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1. Quellensätze zu den staatlichen Zuständen - S. 415

1904 - Cöthen : Schulze
— 415 — ein verdeckten Hengst hat, achtzehen Gülden (monatlich), für Sold und Schaden bezahlt werden. N. Slg. d. R. A., T. Ii, S. 451. 277. (1570. Reuter-Bestallung) Tit. I: Erstlich sollen die Reuter mit wolgeübten Knechten und Rüstungen, nemlich, woldeckenden Schürtzen, Ermeln, Rucken, Krebs, Hand- und Haupt-Harnische, deren jeder zum wenigsten mit zweyen gerechten Faust-und Feuerschlagenden Büchsen gesast und versehen seyn, ... — Tit. Xxv: . . Dieweil es auch jetzo aufkommet, daß etliche Herrn oder Junckern, ihre Pferd unter die Fahnen schreiben lassen, und doch mit ihrer Person, oder einem oder zweyen Kleppern, die sie vorgeben übrig zu haben, frey und niemand unterworffen seyn wollen, . . . Demnach sollen die Rittmeister keine Herrn und vom Adel unter ihren Reutern gestatten, die nicht gleich andern in das Register geschrieben, und mit Pflichten und Gehorsam verbunden seyn. — Tit. Xxvi: Item, es sollen die Rittmeister, so viel immer möglich, ihre Reuter auß denen vom Adel, und nicht von einspännigen Knechten bewerben ... — Tit. Xxvii. Item, es soll jeder Herr und Juncker von Hauß auß, seine Knecht dermalen bekleiden, damit ihr Leib vor Kalt und Ungewitter beschützt, und die Büchsen wol bedeckt seyn mögen. — Tit. Xxviii. Item, es soll auch ein jeder Herr und Juncker seine Knecht auf die völlige Zeit, und so lang Wir, oder das Heil. Reich sie gebrauchen wird, zu bestellen schuldig seyn. Ebenda, T. Iii, S. 322 und 324. 278. (Februar 1623. Aus einer Bestallung eines Rittmeisters über 115 Harkebusir Reuter:) . . Undt sollen diese Harkebusirer mit guten Pferden, schußfreien Cursalen, Heubthauben, einem guten Harckebusir-Rohr undt 2 Pistolen in allen versehen sein. Krause, a. ct. O., Bd. 1, S. 10. 279. (1547. Aus einem Liede über die Schlacht bei Mühlberg:) Die künigischen Husseren griffen die füßknecht an, theten ainander scheren . . . V. Liliencron, Die histor. Volkslieder der Deutschen vom 13. bis 16. Jahrh. Bd. Iv, S. 422, Strophe 13. 280. (1757. Aus der Schlacht bei Roßbach:) Was vielleicht nie auf einem Schlachtfelde geschehen war, geschah hier; die leichte Reiterei (der Preußen) griff die schwere an und warf sie über den

