dienstantritt desselben von dem Dienst- vertrage abzugehen. Auch dem Gesinde steht diese Befugniß zu, wenn cs spätestens 4 Wochen vor dem Dienstantritt seinen Entschluß der Herrschaft anzeigt, und an dieselbe den Lohn für ein halbes Jahr sofort erlegt. Um bei Dienstverhältnissen, welche auf einen Monat verabredet sind, von dem Dienstvertrage vor dem Dienstantritt abgehen zu können, hat die Herrschaft dem Gesinde den Lohn nebst Kostgeld für einen hal- den Monat zu zahlen, und das Gesinde den Lohn für einen Monat an die Herrschaft zu erlegen. 8 22. Der Beendigung des Dienstverhältnisses geht in der Regel die Kündigung vorher. Die allgemeinen Kündigungszciten sind, wenn der Dienstvrrtrag auf ein halbes Jahr oder jahrweise geschlossen ist, der 1. Februar und der 1. August. Die Kündigung muß in jedem Falle drer Monate vor Ablauf der Dienstzeit, bei monatlicher Dauer derselben aber 14 Tage vor Ablauf deö Monats geschehen.

8. Der Bildungsfreund in den Oberclassen deutscher Volksschulen - S. 204

1843 - Altona : Schlüter
304 8 26. Als begründete Ursachen zur Entlassung des Gesindes außer der Zeit sind solche Handlungen und Eigenschaften zu betrachten, welche nach richterlichem Ermessen die Ruhe und Sicherheit des Hauswesens stören, oder den Zweck des Dienstverhältnisses vereiteln. Dahin sind namentlich zu rechnen: 1) Diebstahl und Unterschied, Hehlerei; 2) ein dringender Verdacht der Untreue, welcher durch richterliche Erkenntniß nicht völlig gehoben worden ist; 3) Borg auf der Herrschaft Namen; 4) thätliche Widersetzlichkeit und Schimpfreden gegen die Herr« schaft und deren Familienglieder, so wie gegen Vorgesetzte; 5) Verweigerung des Gehorsams; 6) unsittliches Betragen in Gegenwart der Kinder der Herrschaft, Verleitung derselben zum Bösen und Mißhandlnng derselben, so wie grobe Vernachlässigung der seiner Obhut anvertrauten Kinder; 7) Mißhandlung des Mitgcsindes und Unverträglichkeit mit dem- selben, welche die häusliche Ordnung und Ruhe stört; 8) unzüchtiges Betragen der Dienstboten unter einander; 9) grober Leichtsinn und Fahrlässigkeit, wodurch Fcuerögefahr ent- standen; 10) Mißhandlung des anvertrauten Viehes, namentlich auch das Nichtrcinausmclken der Kühe; 11) nächtliches Ausgehen und wiederholtes Ausbleiben, so wie Ge- stattung nächtlichen Aufenthalts im Hause an Fremde ohne Erlaubniß der Herrschaft; 12) mehrmaliges Betrinken; 13) Unfähigkeit der übernommenen Verpflichtungen; 14) die im 8 18. angegebenen Gründe, welche die Herrschaft auch vor der Aufnahme in den Dienst von dem Dienstvcrtrage ab- zugehen berechtigen. Zn diesen Fällen hat das Gesinde nur auf den bereits ver- dienten Lohn Anspruch. 8 27. Das Gesinde kann gleichfalls aus Gründen, welche nach richterlichem Ermessen hinreichend befunden worden, seine Entlassung außer der Zeit fordern. Es sind namentlich dahin zu rechnen: 1) thätliche Mißhandlung oder grundlose Beschuldigungen, welche den guten Namen des Gesindes verletzen; 2) Vorenthaltung der nothwendigen Lebensbedürfnisse;

