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1. Grundriß der allgemeinen Geschichte für gelehrte Schulen - S. 206

1848 - Dil[l]ingen : Friedrich
206 Dritte Periode wurden. Die alte Eintheilung in Gaue löste sich gänzlich auf. Durch das Entstehen von Städten, welche sehr häufig eigene Vorsteher, Burggrafen, erhielten, und durch die Befreiung der geistlichen Güter von der Gerichtsbarkeit der Grasen war diese Auflösung schon vorbereitet und begonnen worden. Als nun vollends die Erblichkeit der Lehen hinzukam, entstanden aus den Gauen Gebiete (Territoria), deren Besitzer sich von einer ihrer Burgen zu benennen pflegten und statt königlicher Beamten, wie sie bisher waren, Landesherren wurden. Die mächtigsten derselben waren die Herzoge, welche unter den letzten Karolingern wieder aufgekommen waren, und deren es am Schluffe dieses Zeitraums im eigentlichen Deutschland sechs gab, die von Sachsen, Schwaben, Bayern, Kärnthen, Ober- und Niederlothringen; denn in Franken war seit Conrads des Jüngern Absetzung (1027) die Herzogöwürde er- loschen. Die Besorgung deö Aufgebots, das Recht, Landtage (placita) zu halten und die Sorge für den Landfrieden waren der Herzoge wichtigste Amtspflichten. Die Justizpflege und Ca- meralverwaltung besorgten seit Otto I. in jeder Provinz ein oder zwei Pfalzgrafen. Die Reichstage blieben zwar dem Na- men nach, wurden aber nach dem Gutdünken des Königs seltener oder häufiger an einem beliebigen Orte, wo gerade daö Hoflager war, gehalten und gingen immer mehr in bloße Hoftage über, auf welchen früherhin nur minder wichtige Gegenstände verhan- delt worden waren. Eine bedeutende Veränderung erlitt auch das Heerwesen. Der Kriegsdienst war wegen der häufigen Kämpfe mit den schnel- len und wohlberittenen slavischen Völkern und wegen der häufi- gen Römerzüge immer mehr Reiterdienst geworden. Der ärmere Freie konnte aber weder die kostspieligern Reiterwaffen anschaffen, noch in der Tummelung des Rosses und Uebung der Waffen eine so große Fertigkeit erlangen, als der fast bloß im Kriegs- dienste lebende Adelige und reichere Freie. Der Adelige übernahm deßhalb den Reichödienst für das in seinem Sprengel ansäßige Volk mit seinen Dienstmanneu und ließ sich dafür von den Heerbannpflich- tigen als eine Entschädigung den sogenannten Heerschilling be- zahlen, der bald in eine ordentliche Steuer überging. Durch