2. Die Geschichte Anhalts in Wort und Bild - S. 34

1906 - Cöthen : Schulze
— 34 — -2-In demselben Frühjahre rückten Fürst Wolfgang und Kurfürst Johann Friedrich im Heere des Schmalkaldischen Bundes gegen den Kaiser in das katholische Süddeutschland hinein. Sie wurden aber durch den hinterlistigen Einfall des Herzogs Moritz von Sachsen gezwungen, in die Heimat zurückzukehren. Während der Kurfürst Moritzens Land eroberte zwang Fürst Wolfgang Aschersleben, das um 1325 widerrechtlich an das Bistum Halberstadt gekommen war (S. 23), zur Huldigung, leider aber nur auf wenige Monate. Denn mit starker Heeresmacht zog nun der Kaiser heran In der Schlacht bei Mühlberg ward Kurfürst Johann Friedrich am 24r. April 1547 geschlagen und gefangen genommen. Sein Kurfürstentum fiel an den Herzog Moritz. Nach tapferer Gegenwehr war Fürst Wolfgang aus der Schlacht entkommen. Er hatte früher einmal gesagt, „wenn es darauf ankäme, wolle er lieber einem die Stiefel putzen und auf Land und Leute verzichten, als daß er sollte eine andere Lehre anerkennen." Hierin wollte ihn der Herrgott nunmehr beim Worte nehmen . 3. Das Cöthener Fürstentum hatte der Kaiser seinem Oberstallmeister Grasen Ladron überwiesen. Dieser verbrannte Coswig, besetzte Göthen und zog nun ge- gen Bernburg, wohin sich Fürst Wolfgang zunächst geflüchtet hatte. Es war in der Nacht vor dem Einmärsche der Spanier, da standen die wackeren Bürger von Bernburg auf ihrem Marktplatze. Si0-18‘ Wolfgang, Fürst zu Anhalt. Obgleich sie alle bereit waren, für ihren Fürsten Gut und Blut zu opfern, hatte sich Derselbe doch entschlossen, zur Schonung seiner Untertanen die Stadt zu verlassen. Man erwartete, von einem schmerzgebeugten Manne Abschied nehmen zu müssen. Aber hochaufgerichtet ritt Wolfgang vom Schlosse herab. Als er über den Marktplatz kam, stimmte er, so wird erzählt, das Lutherlied an: „Ein' feste Burg ist unser Gott." Die Bürger vergaßen ihre Abschieds- tränen und fielen in die herrliche Weise ein, daß hundertstimmig der Marktplatz widerhallte. Als die mächtigen Klänge verrauschten, war es ihnen, als hätten sie nicht einen Abschied, sondern ein Siegesfest erlebt. Der geflüchtete Fürst verbarg sich der Sage nach zunächst, als Müller verkleidet, in der Mühle von Chörau bei Aken. Danach wurde er von seiner Schwestertochter, der Äbtissin von Gernrode, aufgenommen. Auch in einem Gartenhause bei Aschersleben und in der Mühle von Warmsdorf soll er

3. Quellensätze zur Geschichte der Zustände unseres Volkes - S. 93

1913 - Cöthen : Schulze
— 93 — und selbst ein Sieg, den sie ohne Befehl des Heerführers erfochten hätten, würde nur zur Schande gereichen." Otton. Frising. Gest. Frid. Iii, 31. 265. (1158.) Schon war das gesamte Heer, sowohl von jenseits als auch von diesseits der Alpen, zusammengekommen.... Alle waren gespannt, in welche Gebiete und gegen welche Völker sie die Kriegsarbeit und der Wille des Fürsten (Kaisers) zuerst rufen werde. Da stellte sich der Kaiser, in welchem sich jugendliche Heiterkeit und königlicher Ernst paarten, sodaß man ihn ebenso fürchten wie lieben mußte, auf einen Platz, von wo aus er von allen gehört werden konnte, und hielt vor der Heerverfammlung etwa folgende Rede: „...Nicht Herrschsucht treibt uns zum Kampfe, sondern die Wildheit der Empörer. Mailand ist es, das euch vom heimischen Herde, aus den Armen eurer Kinder und Frauen wegführt, das durch seine Unehrerbietigkeit und seinen Übermut alle diese Mühsal über euer Haupt gebracht hat.... Wir fügen ihm kein Unrecht zu, wir wehren es ab.... Wohlan nun, ihr alle, strebt dem höchsten Lobe der Ritterschaft nach, und ihr werdet für eure Verdienste und Mühen zu rechter Zeit euren Lohn empfangen.... Mit Gottes Hülfe soll uns die feindliche Stadt nicht lässig, nicht entartet sinden, sondern wir wollen bewahren, was unsere Vorfahren Karl und Otto dem Rechte des Reiches hinzugefügt haben...." Er hatte geendet, und seinen Worten solgte Getöse und Beifalls-zurnf des ganzen Heeres; eine Art göttlicher Begeisterung ergriff die Ritter, und sie riefen dem Geber des Heiles und dem Kaiser Friedrich segnende Wünsche (vota fausta) zu, jeder in seiner heimischen Sprache. Otton. Frising. Gest. Frid. Hi, 27. 266. (1111.) Ganz früh am Morgen griffen die Römer das Heer des Königs (Heinrichs V.) von allen Seiten her an, sodaß, als der Kampf schon einige Zeit gewütet hatte, der König selber seinem Heere zu Hülfe eilen mußte. Bis zur sinkenden Nacht verrichtete er die Taten eines sehr tapferen Ritters und eines ausgezeichneten Anführers und gewann durch Gottes Gnade den Sieg.... Ekkeliardi Ckron. ad a. 1111. Ss. Vi. p. 244 seq. 267. (1155. Friedrich I. griff die Spoletaner an und eroberte nach einer dreistündigen Schlacht ihre Stadt.) In jenem Kampfe war kein gewöhnlicher Krieger (privatus) eifriger als der Fürst (Friedrich I.), kein gemeiner Ritter handhabte die Waffen mit