9. Der Bildungsfreund in den Oberclassen deutscher Volksschulen - S. 205

1843 - Altona : Schlüter
205 3) unsittliche Zumuthungen der Herrschaft und Hausgenossen, wenn die Herrschaft gegen letztere den erforderlichen Schutz vcrwci. gert oder nicht gewährt; 4) Verlegung dcö Aufenthalts der Herrschaft außerhalb des Her. zogthums. In solchen Fällen hat das Gesinde Anspruch auf den verdienten, so wie aus ferneren Lohn und Kostgeld in Gemäßheit 8 25. Wenn nach richterlichem Ermessen das Dienstvcrhältniß aus den übrigen im 8 17. angeführten Gründen aufgehoben wird, so ist dem Gesinde nur der verdiente Lohn zu zahlen. 105. Rechenberg's Knecht. Es lebt' einmal im schönen Lande Meißen Ein Ritter, Kurd von Rechenberg geheißen. Er hatte Haus und Hof und viel Gesind', Und jeden Diener hielt er wie sein Kind. So gütig war kein Herr in weiter Runde; Kein hartes Wort entschallte seinem Munde. Der Diener Trägheit oder Ungeschick Bestrafte nur ein Wink, ein ernster Blick. Einst kam, dem Ansehn nach, aus ftemdem Lande Ein junger Bursch' in dürftigem Gewände, Der klagend über Armuth, Drang und Noth, Bescheiden sich zu Diensten anerbot. Der Ritter sagte: „willst du redlich dienen, So bist du mir willkommen hier erschienen, Ich öffne mit Vertrauen dir mein Haus, Doch richte, was dir obliegt, wacker aus." Der neue Diener, der Georg sich nannte. Flog wie ein Pfeil, wohin sein Herr ihn sandte. Und Glück und Heil und Wundersegen schien, Wo seine Hand sich regte, zu erblüh'n. Auf wüsten Feldern, die sein Pflug berührte, Schwand das Gestein, als ob's der Wind entführte, Und Ähren wogten über ödes Land, Wo vormals nur die Distel einsam stand. Einst ging der Ruf von Feinden in der Nähe; Der Ritter sprach: „Georg, reit' auf die Spähe!"

10. Der Bildungsfreund in den Oberclassen deutscher Volksschulen - S. 284

1843 - Altona : Schlüter
284 Vorhandene. Über die menschliche Seele, ihre Bestimmung und Fortdauer gelangten sie ebenfalls zu keiner Klarheit. Phi- losophie aber, d. h. Liebe zur Weisheit, wurde die Wissenschaft genannt, welche sich mit der Beantwortung solcher Fragen be- schäftigte. In Athen, der herrlichsten Stadt Griechenlands, war nun etwa 450 Jahre v. Chr. durch Handel und glücklich geführte Kriege ein außerordentlicher Reichthum, und damit auch Wohlleben und Schwelgerei herrschend geworden. Da traten denn falsche, leichtsinnige Männer auf — sie nannten sich So- phisten ! das soll heißen: Weise! und lehrten: „ Ihr sehet ja, wie die Philosophie nichts mit Bestimmtheit weiß; sie weiß nicht, ob Ein Gott sei oder viele Götter oder gar keine; sie weiß nicht, wozu der Mensch geschaffen ist, ob zur Tugend oder zum Lebensgenuß, zur Weisheit oder zur Thorheit; ob er nach diesem Leben fortleben wird oder ewig todt sein. Nur das, o Mensch, haft du gewiß, was du genossen hast. Drum laß dein Herz guter Dinge sein; lebe lustig und kümmere dich nicht um die Zukunft. Nicht der ist der Beste, der am tugendhaf- testen gelebt, sondern der, welcher das Leben am vollständigsten genossen hat." Du erschrickst billig, mein Lieber, über solche Lehren. Aber das Schlimmste dabei war noch, daß jene Sophisten dieselben mit so schönen Worten und in so schönen Wendungen vorzubrin- gen wußten, daß nur ein sehr gebildeter Geist ihnen das Falsche ihrer Lehre hätte darthun können. Ich will dir doch an einem Beispiel zeigen, wie listig und scharfsinnig sie oft ihre Sache darzustellen wußten. Ein Jüngling ging zu einem Sophisten, um von ihm Weisheit (?) und Beredtfamkeit zu lernen. Sie wurden einig, daß das Lehrgeld erst dann von dem Jünglinge zu zahlen sei, wenn er seinen ersten Proceß vor Gericht gewonnen hätte. Der Jüngling machte außerordentliche Fortschritte; aber zögerte ftets damit, eine Rechtssache vor Gericht zu führen. Der Sophist, dem am Ende doch die Geduld ausging, mahnte seinen Schü- ler an die Bezahlung der Schuld, und da dieser an die Be- stimmung ihres Vertrags erinnerte, lud er ihn vor Gericht. Das eben hatte der nur zu gelehrige Schüler gewollt, und nun trat er auf und sagte: „ Ich, ihr Richter, bin jetzt auf keinen Fall das Lehrgeld zu zahlen schuldig. Denn verliere ich den Proceß, so brauche ich nichts zu bezahlen zufolge der Be-
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