2. Grundriß der allgemeinen Geschichte für gelehrte Schulen - S. 188

1848 - Dil[l]ingen : Friedrich
188 Dritte Periode kinderlosen Tode seiner Söhne wurde Lothringen zwischen Deutsch- land und Frankreich getheilt (875), Italien aber nebst der Kai- serkrone eignete sich Karl der Kahle an. Die Schwäche und Uneinigkeit der Karolinger machte, daß eine mächtige Parrei, die sich der fränkisch-deutschen Oberherrschaft zu entziehen und die Krone des Reichs einem von den eingebornen Großen des Lan- des aufzusetzen suchte, immer kühner ihr Haupt erhob. Zwei die- ser Großen, Herzog Guido von Spoleto und Herzog Beren- gar von Friaul, glaubten sich hiezu vorzüglich berechtigt und be- gannen, beide von einem gleich mächtigen Anhänge unterstützt, einen höchst verderblichen Kampf. Noch behaupteten zwar drei Karolinger, Karlmann von Bayern (878 — 880), Karl der Dicke (880 — 888) und Arnulf (893 — 898) unter fortwährenden Kämpfen mit Rivalen die königl. Würde in Italien; allein nach dem Tode des letz- tern hatte fast jeder der folgenden Könige mit einem Gegenkönige und dessen Partei um den Besitz der italienischen Königskrone zu kämpfen. Zudem machten die Ungarn, bald von der Spolekischen, bald von der Friaulischen Partei gerufen, wiederholt in Oberitalien ver- heerende Einfälle, während ein unseliger Fehdegeist im Innern das Mark des Landes verzehrte. Italien war nämlich seit Karl dem Kahlen ein Wahlreich geworden; um sich nun gegen den Einfluß des mächtigen Adels zu schützen und einen größern An- hang zu gewinnen, theilten die Könige ihr Kammergut, sowie die großen Herzogthnmcr, Graf-und Markgrafschaften in mehrere und belehnten damit ihre Anhänger. Der weltliche Adel wurde hie- durch zwar vermehrt, aber auch immer ärmer und gerieth, eifer- süchtig auf die steigende Macht des geistlichen Herrenstandes, mit diesem in häufige Fehden, wovon der freie Mittelstand zuletzt das Opfer werden mußte. Während der verderblichen Kämpfe um die königliche Krone brachten die geistlichen und weltlichen Herren durch Gewalt oder Schenkung mancherlei Souverainitäts-Rechte an sich, so daß Italien in dieser Zeit der Anarchie sich in eine Menge beinahe ganz unabhängiger Staaten auflöste. iv. Frankreich unter Karstingern und den ersten Capetingern. Frankreich, welches Karl der Kahle (8-13 — 877) in dem Vertrage zu Verdun als seinen Antheil erhalten hatte, ge-

3. Grundriß der allgemeinen Geschichte für gelehrte Schulen - S. 253

1848 - Dil[l]ingen : Friedrich
von 1096 bis 1500 n. Ehr. 253 Marimilian auch von den deutschen Fürsten schon im Jahr I486 zum deutschen Könige erwählt. Mit dem Regierungsantritte "dieses Kaisers begannen für Deutschland bessere Zeiten. Hl. Die Schweiz. Seit dem Untergange des fränkischen Reiches gehörte dieses hohe Gebirgsland theils zum Herzogthume Schwaben, theils zu Italien, theils zum burgundischen Reiche, kam aber, als Ru- dolph Iii. von Burgund (1032) starb, mit dessen Ländern ganz an Deutschland. In der Schweiz genossen auch Landschaften, wo- zu namentlich die Waldorte Schwyz, Uri und Unterwalden gehörten, der Reichsunmittelbarkeit. Sie gehörten zu Schwaben, hatten aber eigene königliche Vogte oder Schutzherrn und wähl- ten ihre Landammänner und deren Beisitzer aus der Mitte der freien Gutseigenthümer. Als nach Kaiser Friedrichs Ii. Tod und dem Aussterben der wohlthätig wirkenden Herzoge von Zähringen, welche in den Schweizergebieten erbliche Reichsstatthalter gewesen waren, Ge- walt für Recht galt, und besonders die freien Städte von mäch- tigen Grafen und Herren gedrückt wurden; begaben sich die Waldorte Uri, Schwyz und Unterwalden unter den Schutz des Grafen Rudolph von Habsburg, welcher damals der mäch- tigste Herr in der Schweiz war. Mit Schonung und Umsicht verfuhr Rudolph gegen die Schweizer, auch als er im Jahre 1273 deutscher König geworden war, und achtete ihre Freiheiten und Rechte, wofür sie auch ihn in seinen Kriegen gegen Ottokar von Böhmen thätig unterstützten. Sein Nachfolger Adolph von Nassau erweiterte sogar die Freiheiten der helvetischen Städte. Als aber die Waldstätte dem Herkommen gemäß auch von A l- brecht I., dem Sohne Rudolph's, einen Schirmvogt des deut- schen Reiches und die Bestätigung ihrer Freiheiten und Rechte verlangten und seinen Antrag, sich unter den erblichen Schutz des habsburgischen Hauses zu begeben, verwarfen; wurden ihnen, so lautet die gemeine Erzählung, zwei tyrannische Landvögte, Ge st- ier von Brun eck und Ber in ge r von Landend erg, ge- setzt, gegen deren Bedrückungen die österreichische Hoheit als ein Glück erscheinen sollte. Das Mißvergnügen ward allgemein auf