4. Quellensätze zur Geschichte der Zustände unseres Volkes - S. 151

1913 - Cöthen : Schulze
— 151 — gibt zwar wenig Nutzen, ist jedoch darum gesetzt, daß der Buße des Richters Gewette folge.— 11) Unechte Leute sind ohne Wer-geld. Doch wer ihrer einen tötet oder verwundet oder beraubt,.., und den Frieden an ihnen bricht, über den soll man richten nach Friedensrecht. Sachsensp. Hi, 45 § 1. 4—11. 2. (1024. Konrad, der zum Nachfolger Heinrichs ü. gewählt wurde), war ein Mann aus königlichem Geschlechte und von ausgezeichneter Freiheit, da er sich niemals in irgend eines Menschen Dienst ergeben hatte. Sigeberti Chronica ad a. 1024. Ss. Vi p. 356. 3. Ein Herr (baro) von Krenkingen, Herr der Stadt Tungen ..., wollte, als Kaiser Friedrich I. durch seine Stadt zog ..., mit Fleiß nicht vor ihm aufstehen.... Dieser Baron war an seinen Gütern und Besitzungen wie an seinem Leibe so wahrhaft frei, daß er von keinem Fürsten, nicht einmal vom Kaiser sich Nutzung oder Lehen übertragen ließ...; so erkannte er zwar den Kaiser als Herrn an, aber nur, wie der Bischof und der Kleriker, nicht als Herrn seiner Habe. Felix Malleolus, Dialog, de nobil. et rustic. cap. 14. Göhrum, Ebenbürtig! I, 212 n. 9. 4. (11. Jahrhundert. Von den Eltern des Bischofs Otto von Bamberg, des Apostels der Pommern, heißt es:) Sie waren Freigeborene, ihrem Stande nach den höchsten Fürsten gleich (pares), an Besitz ihnen nicht gleichstehend. Herbordi Vit. Ottonis Ep. Bab. Hi cap. 32. 5. (10. Jahrh. Bischof Salomo von Konstanz reizte einst die ihm übelwollenden schwäbischen Grafen Perchtold und Erchinger, indem er unter and erm sagte, er besitze Hirten, vor denen sie, wenn sie sie sähen, den Hut ziehen und sich verbeugen wurden. 913 besuchte Konrad I. den Südwesten des Reiches. Von Konstanz ans hatte er sich nach St. Gallen begeben.) Er kehrte zu den Seinigen (nach Konstanz) zurück und rühmte vor Salomo (dem Bischöfe von Konstanz) und allen, nie habe er fröhlicher einem Gastmahle beigewohnt. Da er (die Grafen) Perchtold und Erchinger verstimmt und zornig fand, so erkundigte er sich freundlich nach der Ursache davon. Die Ursache (ihrer Verstimmung) war folgende: Es gab da zwei Hirtenmeister, wilde, rauhe Männer mit langen Bärten, wie man solche nicht selten trifft, und ehrwürdig anzuschauen. Sie hatten auf Befehl (des Bischofs) Tag und Nacht sich bemüht, Wild

5. Quellensätze zur Geschichte der Zustände unseres Volkes - S. 152

1913 - Cöthen : Schulze
— 152 Su cjjogen, und brachten nun von der Wildbahn der eine einen ftisch erlegten Bären, der andere einen Hirsch. Als dies über Tische (dem Bischöfe) Salomo von den Dienern leise gemeldet wurde he- 1- bte 9°s?äniter ienen Gebrüdern (Perchtold und Erchinaer) die als Vornehme (primates) an seinem Tische speisten, die erbeutete» Jagdüere als eigenes Geschenk darbrächten. Es wurde vorgeqeben Männer seren freie Nachbarn. Als die Gebrüder die ehrwürdig aussehenden Männer erblickten?) erhoben sie sich, zogen den Hut ab und dankten den Jägern, indem sie sich ehrerbietig (reverenter) verneigten. Als das der Bischof sah, gedachte er dessen, was er vordem gesagt, und freute sich. Aber jene wurden ihres Irrtumes mne, ließen das Wildbret vor den Bischof bringen und ihm sagen -dem ist, nimm hin; uns. ist genug, verspottet zu sein. Ekkehardi Iv Cas. 8. Galli. 88. Ii p. 85 (Vgl. (Weistum derbauernschaft zu Großkems im Ober-elsaß von 1384:) Wir sollend auch aller fürsten genoss sin und mögent wiben und mannen on eygen lüt, wo wir wöllent, und sönt (sollen) wir einen zug han mit einem wagen, davor 6 ross syent> und wenn er geladen hat und enweg will, so soll er zu der zweien meier einem gan und sprechen: ich will enweg; so soll denn derselbe meyer ihm nachgan unz für das dorf us und soll de minsten finger in die langwied stossen; mag ei ihn bhan (festhalten), so soll er widerkheren und bliben; mag er ihn aber nit bhan, so mag er faren, war (wohin) er will. Zöpfl, Alterthümer des deutschen Reichs und Rechts Bd. Ii S. 136 f.] 6. (1073. Die sächs. Fürsten riefen ihre Volksgenossen zu- sammen. Otto von Nordheim redete zu ihnen, um sie zum Aufstande gegen Heinrich Iv. zu reizen:) „ . . . Was euch gehört, die ihr m der Nähe der Burgen wohnt, wird gegen euren Willen in die Festen hmeingeschleppt, . . . , eure Knechte und euer Zugvieh, alles was sie (die Burgmannen) wollen, muß ihnen Dienste leisten; ja auch euch selbst zwingen sie, Lasten, und wären sie noch so widerwärtig, auf euren freien Schultern zu tragen.. . . Wenn er (Heinrichiv.) er ft seine Burgen nach Gutdünken überall in unserm Lande erbaut und sie mit bewaffneten Kriegern und allem, was dazu gehört, er- ") Im Texte heißt es: quibus talibus aspectis.

6. Quellensätze zur Geschichte der Zustände unseres Volkes - S. 153

1913 - Cöthen : Schulze
— 153 — füllt haben wird, dann wird er euer Gut nicht mehr einzeln rauben, sondern alle eure Habe wird er euch auf einmal entreißen, und indem er an die fremden Ankömmlinge eure Güter austeilt, wird er euch, den Freien und Freigeborenen (liberos et ingenuos), befehlen, Knechte unbekannter Menschen zu sein Knechte, die für Geld gekauft sind, ertragen ungerechte Befehle ihrer Herren nicht, und ihr, die ihr in der Freih eit geboren seid, wollt gleichmütig die Knechtschaft dulden? ..Bruno, De bell. Saxon. cap. 25. 7. Seinem (des Grafen Adolf von Schaumburg | 1164) Gebote unterstanden die Holsaten, die Stormarner.... Über alle diese übte er das Grafschaftsamt, indem er seinem Volke Recht sprach, Streitigkeiten ausglich und die Unterdrückten aus der Hand der Mächtigern befreite.... Große Mühe wendete er auf die Bändigung der widerstrebenden Holsaten. Denn dieses freie und hartnäckige, dieses bäurische (agrestis) und ungezäbmte Volk verschmähte es, das Joch des Friedens zu tragen. Helmoldi Chronica Slavorum I cap. 67. 8a. Die S ch offen (l. Schöffenbaren) müssen des Grafen Ding, Schöffenbar-(das) unter Königsbanne (gehalten wird), suchen alle 18 Wochen. Setzt man aber ein Ding um Ungericht (Vergehen) an über 14 Nächte nach dem echten Dinge, das sollen sie (auch) suchen, damit das Ungericht gerichtet werde. Hiemit haben sie behalten ihr Eigen dem Richter gegenüber, daß es alles Dinges von ihm ledig ist. 8b. Schöffenbare Leute müssen wohl Urteil finden über jeglichen Mann. Aber über sie muß niemand Urteil finden, das an ihren Leib, an ihre Ehre oder an ihr Erbe gehe,... er sei denn sschössenbarfrei sind die, die ihr Eigen frei haben, nur daß sie davon Schöffen sein sollen. Glosse3. Sachsensp. 1,3.Gärtner S. 19.] 8c. Des Reiches Dienstmann darf über den schöffenbarfreien Mann weder Urteil finden noch Zeuge sein, wenn es diesem an den Leib, an seine Ehre oder sein Erbe geht. Sachsenspiegel Iii, 19. 9. (1024. Konrads Ii. Erhebung zum Könige.) Über den Ritter, dem Könige geleisteten Treueeid zu reden, halte ich nicht sür nötig, da der oft wiederkehrende Brauch dafür Zeugnis ablegt, daß alle Bischöfe, Herzoge und die übrigen Fürsten, die ersten Krieger (Ritter, Vasallen), die gewöhnlichen Krieger (Ritter, Vasallen), ja alle Freien, Sachsenspiegel I, 2 § 2. ihnen ebenbürtig. Sachsenspiegel Ii, 12 § 2.