4. Grundriß der allgemeinen Geschichte für gelehrte Schulen - S. 257

1848 - Dil[l]ingen : Friedrich
von 1096 bis 1500 n. Chr. 257 nach- dem Stürze desselben das Hans Gonzaga die höchste Gewalt. Johann Franz von Gonzaga wurde im 1.1433 vom Kaiser Sigmund zum Markgrafen von Mantua ernannt. Unter den zahlreichen Markgrafen des nordwestlichen Italiens erhoben sich seit dem Ende deö 12ten Jahrhunderts die Markgrafen von Montserrat, über diese allmählig die Grafen von Sa- voyen, welche nach und nach den größten Theil Piemonts er- warben. Amadeus Viii. erlangte km Jahre 1416 vom Kaiser Sigmund die herzogliche Würde. Toskana wurde seit Karl dem Großen von Markgrafen re- giert, die ihre Besitzungen allmählig erblich machten und Vasallen des deutschen Reiches waren. Zuletzt war diese Markgrafschaft ein Eigenthum deö welfischen Hauses. Welf Vi. verkaufte sein Recht an Friedrich I. (1160)). Aber wie in der Lombardei da- mals Alles nach Freiheit rang, so machten sich auch die größer» toskanischen Städte, Pisa, Florenz, Lucca und Siena un- abhängig und erhoben sich zu Republiken (bis 1300), welche durch Handel und Bezwingung der angrenzenden kleinen Herrschaften sehr mächtig wurden. Doch entstanden zwischen denselben schon frühe Reibungen; insbesondere kämpften Pisa und Florenz fast dreihundert Jahre mit einander. Jene war gibellinisch, diese welfisch gesinnt. Endlich behauptete Florenz die Oberhand und unter- warf sich die mächtige Gegnerin (1407). Neben den auswärtigen Kriegen fehlte es zu Florenz auch nicht an innern zwischen dem Adel und den Bürgern. Die letztern siegten und schlossen im Jahre 1343 den Adel förmlich von dem Stadtregimente aus. Nun aber bil- deten sich unter dem Volke selbst wieder zwei Parteien, die der wohlhabenden und der armen Bürger, von denen die erstern fast immer die Staatsgewalt in Händen hatten. Endlich aber gelang es Johann von Medicis, dem angesehensten Manne von ganz Florenz, diesem Nebel abzuhelfeu. Er nahm sich der Armen gegen die Reichen an und bahnte dadurch sich und seinem Hause den Weg zur alleinigen Verwaltung der Republik (1400 — 1428). Sein Sohn Co 6 mus wurde zwar aus Eifer- sucht von seinen Mitbürgern vertrieben (1433); allein sie fühlten bald, wie unentbehrlich ihnen eine so feste und weise Verwaltung sei, und riefen ihn schon im folgenden Jahre auf eine höchst ehren- Beitelrocks Grundriß der allgem. Geschichte. 17

5. Grundriß der allgemeinen Geschichte für gelehrte Schulen - S. 241

1848 - Dil[l]ingen : Friedrich
von 1096 bis 1500 tt. Ch-r. 241 in ihren Ländern durch förmliche Urkunden eingeräumt hatte. Doch war die kaiserlose Zeit auch eine schreckliche; denn es fehlte das Band der Ordnung, es galt kein Gesetz als die Macht, kein Richter als das Schwert, und selbst die großen Fürsten und Städte vermochten in ihrem Bereiche nicht, den endlosen Fehden zu wehren. Das Faustrecht verbreitete sich von Neuem mit sei- nen Gräueln, und selbst der niedere Adel strebte jetzt in kühnen Ver- suchen nach Unabhängigkeit. Ueberall erhoben sich Burgen, welche Gesetzlosigkeit, Privatfehden und das Recht des Stärkern erhielten und unterstützten und so den gesellschaftlichen Zustand höchst un- sicher machten. 2) Deutschland unter Königen a n s verschiedenen Häusern. Das Uebermaaß von Drangsalen während des Interregnums bewog die Fürsten nach dem Tode Richards von Cornwallis (1272) zur schleunigen Wahl eines Reichsoberhaupteö. Es wurde daher Graf Rudolph von Habs bürg (1273— 1291) fast einmüthig von den Fürsten Deutschlands zum Könige erwählt. Er schien zur Wiederherstellung der Ruhe und Ordnung muthvoll und weise genug zu seyn, ohne eine so starke Hausmacht zu besitzen, um den Großen in ihrer neu erworbenen Macht gefährlich zu werden. Diesen Erwartungen entsprach Rudolph vollkommen; klug ermessend, was die Zeit erlaubte, enthielt er sich, Italien und den Papst zu beunruhigen, und bemühte sich vielmehr, der Kai- serwürde in Deutschland das nöthige Ansehen wieder zu verschaf- fen. Er drang überall auf Ordnung und Gesetzmäßigkeit und suchte den verderblichen Fehdegeist durch kräftige Handhabung des Landfriedens und durch Zerstörung der Raubschlösser zu be- schränken. Die Macht der Krone verstärkte er durch Einziehung beträchtlicher Güter in Oberschwaben und seine Hausmacht durch die Erwerbung der schönen österreichischen Länder. Alö nämlich Otto- kar il. von Böhmen, der diese Länder an sich gebracht hatte, die Lehenshoheit des Reiches nicht anerkennen wollte, wurde er im Jahre 1275 in die Reichöacht erklärt und zur Verzichtleistnng auf Oesterreich, Steiermark, Kärnthen und Krain gezwungen. Doch bald erneuerte Ottokar den Krieg, wurde aber in einer Beitelrocks Grundriß der allgem. Geschichte. lg

6. Grundriß der allgemeinen Geschichte für gelehrte Schulen - S. 263

1848 - Dil[l]ingen : Friedrich
von 1096 bis 1500 n. Ehr-. 263 seitdem ein von S.icilien getrenntes Königreich und geriet!) in große Verwirrungen, die durch den häufigen Thronwechsel veranlaßt wur- den. Erst Alphons V. vereinigte wieder beide Königreiche 1435. Nach seinem Tode aber trat eine abermalige Trennung derselben ein, welche bis zum Jahre 1504 dauerte, wo Ferdinand der Katholische zum Besitze beider Königreiche gelangte. Seitdem blieben Neapel und Sicilien über zweihundert Jahre vereinigt und wurden durch spanische Vicekönige regiert. V. Frankreich. 3) Unter den letzten Königen aus der Hauptlinie des Cap et in gischen Manns sta mm es. 'Ludwig Vi. der Dicke (von 1108—1137), welchen bei seinen Unternehmungen der einsichtsvolle Abt Sug er v. St. Denys mit seinem Rathe unterstützte, vergrößerte die königliche Macht vorzüg- lich dadurch, daß er zur Wiederherstellung des Mittelstandes den ersten Grund legte, indem er sich nicht nur der bedrückten Leibei- genen annahm und sie auf seinen Gütern freigab, sondern auch den Städten des königlichen Domänengebietes die Erlaubniß er- theilte, Communen zu errichten, unter der Bedingung, daß jeder Bürger zur Vertheidigung der Stadt und zum Dienste des Staates und der Kirche die Waffen trage. Dem Beispiele des Königs folgten bald die Großen des Reiches. Eine Folge davon war das Aufblühen des Ackerbaues, der Gewerbe und des Handels. Unter Ludwig Vii. (1137—1180) bildete sich das städtische Leben noch mehr aus, und der Consociationsgeist wirkte so mächtig auf das Zeitalter, daß auch die kleinern Theile der bürgerlichen Gesellschaft wieder eigene Corps bildeten, und nicht nur die Hand- werker und Künstler in Gilden und Innungen, sondern auch die Lehrer der Wissenschaften zu Paris mit ihren Zuhörern in eine Gemeinheit (Universitss) zusammentraten. Große Fortschritte machte die königliche Macht durch die ein- sichtsvolle und rastlose Thätigkeit seines Sohnes und Nachfolgers, Philipps 11. August (1180—1223). Unter deu großen Kron- vasalleu hatten sich sechs geistliche und ebenso viele weltliche all- mählig so gehoben, daß sie als Pairs(Pares) in Frankreich den