7. Quellensätze zur Geschichte der Zustände unseres Volkes - S. 174

1913 - Cöthen : Schulze
— 174 — binden, um es dann wild der vorantrabenden Stute folgen zu lassen. Liudprandi Legatio cap. 23. 52. (1009. Markgraf Guncelin von Meißen lag in ver- heerender Fehde mit seinen Neffen, den Grafen Herimann und Ekkihard.) Dies gelangte zu den Ohren des Königs (Heinrichs Ii.), und sogleich eilte er nach Merseburg, um diese Vorgänge zu unter» suchen. Als er dort die Aussagen der beiden Grasen (Herimann und Ekkihard) vernommen hatte, maß er die ganze Schuld dem Guncelin bei, weil er ihm (dem Könige) schon früher mehrfach Mißachtung gezeigt hatte.. . . Auch rechnete er es ihm weiter als eine Schuld an, daß er das Gesinde (familias) vieler, die oft schon bei ihm (Heinrich Ii.) darüber Klage geführt hatten, an die Juden verkauft und sich weder um seinen Befehl, sie zurückzugeben, gekümmert, noch auch die viele Leute schädigenden Räubereien abzustellen sich bemüht hatte, die von seiner Gewalt ausgingen. Thietmari Chron. Vi, 36. 53. (1031). Konrad, von Gottes Gnaden Kaiser der Römer, entbietet dem Herzoge Bernhard, dem Grafen Sigisrid, dem Mark-grasen Bernhard Gruß und Gnade. ... Da wir gehört haben, daß Knechte der Verdener (bischöflichen) Kirche wie das unvernünftige Vieh bisher für irgendwelchen Preis verkauft worden sind, so wundern Wir uns nicht bloß über den gottlosen Brauch, sondern wir verwünschen ihn auch als eine Gott und Menschen verabscheuungswürdige Sache, zumal, da nach der Vorschrift der Kanones die Landgüter und Knechte keiner Kirche anders veräußert werden dürfen, als daß Landgüter gegen gleichgute oder bessere, desgleichen Knechte gegen Knechte vertauscht werden. Deshalb untersagen wir aus kaiserlicher Machtvollkommenheit eine derartige, den Überlieferungen der H. Väter widerstreitende Gewohnheit und gebieten Euch, denen wir die Regierung dieser Lande (in denen die Besitzungen des Bistums Verden lagen,) anvertraut haben, unter Hinweis aus Gottes und auf unsere Gnade, daß, wo derartig verkaufte Knechte unter Euren Knechten ober denen anderer gefunden werden, sie mit Eurer Hülse dem Bischöfe jenes Ortes Wiebergegeben werben, in der Weise, daß der Bischof dem Käufer ebensoviel zurückerstatte, wie jener für bte Knechte gegeben Hat, und dann die Knechte feiner Kirche zurücknehme. Chuonradi Ii imp.edict. de mancip. eccles. Legesii, p. 38-.