7. Grundriß der allgemeinen Geschichte für gelehrte Schulen - S. 277

1848 - Dil[l]ingen : Friedrich
von 1096 bis 1500 n. Ehr. 277 Unter den christlichen Staaten der pyrenäischen Halbinsel war Arragouien der glücklichste in der Erweiterung seines Ge- bietes. Wie im Kampfe mit den Mauren Huesea, Tudela und Saragossa (bis 1115), die balearischen Inseln (1229) und Va- leueia (1238), so wurden durch Heirath und Erbrecht die Graf- schaften Catalonien (1162) und Roussillon (1187), durch Vertreibung der Pisauer und Genueser Sardinien (1326) und durch Schenkung Sicilien ( 1410) gewonnen. Die Macht der Könige von Castilien und Arragouien war lange sehr beschränkt durch die Reichsftände (Cortes), welche aus dem geistlichen und weltlichen Adel und dem Bürgerstande gebil- det waren und das Recht der Gesetzgebung, der Besteuerung und der Entscheidung über Krieg und Frieden übten. Eine völlige Umgestaltung der Staatsverhältnisse erfolgte unter der Regierung Ferdinand's des Katholischen von Arragouien (1479 — 1516), der in Eintracht mit seiner muthvollen Gemahlin Isa- bella von Castilien (1474— 1504) und nach dem Rathe des großen Staatsmannes, £ imene;, die Adelsaristokratie in beiden Reichen unterdrückte und die königliche Gewalt unumschränkt machte. Vor allem suchte man die Krongüter, welche Städte und Adel in den Zeiten der Unruhen an sich gerissen hatten, bei jeder dargeboteuen Gelegenheit einzuziehen; führte in der Staatsver- waltung größere Ordnung ein, sorgte durch strenge Justiz für die Aufrechthaltung des allgemeinen Landfriedens und hielt insbeson- dere den Adel durch die in Castilien und in Arragouien mit stän- discher Bewilligung errichtete heilige Hermandad (Städtever- brüderung) in Ruhe und Ordnung. Am meisten diente zur Be- festigung und Erweiterung der königlichen Macht die Einführung eines Jnquisitionsgerichtes (1478), welches der König unter seine unmittelbare Aufsicht nahm und womit er allen heim- lichen und öffentlichen Feinden der wachsenden Königömacht nach Willkühr begegnen konnte. Als im I. 1492 der letzte arabisch- spanische Staat von Granada nach einem hartnäckigen Kampfe zerstört war, wurden durch das ebeugeuanute Gericht nicht nur Juden und Mauren verfolgt, sondern auch die Oppositionsmit- glieder, die sich bisher in dieses Reich geflüchtet hatten, nun völ- lig unterdrückt. Ferdinand vergrößerte sein Reich noch außerdem durch die Erwerbung Neapels (1504) und eines Theiles von

8. Grundriß der allgemeinen Geschichte für gelehrte Schulen - S. 287

1848 - Dil[l]ingen : Friedrich
»Oh 1096 bis 1500 n. Ehr. 287 1479 an die Russen verloren. Die vielen Kriege und steigenden Bedürfnisse der Krone machten größere Steuern nöthig, bei deren Bewilligung und Entrichtung der Adel immer größere Schwierig- keiten machte. Da die Landtage deßwegen immer häufiger wurden, so traf man die Einrichtung, daß aus jeder Woiwodschaft zwei oder mehrere Depulirte, mit gehöriger Vollmacht versehen, auf den Reichstagen erscheinen sollten. Sie hießen Nuntii oder Land- boten und waren die einzigen Repräsentanten der Nation, da außer dem Adel und der Geistlichkeit kein dritter Stand in Polen aufkommen konnte. Doch blieb es jedem Edelmanne sreigestellt, persönlich auf dem Reichstage zu erscheinen. x. Preußen unter dem Ritterorden der Deutfchherrn. Die plündernden und verheerenden Einfälle der l e t t i s ch e n Völ- kerschaften, welche Preußen bewohnten, bewogen Conrad, den Herzog von Masovien, da die Schwertbrüder in Liefland nichts gegen sie vermochten, die deutschen Ritter aus Venedig zu Hilfe zu rufen (1250). Sogleich sandte der Hochmeister Hermann von Salza einige Ritter und etwa hundert Streiter dahin ab. Diese anfangs sehr geringe Anzahl der christlichen Streiter wurde bald durch Kreuzfahrer aus allen benachbarten Ländern und durch die Ver- einigung mit den liefländifchen Schwertbrüdern (1258) so verstärkt, daß sie nach mannigfaltigem Wechsel des Krkegsglückes aus dem lan- gen Kampfe (1230—1283) als Sieger hervorgingen. Die Ritter legten Burgen und feste Schlö fier an, von denen sich mehrere all- mählig zu ansehnlichen Städten erweiterten, wie Thorn, Culm und andere. Ein großer Theil der ehemaligen Bewohner wurde ganz vertilgt, und die verödeten Wohnplätze wurden nun von deut- schen und polnischen Coloniften bevölkert. Denjenigen Preußen, welche das Christenthum annahmen, ließ der Orden das volle Eigen- thumsrecht ihrer Besitzungen, die zur Taufe gezwungenen wurden wahrscheinlich leibeigen. In den Städten waren die Bürger meistens Deutsche, wodurch deutsche Sprache und deutsche Sitten im Lande vorherrschend wurden. In der Zeit seiner Blüthe vermehrte der Or- den, dessen Regierungssitz im I. 1309 von Venedig nach Marienburg verlegt wurde, sein Gebiet durch Eroberungen in Litthauen, durch Erwerbung Pomerellens und anderer westlicher Länder, besonders

9. Grundriß der allgemeinen Geschichte für gelehrte Schulen - S. 200

1848 - Dil[l]ingen : Friedrich
200 Dritte Periode Bayern. Harte Kämpfe mit Polen, Wenden und deutschen Großen hemmten seine Thätigkeit im Süden, und erst nach dem Tode Arduins von Ivrea, der sich zum Könige von Italien aufgeworfen hatte, konnte er daselbst Einfluß gewinnen und den Papst, der ihn im I. 1014 zum Kaiser krönte, gegen die anwachsende Macht der Griechen in Unteritalien sichern. Heinrich zeichnete sich durch Frömmigkeit aus; er stellte viele Kirchen wieder her, stiftete Mehrere Klöster und suchte zu den erledigten bischöflichen Stellen nur fromme und gelehrte Männer zu befördern. Vorzüglich be- günstigte er seine Lieblingsschöpfung, das neugestiftete Bisthum Bamberg (1007). Durch Verträge war ihm die Schutzherrschaft über Burgund und die Nachfolge in diesem Reiche gesichert wor- den; aber er starb, ehe diese Hoffnung in Erfüllung ging, kin- derlos. vin. Deutschland unter Herrschern aus dem fränkischen oder salischen Haufe. Aus der weiten Ebene am Rheine zwischen Worms und Mainz wurde nun Konrad Ii., der Sali er (1024— 1039) zum Kö- nige gewählt. Er vereinte das burgundische Reich nach dem Tode Rudolphs Iii. als ein eröffntes Reichslehen mit Deutschland, befestigte die Lehenspflichtigkeit der Polen, Böhmen und Wenden, trat zwar den Dänen die Mark jenseits der Eider ab, machte aber mit Kraft sein Ansehen in Italien geltend. Hier erließ er bei seinem zweiten Zuge dahin (28. Mai 1037) zum Schutze der nieder» Lehensleute, der Landeigenthümer und Bürger in den Städten, gegen die Herrschaft und Willkühr der obern Lehnsherren und Barone die berühmte Constitution über die Lehen, ge- mäß welcher die Lehen für die Söhne erblich wurden und nicht ohne Urtheil der Ebenbürtigen eingezogen werden durften. Auch durfte die Lehnsherrschaft nicht ohne Beistimmung des Lehnsmannes an einen dritten veräußert werden. Ebenso ließ er zur Hemmung des Faustrechts den sogenannten Gottesfrieden (Treuga Dei) oder einen auf göttlichen Befehl zuerst in Frankreich angeordneten allgemeinen Waffenstillstand für bestimmte Tage in der Woche, auch in einigen Gegenden des deutschen Reiches zum Gesetze ma- chen. Kurz vor seinem zu früh erfolgten Tode fing er noch ein-