8. Quellensätze zur Geschichte der Zustände unseres Volkes - S. 175

1913 - Cöthen : Schulze
— 175 — 54. (1009—1036.) Einstmals kam (Bischof Meinwerk von Paderborn) nach seinem Hofe Barkhausen, und da er die Treue und Liebe der Knechte gegen den (dortigen) Villicus (Meier) erforschen wollte, so befahl er seinen Reisebegleitern, ihre Pferde über das Getreide, welches in einem Hause (des Gutes) ausgedroschen wurde, laufen zu lassen, indem er sagte, die Knechte würden, falls sie treu wären, sie zurücktreiben, im andern Falle aber über den dem Villicus zugefügten Schaden sich freuen und sie gewähren lassen. Da aber die Knechte herbeieilten, um dem Bischöfe zu dienen (ihm etwa vom Sattel herabzuhelfen), so begannen die Pferde das zum Dreschen bestimmte Getreide zu fressen und zu zertreten. Der Bischof tadelte die Knechte hart wegen ihrer Untreue und Unsorgsamkeit und befahl, sie aufs schärfste mit Ruten zu peitschen. Nachher aber ließ er sie sehr reichlich mit Speise erquicken und ermahnte sie väterlich, ihrem Villicus Treue zu beweisen. Als er im folgenden Jahre wiederkam, verwehrten sie ihm den Zutritts da dankte er ihnen, daß sie ihn so vernachlässigt hätten. Als er dann heimlich durch die obere Tür eingetreten war, hörte er die Hausmutter (die Frau des Villicus) darüber murren, daß die Arbeiter nur eine dürftige Mehlsuppe zur Kost gereicht erhielten. Der Bischof bestimmte in seiner väterlichen Mildherzigkeit, daß den Dienern desselben Hofes zu dem, was sie von dem Villicus erhielten, noch jährlich zwei Schinken gegeben werden sollten. Vit. Meinwerci cap. 147. Ss. Xi p. 137 seq. 55a* (976. Urkunde Kaiser Ottos Ii.) Im Namen der heiligen Freilassung, und unteilbaren Dreieinigkeit. Otto, durch göttliche Gnade Kaiser. Alle unsere Getreuen, gegenwärtige wie zukünftige, sollen Wissen, daß der edle Herzog der Kärntner, Heinrich, einen ihm eigenhörigen Kleriker, mit Namen Reginboto, uns vorgeführt und gebeten hat, ihn freizulassen. Wir haben ihn angenommen und vor den Augen einiger unserer Getreuen mit unserer Hand den Denar aus seiner Hand geschlagen und ihn von aller Dienstverpflichtung losgemacht. Daher besehlen wir aus königl. und kaiserl. Machtvollkommenheit, daß der schon genannte solches Recht und solche Freiheit genießen soll, wie die übrigen Freigelassenen, die auf dieselbe Weise von den Königen oder Kaisern die Freiheit empfangen haben, bisher besaßen----------- Böhmer, Acta n. 16 p. 12 seq. 55b (1024—1026. Urkunde Konrads ü.) In Namen der heiligen und unteilbaren Dreieinigkeit. Konrad, von Gottes Gnaden

9. Quellensätze zur Geschichte der Zustände unseres Volkes - S. 180

1913 - Cöthen : Schulze
ihres Mannes Willen (und in diesem Falle auch nur so), daß er es von Rechts wegen dulden darf. Sachsensp. I, § 2 u. 1. 63. (13. Jahrh. Vor der Kirche zu Worms hat Kriemhild die Brunhild schwer beleidigt. Sigfrid ist über seine Gemahlin sehr aufgebracht und droht, sie zu züchtigen. Weiterhin heißt es in dem verhängnisvollen Gespräche zwischen Kriemhild und Hagen, der sich arglistig nach der verwundbaren Stelle an Sigfrids Körper erkundigt:) „Er (Sigfrid) soll des nicht entgelten, hab ich Brunhild was getan. „Das hat mich schon gereuet," sprach das edle Weib, „Auch hat er so zerbläuet darum meinen Leib; „Daß ich je verüble, was ihm beschwerte den Mut, „Das hat wohl gerochen der Degen kühn und gut.* Der Nibelunge Not. 837 ed. Lachmann. tjhtbcs 04. (13. Jahrh.) Die Sippe Hört im 7. Gliede auf, Elbe zu nehmen, obwohl der Papst erlaubt Hat, eine im fünften Gliede Verwandte zur Frau zu nehmen. Denn der Papst vermag kein Recht zu setzen, womit er unserm Landrechte oder Lehenrechte Abbruch tun würde. Sachsenspiegel I, 3 § 3. unfreier 65, Jahrh.) Man sagt, daß alle Wendinnen frei seien.... Das ist jedoch nicht der Fall; denn sie gibt ihre burmede*) ihrem Herrn, so oft sie einen Mann nimmt Sachsenspiegel Iii, 73 § 3. Leibzucht. 66. (13. Jahrh.) Wird ein Mann mit Recht (nach Rechts- spruch) von seinem Weibe geschieden, so behält sie doch ihre Leibzucht, die erihrans einem Eigen gegeben hat. — Leibzucht kann den Frauen niemand brechen, weder nachgeborne Erben, noch der, aus welchen das Gut vererbt, sie verwirken sie denn selber, indem sie etwa Obstbäume abhauen oder Leute, die zu dem Gute geboren sind, wegschaffen. . . . Sachsensp. I, 21 § 2. Morgen. 67. (13. Jahrh.) Nun vernehmt, was jeglicher Mann von äq6e' Ritters Art (jeder Ritterbürtige) fernem Weibe möge zur Morgengabe geben. Er mag, wenn er des Morgens mit ihr zu Tische geht, vor dem Essen ihr ohne der Erben Erlaubnis geben: einen Knecht oder eine Magd, die noch nicht volljährig sind, und ein nmzäuntes Haus und feldgehendes Vieh. Alle, die nicht von Ritters Art sind, mögen ihren Weibern zur Morgengabe nichts geben, als das beste Pferd oder Stück Vieh, das sie Haben. Sachsenspiegel I, 20 § 2 u. 8. *) Eine Heiratsabgabe, s. Grimm, R. A. S. 383 f.