10. Grundriß der allgemeinen Geschichte für gelehrte Schulen - S. 184

1848 - Dil[l]ingen : Friedrich
184 Dritte Perivde Noch ehrwürdiger und ruhmreicher, als durch, seine Siege, war Karl durch die wohlthätigen Einrichtungen und Anordnun- gen in seinem ausgebreiteten Reiche. Vor allem suchte er Ein- heit und Ordnung in die innere Verwaltung des Staates zu bringen und den für das königliche Ansehen allzu nachtheiligen Einfluß der Großen zu schwächen. Er beschränkte daher die Macht der Herzoge und theilte die zu großen Gaue in mehrere Bezirke ein, die er bloß Grafen zu verwalten gab. In den Grenzlän- dern stellte er Markgrafen auf, welche wegen Vertheidigung der Grenzen ein größeres Militärkommando besaßen. Zur pünkt- lichen Vollstreckung seines Willens ordnete er Sendgrafen (missi regii seu dominici) an, welche von Zeit zu Zeit an Ort und Stelle die Venvaltung der Grafen, Bischöfe und Unter- beamten untersuchen, über die Beobachtung des Heerdienstes wachen, die Wahl der Centner, Schöppen, Vögte und Schreiber (notarii) leiten, den Huldigungseid abnehmen und über alle ihre Geschäfte dem Könige unmittelbar berichten mußten. Auf den beiden Reichs- verfammlungen, welche.jährlich, die eine im Frühlinge die andere im Herbste, berufen wurden, vernahm er gern den Rath der Reichs stände, d. i. der Bischöfe und Aebte und des weltlichen Adels, über die wichtigen Angelegenheiten der Regierung, und die auf denselben gegebenen und von den Reichsständen bestätigten Capitularien (so hießen seit Karl Martell die gesetzlichen Verordnungen) sichern ihm den unsterblichen Ruhm eines weisen und über sein Zeitalter weit hervorragenden Gesetzgebers. Die Gerechtigkeitspflege verbesserte er dadurch, daß er Sca- binen oder verpflichtete Gerichtsbeisitzer einführte, welche bei allen Gaudingen (Gaugerichten) gegenwärtig seyn mußten und demnach eine Art ständiger Richter bildeten. Die Einrichtung deö Heer- bannes änderte er dahin ab, daß Besitzer von je vier Hufen Lan- des (mansos vestitos) einen Mann stellen und ausrüsten muß- ten, und zwar die drei ersten Monate auf eigene Kosten, die weitern auf Kosteil deö Königs. Diejenigen Landgutsbesitzer, welche weniger hatten, mußten sich nach diesem Maaßstabe zur Stellung eines Mannes vereinigen. Wer sich erbot, auswärtige Kriege auf längere Zeit mitzumachen, erhielt znr Entschädigung ein Lehengut und wurde dadurch ein königlicher Vasalle. Karls
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