10. Quellensätze zur Geschichte der Zustände unseres Volkes - S. 232

1913 - Cöthen : Schulze
— 232 — In dem Hose stehen Rosse mit Zaumzeug, wie es für einen König sich ziemt; da stehen Maulesel, seltsame Kamele, dreißig sanfte und gezähmte Waldesel, schreckliche Leoparden und Löwen, auch ein Luchs an vergoldeter Kette, ein Asse, der mit einer Meerkatze zusammen-gefesselt ist, zwei zu mancherlei Spielen abgerichtete Bären. Ja dort sind auch Vögel, die mit menschlicher Stimme sprechen können, ein Papagei, ein Rabe, eine Elster, eine Dohle und ein Star______________________ Als der (größere) König diese Geschenke besehen..., sprach er zu dem Gleichnamigen (dem kleineren Könige): „Deine Geschenke sind sehr gut. Damit du aber nicht von uns beschwert werdest, wenn Du soviel schenkst, so sind wir entschlossen, den guten Willen statt der Gaben anzunehmen. Nur dieses schön spielende Bärenpaar nehme ich, und meiner Tochter bringe ich von Dir die Dohle und den Star. . . .* Buodlieb V vs. 165—173 u. 202—207. 27 5. (Frank. Zeit.) Wenn ihnen (wahrscheinlich den Dohlen*)) jemand durch die Öffnungen des Bauers Brocken darbot, so eilten alle schnell mit aufgesperrtem Schnabel herbei und rissen gierig an sich/ was jede (Dohle) erlangen konnte. So wurden sie alle nach kurzer Zeit abgerichtet, ja, wenn ihnen das Türchen (im Bauer) geöffnet ward, so setzten sie sich nun auf die Hand, nahmen, was man ihnen gab, und während sie gefüttert wurden, ließen sie sich mit der Hand streicheln. Alsdann kehrten sie freiwillig und eifrig in ihr Bauer zurück, wo sie dann faßen und mit dem Schnabel das Gefieder ordneten, so fröhlich, daß sie den ganzen Tag nicht schwiegen. Das ist eine köstliche Ergötzlichkeit für das Fräulein, während alten Leuten all dergleichen höchst unangenehm erscheint. — Keinerlei Futter, auch kein Wasser stand in den Häuschen (Bauern) der Stare. Man glaubte, sie durch Hunger zähmen zu müssen, daß sie Futter heischten, welches ihnen durch die Öffnungen (des Bauers) dargereicht wurde.... Wenn die (alten Stare) den jungen nichts gaben, so verließen sie sie und sperrten die Schnäbel auf, wenn man ihnen den Finger hinhielt. Eine kundige Lehrerin, Schwester Staza (Anastasia), wird beauftragt, sie deutsch schwatzen und das Paternoster hersagen zu lehren, bis zu den Worten, „der du bist im Himmel", wobei die Stare dann die letzte Silbe dreimal wiederholen.**) Auch *) Jedenfalls Sprechvögeln, wie solche oben Sz. 274 aufgeführt werden. **) »qui es in coelis“, lis lis lis triplicatis steht im Texte.
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